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Vorlage (Kanal- und Straßenbau "Am Krausen Baum")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
109 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 66 Dieckmann Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 18.10.2018 355/2018 Betreff Kanal- und Straßenbau "Am Krausen Baum" Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 53800144/ 095071+54011236/ 095050 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Schulz Noethen Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt die Durchführung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme in der Straße Am Krausen Baum zwischen Liblarer Straße und Rodderweg entsprechend der vorgelegten Planung. Erläuterungen: Kanalbau: Die Stadt Brühl plant auf einer Länge von ca. 350m die Erneuerung der stark sanierungsbedürftigen Schmutz (SW)- und Regenwasser- (RW) kanäle, inklusive der jeweiligen Grundstücksanschlussleitungen in der Straße „Am Krausen Baum“ zwischen den Häusern 2c bis 42, sowie 1 bis 43 zwischen Liblarer Straße und Rodderweg. Die Hauptkanäle sind im Jahr 1957 und 1970 erbaut worden und weisen zahlreiche Schadensbilder in Form von Scherbenbrüchen und horizontalen bzw. vertikalen Verschiebungen auf. Diese Schadensbilder, sowie Wurzeleinwuchs in den Rohrverbindungen treten ebenso bei den Grundstücksanschlussleitungen auf. Der SW- und RW-Strang entwässert in den vorhandenen Schacht S6910 (SW-Kanal) und G8980 (RW-Kanal) im Rodderweg. Die Haltungen werden im Trennsystem gebaut und so weit wie möglich zentrisch im Straßenkörper verbaut. Für den RW-Kanal werden Rohre mit der Dimension DN 400 aus Beton, kreisrund mit Fuß und Glockenmuffe (B-KF-GM) und für den Schmutzwasserkanal Steinzeugrohre (Hochlast) mit der Dimension DN 300 verbaut. Im Aufriss wird die Trassierung durch starkes Gefälle von Süd nach Nord geprägt. Die neuen Haltungen erhalten ein gleichbleibendes Fließgefälle, welches über Schachtbauwerke mit außenliegendem Absturz hergestellt werden. Drucksache 355/2018 Seite - 2 – Aufgrund der erhöhten Verkehrsbelastung wird das Oberflächenwasser im RW-Kanal mittels einer RW-Reinigungsanlage Typ „Sedi-Pipeanlage“ vorbehandelt, bevor es in die Vorflut (verrohrter Bauverlauf) im Rodder Weg abgeleitet wird. Im Bereich der Häuser 1 bis 17 (Stichweg) wird eine parallel laufende Kanalisation im Trennsystem vorgesehen, die auf Höhe der Hausnummer 8/10 in den jeweiligen SW-/ RW-Kanal einbindet. Vor den Häusern 19 bis 31 befindet sich auf Privatgrund ein öffentlicher RW-Kanal DN 200. Dieser wird aufgegeben. In diesem Bereich werden die RWGrundstücksanschlussleitungen an den in der Hauptfahrbahn neu zu verlegenden RWKanal angeschlossen. Die Grundstücksanschlussleitungen sind im Vorfeld durch Kanalbefahrungen mittels Kamera untersucht worden und im großen Umfang sanierungsbedürftig. Die Grundstücksanschlussleitungen werden vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze (Haus 19 bis 31 auch im Privatbereich) entsprechend dem Grad der Beschädigung teilweise umgeklemmt, im Linerverfahren saniert oder als neuer Anschluss in offener Bauweise hergestellt. Straßenbau: Aufgrund des Alters der Straße -die komplette Fertigstellung erfolgte 1974-, der mittlerweile mangelnden Frostsicherheit des mineralischen Unterbaus, den vorhandenen Schadensbildern im Straßenoberbau, sowie der großen Inanspruchnahme von Straßenflächen (ca. 65 %) durch die Baumaßnahmen Kanalbau Haupt- und Anschlussleitungen, die Versorgungstrassen -die bereits erneuert und lediglich mit einem provisorischen Oberflächenschluss versehen worden sind-, ist die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung Fahrbahn und Gehwege in Gänze neu herzustellen. Für die geplante Straßenerneuerung von Haus 1 bis 43 und im Stichweg Haus 1 bis 17 wird das Trennungsprinzip, welches auch im Bestand vorhanden ist, auch für den Neubau vorgesehen. Im Bereich der Häuser 34 bis 36 sind 7 Stellplätze als Längs- und Senkrechtparker vorgesehen. Im Bereich der Häuser 1 bis 17 sind 20 Stellplätze als Senkrechtparker eingeplant. Der Stichweg erhält eine Wendemöglichkeit für PKW nach RASt 06 im Bereich des Haus 17. Die vorhandene Straßenbeleuchtung (Baujahr 1970, mit wenigen Austauschmasten von 2002 bis 2008) wird im kompletten Bereich der Baumaßnahme gegen energieeffiziente Straßenbeleuchtung mit LED-Technik ausgetauscht (Maste und Lampenköpfe). Die neue Straßenbeleuchtung stellt auf Grund der Schaffung einer nun DIN-gerechten Ausleuchtungsqualität und einem deutlich geringerem Energieverbrauch eine Verbesserung dar. Die vorhandene Beschilderung muss im Rahmen der Baumaßnahme angepasst werden. Die Gestaltung der Grünflächen und der Bepflanzung sind den Plänen zu entnehmen. Die Kostenschätzung für den Kanalbau (KST: 5380 0144) ca. beträgt 1.000.000 Euro, für den Straßenbau ca. 700.000 Euro (KST: 5401 1236). Durch die vorgenannten Baumaßnahmen werden die Straßenentwässerung, die Fahrbahn, die Gehwege sowie die Beleuchtung in der Straße Am Krausen Baum erneuert. Drucksache 355/2018 Seite - 3 – Hierfür werden von den Anliegern Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz ( KAG NRW) i.V.m. der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Brühl erhoben. Für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen zwischen den Hauptkanälen in der Straße und der jeweiligen Grundstücksgrenze wird ein Kostenersatz nach § 10 Kommunalabgabengesetz ( KAG NRW) i.V.m. § 17 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Brühl erhoben. Hinweis: Der Neubau des RW-Kanales -mit bestehendem Anschluss an das Kanalenetz in der Liblarer Straße- sowie den dazugehörigen Grundstücksanschlussleitungen und dem erforderlichen Straßenneubau wird im Bereich der Häuser 1c bis 1l bzw. 2d-2h mit dem Gesamtkonzept und Ausführung der Kanalbaumaßnahme Liblarer Straße (von Bahnübergang über Römerstraße bis oberhalb der Kreuzung Am Krausen Baum/ Liblarer Straße (Schacht R8080) erfolgen. Weitere Erläuterungen erfolgen während der Sitzung an Hand der Planunterlagen. Anlage(n): (1) Lageplan Kanalbau (2) lageplan Straßenbau (3) Flurkarte