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Vorlage (Kindertagesbetreuung hier: Aufnahmekriterien für die städtischen Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
123 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Vorlage (Kindertagesbetreuung
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Hempel 51/2 24.10.2018 376/2018 Betreff Kindertagesbetreuung hier: Aufnahmekriterien für die städtischen Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle FB 30 Freytag Burkhardt Schmitz i.V. Bossy RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die nachfolgenden Kriterien und ihre Gewichtung zur Aufnahme von Kindern in städtische Kindertageseinrichtungen:  Das Kind ist in Brühl mit Erstwohnsitz gemeldet (9 Punkte).  Ein Elternteil mit Kind/Kindern ist alleinerziehend und berufstätig. Die Bescheinigung des Arbeitgebers liegt vor (2 Punkte).  Beide Elternteile sind berufstätig, in Ausbildung, im Studium, in der Schule oder arbeitssuchend. Die Bescheinigung des Arbeitgebers, der Ausbildungsstätte oder des Job-Centers liegt vor (2 Punkte).  Es liegen besondere soziale Gründe oder Härtefälle vor. Hierzu gehört die Pflege von nahen Angehörigen durch die Betreuungsperson des Kindes / der Kinder, der nachgewiesene Ausfall einer Betreuungsperson des Kindes / der Kinder durch Tod oder Erkrankung, sowie die Unterstützung zur notwendigen Persönlichkeitsentwicklung des Kindes im Rahmen des Kinderschutzes (2 Punkte).  Es werden Geschwisterkinder in der Einrichtung betreut (1 Punkt).  Das Alter des Kindes wird im Hinblick auf die Übergänge der Kinder aus den Gruppenformen I+II (Kinder im Alter von 0-3 Jahren) in Gruppenform III und der Kinder, die das Schuleintrittsalter erreichen, berücksichtigt (1 Punkt). Erläuterungen: 1. Vorbemerkungen Die Eltern eines zweijährigen Kindes in Münster hatten wegen ihrer Erwerbstätigkeit einen Ganztagesplatz in einer Kita beantragt. Das Jugendamt aber hatte den Eltern stattdessen Drucksache 376/2018 Seite - 2 – einen Platz in der Kindertagespflege zugewiesen, da ein Platz in einer Kita nicht zur Verfügung stand. Die Eltern haben daraufhin im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Münster erfolgreich geklagt, dass das Jugendamt einen Platz in einer Kita zur Verfügung stellen muss. Diesem Antrag wurde vom Oberverwaltungsgericht in Münster im Frühjahr 2018 ( Az.:12 A 1262/16) stattgegeben. Bei Kindern ab Vollendung des 1. und vor Vollendung des 3. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf frühkindliche Bildung, der sowohl durch einen Platz in einer Kita als auch in der Kindertagespflege erfüllt werden kann. Die Eltern haben das Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII, das sich nicht nur auf die Entscheidung zwischen verschiedenen Kitas, sondern auch auf die Alternative “Kita oder Kindertagespflege“ bezieht. Deshalb kann das Jugendamt Eltern erst dann auf einen Platz in einer Kindertagespflegestelle verweisen, wenn Plätze in einer Kita nicht (mehr) zur Verfügung stehen (Kapazitätserschöpfung). Das Jugendamt muss nach diesem Urteil nachweisen, dass es die in dem Kita-Jahr freigewordenen Kita-Plätze in einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren vergeben hat, wenn es Eltern entgegen ihrem Wunsch- und Wahlrecht einen Platz in einer Kindertagespflege zuweisen will. 2. Bisherige Vergabepraxis in Brühl Bisher wurden die Plätze in den städtischen Kindertagesstätten nicht regelhaft nach einem standardisierten und dokumentierten Verfahren vergeben. Die Aufnahme der Kinder, deren Eltern eine Vormerkung für die betreffende Kindertagesstätte im Kita-Navigator vorgenommen und somit den Rechtsanspruch geltend gemacht hatten, erfolgte bislang vorwiegend nach folgenden Kriterien:     ein Geschwisterkind ist bereits in der Kita das Alter des Kindes passt in die aufnehmende Gruppe soziale Faktoren legen eine Aufnahme nahe eine ausgewogene Geschlechterverteilung in der Gruppe wird beachtet Die freien Träger nehmen die Kinder nach eigenen Kriterien auf. Hier können bspw. genannt werden:     die Kirchengemeindezugehörigkeit das Alter des Kindes Geschwisterkind ist bereits in der Kita soziale Faktoren 3. Zukünftige Vergabepraxis für die Plätze in kommunalen Kitas Für die Platzvergabe ab dem Kita-Jahr 2019/2020 wurden für die kommunalen Kindertageseinrichtungen einheitliche Aufnahmekriterien entwickelt, die im Beschlussentwurf aufgeführt sind. Die Einhaltung der Kriterien und die entsprechende Dokumentation garantieren allen Eltern ein gerechtes und nachvollziehbares Vergabeverfahren. Die Vergabekriterien werden zudem im Kita-Navigator veröffentlicht. Die dargestellten Platzvergabekriterien werden bepunktet. Somit ergibt sich eine Rangfolge, nach der die Plätze vergeben werden. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Für die Punktevergabe ist die Leitung der Tageseinrichtung mit ihrer Stellvertretung verantwortlich (Vier-Augen-Prinzip). Drucksache 376/2018 Seite - 3 – Nach § 9 Abs. 4 KiBiz NRW ist der Elternbeirat vom Träger und der Leitung umfassend über wesentliche Entscheidungen zu informieren und zu wesentlichen Entscheidungen zu hören. Hierzu gehören ausdrücklich auch die Aufnahmekriterien. Die Elternbeiräte der städtischen Kitas wurden den Vorschriften entsprechend beteiligt. Bis zum Redaktionsschluss lagen keine Einwände zu den Kriterien vor. Das Musterformular zur Bewertung ist als Anlage beigefügt. Anlage(n): (1) Formular Aufnahmekriterien Städt. Kindertageseinrichtungen_Okt 2018