Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
82610.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
30.10.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 23:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/106/2018
nichtöffentlich/öffentlich
24.10.2018
Amt 14 Martin Jansen
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96
Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.11.2018
15.11.2018
18.12.2018
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nach § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung
oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe
anzugeben.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
sowie das bestätigte Ergebnis dieses Gesamtabschlusses haben nicht zu Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.
Die vor der Entlastung des Bürgermeisters zu fassenden Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2017 sowie
über das bestätigte Ergebnis des Gesamtabschlusses liegen vor.
Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des
Gesamtabschlusses 2017 zu erteilen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„Dem Bürgermeister wird gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 Satz 4 GO
NRW für den bestätigten Gesamtabschluss 2017 die Entlastung erteilt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.