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Vorlage (Kindertagesbetreuung hier: Sachstand zur Partizipation in Brühler Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
135 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Sachstand zur Partizipation in Brühler Kindertageseinrichtungen) Vorlage (Kindertagesbetreuung
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Hempel 51/2-DE 25.10.2018 380/2018 Betreff Kindertagesbetreuung hier: Sachstand zur Partizipation in Brühler Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde engagiert über strukturell zu verankernde Kinder- und Jugendbeteiligungsformen diskutiert. In der Debatte wurde auch darauf hingewiesen, dass auch schon Kinder im Vorschulalter hierbei zu berücksichtigen seien. Nahezu alle Kinder im Vorschulalter besuchen im Alter ab drei Jahren eine Kindertagesstätte. Deshalb ist aus fachlicher Sicht die Kindertagesstätte der geeignete Ort, Partizipation zu üben und die Kinder Selbstwirksamkeit erleben zu lassen. 1. Rechtliche Grundlagen der Partizipation in Kindertageseinrichtungen Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, Kinder an Entscheidungen, die ihr Leben oder das Leben der Gemeinschaft betreffen, zu beteiligen. Das Kinderbildungsgesetz für Nordrhein-Westfalen enthält in § 13 Abs. 4 hierzu folgende Regelung: „Das pädagogische Personal in der Kindertagesbetreuung verbindet gemeinsame Bildung und Erziehung aller Kinder mit individueller Förderung. Es leistet einen Beitrag zu mehr Chancengleichheit der Kinder, unabhängig von Geschlecht, sozialer oder ethnischer Herkunft und zum Ausgleich individueller und sozialer Benachteiligungen.“ Drucksache 380/2018 Seite - 2 – Zudem ist die Erlaubnis zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung auch abhängig von einem in der Konzeption verankerten Partizipationsverfahren. Auch das dem KiBiz übergeordnete SGB VIII legt in § 8 Abs. 1 unter der Überschrift „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ fest, dass „…Kinder und Jugendliche an den Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen (sind).“ Hingewiesen sei auch auf Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention „Berücksichtigung des Kindeswillens“:  Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.  Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden“. 2. Was ist unter Partizipation in Kindertageseinrichtungen zu verstehen? Partizipation ist die ernst gemeinte, altersgemäße Beteiligung der Kinder am Einrichtungsleben im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsprozesses. Die Kinder müssen als Gesprächspartner wahr- und ernstgenommen werden, ohne dass die Grenzen zwischen Erwachsenen und Kindern verwischt werden. Partizipation in Kitas kann nur mit einer respektvollen Haltung und struktureller Verankerung gelingen. Es ist nachrangig, welche Rechte Kinder in der Kita haben. Zunächst geht es darum, dass sie Rechte haben und diese geachtet werden. Hierbei ist Partizipation keine zusätzliche Aufgabe, die neben vielen anderen erbracht werden muss, sondern sie ist selbstverständlicher integraler Bestandteil des KitaAlltags. Kinder machen häufig die Erfahrung, dass für sie gedacht, geplant und entschieden wird. Deshalb sollen die Tageseinrichtungen den Kindern unabhängig vom Alter vielfältige Möglichkeiten bieten, ihre Interessen, Wünsche und Gefühle zu erkennen, auszudrücken und mit ihnen umzugehen. Durch eine aktive Beteiligung befähigen die Tageseinrichtungen Kinder, sich mit anderen Kindern zu verständigen und ihre Ideen alleine oder gemeinsam mit anderen zu verwirklichen. Die pädagogischen Fachkräfte freuen sich über Kinder, die ihre Meinung sagen, die Initiative und Verantwortung übernehmen. Durch Partizipation geben Tageseinrichtungen den Kindern die Möglichkeit Kompetenzen in den Bereichen      Kommunikation, Selbstwirksamkeit, Teamfähigkeit, Wahrnehmung eigener Grenzen und der Grenzen anderer, Entwicklung eines Demokratieverständnisses („Demokratie ist die einzige Herrschaftsform, die gelernt werden muss.“) zu erwerben. Drucksache 380/2018 Seite - 3 – 3. Zum Sachstand der Entwicklung und des Einsatzes partizipativer Verfahren in den städtischen Tageseinrichtungen     Alle Mitarbeitende wurden über das Konzept der Partizipation informiert und konnten ihre Bedenken und Anregungen äußern. Alle Tageseinrichtungen haben ein Beschwerdemanagement eingeführt und ebenfalls begonnen, eine „Verfassung“ zu entwickeln. In einer Kita-Verfassung sind die Mitbestimmungsrechte der Kinder verbindlich festgeschrieben. Es werden die Mitbestimmungsformen (z. B. Kinderkonferenzen, Kinderparlament) und deren Funktionsweisen genau benannt; zudem werden die Bereiche benannt, in denen die Kinder selbst entscheiden können (z.B. Spielgestaltung), mitbestimmen dürfen (z.B. Themenauswahl von Projekten und Angeboten, Gestaltung der Gruppenräume, Auswahl des Mittagsessens etc.) und keine Mitwirkungsrechte haben (z B. in Sicherheitsfragen). Alle Tageseinrichtungen führen Kinderkonferenzen durch, an denen Delegierte aus den einzelnen Gruppen teilnehmen. Einige Tageseinrichtungen haben schon mit den Strukturen des Kinderparlaments, an dem alle Kinder teilnehmen, gearbeitet. 4. Weitere Entwicklungsschritte im Jahr 2019 Hauptziel für das kommende Jahr ist die Fertigstellung der „Verfassungen“ in allen Kitas. Damit dieser Entwicklungsschritt gelingen kann, findet pro Kita ein ganztägiger Workshop statt. Der Workshop beinhaltet zum einen die Evaluation der Umsetzung des Beschwerdemanagements, der Partizipations-Projekte sowie die Organisation der Gremien Kinderparlament und Kinderkonferenz. Zum anderen dient die Veranstaltung zur Festlegung neuer Arbeitsziele für das Jahr 2019/2020. 5. Beteiligungsverfahren in Einrichtungen freier Träger Folgende Kindertageseinrichtungen haben eine kurze Rückmeldung in Form eines Auszuges aus ihrer Konzeption zum Sachstand Partizipation und Beschwerdemanagement gegeben: Es sind die       Kath. Tageseinrichtung Sankt Pantaleon, Badorf Kath. Tageseinrichtung Maria Hilf, Heide Kath. Tageseinrichtung Sankt Matthäus, Vochem Elterninitiative Rasselbande, Schwadorf Kinderzentren Kunterbunt, Schwadorf und das SKF Familienzentrum Sankt Margareta Bei den oben genannten Kindertageseinrichtungen ist Partizipation ein fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Jedes Kind soll altersentsprechend die Möglichkeit haben, sich aktiv und gleichberechtigt in die Gestaltung des Kindergartenalltags einbringen zu können. Nachfolgend einige Beispiele aus der Praxis:    Mitgestaltung der Räumlichkeiten Mitgestaltung von Projekten und verschiedener Veranstaltungen sowie Ausflügen Mitgestaltung des Kindergartenalltags Drucksache 380/2018   Seite - 4 – Teilhabe in Bereichen wie z.B. Schlafen, Wickeln und Kleidung In der Kindertageseinrichtung Kunterbunt finden regelmäßige Kinderkonferenzen statt. In den Kindertageseinrichtungen wird Kindern und Eltern die Möglichkeit gegeben, Beschwerden und/oder Ideen bei den pädagogischen Kräften, dem Elternbeirat oder der Leitung einzubringen. Die Kindertageseinrichtungen zeigen sich jederzeit offen und dankbar für konstruktive Kritik und Anregungen. Die Elterninitiative Rasselbande bietet ein Beschwerdeformular für Eltern an, wogegen in der Kindertageseinrichtung der Kinderzentren Kunterbunt vierteljährlich eine Befragung des Elternbeirates, jährlich sogar eine Befragung der Gesamtelternschaft durchgeführt wird. Die Leitung der Kita St. Matthäus ermittelt die Zufriedenheit der Eltern ebenfalls in einer jährlichen Elternbefragung. Die Kindertageseinrichtung St. Margareta nutzt einen Briefkasten im Flur, in dem die Eltern jederzeit ihre Meinung, Verbesserungsvorschläge, Beschwerden und Anregungen schriftlich kundtun können. In ähnlicher Weise lädt die Kita St. Maria Hilf mittels einer im Eingangsbereich aufgestellter „Wunschbox“ zu Meinungsäußerungen ein. Die alltagspraktische Umsetzung von Partizipation und Beschwerdemanagement wird in der Sitzung am Beispiel des „Kinder- und Familienzentrum Vochem“ durch die stellvertretende Leitung, Frau Petra Winkel, vorgestellt.