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Beschlusstext (Beitritt zum Rahmenvertrag zur Rückzahlung von Sanierungsgeld der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Beschlusstext (Beitritt zum Rahmenvertrag zur Rückzahlung von Sanierungsgeld der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 30.10.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 20.09.2018 Öffentliche Sitzung 6. Beitritt zum Rahmenvertrag zur Rückzahlung von Sanierungsgeld der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse 243/2018 Herr Wehr (FDP) erkundigt sich, ob die Anzahl der beigetretenen Kommunen bereits bekannt ist. Mit dem Hinweis darauf, dass aus seiner Sicht auch die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) finanziellen Bedarf haben wird und man jetzt Sanierungsformen auf einer anderen rechtlichen Grundlage erheben will und dann irgendwann wieder Gelder dahin fließen, möchte er wissen, welche Auswirkungen das auf diesen Vergleich hätte und ob es sein könnte, dass später noch für diesen Zeitraum entsprechende Zahlungen zu leisten wären. Fachbereichsleiter Schmitz räumt ein, dass ihm die Anzahl der beigetretenen Kommunen nicht bekannt ist, geht aber davon aus, dass alle beitreten werden, da die Konsequenz eines Nicht-Beitrittes wäre, entweder auf das Geld zu verzichten oder als Kommune selber in Verhandlungen zu treten in der Hoffnung, ein besseres Ergebnis zu erzielen. Seines Wissens raten die Kommunalen Spitzenverbände von dieser Strategie ab. Er erläutert, dass mit der Beitrittserklärung die Ansprüche für die Zukunft erledigt sind und es auch bei geänderter Situation keine Ansprüche mehr geben wird. Er ergänzt, dass es ein hartes Ringen um den richtigen Erstattungsbetrag gegeben hat, bis sich auf einen für alle Beteiligten tragfähigen Ausgabenkompromiss verständigt werden konnte. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt dem Rahmenvertrag zur Rückzahlung des Sanierungsgeldes Kirchliche Zusatzversorgungskasse im Bereich der Kindertageseinrichtungen beizutreten und beauftragt den Bürgermeister, die vertraglichen Voraussetzungen für den Beitritt vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Jugendhilfeausschuss 20.09.2018 1 von 1