Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Kindertagesbetreuung hier: Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge an den Betriebskosten der Kindertagesstätten Bezug: Anfrage/Antrag der FDP (Vorlagen Nr. 514/2017))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
127 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge an den Betriebskosten der Kindertagesstätten
Bezug: Anfrage/Antrag der FDP (Vorlagen Nr. 514/2017)) Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge an den Betriebskosten der Kindertagesstätten
Bezug: Anfrage/Antrag der FDP (Vorlagen Nr. 514/2017)) Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge an den Betriebskosten der Kindertagesstätten
Bezug: Anfrage/Antrag der FDP (Vorlagen Nr. 514/2017))

öffnen download melden Dateigröße: 127 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Gast 51 14 03 24.10.2018 374/2018 Betreff Kindertagesbetreuung hier: Kostendeckungsgrad der Elternbeiträge an den Betriebskosten der Kindertagesstätten Bezug: Anfrage/Antrag der FDP (Vorlagen Nr. 514/2017) Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Grundlagen der Finanzierung von Kindertagesstätten in Nordrhein- Westfalen Die Finanzierung der Betriebskosten der Kindertagesstätten erfolgt seit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) im Jahre 2008 in Form eines Pauschalbetrages für jedes Kind abhängig von der Betreuungszeit und der Gruppenform. An der Finanzierung der Kindpauschalen, die für jede Einrichtung zusammengenommen die Einrichtungspauschale ergeben, beteiligen sich das Land, der jeweilige öffentliche Träger der Jugendhilfe, der Träger der Kindertagesstätte sowie die Eltern durch die Zahlung der Elternbeiträge. Eine gesetzliche Verpflichtung einer Kostenbeteiligung durch die Eltern gibt es seit Einführung des KiBiz nicht mehr. Allerdings können für die Inanspruchnahme von Angeboten in den Kindertagesstätten Elternbeiträge erhoben werden (§ 23 KiBiz). Die Elternbeiträge sollen lt. Kibiz 19% der KiBiz-Pauschalen decken, sie reduzieren den Anteil des Jugendamtes an der Gesamtfinanzierung der tatsächlichen Betriebskosten. Diese Beiträge werden gemäß der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung der Stadt Brühl -Beitragssatzung Kindertagesbetreuung-, letztmalig geändert 31.10.2016, erhoben. Die Finanzierungsanteile stellen sich wie folgt dar: Seite - 2 – Drucksache 374/2018 Rechtsform Landeszuschuss Träger der Kindertagesstätte kommunaler 30,0 % Träger kirchlicher Träger 36,5 % sonstiger Träger 36,0 % Trägerschaft bei 38,5 % Vereinen und Elterninitiativen 2. Kommunaler Zuschuss Eigenanteil Träger Elternbeiträge ./. 51 % 19 % 32,5 % 36,0 % 38,5 % 12 % 9% 4% 19 % 19 % 19 % Gegenüberstellung von Betriebskosten und Elternbeiträgen 2.1 Kosten laut KiBiz In der nachfolgenden Tabelle werden die Kindpauschalen nach dem KiBiz als Betriebskosten berücksichtigt. Grundsätzlich könnten für die städtischen Kitas auch die tatsächlichen Kosten ermittelt werden. Allerdings sind die tatsächlichen Kosten für die Kindertagesstätten der nicht-städtischen, freien Träger in Brühl nicht bekannt. Die Kindpauschalen decken nach hiesiger Erfahrung und auch nach Aussage der freien Träger derzeit nicht die tatsächlichen Kosten. Dies macht auch die Gewährung von zusätzlichen Mitteln durch Verabschiedung des Gesetzes zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (Kitaträger-Rettungsprogrammes) aus 2017 und dem „Gesetzentwurf für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ deutlich. 2.2 Ausgleichsbetrag des Landes aufgrund der Elternbeitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr Das Angebot der Kindertagesstätten ist für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung nach den Bestimmungen des § 23 Abs. 3 KiBiz beitragsfrei. Gemäß § 21 Abs. 10 KiBiz gewährt das Land den Kommunen zum Ausgleich dieses Einnahmeausfalls aus dem letzten Kindergartenjahr einen Zuschuss. Dieser Zuschuss wird von der Stadt Brühl vereinnahmt und muss den Elternbeiträgen zur Berechnung des Deckungsgrades hinzugerechnet werden. Pro Kindergartenjahr wird vom Land ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 5,1 Prozent der Summe der Kindpauschalen für alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung gewährt. Die Anzahl der Kinder ergibt sich aus der Meldung nach § 19 Abs. 3 KiBiz zum 15. März jedes Jahres für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr. Seite - 3 – Drucksache 374/2018 2.3 Kostendeckungsgrad Kindertagesstätten Die Gegenüberstellung der Kosten für die Kindertagesstätten in Brühl und den Erträgen aus den Elternbeiträgen ergibt folgenden Deckungsgrad: Kosten laut KiBiz Elternbeiträge zuzüglich Ausgleichsbetrag Elternbeitragsbefreiung Summe Beiträge Kostendeckungsgrad 3. KITA-Jahr 2015/2016 11.084.068,26 € KITA-Jahr 2016/2017 11.887.060,14 € KITA-Jahr 2017/2018 12.502.822,70 € 1.284.091,00 € 1.252.864,00 € 1.717.182,00 € 443.761,84 € 1.727.852,84 € 15,59% 473.052,27 € 1.725.916,27 € 14,52% 490.385,62 € 2.207.567,62 € 17,66% Fazit Der im Kindergartenjahr 2017/2018 erreichte Deckungsgrad von 17,66 % stellt im Vergleich zu anderen Kommunen einen hohen Wert dar. Viele Kommunen bleiben weit unter dieser Quote, nur wenige erreichen eine höhere Beitragsquote. Manche Kommunen verzichten auch gänzlich auf Elternbeiträge. Diese hohe Beitragsquote in Brühl wird im Wesentlichen durch die im Landesvergleich hohen Elternbeiträge in den einzelnen Beitragsstufen der Beitragssatzung Kindertagesbetreuung erreicht. Das Ergebnis einer Abfrage bei den örtlichen Jugendämtern und Schulträgern durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen1 zeigt, dass die Beiträge für die Kindertagesstätten in Brühl immer über dem durchschnittlichen Beitrag der Kommunen in Nordrhein-Westfalen liegen. Insofern wird davon abgeraten die Elternbeiträge weiter zu erhöhen, um die gewünschte Quote von 19 % zu erreichen. Darüber hinaus befindet sich das KiBiz in der Überarbeitung. Obwohl noch keine Einzelheiten der Reform bekannt sind, ist zu erwarten, dass es eine Neuregelung der Elternbeiträge bzw. der zu erzielenden Elternbeitragsquote geben wird. 1 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 4 der Fraktion der SPD vom 25.07.2018. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-3201.pdf (23.10.2018)