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Vorlage (Wintertraumfeuerwerke Phantasialand)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Vorlage (Wintertraumfeuerwerke Phantasialand) Vorlage (Wintertraumfeuerwerke Phantasialand)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/1 Wolters 32/1 Wo 23.10.2018 371/2018 Betreff Wintertraumfeuerwerke Phantasialand Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Brandt Becke Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Das Phantasialand Brühl plant wie in den vergangenen Jahren anlässlich der Wintertraumveranstaltungen wieder das Abbrennen von ca. fünf-minütigen Kurzfeuerwerken in der Zeit von Ende November bis Anfang Januar jeweils um 19.45 Uhr. Rechtsgrundlage für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gemäß § 23 Abs. 3 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Der Abbrennzeitpunkt um 19.45 Uhr liegt tagsüber außerhalb der Ruhezeiten und der besonders geschützten Nachtzeit. Für den durch ein tagsüber abgebranntes Feuerwerk verursachten Lärm muss ein Beurteilungspegel gebildet werden. Der Beurteilungspegel ist ein Maß für die am Immissionsort einwirkende, durchschnittliche Geräuschbelastung im jeweiligen Beurteilungszeitraum. Der heranzuziehende Wert nach TA Lärm beträgt tagsüber in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr 60 dB(A), wobei kurzzeitige Geräuschspitzen von 90 dB(A) zulässig sind. Ein fünf- Drucksache 371/2018 Seite - 2 – minütiges Kurzfeuerwerk im Beurteilungszeitraum von 12 Stunden hält aufgrund des rechnerisch zu ermittelnden Mittelungspegels die zulässigen Werte ein. Die erforderlichen Anzeigen für die Wintertraumveranstaltungen 2018/2019 sind bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht erfolgt. Das Phantasialand hat aber schon angekündigt, dass die Wintertraumveranstaltungen mit einem kurzen Abschlussfeuerwerk auch in diesem Jahr erfolgen werden. Im Frühjahr wurde mit Vertretern von Bovivo, des Phantasialandes und der Stadt Brühl ein gemeinsames Gespräch wegen der Lautstärke der Feuerwerke anlässlich der Wintertraumveranstaltungen geführt. Der Vertreter des Phantasialandes erklärte, dass Lichtshows die Abschlussfeuerwerke nicht ersetzen könnten und diese daher durchgeführt werden. Bei den zulässigen Wintertraumfeuerwerken handelt es sich choreografisch gestaltete Bildfeuerwerke am Abendhimmel, die synchronisiert zu einer bestimmten Musik abgebrannt werden. Als Gesprächsergebnis wurde festgehalten, dass eine gegenseitige Information zur diesjährigen Wintertraumveranstaltung stattfinden wird. Im September wurde ein Probefeuerwerk abgebrannt, um gegebenenfalls rechtzeitig Änderungen einplanen und die Lautstärke regulieren zu können.