Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Beförderungsscheine für Schwerbehinderte)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
114 kB
Datum
03.12.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
16.11.18, 18:26
Vorlage (Beförderungsscheine für Schwerbehinderte) Vorlage (Beförderungsscheine für Schwerbehinderte)

öffnen download melden Dateigröße: 114 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Zimmermann 50 23.10.2018 370/2018 Betreff Beförderungsscheine für Schwerbehinderte Beratungsfolge Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Burkhardt Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließt über den Antrag der Fraktion die Linken und Piraten vom 22.10.1018 Erläuterungen: Mit Schreiben vom 22.10.2018 beantragte die Fraktion Die Linke und Piraten eine Änderung der Richtlinie der Stadt Brühl über die Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte dahingehend, dass die Beförderungsscheine unabhängig vom Einkommen für jede Person gewährt werden sollen, die über einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 sowie ein Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) Bl (blind) oder H (hilflos) verfügt. Zurzeit ist neben den Voraussetzungen der Behinderung auch der Anspruch auf einen Brühl-Pass notwendig. Diese Voraussetzung wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen des Jahres 2006 durch den Rat der Stadt Brühl beschlossen. Im Jahr 2018 wurde für diese freiwillige Aufgabe ein Haushaltsansatz von 2.500 € geplant. Tatsächlich wird der Beförderungsschein aktuell nur noch von sechs Personen genutzt, so dass zum 23.10.2018 nur ein Betrag von 615 € tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass die Abrechnung quartalsweise erfolgt und Ausgaben für das III. und IV. Quartal 2018 noch nicht enthalten sind. Laut Datenbestand des Rhein-Erft-Kreises lebten in Brühl zum 31.12.2017 insgesamt 10.885 Menschen mit einer Behinderung unterschiedlichsten Grades, davon haben  1.444 Menschen einen Grad der Behinderung von mindestens 80 und ein Merkzeichen H, Drucksache 370/2018 Seite - 2 –  1.266 Menschen einen Grad der Behinderung von mindestens 80 und Merkzeichen aG,  142 Menschen einen Grad der Behinderung von mindestens 80 und Merkzeichen Bl. (Der Nachteilsausgleich Bl wurde nach Inkrafttreten der 2. Reformstufe Bundesteilhabegesetzes im Januar 2018 gestrichen. Dieser wurde ersetzt durch Nachteilsausgleich TBl [taubblind]. Hierzu liegen noch keine Auswertungen vor.) ein ein des den Bei Änderung der Richtlinie hätten damit maximal 2.852 Personen einen Anspruch auf Beförderungsscheine, mindestens jedoch 1.444 Personen. Es lagen keine Angaben darüber vor, inwieweit Personen über mehrere Merkzeichen gleichzeitig verfügen. Daraus folgt, dass der Haushaltsansatz von 2.500 € um ein vielfaches angehoben werden müsste, um die finanziellen Mittel für alle entsprechend behinderten Personen ohne Voraussetzung eines Brühl-Passes aufbringen zu können. Bei Kosten von aktuell 615 € (1.230 €/Jahr) und sechs Nutzer/innen ergäben sich mit Änderung der Richtlinie Kosten von maximal 584.660 € (mindestens: 296.020 €), wenn jede dann berechtigte Person die Beförderungsscheine in Anspruch nähme. Zusätzlicher Personalbedarf in der Verwaltung und die notwendige Verfügbarkeit von Taxiunternehmen wären zusätzlich noch prüfungsrelevant. Derzeit übernimmt nur noch ein Taxiunternehmen die Beförderung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen über die Abrechnung mit städtischen Beförderungsscheinen. Die Verwaltung hält eine Unterstützung von Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Verkehr für eine wichtige Aufgabe. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung sollte jedoch eine Unterstützung nur für Personen erfolgen, die dies nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Damit wird sozialhilferechtlichen Grundsätzen entsprochen. Die Voraussetzung eines Brühl-Passes führt dazu, dass mehr Behinderte als die mit Anspruch auf Sozialhilfe fahrscheinberechtigt sind. Ferner sei darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme des Brühl-Passes nicht Voraussetzung für den Erhalt von Beförderungsscheinen ist, sondern lediglich die Berechtigung zum Brühl-Pass.