Daten
Kommune
Brühl
Größe
135 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Hempel
51/2-DE
25.10.2018
380/2018
Betreff
Kindertagesbetreuung
hier: Sachstand zur Partizipation in Brühler Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde engagiert über strukturell zu
verankernde Kinder- und Jugendbeteiligungsformen diskutiert. In der Debatte wurde auch
darauf hingewiesen, dass auch schon Kinder im Vorschulalter hierbei zu berücksichtigen
seien.
Nahezu alle Kinder im Vorschulalter besuchen im Alter ab drei Jahren
eine
Kindertagesstätte. Deshalb ist aus fachlicher Sicht die Kindertagesstätte der geeignete
Ort, Partizipation zu üben und die Kinder Selbstwirksamkeit erleben zu lassen.
1. Rechtliche Grundlagen der Partizipation in Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, Kinder an Entscheidungen, die ihr Leben
oder das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu beteiligen.
Das Kinderbildungsgesetz für Nordrhein-Westfalen enthält in § 13 Abs. 4 hierzu
folgende Regelung:
„Das pädagogische Personal in der Kindertagesbetreuung verbindet gemeinsame
Bildung und Erziehung aller Kinder mit individueller Förderung. Es leistet einen Beitrag
zu mehr Chancengleichheit der Kinder, unabhängig von Geschlecht, sozialer oder
ethnischer Herkunft und zum Ausgleich individueller und sozialer Benachteiligungen.“
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Zudem ist die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung auch abhängig von
einem in der Konzeption verankerten Partizipationsverfahren.
Auch das dem KiBiz übergeordnete SGB VIII legt in § 8 Abs. 1 unter der Überschrift
„Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ fest, dass „…Kinder und Jugendliche an
den Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen (sind).“
Hingewiesen sei auch auf Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention „Berücksichtigung
des Kindeswillens“:
Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu
bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden
Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes
angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das
Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder
durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den
innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden“.
2. Was ist unter Partizipation in Kindertageseinrichtungen zu verstehen?
Partizipation ist die ernst gemeinte, altersgemäße Beteiligung der Kinder am
Einrichtungsleben im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsprozesses. Die Kinder
müssen als Gesprächspartner wahr- und ernstgenommen werden, ohne dass die
Grenzen zwischen Erwachsenen und Kindern verwischt werden.
Partizipation in Kitas kann nur mit einer respektvollen Haltung und struktureller
Verankerung gelingen. Es ist nachrangig, welche Rechte Kinder in der Kita haben.
Zunächst geht es darum, dass sie Rechte haben und diese geachtet werden.
Hierbei ist Partizipation keine zusätzliche Aufgabe, die neben vielen anderen erbracht
werden muss, sondern sie ist selbstverständlicher integraler Bestandteil des KitaAlltags.
Kinder machen häufig die Erfahrung, dass für sie gedacht, geplant und entschieden
wird. Deshalb sollen die Tageseinrichtungen den Kindern unabhängig vom Alter
vielfältige Möglichkeiten bieten, ihre Interessen, Wünsche und Gefühle zu erkennen,
auszudrücken und mit ihnen umzugehen. Durch eine aktive Beteiligung befähigen die
Tageseinrichtungen Kinder, sich mit anderen Kindern zu verständigen und ihre Ideen
alleine oder gemeinsam mit anderen zu verwirklichen. Die pädagogischen Fachkräfte
freuen sich über Kinder, die ihre Meinung sagen, die Initiative und Verantwortung
übernehmen.
Durch Partizipation geben Tageseinrichtungen den Kindern die Möglichkeit
Kompetenzen in den Bereichen
Kommunikation,
Selbstwirksamkeit,
Teamfähigkeit,
Wahrnehmung eigener Grenzen und der Grenzen anderer,
Entwicklung eines Demokratieverständnisses („Demokratie ist die einzige
Herrschaftsform, die gelernt werden muss.“)
zu erwerben.
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3. Zum Sachstand der Entwicklung und des Einsatzes partizipativer Verfahren in den
städtischen Tageseinrichtungen
Alle Mitarbeitende wurden über das Konzept der Partizipation informiert und
konnten ihre Bedenken und Anregungen äußern.
Alle Tageseinrichtungen haben ein Beschwerdemanagement eingeführt und
ebenfalls begonnen, eine „Verfassung“ zu entwickeln. In einer Kita-Verfassung
sind die Mitbestimmungsrechte der Kinder verbindlich festgeschrieben. Es werden
die Mitbestimmungsformen (z. B. Kinderkonferenzen, Kinderparlament) und deren
Funktionsweisen genau benannt; zudem werden die Bereiche benannt, in denen
die Kinder selbst entscheiden können (z.B. Spielgestaltung), mitbestimmen
dürfen (z.B. Themenauswahl von Projekten und Angeboten, Gestaltung der
Gruppenräume, Auswahl des Mittagsessens etc.) und keine Mitwirkungsrechte
haben (z B. in Sicherheitsfragen).
Alle Tageseinrichtungen führen Kinderkonferenzen durch, an denen Delegierte
aus den einzelnen Gruppen teilnehmen.
Einige
Tageseinrichtungen
haben
schon
mit
den
Strukturen
des
Kinderparlaments, an dem alle Kinder teilnehmen, gearbeitet.
4. Weitere Entwicklungsschritte im Jahr 2019
Hauptziel für das kommende Jahr ist die Fertigstellung der „Verfassungen“ in allen
Kitas. Damit dieser Entwicklungsschritt gelingen kann, findet pro Kita ein ganztägiger
Workshop statt.
Der Workshop beinhaltet zum einen die Evaluation der Umsetzung des
Beschwerdemanagements, der Partizipations-Projekte sowie die Organisation der
Gremien Kinderparlament und Kinderkonferenz. Zum anderen dient die Veranstaltung
zur Festlegung neuer Arbeitsziele für das Jahr 2019/2020.
5. Beteiligungsverfahren in Einrichtungen freier Träger
Folgende Kindertageseinrichtungen haben eine kurze Rückmeldung in Form eines
Auszuges aus ihrer Konzeption zum Sachstand Partizipation und Beschwerdemanagement gegeben: Es sind die
Kath. Tageseinrichtung Sankt Pantaleon, Badorf
Kath. Tageseinrichtung Maria Hilf, Heide
Kath. Tageseinrichtung Sankt Matthäus, Vochem
Elterninitiative Rasselbande, Schwadorf
Kinderzentren Kunterbunt, Schwadorf und das
SKF Familienzentrum Sankt Margareta
Bei den oben genannten Kindertageseinrichtungen ist Partizipation ein fester
Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Jedes Kind soll altersentsprechend die
Möglichkeit haben, sich aktiv und gleichberechtigt in die Gestaltung des
Kindergartenalltags einbringen zu können.
Nachfolgend einige Beispiele aus der Praxis:
Mitgestaltung der Räumlichkeiten
Mitgestaltung von Projekten und verschiedener Veranstaltungen sowie Ausflügen
Mitgestaltung des Kindergartenalltags
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Teilhabe in Bereichen wie z.B. Schlafen, Wickeln und Kleidung
In der Kindertageseinrichtung Kunterbunt finden regelmäßige
Kinderkonferenzen statt.
In den Kindertageseinrichtungen wird Kindern und Eltern die Möglichkeit gegeben,
Beschwerden und/oder Ideen bei den pädagogischen Kräften, dem Elternbeirat oder
der Leitung einzubringen. Die Kindertageseinrichtungen zeigen sich jederzeit offen und
dankbar für konstruktive Kritik und Anregungen.
Die Elterninitiative Rasselbande bietet ein Beschwerdeformular für Eltern an, wogegen
in der Kindertageseinrichtung der Kinderzentren Kunterbunt vierteljährlich eine
Befragung des Elternbeirates, jährlich sogar eine Befragung der Gesamtelternschaft
durchgeführt wird.
Die Leitung der Kita St. Matthäus ermittelt die Zufriedenheit der Eltern ebenfalls in
einer jährlichen Elternbefragung.
Die Kindertageseinrichtung St. Margareta nutzt einen Briefkasten im Flur, in dem die
Eltern jederzeit ihre Meinung, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden und
Anregungen schriftlich kundtun können. In ähnlicher Weise lädt die Kita St. Maria Hilf
mittels einer im Eingangsbereich aufgestellter „Wunschbox“ zu Meinungsäußerungen
ein.
Die alltagspraktische Umsetzung von Partizipation und Beschwerdemanagement wird in
der Sitzung am Beispiel des „Kinder- und Familienzentrum Vochem“ durch die
stellvertretende Leitung, Frau Petra Winkel, vorgestellt.