Daten
Kommune
Brühl
Größe
132 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Frädrich
51/3 - Fr
23.10.2018
369/2018
Betreff
Kinder- und Jugendförderrichtlinien der Stadt Brühl
hier: Änderung der Förderrichtlinien zum 01.01.2019
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Neufassung der Kinder- und
Jugendförderrichtlinien in den Punkten 7 und 9 zum 01.01.2019
Erläuterungen:
Die Jugendleiter/in-Card (juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtlich
Engagierte in der Jugendarbeit. Sie dient der Legitimation und als Qualifikationsnachweis.
Die juleica wird an Personen ausgehändigt, deren Träger der Jugendhilfe die Erfüllung
folgender Voraussetzungen bescheinigt:
- Das Mindestalter von 16 Jahren ist erreicht.
- Die Organisation von Angeboten für Kinder und Jugendliche wird ehrenamtlich und
nicht nur vorübergehend erbracht.
- Eine Gruppenleiterschulung wurde erfolgreich absolviert.
- Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus.
Die Stadt Brühl fördert das Engagement der Brühler Inhaber/innen einer juleica bislang mit
folgenden Vergünstigungen, die vom Jugendhilfeausschuss mit Beschluss vom
23.11.2017 festgelegt wurden:
10x jährlich freier Eintritt in das Karlsbad
1x jährlich freier Eintritt in den Kletterwald „Schwindelfrei“
2x jährlich freier Eintritt in das Zoom-Kino
Ermäßigung des Eintrittspreises in Höhe von 50%
Kulturveranstaltungen
bei
städtischen
Seite - 2 –
Drucksache 369/2018
Gebührenermäßigung in Höhe von 50% bei der Stadtbücherei Brühl
Gebührenermäßigung bei Kursen der städtischen Kunst- und Musikschule in Höhe
von 50% der Kursgebühr für maximal einen Kurs und max. 100 € pro Jahr
Auf Wunsch des Stadtjugendringes wird nunmehr vorgeschlagen, den Beitrag für die
Mitgliedschaft in einem dem Stadtsportverband angeschlossenen Verein in einer Höhe
von bis zu 100 € pro Jahr zu übernehmen. In Gesprächen mit dem Stadtsportverband
Brühl wurde deutlich, dass dieser der Maßnahme sehr positiv gegenüber steht. Diese
Vergünstigung soll als Wahlangebot in Kombination mit der Vergünstigung bei
Kursangeboten der städtischen Kunst- und Musikschule gewährt werden. Das bedeutet,
dass entweder ein Angebot an der Kunst- und Musikschule oder eine Mitgliedschaft in
einem im Stadtsportverband organisierten Brühler Sportverein in Anspruch genommen
werden kann.
Die Ausweitung der Vergünstigungen für Brühler juleica-Inhaber/innen wurde in der
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Kinder- und Jugendförderung“
vorgestellt und fand dort ungeteilte Zustimmung, weil damit die Hoffnung verbunden ist,
weitere Jugendliche zu ehrenamtlichem Engagement zu ermutigen.
Die Vergünstigungen sollen nunmehr auch in die Richtlinien aufgenommen werden, so
dass sich in den Punkten 7 und 9 folgender Wortlaut ergibt:
Bisherige Fassung
7.
Jugendleitercard (juleica)
Neue Fassung
7.
Jugendleitercard (juleica)
7.1
Jede/r Gruppenleiter/in hat einen 7.1
Anspruch auf die Ausstellung einer
juleica, sofern die in den Landesrichtlinien
festgelegten
Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3
Jahre, danach ist die juleica erneut
zu beantragen.
7.2
juleica-Inhaber/innen
Brühler 7.2
juleica-Inhaber/innen
Brühler
Trägererhalten für ihr Engagement
Trägererhalten für ihr Engagement
Vergünstigungen, die von der Stadt
Vergünstigungen, die von der Stadt
Brühl finanziert werden:
Brühl finanziert werden:
10 x jährlich freier Eintritt in das
10 x jährlich freier Eintritt in das
„Karlsbad“
„Karlsbad“
1 x jährlich freier Eintritt in den
1 x jährlich freier Eintritt in den
Kletterwald „Schwindelfrei“
Kletterwald „Schwindelfrei“
2 x jährlich freier Eintritt in das
2 x jährlich freier Eintritt in das
„Zoom-Kino“
„Zoom-Kino“
Ermäßigung des Eintrittspreises in
Ermäßigung des Eintrittspreises in
Höhe von 50 % bei städtischen
Höhe von 50 % bei städtischen
Kulturveranstaltungen
Kulturveranstaltungen
Gebührenermäßigung in Höhe von
Gebührenermäßigung in Höhe von
50 % bei der Stadtbücherei Brühl
50 % bei der Stadtbücherei Brühl
Gebührenermäßigung bei Kursen
Gebührenermäßigung bei Kursen
der
städtischen
Kunstund
der
städtischen
Kunstund
Musikschule in Höhe von 50 % der
Musikschule in Höhe von 50 % der
Jede/r Gruppenleiter/in hat einen
Anspruch auf die Ausstellung einer
juleica, sofern die in den Landesrichtlinien
festgelegten
Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 3
Jahre, danach ist die juleica erneut
zu beantragen.
Seite - 3 –
Drucksache 369/2018
Kursgebühr für maximal einen Kurs
und max. 100 € pro Jahr.
Kursgebühr für maximal einen Kurs
und max. 100 € pro Jahr oder eine
Kostenübernahme
für
die
Mitgliedschaft
in
einem
dem
Stadtsportverband
angeschlossenen Verein in Höhe
von max. 100 € pro Jahr.
Schlussbestimmungen
9.
Schlussbestimmungen
9.
9.1
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung
von Zuschüssen besteht nicht.
9.1
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung
von Zuschüssen besteht nicht.
9.2
Über die Änderung der Richtlinien 9.2
entscheidet der Jugendhilfeausschuss der Stadt Brühl.
Über die Änderung der Richtlinien
entscheidet der Jugendhilfeausschuss der Stadt Brühl.
9.3
Diese Richtlinien treten mit Wirkung
vom 01.01.2018 in Kraft.
9.3
Diese Richtlinien treten mit Wirkung
vom 01.01.2019 in Kraft.
9.4
Die bisher geltenden Richtlinien
treten mit Ablauf des 31.12.2017
außer Kraft.
9.4
Die bisher geltenden Richtlinien
treten mit Ablauf des 31.12.2018
außer Kraft.
Anlage(n):
(1)
(2) Kinder-u. Jugendförderrichtlinien ab 01.01.2019