Daten
Kommune
Brühl
Größe
135 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Gast
51 14 04
22.10.2018
366/2018
Betreff
Kindertagesbetreuung
hier: Kostenvergleich eines Kindertagesstättenplatzes mit einem Platz in der
Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2016/2017
Bezug: Anfrage/Antrag Fraktionen der CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 22.02.2018
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Zur Erfüllung des Rechtsanspruches gemäß § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch
(VIII) kann die Förderung von Kindern unter drei Jahren je nach Wunsch der Eltern
entweder in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflegestelle erfolgen. Die
Finanzierung der gleichrangigen Betreuungsformen differiert ganz erheblich.
Grundsätzliche
Regelungen
für
beide
Betreuungsformen
finden
sich
im
Kinderbildungsgesetz (KiBiz, §§ 18 ff.) und in § 23 SGB VIII.
1. Zur
Finanzierungssystematik
von
Kindertagespflegeplätzen in Nordrhein-Westfalen
Kindertagesstätten
und
Die Finanzierung der Kindertagesstätten erfolgt seit 2008 in Form eines
Pauschalbetrages für jedes Kind (§ 19 KiBiz), dessen Höhe von der wöchentlichen
Betreuungszeit und der Gruppenform abhängt. Die Summe der Kindpauschalen einer
Kindertagesstätte ergibt die Einrichtungspauschale, an der sich das Land, der jeweilige
örtliche Träger der Jugendhilfe, der verantwortliche Träger sowie die Eltern durch die
Zahlung der Elternbeiträge beteiligen.
Die Finanzierungsanteile stellen sich wie folgt dar:
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Rechtsform
Landeszuschuss
Träger der
Kindertagesstätte
kommunaler
30,0 %
Träger
kirchlicher Träger
36,5 %
sonstiger Träger
36,0 %
Trägerschaft bei
38,5 %
Vereinen
und
Elterninitiativen
Kommunaler
Zuschuss
Eigenanteil
Träger
Elternbeiträge
./.
51 %
19 %
32,5 %
36,0 %
38,5 %
12 %
9%
4%
19 %
19 %
19 %
Zur Finanzierung der Tagespflege zahlt das Land der Stadt Brühl einen jährlichen
Zuschuss pro Kind (§ 22 KiBiz). Im Kindergartenjahr 2016/2017 betrug dieser Anteil 781 €
pro Kind. Die restlichen Kosten werden abzüglich der Elternbeiträge alleine vom
Jugendamt übernommen.
Für die Inanspruchnahme von Angeboten in den Kindertagesstätten und der
Kindertagespflege können Elternbeiträge erhoben werden (§ 23 KiBiz), die durch die Stadt
Brühl erhoben und vereinnahmt werden. Die tatsächlichen Erträge aus den
Elternbeiträgen variieren. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Einkommen
der Eltern, dem Alter des Kindes und der wöchentlichen Betreuungszeit.
2. Vergleichende Musterberechnung der Kosten eines Betreuungsplatzes
Die tatsächlichen Kosten sind der Stadt Brühl nur für die kommunalen
Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegeplätze bekannt. Zwar bildet der
Haushalt auch die Kosten für die Kindertagesstätten der freien Träger ab, im Haushalt sind
aber nur die Auszahlung der Kindpauschalen ersichtlich, die nach hiesiger Erfahrung und
der Aussage der freien Träger keineswegs die tatsächlichen Kosten decken.
Insofern wird im Folgenden eine Musterberechnung vorgenommen, die die
durchschnittlichen Kosten eines kommunalen Kindertagesstättenplatzes mit den
durchschnittlichen Kosten eines Kindertagespflegeplatzes vergleicht. Die Kosten
eines Platzes in einer bestimmten Tageseinrichtung wie auch in einer bestimmten
Tagespflegestelle können hiervon abweichen.
Als Kostenbasis für die Berechnung der Kosten eines Kita-Platzes wurden die Daten des
Kindergartenjahres 2016/2017 zu Grunde gelegt, da hier die Zuwendungsnachweise für
die Kindertagesstätten bereits geprüft und die Buchungen im Haushalt der Stadt Brühl
abgeschlossen sind.
Bei allen städtischen Kindertagesstätten wurden die Personal- und Sachkosten
berücksichtigt, die im städtischen Haushalt bei den Kostenstellen der jeweiligen
Kindertagesstätte tatsächlich verbucht wurden. Die Sachkosten beinhalten unter anderem
die Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der Gebäude, Versicherungsbeiträge,
Abschreibungen, allgemeine Geschäftsaufwendungen und Beschaffungen, die nicht
investiv sind. Investive Beschaffungen und aktivierbare Baumaßmahnen werden über die
Abschreibungen erfasst.
Allgemeine Overheadkosten werden nicht berücksichtigt. Dies sind zum Beispiel Kosten
der Büroarbeitsplätze in der Verwaltung des Fachbereichs Kinder, Jugendpflege, Familie
und Demographie, in den Querschnittsämtern und im Personalrat.
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In den Kindertagesstätten können Eltern zwischen einer 25-, 35- und 45-stündigen
Betreuung wählen. Diesen unterschiedlichen Betreuungszeiten wird durch eine
entsprechende Bemessung der Personalstunden Rechnung getragen. Die Sachkosten
jedoch fallen in den Einrichtungen unabhängig von der wöchentlichen Betreuungszeit
eines Kindes an. Daher erfolgt keine weitere Untergliederung der Kosten auf die einzelnen
Buchungsmöglichkeiten.
Bei der Kostenermittlung eines Platzes in der Kindertagespflege werden die laufenden
Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen (derzeit 5 € pro Kind und Stunde), die
Betriebskostenzuschüsse und auch die Sozialversicherungsabgaben (hälftiger Anteil
nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Alterssicherung und
hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und
Pflegeversicherung) berücksichtigt.
Hinzuzurechnen sind die Personalkosten für den sogenannten Vertretungsstützpunkt im
Familienzentrum Vochem. Da dieser Vertretungsstützpunkt zum 01.12.2017 eröffnet
wurde und im Kindergartenjahr 2016/2017 somit nur anteilige Personalkosten angefallen
sind, werden zur Ermittlung eines Kostenvergleiches für ein ganzes Kindergartenjahr hier
die Personalkosten für ein komplettes Jahr fiktiv angerechnet.
Auf Basis des Kindergartenjahres 2016/2017 stellt sich die Kostensituation je Kind in den
kommunalen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege wie folgt dar:
Personal- und
Sachkosten
Kindertagesstätten
Kindertagespflegestellen
7.343.210,74 €
1.996.804,62 €
Anzahl der
betreuten
Kinder
747
191
Kosten pro betreutem
Kind
9.830,27 €
10.454,47 €
Den Aufwendungen stehen folgende Erträge gegenüber:
Elternbeiträge
Kindpauschalen KiBiz
Ausgleich Elternbeitragsbefreiung
letztes Kinderbetreuungsjahr (§ 21
Abs. 10 KiBiz)
Summe Erträge
Kindertagesstätten
Kindertagespflegestellen
542.405,00 €
112.064,00 €
1.746.236,84 €
142.532,50 €
233.557,95 €
0,00 €
2.522.199,79 €
254.596,50 €
Unter Berücksichtigung der Aufwendungen und Erträge des Kindergartenjahres 2016/2017
ergeben sich folgende Kosten pro Platz:
Kindertagesstätten
Kindertagespflegestellen
Personal- und
Sachkosten
Erträge
7.343.210,74 €
./.2.522.199,79 €
1.996.804,62 €
./.254.596,50 €
Kosten
abzüglich
Erträge
Anzahl
der
betreuten
Kinder
4.821.010,95 €
747
Kosten pro
betreutem
Kind
1.742.208,12 €
9.121,51 €
191
6.453,83 €
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Als Ergebnis muss festgehalten werden, dass ein Platz in der Kindertagespflege für die
Stadt Brühl erheblich teurer ist als ein Platz in einer kommunalen Kindertagesstätte.