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Vorlage (Kindertagesbetreuung hier: Kostenvergleich eines Kindertagesstättenplatzes mit einem Platz in der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2016/2017 Bezug: Anfrage/Antrag Fraktionen der CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 22.02.2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
135 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Kostenvergleich eines Kindertagesstättenplatzes mit einem Platz in der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2016/2017
Bezug: Anfrage/Antrag Fraktionen der CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 22.02.2018) Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Kostenvergleich eines Kindertagesstättenplatzes mit einem Platz in der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2016/2017
Bezug: Anfrage/Antrag Fraktionen der CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 22.02.2018) Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Kostenvergleich eines Kindertagesstättenplatzes mit einem Platz in der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2016/2017
Bezug: Anfrage/Antrag Fraktionen der CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 22.02.2018) Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Kostenvergleich eines Kindertagesstättenplatzes mit einem Platz in der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2016/2017
Bezug: Anfrage/Antrag Fraktionen der CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 22.02.2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Gast 51 14 04 22.10.2018 366/2018 Betreff Kindertagesbetreuung hier: Kostenvergleich eines Kindertagesstättenplatzes mit einem Platz in der Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2016/2017 Bezug: Anfrage/Antrag Fraktionen der CDU und Bündnis90/Die Grünen vom 22.02.2018 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Zur Erfüllung des Rechtsanspruches gemäß § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) kann die Förderung von Kindern unter drei Jahren je nach Wunsch der Eltern entweder in einer Kindertagesstätte oder in einer Kindertagespflegestelle erfolgen. Die Finanzierung der gleichrangigen Betreuungsformen differiert ganz erheblich. Grundsätzliche Regelungen für beide Betreuungsformen finden sich im Kinderbildungsgesetz (KiBiz, §§ 18 ff.) und in § 23 SGB VIII. 1. Zur Finanzierungssystematik von Kindertagespflegeplätzen in Nordrhein-Westfalen Kindertagesstätten und Die Finanzierung der Kindertagesstätten erfolgt seit 2008 in Form eines Pauschalbetrages für jedes Kind (§ 19 KiBiz), dessen Höhe von der wöchentlichen Betreuungszeit und der Gruppenform abhängt. Die Summe der Kindpauschalen einer Kindertagesstätte ergibt die Einrichtungspauschale, an der sich das Land, der jeweilige örtliche Träger der Jugendhilfe, der verantwortliche Träger sowie die Eltern durch die Zahlung der Elternbeiträge beteiligen. Die Finanzierungsanteile stellen sich wie folgt dar: Seite - 2 – Drucksache 366/2018 Rechtsform Landeszuschuss Träger der Kindertagesstätte kommunaler 30,0 % Träger kirchlicher Träger 36,5 % sonstiger Träger 36,0 % Trägerschaft bei 38,5 % Vereinen und Elterninitiativen Kommunaler Zuschuss Eigenanteil Träger Elternbeiträge ./. 51 % 19 % 32,5 % 36,0 % 38,5 % 12 % 9% 4% 19 % 19 % 19 % Zur Finanzierung der Tagespflege zahlt das Land der Stadt Brühl einen jährlichen Zuschuss pro Kind (§ 22 KiBiz). Im Kindergartenjahr 2016/2017 betrug dieser Anteil 781 € pro Kind. Die restlichen Kosten werden abzüglich der Elternbeiträge alleine vom Jugendamt übernommen. Für die Inanspruchnahme von Angeboten in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege können Elternbeiträge erhoben werden (§ 23 KiBiz), die durch die Stadt Brühl erhoben und vereinnahmt werden. Die tatsächlichen Erträge aus den Elternbeiträgen variieren. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, dem Alter des Kindes und der wöchentlichen Betreuungszeit. 2. Vergleichende Musterberechnung der Kosten eines Betreuungsplatzes Die tatsächlichen Kosten sind der Stadt Brühl nur für die kommunalen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegeplätze bekannt. Zwar bildet der Haushalt auch die Kosten für die Kindertagesstätten der freien Träger ab, im Haushalt sind aber nur die Auszahlung der Kindpauschalen ersichtlich, die nach hiesiger Erfahrung und der Aussage der freien Träger keineswegs die tatsächlichen Kosten decken. Insofern wird im Folgenden eine Musterberechnung vorgenommen, die die durchschnittlichen Kosten eines kommunalen Kindertagesstättenplatzes mit den durchschnittlichen Kosten eines Kindertagespflegeplatzes vergleicht. Die Kosten eines Platzes in einer bestimmten Tageseinrichtung wie auch in einer bestimmten Tagespflegestelle können hiervon abweichen. Als Kostenbasis für die Berechnung der Kosten eines Kita-Platzes wurden die Daten des Kindergartenjahres 2016/2017 zu Grunde gelegt, da hier die Zuwendungsnachweise für die Kindertagesstätten bereits geprüft und die Buchungen im Haushalt der Stadt Brühl abgeschlossen sind. Bei allen städtischen Kindertagesstätten wurden die Personal- und Sachkosten berücksichtigt, die im städtischen Haushalt bei den Kostenstellen der jeweiligen Kindertagesstätte tatsächlich verbucht wurden. Die Sachkosten beinhalten unter anderem die Instandhaltungs- und Bewirtschaftungskosten der Gebäude, Versicherungsbeiträge, Abschreibungen, allgemeine Geschäftsaufwendungen und Beschaffungen, die nicht investiv sind. Investive Beschaffungen und aktivierbare Baumaßmahnen werden über die Abschreibungen erfasst. Allgemeine Overheadkosten werden nicht berücksichtigt. Dies sind zum Beispiel Kosten der Büroarbeitsplätze in der Verwaltung des Fachbereichs Kinder, Jugendpflege, Familie und Demographie, in den Querschnittsämtern und im Personalrat. Seite - 3 – Drucksache 366/2018 In den Kindertagesstätten können Eltern zwischen einer 25-, 35- und 45-stündigen Betreuung wählen. Diesen unterschiedlichen Betreuungszeiten wird durch eine entsprechende Bemessung der Personalstunden Rechnung getragen. Die Sachkosten jedoch fallen in den Einrichtungen unabhängig von der wöchentlichen Betreuungszeit eines Kindes an. Daher erfolgt keine weitere Untergliederung der Kosten auf die einzelnen Buchungsmöglichkeiten. Bei der Kostenermittlung eines Platzes in der Kindertagespflege werden die laufenden Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen (derzeit 5 € pro Kind und Stunde), die Betriebskostenzuschüsse und auch die Sozialversicherungsabgaben (hälftiger Anteil nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer angemessenen Alterssicherung und hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung) berücksichtigt. Hinzuzurechnen sind die Personalkosten für den sogenannten Vertretungsstützpunkt im Familienzentrum Vochem. Da dieser Vertretungsstützpunkt zum 01.12.2017 eröffnet wurde und im Kindergartenjahr 2016/2017 somit nur anteilige Personalkosten angefallen sind, werden zur Ermittlung eines Kostenvergleiches für ein ganzes Kindergartenjahr hier die Personalkosten für ein komplettes Jahr fiktiv angerechnet. Auf Basis des Kindergartenjahres 2016/2017 stellt sich die Kostensituation je Kind in den kommunalen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege wie folgt dar: Personal- und Sachkosten Kindertagesstätten Kindertagespflegestellen 7.343.210,74 € 1.996.804,62 € Anzahl der betreuten Kinder 747 191 Kosten pro betreutem Kind 9.830,27 € 10.454,47 € Den Aufwendungen stehen folgende Erträge gegenüber: Elternbeiträge Kindpauschalen KiBiz Ausgleich Elternbeitragsbefreiung letztes Kinderbetreuungsjahr (§ 21 Abs. 10 KiBiz) Summe Erträge Kindertagesstätten Kindertagespflegestellen 542.405,00 € 112.064,00 € 1.746.236,84 € 142.532,50 € 233.557,95 € 0,00 € 2.522.199,79 € 254.596,50 € Unter Berücksichtigung der Aufwendungen und Erträge des Kindergartenjahres 2016/2017 ergeben sich folgende Kosten pro Platz: Kindertagesstätten Kindertagespflegestellen Personal- und Sachkosten Erträge 7.343.210,74 € ./.2.522.199,79 € 1.996.804,62 € ./.254.596,50 € Kosten abzüglich Erträge Anzahl der betreuten Kinder 4.821.010,95 € 747 Kosten pro betreutem Kind 1.742.208,12 € 9.121,51 € 191 6.453,83 € Drucksache 366/2018 Seite - 4 – Als Ergebnis muss festgehalten werden, dass ein Platz in der Kindertagespflege für die Stadt Brühl erheblich teurer ist als ein Platz in einer kommunalen Kindertagesstätte.