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Vorlage (Erhebung der tatsächlichen Unterbringungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den Kommunen NRWs Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
245 kB
Datum
12.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Vorlage (Erhebung der tatsächlichen Unterbringungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den Kommunen NRWs
Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW) Vorlage (Erhebung der tatsächlichen Unterbringungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den Kommunen NRWs
Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW) Vorlage (Erhebung der tatsächlichen Unterbringungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den Kommunen NRWs
Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50/2 Zons 50/2 Zo 12.10.2018 350/2018 (233/2017) Betreff Erhebung der tatsächlichen Unterbringungskosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in den Kommunen NRWs Pauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW Beratungsfolge Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Burkhardt Zimmermann Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Im Jahr 2017 erfolgte in Nordrhein-Westfalen eine sehr aufwendige Ist-Kosten-Erhebung der tatsächlich in den Kommunen im Jahr 2017 anfallenden Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen. Die Zuständigkeit bei der Stadt Brühl oblag dem Fachbereich Soziales. Gefragt waren ausschließlich die Kosten, die für die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG anfielen jedoch ohne Integrationskosten (z.B. Aufwendungen für KiTa- oder Schulplätze, schulische Hilfen, Sach- und Personalkosten für Integrationsprojekte, Sprachkurse, Schulsozialarbeit oder ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit). Die Ergebnisse dieser Erhebung sollen in die zukünftige Festsetzung der pauschalen Erstattungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW, die die Kommunen für diese Aufgabenwahrnehmung erhalten, einfließen. Im Jahr 2017 erhielten die Kommunen 833,33 € (10.000 €/Jahr) je abzurechnender Person. Ab dem Jahr 2018 aufgrund der allgemeinen Preissteigerung pauschal 866 €/Monat (10.392 €/Jahr). Die Landeszuweisung erfolgt seit dem 01.01.2017 monatlich, infolge einer kommunalen Meldung des tatsächlichen Fallbestandes. Die Stadt Brühl hat im Jahr 2017 im Rahmen der Ist-Kosten-Erhebung nachfolgende Meldungen an IT-NRW vorgenommen: Seite - 2 – Drucksache 350/2018 Gesamtkosten Aufstellung IST Kosten I/2017 II/2017 III/2017 IV/2017 Kosten 50/1 AsylbLG 1 597.858,07 € 367.140,94 € 243.236,84 € 350.092,12 € Kosten 50/2 Unterbringung 2 219.317,00 € 253.662,00 € 144.926,00 € 141.115,00 € Kosten Personal FB 50 3 214.986,75 € 211.611,30 € 184.162,73 € 174.471,23 € Zinsen 4 819,23 € 819,23 € 819,23 € 819,23 € Abschreibungen 5 52.147,00 € 52.147,00 € 52.147,00 € 52.147,00 € 1.085.128,05 € 885.380,47 € 625.291,80 € 718.644,58 € sonstige Kosten Summe I/2017 Monatliche Kosten 361.709,35 € Zum 31.03.2017 sind 380 Personen im Bezug von Leistungen nach AsylbLG daher ergeben sich Kosten je Person von 951,87 € Damit liegen die Kosten über dem Erstattungsbetrag je Flüchtling von 833,33 € II/2017 Monatliche Kosten 295.126,82 € Zum 30.06.2017 sind 354 Personen im Bezug von Leistungen nach AsylbLG daher ergeben sich Kosten je Person von 833,69 € Damit liegen die Kosten über dem Erstattungsbetrag je Flüchtling von 833,33 € III/2017 Monatliche Kosten 208.430,60 € Zum 30.09.2017 sind 264 Personen im Bezug von Leistungen nach AsylbLG daher ergeben sich Kosten je Person von 789,51 € Damit liegen die Kosten unter dem Erstattungsbetrag je Flüchtling von 833,33 € IV/2017 Monatliche Kosten 239.548,19 € Zum 31.12.2017 sind 243 Personen im Bezug von Leistungen nach AsylbLG daher ergeben sich Kosten je Person von 985,80 € Damit liegen die Kosten über dem Erstattungsbetrag je Flüchtling von 833,33 € Insgesamt Monatliche Kosten 276.203,74 € In 2017 waren durchschnittlich 311 Personen im Bezug von Leistungen nach AsylbLG daher ergeben sich Kosten je Person von 888,11 € Damit liegen die Kosten über dem Erstattungsbetrag je Flüchtling von 833,33 € Damit lagen die tatsächlichen Kosten je Person/Monat mit einem Betrag von 54,78 € über der erstatteten Pauschale. Bei durchschnittlich 311 Personen ergaben sich für das Jahr 2017 nicht erstattete Kosten von 204.000 €, die den kommunalen Haushalt belasteten. Da monatliche Fluktuation hier nicht berücksichtigt werden kann, handelt es sich dabei um einen ungefähren Wert. Wie bereits dargestellt, sind weitere kommunale Kosten zur Integration nicht enthalten. Nun liegen die Ergebnisse des Gutachters (Professor Dr. Lenk) zur Evaluierung der FlüAG-Kostenpauschale sowie ein Gesamtbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zu Drucksache 350/2018 Seite - 3 – Ist-Kosten-Erhebung vor (Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes 239/2018 vom 18.09.2018). Der Schnellbrief ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die ausführlichen Gutachten hierzu werden im Downloadbereich des Ratsinformationssystems bereit gestellt. Ermittelt wurde ein durchschnittlicher Aufwand der Kommunen in NRW in Höhe von 13.274 € (jährlich/Person). Dieser liegt deutlich höher, als die jährliche Erstattung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz von 10.000 € im Jahr 2017 und 10.392 € für das Jahr 2018. Der für Brühl ermittelte Aufwand mit 10.657 € liegt unter dem Gesamtdurchschnitt, jedoch bei den ermittelten Aufwendungen für kreisangehörigen Kommunen von durchschnittlich 11.000 € im Rahmen. Hinsichtlich kreisfreier Städte wurden Aufwendungen von 15.900 € festgestellt. Als Hintergrund der Unterschiede werden neben spezifischen Ballungszentren- und Standortkosten auch individuelle Einflüsse innerhalb der Kommunen genannt. Der Städte- und Gemeindebund fordert nun aufgrund dieser Ergebnisse eine rasche Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und eine ab 01.01.2018 rückwirkende Erhöhung der Pauschale auf mindestens 12.900 €/Jahr/Person. Ferner soll die Pauschale auch für geduldete Personen gezahlt werden und nicht auf drei Monate begrenzt bleiben. Die Verwaltung kann sich dieser Aufforderung anschließen, da andernfalls die auferlegte Pflichtaufgabe der Unterbringung und Leistungserbringung nach dem AsylbLG für zugewiesene Flüchtlinge zu einer finanziellen Belastung der Kommune führt. Eine abschließende Entscheidung auf politischer Ebene ist bisher nicht erfolgt. Anlage(n): (1) 1_KostenerstattungFLueAG2017