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Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2019)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
05.11.18, 15:20
Aktualisiert
07.12.18, 18:32
Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2019) Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2019) Beschlussvorlage (Bauunterhaltungsmaßnahmen 2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 309/2018 Erstellt am: 18.10.2018 Aktenzeichen: 26/2 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X nö. Sitzung Termin 15.11.2018 Betreff Bauunterhaltungsmaßnahmen 2019 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 2.343.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2.343.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): x ja nein Vorlage Nr.: 309/2018 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss beschließt, die im Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehenen Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 2.343.000 € entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Maßnahmenliste für die Priorität 1 (Anlage 1) zu verwenden. Die übrigen Ausführungen und Anlagen werden zustimmend zur Kenntnis genommen Erläuterungen Für das Jahr 2018 stehen nach der aktuellen Finanzplanung Bauunterhaltungsmittel in Höhe von 2.343.000 € zur Verfügung (Vorjahr 2.293.000 €). Aus den Bauunterhaltungsmitteln für sogenannte Kleinreparaturen stehen den Objektbetreuern Einzelbudgets zur Verfügung. Diese belaufen sich auf 1.138.000 €. Der Betrag war für 2017, anhand der Entwicklung in 2016 festgelegt worden (s. Vorlage 335 /2016). Der Verlauf in 2017 und 2018 hat diese Festlegung bestätigt, so dass sie für 2019 wieder erfolgen soll. Kleinreparaturen sind kleinere Instandhaltungsmaßnahmen, die ein Volumen von jeweils 5.000 € nicht überschreiten. Das Budget für Wartungen und Prüfungen von 400.000 € soll auch in 2019 Bestand haben. Hieraus werden turnusmäßig durchzuführende Wartungen und sicherheitstechnische Prüfungen (z.B. an Brandschutzanlagen, Aufzügen etc.) finanziert. Für Kleinreparaturen an Telefonanlagen stehen 40.000,- € bereit. Für unvorhergesehene Einzelmaßnahmen (z.B. Ausfall eines Heizkessels, Sturmschäden o.ä.) wird regelmäßig eine Reserve von rd. 100.000 € vorgehalten. Es verbleiben somit 665.000,-- €, die für größere Einzelmaßnahmen der Bauunterhaltung verwendet werden können. Die Verwaltung hat alle bekannten Maßnahmen mit einem Volumen von mehr als 5.000 € in einer Liste zusammengetragen, die sowohl aus Mängelanzeigen und Wünschen der Gebäudenutzer als auch aus Erkenntnissen der Objektbetreuer im Immobilienmanagement entstanden ist und zudem alle Maßnahmen enthält, die in den Vorjahren mangels Finanzmasse nicht berücksichtigt werden konnten. Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung diesen Maßnahmen Prioritäten nach folgenden Kriterien zugeordnet: Priorität 1 Die Umsetzung ist zur Abwendung einer Gefahr oder drohender Folgeschäden oder zum Erhalt der Nutzbarkeit oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften zwingend erforderlich Priorität 2 Die Umsetzung wird dringend empfohlen zum Substanzerhalt oder zur deutlichen Optimierung der Bewirtschaftungskosten oder zur Verhinderung von Nutzungseinschränkungen Priorität 3 Sinnvolle Maßnahme, die der Optimierung der Gebäudenutzung oder Bewirtschaftung dient (aber in geringerem Umfang als Priorität 2) Vorlage Nr.: 309/2018 . Seite 3 / 3 Priorität 4 Reine Schönheitsmaßnahme ohne zusätzlichen Nutzen. Funktion und Nutzung ist auch ohne Umsetzung gewährleistet Mit Blick auf die verfügbaren Mittel von insgesamt 2.343.000 € kann seitens der Verwaltung nur die Umsetzung der Maßnahmen mit der Priorität 1 vorgeschlagen werden. In der Anlage 2 sind die Maßnahmen der Prioritäten 2 bis 4 aufgelistet, die im kommenden Jahr nicht finanziert werden können. Die Verwaltung wird diese Maßnahmen in den Folgejahren fortschreiben. Mit Blick auf die Haushaltslage und die damit verbundenen begrenzten Bauunterhaltungsmittel sowie die Personalkapazität im Immobilienmanagement, sieht die Verwaltung keinen Raum zur Umsetzung von energetischen Maßnahmen im kommenden Jahr. Im Jahr 2020 werden voraussichtlich zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stehen, die dann auch für die Umsetzung von energetischen Maßnahmen genutzt werden können. Die Verwaltung wird dies in der Sitzung auf der Grundlage des am 06.11.18 eingebrachten Haushaltsentwurfes mündlich erläutern. In seiner Sitzung am 12.12.2017 hat der Rat beschlossen, die Sanierung der Fensteranlagen, die Fassadensanierung und die akustische Sanierung für den 1. und 2. Bauabschnitt an der Marion-Dönhoff-Realschule zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beginnen. Es handelt sich um die folgenden Maßnahmen: akustische Sanierung, 70.000 € Dämmung der Fassade, 150.000 € Fenstererneuerung, 1. und 2. Bauabschnitt, 236.000 € Die Umsetzung des 1. und 2. Bauabschnittes der Fenstererneuerung erfolgt in den Sommer- und Herbstferien 2019. Der 3. und 4. Bauabschnitt können nicht noch zusätzlich in diesen Ferien umgesetzt werden. Die Umsetzung soll in 2020 erfolgen. Eine Finanzierung des 3. und 4. Bauabschnittes mit der Liste der Bauunterhaltungsmaßnahmen in 2020 ist ausreichend. Nach dem Verlauf des Sommers 2018 mit hohen Temperaturen hat die Verwaltung viele Nutzerwünsche zur Anbringung von Außenjalousien als Sonnenschutz erhalten. Diese sollen umgesetzt werden. Eine vollständige Umsetzung aller Nutzerwünsche in 2019 ist aber nicht möglich. In 2019 sollen daher die Kindertagesstätten Sonnenallee und Kesselsgasse, die Erziehungsberatungsstelle, die Ruheräume der Feuerwache Pulheim und der Spanisch-Fachraum am Schulzentrum Brauweiler mit Außenjalousien ausgestattet werden. Die gewünschten Außenjalousien an den Grundschulen sollen in 2020 umgesetzt werden.