Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/1
Wolters
32/1 Wo
23.10.2018
371/2018
Betreff
Wintertraumfeuerwerke Phantasialand
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Brandt
Becke
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Das Phantasialand Brühl plant wie in den vergangenen Jahren anlässlich der
Wintertraumveranstaltungen wieder das Abbrennen von ca. fünf-minütigen
Kurzfeuerwerken in der Zeit von Ende November bis Anfang Januar jeweils um 19.45 Uhr.
Rechtsgrundlage für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist § 23 der 1.
Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum
Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gemäß § 23 Abs. 3 in der Zeit vom 2.
Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der
zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von
Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen
sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Der Abbrennzeitpunkt
um 19.45 Uhr liegt tagsüber außerhalb der Ruhezeiten und der besonders geschützten
Nachtzeit. Für den durch ein tagsüber abgebranntes Feuerwerk verursachten Lärm muss
ein Beurteilungspegel gebildet werden. Der Beurteilungspegel ist ein Maß für die am
Immissionsort einwirkende, durchschnittliche Geräuschbelastung im jeweiligen
Beurteilungszeitraum.
Der heranzuziehende Wert nach TA Lärm beträgt tagsüber in der Zeit von 8.00 bis 20.00
Uhr 60 dB(A), wobei kurzzeitige Geräuschspitzen von 90 dB(A) zulässig sind. Ein fünf-
Drucksache 371/2018
Seite - 2 –
minütiges Kurzfeuerwerk im Beurteilungszeitraum von 12 Stunden hält aufgrund des
rechnerisch zu ermittelnden Mittelungspegels die zulässigen Werte ein.
Die erforderlichen Anzeigen für die Wintertraumveranstaltungen 2018/2019 sind bis zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht erfolgt. Das Phantasialand hat aber schon
angekündigt, dass die Wintertraumveranstaltungen mit einem kurzen Abschlussfeuerwerk
auch in diesem Jahr erfolgen werden.
Im Frühjahr wurde mit Vertretern von Bovivo, des Phantasialandes und der Stadt Brühl ein
gemeinsames Gespräch wegen der Lautstärke der Feuerwerke anlässlich der
Wintertraumveranstaltungen geführt. Der Vertreter des Phantasialandes erklärte, dass
Lichtshows die Abschlussfeuerwerke nicht ersetzen könnten und diese daher durchgeführt
werden.
Bei den zulässigen Wintertraumfeuerwerken handelt es sich choreografisch gestaltete
Bildfeuerwerke am Abendhimmel, die synchronisiert zu einer bestimmten Musik
abgebrannt werden.
Als Gesprächsergebnis wurde festgehalten, dass eine gegenseitige Information zur
diesjährigen Wintertraumveranstaltung stattfinden wird. Im September wurde ein
Probefeuerwerk abgebrannt, um gegebenenfalls rechtzeitig Änderungen einplanen und die
Lautstärke regulieren zu können.