Daten
Kommune
Brühl
Größe
165 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
66
Noethen
66/3-22.51
22.10.2018
364/2018
Betreff
Abwassergebührenkalkulation 2019
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Schulz
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Auf Basis der Planzahlen für das Haushaltsjahr 2019 wurde die
Abwassergebührenkalkulation 2019 durchgeführt. Damit die Gebührensätze für
Niederschlagswasser und Schmutzwasser verursachergerecht und kostendeckend sind,
müssen sie nunmehr verändert werden. Für das Niederschlagswasser ist der
Gebührensatz von 0,78 € auf 1,38 € pro Quadratmeter befestigter abflusswirksamer
Fläche zu erhöhen und für Schmutzwasser ist der Gebührensatz von 3,19 € auf 1,90 € pro
Kubikmeter Schmutzwasser zu senken.
Die Gebührensätze wurden seit dem 01.01.2010 nicht mehr erhöht.
Aus der als Anlage beigefügten Abwassergebührenkalkulation 2019 wird ersichtlich, dass
für die Beseitigung von Abwasser für das Jahre 2019 mit Kosten in Höhe von 12.228.739
€ kalkuliert wird.
Bisher wurden in den Vorjahren die ermittelten Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung
auf den Bereich Schmutzwasser und Niederschlagswasser nach einem Kostenschlüssel
von 75 % zu 25 % verteilt. Dieser Schlüssel wurde in den letzten Jahren intensiv
überarbeitet, da das Gebührenrecht eine verursachergerechte und plausible Zuordnung
der Kosten zu den beiden Abwasserarten Schmutz- und Niederschlagswasser verlangt.
Für die Abwassergebührenkalkulation 2019 kann nun eine Kostenzuordnung
entsprechend den in Brühl vorliegenden Entwässerungssystemen einerseits im
Trennsystem mit Schmutz- und Regenwasserkanälen und anderseits im Mischsystem, mit
Mischwasserkanälen differenzierter erfolgen.
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Drucksache 364/2018
Durch die Einführung verschiedener Sachkonten für Schmutz- Niederschlags- und
Mischwasser ist eine verursachergerechte Zuordnung der prognostizierten Kosten im
konsumtiven als auch im investiven Bereich möglich. Für die Aufteilung der nicht einer
Abwasserart eindeutig zuzuordnenden Allgemeinkosten sowie für die Aufteilung der
Kosten des Mischwassersystems wurde durch ein fachkundiges Ingenieurbüro eine fiktive
Kostenberechnung erstellt. Hierbei wurden die fiktiven Kosten einer
Schmutzwasserkanalisation für die Grundstücksentwässerung den Kosten einer
Regenwasserkanalisation für die Grundstücke und Straßen gegenübergestellt. Aus dem
Ergebnis lässt sich ein Kostenverteilungsschlüssel für ein Mischwassersystem ableiten.
Nach der Rechtsprechung des OVG NRW werden alle anderen Methoden zur
Kostenermittlung eines Mischwassersystems abgelehnt.
Aus der Fiktivberechnung ergeben sich nun folgende Schlüssel für die Kostenzuordnung
des Mischwassersystems in Brühl auf die Abwasserarten Schmutz- und
Niederschlagwasser:
Aufteilung Mischwasser
Kanalsystem
Kläranalage
Schmutzwasseranteil
44,97%
75 %
Regenwasseranteil
55,03 %
25 %
Ausgehend von den Planansätzen des Haushaltsentwurfes 2019 wurden imRahmen der
Kalkulation alle für die öffentliche Abwasserbeseitigung voraussichtlich anfallenden Kosten
entweder direkt oder mittels fiktivem Schlüssel zu jeweils einer Abwasserart, Schmutz –
bzw. Niederschlagswasser, zugeordnet.
Darüber hinaus wurden gebührenrechtliche Gewinne aus den Nachberechnungen der
Gebührenjahre 2016 und 2017 berücksichtigt, die verursachergerecht dem
Schmutzwasserhaushalt zuzuordnen sind. Nach den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes NRW müssen Gebührenüberdeckungen und sollen
Gebührenunterdeckungen innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden.
Für die Schmutzwasserentsorgung wurden insgesamt Kosten in Höhe von 4.940.649 €
und für die Niederschlagswasserentsorgung in Höhe von 7.288.090 € ermittelt.
Verteilt auf die für 2019 prognostizierten Maßstabseinheiten in Höhe von 2.600.000 m³
Schmutzwasser und 5.269.419 m² gebührenrelevanter Fläche wurden folgende
kostendeckende Gebührensätze für 2019 errechnet:
Gebührenkalkulation 2019
Prognostizierte Kosten
Prognostizierte MA
Kostendeckender
Gebührensatz
Schmutzwasser
4.940.649 €
2.600.000 m³
1,90 € / m³
Niederschlagswasser
7.288.090 €
5.269.419 m²
1,38 € / m²
Die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt
Brühl zum 01.01.2019 wird zeitgleich veranlasst und den Gremien vorgelegt.
Anlage: Abwassergebührenkalkulation 2019
Anlage(n):
(1) Anlage zur Vorlage 364_2018