Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Vorstellung Medienpass NRW und künftige Ausstattungsmerkmale)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
196 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Vorlage (Vorstellung Medienpass NRW und künftige Ausstattungsmerkmale) Vorlage (Vorstellung Medienpass NRW und künftige Ausstattungsmerkmale) Vorlage (Vorstellung Medienpass NRW und künftige Ausstattungsmerkmale) Vorlage (Vorstellung Medienpass NRW und künftige Ausstattungsmerkmale)

öffnen download melden Dateigröße: 196 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Krämer 40 24.10.2018 375/2018 Betreff Vorstellung Medienpass NRW und künftige Ausstattungsmerkmale Beratungsfolge Schulausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Dez. I FB 15 Freytag Burkhardt i.V Krämer Schiffer Nies Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Gem. § 79 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Eine ergänzende Regelung erfolgte durch den Runderlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrehin-Westfalen (MSWF NRW) vom 08.03.2001 „Unterstützung für das Lernen mit Medien“ (BASS NRW 16-13 Nr. 4, Seite 1): Schulen sollen „entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das sich am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept enthält. Dem Schulträger kann dieses Konzept als Orientierungspunkt für seine Medienentwicklungsplanung dienen. Bei der Umsetzung für das Lernen mit Medien wirken die Kompetenzteams, das LVR-Zentrum für Medien und Bildung, das LWL-Medienzentrum für Westfalen sowie die Bezirksregierungen und die Schulämter zusammen.“ Die Kompetenzteams werden in allen kreisfreien Städten und Kreisen von den Schulämtern gebildet. Sie sollen vor Ort Beratung und Qualifizierung aus einer Hand bieten. Vor Ort unterstützen die Kompetenzteams die Schulen, die Schulämter und die Schulträger bei allen Fragen des Lernens mit Medien, insbesondere zu den Themen: Seite - 2 – Drucksache 375/2018 - Infrastruktur und Ausstattung, technischer Support, - Auswahl und Einsatz von Medien, Medienkonzeptentwicklung in der Schule, - Medienentwicklungsplanung der Schulträger, - Fortbildungsplanung, - Kooperation mit Bildungspartnern, - Evaluation. Auch führen die Kompetenzteams vor Ort Fortbildungen durch. Am 20.12.2016 erfolgte die Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zur Umsetzung des Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“ durch die Landesregierung und die drei kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW. Diese gemeinsame Erklärung „Schule in der digitalen Welt“ benennt vier Handlungsfelder, in denen die Kommunen und das Land gemeinsame Ziele formulieren und für die entsprechenden Ressourcen bereitstellen. Demnach sollen alle Schulen ein Pädagogisches Medienkonzept erstellen, die Grundschulen bis Schuljahresende 2018/2019, die weiterführenden Schulen bis Schuljahresende 2019/2020. Grundlage dafür ist der Medienpass NRW, der verbindlich eingeführt wird. Der Schulträger Brühl hat sich in Sachen digitale Ausstattung der Schulen auf den Weg gemacht. So wurden aus den Mitteln „Gute Schule 2020“ bisher die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen im Zusammenhang mit digitalen Medien beschlossen: “Gute Schule 2020“ Mittelverausgabung IT Fördermittel 2017 Schule Maßnahme Gesamtschule Aufbau Netzwerktechnik für Versorgung mit Internet inkl. Hotspot Aufstockung Computerräume Elektroarbeiten Weiterführende Schulen Anbindung an schnelles Internet “Gute Schule 2020“ Mittelverausgabung IT Fördermittel 2018 Schule Maßnahme GGS Astrid-Lindgren Tablet-Koffer mit einem Klassensatz iPads Bildschirm mit Apple Netzwerkkomponenten GGS Brühl-Badorf iPad-Koffer und einen Klassensatz iPads Bildschirm mit Apple Netzwerkkomponenten GGS Martin-Luther Tablet-Koffer mit einem Klassensatz iPads Bildschirm mit Apple Netzwerkkomponenten Seite - 3 – Drucksache 375/2018 GGS Melanchthon Tablet-Koffer mit einem Klassensatz iPads Bildschirm mit Apple Netzwerkkomponenten KGS Barbara Tablet-Koffer mit einem Klassensatz iPads Bildschirm mit Apple Netzwerkkomponenten KGS Pingsdorf Tablet-Koffer mit einem Klassensatz iPads Bildschirm mit Apple Netzwerkkomponenten KGS St. Franziskus Tablet-Koffer mit einem Klassensatz iPads Bildschirm mit Apple Netzwerkkomponenten KGS Vochem Tablet-Koffer mit einem Klassensatz iPads Bildschirm mit Apple Netzwerkkomponenten Pestalozzischule Tablet-Koffer und einen Klassensatz iPads Bildschirm mit Apple Netzwerkkomponenten Clemens-August-Schule 2 Dokumentenkameras, 3 fest installierte Beamer (+Installation) Interaktives Whiteboard Erich Kästner-Realschule Digitales schwarzes Brett im Eingangsbereich für Schülerschaft und im Lehrerzimmer für Vertretungsplananzeige Austausch der 6 PCs im Verwaltungsbereich gegen schnellere Rechner Erneuerung des Beamers in der Mensa Erneuerung sämtlicher 29 Rechner im Informatikraum für Hauptfach Informatik; großer Bildschirm für Informatikraum 1 iPad-Koffer mit iPads Air für NW-Raum 1 Beamerwagen mit Notebook, DVD, Apple-TV, Beamer u. Sound 3 weitere Lehrerarbeitsplätze (Laptops) und 1 weiterer Laserdrucker für Verwaltung/ Lehrerzimmer Ausweitung der Präsentationstechnik auf die drei Klassenräume im Neubau (Activboards/Touchbildschirme und Belkin-Ständer für iPad) 1 Laptopwagen mit 20 Laptops als Ersatz für gesperrten PC-Raum Gesamtschule Innenhof – Stundenplananzeige, großer Bildschirm. Muss mit Verwaltungstrakt verkabelt werden, “Digitales Schwarzesbrett“ 10 Bildschirme, mind. 65 Zoll Seite - 4 – Drucksache 375/2018 Gesamtschule 2 mobile Activboards/Touchbildschirme Max-Ernst-Gymnasium 1 Schrank für die Lehrertablets im Lehrerzimmer mit 20 iPads 1 Touchboard für die Französischfachschaft 1 Touchboard für die Informatikfachschaft 1 Touchboard für die Musikfachschaft 2x iPadkoffer für SuS Modernisierung der Präsentationsmöglichkeiten in 25 Klassenräumen Weitere Maßnahmen in der schulischen Medienentwicklung sind aus den Mitteln Gute Schule 2020 für die beiden Folgejahre geplant und werden derzeit in Zusammenarbeit mit den Schulen zusammengestellt. Die Initiative „Medienpass NRW“ wurde 2011 durch die Landesregierung, die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und die Medienberatung NRW unter Beteiligung unterschiedlicher Gruppen aus Wissenschaft und Praxis ins Leben gerufen. Außerdem erfolgte die Organisation von Expertenworkshops und Fachtagungen für unterschiedliche Gruppen. Die Ergebnisse dieser Workshops flossen in den Kompetenzrahmen ein (Anlage 1). Der eigentliche Medienpass steht für die Grundschule und für die Klassen 5/6 als Heft zur Verfügung, das an die Schülerinnen und Schüler ausgeteilt werden kann. Für die Klassen 7 bis 9 bzw. 10 steht eine digitale Version des Medienpasses zur Verfügung. Im Medienpass sind die Teilkompetenzen des Kompetenzrahmens in schülergerechter Sprache formuliert. Hier kann die Lehrkraft den Kompetenzerwerb dokumentieren. Der Medienpass NRW bündelt in den jeweiligen Kompetenzbereichen, gestaffelt nach vier Stufen, Lerntätigkeiten und Lerngegenstände, die zur Förderung der Medienkompetenz beitragen. Um die unterschiedlichen Ziele in Bezug auf die Medienkompetenzförderung erreichen zu können, sind die entsprechende technische Ausstattung, die Vernetzung der Computerarbeitsplätze, ein schneller Internetzugang sowie die Verfügbarkeit von geeigneten Unterrichtsmedien notwendige Voraussetzungen. Die im Medienkonzept formulierte Bedarfsanalyse dient als Grundlage für den Medienentwicklungsplan, der mit den kommunalen Schulträgern abgestimmt wird. Herr Reimar Gaebler und Herr Volker Baumjohann (Kompetenzteam Rhein-Erft-Kreis) werden zum Thema „Vorstellung Medienpass NRW und Ausstattungsmerkmale“ im Schulausschuss einen informativen Vortrag halten. Anlage(n): (1) Medienkompetenzrahmen