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Vorlage (Abwassergebührenkalkulation 2019)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
165 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Vorlage (Abwassergebührenkalkulation 2019) Vorlage (Abwassergebührenkalkulation 2019)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 66 Noethen 66/3-22.51 22.10.2018 364/2018 Betreff Abwassergebührenkalkulation 2019 Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Schulz Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Auf Basis der Planzahlen für das Haushaltsjahr 2019 wurde die Abwassergebührenkalkulation 2019 durchgeführt. Damit die Gebührensätze für Niederschlagswasser und Schmutzwasser verursachergerecht und kostendeckend sind, müssen sie nunmehr verändert werden. Für das Niederschlagswasser ist der Gebührensatz von 0,78 € auf 1,38 € pro Quadratmeter befestigter abflusswirksamer Fläche zu erhöhen und für Schmutzwasser ist der Gebührensatz von 3,19 € auf 1,90 € pro Kubikmeter Schmutzwasser zu senken. Die Gebührensätze wurden seit dem 01.01.2010 nicht mehr erhöht. Aus der als Anlage beigefügten Abwassergebührenkalkulation 2019 wird ersichtlich, dass für die Beseitigung von Abwasser für das Jahre 2019 mit Kosten in Höhe von 12.228.739 € kalkuliert wird. Bisher wurden in den Vorjahren die ermittelten Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung auf den Bereich Schmutzwasser und Niederschlagswasser nach einem Kostenschlüssel von 75 % zu 25 % verteilt. Dieser Schlüssel wurde in den letzten Jahren intensiv überarbeitet, da das Gebührenrecht eine verursachergerechte und plausible Zuordnung der Kosten zu den beiden Abwasserarten Schmutz- und Niederschlagswasser verlangt. Für die Abwassergebührenkalkulation 2019 kann nun eine Kostenzuordnung entsprechend den in Brühl vorliegenden Entwässerungssystemen einerseits im Trennsystem mit Schmutz- und Regenwasserkanälen und anderseits im Mischsystem, mit Mischwasserkanälen differenzierter erfolgen. Seite - 2 – Drucksache 364/2018 Durch die Einführung verschiedener Sachkonten für Schmutz- Niederschlags- und Mischwasser ist eine verursachergerechte Zuordnung der prognostizierten Kosten im konsumtiven als auch im investiven Bereich möglich. Für die Aufteilung der nicht einer Abwasserart eindeutig zuzuordnenden Allgemeinkosten sowie für die Aufteilung der Kosten des Mischwassersystems wurde durch ein fachkundiges Ingenieurbüro eine fiktive Kostenberechnung erstellt. Hierbei wurden die fiktiven Kosten einer Schmutzwasserkanalisation für die Grundstücksentwässerung den Kosten einer Regenwasserkanalisation für die Grundstücke und Straßen gegenübergestellt. Aus dem Ergebnis lässt sich ein Kostenverteilungsschlüssel für ein Mischwassersystem ableiten. Nach der Rechtsprechung des OVG NRW werden alle anderen Methoden zur Kostenermittlung eines Mischwassersystems abgelehnt. Aus der Fiktivberechnung ergeben sich nun folgende Schlüssel für die Kostenzuordnung des Mischwassersystems in Brühl auf die Abwasserarten Schmutz- und Niederschlagwasser: Aufteilung Mischwasser Kanalsystem Kläranalage Schmutzwasseranteil 44,97% 75 % Regenwasseranteil 55,03 % 25 % Ausgehend von den Planansätzen des Haushaltsentwurfes 2019 wurden imRahmen der Kalkulation alle für die öffentliche Abwasserbeseitigung voraussichtlich anfallenden Kosten entweder direkt oder mittels fiktivem Schlüssel zu jeweils einer Abwasserart, Schmutz – bzw. Niederschlagswasser, zugeordnet. Darüber hinaus wurden gebührenrechtliche Gewinne aus den Nachberechnungen der Gebührenjahre 2016 und 2017 berücksichtigt, die verursachergerecht dem Schmutzwasserhaushalt zuzuordnen sind. Nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes NRW müssen Gebührenüberdeckungen und sollen Gebührenunterdeckungen innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden. Für die Schmutzwasserentsorgung wurden insgesamt Kosten in Höhe von 4.940.649 € und für die Niederschlagswasserentsorgung in Höhe von 7.288.090 € ermittelt. Verteilt auf die für 2019 prognostizierten Maßstabseinheiten in Höhe von 2.600.000 m³ Schmutzwasser und 5.269.419 m² gebührenrelevanter Fläche wurden folgende kostendeckende Gebührensätze für 2019 errechnet: Gebührenkalkulation 2019 Prognostizierte Kosten Prognostizierte MA Kostendeckender Gebührensatz Schmutzwasser 4.940.649 € 2.600.000 m³ 1,90 € / m³ Niederschlagswasser 7.288.090 € 5.269.419 m² 1,38 € / m² Die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Brühl zum 01.01.2019 wird zeitgleich veranlasst und den Gremien vorgelegt. Anlage: Abwassergebührenkalkulation 2019 Anlage(n): (1) Anlage zur Vorlage 364_2018