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Vorlage (Kindertagesbetreuung hier: Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9b KiBiz)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9b KiBiz) Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9b KiBiz)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Hempel 51.2 He 17.10.2018 354/2018 Betreff Kindertagesbetreuung hier: Zusammenschluss der Elternbeiräte zum Jugendamtselternbeirat nach § 9b KiBiz Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Elternmitwirkung in den einzelnen Kindertageseinrichtungen sowie auf Jugendamtsbezirks- und Landesebene hat der Landesgesetzgeber in § 9 KiBiz geregelt (s. Anlage). Zweck des Zusammenschlusses ist die Interessenvertretung der Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe. Daraus ergibt sich, dass es sich nicht nur um eine Interessensvertretung gegenüber dem örtlichen Jugendamt handelt, sondern auch gegenüber den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Elterninitiativen und sonstigen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen. Da es neben dem Jugendamtselternbeirat noch die Beiräte der einzelnen Kindertageseinrichtungen gibt, kann der Jugendamtselternbeirat vor allem Angelegenheiten erörtern, die für mehrere oder alle Kindertageseinrichtungen gelten. Dies können z.B. Betreuungsbedarfe der Eltern und Wünsche zum pädagogischen Angebot sein, die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge, fachliche Initiativen sowie Projekte von allen oder mehreren Kindertageseinrichtungen. Die letztendliche Entscheidung in diesen Angelegenheiten wird nach der Beteiligung des Jugendamtselternbeirates vom Jugendhilfeausschuss bzw. von den Trägern der Kindertageseinrichtungen getroffen. Drucksache 354/2018 Seite - 2 – Am 16.10.2018 waren alle Brühler Elternbeiräte zu der konstituierenden Sitzung für die Wahlperiode 2018/2019 durch das Jugendamt eingeladen. Die Vorstandswahl erbrachte folgendes Ergebnis: 1. Vorsitzende: Frau Anja Kiehnel (Kath. Tageseinrichtung St.Pantaleon Badorf) 2. Stellvertretende Vorsitzende: Frau Maike Rieger (Waldkindergarten Brühl e.V.) 3. Beisitzer: Herr Holger Susen (Städt. Tageseinrichtung “Auf der Pehle“) Der Jugendamtselternbeirat übt seine Tätigkeit für ein Jahr aus. Die Mitgliedschaft endet, sobald das Kind der/s Erziehungsberechtigten Kindertageseinrichtung mehr besucht. Anlage(n): (1) § 9a KiBiz Elternmitwirkung in der Kindertageseinrichtung (2) § 9b KiBiz Elternmitwirkung auf Jugendamtsbezirks- und Landebene keine