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Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Anfrage der Fraktion Die Linke.& Piraten vom 30.08.2018 zum Projekt „Rucksack KiTa“ Bezug: Anfrage der Fraktion DIE LINKE & Piraten vom 30.08.2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
178 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
31.10.18, 12:21
Aktualisiert
31.10.18, 12:21
Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Anfrage der Fraktion Die Linke.& Piraten vom 30.08.2018 zum Projekt „Rucksack KiTa“
Bezug: Anfrage der Fraktion DIE LINKE & Piraten vom 30.08.2018) Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Anfrage der Fraktion Die Linke.& Piraten vom 30.08.2018 zum Projekt „Rucksack KiTa“
Bezug: Anfrage der Fraktion DIE LINKE & Piraten vom 30.08.2018) Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: Anfrage der Fraktion Die Linke.& Piraten vom 30.08.2018 zum Projekt „Rucksack KiTa“
Bezug: Anfrage der Fraktion DIE LINKE & Piraten vom 30.08.2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Hempel 51/2-Di 29.10.2018 396/2018 Betreff Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Anfrage der Fraktion Die Linke.& Piraten vom 30.08.2018 zum Projekt „Rucksack KiTa“ Bezug: Anfrage der Fraktion DIE LINKE & Piraten vom 30.08.2018 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 30.08.2018 wird um die Beantwortung von mehreren Fragen zum Projekt „Rucksack KiTa“ gebeten. Zu den Fragen wird im Einzelnen wie folgt Stellung genommen: 1. Nehmen Brühler Kitas am Projekt “Rucksack KiTa“ des Rhein-Erft-Kreises teil? Es nimmt derzeit weder eine städtische noch eine Kindertageseinrichtung eines freien Trägers am Projekt “Rucksack KiTa“ des Kommunalen Integrationszentrums teil. 2. Wenn ja, welche Kitas nehmen am Projekt “Rucksack KiTa“ teil? Siehe Punkt 1. 3. Wie viele Fördermittel des Kreises wurden für das Projekt „Rucksack KiTa“ von der Stadt abgerufen? Demzufolge wurden auch keine Fördermittel des Kreises für das Projekt “Rucksack KiTa“ von der Stadt abgerufen. Auch wenn derzeit keine der Brühler Kindertageseinrichtungen am Projekt “Rucksack KiTa“ teilnimmt, wird die Förderung der Sprachentwicklung wie auch die ganzheitliche Drucksache 396/2018 Seite - 2 – Förderung der Kinder und ihrer Familien durch andere geeignete Förder- und Unterstützungsinstrumente sichergestellt. Diese werden nachfolgend kurz skizziert. Sprache zählt zu den wichtigsten Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen und den späteren Bildungserfolg in Schule und Ausbildung. Besonders für Kinder, die mehrsprachig aufwachsen, ist die frühe Sprachbildung und die Unterstützung sprachlicher Kompetenzen von großer Bedeutung. Die Förderung der Sprache nimmt als zentrale Bildungsaufgabe daher einen sehr hohen Stellenwert im Elementarbereich und somit auch in den Brühler Kindertageseinrichtungen ein. In allen Kindertageseinrichtungen wird die sprachliche Bildung durch alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung gefördert. Hierbei wird eine Sprachbildung angestrebt, die integriert im pädagogischen Alltag stattfindet und alle Kinder der Einrichtungen von Beginn an erreicht. Sie orientiert sich an der Lebenserfahrung, den Interessen und Ressourcen der Kinder und greift handlungsrelevante Sprachanlässe des pädagogischen Alltags auf. Aus den Beobachtungsergebnissen werden für das einzelne Kind, sofern notwendig, Förderstrategien abgeleitet, indem es z. B. gezielt in sprachanregende Situationen eingebunden wird. Durch die zum 01.04.2014 in Kraft getretene Änderung des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) hat das Land NRW die Grundlagen für diese Neuausrichtung der Sprachförderung im Elementarbereich beschlossen. Für Kinder unter drei Jahren wurde dazu die entwicklungs- und prozessbegleitende Sprachentwicklung durch die Verfahren Liseb 1 und 2 (Literacy und Sprachentwicklung beobachten) oder alternativ durch die „Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen“ (BaSik) festgelegt. Es kann auch der Beobachtungsleitfaden „Die Sprache der Jüngsten entdecken und begleiten“ des Deutschen Jugendinstituts eingesetzt werden. Als geeignete Verfahren bei Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren gelten neben BaSik die Förderinstrumente Sismik (Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen) oder Seldak (Sprachentwicklung und Literacy [Alphabetisierung] bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern). Fast alle Brühler Kindertageseinrichtungen haben sich für die Anwendung des BaSik-Verfahrens entschieden und die Mitarbeitenden entsprechend geschult. Weiterhin nehmen sieben städtische Kindertageseinrichtungen am Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ teil. Dieses Programm richtet sich schwerpunktmäßig an Kindertageseinrichtungen, die von einem hohen Anteil an Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf besucht werden. In Brühl sind von neun städtischen Kindertageseinrichtungen folgende sieben Kitas im Förderprogramm:  die Kita „Im alten Forsthaus“  das „Kinder- und Familienzentrum Vochem“ mit den Betriebsstätten in der Schöffenstraße und in der Merseburger Straße  das „Familienzentrum Süd“ mit den Kitas „Auf der Pehle“ und „Lessingstraße“  der Kitaverbund Ost mit den Kitas „An der alten Zuckerfabrik und „Wilhelmstraße“ Zusätzliche und besonders geschulte pädagogische Fachkräfte, die sogenannten Sprachberaterinnen, stärken hierbei die pädagogischen Fachkräfte darin, die Sprachentwicklung der Kinder und ihr eigenes Sprachverhalten zu beobachten und Ideen für die sprachpädagogische Arbeit im Kita-Alltag abzuleiten. Weiterhin sind die Sprachberaterinnen verstärkt in der Elternarbeit tätig, um auch die Eltern der Kinder mit einzubinden. Diese besonders ausgebildeten Fachkräfte werden hierbei ihrerseits von einer zusätzlichen externen Fachberatung kontinuierlich und prozessbegleitend betreut. Drucksache 396/2018 Seite - 3 – Folgende Kitas erhalten als plusKITAs zusätzliche finanzielle Landesförderung in Höhe von 25.000 € jährlich:  die Kitas des Kinder- und Familienzentrums Vochem  die Kita Wilhelmstraße  die Kita Lessingstraße  die katholische Kita St. Matthäus Die in die Förderung aufgenommenen Kindertageseinrichtungen haben in ihrem Umfeld einen hohen Anteil an Familien mit erschwerten Startbedingungen. Diese Landesmittel müssen für zusätzliches Personal (ElternbegleiterInnen) eingesetzt werden. Die Aufgaben dieser „Elternbegleiterinnen“ liegen in der individuellen Förderung der Potentiale der Kinder, die sich am Alltag der Familien orientiert. Obwohl aus heutiger Sicht viele Elemente des „Rucksack KiTa“-Projektes in den oben skizzierten Förderprogrammen enthalten sind, wird für das nächste Kita-Jahr geprüft, ob eine sinnvolle zusätzliche Einsatzmöglichkeit des Förderprogrammes „Rucksack KiTa“ besteht.