Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
82607.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
30.10.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 23:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/105/2018
nichtöffentlich/öffentlich
24.10.2018
Amt 14 Martin Jansen
Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2017 gemäß § 116
Absatz 6 i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.11.2018
15.11.2018
18.12.2018
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12.d. J. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. In diesem Gesamtabschluss hat die
Gemeinde ihren Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW und die Jahresabschlüsse
des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Nach § 116 Absatz 5 Satz 1 GO NRW i. V. m. § 95 Absatz 3 GO NRW hat die Zuleitung an den Rat innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 wurde am 20.08.2018 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister
hat den von ihm bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses form- und fristgerecht
dem Rat am 26.09.2018 zur Bestätigung zugeleitet. Gemäß Beschluss des Rates
vom gleichen Tage wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 nach § 116 Absatz 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der
sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§
101 Absatz 8 GO NRW).
Gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis
zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu bestätigen. Der Gesamtabschluss 2017 ist also bis spätestens
31.12.2018 zu bestätigen. Sofern der Rat dies in seiner Sitzung am 18.12.2018 beschließt, erfüllt die Stadt Erkelenz die gesetzlich vorgegebene Frist für die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2017.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende in § 116 Absatz 6 GO NRW beschriebenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses maßgebend sind:
1. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 wurde dahingehend geprüft, ob er ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, SchuldenErtrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung ergibt.
2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind.
3. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss
im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung
von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde
vermitteln.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er
hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben
muss, ob
-
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage
ist, eine Beurteilung vorzunehmen.
Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es
kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 erteilt werden.
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 116 Absatz 6 letzter Satz i. V. m. § 101 Absatz 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges
Prüfgremium die Verantwortung trägt für das Ergebnis der Prüfung und den Bestätigungsvermerk.
Weiterhin wird bestätigt, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 einen Gesamtjahresüberschuss von 4.188.485,18 € aufweist. Dieser soll der Allgemeinen
Rücklage zugeführt werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung
des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2017, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
Vorlage A 14/105/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
2)
Gleichzeitig wird nach § 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass
1. der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;
2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
3. der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und
seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
3)
Der Gesamtjahresüberschuss von 4.188.485,18 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2017
Vorlage A 14/105/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Stadt Erkelenz
Örtliche Rechnungsprüfung
Prüfbericht und Bestätigungsvermerk
der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 24.10.2018
zum Gesamtabschluss des Konzerns
Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2018
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
Inhaltsverzeichnis
1
Vorbemerkungen ................................................................................................. 3
2
Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4
3
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5
4
5
6
3.1
Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz .................................................... 5
3.2
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf .................................................... 6
3.3
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ........................................... 6
3.4
Zusammenfassende Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung ............. 12
3.5
Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 15
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 15
4.1
Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 15
4.2
Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 16
Feststellung und Erläuterungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung .......... 17
5.1
Konsolidierungskreis .................................................................................... 17
5.2
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen
Jahresabschlüsse ........................................................................................ 18
5.3
Konsolidierungsmaßnahmen ....................................................................... 19
5.4
Gesamtabschlussstichtag ............................................................................ 19
5.5
Gesamtabschlussbuchführung und Konsolidierungsunterlagen .................. 20
5.6
Ordnungsmäßigkeit der Gesamtabschlussrechnungslegung ....................... 20
Feststellung und Erläuterungen zum Gesamtabschluss und zum
Gesamtlagebericht ............................................................................................ 20
6.1
Gesamtabschluss ........................................................................................ 20
6.2
Gesamtlagebericht ....................................................................................... 21
6.3
Gesamtanhang ............................................................................................ 21
6.4
Kapitalflussrechnung.................................................................................... 21
6.5
Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................................... 22
6.6
Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
..................................................................................................................... 23
6.6.1
Vermögens- und Schuldengesamtlage ................................................. 23
6.6.2
Ertragsgesamtlage ................................................................................ 23
6.6.3
Personalintensität ................................................................................. 24
6.6.4
Sach- und Dienstleistungsintensität ...................................................... 24
6.6.5
Finanzgesamtlage................................................................................. 25
7
Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 26
8
Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 28
9
Anlagen zum Bericht ......................................................................................... 30
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
1 Vorbemerkungen
Mit dem Gesamtabschluss 2017 legt die Stadt Erkelenz nach 2010 zum achten Mal
den nach § 116 der Gemeindeordnung (GO NRW) gesetzlich geforderten Gesamtabschluss vor.
Das Gemeindehaushaltsrecht verpflichtet die Kommunen bisher, spätestens zum
Stichtag 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, der – wie
ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft – die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammenfasst. Zum 01.01.2019 ist jedoch eine gesetzliche Änderung geplant, die u.U. die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für
die Stadt Erkelenz bereits für das Jahr 2018 entbehrlich macht. Dies ist jedoch einer
genauen Prüfung zu unterziehen. Je nach Ausgang der Prüfung könnte die Geschichte des Gesamtabschlusses der Stadt Erkelenz jedoch mit dem hier vorliegenden Gesamtabschluss ein Ende finden.
Die bilanzielle Gesamtbetrachtung gibt Rechenschaft über die Aufgabenerledigung
und die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Stadt Erkelenz ab.
Mit dem Gesamtabschluss wird ein wichtiges Ziel der Reform des Haushaltsrechtes,
nämlich die Erreichung bzw. Rückgewinnung einer Gesamtsicht über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaften, umgesetzt.
Mit der Grundüberlegung, dass die Kernverwaltung und alle Beteiligungen eine wirtschaftliche Einheit sind, wird für den Gesamtabschluss der kommunale Jahresabschluss mit den Jahresabschlüssen der Beteiligungen und Ausgliederungen kumuliert, um die Konzernstruktur zu verdeutlichen und die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage übersichtlich darzustellen. Unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit werden die Bilanz und die Ergebnisrechnung so dargestellt, als
hätten keine Ausgliederungen stattgefunden.
Damit wird umfassend ein der tatsächlichen Aufgabengliederung entsprechendes
Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt Erkelenz und ihrer
verselbstständigten Aufgabenbereiche, im Nachfolgenden „Konzern Stadt Erkelenz“
genannt, abgegeben.
Den politischen Gremien und der Verwaltungsführung soll dadurch die Möglichkeit
eröffnet werden, den Konzern Stadt Erkelenz als Gesamtheit zu betrachten, auszurichten und zu steuern. Dem Gesetz liegt der Gedanke einer Gesamtsteuerung zugrunde. Zukünftig soll nicht mehr allein die wirtschaftliche Lage der Teilbereiche getrennt bewertet werden. Vielmehr ist die wirtschaftliche Gesamtlage von Bedeutung.
Hierzu müssen die Einzelabschlüsse (oder wesentliche Daten daraus) der verselbstständigten Aufgabenbereiche sowie der Abschluss der Stadt Erkelenz selbst in einen
Gesamtabschluss unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen untereinander übertragen und zusammengefasst werden (Konsolidierungsprozess).
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
2 Prüfungsauftrag
Die Zuständigkeitsregelungen zur Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Örtliche Rechnungsprüfung sowie durch Dritte entsprechen den Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses der Kommune.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m.
§ 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich dabei der Örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 116 Abs. 6 Satz 4 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW . Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört zum Aufgabenbereich der
Örtlichen Rechnungsprüfung.
Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob
er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.
Der Gesamtabschluss besteht gem. § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Am Schluss des Gesamtlageberichtes ist ein Verzeichnis
gem. § 116 Abs. 4 GO NRW beizufügen.
Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.
§ 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW gilt entsprechend.
Die Örtliche Rechnungsprüfung prüfte den Gesamtabschluss zum 31.12.2017 unter
Einbeziehung des Gesamtlageberichtes gemäß § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW.
Der Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 ist in Anlehnung an die „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ und unter zu Hilfenahme der Prüfsoftware „Audit Solutions“ für
Kommunale Prüfung der Fa. Audicon erstellt worden.
Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software „Auditsolutions“
bildet der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 wurde gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW
vom Kämmerer am 20.08.2018 aufgestellt. Der vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 wurde ebenfalls am
20.08.2018 unterzeichnet und am 20.09.2018 über den Hauptausschuss dem Rat
der Stadt Erkelenz in der Sitzung vom 26.09.2018 zugeleitet. Damit wurde die gesetzliche Frist (§ 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW), bis zum 30. September
2017 dem Rat der Stadt Erkelenz den Entwurf des Gesamtabschlusses zur Bestätigung zuzuleiten, eingehalten.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte durch die Örtliche Rechnungsprüfung
ab dem 01.09.2018 und konnte zum 20.10.2018 abgeschlossen werden.
Gem. § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis zum
31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu
bestätigen. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung des Rates vom 18.12.2018 erfolgen, so dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Gesamtabschluss eingehalten werden können.
3 Grundsätzliche Feststellungen
3.1 Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz
Die gesetzlichen Vertreter der Stadt Erkelenz stellen im Gesamtabschluss und im
Gesamtlagebericht die Lage des Konzerns Stadt Erkelenz dar.
Der Gesamtabschluss hat zum Bilanzstichtag 31.12.2017 unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des
Konzerns Stadt Erkelenz zu vermitteln. Das Ergebnis ist zudem zu erläutern.
Der Gesamtlagebericht hat darüber hinaus gem. § 51 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) einen Überblick über die wichtigsten
Ergebnisse des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen zu geben.
Er muss so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt
Erkelenz vermittelt wird. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige
Gesamtentwicklung einzugehen.
Die vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Gesamtlagebeurteilung des
Kämmerers ist durch die Örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (vgl. § 116 Abs. 6
i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW).
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
3.2 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Nachfolgend stellt sich zusammengefasst die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz dar:
• Die Gesamtergebnisrechnung weist im Haushaltsjahr 2017 einen Jahresüberschuss i.H.v. 4.188.485,18 € aus.
• Das Jahresergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens
Stadt Erkelenz beträgt im Haushaltsjahr 2017 3.883.711,99 €.
• Weiterhin wird über die Vermögens- und Finanzgesamtlage im Einzelnen berichtet.
3.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Im Gesamtlagebericht 2017 werden seitens der Konzernleitung folgende wesentliche
Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns
Stadt Erkelenz getroffen (Auszug aus dem Lagebericht):
„7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
Die letztjährige „Chancen- und Risikenbetrachtung“ schloss mit der Aussage, dass,
soweit sich an den Rahmenbedingungen keine grundlegenden negativen Änderungen
ergeben würden, sich auch mittelfristig nichts an den positiven Jahresergebnissen in
den Gesamtergebnisrechnungen ändern werde. Diese Aussage wird umso mehr durch
das beste Jahresergebnis bei der Konzernmutter in 2017 unterstrichen. Schließt dieses, noch im Rahmen der Prüfung durch das örtliche RPA zu bestätigende Jahresergebnis, mit einem positivem Ergebnis von gerundet 3,9 Mio. € ab. Insofern verwundert
es nicht, dass nunmehr das Konzernjahresergebnis mit einem Plus von 4.188.485,18 €
vorgelegt werden kann. Somit kann auch bei der Konzernmutter das bisher beste Gesamtergebnis in der Geschichte der Konzernrechnungslegung in 2017 bilanziert werden. Ausgangspunkt für dieses sehr gute Ergebnis ist, dass der Aufschwung der deutschen Wirtschaft sich auch in 2017 fortgesetzt hat. Konnte bereits 2016 beim Bruttoinlandsprodukt ein Wirtschaftswachstum von 1,9 % gegenüber dem Vorjahr festgehalten
werden, hat sich dieses Wirtschaftswachstum in 2017 sogar um 2,2 % gegenüber dem
Vorjahr erhöht. Getragen wurde das Wachstum zum Jahresende insbesondere vom
starken Außenhandel. Daneben trug auch der Aufschwung in der Eurozone zu dem
wiederholt kräftigen Wachstum bei. Binnenwirtschaftlich lagen die Konsumausgaben
der Verbraucher in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr und konnten sich
dadurch auch wiederholt zu einem wichtigen Faktor des Wirtschaftswachstums herauskristallisieren. Dies ist vor allem darauf zurückführen, dass die Lage am Arbeitsmarkt historisch günstig ist und so den Konsumenten Planungssicherheit gegeben
wird. Weiterhin führt die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank dazu, dass die
Verbraucher mehr konsumieren, da das Sparen nahezu keinen Zinsertrag abwirft. Die
Inflationsrate blieb in 2017 in etwa auf dem Vorjahresniveau und wird auch für 2018 in
einem Bereich von ca. 1,7 Prozent erwartet.
Vor dem Hintergrund dieser weiterhin idealen Rahmenbedingungen, stiegen die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand in 2017 auf neue Rekordhöhen. Die daraus resultierenden Chancen zur Konsolidierung und Entschuldung der öffentlichen Haushalte
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
wurde jedoch nicht flächendeckend, sondern leider nur vereinzelt genutzt. Die Zahl der
tatsächlich bzw. strukturell ausgeglichen Haushalte hat sich in 2017 gegenüber 2016
leicht verringert, die Summe aller Liquiditätskredite ist mit 26,5 Milliarden € Ende 2016
nahezu gleich geblieben und bei der Verschuldung bei den Investitionskrediten hat sich
der Stand Ende 2016 sogar nochmals um 4,1 % auf 23,3 Milliarden Euro erhöht.
Letztendlich soll es aber an dieser Stelle nicht darum gehen, die landesweite Entwicklung im Detail zu analysieren, sondern aufzuzeigen wie sich der Konzernabschluss der
Stadt Erkelenz in 2017 entwickelt hat und welches Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage kurz- und mittelfristig auf Konzernebene zu erwarten
ist. Natürlich kann eine solche Betrachtung nur gelingen, wenn gleichzeitig auch die
bestimmenden Rahmenbedingungen aufgezeigt, gewürdigt und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf unseren Haushalt aufgezeigt werden.
Betrachtet man zunächst den Jahresabschluss der Konzernmutter, so fällt auf, dass die
bereits sehr positiven Jahresergebnisse der Jahre 2007 bis 2009 in 2017 nochmals
verbessert werden konnten. In 2017 wurde letztendlich bei der Konzernmutter ein positives Jahresergebnis von 3.883.711,99 € bilanziert. Wie bereits erwähnt, stellt das Ergebnis den neuen Benchmark für künftige Jahresergebnisse dar. Im Vergleich zu den
Planungsdaten für 2017 ergeben sich in der Haushaltsausführung Verbesserungen in
Höhe von 5.603.711,99 €.
Zurückzuführen sind diese Verbesserungen gegenüber der Planung auf Mehrerträge
von 3.590.036,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Minderaufwendungen
von
1.807.196,21 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie Verbesserungen im Finanzergebnis von 206.478,98 €. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen
Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und
Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich in 2017 die Erträge in
drei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen markant verändert haben. Bei
den Aufwendungen ist es, wenn man die Personal- und Versorgungsaufwendungen als
eine Kontenklasse sieht, sogar nur eine Kontenklasse, die sich gegenüber der Planung
markant verändert hat.
In diesem Jahr sind die wesentlichen Abweichungen auf der Ertragsseite bei den
„Steuern und ähnlichen Abgaben“, „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und den
„sonstigen ordentlichen Erträgen“ festzustellen. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“
haben sich gegenüber der Planung um 4,1 Mio. € auf 56.809.363,90 € erhöht. Ca. 72
% aller Verbesserungen im Jahresergebnis können demzufolge in dieser Kontenklasse
ausgemacht werden. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Verbesserung von
3,3 Mio. € bei der Gewerbesteuer sowie einer Verbesserung von 0,7 Mio. € bei den
Einkommensteueranteilen. Insbesondere die deutliche Verbesserung bei den Gewerbesteuererträgen hat das gute 2017er Ergebnis entscheidend geprägt. Nun aber zu
den schlechten Nachrichten, die mit dieser Verbesserung auf nunmehr 23,0 Mio. € bei
der Gewerbesteuer in 2017 verbunden sind: Zum einen wird dieses verbesserte Ergebnis im Rahmen des GFG 2019 derart angerechnet werden, dass bei ansonsten unveränderten Parametern damit geringere Schlüsselzuweisungen in 2019 verbunden
sein werden und andererseits ist ein Teilbetrag des Gewerbesteuerertrages von gut 3,0
Mio. € nicht nachhaltig, da diese Verbesserungen lediglich aufgrund von Sondereffekten bei Betriebsprüfungen temporär eingetreten sind. Bei den Einkommensteueranteilen wirkt sich weiterhin die konsequente Ansiedlungspolitik von jungen Familien, gepaart mit den bundesweit historisch hohen Einkommensteuererträgen, infolge einer
nahezu bundesweiten Vollbeschäftigung, positiv aus. Hier konnte für 2017 ein Ergebnis
von 21,0 Mio. € festgestellt werden. Dieses gute Ergebnis wird uns leider auch zu 90 %
auf unsere Steuerkraft für das GFG 2019 angerechnet werden
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ ergaben sich Reduzierungen von 2,0 Mio.
€ gegenüber der Planung, die sich als Differenz einerseits aufgrund von geringeren Aufwendungen für Flüchtlinge und damit einhergehend auf verringerte Erstattungsleistungen und
andererseits auf erhöhte Erstattungen von Leistungen im Bereich der „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ zurückführen lassen. Für 2018 und folgende Jahre wird mit einer
wesentlich geringeren Zahl an Flüchtlingen sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den
Erträgen gerechnet, so dass aufgrund der Erfahrungen aus 2017 hier von einer nahezu ergebnisneutralen Auswirkung im Produkt 050303 - Leistungen nach dem AsylbLG - künftig
ausgegangen werden kann.
Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ kann schließlich eine Verbesserung von 1,0 Mio. €
gegenüber der Planung bilanziert werden. Diese Verbesserung ist als Summe von diversen
Abweichungen bei verschiedenen Geschäftsvorfällen zurückzuführen.
Bei den ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Aufwandsreduzierungen von 1,8 Mio. €
festzustellen. Schaut man sich die dazugehörigen Kontenklassen an, fallen zunächst einmal
erhöhte Personal- und Versorgungsaufwendungen von 0,7 Mio. € auf. Während sich die
Personalaufwendungen um 0,8 Mio. € reduziert haben, ist bei den Versorgungsaufwendungen eine Erhöhung um 1,5 Mio. € zu verzeichnen. Maßgeblich für diese insgesamt erhöhten
Aufwendungen von 0,7 Mio. € sind Rückstellungen für neue Fälle bei den Versorgungsempfängern, die zu signifikanten Erhöhungen beim Versorgungsaufwand führten. Die mit unmittelbarem Zahlungsfluss verbundenen Aufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen konnten dagegen sogar gegenüber den geplanten Ansätzen um gut 2 % unterschritten werden. Dass die geplanten Rückstellungsaufwendungen für Versorgungsempfänger in 2017 nicht auskömmlich sein würden, hatte sich bereits im 2016er Jahresabschluss
angedeutet, da es sich in diesem Bereich um temporär verzögerte Pensionseintritte handelt.
Insofern kann an dieser Stelle auf die letztjährigen Ausführungen verwiesen werden. Ansonsten sind noch bei den „Transferaufwendungen“ mit einer Reduzierung von 2,3 Mio. €
maßgebliche Veränderungen gegenüber der Planung eingetreten. Verantwortlich sind dafür
insbesondere geringere Aufwendungen bei den „Leistungen für Flüchtlingsaufwendungen“
von ca. 3,4 Mio. € sowie Mehraufwendungen von 0,5 Mio. € bei der Gewerbesteuerumlage.
Die Gründe für die geringeren Flüchtlingsaufwendungen wurden zuvor erläutert. Die Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage sind ursächlich darin zu sehen, dass bei der
Gewerbesteuer wesentlich mehr Ist-Einzahlungen im Referenzzeitraum zu verzeichnen waren als eingeplant. Diese ziehen automatisch auch erhöhte Gewerbesteuerumlagen nach
sich. Abgerundet wird diese positive unterjährige Entwicklung beim „ordentlichen Ergebnis“
durch den positiven Saldo beim „Finanzergebnis“. Zwar entspricht das positive „Finanzergebnis“ von 5,6 Mio. € „nur“ einer Verbesserung um 0,2 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung, aber der Gesamtsaldo in dieser Kontenklasse zeigt gleichzeitig auf, wie wichtig dieses
positive „Finanzergebnis“ für das jeweilige „Jahresergebnis“ ist.
Aus der Finanzrechnung haben sich in 2017 ebenfalls wieder sehr erfreuliche Kennzahlen
entwickelt. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von
10.893.492,11 € ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von 2,499 Mio.
€ zur Entschuldung verwendet werden konnte. Die bilanziellen liquiden Mittel konnten mit
einer Summe von 9.079.938,11 € (+1,25 Mio. € gegenüber 2015) zum 31.12.2017 festgestellt werden. Den in 2017 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 5,616 Mio. € stehen
Investitionseinzahlungen von 4,704 Mio. € gegenüber. Aufgrund der hohen Selbstfinanzierungskraft und einer hohen Drittfinanzierungsquote konnte abermals zum Jahresultiomo bei
den Liquiditätskrediten festgestellt werden, dass diese weiterhin bei 0,00 € liegen.
Als Zwischenergebnis kann hier für 2017 festgehalten werden, dass auch in der 2017er
Haushaltsausführung bei den maßgeblichen Kennzahlen eine positive Entwicklung festgestellt werden kann.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
Nach dieser zumeist auf die Vergangenheit gerichteten Betrachtungsweise bei der
Konzernmutter, soll zur Abrundung noch ein Ausblick auf die kurz- und mittelfristige finanzielle Zukunft unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen erfolgen.
Wie bereits mehrfach an dieser Stelle in vorherigen Jahresabschlüssen aufgezeigt,
macht der Gesetzgeber die Nachhaltigkeit einer Haushaltswirtschaft sowohl am Eigenkapital als auch am Verschuldungsgrad fest. Beim Eigenkapital wird insbesondere in
einem abgestuften Verfahren Wert darauf gelegt, dass das Eigenkapital erhalten bleibt
und eine ausreichende Ausgleichsrücklage vorhanden ist. Soweit dies nicht gewährleistet werden kann, wird ein besonderer Blick auf die Entwicklung der Allgemeinen
Rücklage genommen. In unserem Haushalt brauchen wir uns jedoch zumindest mittelfristig nur mit dem gesetzlich unterstellten Normalfall zu beschäftigen. Damit dies auch
mittel- und langfristig so weiter sein wird, ist darauf zu achten, dass sich insbesondere
in den nachfolgend aufgeführten Bereichen keine negativen Einflüsse für den Haushaltsausgleich ergeben:
1. Die vorliegende Jahresrechnung hat gezeigt, dass die mit der Unterbringung von
Flüchtlingen verbundenen primären Aufwendungen durch die bisherige Kostenerstattungssystematik halbwegs auskömmlich gedeckt werden konnten. In 2018 als
auch mittelfristig werden aber nicht nur die pauschalen Erstattungen der unmittelbaren Pro-Kopf-Aufwendungen für den Erfolg zukünftiger Haushalte maßgeblich sein,
sondern insbesondere die darüber hinausgehende Erstattung von latenten Sekundäraufwendungen. Beispiele für solche latenten Sekundäraufwendungen sind die
Aufwendungen, die mit der Verweildauer von geduldeten Flüchtlingen verbunden
sind, Aufwendungen, die mit der Integration von Flüchtlingen für Kindergarten- und
Schulbesuche verbunden sind, Aufwendungen, die infolge der Teilnahme von
Flüchtlingen am kulturellen, sozialen und beruflichen Leben verbunden sind. Daneben wird weiterhin die Familienzusammenführung von geduldeten und anerkannten
Flüchtlingen ein zentrales Thema sein. Letztendlich kann nur die mittelfristige Zukunft zeigen, ob es gelingt, die Flüchtlinge vor Ort zu integrieren und ob Bund und
Land sich ihrer finanziellen Verantwortung dafür bewusst sind und den Kommunen
auskömmliche finanzielle Mittel für diese Integration bereit-stellen.
2. Weiterhin eine zentrale Rolle spielt der Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe. Neben der allgemeinen Brisanz, die mit diesem Produktbereich einhergeht, war 2017 das zentrale Thema in diesem Produktbereich die Umstellung
des Unterhaltsvorschussgesetzes. Diese Umstellung, die mit veränderten Zuständigkeiten und daraus resultierend, mit einer geänderten Systematik in der Kostenerstattung verbunden ist, ist zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Insgesamt gesehen,
haben sich die Aufwendungen im Produktbereich „06“ gegenüber 2017 um 1,1 Mio.
€ von 21,3 Mio. € auf 22,4 Mio. € erhöht. Gleichzeitig konnte aber aufgrund von erhöhten Kostenerstattungen im Rahmen des Unterhaltsvorschusses, erhöhten Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen durch andere Kommunen bzw. Kommunalverbände sowie erhöhten Landeszuwendungen Mehrerträge von 1,6 Mio. € gegenüber 2016 generiert werden. Unter dem Strich konnten so die Nettoaufwendungen
um 0,5 Mio. € gegenüber 2016 reduziert werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese
Entwicklung nachhaltig ist oder ob es sich hier mehr oder weniger um eine einmalige Entwicklung im Produktbereich „06“ handelt.
3. Ein Dauerthema bleibt auch die Kreisumlage. In 2017 konnte zwar der geplante
Haushaltsansatz von 22,074 Mio. € um 0,556 Mio. € unterschritten werden, aber ist
dies als Erfolg zu werten? Bedenkt man, dass die Kreisumlage 2016 noch 21,225
Mio. € betrug, so kann ein Ergebnis von 21,518 Mio. € in 2017 nicht glücklich machen, da es letztendlich einer Mehrbelastung des Haushaltes von 0,293 Mio. € entspricht. Für 2018 mussten bereits 21,927 Mio. € eingeplant werden, also nochmals
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
eine Erhöhung um 0,4 Mio. €. Es bleibt zu hoffen, dass der Kreis zumindest evtl.
Erstattungen vom Landschaftsverband 1:1 an seine Kommunen weiterleitet. Zumindest optisch könnte dadurch eine geringere Kreisumlage ausgewiesen werden.
Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Kreishaushalt weiterhin
keine konzeptionelle Aufgabenkritik und damit einhergehend, eine mittel- bis langfristig angelegte Aufwandsreduzierung erkennbar ist.
4. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen haben in 2017 zu einer Belastung
des Ergebnisses in Höhe von 26,8 Mio. € geführt. Gegenüber 2016 bedeutet dies
eine Erhöhung um 1,5 Mio. €. bzw. 5,7 %. Ursächlich sind neben Neueinstellungen, Ersatzeinstellungen, Übernahme von Auszubildenden, erhöhten Beihilfeaufwendungen, statistischen Anstiegen der Lebens-erwartungen bei den Versorgungsempfängern, natürlich auch gesetzlich vorgeschriebene Besoldungserhöhungen und Beförderungen. Während die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen
mehr oder weniger nicht beeinflusst werden können, wird es weiterhin wichtig sein,
gut ausgebildete und fair bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen,
die die stetig steigenden Anforderungen im öffentlichen Bereich motiviert und effizient meistern können. Es zeigt sich aber immer mehr, dass es aufgrund des demografischen Wandels immer schwieriger werden wird, qualifiziertes Personal von
anderen Behörden abzuwerben. Demzufolge sollte ein Weg sein, zukünftig vermehrt Nachwuchskräfte selber auszubilden und zu versuchen, diese frühzeitig dauerhaft an den Dienstherrn zu binden. Es sollte also weiterhin die Prämisse gelten,
dass Qualität vor Quantität steht und demzufolge Neueinstellungen nur wohl überdacht vorgenommen werden.
Insgesamt wird 2017 bei der Konzernmutter als finanziell erfolgreiches und nachhaltiges Jahr in Erinnerung bleiben. Das beste Jahresergebnis in der Historie der Erkelenzer-NKF-Abschlüsse, eine über dem Anfangsbestand hinaus gefüllte Ausgleichsrücklage, eine mittelfristig mehr als ausreichende Liquidität, eine weitere markante Reduzierung der Investitionskredite, weiterhin kein Bestand an Liquiditätskrediten und eine Eigenkapitalquote II von über 80 % sollten mittelfristig ein sehr gutes Fundament sein,
um auch konjunkturelle Eintrübungen erfolgreich meistern zu können. Trotz dieser guten Ausgangslage sollte das eigene Verhalten ständig kritisch reflektiert und auch weiterhin die nicht zu beeinflussenden Rahmenbedingungen sorgsam beobachtet werden,
um zeitnah gegenzusteuern und korrigierend im eigenen Einflussbereich eingreifen zu
können.
Neben dieser finanzwirtschaftlichen Betrachtung wurde im 2015er Jahresabschluss
erstmalig eine Einschätzung der Lage durch den kompletten Verwaltungsvorstand vorgenommen. Eine solche Einschätzung durch den Verwaltungsvorstand wurde natürlich
in diesem Jahr wieder vorgenommen. Dabei haben die Dezernenten als auch der Bürgermeister eine Einschätzung der Chancen und Risiken aus ihrer jeweiligen Sicht vorgenommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dahingehend auf die Ausführungen im Rahmen des 2017er Lageberichts beim NKF-Abschluss der Mutter verwiesen. Die dort vorgenommenen Einschätzungen sind vollumfänglich auch auf die gegenwärtige Lage beim „Konzern Stadt Erkelenz“ übertragbar.
Für einen Konzernabschluss sind weiterhin nicht nur die Entwicklungen des Mutterunternehmens wichtig, sondern natürlich auch die der Töchter maßgeblich. In 2017 sind
dabei gegenüber 2016 zwei zusätzliche Gesellschaften zu betrachten, da die Stadt Erkelenz seit 2017 an zwei weiteren Unternehmen beteiligt ist:
•
•
dem „Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ und
der „d-NRW AöR“
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
Während die „d-NRW AöR“ eine Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist (vgl.
S. 7, letzter Absatz) und keiner weiteren Betrachtung an dieser Stelle bedarf, ist der
„Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ zum 21.11.2017 gegründet
worden. Der Zweckverband nimmt jedoch seine Aufgaben erst tatsächlich ab dem
01.01.2018 wahr. Nach jetziger Einschätzung wird der Zweckverband wohl im 2018er
Abschluss als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode zu konsolidieren
sein (vgl. Seite 6 (3)). Inwieweit sich hieraus Chancen und Risiken für den Konzern
„Stadt Erkelenz“ ergeben, wird aber erst nach Aufnahme des operativen Geschäftes
gesagt werden können.
Bei den weiteren vier voll zu konsolidierenden Beteiligungen haben sich gegenüber
dem Vorjahr sowohl von der Anzahl als auch vom Umfang des Einflusses keine Änderungen ergeben. Während die GEE mbH als auch die Kultur GmbH sowohl aufgrund
ihrer Bilanzsummen als auch aufgrund ihrer jährlichen Ergebnisse keiner detaillierten
Lagebetrachtung bedürfen, können im „Konzern Stadt Erkelenz“ jedoch die Abschlüsse und Entwicklung des Städtischen Abwasserbetriebes sowie der Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) den Konzern entscheidend beeinflussen. Die Entwicklung in diesen beiden Unternehmen sollen daher
nachstehend näher betrachtet werden.
Der Städtische Abwasserbetrieb konnte im abgelaufenen Jahr in seinem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von knapp 2,3 Mio. € ausweisen. Dabei wurde wieder
einmal mehr oder weniger eine Punktlandung im Vergleich zum geplanten Ergebnis erzielt. Dieses Ergebnis reiht sich damit in die konstant guten Abschlüsse des Abwasserbetriebes der vergangenen Jahre ein. Gut ist dabei nicht nur im Sinne eines wirtschaftlichen Erfolges zu interpretieren, sondern auch so zu verstehen, dass die landesweit
günstigen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Sinne der Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger zumindest weiterhin beibehalten werden konnten. Für 2018 konnte sogar im Bereich der Schmutzwassergebühren eine Senkung um 7 Cent auf 1,75
€/m³ bezogener Frischwassermenge vorgeschlagen und beschlossen werden. Daneben zeigt ein Blick in den Lagebericht des Einzelabschlusses, dass weder ertragswirtschaftliche noch finanzwirtschaftliche Risiken derzeit erkennbar sind. Lediglich im Bereich der „sonstigen Risiken“ gilt es weiterhin die Aufnahmefähigkeit der Abwasserreinigungsanlage (ARA) mit sorgsam zu beobachten. Hier ist erkennbar, dass die ARA
allmählich an ihre Kapazitätsgrenze gelangt. Das würde natürlich auch die Ansiedlung
von Gewerbebetrieben und somit ggfls. auch die Ergebnisse der Konzernmutter beeinflussen. Es ist daher stets sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkung die Menge und die
Zusammensetzung des Schmutzwassers auf einen nachhaltigen Betrieb der ARA hat.
Aufgrund der örtlichen topographischen Gegebenheiten im Einzugsbereich der Kläranlage (keine richtige Vorflut, keine größeren Gewässer zur Einleitung) sind Kapazitätsveränderungen nur bedingt darstellbar. Insoweit sind innovative Alternativbetrachtungen erforderlich, damit der Abwasserbetrieb auch weiterhin für die Bürger der Stadt Erkelenz mit moderaten Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser planen kann. Auf der anderen Seite lassen die fortlaufende Auswertung der
Luftbildaufnahmen aus den Jahren 2009 und 2012 weiterhin erahnen, dass im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung die Solidargemeinschaft der Gebührenzahler noch signifikant erweitert werden kann. Dies käme dann der Gemeinschaft aller Gebührenzahler in diesem Bereich zugute. Insgesamt wird die Betriebsführung im Abwasserbereich auch zukünftig darauf bedacht sein, qualitätsorientierte und bezahlbare
Leistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen.
Wie bereits erwähnt, kann neben dem Städtischen Abwasserbetrieb die Entwicklung
der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG
(kurz: GEE) auf den Konzernabschluss entscheidenden Einfluss haben. In 2017 konnte
die GEE eine nahezu ausgeglichene G&V-Rechnung ausweisen. Letztendlich schloss
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
sie mit einem Plus von 7.224,80 € ab. Das insgesamt noch ein leichtes Plus erwirtschaftet werden konnte, ist umso erstaunlicher, da 2017, genau wie 2018 und 2019,
mehr oder weniger als Übergangsjahr eingeordnet werden muss. Übergangsjahr deshalb, da die bisherigen größeren Baugebiete (u.a. „Oerather-Mühlenfeld“, „Oerather–
Mühlenfeld-Süd“, Gerderath - „An der Burg“, Schwanenberg - „Tichelkamp“) sowohl
erschlossen als auch die Grundstücke allesamt verkauft sind, während die neuen größeren Baugebiete (u.a. „Oerather-Mühlenfeld-West“, Kückhoven – „Hinter Klüschgarten“, Schwanenberg -. „In der Schlei-Ost“) bauplanungsrechtlich noch nicht vollständig
abgeschlossen sind bzw. kurz vor der Erschließung stehen. Für die neuen Baugebiete
wird allgemein damit gerechnet, dass im vierten Quartal 2019 bzw. in 2020 mit der Erschließung bzw. dem Verkauf begonnen werden kann. Insbesondere die Vermarktung
im Bereich des „Oerather-Mühlenfeldes-West“ wird dann wieder zu verbesserten Jahresergebnissen führen. Die Grundlagen für eine erfolgreiche Vermarktung sind in den
meisten vorgesehenen neuen Baugebieten bereits gemacht, nämlich ein erfolgreicher
Grunderwerb. Diese Entwicklung für 2017 wurde bereits im letztjährigen Lagebericht
vorhergesagt. Gleiches gilt für die Jahre 2018 und 2019. An dieser Einschätzung hat
sich auch aktuell nichts geändert, so dass getrotzt auch auf die letztjährigen Ausführungen verwiesen werden kann.
Neben dem allgemeinen Geschäftsrisikos, eines bisher nicht erkennbaren, Nachfragerückgangs, kommt weiterhin der Entwicklung der Bauzinsen eine besondere Bedeutung zu. Eine solche signifikante Erhöhung der Bauzinsen könnte dazu führen, dass
potentielle Bauinteressenten von ihrem Bauvorhaben abgebracht werden. Aber auch
hier ist für 2018 keine Erhöhung des Leitzinssatzes zu erwarten. Experten rechnen frühestens Mitte 2019 mit einem ersten kleinen Schritt zur Erhöhung des Leitzinssatzes
durch die EZB. Eine signifikante Erhöhung der Bauzinsen ist also auch weiterhin mittelfristig (noch) nicht erkennbar.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass 2017 mit einem Plus von
4.188.485,18 € in der Gesamtergebnisrechnung das mit Abstand beste Jahresergebnis
in der Konzernbilanz bilanziert werden konnte. Vor dem Hintergrund des bereits sehr
guten Ergebnisses der Konzernmutter mit + 3.883.711,99 € und der Entwicklung bei
den Töchtern in den letzten Jahren, ist das ausgewiesene positive Jahresergebnis von
ca. 4,2 Mio. € letztendlich als logische Fortführung des sehr guten Jahresergebnisses
2017 bei der Konzernmutter zu sehen. Soweit sich weiterhin bei den Rahmenbedingungen keine grundlegenden negativen Änderungen ergeben, sollte sich auch mittelfristig nichts an einer positiven Ausrichtung ändern. Ob dabei ähnlich gute Jahresergebnisse wie in diesem Jahr auf Konzernebene ausgewiesen werden können, wird die
nähere Zukunft zeigen.“
3.4 Zusammenfassende Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz im Wesentlichen von der zukünftigen
finanziellen Entwicklung nicht nur innerhalb der Stadtgrenzen, sondern auch, wie bereits in den letzten Jahren aufgezeigt, von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Diese gestalten sich in den letzten Jahren aus Sicht des Konzerns sehr positiv und bieten daher die Chancen auf weiterhin gute Konzernergebnisse. Wie im Lagebericht geschildert, hat sich der Aufschwung fortgesetzt und die
Wachstumsaussichten sind auch für die nähere Zukunft durchweg positiv. Sichtbar
wird dies wiederum in der Zunahme der Gewerbesteuererträge und der Erhöhung
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
des Einkommenssteueranteils. Dazu tragen der weiterhin unverminderte Bauboom
aufgrund der niedrigen Zinsen, der Rückgang der Flüchtlingszahlen und die für die
Betreuung und Unterbringung erfolgte, zum großen Teil auskömmliche Kostenerstattung bei. Der Beurteilung des Kämmerers, dass dieser Wachstumstrend auch die
nahe Zukunft noch bestimmt, schließt sich die Örtliche Rechnungsprüfung an. Ob die
Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen in nächster Zeit wieder
zum Thema wird, kann nicht abgeschätzt werden, da dies von sehr vielen z.T. weltweiten Faktoren abhängig ist. Voraussehbar ist jedoch eine erhöhte Gewerbesteuerumlage aufgrund der gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen.
Die mittlerweile jährliche Erhöhung der Kreisumlage, die in 2017 wiederum gestiegen
ist und absehbar schon für 2018 steigen wird, hat sich auch aus der Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung zu einem Risiko für zukünftige Abschlüsse entwickelt. Hier
sollte weiterhin versucht werden auf die Kreispolitik, evtl. in Zusammenarbeit mit den
anderen kreisangehörigen Kommunen, einzuwirken.
Das Ergebnis des Konzerns stellt sich in diesem Jahr mit einem Betrag von
4.188.485,18 € als das beste Konzernergebnis seit Erstellung des Gesamtabschlusses dar, wobei die Prognosen noch übertroffen wurden.
Die Tendenz aus den letzten Jahren hat sich also nochmals fortgesetzt und führt,
unter Mithilfe der Töchter zu einem, wie oben erwähnt, äußerst positiven Gesamtergebnis.
Gesamtjahresergebnisse seit 2010
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
-6000000
-4000000
-2000000
0
2000000
4000000
6000000
Die „Töchter“ nehmen im Konzern Stadt Erkelenz weiterhin eine wichtige Position
ein. Die GEEmbH & Co KG (kurz GEE), die sich ja, wie bereits im letzten Lagebericht angekündigt, in einer Konsolidierungsphase befindet, hat ein ausgeglichenes
Ergebnis vorgelegt. Nach Aussage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidaudit
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
GmbH, die den Jahresabschluss der GEE prüft, ist die finanzielle Lage der Gesellschaft weiterhin als stabil einzustufen. Die für das Oerather Mühlenfeld weiter vorgesehenen Flächen wurden erworben und können der konkreten Planung unterzogen
werden. Für den Teilbereich liegen rund 600 Anträge auf Erwerb eines Baugrundstückes vor. Mit Problemen bei der Vermarktung ist daher nicht zu rechnen. Auch der
noch immer niedrige Zinssatz spielt hier weiterhin eine entscheidende Rolle. Die
Prognosen für die GEE sind daher für die Jahre 2018 und folgende durchaus positiv.
Dieser Einschätzung schließt sich die Örtliche Rechnungsprüfung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss der GEE an.
Für den Abwasserbetrieb kann dagegen mit einem wiederum guten Ergebnis in 2017
aufgewartet werden und das bei weiterhin, auch landesweit gesehen, sehr günstigem Niveau der Gebührensätze. Der Jahresgewinn liegt leicht über dem Vorjahresniveau. Die Niederschlagswassergebühren konnten in 2017 konstant bleiben und
die Schmutzwassergebühren konnten sogar noch leicht zum 01.01.2017 gesenkt
werden. Er erweist sich weiter als der Fels in der Brandung mit dauerhaft guten bis
sehr guten Ergebnissen und auch entsprechenden Prognosen für die nahe Zukunft.
Liquiditätsrisiken sind laut Prüfbericht nicht erkennbar, da sich die Ein-KontenStrategie (Konzernmutter und Abwasserbetrieb zum Ausgleich evtl. Liquiditätsengpässe) bewährt hat. Die Kontinuität der Planungs- und Ist-Daten wird auch durch die
Prüfungsgesellschaft Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbB im Prüfungsbericht hervorgehoben und die Qualität der Arbeit der Betriebsleitung herausgestellt. Ein gewisses Risiko wird jedoch darin gesehen, dass die bestehende Abwasserreinigungsanlage unter Berücksichtigung der allgemeinen Stadtentwicklung und der Veränderungen durch die Umsiedlungsstandorte an ihre Kapazitätsgrenze gelangt. Es wird somit
schwieriger, weitere Gewerbebetriebe anzusiedeln. Dieser Einschätzung, und der
Forderung nach Überlegungen zu zukunftsfähigen Alternativen oder Erweiterungen
schließt sich die Örtliche Rechnungsprüfung an.
Die weitere Tochter, die „Kultur GmbH“ hat auch im Jahr 2017 aufgrund der Unterstützung durch die Konzernmutter und großzügiger Spenden mit einem positiven
Jahresergebnis (59.442,28 €) abgeschlossen. Aufgrund der Aufgabenstellung wird
die Kultur GmbH immer auf Zuschüsse der Konzernmutter angewiesen sein, trägt
jedoch zum Konzernabschluss nur untergeordnet bei.
Den weiteren Prognosen der Konzernleitung bezüglich der Entwicklung der Töchter
kann auch in diesem Jahr beigepflichtet werden.
Die kaufmännisch vorsichtigen Planungen für den laufenden Haushalt 2018 sowie
den bereits im Entwurf vorliegenden Haushalt 2019 werden seitens der Örtlichen
Rechnungsprüfung weiterhin unterstützt. Zur Einschätzung des Lageberichts des
Verwaltungsvorstandes wird an dieser Stelle wiederum in die Prüfung des Jahresabschlusses der Konzernmutter Stadt Erkelenz verwiesen.
Die Gesamtsicht der Chancen und Risiken im Gesamtlagebericht 2017 in Bezug auf
die Töchter steht somit nicht im Gegensatz zu den Erkenntnissen der Örtlichen
Rechnungsprüfung.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
Die Darstellung der Beurteilung der Gesamtlage mit ihren Chancen und Risiken sowie der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz ist aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung als Konzernabschlussprüfer plausibel und zutreffend.
3.5 Unregelmäßigkeiten
Unregelmäßigkeiten wurden nicht festgestellt.
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
4.1 Gegenstand der Prüfung
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung des Gesamtabschlusses sind in § 116
Abs. 6 GO NRW geregelt. Danach ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen,
ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vermittelt. Zudem erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind.
Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung wurde die Buchführung, der Gesamtabschluss, bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang
und Gesamtlagebericht, auf die Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften, die sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen geprüft.
Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Gesamtabschlussprüfung, sofern sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Gesamtabschluss oder den Gesamtlagebericht ergeben.
Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss
und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt.
Dabei wurde geprüft, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Gesamtlagebericht die in
§ 116 Abs. 4 GO NRW geforderten Angaben zum Bürgermeister, zum Kämmerer
sowie den Ratsmitgliedern enthält.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Aufstellung von
Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, diese Unterlagen
und die darin gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung dahin
gehend zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Konzernrechnungslegung
beachtet worden sind.
Die Prüfung erstreckte sich neben den ständigen Schwerpunkten (s. 4.2) insbesondere auf die Ausweisunterschiede bei der Überleitung der Jahresabschlüsse in den
Konzernabschluss. Hierbei müssen die vielfältigen Unterschiede zwischen den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB (insbesondere aufgrund der Reform in
2015) und dem NKF in Übereinstimmung gebracht werden, um eine stichtagsbezogene Gesamtschau des Konzerns abzubilden. Weiterhin wurde die Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen sowie der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze geprüft.
4.2 Art und Umfang der Prüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Gesamtabschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die „Leitlinien zur Berichterstattung bei
kommunalen Jahresabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ und unter Zuhilfenahme der
Prüfsoftware AuditSolutions für Kommunale Prüfung der Fa. Audicon vorgenommen.
Demnach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten.
Der Gesamtlagebericht ist zudem dahingehend zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In diesem Rahmen ist
die Vollständigkeit und – soweit es sich um prognostische Angaben handelt – die
Plausibilität der Angaben geprüft worden.
Die Prüfung umfasste weiterhin den Konsolidierungskreis, die Ordnungsmäßigkeit
der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen.
Im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat sich die Örtliche Rechnungsprüfung zunächst ein Urteil über die wirtschaftliche und rechtliche Situation
des Konzerns Stadt Erkelenz gebildet. Der Prüfungsansatz hat zu folgenden
Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt:
•
•
die Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
der Summenabschluss einschließlich entsprechender Überleitungen und Anpassungen an die für den Gesamtabschluss maßgeblichen Bewertungsmethoden,
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
•
•
die Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung,
Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) sowie
Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang, Gesamtlagebericht
und Kapitalflussrechnung.
Die gesetzlichen Vertreter des Konzerns Stadt Erkelenz haben die von der Örtlichen
Rechnungsprüfung erbetenen Auskünfte erteilt und Nachweise vorgelegt.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses wurde mit der Prüfsoftware AuditSolutions zur
Prüfung des NKF-Gesamtabschlusses (einschließlich Fragenkatalog) durchgeführt.
Als Arbeitsgrundlage dienten die Regelungen des NKF-Gesetzes hinsichtlich der
Aufstellung bzw. Prüfung des kommunalen Gesamtabschlusses. Sofern keine eigenen gesetzlichen Regelungen vorhanden waren, wurde auf die Regelungen des HGB
in der Fassung vom 25.05.2009 bzw. dessen Kommentierung in Bezug auf die Konzernrechnungslegung in der Privatwirtschaft zurückgegriffen.
Daneben wurde die Handreichung des Innenministers des Landes NRW zur Anwendung des NKF (7. Auflage, Oktober 2016, unter Berücksichtigung des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes) sowie die Handlungsempfehlungen des Modellprojektes zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im NKF, Stand September 2009, verwendet.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte (mit Unterbrechungen) im Zeitraum
01.Sept. 2018 – 20.Okt.2018.
Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.
5 Feststellung und Erläuterungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung
5.1 Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW
einbezogen werden müssen. Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist
die Festlegung, welche verselbstständigten Aufgabenbereiche (vAB) zusammen mit
der Kernverwaltung selbst eine Einheit („Konzern Kommune“) bilden. Betriebe, die für
die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune von untergeordneter Bedeutung sind, müssen nicht einbezogen werden.
In den vorausgehenden Gesamtabschlüssen ist der Konsolidierungskreis intensiv
geprüft worden. Es sind keine Tochterunternehmen oder weitere Beteiligungen dem
Konzern beigetreten. Der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss 2017 der
Stadt Erkelenz besteht daher weiterhin aus:
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
1.
2.
3.
4.
Städtischer Abwasserbetrieb,
Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH,
Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co KG,
Kultur GmbH
und ist gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. §§ 300, 301 und 303 bis 305 und
§§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu konsolidieren.
Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist nach den Feststellungen der Örtlichen Rechnungsprüfung ordnungsgemäß vorgenommen worden. Da zurzeit nicht die
Absicht besteht, eine weitere Tochter zu gründen oder abzustoßen, dürfte sich der
Konsolidierungskreis auch in naher Zukunft nicht ändern. Inwiefern der Ende 2017
gegründete Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis hat, bleibt einer separaten Prüfung in 2019 vorbehalten, da er seine
Arbeit erst in 2018 aufnimmt. Voraussichtlich ist er aufgrund des maßgeblichen Einflusses, den die Konzernmutter ausübt, nach der Equity-Methode zu konsolidieren.
5.2 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse
Betrieb
Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft GEE der Stadt Erkelenz mbH u.
Co. KG
Grundstücks-und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber &
Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG
FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz
FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz
Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden von den jeweiligen Wirtschaftsprüfern in einer den
§§ 316 ff. HGB entsprechenden Weise geprüft und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen. Die vorliegenden Prüfberichte werden nach Durchsicht seitens der Örtlichen Prüfung aufgrund der bestehenden Qualifikationen der
beauftragten Wirtschaftsprüfer als Grundlage für die Prüfung des Gesamtabschlusses ohne weitergehende Prüfungshandlungen übernommen.
Der Jahresabschluss 2016 (Haushalt der Stadt Erkelenz) wurde ebenfalls mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und wird voraussichtlich durch
den Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 20.12.2017 festgestellt. Dieser dient
ebenfalls als Grundlage der Gesamtabschlussprüfung.
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des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
5.3 Konsolidierungsmaßnahmen
Gem. § 50 Abs.1 GemHVO sind verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher Organisationsform entsprechend den §§ 300, 301 und 303 bis 305 und
§§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu konsolidieren.
Die Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB wurde im Gesamtabschluss im Einzelnen
dargestellt und erläutert.
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde von der durch die Gemeindeprüfungsanstalt
ausgesprochenen Empfehlung, den passiven Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung der Stadthalle mit der allgemeinen Rücklage erfolgsneutral zu verrechnen,
auf Veranlassung der Örtlichen Rechnungsprüfung aus Transparenzgründen und
widersprüchlicher Regelungen im HGB abgesehen. Es erfolgt somit weiterhin der
Ausweis des passiven Unterschiedsbetrages aufgrund der Kapitalkonsolidierung der
Kultur GmbH in der Bilanz.
Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 303 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert.
Das Ziel dieses Konsolidierungsschrittes ist es, dass die Stadt Erkelenz aus Konzernsicht keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sich selbst (Kernverwaltung und Betriebe) bilanziert. Hierdurch würde die Bilanz unnötig aufgebläht.
Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 304 HGB werden Zwischenergebnisse konsolidiert. Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 u. 2 GemHVO abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernbetrieben zu
üblichen Marktbedingungen vorgenommen wurden. Die Ermittlung der Wertansätze
würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und ist für die VSEF-Lage
von untergeordneter Bedeutung.
Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 305 HGB wurde die Aufwands- und Ertragskonsolidierung durchgeführt. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach
§ 305 HGB eliminiert die konzerninternen Aufwendungen und Erträge, die in den
Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen enthalten sind. Die Buchungen sind im Einzelnen aufgeführt.
Die aufgeführten Buchungen wurden anhand der vorgelegten Buchungsbelege geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen.
5.4 Gesamtabschlussstichtag
Der Gesamtabschlussstichtag (31. Dezember 2017) entspricht dem Stichtag des
Jahresabschlusses des Mutterunternehmens (Stadt Erkelenz) und der einbezogenen
verselbstständigten Aufgabenbereiche. Keine der Töchter erstellt einen unterjährigen
Abschluss.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
5.5 Gesamtabschlussbuchführung und Konsolidierungsunterlagen
Der Gesamtabschluss wird manuell aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen
verselbstständigten Aufgabenbereiche entwickelt. Die Gesamtabschlussbuchführung
wird durch die Kämmerei mit Hilfe von Microsoft Excel durchgeführt. Die ExcelTabellen wurden der Örtlichen Rechnungsprüfung zu Prüfzwecken zur Verfügung
gestellt.
Das Fachamt sammelt während des Jahres die für die Konsolidierungsbuchungen
erforderlichen Belege der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Diese Belege wurden stichprobenartig geprüft.
5.6 Ordnungsmäßigkeit der Gesamtabschlussrechnungslegung
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Gesamtabschlussbuchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden beachtet.
6 Feststellung und Erläuterungen zum Gesamtabschluss
und zum Gesamtlagebericht
6.1 Gesamtabschluss
Gem. § 49 Abs. 1 GemHVO besteht der Gesamtabschluss aus
1. der Gesamtergebnisrechnung,
2. der Gesamtbilanz,
3. dem Gesamtanhang.
Der Gesamtabschluss und die dafür angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungsund Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017 ist ordnungsgemäß aus den Zahlen
der Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche und den ergänzenden Nachweisen zu den Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt worden.
Die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden nach den
gesetzlichen Vorschriften von den beauftragten Wirtschaftsprüfern testiert. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der Stadt Erkelenz
wurden durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft. Mit Datum vom 20.10.2018
wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Seite 20
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung ist die Überleitung und Weiterverarbeitung
der Daten aus den Jahresabschlüssen durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft
worden. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Gesamtabschluss des Konzerns
Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt.
6.2 Gesamtlagebericht
Der Gesamtlagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften nach § 51 Abs. 1
GemHVO NRW. Er steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
über die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Die wesentlichen Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung werden vollständig und zutreffend dargestellt.
6.3 Gesamtanhang
Gem. § 51 Abs. 2 GemHVO NRW sind zu den Posten der Gesamtbilanz und den
Positionen der Gesamtergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die
Wertansätze beurteilen können. Die Anwendung von zulässigen Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist im Einzelnen anzugeben.
Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen nach den Empfehlungen aus dem
Modellprojekt zum NKF-Gesamtabschluss wurde im Gesamtanhang zutreffend erläutert.
6.4 Kapitalflussrechnung
Gem. § 51 Abs. 3 GemHVO ist dem Gesamtanhang eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Der zugrunde liegende Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) Nr. 2
wurde in 2014 erweitert zum DRS 21. Er wurde vom Bundesministerium der Justiz
gemäß § 342 Abs. 2 HGB in der dort beschriebenen Form als Empfehlung bekannt
gemacht. Durch die Anwendung des neuen Standards kann davon ausgegangen
werden, dass die GoB`s der Konzernrechnungslegung beachtet worden sind. Obwohl die GemHVO die Anwendung dieses Standards immer noch nicht verbindlich
vorschreibt wurde die Kapitalflussrechnung auch für die Konzernmutter hiernach erstellt, da die Töchter den neuen Standard anwenden müssen. Die Prüfung erfolgte
daher auch auf Grundlage des neuen Standards, auch wenn die GemHVO, in welcher noch der alte Standard Nr. 2 festgelegt ist, wie oben erwähnt, noch nicht angepasst wurde. Wann eine entsprechende Änderung erfolgt, ist nicht absehbar. Ähnlich
verhält es sich mit der Reform des HGB aus 2015. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen für die zu prüfenden Töchter die geänderte Fassung für Abschlüsse
Seite 21
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
ab 2016 anwenden, was dazu führt, das beim Gesamtabschluss wieder auf die für
die Kommunen weiterhin geltenden Regelungen abgestimmt werden muss.
Die Ableitung der Kapitalflussrechnung sowie die erforderlichen Angaben zum Zahlungsmittelbestand wurden geprüft.
Die Kapitalflussrechnung ist dem Gesamtanhang als Anlage 3 beigefügt. Sie stellt im
Gegensatz zur stichtagsbezogenen Bilanz, zeitbezogen für das jeweilige Jahr die
Zahlungsströme der wirtschaftlichen Gesamtheit „Stadt Erkelenz“ dar, die zur Veränderung des Zahlungsmittelbestandes führen und gibt Auskunft darüber, wie die
Kernverwaltung der Stadt zusammen mit ihren Betrieben, soweit diese in den Gesamtabschluss einbezogen sind, die finanziellen Mittel erwirtschaftet.
Zahlungsströme zwischen der Stadt Erkelenz als Mutterunternehmen und den vollkonsolidierten Tochterunternehmen dürfen nicht enthalten sein (konzerninterne Beziehungen); es werden nur Zahlungsströme erfasst, die mit außerhalb des Gesamtabschlusses stehenden Dritten vorliegen.
Der Cashflow aus laufender Verwaltungs-/ Geschäftstätigkeit stammt in erster Linie
aus der ertragswirksamen Tätigkeit der Kernverwaltung und den vollkonsolidierten
Tochterunternehmen. Es werden hier Zahlungen erfasst, die als Erträge oder Aufwendungen das Jahresergebnis beeinflussen und aus der allgemeinen Verwaltungs-/
Geschäftstätigkeit entstehen.
Für den Cashflow aus Investitionstätigkeit werden die Zahlungen für immaterielle
Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen erfasst.
Beim Cashflow aus Finanzierungstätigkeit werden Ansprüche Dritter aus bestehenden Finanzschulden aufgezeigt.
Der gemeindliche Gesamtabschluss soll mit einer Gesamtkapitalflussrechnung zusätzlich zur Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung seiner Aufgabe der Unterstützung der Steuerung besser gerecht werden.
Ab dem Aufstellungsjahr 2012 wurde die direkte Methode der Darstellung gewählt.
Diese wurde in den Folgejahren beibehalten und somit wird dem Grundsatz der Stetigkeit auch in diesem Bereich Rechnung getragen.
Die Kapitalflussrechnung 2017 entspricht dem neuen Standard und gibt ausreichend
Auskunft über die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Erwirtschaftung der finanziellen Mittel des Konzerns Stadt Erkelenz. Weitere Informationen, wie
z.B. die Erläuterung des Zahlungsmittelbestandes, sind direkt unter der Kapitalflussrechnung angegeben.
6.5 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses
Der vorliegende Gesamtabschluss 2017 gibt die Ergebnisse der Einzelabschlüsse
der konsolidierten Unternehmen sowie den Abschluss der Stadt Erkelenz unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen untereinander zusammengefasst wieder.
Der vorliegende Gesamtabschluss macht deutlich, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche innerhalb des Konzerns Stadt Erkelenz zu einem positiven GesamtSeite 22
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
ergebnis gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt geführt haben. Der vorliegende
Konzernabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen Vorschriften.
6.6 Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage
6.6.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage
Die Bilanz des Gesamtabschlusses 2017 weist sowohl auf der Aktivseite als auch auf
der Passivseite die Bilanzsumme i.H.v. 464.322.969,63 € aus. Die Einzelpositionen
der Gesamtbilanz werden wie folgt in der Gesamtbilanz zusammengefasst und im
Vergleich mit den Vorjahren 2015 und 2016 dargestellt.
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
31.12.2015
422.678.718,55 €
35.572.937,88 €
31.12.2016
421.740.032,72 €
35.946.541,88 €
31.12.2017 Differenz Vorjahr
-1.906.678,24
419.833.354,48
5.641.604,05
41.588.145,93
2.029.051,27 €
2.377.652,68 €
2.901.469,22
523.816,54
22,03%
460.280.707,70 €
460.064.227,28 €
464.322.969,63
4.258.742,35
0,93%
31.12.2015
31.12.2017 Differenz Vorjahr
4.272.862,51
200.211.380,28
Abw. in %
-0,45%
15,69%
Eigenkapital
Sonderposten
194.260.189,63 €
31.12.2016
195.938.517,77 €
für Zuwendungen
für Beiträge
für Gebührenausgleich
für sonstige Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme
110.955.086,80 €
34.626.110,60 €
1.850.568,93 €
227.645,03 €
56.372.244,04 €
53.035.328,11 €
112.994.562,45 €
32.890.976,88 €
1.732.540,53 €
230.126,98 €
56.988.344,33 €
50.143.458,97 €
113.560.223,89
32.004.071,99
1.653.537,94
230.224,94
55.761.294,14
50.449.486,80
565.661,44
-886.904,89
-79.002,59
97,96
-1.227.050,19
306.027,83
0,50%
-2,70%
-4,56%
0,04%
-2,15%
0,61%
8.953.534,56 €
9.145.699,37 €
10.452.749,65
1.307.050,28
14,29%
460.064.227,28 €
464.322.969,63
4.258.742,35
0,93%
Passiva
460.280.707,70 €
in %
2,18%
6.6.2 Ertragsgesamtlage
Die Gesamtergebnisrechnung
4.188.485,18 €.
schließt
mit
Seite 23
einem
Gesamtergebnis
von
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
Ges.-Ergebnisrechnung
2015
Gesamtjahresfehlbetrag
Gesamtjahresüberschuss 239.704,83 €
2016
1.338.846,48 €
2017
4.188.485,18 €
(s.a. Entwicklungsdiagramm auf Seite 13)
Seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung werden zur Gesamtergebnisrechnung 2017
noch folgende Kennzahlen ergänzt:
6.6.3 Personalintensität
Personalintensität
2015
2016
2017
22,86 %
24,49 %
24,52%
Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den
ordentlichen Gesamtaufwendungen ausmachen. Der Orientierungswert liegt bei ca.
20 %.
6.6.4 Sach- und Dienstleistungsintensität
Sach- u. Dienstleistungsintensität
2015
2016
2017
17,20 %
17,29 %
20,39%
Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich
der Konzern für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
Der Durchschnittswert bei den kreisangehörigen Kommunen liegt bei ca. 18 %. Der
auffällige Anstieg dieser Kennzahl ist auf die Erhöhung der Vorräte (Grundstücksaufkäufe für ca. 4 Mio. €) bei der GEEmbH&Co.KG zurückzuführen.
Seite 24
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
6.6.5 Finanzgesamtlage
Kennzahlen zur Gesamtfinanzlage:
2015
2016
2017
Eigenkapitalquote I
42,20%
42,59%
43,12%
Eigenkapitalquote II
73,83%
74,30%
74,47%
Abschreibungsintensität
11,61%
11,00%
9,99%
Anlagendeckungsgrad I
45,96%
46,46%
47,69%
Anlagendeckungsgrad II
95,13%
95,75%
96,79%
Die Zahlungsströme vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 innerhalb des Konzerns Stadt
Erkelenz werden in der Kapitalflussrechnung (s. auch Punkt 6.4) dargestellt.
Seite 25
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
7 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen
Rechnungsprüfung
Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2017 und dem Gesamtlagebericht 2017 des Konzerns Stadt Erkelenz den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2017, bestehend aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116
Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts in
der Zeit vom 01.09.2018 bis 20.10.2018 geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und
sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung
-
der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche,
-
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
-
der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden,
-
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie
-
eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichts.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Seite 26
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz.
Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt
insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die
Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“
Erkelenz, den 20. Oktober 2018
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO
NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von
Ort und Tag zu unterzeichnen.
Erkelenz, den 20. Oktober 2018
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Seite 27
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
8 Bestätigungsvermerk
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2017, bestehend aus der
Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116
Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts in
der Zeit vom 01.09.2018 bis 20.10.2018 geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und
sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und
durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des
durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die
Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung
-
der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche,
-
der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,
-
der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden,
-
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie
-
eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des
Gesamtlageberichts.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz.
Seite 28
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt
insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die
Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“
Erkelenz, den 08. November 2018
H.-J. Paffen
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Seite 29
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses
des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017
9 Anlagen zum Bericht
Entwurf Gesamtabschluss 2017 mit folgenden Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Gesamtbilanz
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtanhang
Anlagen zum Gesamtanhang:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Gesamtanlagenspiegel
Gesamtverbindlichkeitenspiegel
Kapitalflussrechnung
Gesamtlagebericht
Gesamteigenkapitalspiegel
Beteiligungsbericht
Erläuterungen zum Gesamtabschluss:
Anlage 7
Anlage 8
Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung)
Gesamtergebnisrechnung (Nachweis der Konsolidierung)
Seite 30
E n tw u rf
Gesamtabschluss
der Stadt Erkelenz
zum 31. Dezember 2017
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES
I. AUFSTELLUNGSPFLICHT
1
II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES
1
III. KONSOLIDIERUNGSKREIS
1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises
2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz
2
4
IV. G RUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES G ESAMTABSCHLUSSES
1. Erstkonsolidierungsstichtag
2. Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss
einzubeziehenden Einzelabschlüsse
3. Konsolidierungsbuchungen
8
8
9
Anlage
Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht:
Gesamtbilanz
1
Gesamtergebnisrechnung
2
Anhang
3
Anlagen zum Anhang:
Gesamtanlagenspiegel (Anlage 1)
Gesamtverbindlichkeitenspiegel (Anlage 2)
Kapitalflussrechnung (Anlage 3)
Lagebericht
4
Gesamteigenkapitalspiegel
5
Beteiligungsbericht
6
Erläuterungen zum Gesamtabschluss:
Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung)
7
Gesamtergebnisrechnung
(Nachweis der Konsolidierung)
8
1
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN
ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES
I. AUFSTELLUNGSPFLICHT
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Erkelenz einen Gesamtabschluss bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang
aufzustellen und diesen um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gem. § 2 Abs. 1
NKFEG NRW besteht diese Verpflichtung erstmals zum 31.12.2010. Vorliegend
wird über den Gesamtabschluss zum 31.12.2017 berichtet.
In den Gesamtabschluss müssen alle verselbstständigten Aufgabenbereiche in
öffentlicher oder privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung einbezogen
werden.
Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Erkelenz, also einschließlich der Beteiligungsgesellschaften darzustellen und die politischen Gremien und die Verwaltungsführung in die
Lage zu versetzen, ein Urteil darüber abgeben zu können, ob die Stadt Erkelenz
insgesamt in der Lage ist, ihre Aufgaben zukünftig zu erfüllen.
II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES
Bestandteile des Gesamtabschlusses sind einschließlich der ergänzenden Teile:
-
Gesamtbilanz: Die Gesamtbilanz ist eine konsolidierte Darstellung des
Gesamtvermögens der Stadt Erkelenz unter Einbezug der Betriebe, die unter
der einheitlichen Leitung der Stadt Erkelenz stehen oder von dieser beherrscht
werden. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen sind dabei Konsolidierungen
(Kapital und Schuldenkonsolidierung – so Forderungen und Verbindlichkeiten
zwischen den einzubeziehenden Aufgabenbereichen) vorzunehmen.
-
Gesamtergebnisrechnung: In der Gesamtergebnisrechnung erfolgt eine Zusammenfassung aller einzubeziehenden Betriebe bzw. Aufgabenbereiche. Dabei werden „konzerninterne“ Vorgänge herausgerechnet, um Doppelerfassungen zu vermeiden.
-
Gesamtanhang: Im Gesamtanhang erfolgt die Angabe und die Erläuterung der
in der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung angewendeten
2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bestandteil des Gesamtanhangs ist
auch eine Gesamt-Kapitalflussrechnung.
-
Gesamtlagebericht: Der Gesamtlagebericht beinhaltet einen Überblick über
den Geschäftsverlauf (wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr und die Darstellung der Gesamtlage), die Angabe von bedeutenden Ereignissen nach dem
Abschlussstichtag und ein Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr.
-
Beteiligungsbericht: Die wirtschaftlichen und die nichtwirtschaftlichen Beteiligungen der Kommune werden im Beteiligungsbericht erläutert.
III. KONSOLIDIERUNGSKREIS
1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises
Der Umfang des Konsolidierungskreises, also die im Wege der Kapitalkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform und der Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, ergibt sich aus § 50 GemHVO NRW.
Es sind die Kernverwaltung und sämtliche Betriebe in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form grundsätzlich zu erfassen. Unternehmen und Einrichtungen des
privaten Rechts sind einzubeziehen, wenn diese
-
unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder
-
die Kommune auf sie eine beherrschende Kontrolle ausübt.
Verselbstständigte Aufgabenbereiche sind in den Gesamtabschluss einzubeziehen,
wenn sie für die Erfüllung der Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von Bedeutung sind. Dies ist gegeben bei:
1.
verselbstständigten Aufgabenbereichen, die mit der Kommune eine Rechtseinheit bilden bzw. rechtlich selbstständige Organisationseinheiten und Vermögensmassen mit Nennkapital sind, an denen die Kommunen eine Beteiligung
hält,
3
2.
Anstalten, die von der Kommune auf Grundlage der Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als AöR getragen werden,
3.
Zweckverbänden,
4.
rechtlich selbstständigen kommunalen Stiftungen,
5.
sonstigen rechtlich selbstständigen Aufgabenträgern, deren finanzielle Existenz
aufgrund rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Kommune gesichert
wird.
Der Konsolidierungskreis bzw. der Kreis der in Betracht kommenden Betriebe besteht grundsätzlich aus drei Gruppen:
-
Im Wege der sog. Vollkonsolidierung (i.d.R. ab 50 % Anteil) werden solche Betriebe einbezogen, bei denen entweder eine „einheitliche Leitung“ der Stadt Erkelenz vorliegt (Indizien hierfür können z.B. die Bestimmung der Unternehmensziele, die Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen, die
Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik und die personelle
Besetzung wesentlicher Führungsstellen sein) oder bestimmte gesetzliche
Kontrollmöglichkeiten (z.B. Vorliegen der Mehrheit der Stimmrechte und des
Rechtes einen beherrschenden Einfluss auszuüben) gegeben sind.
-
Mittels der sog. Equity-Methode werden die Betriebe (i.d.R. ab 20 % Anteil),
bei denen ein maßgeblicher Einfluss der Stadt Erkelenz vorhanden ist (z.B.
Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat, Mitwirken an Unternehmensentscheidungen) einbezogen.
-
Alle anderen Betriebe bzw. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten („at
cost“) in die Gesamtbilanz aufgenommen, so dass bei diesen Betrieben keine
Konsolidierung im Sinne der Regelungen zur Konzernrechnungslegung stattfindet.
Grundsätzlich ist für jeden einzelnen Betrieb zu prüfen, ob der Anteil an einem Betrieb aus Konzernsicht für die Gesamtbilanz wesentlich ist.
4
2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz
a) Basis: Beteiligungsbericht
Auf Basis des Beteiligungsberichtes gem. § 117 GO NRW für 2017, des NKFAbschlusses für die Stadt Erkelenz auf den 31.12.2017 können folgende Aufgabenbereiche bzw. Unternehmen identifiziert werden, die für eine Konsolidierung in Frage kommen:
Bezeichnung
Rechtsform
Beteiligungsquote
maßgeblicher
Einfluss
Konsolidierungsmethode
Städtischer Abwasserbetrieb
eigenbetriebsähnlich
100 %
Ja
Vollkonsolidierung
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH
GmbH
(Komplementär)
100 %
Ja
Vollkonsolidierung
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH & Co. KG
KG
100 %
Ja
Vollkonsolidierung
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
GmbH
100 %
Ja
Vollkonsolidierung
Kreiswerke Heinsberg
GmbH
GmbH
4,125 %
Nein
keine Konsolidierung
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH
GmbH
10 %
Nein
keine Konsolidierung
Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler
Zweckverband
37,18 %
Zu
prüfen
keine Konsolidierung
Gemeinnütziger Bauverein
eG Erkelenz
e.G.
geringfügig
Nein
keine Konsolidierung
d-NRW AöR
AöR
geringfügig
Nein
keine Konsolidierung
b) Ausschluss aus dem Konsolidierungskreis
Drei Betriebe werden nicht im Wege der Konsolidierung in den Gesamtabschluss
einbezogen. Dabei sind folgende Überlegungen maßgeblich:
5
(1) Kreiswerke Heinsberg:
-
Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 4,125 %,
-
Kreiswerke Heinsberg GmbH hält selber Beteiligungen,
-
Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich?
o
Bilanzsumme 31.12.2017: 32,488 Mio. EUR – anteilig: 1,340 Mio. EUR,
-
einheitliche Leitung der Gemeinde: nein,
-
Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen),
-
maßgeblicher Einfluss?
o
Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied in der Gesellschafterversammlung
(insgesamt 17 Mitglieder) vertreten,
o
Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten,
o
Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der
Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher
Einfluss,
-
Gesamtergebnis: keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss),
(2) Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH:
-
Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 10,0 %,
-
Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich?
o
Bilanzsumme 31.12.2017: 3,354 Mio. EUR – anteilig: 0,335 Mio. EUR
-
einheitliche Leitung der Gemeinde: nein,
-
Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen),
6
-
maßgeblicher Einfluss?
o
Stadt Erkelenz ist mit drei Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung
(insgesamt 36 Mitglieder) vertreten,
o
Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten,
o
Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der
Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher
Einfluss,
-
Gesamtergebnis: keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss).
(3) Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler:
-
Der Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler wurde am 21. November 2017 aus vier Städten/Gemeinden gegründet. Die Beteiligungsquote
Stadt Erkelenz beträgt 37,18 %, der Beteiligungsbuchwert 1,00 EUR. Von den
54 Mitgliedern der Verbandsversammlung stellt die Stadt Erkelenz 19 Mitglieder.
-
Grundsätzlich ist bei diesen Rahmenbedingungen die Einbeziehung des
Zweckverbands als assoziiertes Unternehmen nach der sog. Equity-Methode
zu prüfen.
-
Der Zweckverband nimmt seine Arbeit erst in 2018 auf, eine Bilanz und eine
Gewinn- und Verlustrechnung für 2017 werden nicht erstellt.
-
Gesamtergebnis: in 2017 mangels vorliegender Unterlagen keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen
Einzelabschluss).
7
c)
Ausschluss wegen untergeordneter Bedeutung
Oben genannte verselbstständigte Aufgabenbereiche und Unternehmen in privatrechtlicher Form müssen in den Gesamtabschluss nicht im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden, sofern sie für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im
Gesamtanhang zu erläutern.
Ob dies erfüllt ist, ist anhand von Kennziffern zu beurteilen. Das Gesetz sieht allerdings keine Schwellenwerte vor. Nach allgemeiner Auffassung sind Beteiligungen,
die bei den maßgeblichen Schwellenwerten die Grenze von 5 % überschreiten,
regelmäßig in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Andernfalls muss eine individuelle Entscheidung getroffen werden.
Konkret wurden für die vorgenannten Bereiche bzw. Beteiligungen ausgewählte
Kennziffern ermittelt und zum NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz ins Verhältnis gesetzt. Abgestellt wurde auf die Bilanzsumme, das Anlagevermögen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Umsatzerlöse, die Abschreibungen, den Zinsaufwand und den Jahresüberschuss. Insofern ist sowohl die einzelne Beteiligung als
auch die Gesamtheit möglicherweise als von untergeordneter Bedeutung einzustufender Beteiligungen an Hand dieser Kennziffern zu beurteilen.
Der städtische Abwasserbetrieb ist zwingend in den Gesamtabschluss aufzunehmen.
Bei den anderen drei genannten, 100 %-igen Beteiligungen sind einzeln betrachtet
die Schwellen von 5 % bei den maßgeblichen Kennziffern unterschritten. In der
Summe überschreiten die Kennziffern dagegen zum Teil die Grenze von 5 %. In
Anbetracht des bei diesen drei Gesellschaften auch vergleichsweise geringen Umfangs der durchzuführenden Konsolidierungsarbeiten werden diese Beteiligungen
im Wege der Vollkonsolidierung in den Abschluss einbezogen.
Die übrigen Gesellschaften sind aus Sicht des Gesamtabschlusses der Stadt Erkelenz von untergeordneter Bedeutung
8
d)
Ergebnis: Konsolidierungskreis
Zusammenfassend stellt sich der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss
der Stadt Erkelenz somit wie folgt dar:
1. Städtischer Abwasserbetrieb,
2. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH,
3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG,
4. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz.
Die übrigen Beteiligungen werden unverändert zum Vorjahr mit den fortgeführten
Anschaffungskosten in den NKF-Gesamtabschluss aufgenommen.
IV. GRUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES
1. Erstkonsolidierungsstichtag
Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010, also den Beginn des Geschäftsjahres für den erstmals ein NKF-Gesamtabschluss aufgestellt wurde.
2. Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einzelabschlüsse
a) Grundlagen
Der Grundsatz der Einheitlichkeit erfordert, dass die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der Betriebe und der Stadt Erkelenz nach einheitlichen Bilanzierungsregeln erstellt sein müssen. Dies gilt hinsichtlich des Bilanzansatzes, der Bewertung, des Ausweises und des Bilanzierungsstichtages.
Die Einheitlichkeit des Bilanzierungsstichtages ist dadurch gewährleistet, dass alle
einbezogenen Betriebe auf den 31.12.2017 ihren Jahresabschluss erstellt haben.
b) Vereinfachungen
Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungs-
9
zeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit
wurde den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt.
Insofern werden die gewählten Nutzungsdauern des Anlagevermögens, welche vor
erstmaliger Gesamtrechnung angeschafft wurden beibehalten. Dies betrifft insbesondere den städtischen Abwasserbetrieb und daneben auch die Kultur GmbH.
c) Ansatz und Bewertung
Hinsichtlich von Ansatz und Bewertung bestehen diverse Unterschiede zwischen
HGB und GO/GemHVO NRW. Insoweit muss eine Vereinheitlichung der einbezogenen Abschlüsse erfolgen.
Der einheitliche Ansatz bzw. die einheitliche Bewertung wird durch eine Anpassung
in der HB II sichergestellt.
d) Ausweis
Ausweisunterschiede müssen ebenfalls in der HB II durch Zugrundelegung des einheitlichen Positionsplans vermieden werden. Der Positionsplan ergibt sich aus dem
NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz (§ 49 Abs. 3 GemHVO NRW).
3. Konsolidierungsbuchungen
a) Kapitalkonsolidierung
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen
Betriebes bzw. Aufgabenbereichs.
Im Grundsatz ist bei der Erstkonsolidierung, also insbesondere bei der erstmaligen
Erstellung des Gesamtabschlusses, eine Neubewertung der Aktiva und Passiva der
vollkonsolidierten Betriebe vorzunehmen (sog. Neubewertungsmethode).
Entsprechend den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist
eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertansätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt
10
der Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von
Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände
und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung verzichtet werden.
Im Fall der Stadt Erkelenz betrifft dies insbesondere die Vermögenspositionen des
städtischen Abwasserbetriebes. Ein Verzicht auf die Ermittlung der Zeitwerte dieser
Vermögensgegenstände erscheint angemessen, da dies im Wesentlichen wohl nicht
zu von den handelsrechtlichen Buchwerten deutlich abweichenden Ergebnissen führen dürfte. Insbesondere ist zu bedenken, dass wesentliche Posten der Position
„Abwasserreinigungsanlagen“ noch vergleichsweise jung sind, so dass der handelsrechtliche Buchwert im Wesentlichen dem Zeitwert entsprechen dürfte. Abweichungen dürften sich nur bei älteren Kanalanlagen ergeben, die in der Einzelbilanz des
Abwasserbetriebes ganz oder im Wesentlichen abgeschrieben sind.
Aus der Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2010 ergeben sich folgende Werte:
Tochterunternehmen
Nominal-/
Stammkapital
EUR
Kultur GmbH
Abwasserbetrieb
GEE GmbH
GEE KG
Tochterunternehmen
EUR
EUR
EUR
EUR
Eigenkapital
EUR
25.000,00
5.200.000,00
25.564,59
818.067,01
648.161,17
5.028.112,75
0,00
2.002.461,33
20.873,83
10.300.152,60
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
179,90
0,00
69,24
-14.889,78
694.214,90
20.528.265,35
25.633,83
2.805.638,56
6.068.631,60
7.678.735,25
10.321.026,43
0,00
-14.640,64
24.053.752,64
Anteil
der Stadt
Erkelenz
%
Kultur GmbH
Abwasserbetrieb
GEE GmbH
GEE KG
Eigenkapital der Tochtergesellschaften zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
allgemeine
SonderAusgleichsBilanzRücklage
rücklagen
rücklage
gewinn /verlust
anteiliges
Eigenkapital
EUR
100%
100%
100%
100%
Buchwert
bei der Stadt
Erkelenz
EUR
Unterschiedsbetrag
EUR
Unterschiedsbetrag
mit
Passiver
allgemeiner RL
Unterschiedsverrechnete
Betrag aus
Ausschüttung
Kapitalvorkonzernl.
konsolidierung
Gewinne
EUR
EUR
694.214,90
20.528.265,35
25.633,83
2.805.638,56
177.144,00
37.421.530,74
26.140,00
2.845.000,00
517.070,90
-16.893.265,39
-506,17
-39.361,44
0,00
16.893.265,39
506,17
39.361,44
517.070,90
0,00
0,00
0,00
24.053.752,64
40.469.814,74
-16.416.062,10
16.933.133,00
517.070,90
Hierzu folgende Erläuterungen:
·
Kultur GmbH: Bei Gründung der Kultur GmbH hat die Stadt Erkelenz die
Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzt sich
aus der Bareinlage (TEUR 25) und dem Buchwert der Stadthalle bei der
11
Stadt Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur GmbH ist die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultiert aus einer vorkonzernlichen Einbringung und muss
im Rahmen der Kapitalkonsolidierung nicht eliminiert werden. Der Ausweis
erfolgte bis zum 31. Dezember 2014 im Eigenkapital gesondert als passiver
Unterschiedsbetrag.
·
Abwasserbetrieb: Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der Ausschüttung thesaurierter, vorkonzernlicher Gewinne. Da diese Ausschüttung von
der Stadt Erkelenz ergebniswirksam vereinnahmt wurde, erfolgt eine Verrechnung des Unterschiedsbetrags mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen eine teilweise
Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht
aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist
wurden, in einen Sonderposten notwendig ist. Der Sonderposten machte
zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v.
EUR 16.680.408,00 aus. In den Folgejahren wird dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte
nachträglich im Abschluss zum 31.12.2012.
·
GEE KG: Das Kommanditkapital beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag
EUR 818.067,01. Die allgemeine Rücklage der GEE KG resultiert aus in den
Vorjahren thesaurierten Gewinnen. Insoweit erfolgt eine Verrechnung des
Unterschiedsbetrages mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss.
b) Schuldenkonsolidierung
Die Schuldenkonsolidierung dient der zutreffenden Darstellung der Gesamtvermögenslage, da interne Schuldbeziehungen im Konzern Verpflichtungen gegenüber
sich selbst darstellen, die nach den Ansatzgrundsätzen in der Gesamtbilanz nicht
berücksichtigt werden dürfen. Die Gesamtbilanz würde durch Sachverhalte aufgebläht, die im Verhältnis zwischen Gesamtkonzern und Dritten nicht existieren. Die
12
Vermögenslage würde somit ohne Schuldenkonsolidierung aus Sicht des Konzerns
falsch dargestellt.
Es sind somit alle Bilanzposten herauszurechnen („wegzulassen“), durch die
Schuldverhältnisse zwischen den einbezogenen Organisationen abgebildet werden.
Darüber hinaus sind zusätzlich die Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 47 GemHVO NRW) auf eliminierungspflichtige
Sachverhalte zu untersuchen.
Hinsichtlich der Schuldenkonsolidierung ergeben sich folgende Werte:
privatrechtl.
Ford. geg.
Beteiligungen
Konzerngläubiger
Konto
Konzern
schuldner
Konto
GEE GmbH
1360
GEE KG
2020
1)
Stadt Erkelenz
196100
Kultur GmbH
949
2)
Stadt Erkelenz
175100
Abwasserbetrieb
1360-1370 3)
1)
Verrechnungskonten GEE GmbH / GEE KG
2)
SoPo Zuschüsse für Investitionen
3)
Verrechnungskonto Abwasserbetrieb / Stadt Erkelenz
aktiver
RAP
Sonderposten
Zuwendungen
33.314,64
Konzernschuldner
Verbindlichk.
Verbindlichk.
gegen
aus TransferBeteiligungen
leistungen
33.314,64
1.746.428,87
1.746.428,87
4.715.693,10
33.314,64
Erläuterungen:
Konzerngläubiger
privatrechtl.
Ford. geg.
SonderVerm.
4.715.693,10
4.715.693,10
1.746.428,87
1.746.428,87
33.314,64
4.715.693,10
14
c) Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Entsprechend der Einheitstheorie sind Lieferungen und Leistungen zwischen den in
den Gesamtabschluss einbezogenen Organisationen konzerninterne Transaktionen.
D.h. die aus den Lieferungen und Leistungen entstandenen Gewinne und Verluste
sind im Gesamtabschluss zu eliminieren. Voraussetzung ist, dass sich die Lieferung
bzw. Leistung am Stichtag des Gesamtabschlusses noch im Bestand einer in den
Gesamtabschluss einzubeziehenden Organisation befindet. Dieser Vermögensgegenstand ist dann aus Konzernsicht mit den (Konzern-) Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gesamtbilanz anzusetzen.
Soweit dabei nur jeweils einer der beiden betroffenen Teilbereiche der Umsatzsteuer erliegt bzw. vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird aus Vereinfachungsgründen nur
der Nettobetrag herauskonsolidiert.
Insoweit ergeben sich folgende Beträge:
Er läuterungen zur GuV-Konsolidierung
1. Innenumsatzerlöskonsolidierung
öf f entl.-rechtl.
Leistungsentgelte
privatrechtliche
Leistungsentgelte
Kostenerstattungen
u. Kostenumlagen
Auf w endungen
für Sach- und
Dienstleistungen
Personalauf w and
Sonstige ordentl.
Auf w endungen
Ertrag
Konto
Auf w and
Konto
Stadt
446100
GEE KG
6300, 6358
1)
-2.983,86
Stadt
446100
Abw asserbetrieb 522207, 307, 407
2)
-23.822,87
Stadt
448500
Abw asserbetrieb 501107, 207, 907, 545207
3)
Stadt
432100
Abw asserbetrieb 524907
4)
-1.431,00
1.431,00
Stadt
432100
Kultur GmbH
4270
4)
-150,50
150,50
Stadt
431100
Kultur GmbH
4381, 4909
5)
-245,00
Stadt
524100, 527940
6)
-1.782.198,34
-2.583,64
Abw asserbetrieb 432107, 207, 307
-1.298.173,33
1.181.438,45
245,00
Kultur GmbH
aus 4270
7)
Kultur GmbH
Stadt
542200
8)
-21.322,96
2.583,64
21.322,96
Kultur GmbH
8114
Stadt
527900
9)
-7.800,00
7.800,00
Kultur GmbH
8409
Stadt
529100
10)
-13,87
13,87
Kultur GmbH
8409
Stadt
543100
10)
-89,14
89,14
Kultur GmbH
8411
Stadt
549300
10)
-2.259,60
-1.786.608,48
116.734,88
1.782.198,34
Abw asserbetrieb aus 8000/8001
8114
2.983,86
23.822,87
-58.292,30
2.259,60
-1.298.173,33
1.813.924,22
1.181.438,45
147.711,44
Sonstige ordentl.
Aufw endungen
Abschreibungen
2. Konsolidierung sonstiger Aufw endungen und Erträge
Steuern + ähnl.
Abgaben
Konto
Sonstige ordentliche Erträge
Finanzerträge
Zuw endungen und
allgemeine Umlagen
Ertrag
Konto
Auf w and
Stadt
461500
Abw asserbetrieb 551717
11)
Stadt
401200
Kultur GmbH
2375
12)
-10.267,57
10.267,57
Stadt
401300
GEE KG
7610
13)
-21.296,00
21.296,00
Stadt
401100, 401200
GEE KG
6358
12)
-6.170,25
Stadt
459100
GEE KG
7300
14)
Kultur GmbH
2502
Stadt
531700
15)
-135.000,00
Kultur GmbH
2705
Stadt
531710
15)
-72.000,00
Kultur GmbH
8000
Stadt
574100
16)
-72.767,87
GEE GmbH
4830
GEE KG
6824
17)
-2.556,45
2.556,45
GEE GmbH
4836
GEE KG
6823
18)
-6.374,79
6.374,79
Transf erauf w endungen
-7.636,66
7.636,66
6.170,25
-7.762,50
-37.733,82
Zinsen und ähnliche
Auf w endungen
-16.693,74
7.762,50
-7.636,66
-279.767,87
135.000,00
72.000,00
72.767,87
46.665,06
72.767,87
207.000,00
15.399,16
3. Kons olidie rung von Zins aufw endunge n und -e rträgen s ow ie der Be teiligungs erträge und de r Vorabaus s chüttung
Konto
Finanzerträge
Zinsen und ähnliche
Aufw endungen
erfolgsw irksame
Konsolidierung
Ertrag
Konto
A ufw and
Stadt
465100
A bw asser
19)
-2.283.517,78
Stadt
465100
GEE GmbH
20)
-2.600,00
-2.600,00
Stadt
465100
GEE KG
20)
-100.000,00
-100.000,00
-2.386.117,78
-2.283.517,78
0,00
-2.386.117,78
Zuw endungen und Sonderposten für
allgemeine Umlagen
Zuw endungen
erfolgsw irksame
Konsolidierung
4. Auflös ung um geglie de rte SoPo Abw as se rbe trieb
Ertrag
Konto
Abw asser
840
21)
539.613,00
-539.613,00
539.613,00
Abw asser
930
22)
-123.856,49
123.856,49
-123.856,49
Abw asser
931
22)
-83.263,84
83.263,84
-83.263,84
332.492,67
-332.492,67
332.492,67
Erläuterungen:
1)
Leistungen Baubetriebshof für GEE
12)
Grundsteuer A, Grundsteuer B
2)
Leistungen Baubetriebshof für Abw asserbetrieb
13)
Gew erbesteuer
3)
Erstattung Personalkosten / Verw altungskostenpauschale
14)
Avalprovision aufgrund Übernahme einer Bürgschaft
4)
Abfallgebühren
15)
Zuschuss der Stadt Erkelenz f ür die Kulturarbeit
5)
Verw altungsgebühren
16)
Auflösung SoPo (Zuschuss der Stadt)
6)
Kostenanteile Straßenentw ässerung / Schmutz- und Niederschlagsw assergebühren
17)
Erstattung Haftungsentschädigung gemäß Gesellschaftsvertrag
7)
Schmutz- und Niederschlagsw assergebühren
18)
Erstattung Aufw andsentschädigung gemäß Gesellschaftsvertrag
8)
Mieten für städtische V eranstaltungen in der Stadthalle
19)
Ausschüttung Jahresüberschuss des V orjahres Abw asserbetrieb an Stadt
9)
Anteilige Nutzungsentgelte für Meisterkonzerte in der Stadthalle
20)
Ausschüttung GEE GmbH bzw . GEE KG Jahresüberschuss bzw . Gew innanteil des Vorjahres
10)
Technik- und Bew irtungskosten u. a. für städtische Veranstaltungen in der Stadthalle
21)
SoPo aus Erstkonsolidierung Abw asserbetrieb
11)
Zinsen Verrechnungskonto Stadt / Abw asserbetrieb
22)
Auflösung SoPo Abw asserbetrieb (statt 20 Jahre - > 50 Jahre)
17
d) Verbleibende Positionen im Bereich Beteiligungen nach Konsolidierung
Nach Konsolidierung der einzubeziehenden Unternehmen verbleiben in den maßgeblichen Positionen noch folgende Posten:
31.12.2017
EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
Beteiligungen
Kreiswerke Heinsberg
Elfriede Meyer Stiftung
WfG Heinsberg
d-NRW AÖR
Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler
965.193,31
0,00
25.600,00
1.000,00
1,00
991.794,31
Wertpapiere des Anlagevermögens
Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz
(BBesG) und dem Versorgungsfondsgesetz (EFoG)
500.166,98
500.166,98
Sonstige Ausleihungen
Stille Beteiligung NVV
gemeinnütziger Bauverein
46.016.269,00
3.067,76
46.019.336,76
G esam tabschluss
und
G esam tlagebericht
Anlage 1
Gesamtbilanz der
Stadt Erkelenz
zum 31.12.2017
AKTIVA
Bilanzpositionen
1.
ANLAGEVERMÖGEN
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1
Grünflächen
1.2.1.2
Ackerland
1.2.1.3
Wald, Forsten
1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1
Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2
Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3
Grundstücke mit Wohnbauten
Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebäude
1.2.2.4
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2
Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel
1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
1.2.3.2.3 Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen
1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehören
1.2.4
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
1.2.8
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
(Summe Sachanlagen)
1.3 Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.3
Übrige Beteiligungen
1.3.4
Sondervermögen
1.3.5
Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6
Ausleihungen
1.3.6.1
an verbundene Unternehmen
1.3.6.2
an Beteiligungen
1.3.6.3
an Sondervermögen
1.3.6.4
Sonstige Ausleihungen
(Summe Finanzanlagen)
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
2.
PASSIVA
Haushaltsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
97.589,21
91.653,58
58.246.035,98
1.128.223,66
673.391,79
3.081.740,34
57.541.299,81
1.394.237,63
532.734,11
3.081.177,53
7.963.200,93
58.075.889,32
3.192.540,33
46.562.009,58
7.905.632,34
59.574.483,22
3.280.535,74
47.573.654,52
27.637.555,79
27.474.892,48
803.886,46
779.826,88
0,00
0,00
79.100.768,92 80.301.288,28
75.284.686,19 74.874.692,66
630,03
1.035,75
838.474,44
896.131,32
45.365,80
45.365,80
2.452.915,06
2.368.377,39
4.735.403,73
4.601.988,70
2.401.748,87
2.009.204,65
372.224.467,22 374.236.558,81
0,00
991.794,31
0,00
500.166,98
0,00
990.793,31
0,00
401.690,26
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
47.511.298,05
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
47.411.820,33
419.833.354,48 421.740.032,72
1.
EIGENKAPITAL
1.0
1.1
Gezeichnetes Kapital
Allgemeine Rücklage
davon Deckungsrücklage
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Gesamtjahresergebnis
passiver UB aus Kapitalkonsolidierung
(SUMME EIGENKAPITAL)
1.2
1.3
1.4
1.5
2.
SONDERPOSTEN
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
(SUMME SONDERPOSTEN)
3.
RÜCKSTELLUNGEN
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
(SUMME RÜCKSTELLUNGEN)
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1
Forderungen
2.2.1.1
Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen
2.2.1.1.1 Gebühren
2.2.1.1.2 Beiträge
2.2.1.1.3 Steuern
2.2.1.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.1.2
Privatrechtliche Forderungen
2.2.1.2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2.1.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2
Sonstige Vermögensgegenstände
(Summe Forderungen und sonstige VG)
20.621,32
0,00
7.524.960,63
2.119.161,77
0,00
9.664.743,72
892.900,87
324.937,10
3.930.105,11
243.012,24
1.546.984,57
885.441,45
336.587,12
6.846.709,11
1.536.184,34
2.609.954,85
1.706.746,95
800.000,00
2.130.624,15
11.575.310,99
1.763.132,37
1.010.385,61
2.385.861,25
17.374.256,10
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
5.000.000,00
0,00
2.4
Liquide Mittel
11.236.687,44
8.907.542,06
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
41.588.145,93
35.946.541,88
2.901.469,22
2.377.652,68
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
SUMME AKTIVA
464.322.969,63 460.064.227,28
Vorjahr
EUR
0,00
0,00
182.611.111,35 181.884.302,90
0,00
0,00
1.671.551,83
1.645.015,72
11.223.161,02
10.553.281,77
4.188.485,18
1.338.846,48
517.070,90
517.070,90
200.211.380,28 195.938.517,77
113.560.223,89 112.994.562,45
32.004.071,99
32.890.976,88
1.653.537,94
1.732.540,53
230.224,94
230.126,98
147.448.058,76 147.848.206,84
44.171.913,00
0,00
4.585.143,94
0,00
7.004.237,20
55.761.294,14
41.962.387,00
0,00
4.161.455,62
0,00
10.864.501,71
56.988.344,33
0,00
0,00
VERBINDLICHKEITEN
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.3
4.4
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
von Kreditinstituten
von Sonstigen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlung
(SUMME VERBINDLICHKEITEN)
0,00
0,00
0,00
3.130.136,62
37.700.830,80
1.500.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.427.739,94
39.808.391,78
1.600.000,00
0,00
0,00
5.040.591,35
216.054,21
462.276,54
2.399.597,28
50.449.486,80
0,00
2.456.644,22
567.897,37
278.122,91
2.004.662,75
50.143.458,97
PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
10.452.749,65
9.145.699,37
4.5
4.6
4.7
4.8
5.
17.276,46
0,00
11.684.511,70
2.074.359,34
0,00
13.776.147,50
Haushaltsjahr
EUR
4.
UMLAUFVERMÖGEN
2.1 Vorräte
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2
Geleistete Anzahlungen
2.1.3
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
2.1.4
fertige Erzeugnisse und Waren
Geleistete Anzahlungen
(Zwischensumme)
3.
Bilanzpositionen
SUMME PASSIVA
464.322.969,63 460.064.227,28
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
der Stadt Erkelenz
für den Zeitraum vom
1.1.2017 bis 31.12.2017
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushaltsjahres
EUR
Vorjahr
EUR
1.
+ Steuern und ähnliche Abgaben
56.771.630,08
51.463.575,74
2.
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
20.012.909,16
18.509.201,32
3.
+ Sonstige Transfererträge
901.269,36
1.005.318,96
4.
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
16.691.994,55
16.358.641,91
5.
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.435.683,34
2.782.165,84
6.
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
6.149.668,34
7.988.089,07
7.
+ Sonstige ordentliche Erträge
5.039.636,12
6.607.693,26
8.
+ Aktivierte Eigenleistungen
734.656,59
669.071,03
9.
+/- Bestandsveränderungen
4.250.957,55
- 2.065.974,42
10. = Ordentliche Gesamterträge
111.988.405,09
103.317.782,71
11.
- Personalaufwendungen
- 23.410.826,84
- 22.399.847,75
12.
- Versorgungsaufwendungen
- 3.554.090,19
- 3.124.290,90
13.
- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
- 22.426.859,42
- 18.022.563,31
14.
- Bilanzielle Abschreibungen
- 10.985.521,36
- 11.467.690,32
15.
- Transferaufwendungen
- 42.801.733,09
- 41.824.217,74
16.
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
- 6.812.284,98
- 7.414.460,44
17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen
- 109.991.315,88 - 104.253.070,46
18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17)
1.997.089,21
- 935.287,75
19.
+ Finanzerträge
3.761.888,62
3.988.701,94
20.
- Finanzaufwendungen
- 1.570.492,65
- 1.714.567,71
21. = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20)
2.191.395,97
2.274.134,23
22. = Gesamtergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 u. 21)
4.188.485,18
1.338.846,48
23.
+ Außerordentliche Erträge
0,00
0,00
24.
- Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0,00
0,00
0,00
4.188.485,18
1.338.846,48
0,00
0,00
4.188.485,18
1.338.846,48
25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24)
26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25)
27.
- Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
28. = Gesamtbilanzgewinn
Nachrichtlich:
Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
29.
Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
25.499,75
275.900,62
30.
Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen
45.726,96
385.272,86
31. =
Verrechnungssaldo (Zeilen 29 und 30)
-20.227,21
-109.372,24
Anlage 3
1
Stadt Erkelenz
Gesamtanhang
für das Haushaltsjahr 2017
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss
Die Stadt Erkelenz hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) einen Einzelabschluss und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt. Das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKF WG)
wurde beachtet.
Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses der Stadt Erkelenz ist nach § 116 Abs. 1 GO NRW der
31.12.2017.
Die Ausweiswahlrechte wurden weitgehend zugunsten des Gesamtanhangs ausgeübt.
II. Angaben zum Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis besteht neben der Stadt Erkelenz aus vier voll zu konsolidierenden verbundenen
Unternehmen:
1. Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%)
2. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%)
3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, Erkelenz (Anteil am Kapital:
100%)
4. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG, Erkelenz (Anteil am
Kapital: 100%)
Aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wurden nachstehende Unternehmen nicht als zu konsolidierende Unternehmen in den Gesamtabschluss einbezogen, sondern mit den fortgeführten Anschaffungskosten berücksichtigt:
1. Kreiswerke Heinsberg GmbH (Anteil am Kapital: 4,125%)
2. Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (Anteil am Kapital: 10%)
3. Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ (Anteil am Kapital: 37,18%)
4. Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz (Anteil am Kapital: geringfügig)
5. d-NRW AöR (Anteil am Kapital: geringfügig)
Bei der Becker-von-Berg-Stiftung handelt es sich um eine rechtlich unselbständige Stiftung mit fehlender
Verfügungsmöglichkeit der Stadt Erkelenz. Ein Beteiligungsbuchwert an dieser Stiftung besteht nicht. Den
einzelnen Vermögensgegenständen steht in gleicher Höhe ein Sonstiger Sonderposten auf der Passivseite
gegenüber.
Hinsichtlich der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Fehlende Verfügungsmöglichkeit der Stadt Erkelenz
über dieses Vermögen) wird auf die Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite verwiesen.
Anlage 3
2
III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden
Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit wird der Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt. Die bei diesen Betrieben angesetzten Nutzungsdauern stimmen im Wesentlichen mit den Bilanzierungsvorschriften der Stadt Erkelenz überein.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen Betriebes bzw. Aufgabenbereichs. Bei der
Kapitalkonsolidierung wurde die Buchwertmethode angewandt. Entsprechend den Empfehlungen aus dem
Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertansätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt der
Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung
verzichtet werden.
Die aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden passiven Unterschiedsbeträge werden auf der Passivseite als gesonderter Posten des Eigenkapitals ausgewiesen. Aktivische Unterschiedsbeträge werden im
Eigenkapital mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen erfolgte eine Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist wurden, in einen Sonderposten. Der Sonderposten machte zum
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v. TEUR 16.680 aus. In den Folgejahren wird
dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte nachträglich im Abschluss zum
31.12.2012; der aktive Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung des Abwasserbetriebs wurde dementsprechend korrigiert. Die kompletten Ertrags- und Baukostenzuschüsse des Abwasserbetriebes werden
ab 2012 mit einem einheitlichen Prozentsatz von 2% aufgelöst (vorher teilweise 5%). Sich daraus ergebende Abweichungen zum Einzelabschluss des Abwasserbetriebes werden im Rahmen der Konsolidierung
erfolgswirksam erfasst.
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 303 Abs. 1 HGB durch
Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben.
Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernbetrieben zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen
wurden. Die Ermittlung der Wertansätze erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand und ist für die
VSEF-Lage von untergeordneter Bedeutung.
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 305 Abs. 1
HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen.
Anlage 3
3
IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Betriebe wurden für den Gesamtabschluss entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich nach den bei der Stadt Erkelenz geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden.
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag
bereits vorlagen, wurden aufgenommen.
Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten des Kernbereichs der Stadt
Erkelenz sind mit den fortgeführten Bilanzansätzen der NKF-Eröffnungsbilanz angesetzt. In der NKFEröffnungsbilanz wurden grundsätzlich Wiederbeschaffungszeitwerte angesetzt, welche für die künftigen
Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gelten. In den übrigen einbezogenen Bereichen
wurden die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten mit den handelsrechtlichen Werten angesetzt.
Es ergeben sich insbesondere folgende Bewertungsgrundsätze:
1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden.
2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die
privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert abzüglich ggf. erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt.
4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des
bezuschussten Vermögensgegenstandes.
6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet.
7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus dem als Anlage
2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Anlage 3
4
V. Erläuterungen zur Gesamtbilanz
Aktivseite
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2017, welcher diesem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den
Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet.
Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2017 insgesamt T€ 2.402. Nachfolgend werden
die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt:
H02150005
Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem
T€ 314
H03040007
Neubau Trakt B „Roland-Bau Cusanus- Gymnasium“
T€ 726
E12010026
Straßenerneuerung Brückstraße
T€ 204
A11020076
Hochwasserrückhaltebecken Beeckbach
T€ 128
A11020049
Kanalsanierung Brückstraße
T€ 305
A11020403
Zum Wahnenbusch (östl. Teil)
T€ 152
Vom Wahlrecht gem. § 35 Abs. 2 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den
Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand verbucht.
2. Die Übrigen Beteiligungen bestehen aus:
-
Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg:
Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung
i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung
nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55
Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt (965 T€).
-
Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG):
Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der
Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg mbH eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der Gesellschafteranteil von
T€ 26 in die Bilanz eingestellt.
-
Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“:
Mit dem Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln am 20.
November 2017, haben die Städte Mönchengladbach und Erkelenz sowie die Gemeinden Jü-
Anlage 3
5
chen und Titz sich zu einem Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ zusammengeschlossen. Zentrale Aufgabe des Zweckverbandes ist die gemeinsame Gestaltung des
vom Tagebau Garzweiler beanspruchten und abgebauten Raumes, auch unter Berücksichtigung des Strukturwandels, vorzunehmen. Finanz- und Sachmittel werden ab dem 01.01.2018
dem Zweckverband u.a. von den beteiligten Kommunen zur Verfügung gestellt. Bis dahin erfolgt der Bilanzausweis mit einem Euro.
-
d-NRW AöR (1.000 €):
Zum 01.01.2017 ist die Stadt Erkelenz der rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit
der Bezeichnung „d-NRW AÖR“ beigetreten. Die Anstalt wird von ihren Trägern mit Stammkapital ausgestattet und soll ihre Träger und andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung unterstützen. Die Stadt Erkelenz hat ein Stammkapital von 1.000 € gezeichnet.
-
Walter und Elfriede Meyer-Stiftung:
Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt
Erkelenz dar (T€ 1.672). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen
für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem
zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf
der Passivseite der Bilanz folgt. Gem. Vermögensrechnung 2017 erfolgte eine Erhöhung von
T€ 27.
Entgegen ihrer Aussage im Bericht bzgl. der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007,
stellt die GPA NRW in ihrer letzten Prüfung des Gesamtabschlusses fest, dass die Bilanzierung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung unter den Finanzanlagen weder im Einzelabschluss der Stadt Erkelenz noch im Gesamtabschluss zulässig ist. Das Treuhandvermögen ist
den einzelnen Bilanzpositionen zuzuordnen. Ab dem Einzelabschluss sowie dem Gesamtabschlusses des Jahres 2015 der Stadt Erkelenz wurde der Feststellung der GPA NRW gefolgt
und eine Aufteilung auf die entsprechenden Aktivpositionen vorgenommen.
Privatrechtliche Forderungen (1.500.000 €), Liquide Mittel (171.549,83 €) und Umlaufvermögen (2 €).
3. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz sowie den Anteilen nach dem kommunalen Versorgungsrücklagen- Fonds
(KVR-Fonds) der Rheinischen Versorgungskassen.
Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip
dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein.
Die Bewertung der Anteile am KVR-Fonds bemisst sich nach den festgestellten Ansprüchen gegenüber anderen Dienstherren aufgrund von Dienstherrenwechseln. Mit Dienstherrenwechsel eines Beamten zur Stadt werden diese einmalig festgestellt und in den KVR-Fonds übertragen. Gemäß § 44 der KVR-Fonds erwirbt die Versorgungskasse die Fondsanteile treuhänderisch für die
Stadt.
Im Gegensatz zum Vorjahr erhöht sich die Bilanzposition um ca. 98 T€. Grund dafür ist, dass Ansprüche für drei Beamte im Gegensatz zu 2016 dazu gekommen sind. Zum 31.12.2017 werden
somit sechs Fälle im KVR-Fonds geführt.
4. In den sonstigen Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen.
5. Unter den Vorräten werden zum Verkauf bestimmte Baugebiete ausgewiesen.
Anlage 3
6
6. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Auf Forderungen gegen Schuldner, bei denen ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, wird grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung vorgenommen.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen werden Grundstücke bzw. Ackerlandflächen ausgewiesen, die zum baldigen Verkauf bestimmt sind.
7. In den Wertpapieren des Umlaufvermögens sind Geldanlagen in Höhe von 5.000 T€ nachgewiesen, die die Stadt vorübergehend nicht benötigt und für eine Zeitdauer von mehr als 90 Tagen
festgelegt sind.
8. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. In Summe ergibt sich ein Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2017 i.H.v.
11.236.687,44 €. Hierin sind 171.549,83 € liquide Mittel der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung sowie die Bestände der Schulgirokonten i. H. v. 125.342,70 € enthalten.
9. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 2.901) beinhalten im Wesentlichen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten T€ 1.801. Darüber hinaus wurde
der Anteil der freien Träger an einmaligen Landesmitteln gem. § 21 f KiBiz in den Rechnungsabgrenzungsposten gebucht (T€ 475), da diese Aufwendungen des Jahres 2018 darstellen. Außerdem werden die Beamtenbesoldung (T€ 270) für Januar 2018, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (T€ 138), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (T€ 70) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2018 (T€ 144)
darstellen, erfasst.
Passivseite
1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2016 T€ 181.884. Der Bestand erhöht
sich zum 31.12.2017 auf T€ 182.611 durch Umbuchungen im Eigenkapital per Saldo in Höhe von
-T€ 209 und durch konsolidierungsbedingte Veränderungen von +T€ 936 (vgl. Anlage 5).
2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2017 T€ 1.672. Hierbei handelt es sich um die passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Siehe Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite).
3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2017 insgesamt T€ 11.223 (vgl. Anlage 5).
4. Das Jahresergebnis in Höhe von T€ 4.188 wird in der Gesamtergebnisrechnung für das Jahr
2017 erläutert.
5. Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 517 (im Vorjahr T€ 517, im Vorvorjahr T€ 0) resultierte aus der Kapitalkonsolidierung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz. Bei Gründung der Kultur GmbH hatte die Stadt Erkelenz die Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzte sich aus der Bareinlage (T€ 25) und dem Buchwert der Stadthalle bei der Stadt
Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur GmbH war die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert
bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultierte aus einer vorkonzernlichen Einbringung und wurde ursprünglich gesondert im Eigenkapital ausgewiesen und im Rahmen
der Kapitalkonsolidierung 2015 auf Veranlassung der GPA NRW in die Allgemeine Rücklage umgegliedert. Aufgrund eines Hinweises des städtischen Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der
Gesamtabschlussprüfung 2015 wird diese Umgliederung im Gesamtabschluss 2016 wieder zurückgenommen und der passive Unterschiedsbetrag wieder gesondert im Eigenkapital ausgewiesen.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im Gesamteigenkapitalspiegel (Anlage 5) dargestellt.
Anlage 3
7
6.
Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen vor 2007 wurde pauschal anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt.
Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren
Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer tatsächlichen
Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend aufgelöst.
Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. Die kompletten
Ertrags- und Baukostenzuschüsse des Abwasserbetriebes werden ab diesem Jahr mit einem Prozentsatz von 2% aufgelöst (vorher teilweise 5%). Sich daraus ergebende Abweichungen zum Einzelabschluss des Abwasserbetriebes wurden im Rahmen der Konsolidierung erfolgswirksam erfasst.
7. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der Sonderposten für
Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage von Stichproben
durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des
ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des
Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
8. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der Abfallentsorgung (T€ 254) und des Abwasserbetriebes (T€ 1.400). Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen.
9. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 230).
Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung
der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit
dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt.
10. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis
eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2017 angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt Erkelenz
(T€ 33.927) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€ 10.245). Den
Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach
dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Im Vergleich zum Vorjahresbestand haben sich insbesondere mehrere Neu- bzw. Ersatzeinstellungen
sowie Eintritte in die Pension ergebnisbelastend und damit rückstellungserhöhend ausgewirkt.
11. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom Passivierungswahlrecht gem. § 36
Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht. Alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden voraussichtlich 2018 – 2021 durchgeführt.
Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2017:
Anlage 3
8
Stand
01.01.2017
€
1
Erneuerung Heizkessel Johannismarkt 17 Rathaus
2
Erneuerung Fenster Altbau 3. BA
3
4
Wohnung Hauptstr. 15:
Erneuerung Badezimmer
FWGH Erkelenz Richard-Lucas-Str. 1:
Erneuerung Dachflächenfenster
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2017
€
58.000,00
0,00
0,00
0,00
58.000,00
130.000,00
0,00
0,00
0,00
130.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
(vorher: Wohnung Richard-Lucas-Str. 1)
5
6
FWGH Granterath:
Erneuerung Dach einschl. Dämmung
FWGH Schwanenberg:
Erneuerung Zufahrt (Asphaltdecke)
7
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung Dach Aussentoiletten
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
8
Grundschule Gerderath: Ern. Dach
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
9
Grundschule Gerderath:
Ern. Außentoiletten
65.000,00
0,00
0,00
0,00
65.000,00
150.000,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
10
GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale
11
GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale
80.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
12
Luise-Hensel-Schule: Ern. Fensteranstrich
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
13
Luise-Hensel-Schule: Ern. Schiebefenster
80.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
14
Luise-Hensel-Schule: Ern. Kesselanlage
0,00
0,00
0,00
80.000,00
80.000,00
15
Franziskusschule: Ern. Fenster 2. + 3. BA
120.000,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
16
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
Duschen Turnhalle
40.000,00
6.220,27
33.779,73
0,00
0,00
18.000,00
0,00
0,00
0,00
18.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
0,00
20.000,00
10.000,00
0,00
0,00
4.231,16
0,00
0,00
0,00
36.000,00
0,00
0,00
36.000,00
20.000,00
5.768,84
0,00
0,00
0,00
41.300,00
41.300,00
17
18
19
20
21
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
WC/Bad Dienstwohnung
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl.
Dämmung
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Fenster 2. BA
GS Hetzerath: Ern. Fenster
GS Hetzerath: Ern. Aussentüren
22
GS Hetzerath: Ern. Dach einschl. Dämmung
23
GS Kückhoven: Ern. Dach einschl. Dämmung
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
24
GS Kückhoven: Ern. Fenster 2. BA
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
25
GS Schwanenberg: Ern. Wasserleitungen
21.000,00
0,00
0,00
0,00
21.000,00
0,00
0,00
0,00
32.500,00
32.500,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
26
27
GS Schwanenberg: Ern. elektrischer Sonnenschutz
GS Schwanenberg: Ern. Glassteinfassade
(Turnhalle)
Anlage 3
9
Stand
01.01.2017
€
GS Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung
GS Houverath:
Ern. Außentoiletten
GS Houverath: Ern. Fenster
Hauptschule: Ern. Fenster; 5. BA (Musiktrakt)
Hauptschule: Ern. Behindertentoilette
33
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2017
€
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
30.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
Hauptschule: Ern. Fenster; 2. BA (Gebäude 2)
24.000,00
0,00
0,00
26.000,00
50.000,00
34
Hauptschule: Ern. Eingangstüranlagen mit
Treppenhausfenstern (Gebäude 1)
20.000,00
0,00
0,00
20.000,00
40.000,00
35
Hauptschule: Ern. Decken in Fluren - Akustikdecken mit LED (Gebäude 1)
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
18.200,00
0,00
0,00
50.400,00
68.600,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
110.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
16.150,00
4.999,53
11.150,47
0,00
0,00
8.000,00
8.000,00
0,00
0,00
0,00
28
29
30
31
32
36
37
Hauptschule: Ern. Decken in Klassen Akustikdecken mit LED (Gebäude 1)
Hauptschule:
Ern. Dach Altbau; 2. BA (Gebäude 3)
(vorher: Pestalozzischule)
38
Hauptschule:
Ern. Duschen, Außentoiletten (Gebäude 3)
(vorher: Pestalozzischule)
39
Hauptschule:
Ern. Fenster Innenhof; 4. BA (Gebäude 3)
(vorher: Pestalozzischule)
40
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster
2. BA
41
Europaschule: Blitzschutz - vorbeugender
Brandschutz
42
Europaschule: Ern. Klassenraumtüren
0,00
0,00
0,00
46.500,00
46.500,00
43
Europaschule: Ern. Bodenbeläge
0,00
0,00
0,00
46.500,00
46.500,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
8.000,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
8.000,00
152.865,54
0,00
0,00
0,00
152.865,54
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
5.000,00
911,88
4.088,12
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
ERKA-Halle (Anteil Europaschule):
Ern. Türen der Umkleidekabinen
ERKA-Halle (Anteil Cusanus-Gymnasium):
Ern. Türen der Umkleidekabinen
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Fenster im Toilettentrakt
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Dach Bauteil C
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Bodenbelege
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Kesselanlage
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo)
Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster und
Außentüre Turn- und Gymnastikhalle
Cusanus-Gymnasium: Ern. Umkleiden und
Anlage 3
10
Stand
01.01.2017
€
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
Duschbereich Turn- und Gymnastikhalle
Cusanus-Gymnasium: Ern. Oberlichter
Atrium und Gerüstbau
Cusanus-Gymnasium: Ern. Estrich inkl.
Bodenbelag (4 Klassen Atrium)
Cusanus-Gymnasium: Ern. Alu-Türen
Haupteingänge Schulhof - Atrium
Cusanus-Gymnasium: Ern. Außendecken
Haupteingänge Schulhof - Atrium
Cusanus-Gymnasium: Ern. Glassteinfassade Turn-/Gymnastikhalle
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Klassentüren
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Stunden Toiletten
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Brandschutzdecken
Haus Spiess:
Ern. Dach Hauptgebäude
Haus Spiess:
Ern. Außenanstrich
Haus Hohenbusch:
Beseitigung Feuchtigkeit
Haus Hohenbusch:
Ern. Fensteranstrich Herrenhaus
Haus Hohenbusch:
Ern. Regenwasseranschlüsse
Ehemaliger Friedhof Brückstraße:
Sanierung Mauerwerk
Burg Hauptturm:
Ern. Fenster und Abschluss Fugarbeiten
Burg Rundturm:
Sanierung Mauerwerk
Burg Wehrgang:
Sanierung Mauerwerk
Burg Wehrgang:
Ern. Dachabdichtung
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2017
€
73.000,00
0,00
0,00
0,00
73.000,00
21.500,00
0,00
0,00
18.500,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
26.000,00
26.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
80.000,00
130.000,00
0,00
0,00
0,00
130.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
150.000,00
86.500,00
86.500,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
27.610,61
0,00
0,00
14.389,39
20.000,00
2.988,62
0,00
0,00
17.011,38
25.000,00
5.991,21
0,00
0,00
19.008,79
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
15.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
12.000,00
12.000,00
169.000,00
0,00
0,00
0,00
169.000,00
72
Windmühle Immerath: Sanierung
73
KG Gerderath: Ern. Personaltoilette
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
74
15.000,00
11.705,30
3.294,70
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.000,00
6.000,00
76
KG Gerderath: Ern. Heizkessel
KG Am Hagelkreuz: Ern. Fenster Personalraum und Leiterinnenbüro
KG Hetzerath: Ern. Heizkessel
15.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
77
KG Buscherhof: Ern. Fenster
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
78
KG Lövenich: Ern. Fenster
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
79
KG Lövenich: Ern. Sanitärräume
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
80
Kombinierte Tageseinrichtungen Westpromenade/Zehnthofweg: Ern. Fenster u.
Außentüren (Zehnthofweg)
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,0
75
Anlage 3
11
Stand
01.01.2017
€
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
Turnhalle Gerderath:
Ern. Hallenfußboden
Turnhalle Gerderath: Ern. Akustikdecke
(einschl. Beleuchtung)
Turnhalle Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
Sportumkleide Schwanenberg:
Ern. Sanitäranlage + Umkleiden
Sportumkleide Katzem:
Sanierung Duschen/Umkleiden
Hallenbad Gerderath:
Dämmung Fassade der Umkleide
Hallenbad Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
Obdach Neuhaus:
Abbrucharbeiten Neuhaus 48/50
Obdach Geneiken:
Sanierung
Asylantenwohnheim Bellinghoven:
Abbrucharbeiten
Asylantenwohnheim Oerath:
Abbrucharbeiten
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Beleuchtung
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Asphaltdecke (Oberdeck)
Tiefgarage H.-J.-Gormanns-Straße:
Sanierung Sprinkleranlage
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizungsregelung
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizung mit Lüftungsanlage
FHH Gerderath:
Überarbeitung Holzkonstruktion Halle
FHH Gerderath: Ern. Dacheindeckung
Bitumenschindeln
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2017
€
35.000,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
84.000,00
73.052,09
10.947,91
0,00
0,00
16.000,00
13.773,15
2.226,85
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
62.100,00
62.100,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
116.000,00
97.128,14
18.871,86
0,00
0,00
60.000,00
52.626,06
7.373,94
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.300,00
6.300,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
9.000,00
7.741,52
1.258,48
0,00
0,00
20.900,00
0,00
0,00
10.200,00
31.100,00
0,00
0,00
0,00
10.200,00
10.200,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
41.000,00
0,00
0,00
45.000,00
86.000,00
25.000,00
16.664,23
8.335,77
0,00
0,00
38.000,00
0,00
0,00
0,00
38.000,00
340,08
0,00
340,08
0,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
100
Instandhaltungsrückstellung für die Kriegsgräberunterhaltung
101
MZG Matzerath: Ern. Dach Altbau und
Dämmung
102
MZG Matzerath: Ern. Flachdach und
Dämmung (Erweiterungsbau)
0,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
103
MZG Matzerath: Ern. Außenputz mit
Dämmung
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
104
105
MZH Kückhoven: Dacheindeckung
MZH Kückhoven:
Ern. Fenster u. Außentüren
Anlage 3
12
Stand
01.01.2017
€
106
MZH Kückhoven: Ern. Duschen
107
MZH Gerderhahn: Ern. Fenster
108
MZH Golkrath: Ern.Oberlichter Halle
109
MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung
110
119
MZH Hetzerath: Ern. Duschen und Toilette
MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung
Alte Schule u. Anbauten
MZH Granterath: Ern. Außentoiletten
MZH Granterath: Ern. Fenster
MZH Granterath: Ern. Flachdach und
Dämmung
MZH Houverath: Ern. Lüftungsregelung
MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und
Toiletten
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Dacheindeckung
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Fenster
Bürgerhaus Gerderath: Ern. Außentüren
120
Bürgerhaus Gerderath: Ern. Flachdächer
121
Bürgerhaus Gerderath: Ern. Sheddächer
111
112
113
114
115
116
117
118
50.000,00
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2017
€
0,00
0,00
0,00
50.000,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
20.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
60.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
42.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
4.161.455,62
618.143,77
101.667,91
1.143.500,00
4.585.143,94
12. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in
Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind.
Im Detail ergibt sich folgende Entwicklung und Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen:
Anlage 3
13
Stand
01.01.2017
Altersteilzeit
Sonstige Rückstellung (Personalaufwand)
Urlaubsrückstellungen
Überstundenrückstellungen
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
Gesamt Stadt Erkelenz
Erfolgsabhängige Vergütungen
Urlaub
Jahresabschlusskosten
Gesamt Kultur GmbH
Jahresabschlusskosten
Gesamt GEE GmbH
Rückstellung für Gewerbesteuer
Rückstellung Baugebiet "Unterhahn"
Rückstellung Baugebiet "Vossemer Straße"
Rückstellung Baugebiet "Zum Driesch"
Rückstellung Baugebiet "Baaler Weg"
Rückstellung "Leo-Heinrichs-W eg" 2. BA
Rückstellung "Zum Driesch"
Rückstellung Oerather Mühlenfeld-Süd
Rückstellung "Tichelkamp" Schwanenberg
Rückstellung "An der Burg" Gerderath
Rückstellung "Zum Königsberg" Lövenich
Rückstellungen f. droh. Verluste aus schweb. Geschäften
Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten
Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten
Gesamt GEE mbH & Co. KG
Jahresabschlusskosten
Abwasserabgabe
Entsorgung Klärschlamm
Buchführungskosten
Gesamt Abwasserbetrieb
Sonstige Rückstellungen Gesamt
Inanspruchnahme/ Auflösung
EUR
Stand
31.12.2017
EUR
1.219.965,98
293.734,00
572.091,42
157.080,86
89.600,00
5.990.889,57
47.000,00
8.370.361,83
3.159.133,36
16.750,00
3.491.403,19
578.240,66
EUR
904.446,15
673.764,49
612.786,66
192.681,29
126.389,00
2.916.881,71
30.250,00
5.457.199,30
14.000,00
1.953,00
15.000,00
30.953,00
14.000,00
1.953,00
15.000,00
30.953,00
13.000,00
2.265,00
14.000,00
29.265,00
13.000,00
2.265,00
14.000,00
29.265,00
4.500,00
4.500,00
4.500,00
4.500,00
5.100,00
5.100,00
5.100,00
5.100,00
465,48
7.000,00
82.805,35
13.034,42
7.378,87
17.540,00
220.108,35
7.000,00
0,00
15.000,00
70.796,90
81.962,44
865.786,13
352.265,00
257.350,00
299.750,00
77.683,42
19.040,00
4.700,00
2.288.982,24
EUR
315.519,83
Zuführung
380.030,49
40.695,24
35.600,43
36.789,00
85.125,50
82.805,35
682.522,36
16.851,00
229.582,40
34.875,02
82.805,35
325,86
1.288,71
31.091,40
6.236,23
76,00
1.232,40
3.836,23
19.040,00
22.040,00
1.168.981,38
156.311,05
17.540,00
227.021,74
0,00
0,00
2.291,44
72.085,61
30.248,49
189.500,00
335.490,00
29.000,00
268.711,21
77.683,42
22.040,00
4.700,00
1.276.311,91
16.660,00
147.424,64
5.620,00
0,00
169.704,64
147.424,64
5.620,00
0,00
153.044,64
205.267,91
13.800,00
633,08
219.700,99
16.660,00
205.267,91
13.800,00
633,08
236.360,99
10.864.501,71
4.848.882,21
988.617,70
7.004.237,20
Anlage 3
14
Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei
wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht.
In die Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres
eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei
der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und
diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet.
Die sonstige Rückstellung unterteilt sich in „sonstige Rückstellungen für sonstige Personalaufwendungen“ und in „sonstige Rückstellungen für andere Sachverhalte“. Die „sonstigen Rückstellungen
für sonstige Personalaufwendungen“ wurden gebildet für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) i.H.v. 316.764,49 €, die Ende März 2018 für den Zeitraum vom
01.01.2017 - 31.12.2017 zur Auszahlung gelangen. Die „sonstige Rückstellungen für andere Sachverhalte“ wurden für Rückstellungen im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung beim Betrieb gewerblicher Art „Bäderbetrieb“ (357.000 €) gebildet, da damit zu rechnen ist, dass aufgrund der Betriebsprüfung der Jahre 2012 - 2015 insbesondere Nachveranlagungsbescheide zur
Kapitalertragsteuer durch die örtliche Finanzverwaltung erfolgen werden. Da die endgültigen Bescheide noch nicht erlassen sind, wird eine entsprechende Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 gebildet.
Für die noch zu erfolgende Prüfung der Jahres- bzw. Gesamtabschlüsse durch die GPA für die
Jahre 2013 bis einschl. 2017 wird ebenfalls eine Rückstellung gebildet (126.389 €).
Eine Drohverlustrückstellung wurde in 2008 gebildet, weil seinerzeit ein Gewerbesteuerschuldner gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung
der Vollziehung für verschiedene Veranlagungsjahre angeordnet. Im Jahr 2017 hat das zuständige
Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung für das Veranlagungsjahr 1999 aufgehoben bzw. für
das Veranlagungsjahr 2000 teilweise aufgehoben und den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr 2000 reduziert. Aufgrund der dargestellten Anpassungen durch das Finanzamt ist
die betreffende Drohverlustrückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 von
5.299.806,57 € (Stand: 31.12.2016) auf 2.198.148,71 € anzupassen. Gegen die aus Sicht des Debitors nur teilweise Reduzierung des Gewerbesteuermessbetrages aus 2000 hat der Gewerbetreibende Klage beim Finanzgereicht eingelegt und Widerspruch gegen den geänderten Gewerbesteuerbescheid erhoben. Die Zahlung der kompletten Summe ist jedoch durch den Gewerbetreibenden erfolgt, so dass das monetäre Ausfallrisiko gegenüber 2016 weggefallen ist.
Zusätzlich wurde bereits im Jahr 2015 in noch einem Fall eine weitere Drohverlustrückstellung
gebildet. Ein Gewerbesteuerschuldner hat dabei gegen die Neuveranlagung der Gewerbesteuer für
die Jahre 2004 - 2008 Klage erhoben. Diese Drohverlustrückstellung wurde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 neu bewertet. Insgesamt kann in diesem Fall festgehalten werden,
dass, wenn der Klage stattgegeben wird, mit einer Erstattungspflicht i. H. v. aktuell 718.733 € zu
rechnen ist.
Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen.
Für ausstehende Rechnungen über Erschließungsarbeiten in den Baugebieten, bei denen mit der
Veräußerung von Baugrundstücken begonnen wurde bzw. die Veräußerung der Baulandflächen
bereits abgeschlossen ist wurden Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 1.154 ausgewiesen.
Für evtl. zu zahlende Abwasserabgabe wurde eine Rückstellung in Höhe von T€ 205 gebildet.
Zum kurzfristigen Ausgleich von Gebührenschwankungen im folgenden Jahr erfolgte beim Abwasserbetrieb ein Verbindlichkeitenausweis in Höhe von T€ 1.400. Diese Sonstige Verbindlichkeit wurde zwecks Vereinheitlichung der Bilanzpositionen in den Sonderposten für Gebührenausgleich
umgegliedert (siehe Anlage 3/6).
Anlage 3
15
13.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine besondere Besicherung
der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 2 zum Anhang
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel.
14.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich vereinnahmte Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€ 6.527). Der
Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land
gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden (Vgl. Ausführungen ARAP auf der
Aktivseite) beträgt nunmehr 1.801 T€. Daneben liegen noch weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 2.125 T€ vor (Ausgleichsmaßnahmen 260 T€, Ruherechtsentschädigungen 232 T€, Zahlungen, die zu Erträgen in 2017 führen 1.633 T€).
Anlage 3
16
VI. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Sonstige Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Familienleistungsausgleich
T€
262
6.727
23.026
21.042
2.400
964
283
2.068
56.772
2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres betragen T€ 20.013. Darin enthalten sind im Wesentlichen T€ 7.479 Schlüsselzuweisungen, T€ 8.708 Zuweisungen
und Zuschüsse sowie T€ 3.708 Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen.
3. Bei den sonstigen Transfererträgen (901 T€) handelt es sich u.a. um die Abrechnung der
einheitsbedingten Belastungen den Landes NRW für das Jahr 2015 (372 T€), um den Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05 „Soziale Hilfen“ und 06 „ Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (506 T€). Daneben wurden Erstattungen für die Mehrbelastung zur Kreisumlage geleistet (4 T€).
4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (T€ 16.692) betreffen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren (T€ 7.322), Verwaltungsgebühren (T€ 940), Benutzungsgebühren
(T€ 6.776), Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (T€ 1.654).
5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (1.436 T€) enthalten im Wesentlichen Erlöse aus
der Veräußerung von Bauland (T€ 758), Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (T€ 217) und
Mieten und Pachten (T€ 448).
6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 6.149 T€
erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der
UVG- Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden
und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt. Abwasserbetrieb.
7. Im Haushaltsjahr 2017 wurden sonstige ordentliche Erträge in Höhe von T€ 5.040 erzielt,
deren Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:
Anlage 3
17
Konzessionsabgaben
Erstattung von Steuern
Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden
Bußgelder u.a.
Säumniszuschläge u.dgl.
Stundungs- und Aussetzungszinsen
Erträge aus Ersatzvornahmen
Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen
Andere sonst. ordentl. Erträge
T€
2.088
534
295
131
720
42
19
21
574
29
587
5.040
8. Das Jahresergebnis bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 735 T€.
9. Die Bestandsveränderungen des Haushaltsjahres betragen 4.251 T€. Abgebildet werden
hauptsächlich die konsolidierten Bestandsveränderungen, die sich aus dem Einzelabschluss
der GEE mbH & Co. KG ergeben.
10. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 26.965 T€ des Haushaltsjahres 2017 entfällt
mit 3.769 T€ auf Beamtenbezüge, mit 18.461 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu
Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.653 T€ auf Beiträge zu
Versorgungskassen für Beamte, 773 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 350 T€ und Versorgungsempfänger 423 T€) und mit 99 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur Auffüllung
von Rückstellungsbeständen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensionsrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen insgesamt
2.209 T€, die ausschließlich für Beschäftigte (686 T€ für Pensionen, 45 T€ für Beihilfen) und
für Pensionäre (982 T€ für Pensionen und 496 T€ für Beihilfen) aufgebracht wurden.
11. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2017 zeigt die
folgende Aufstellung:
Anlage 3
18
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Zuführung Instandhaltungsrückstellung
Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens
Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Bewirtschaftung - Energie Bewirtschaftung - Reinigung Haltung von Fahrzeugen
Unterhaltung der Geräte
Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR)
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
Aus- und Fortbildung
Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen
davon:
Verpflegungsaufw in Schulen u. Kindergärten
Abfallbeseitigungsaufwendungen
Aufwendungen Straßenbeleuchtung
Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen
T€
1.567
1.144
374
468
2.034
1.302
410
450
278
65
161
258
3.474
T€ 302
T€ 1.706
T€ 1.080
T€ 386
Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten
4.937
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
davon:
5.505
Aufwendungen EDV und Software
Schülerbeförderungskosten
Aufwendungen offener Ganztag
Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll
Übr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen
T€ 767
T€ 1.695
T€ 1.567
T€ 1.001
T€ 475
22.427
12. Die bilanziellen Abschreibungen (T€ 10.986) umfassen die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen.
13. Die Transferaufwendungen 2017 setzen sich wie folgt zusammen:
T€
Zuweisungen und Zuschüsse
6.810
(einschl. Zuweisungen an Abwasserverbände (T€ 720)
Sozialtransferaufwendungen
10.167
Gewerbesteuerumlage
1.937
Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“
1.854
Kreisumlage
21.518
Krankenhausinvestitionsumlage
516
42.802
Gemäß dem Hinweis des RPA im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 sind die
beim städtischen Abwasserbetrieb gebuchten Zuweisungen an Abwasserverbände in Höhe
von 720.399,03 € (im Vorjahr 728.663,77 €) unter den „Transferaufwendungen“ auszuweisen und nicht wie bislang geschehen unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“.
Anlage 3
19
14. Im Jahre 2017 wurden sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von T€ 6.812 geleistet.
Diese setzen sich insbesondere aus dem Kernhaushalt der Stadt Erkelenz aus Steuern, Versicherungen (T€ 2.320), sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und
Diensten (T€ 733), Mieten und Pachten (T€ 832), Erstattungen für laufende Tätigkeiten
(T€ 212), Geschäftsaufwendungen (T€ 598), Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
(T€ 424), Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen (T€ 171) und Zuführungen sonstige
Rückstellungen (T€ 479) zusammen. Gemäß dem Hinweis des RPA im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 sind die beim städtischen Abwasserbetrieb gebuchten Zuweisungen
an Abwasserverbände in Höhe von 720.399,03 € (im Vorjahr 728.663,77 €) unter den „Transferaufwendungen“ auszuweisen und nicht wie bislang geschehen unter der Position „Sonstige
ordentliche Aufwendungen.“
15. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (T€ 3.762) haben die Zinserträge sonstiger
inländischer Bereich mit T€ 3.554. Daneben konnten Gewinnanteile von öffentlichen Sonderrechnungen (T€ 200) sowie übrige Zinserträge (T€ 8) vereinnahmt werden.
16. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt T€ 1.570.
17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 sind keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden.
18. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 werden keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen.
VII. Sonstige Angaben
Die Kapitalflussrechnung nach DRS 21 zum Gesamtabschluss ist in der Anlage 3 zum Anhang
dargestellt.
Gesamtanlagenspiegel
Gesamtabschluss Stadt Erkelenz
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
am
01.01.2017
Euro
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Abschreibungen
Zugänge
in
2017
Euro
Abgänge
in
2017
Euro
Umbuchungen
in 2017
Euro
+
-
+/-
938.564,44
40.105,48
58.757.813,59
345.570,96
1.394.237,63
0,00
532.734,11
2.070,71
3.081.177,53
0,00
Stand
am
31.12.2017
Euro
Stand
am
01.01.2017
Euro
Buchwert
Zugänge
in
2017
Euro
Abgänge
in
2017
Euro
Umbuchungen
in 2017
Euro
+
-
+/-
Stand
am
31.12.2017
Euro
Stand
am
31.12.2017
Euro
Stand
am
31.12.2016
Euro
0,00
978.669,92
846.910,86
34.169,85
0,00
0,00
881.080,71
97.589,21
91.653,58
-725,00
589.197,87
59.691.857,42
1.216.513,78
229.307,66
0,00
0,00
1.445.821,44
58.246.035,98
57.541.299,81
-95.697,00
-170.316,97
1.128.223,66
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.128.223,66
1.394.237,63
0,00
138.586,97
673.391,79
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
673.391,79
532.734,11
12.735,55
0,00
-12.172,74
3.081.740,34
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.081.740,34
3.081.177,53
1.2 Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 W ald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen
1.2.2.3 Grundstücke mit W ohnbauten
1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst- Geschäfts- und Be
9.303.183,23
0,00
0,00
221.743,08
9.524.926,31
1.397.550,89
164.174,49
0,00
0,00
1.561.725,38
7.963.200,93
7.905.632,34
73.090.867,68
0,00
0,00
462,63
73.091.330,31
13.516.384,46
1.499.056,53
0,00
0,00
15.015.440,99
58.075.889,32
59.574.483,22
3.748.258,09
0,00
0,00
3.869,39
3.752.127,48
467.722,35
91.864,80
0,00
0,00
559.587,15
3.192.540,33
3.280.535,74
57.361.963,29
0,00
-16.882,40
152.949,25
57.498.030,14
9.788.308,77
1.147.711,79
0,00
0,00
10.936.020,56
46.562.009,58
47.573.654,52
27.474.892,48
150.891,83
-441,00
12.212,48
27.637.555,79
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
27.637.555,79
27.474.892,48
779.826,88
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel
1.182.227,17
0,00
0,00
45.198,33
1.227.425,50
402.400,29
21.138,75
0,00
0,00
423.539,04
803.886,46
1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherhe
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.2.3.2.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
171.654.087,02
353.173,90
-3.395.330,89
1.676.381,07
170.288.311,10
91.352.798,74
3.230.057,33
-3.395.313,89
0,00
91.187.542,18
79.100.768,92
80.301.288,28
1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. W ege, Plätze und Verkehrslen
108.315.924,23
1.016.962,75
0,00
2.849.676,46
112.182.563,44
33.441.231,57
3.456.645,68
0,00
0,00
36.897.877,25
75.284.686,19
74.874.692,66
4.042,89
0,00
0,00
0,00
4.042,89
3.007,14
405,72
0,00
0,00
3.412,86
630,03
1.035,75
1.469.125,61
1.413,32
0,00
0,00
1.470.538,93
572.994,29
59.070,20
0,00
0,00
632.064,49
838.474,44
896.131,32
1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden, die nicht zu Nr. 2 und
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
45.365,80
0,00
0,00
0,00
45.365,80
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
45.365,80
45.365,80
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
5.655.208,09
557.344,33
-70.751,63
4.489,49
6.146.290,28
3.286.830,70
457.272,20
-50.727,68
0,00
3.693.375,22
2.452.915,06
2.368.377,39
1.2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung
9.157.896,36
670.071,03
-27.465,41
0,00
9.800.501,98
4.555.907,66
536.651,50
-27.460,91
0,00
5.065.098,25
4.735.403,73
4.601.988,70
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
2.009.204,65
5.962.816,39
0,00
-5.512.277,31
2.459.743,73
0,00
57.994,86
0,00
0,00
57.994,86
2.401.748,87
2.009.204,65
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
990.793,31
1.001,00
0,00
0,00
991.794,31
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
991.794,31
990.793,31
1.3 Finanzanlagen
1.3.3 Übrige Beteiligungen
1.3.4 Sondervermögen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
401.690,26
98.476,72
0,00
0,00
500.166,98
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
500.166,98
401.690,26
1.3.6.1 an verbundene Unternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.3.6.2 an Beteiligungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.3.5 W ertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6 Ausleihungen
1.3.6.3 an Sondervermögen
1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
46.019.336,76
582.588.594,22
9.212.633,97
-3.607.293,33
0,00
588.193.934,86
160.848.561,50
10.985.521,36
-3.473.502,48
0,00 168.360.580,38
419.833.354,48 421.740.032,72
Anlage 1 zum Anhang
Gesamtverbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeit
1.
2.
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
von verbundenen Unternehm en
von Beteiligungen
von Sonderverm ögen
vom öffentlichen Bereich
von Kreditinstituten
von Sonstigen
3.
Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
3.1
3.2
4.
5.
6.
7.
8.
9.
vom öffentlichen Bereich
vom privaten Kreditm arkt
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
Summe aller Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
des Haushaltsjahres
EUR
1
-
3.130.136,62
37.700.830,80
1.500.000,00
-
bis zu 1 Jahr
mit einer Restlaufzeit von
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
EUR
2
EUR
3
-
460.103,32
4.234.195,39
600.000,00
-
5.040.591,35
216.054,21
462.276,54
2.399.597,28
5.040.591,35
216.054,21
462.276,54
2.399.597,28
50.449.486,80
13.412.818,09
EUR
4
-
EUR
5
-
1.777.913,28
17.936.348,88
900.000,00
-
-
892.120,02
15.530.286,53
0,00
-
-
Gesamtbetrag
des Vorjahres
3.427.739,94
39.808.391,78
1.600.000,00
-
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.456.644,22
567.897,37
278.122,91
2.004.662,75
20.614.262,16
16.422.406,55
50.143.458,97
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
Bürgschaften für die Herm ann-Josef-Stiftung Erkelenz
16.255.308,16
Anlage 2 zum Anhang
Anlage 3 zum Anhang
Gesamtabschluss
Stadt Erkelenz
Kapitalflussrechnung*
Ergebnis
Haushaltsjahr
TEUR
1 Steuern und ähnliche Abgaben
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
2
+ Sonstige Transfereinzahlungen
3
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
4
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
5
+ Kostenerstattungen, Kostenumlagen
6
+ Sonstige Einzahlungen
7
= Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
8
- Personalauszahlungen
9
10 - Versorgungsauszahlungen
11 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen
12 - Transferzahlungen
13 - Sonstige Auszahlungen
14 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit
15 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (8 und 14)
Ergebnis
Vorjahr
TEUR
56.950
17.867
910
15.078
831
5.972
4.518
102.126
-22.516
-2.133
-20.310
-43.350
-5.590
-93.899
52.744
14.067
1.005
14.360
808
8.013
4.837
95.834
-21.742
-1.744
-17.698
-41.639
-6.667
-89.490
8.227
6.344
Zuwendungen für Investitionsmaßmahmen
Einzahlg. a.d. Veräußerg. v. Sachanlagen
Einzahlg. a.d. Veräußerg. v. Finanzanl.
Einzahlg. a. Beiträgen u.ä. Entgelten
Sonstige Investitionseinzahlungen
Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlg. f.d. Erwerb von Grdst. und Gebäuden
Auszahlg. f. Baumaßnahmen
Auszahlg. f.d.Erwerb v.bewegl. Anlagevermögen
Auszahlg. f.d. Erwerb v. Finanzanlagen
Auszahlg. v. aktiv.Zuwend.
Sonstige Investitionsauszahlungen
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
3.403
1.518
0
767
9
3.970
9.667
-202
-5.613
-1.499
-1
-155
-40
-7.510
5.047
3.637
0
320
0
3.582
12.586
-5.920
-6.256
-1.915
0
0
-56
-14.147
31
= Saldo aus Investitionstätigkeit (22 und 29)
= Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (15 und 30)
2.157
10.384
-1.561
4.783
32
33
34
35
36
37
+
+
=
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung
Tilgung und Gewährung von Darlehen
Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung
Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
10
10
-2.510
0
-6.570
-9.060
3.309
10
-8.553
0
-1.662
-6.896
38
39
40
41
= Änd. d. Best. an eigenen Finanzmitteln (31 und 37)
+ Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln
+ Bestand an fremden Mitteln
1.324
8.908
1.005
-2.113
11.326
-305
11.237
8.908
*
Bis einschl. 2011 wurde die Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode ermittelt.
Ab dem Jahr 2012 erfolgt die Ermittlung der Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode.
Der Zahlungsmittelbestand (liquide Mittel) umfasst neben den Beständen auf den Konten bei
den Kreditinstituten und Banken auch alle Barmittel und Bestände auf den Sparbüchern.
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
+
+
+
+
+
+
=
=
= Liquide Mittel
Anlage 4
1
Lagebericht
1.
Allgemeines
Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Lagebericht
ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu
ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge
von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres
eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene
und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende
Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten
Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen
und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert
werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der
Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben.
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Gesamtjahresergebnisses
Die Gesamtergebnisrechnung hat mit einem Gesamtergebnis von 4.188.485,18 €
abgeschlossen.
3.
Analyse der Vermögenslage
Auf der Aktivseite der Gesamtbilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2017 auf 464.322.969,63 € beläuft.
Das Anlagevermögen beträgt 419.833.354,48 €. Prozentual gesehen, beträgt das
Anlagevermögen 90,42 % der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen umfasst zum
Stichtag 41.588.145,93 € oder 8,96 %. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten
weist Zahlungen in Höhe von 2.901.469,22 € oder 0,62 % aus.
Das Anlagevermögen besteht aus
•
•
•
Immateriellen Vermögensgegenständen von 97.589,21 €
Sachanlagen von 372.224.467,22 €
Finanzanlagen von 47.511.298,05 €
Das Umlaufvermögen besteht aus
•
•
•
•
Vorräten von 13.776.147,50 €
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 11.575.310,99 €
Wertpapiere des Umlaufvermögens von 5.000.000,00 € und
liquiden Mitteln von 11.236.687,44 €
Anlage 4
2
Der
aktive
Rechnungsabgrenzungsposten
2.901.469,22 €.
4.
beträgt
zum
Bilanzstichtag
Analyse der Finanzlage
Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite
ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von
Eigenkapital und Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen
finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja
mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst.
Das Eigenkapital besteht aus
•
•
•
•
•
der allgemeinen Rücklage in Höhe von
der Sonderrücklage in Höhe von
der Ausgleichsrücklage in Höhe von
dem passiven UB aus Kapitalkonsolidierung
dem Gesamtjahresergebnis in Höhe von
182.611.111,35
1.671.551,83
11.223.161,02
517.070,90
4.188.485,18
€
€
€
€
€.
Weiter rechnet man zum Eigenkapital die
•
Sonderposten in Höhe von
147.448.058,76 €,
die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und
durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert.
Die vorstehenden Passivposten umfassen 347.659.439,04 € und weisen somit ein
„wirtschaftliches“ Eigenkapital von 74,87 % aus.
Die Rückstellungen in Höhe von 55.761.294,14 €, die man wegen ihres späteren
Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die zukünftigen Pensionsaufwendungen.
Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art
insgesamt 50.449.486,80 € betragen.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote
von 22,88 %. Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht benötigt werden
sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 10.452.749,65 € (2,25 %) ausgewiesen. Es handelt sich überwiegend um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren.
5.
Bilanzkennzahlen
Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen:
Anlage 4
3
EkQ1
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
= 43,12
%
Vorjahr: 42,59
%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen
Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und
desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit.
EkQ2
Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100
Bilanzsumme
=
74,47 %
Vorjahr: 74,30 %
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert.
AbI
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 =
Ordentliche Aufwendungen
9,99 %
Vorjahr: 11,00 %
Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ (Abl) zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
AnD1
Eigenkapital x 100
Anlagevermögen
=
47,69 %
Vorjahr:
46,46 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist.
AnD2
(EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 96,79 %
Anlagevermögen
Vorjahr:
95,75 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ (AnD2) gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden
dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit
Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt.
Anlage 4
4
ZIQ
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
=
1,43 %
Vorjahr:
1,64 %
Die Kennzahl „Zinslastquote“ (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht.
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Nach dem 31.12.2017 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären.
7.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
Die letztjährige „Chancen- und Risikenbetrachtung“ schloss mit der Aussage, dass,
soweit sich an den Rahmenbedingungen keine grundlegenden negativen Änderungen ergeben würden, sich auch mittelfristig nichts an den positiven Jahresergebnissen in den Gesamtergebnisrechnungen ändern werde. Diese Aussage wird umso
mehr durch das beste Jahresergebnis bei der Konzernmutter in 2017 unterstrichen.
Schließt dieses, noch im Rahmen der Prüfung durch das örtliche RPA zu bestätigende Jahresergebnis, mit einem positivem Ergebnis von gerundet 3,9 Mio. € ab. Insofern verwundert es nicht, dass nunmehr das Konzernjahresergebnis mit einem Plus
von 4.188.485,18 € vorgelegt werden kann. Somit kann auch bei der Konzernmutter
das bisher beste Gesamtergebnis in der Geschichte der Konzernrechnungslegung in
2017 bilanziert werden. Ausgangspunkt für dieses sehr gute Ergebnis ist, dass der
Aufschwung der deutschen Wirtschaft sich auch in 2017 fortgesetzt hat. Konnte bereits 2016 beim Bruttoinlandsprodukt ein Wirtschaftswachstum von 1,9 % gegenüber
dem Vorjahr festgehalten werden, hat sich dieses Wirtschaftswachstum in 2017 sogar um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Getragen wurde das Wachstum zum
Jahresende insbesondere vom starken Außenhandel. Daneben trug auch der Aufschwung in der Eurozone zu dem wiederholt kräftigen Wachstum bei. Binnenwirtschaftlich lagen die Konsumausgaben der Verbraucher in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr und konnten sich dadurch auch wiederholt zu einem wichtigen
Faktor des Wirtschaftswachstums herauskristallisieren. Dies ist vor allem darauf zurückführen, dass die Lage am Arbeitsmarkt historisch günstig ist und so den Konsumenten Planungssicherheit gegeben wird. Weiterhin führt die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank dazu, dass die Verbraucher mehr konsumieren, da das Sparen nahezu keinen Zinsertrag abwirft. Die Inflationsrate blieb in 2017 in etwa auf dem
Vorjahresniveau und wird auch für 2018 in einem Bereich von ca. 1,7 Prozent erwartet.
Vor dem Hintergrund dieser weiterhin idealen Rahmenbedingungen, stiegen die
Steuereinnahmen der öffentlichen Hand in 2017 auf neue Rekordhöhen. Die daraus
resultierenden Chancen zur Konsolidierung und Entschuldung der öffentlichen Haushalte wurde jedoch nicht flächendeckend, sondern leider nur vereinzelt genutzt. Die
Zahl der tatsächlich bzw. strukturell ausgeglichen Haushalte hat sich in 2017 gegenüber 2016 leicht verringert, die Summe aller Liquiditätskredite ist mit 26,5 Milliarden €
Ende 2016 nahezu gleich geblieben und bei der Verschuldung bei den Investitions-
Anlage 4
5
krediten hat sich der Stand Ende 2016 sogar nochmals um 4,1 % auf 23,3 Milliarden
Euro erhöht.
Letztendlich soll es aber an dieser Stelle nicht darum gehen, die landesweite Entwicklung im Detail zu analysieren, sondern aufzuzeigen wie sich der Konzernabschluss der Stadt Erkelenz in 2017 entwickelt hat und welches Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage kurz- und mittelfristig auf Konzernebene
zu erwarten ist. Natürlich kann eine solche Betrachtung nur gelingen, wenn gleichzeitig auch die bestimmenden Rahmenbedingungen aufgezeigt, gewürdigt und die sich
daraus ergebenden Auswirkungen auf unseren Haushalt aufgezeigt werden.
Betrachtet man zunächst den Jahresabschluss der Konzernmutter, so fällt auf, dass
die bereits sehr positiven Jahresergebnisse der Jahre 2007 bis 2009 in 2017 nochmals verbessert werden konnten. In 2017 wurde letztendlich bei der Konzernmutter
ein positives Jahresergebnis von 3.883.711,99 € bilanziert. Wie bereits erwähnt,
stellt das Ergebnis den neuen Benchmark für künftige Jahresergebnisse dar. Im Vergleich zu den Planungsdaten für 2017 ergeben sich in der Haushaltsausführung Verbesserungen in Höhe von 5.603.711,99 €.
Zurückzuführen sind diese Verbesserungen gegenüber der Planung auf Mehrerträge
von 3.590.036,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Minderaufwendungen von
1.807.196,21 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie Verbesserungen im Finanzergebnis von 206.478,98 €. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten
Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich in
2017 die Erträge in drei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen markant
verändert haben. Bei den Aufwendungen ist es, wenn man die Personal- und Versorgungsaufwendungen als eine Kontenklasse sieht, sogar nur eine Kontenklasse,
die sich gegenüber der Planung markant verändert hat.
In diesem Jahr sind die wesentlichen Abweichungen auf der Ertragsseite bei den
„Steuern und ähnlichen Abgaben“, „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und
den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ festzustellen. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ haben sich gegenüber der Planung um 4,1 Mio. € auf 56.809.363,90 € erhöht. Ca. 72 % aller Verbesserungen im Jahresergebnis können demzufolge in dieser Kontenklasse ausgemacht werden. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf
eine Verbesserung von 3,3 Mio. € bei der Gewerbesteuer sowie einer Verbesserung
von 0,7 Mio. € bei den Einkommensteueranteilen. Insbesondere die deutliche Verbesserung bei den Gewerbesteuererträgen hat das gute 2017er Ergebnis entscheidend geprägt. Nun aber zu den schlechten Nachrichten, die mit dieser Verbesserung
auf nunmehr 23,0 Mio. € bei der Gewerbesteuer in 2017 verbunden sind: Zum einen
wird dieses verbesserte Ergebnis im Rahmen des GFG 2019 derart angerechnet
werden, dass bei ansonsten unveränderten Parametern damit geringere Schlüsselzuweisungen in 2019 verbunden sein werden und andererseits ist ein Teilbetrag des
Gewerbesteuerertrages von gut 3,0 Mio. € nicht nachhaltig, da diese Verbesserungen lediglich aufgrund von Sondereffekten bei Betriebsprüfungen temporär eingetreten sind. Bei den Einkommensteueranteilen wirkt sich weiterhin die konsequente Ansiedlungspolitik von jungen Familien, gepaart mit den bundesweit historisch hohen
Einkommensteuererträgen, infolge einer nahezu bundesweiten Vollbeschäftigung,
positiv aus. Hier konnte für 2017 ein Ergebnis von 21,0 Mio. € festgestellt werden.
Anlage 4
6
Dieses gute Ergebnis wird uns leider auch zu 90 % auf unsere Steuerkraft für das
GFG 2019 angerechnet werden
Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ ergaben sich Reduzierungen von
2,0 Mio. € gegenüber der Planung, die sich als Differenz einerseits aufgrund von geringeren Aufwendungen für Flüchtlinge und damit einhergehend auf verringerte Erstattungsleistungen und andererseits auf erhöhte Erstattungen von Leistungen im
Bereich der „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ zurückführen lassen. Für
2018 und folgende Jahre wird mit einer wesentlich geringeren Zahl an Flüchtlingen
sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen gerechnet, so dass aufgrund der Erfahrungen aus 2017 hier von einer nahezu ergebnisneutralen Auswirkung im Produkt 050303 - Leistungen nach dem AsylbLG - künftig ausgegangen
werden kann.
Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ kann schließlich eine Verbesserung von
1,0 Mio. € gegenüber der Planung bilanziert werden. Diese Verbesserung ist als
Summe von diversen Abweichungen bei verschiedenen Geschäftsvorfällen zurückzuführen.
Bei den ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Aufwandsreduzierungen von 1,8
Mio. € festzustellen. Schaut man sich die dazugehörigen Kontenklassen an, fallen
zunächst einmal erhöhte Personal- und Versorgungsaufwendungen von 0,7 Mio. €
auf. Während sich die Personalaufwendungen um 0,8 Mio. € reduziert haben, ist bei
den Versorgungsaufwendungen eine Erhöhung um 1,5 Mio. € zu verzeichnen. Maßgeblich für diese insgesamt erhöhten Aufwendungen von 0,7 Mio. € sind Rückstellungen für neue Fälle bei den Versorgungsempfängern, die zu signifikanten Erhöhungen beim Versorgungsaufwand führten. Die mit unmittelbarem Zahlungsfluss
verbundenen Aufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen
konnten dagegen sogar gegenüber den geplanten Ansätzen um gut 2 % unterschritten werden. Dass die geplanten Rückstellungsaufwendungen für Versorgungsempfänger in 2017 nicht auskömmlich sein würden, hatte sich bereits im 2016er Jahresabschluss angedeutet, da es sich in diesem Bereich um temporär verzögerte Pensionseintritte handelt. Insofern kann an dieser Stelle auf die letztjährigen Ausführungen
verwiesen werden. Ansonsten sind noch bei den „Transferaufwendungen“ mit einer
Reduzierung von 2,3 Mio. € maßgebliche Veränderungen gegenüber der Planung
eingetreten. Verantwortlich sind dafür insbesondere geringere Aufwendungen bei
den „Leistungen für Flüchtlingsaufwendungen“ von ca. 3,4 Mio. € sowie Mehraufwendungen von 0,5 Mio. € bei der Gewerbesteuerumlage. Die Gründe für die geringeren Flüchtlingsaufwendungen wurden zuvor erläutert. Die Mehraufwendungen bei
der Gewerbesteuerumlage sind ursächlich darin zu sehen, dass bei der Gewerbesteuer wesentlich mehr Ist-Einzahlungen im Referenzzeitraum zu verzeichnen waren
als eingeplant. Diese ziehen automatisch auch erhöhte Gewerbesteuerumlagen nach
sich. Abgerundet wird diese positive unterjährige Entwicklung beim „ordentlichen Ergebnis“ durch den positiven Saldo beim „Finanzergebnis“. Zwar entspricht das positive „Finanzergebnis“ von 5,6 Mio. € „nur“ einer Verbesserung um 0,2 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung, aber der Gesamtsaldo in dieser Kontenklasse zeigt
gleichzeitig auf, wie wichtig dieses positive „Finanzergebnis“ für das jeweilige „Jahresergebnis“ ist.
Aus der Finanzrechnung haben sich in 2017 ebenfalls wieder sehr erfreuliche Kennzahlen entwickelt. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus
Anlage 4
7
von 10.893.492,11 € ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von
2,499 Mio. € zur Entschuldung verwendet werden konnte. Die bilanziellen liquiden
Mittel konnten mit einer Summe von 9.079.938,11 € (+1,25 Mio. € gegenüber 2015)
zum 31.12.2017 festgestellt werden. Den in 2017 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 5,616 Mio. € stehen Investitionseinzahlungen von 4,704 Mio. € gegenüber. Aufgrund der hohen Selbstfinanzierungskraft und einer hohen Drittfinanzierungsquote konnte abermals zum Jahresultiomo bei den Liquiditätskrediten festgestellt werden, dass diese weiterhin bei 0,00 € liegen.
Als Zwischenergebnis kann hier für 2017 festgehalten werden, dass auch in der
2017er Haushaltsausführung bei den maßgeblichen Kennzahlen eine positive Entwicklung festgestellt werden kann.
Nach dieser zumeist auf die Vergangenheit gerichteten Betrachtungsweise bei der
Konzernmutter, soll zur Abrundung noch ein Ausblick auf die kurz- und mittelfristige
finanzielle Zukunft unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen erfolgen.
Wie bereits mehrfach an dieser Stelle in vorherigen Jahresabschlüssen aufgezeigt,
macht der Gesetzgeber die Nachhaltigkeit einer Haushaltswirtschaft sowohl am Eigenkapital als auch am Verschuldungsgrad fest. Beim Eigenkapital wird insbesondere in einem abgestuften Verfahren Wert darauf gelegt, dass das Eigenkapital erhalten bleibt und eine ausreichende Ausgleichsrücklage vorhanden ist. Soweit dies nicht
gewährleistet werden kann, wird ein besonderer Blick auf die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage genommen. In unserem Haushalt brauchen wir uns jedoch zumindest mittelfristig nur mit dem gesetzlich unterstellten Normalfall zu beschäftigen. Damit dies auch mittel- und langfristig so weiter sein wird, ist darauf zu achten, dass
sich insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Bereichen keine negativen Einflüsse für den Haushaltsausgleich ergeben:
1. Die vorliegende Jahresrechnung hat gezeigt, dass die mit der Unterbringung
von Flüchtlingen verbundenen primären Aufwendungen durch die bisherige
Kostenerstattungssystematik halbwegs auskömmlich gedeckt werden konnten. In 2018 als auch mittelfristig werden aber nicht nur die pauschalen Erstattungen der unmittelbaren Pro-Kopf-Aufwendungen für den Erfolg zukünftiger
Haushalte maßgeblich sein, sondern insbesondere die darüber hinausgehende Erstattung von latenten Sekundäraufwendungen. Beispiele für solche latenten Sekundäraufwendungen sind die Aufwendungen, die mit der Verweildauer von geduldeten Flüchtlingen verbunden sind, Aufwendungen, die mit
der Integration von Flüchtlingen für Kindergarten- und Schulbesuche verbunden sind, Aufwendungen, die infolge der Teilnahme von Flüchtlingen am kulturellen, sozialen und beruflichen Leben verbunden sind. Daneben wird weiterhin die Familienzusammenführung von geduldeten und anerkannten Flüchtlingen ein zentrales Thema sein. Letztendlich kann nur die mittelfristige Zukunft
zeigen, ob es gelingt, die Flüchtlinge vor Ort zu integrieren und ob Bund und
Land sich ihrer finanziellen Verantwortung dafür bewusst sind und den Kommunen auskömmliche finanzielle Mittel für diese Integration bereitstellen.
2. Weiterhin eine zentrale Rolle spielt der Produktbereich 06 - Kinder-, Jugendund Familienhilfe. Neben der allgemeinen Brisanz, die mit diesem Produktbereich einhergeht, war 2017 das zentrale Thema in diesem Produktbereich die
Anlage 4
8
Umstellung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Diese Umstellung, die mit veränderten Zuständigkeiten und daraus resultierend, mit einer geänderten Systematik in der Kostenerstattung verbunden ist, ist zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Insgesamt gesehen, haben sich die Aufwendungen im Produktbereich
„06“ gegenüber 2017 um 1,1 Mio. € von 21,3 Mio. € auf 22,4 Mio. € erhöht.
Gleichzeitig konnte aber aufgrund von erhöhten Kostenerstattungen im Rahmen des Unterhaltsvorschusses, erhöhten Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen durch andere Kommunen bzw. Kommunalverbände sowie erhöhten Landeszuwendungen Mehrerträge von 1,6 Mio. € gegenüber 2016 generiert werden. Unter dem Strich konnten so die Nettoaufwendungen um 0,5 Mio. € gegenüber 2016 reduziert werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entwicklung nachhaltig ist oder ob es sich hier mehr oder weniger um eine einmalige Entwicklung im Produktbereich „06“ handelt.
3. Ein Dauerthema bleibt auch die Kreisumlage. In 2017 konnte zwar der geplante Haushaltsansatz von 22,074 Mio. € um 0,556 Mio. € unterschritten werden,
aber ist dies als Erfolg zu werten? Bedenkt man, dass die Kreisumlage 2016
noch 21,225 Mio. € betrug, so kann ein Ergebnis von 21,518 Mio. € in 2017
nicht glücklich machen, da es letztendlich einer Mehrbelastung des Haushaltes von 0,293 Mio. € entspricht. Für 2018 mussten bereits 21,927 Mio. € eingeplant werden, also nochmals eine Erhöhung um 0,4 Mio. €. Es bleibt zu hoffen, dass der Kreis zumindest evtl. Erstattungen vom Landschaftsverband 1:1
an seine Kommunen weiterleitet. Zumindest optisch könnte dadurch eine geringere Kreisumlage ausgewiesen werden. Dies darf jedoch nicht darüber
hinwegtäuschen, dass im Kreishaushalt weiterhin keine konzeptionelle Aufgabenkritik und damit einhergehend, eine mittel- bis langfristig angelegte Aufwandsreduzierung erkennbar ist.
4. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen haben in 2017 zu einer Belastung des Ergebnisses in Höhe von 26,8 Mio. € geführt. Gegenüber 2016 bedeutet dies eine Erhöhung um 1,5 Mio. €. bzw. 5,7 %. Ursächlich sind neben
Neueinstellungen, Ersatzeinstellungen, Übernahme von Auszubildenden, erhöhten Beihilfeaufwendungen, statistischen Anstiegen der Lebenserwartungen bei den Versorgungsempfängern, natürlich auch gesetzlich vorgeschriebene Besoldungserhöhungen und Beförderungen. Während die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen mehr oder weniger nicht beeinflusst
werden können, wird es weiterhin wichtig sein, gut ausgebildete und fair bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen, die die stetig steigenden Anforderungen im öffentlichen Bereich motiviert und effizient meistern
können. Es zeigt sich aber immer mehr, dass es aufgrund des demografischen Wandels immer schwieriger werden wird, qualifiziertes Personal von
anderen Behörden abzuwerben. Demzufolge sollte ein Weg sein, zukünftig
vermehrt Nachwuchskräfte selber auszubilden und zu versuchen, diese frühzeitig dauerhaft an den Dienstherrn zu binden. Es sollte also weiterhin die
Prämisse gelten, dass Qualität vor Quantität steht und demzufolge Neueinstellungen nur wohl überdacht vorgenommen werden.
Insgesamt wird 2017 bei der Konzernmutter als finanziell erfolgreiches und nachhaltiges Jahr in Erinnerung bleiben. Das beste Jahresergebnis in der Historie der Erkelenzer-NKF-Abschlüsse, eine über dem Anfangsbestand hinaus gefüllte Ausgleichsrücklage, eine mittelfristig mehr als ausreichende Liquidität, eine weitere mar-
Anlage 4
9
kante Reduzierung der Investitionskredite, weiterhin kein Bestand an Liquiditätskrediten und eine Eigenkapitalquote II von über 80 % sollten mittelfristig ein sehr gutes
Fundament sein, um auch konjunkturelle Eintrübungen erfolgreich meistern zu können. Trotz dieser guten Ausgangslage sollte das eigene Verhalten ständig kritisch
reflektiert und auch weiterhin die nicht zu beeinflussenden Rahmenbedingungen
sorgsam beobachtet werden, um zeitnah gegenzusteuern und korrigierend im eigenen Einflussbereich eingreifen zu können.
Neben dieser finanzwirtschaftlichen Betrachtung wurde im 2015er Jahresabschluss
erstmalig eine Einschätzung der Lage durch den kompletten Verwaltungsvorstand
vorgenommen. Eine solche Einschätzung durch den Verwaltungsvorstand wurde natürlich in diesem Jahr wieder vorgenommen. Dabei haben die Dezernenten als auch
der Bürgermeister eine Einschätzung der Chancen und Risiken aus ihrer jeweiligen
Sicht vorgenommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dahingehend auf die
Ausführungen im Rahmen des 2017er Lageberichts beim NKF-Abschluss der Mutter
verwiesen. Die dort vorgenommenen Einschätzungen sind vollumfänglich auch auf
die gegenwärtige Lage beim „Konzern Stadt Erkelenz“ übertragbar.
Für einen Konzernabschluss sind weiterhin nicht nur die Entwicklungen des Mutterunternehmens wichtig, sondern natürlich auch die der Töchter maßgeblich. In 2017
sind dabei gegenüber 2016 zwei zusätzliche Gesellschaften zu betrachten, da die
Stadt Erkelenz seit 2017 an zwei weiteren Unternehmen beteiligt ist:
·
·
dem „Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ und
der „d-NRW AöR“
Während die „d-NRW AöR“ eine Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist
(vgl. S. 7, letzter Absatz) und keiner weiteren Betrachtung an dieser Stelle bedarf, ist
der „Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ zum 21.11.2017 gegründet worden. Der Zweckverband nimmt jedoch seine Aufgaben erst tatsächlich ab
dem 01.01.2018 wahr. Nach jetziger Einschätzung wird der Zweckverband wohl im
2018er Abschluss als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode zu konsolidieren sein (vgl. Seite 6 (3)). Inwieweit sich hieraus Chancen und Risiken für den
Konzern „Stadt Erkelenz“ ergeben, wird aber erst nach Aufnahme des operativen
Geschäftes gesagt werden können.
Bei den weiteren vier voll zu konsolidierenden Beteiligungen haben sich gegenüber
dem Vorjahr sowohl von der Anzahl als auch vom Umfang des Einflusses keine Änderungen ergeben. Während die GEE mbH als auch die Kultur GmbH sowohl aufgrund ihrer Bilanzsummen als auch aufgrund ihrer jährlichen Ergebnisse keiner detaillierten Lagebetrachtung bedürfen, können im „Konzern Stadt Erkelenz“ jedoch die
Abschlüsse und Entwicklung des Städtischen Abwasserbetriebes sowie der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) den
Konzern entscheidend beeinflussen. Die Entwicklung in diesen beiden Unternehmen
sollen daher nachstehend näher betrachtet werden.
Der Städtische Abwasserbetrieb konnte im abgelaufenen Jahr in seinem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von knapp 2,3 Mio. € ausweisen. Dabei wurde wieder einmal mehr oder weniger eine Punktlandung im Vergleich zum geplanten Ergebnis erzielt. Dieses Ergebnis reiht sich damit in die konstant guten Abschlüsse des
Abwasserbetriebes der vergangenen Jahre ein. Gut ist dabei nicht nur im Sinne ei-
Anlage 4
10
nes wirtschaftlichen Erfolges zu interpretieren, sondern auch so zu verstehen, dass
die landesweit günstigen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Sinne der
Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger zumindest weiterhin beibehalten werden konnten. Für 2018 konnte sogar im Bereich der Schmutzwassergebühren eine Senkung
um 7 Cent auf 1,75 €/m³ bezogener Frischwassermenge vorgeschlagen und beschlossen werden. Daneben zeigt ein Blick in den Lagebericht des Einzelabschlusses, dass weder ertragswirtschaftliche noch finanzwirtschaftliche Risiken derzeit erkennbar sind. Lediglich im Bereich der „sonstigen Risiken“ gilt es weiterhin die Aufnahmefähigkeit der Abwasserreinigungsanlage (ARA) mit sorgsam zu beobachten.
Hier ist erkennbar, dass die ARA allmählich an ihre Kapazitätsgrenze gelangt. Das
würde natürlich auch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und somit ggfls. auch
die Ergebnisse der Konzernmutter beeinflussen. Es ist daher stets sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkung die Menge und die Zusammensetzung des Schmutzwassers
auf einen nachhaltigen Betrieb der ARA hat. Aufgrund der örtlichen topographischen
Gegebenheiten im Einzugsbereich der Kläranlage (keine richtige Vorflut, keine größeren Gewässer zur Einleitung) sind Kapazitätsveränderungen nur bedingt darstellbar. Insoweit sind innovative Alternativbetrachtungen erforderlich, damit der Abwasserbetrieb auch weiterhin für die Bürger der Stadt Erkelenz mit moderaten Gebühren
für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser planen kann. Auf der
anderen Seite lassen die fortlaufende Auswertung der Luftbildaufnahmen aus den
Jahren 2009 und 2012 weiterhin erahnen, dass im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung die Solidargemeinschaft der Gebührenzahler noch signifikant erweitert werden kann. Dies käme dann der Gemeinschaft aller Gebührenzahler in diesem
Bereich zugute. Insgesamt wird die Betriebsführung im Abwasserbereich auch zukünftig darauf bedacht sein, qualitätsorientierte und bezahlbare Leistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen.
Wie bereits erwähnt, kann neben dem Städtischen Abwasserbetrieb die Entwicklung
der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG
(kurz: GEE) auf den Konzernabschluss entscheidenden Einfluss haben. In 2017
konnte die GEE eine nahezu ausgeglichene G&V-Rechnung ausweisen. Letztendlich schloss sie mit einem Plus von 7.224,80 € ab. Das insgesamt noch ein leichtes
Plus erwirtschaftet werden konnte, ist umso erstaunlicher, da 2017, genau wie 2018
und 2019, mehr oder weniger als Übergangsjahr eingeordnet werden muss. Übergangsjahr deshalb, da die bisherigen größeren Baugebiete (u.a. „OeratherMühlenfeld“, „Oerather–Mühlenfeld-Süd“, Gerderath - „An der Burg“, Schwanenberg
- „Tichelkamp“) sowohl erschlossen als auch die Grundstücke allesamt verkauft sind,
während die neuen größeren Baugebiete (u.a. „Oerather-Mühlenfeld-West“, Kückhoven – „Hinter Klüschgarten“, Schwanenberg -. „In der Schlei-Ost“) bauplanungsrechtlich noch nicht vollständig abgeschlossen sind bzw. kurz vor der Erschließung
stehen. Für die neuen Baugebiete wird allgemein damit gerechnet, dass im vierten
Quartal 2019 bzw. in 2020 mit der Erschließung bzw. dem Verkauf begonnen werden
kann. Insbesondere die Vermarktung im Bereich des „Oerather-Mühlenfeldes-West“
wird dann wieder zu verbesserten Jahresergebnissen führen. Die Grundlagen für
eine erfolgreiche Vermarktung sind in den meisten vorgesehenen neuen Baugebieten bereits gemacht, nämlich ein erfolgreicher Grunderwerb. Diese Entwicklung für
2017 wurde bereits im letztjährigen Lagebericht vorhergesagt. Gleiches gilt für die
Jahre 2018 und 2019. An dieser Einschätzung hat sich auch aktuell nichts geändert,
so dass getrotzt auch auf die letztjährigen Ausführungen verwiesen werden kann.
Anlage 4
11
Neben dem allgemeinen Geschäftsrisikos, eines bisher nicht erkennbaren, Nachfragerückgangs, kommt weiterhin der Entwicklung der Bauzinsen eine besondere Bedeutung zu. Eine solche signifikante Erhöhung der Bauzinsen könnte dazu führen,
dass potentielle Bauinteressenten von ihrem Bauvorhaben abgebracht werden. Aber
auch hier ist für 2018 keine Erhöhung des Leitzinssatzes zu erwarten. Experten
rechnen frühestens Mitte 2019 mit einem ersten kleinen Schritt zur Erhöhung des
Leitzinssatzes durch die EZB. Eine signifikante Erhöhung der Bauzinsen ist also
auch weiterhin mittelfristig (noch) nicht erkennbar.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass 2017 mit einem Plus von
4.188.485,18 € in der Gesamtergebnisrechnung das mit Abstand beste Jahresergebnis in der Konzernbilanz bilanziert werden konnte. Vor dem Hintergrund des bereits sehr guten Ergebnisses der Konzernmutter mit + 3.883.711,99 € und der Entwicklung bei den Töchtern in den letzten Jahren, ist das ausgewiesene positive Jahresergebnis von ca. 4,2 Mio. € letztendlich als logische Fortführung des sehr guten
Jahresergebnisses 2017 bei der Konzernmutter zu sehen. Soweit sich weiterhin bei
den Rahmenbedingungen keine grundlegenden negativen Änderungen ergeben,
sollte sich auch mittelfristig nichts an einer positiven Ausrichtung ändern. Ob dabei
ähnlich gute Jahresergebnisse wie in diesem Jahr auf Konzernebene ausgewiesen
werden können, wird die nähere Zukunft zeigen.
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 116 GO NRW
lfd. Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
Familiennamen,
Vornamen
Altmann,
Marwin
Bienefeld,
Hermann-Josef
Büschgens,
Dominik
Czybik,
Peter
Dahlke,
Andreas
Dederichs,
Hans-Josef
Diart,
Franz-Josef
Eickels,
Thomas
Fellmin,
Peter, Gustav, Paul
Frings,
Karl-Heinz
Füßer,
Klaus
Gläsmann,
Katharina
Göhl,
Angelika
Grunert,
Andreas
Honold-Ziegahn,
Christel
Jahn,
Thomas
Jopen,
Liselotte
Kehren,
Ferdinand
Keusemann,
Irmtraud
Krahe,
W erner
Kutz,
Michael
Lennartz, Dr.,
Arno
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien
i.S.d. § 125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in
Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder
priv. Form
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
Goldschmied
---
---
---
Landwirtschaftlicher Betriebshelfer/
Landwirt
Automobilverkäufer
---
---
---
---
---
---
Beamter
---
---
---
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Polizeibeamter
---
---
---
Rentner
---
---
---
Dipl.-Ing., Geschäftsführer,
selbstständig
Krankenpfleger/Desinfektor
---
---
---
---
---
Freier Journalist
---
---
stellv. Fraktionsvorsitz Freie W ähler
Erkelenz
---
Pensionär
Kleingewerbe: Hausmeisterservice
exam. Krankenschwester/
W ohnbereichsleitung
Sozialarbeiterin
---
---
---
---
---
---
---
---
---
Polizeibeamter
---
---
---
Lehrerin
---
---
Verwaltungs-Beamter
---
Mitglied im
Zweckverband der
KSK Heinsberg
---
Sonderschullehrerin
Pensionärin
Dipl.-Rechtspfleger/Beamter
---
Rentnerin
-----
---
Schöffin Amtsgericht
MG
Braunkohleausschuss der
Bezirksregierung
Köln; Mitglied des
Kuratoriums der
Anton-HeinenVolkshochschule;
Mitglied der Gesellschafterversammlung der
Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH und
der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft
der Stadt Erkelenz
mbH & Co.KG
(GEE)
---
Dipl.-Rechtspfleger
---
---
---
Hausmann
---
---
---
Architekt
---
---
Mitglied der Vertreterversammlung
der Volksbank
ErkelenzHückelhovenW egberg eG
---
---
---
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 116 GO NRW
lfd. Nr.
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien
i.S.d. § 125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in
Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder
priv. Form
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
23
London,
Peter
Landesbeamter
---
Mitglied im
Sparkassenzweckverband des
Kreises HS und der
Stadt Erkelenz;
Mitglied im
regionalen Beirat
Kreis HS des AVV
24
Lörkens,
Wilfried
Mainka,
Karin
Rentner
---
---
geschäftsführende Gesellschafterin
der FIMA GmbH Fachakademie für
Logistik und Verkehr sowie
geschäftsführende Gesellschafterin
der Fahrschule Mainka GmbH
(Fahrschule aller Klassen) in
Erkelenz; Freiberufliche Dozentin
Betriebsleiter
---
Mitglied der
Gesellschafterversammlung der Kultur
GmbH
---
---
Mitglied der Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Erkelenz
---
25
Mitglied in der
Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Co.KG;
Mitglied im Beirat
der Fahrradmesse in
Essen; Mitglied im
Beirat der
Arbeitsgemeinschaft fußgängerund fahrradfreundlicher Städte,
Gemeinden und
Kreise in NRW e.V.
---
26
Merkens,
Rainer
27
Meurer,
Dignanllely
Moll,
Christopher
Muckel,
Stephan
Studentin
---
Mitglied im Beirat
NVV MG; Mitglied
Verbandsversammlung Niersverband;
Mitglied der Gesellschafterversammlung GEE; Mitglied
der Gesellschafterversammlung der
Kultur GmbH
---
Account Manager
---
---
---
Wirtschaftsgeograph M.A.;
Beigeordneter der Gemeinde Titz
---
---
Nußbaum,
Jochen
Odenthal,
Thorsten
Polizeibeamter a. D.
---
Mitglied
SparkassenZweckverband;
Mitglied der
Gesellschafterversammlung der Kultur
GmbH Erkelenz
---
Studienrat; nebenamtlicher
Kirchenmusiker
---
32
Paffen,
Hans-Josef
Rentner
---
33
Przibylla,
Siegfried
Rentner, vormals Bankkaufmann
---
34
Remberg,
Christian
Rogowsky,
Rainer
Metallbauer
---
---
---
Rentner
---
---
---
28
29
30
31
35
Mitglied der
Gesellschafterversammlung der
Kultur GmbH
Erkelenz
stellv. Mitglied
Verwaltungsrat +
Sparkassenzweckverband
Mitglied des
Kreistages; Mitglied
des Verwaltungsrates der KSK
Heinsberg; Mitglied
der Verbandsversammlung Naturpark
Schwalm-Nette
-----
---
Mitglied der
Gesellschafterversammlung
Kreiswerke
Heinsberg
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 116 GO NRW
lfd. Nr.
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien
i.S.d. § 125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in
Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder
priv. Form
Mitgliedschaften in
Organen sonst.
privatrechtlicher
Unternehmen
36
Schiefer,
Roland
Diplom-Volkswirt/Prokurist
---
---
37
SchirrmeisterHeinen,
Beate Ellen
Lehrerin
---
38
Schmitz,
Christian Peter
Schmitz,
Katharina
Schroer,
Annemarie
Studienreferendar
---
Kuratorium H.-J.Stiftung (Krankenhaus); Vizepräsidentin des Nordrhein-W estfälischen
Städte- und
Gemeindebundes
und Vorsitzende im
Jugend-, Sozial- und
Gesundheitsausschuss des
NW StGb; Mitglied
Hauptausschuss
des Deutschen
Städte- und
Gemeindebundes
---
Gärtnermeisterin,
z. Zt. Verwaltungsangestellte
Finanzbeamtin/Hausfrau
---
---
---
---
Gesellschafterversammlung W FG für
den Kreis Heinsberg
---
Simon,
Jürgen
Spalink,
Dieter
Beamter im Ruhestand
---
---
---
Ministerialrat
---
---
43
Steingießer,
Klaus-Josef
Abteilungsleiter/Dipl.-Ing.
---
44
Tüffers,
Michael
Vasters,
Hans-Dieter
von der Forst,
W alter
W endt,
Ulrich
Sozialversicherungsfachangestellter
Techn. Berater/Ingenieur
---
Kreiswerke
Heinsberg - Mitglied
Aufsichtsrat;
Kuratorium H.-J.Stiftung
---
Gesellschafterversammlung der
Kultur GmbH der
Stadt Erkelenz;
Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für den Kreis
Heinsberg mbH
---
---
---
---
---
Landwirt
---
---
---
Lehrer
---
---
---
Sachbearbeiterin Bundesagentur
für Arbeit Jobcenter Kreis
Heinsberg
---
---
---
39
40
41
42
45
46
47
48
W olters,
Astrid
Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für
den Kreis Heinsberg
mbH
---
---
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 116 GO NRW
lfd. Nr.
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes:
1
Jansen,
Bürgermeister der
Peter
Stadt Erkelenz
2
Dr. Gotzen,
Hans-Heiner
Erster
Beigeordneter der
Stadt Erkelenz
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien i.S.d.
§ 125 l S.3 des
Aktiengesetzes
Mitgliedschaften in Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder priv. Form
Mitgliedschaften in Organen
sonst. privatrechtlicher
Unternehmen
-
Mitglied KSK Heinsberg
Zweckverband; Mitglied KSK
Heinsberg Verw.-Rat; KSK
Heinsberg Hauptausschuss;
KSK Heinsberg Risikoausschuss; Vorstandsmitglied
Schwalmverband; Vorsitzender Kuratorium Hermann-Josef-Stiftung; Vorsitzender Kuratorium W alter und Elfriede
Meyer-Stiftung; Mitglied Kuratorium Sparkassen-Kunststiftung; Mitglied + Vorsitz
Kuratorium Sparkassen für
Völkerverständigung; Kommunaler Arbeitgeberverband NW
(KAV NW ): Mitglied im Vorstand, Mitglied im Hauptausschuss, Mitglied und Erster
stv. Vorsitzender des
Gruppenausschusses; Mitglied
des Verhandlungsausschusses; Mitglied der Mitgliederversammlung (ständig eingeladener Stellvertreter) der VKAMitgliederversammlung auf
Bundesebene; Deutscher
Städte- und Gemeindebund:
Ausschuss für Schule, Sport
und Kultur; stellvertretendes
kooptiertes Mitglied im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW ; Vorsitzender
der Arbeitsgemeinschaft der
Bürgermeister im Kreis Heinsberg; Stv. Vorsitzender „Erkelenz für Sri Lanka e. V.“; Mitglied Interkommunale Einkaufsgemeinschaft des
Städte- und Gemeindebundes
NRW ; Mitglied Generalversammlung KOPART eG;
Vertreter der Kommunen im
Kreis Heinsberg für den
Kundenbeirat der regio iT; stv.
Mitglied des Verbandsvorstands des Rhein. Sparkassen- und Giroverbands; Erster
stellvertretender Verbandsvorsteher Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft
Garzweiler
Geschäftsführer der Kultur
GmbH der Stadt Erkelenz,
Kurator der Hermann-JosefStiftung Erkelenz, Kurator der
W alter und Elfriede MeyerStiftung Erkelenz, stv. Vorstandsmitglied des Schwalmverbandes, Zweckverbandsvorsteher des Sparkassenzweckverbandes des Kreises
Heinsberg, Mitglied im Aufsichtsrat der Erkelenzer
Sonnenschein e G, Mitglied in
der Trägerversammlung des
Jobcenters Kreis Heinsberg,
Mitglied im Lenkungskreis des
Regionalen Bildungsnetzwerkes Kreis Heinsberg,
Regionalbeirat NEW
Mitglied; Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft
der Stadt Erkelenz mbH &
Co.KG Vorsitzender
Gesellschafterversammlung;
Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Heinsberg W FG Aufsichtsrat;
Vorsitzender der
Gesellschafterversammlung
der Kultur GmbH der Stadt
Erkelenz; IRR-Mitglied
operativer Arbeitskreis für
Tagebaurandkommunen
-
Mitglied des Aufsichtsrates
der Horizonte GmbH
Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder
gem. § 116 GO NRW
lfd. Nr.
Familiennamen,
Vornamen
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften in
Aufsichtsräten und
anderen
Kontrollgremien i.S.d.
§ 125 l S.3 des
Aktiengesetzes
3
Lurweg,
Ansgar
Technischer
Beigeordneter der
Stadt Erkelenz
-
4
Schmitz,
Norbert
Kämmerer der
Stadt Erkelenz
-
Mitgliedschaften in Organen der
Gemeinde in
öffentl.-rechtl. oder priv. Form
stv. Vorsitzender des
Heimatver-eines Erkelenzer
Lande e. V., Mitglied des
Ausschusses für Schule, Sport
und Kultur des Städte- und
Gemeindebundes NRW
Geschäftsführer der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH, Stellvertretender Verbandsvorsteher und
Vorstandsmitglied im
Schwalmverband, Mitglied im
Aufsichtsrat der Erkelenzer
Sonnenschein eG, Mitglied im
Ausschuss für Städtebau,
Bauwesen und Landesplanung beim Städte- und
Gemeindebund NRW , Techn.
Betriebsleiter des Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz
Geschäftsführer der
Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH;
Beratendes Mitglied der
Gesellschafterversammlung
der Kultur GmbH; Mitglied im
Aufsichtsrat der Erkelenzer
Sonnenschein eG; Mitglied im
Kuratorium der W alter und
Elfriede Meyer-Stiftung; Kfm.
Betriebsleiter des Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz
Mitgliedschaften in Organen
sonst. privatrechtlicher
Unternehmen
Mitglied des Aufsichtsrates
der Franziskusheim gGmbH
-
G esam tabschluss
Konzern "Stadt Erkelenz" zum 31.12.2017
G esam teigenkapitalspiegel
Stadt Erkelenz
Stand am
1.1.2017
EUR
1.
Gezeichnetes Kapital
0,00
2.
Allgemeine Rücklage
181.884.302,90
3.
Sonderrücklagen
4.
Ausgleichsrücklage
5.
Jahresergebnis
6.
Passiver Unterschiedsbetrag
1.645.015,72
Veränderungen
bei der
Stadt Erkelenz
EUR
0,00
-209.464,91 *
26.536,11 **
Umgliederungen
im
Eigenkapital
EUR
Jahresergebnis
2017
EUR
Konsolidierung
sonstiges
EUR
Stadt Erkelenz
Stand am
31.12.2017
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
936.273,36
182.611.111,35
0,00
0,00
0,00
1.671.551,83
10.553.281,77
0,00
669.879,25
0,00
0,00
11.223.161,02
1.338.846,48
0,00
-669.879,25
4.188.485,18
-668.967,23
4.188.485,18
517.070,90
0,00
0,00
0,00
0,00
517.070,90
195.938.517,77
-182.928,80
0,00
4.188.485,18
267.306,13
200.211.380,28
* Saldo aus der Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO
sowie der Umbuchung des Bestandes an Schulgirokonten im HH-Jahr 2017
** Veränderung Vermögen Elfriede Meyer-Stiftung
Anlage 5
Anlage 6.1
Tr adition und Fo rtschr itt
Beteiligungsbericht
der Stadt Erkelenz
zum 31.12.2017
Anlage 6.2
Beteiligungsübersicht der Stadt Erkelenz:
Angaben über die Beteiligungsverhältnisse der Stadt Erkelenz
1. Betriebe ohne fremde Anteilseigner
Name der Betriebe
AnteilsRechtsform
verhältnis
Städtischer Abwasserbetrieb
100 % Eigenbetriebsähnlich
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
100 % GmbH
Erkelenz mbH (GEE mbH)
(Komplementär)
Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
100 % KG
Erkelenz mbH & Co. KG (GEE mbH & Co. KG)
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
100 % GmbH
2. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung von über 50 v. H. bis unter 100 v. H.
Keine
3. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung von über 20 v. H. bis 50 v. H.
Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler
37,18 % Zweckverband
4. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung von über 5 v. H. bis 20 v. H.
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
10 % GmbH
Heinsberg mbH
5. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung bis 5 v. H.
Kreiswerke Heinsberg GmbH
4,125 % GmbH
Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz
Geringfügig eG
Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“
Geringfügig AöR
Die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen
untereinander und mit der Stadt Erkelenz werden bei der jeweiligen Beteiligung
abgebildet.
Die Angaben zu den zum Teil umfangreichen Leistungen der Beteiligungen
können den jeweiligen Einzelabschlüssen entnommen werden. Hier werden die
Leistungen der Beteiligungen beschrieben und zum Teil mit Hilfe von
Kennzahlen analysiert. Ein umfangreiches Kennzahlenset betreffend den
Gesamtabschluss ist im Lagebericht zum Gesamtabschluss enthalten.
Graphisch dargestellt, ergibt sich folgende Übersicht:
Anlage 6.3
Anlage 6.4
I. Beteiligung am Städtischen Abwasserbetrieb
1. Gegenstand des Unternehmens
Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge haben die Kommunen
unter anderem für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zu
sorgen. Diese verfassungsrechtlich verankerte Pflicht der Kommunen
wird in der Stadt Erkelenz durch den Städtischen Abwasserbetrieb
wahrgenommen.
2. Beteiligungsverhältnisse
Stammkapital
Alleiniger Vermögensträger: Stadt Erkelenz
5.200.000,00 €
(100 %)
3. Organe des Betriebes
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und
Betriebe
17 stimmberechtigte Mitglieder
Technischer Betriebsleiter = Technischer Beigeordneter der Stadt
Kaufmännischer Betriebsleiter = Kämmerer der Stadt
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2015
(T EUR)
31.12.2016
(T EUR)
31.12.2017
(T EUR)
Anlagev ermögen
82.505
79.843
78.868
Umlaufverm ögen
344
277
898
0
0
3
Bilanzsumme Aktiva
82.849
80.120
79.769
Eigenkapital
40.033
39.952
39.966
8.483
7.719
8.106
215
170
236
Verbindlichkeiten
34.118
32.279
31.461
Bilanzsumme Passiva
82.849
80.120
79.769
Rechnungsabgrenzungsposten
Em pfangene Ertragszuschüsse
Rückstellungen
Anlage 6.5
Gewinn- und
Verlustrechnung
Um satzerlöse
31.12.2015
(T EUR)
31.12.2016
(T EUR)
31.12.2017
(T EUR)
10.002
10.111
9.625
Andere aktivierte Eigenleistungen
255
293
298
Sonstige betriebliche Erträge
132
51
147
Materialaufwand
1.812
1.962
1.897
Personalaufwand
1.077
1.122
1.181
Abschreibungen
3.707
3.697
3.188
332
392
604
5
5
5
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.101
1.003
908
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
2.365
2.284
2.297
1
1
0
2.364
2.283
2.297
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Sonstige Steuern
Jahresgewinn
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Der Gegenstand des Unternehmens, nämlich die verfassungsrechtlich
verankerte Pflicht zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung, ist auf
einen öffentlichen Zweck ausgerichtet. Dieser öffentliche Zweck wird
nachweislich der jeweiligen Jahresabschlüsse des Städtischen
Abwasserbetriebes - seit Gründung im Jahre 1990 - erfüllt.
6. Personalbestand
Nach § 15 Abs. 1 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes
beschäftigt der Abwasserbetrieb kein eigenes Personal. Zur Erfüllung
seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Erkelenz. Den
hierfür
anfallenden
Personalaufwand
erstattet
der
Städtische
Abwasserbetrieb der Stadt Erkelenz.
Anlage 6.6
7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Aus Sicht des Städtischen Abwasserbetriebes ergeben sich folgende
wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz bzw. zu
anderen Beteiligungen:
Wesentliche Finanzbeziehungen:
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2015
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
1.077
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2016
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
1.122
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2017
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
1.181
-
96
-
98
-
117
-
2.424
-
2.364
-
2.284
1.475
-
1.471
-
1.500
-
264
-
262
-
282
-
Erläuterungen
Erstattung
Personalaufwand
an Stadt
Erstattung
Sachaufwand an
Stadt
Auszahlung
Jahresüberschuss
Vorjahr an Stadt
Kostenanteil
Stadt an der
Straßenentwässerung
Schmutz- &
Niederschlagswassergebühren
Wesentliche Leistungsbeziehungen:
Eine wesentliche Leistungsbeziehung zwischen dem Städtischen
Abwasserbetrieb und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH & Co. KG stellt die unentgeltliche Übertragung der
von der GEE mbH & Co. KG erschlossenen und fertig gestellten
Kanalinfrastruktur aufgrund von städtebaulichen Verträgen dar. Nach
Fertigstellung wird die Kanalinfrastruktur in das Anlagevermögen des
Städtischen Abwasserbetriebes übernommen. In den Jahren 2015 und 2016
fanden keine Übernahmen von fertiggestellter Kanalinfrastruktur statt. Im
Jahr 2017 wurde folgende Kanalinfrastrukturmaßnahme von der GEE mbH
& Co. KG an den Städtischen Abwasserbetrieb übertragen:
· Bellinghoven - Baugebiet „Zum Driesch“
Anlage 6.7
II. Beteiligung an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH
1. Gegenstand des Unternehmens
Geschäftsführung und Vertretung der „Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)“ als deren
persönlich haftende Gesellschafterin.
2. Beteiligungsverhältnisse
Stammkapital
Alleiniger Gesellschafter Stadt Erkelenz
25.564,59 €
(100 %)
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates
10 Mitglieder
Geschäftsführung
2 Geschäftsführer
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2015
(T EUR)
31.12.2016
(T EUR)
31.12.2017
(T EUR)
Anlagev ermögen
0
0
0
Umlaufverm ögen
34
34
35
0
0
0
Bilanzsumme Aktiva
34
34
35
Eigenkapital
28
28
28
Rückstellungen
5
5
5
Verbindlichkeiten
1
1
2
34
34
35
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Passiva
Anlage 6.8
Gewinn- und
Verlustrechnung
31.12.2015
(T EUR)
31.12.2016
(T EUR)
31.12.2017
(T EUR)
Um satzerlöse
0
0
0
Sonstige betriebliche Erträge
8
8
9
Personalaufwand
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
Sonstige betriebliche Aufwendungen
5
5
6
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
0
0
0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
0
0
0
Steuern
0
0
0
Jahresüberschuss
3
3
3
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Geschäftsführung und Vertretung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) diente im
Geschäftsjahr 2017 einem öffentlichen Zweck, da die Hauptgesellschaft
mit ihrem Gegenstand des Unternehmens auf einen öffentlichen Zweck,
nämlich der Veräußerung, sowie die Beplanung, Baureifmachung und
Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das Angebot von
Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt Erkelenz zu
verbessern, insbesondere, preiswertes Wohnbauland für Familien zu
schaffen, ausgerichtet ist.
6. Personalbestand
Außer den beiden Geschäftsführern wird kein weiteres Personal beim
Unternehmen beschäftigt. Die Anstellung der beiden Geschäftsführer ist
jeweils gekoppelt an die hauptberufliche Tätigkeit als Technischer
Beigeordneter bzw.
Kämmerer der Stadt Erkelenz. Der
Beschäftigungsumfang beträgt maximal 15 Std./Woche.
7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Es bestehen keine wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen
zwischen der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz mbH und der Stadt Erkelenz bzw. zu anderen Beteiligungen.
Anlage 6.9
III. Beteiligung an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)
1. Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Tausch, die Veräußerung, sowie die Beplanung, Baureifmachung und Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das
Angebot von Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt
Erkelenz zu verbessern, insbesondere, preiswertes Wohnbauland für
Familien zu schaffen.
2. Beteiligungsverhältnisse
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die „Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH“. Sie ist
zur Leistung einer Einlage nicht berechtigt. Weitere Gesellschafterin
(Kommanditistin) ist die Stadt Erkelenz mit einer Einlage von
818.067,01 €.
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates
10 Mitglieder
Geschäftsführung
Komplementärin
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2015 31.12.2016
(T EUR)
(T EUR)
31.12.2017
(T EUR)
Anlagev ermögen
29
40
52
Umlaufverm ögen
9.601
9.989
15.179
3
8
0
Bilanzsumme Aktiva
9.633
10.037
15.231
Eigenkapital
5.751
5.957
5.864
Rückstellungen
3.069
2.652
1.689
813
1.428
7.678
9.633
10.037
15.231
Rechnungsabgrenzungsposten
Verbindlichkeiten
Bilanzsumme Passiva
Anlage 6.10
Gewinn- und
Verlustrechnung
31.12.2015 31.12.2016
(T EUR)
(T EUR)
31.12.2017
(T EUR)
Um satzerlöse
301
82
4.875
Sonstige betriebliche Erträge
141
497
156
Materialaufwand
87
34
4.815
Personalaufwand
22
22
22
7
6
9
175
119
138
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
16
11
0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
80
64
37
Steuern
23
40
3
Jahresüberschuss
64
305
7
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Der Gegenstand des Unternehmens, nämlich insbesondere die
Verbesserung des Angebotes von Grundstücken und Schaffung
preiswerten Wohnbaulandes für Familien, ist auf einen öffentlichen
Zweck ausgerichtet. Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017
konnten auch im Jahre 2017 zahlreiche Baulandflächen verkauft werden,
was wiederum zu einem positiven Jahresergebnis führte. Der öffentliche
Zweck wurde also erfüllt.
6. Personalbestand
Neben den unter Punkt II. 6. beschriebenen beiden Geschäftsführern wird
ein Prokurist, im Rahmen eines Minijobs, beschäftigt. Die Bestellung ist
an die hauptberufliche Tätigkeit als Beamter bei der Stadt Erkelenz
gekoppelt. Darüber hinaus ist eine Person als Handlungsgehilfe
beschäftigt. Auch bei diesem ist die Bestellung an die hauptberufliche
Tätigkeit
als Beamter der Stadt Erkelenz gekoppelt. Der
Beschäftigungsumfang beträgt bei beiden Personen monatlich maximal
44 Stunden.
7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Aus Sicht der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt
Erkelenz GmbH & Co. KG ergeben sich folgende wesentliche Finanz-
Anlage 6.11
und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz bzw. zu anderen
Beteiligungen:
Wesentliche Finanzbeziehungen:
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2015
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
136
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2016
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
75
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2017
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
54
-
160
-
100
-
100
-
72
-
55
-
37
-
163
-
-
-
-
Erläuterungen
Erstattung
Ingenieurleistungen
u.ä. an Stadt
Ausschüttung
an
Stadt
Gewerbesteuerzahlungen
Infrastrukturabgabe
Wesentliche Leistungsbeziehungen:
Eine wesentliche Leistungsbeziehung zwischen der Grundstücks- und
Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG und der Stadt
Erkelenz bzw. dem Städtischen Abwasserbetrieb stellt die Erschließung
und unentgeltliche Übertragung der von der GEE mbH & Co. KG fertig
gestellten Straßen, Wege und Plätze, einschließlich der Kanalinfrastruktur,
aufgrund von städtebaulichen Verträgen dar. Nach Erschließung der
jeweiligen Baugebiete werden diese in das Anlagevermögen der Stadt
Erkelenz bzw. in das Anlagevermögen des Städtischen Abwasserbetriebes
übernommen. Im Jahr 2015 und 2016 fanden keine Übernahmen von
Baugebieten und Kanalinfrastrukturmaßnahmen statt. Im Jahr 2017 wurde
folgendes Baugebiet und Kanalinfrastruktur von der GEE mbH & Co. KG
an die Stadt Erkelenz bzw. den Städtischen Abwasserbetrieb übertragen:
· Bellinghoven - Baugebiet „Zum Driesch“
Im Jahr 2015 fanden keine Übernahmen von Baugebieten statt. Im Jahr
2016 und 2017 wurden folgende Baugebiete von der GEE mbH & Co. KG
an die Stadt Erkelenz übertragen:
2016:
·
·
·
·
·
Erkelenz - Oerather Mühlenfeld - 1. - 4. Bauabschnitt (Grünflächen)
Gerderath - Vossemer Straße (Weg)
Hetzerath - Am Schlehenbusch (Teilfläche)
Houverath - Am Loher Acker (Gehwege)
Kückhoven - Hasenweg (Grünfläche)
Anlage 6.12
2017:
· Gerderath - Baugebiet „An der Burg“
· Tenholt - Baugebiet „Baaler Weg“
Anlage 6.13
IV. Beteiligung an der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz
1. Gegenstand des Unternehmens
Organisation von kulturellen Veranstaltungen und die Errichtung und der
Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in
der Stadt Erkelenz. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt,
die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer
Unternehmen bedienen oder sich an solchen beteiligen.
2. Beteiligungsverhältnisse
Stammkapital
Alleiniger Gesellschafter: Stadt Erkelenz
25.000€
(100%)
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates
Geschäftsführung
4.
10 Mitglieder
1 Geschäftsführer
Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2015
(T EUR)
31.12.2016
(T EUR)
31.12.2017
(T EUR)
Anlagev ermögen
3.410
3.278
3.145
Umlaufverm ögen
708
810
864
0
1
1
4.118
4.089
4.010
748
816
876
1.892
1.819
1.746
21
31
29
1.393
1.298
1.230
64
125
129
4.118
4.089
4.010
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Aktiva
Eigenkapital
Zuschüsse für Investitionen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzsumme Passiva
Anlage 6.14
Gewinn- und
Verlustrechnung
31.12.2015
(T EUR)
31.12.2016
(T EUR)
31.12.2017
(T EUR)
Um satzerlöse
300
322
339
Sonstige betriebliche Erträge
292
342
333
0
1
0
124
143
132
0
0
0
Abschreibungen
140
140
146
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
235
230
258
0
0
0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
75
71
67
Steuern
10
10
10
8
69
59
Materialaufwand
Personalaufwand
Erträge aus Beteiligungen
Sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
Jahresfehlbetrag/-überschuss (-/+)
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Kultur GmbH der Stadt
Erkelenz ist in der Organisation von kulturellen Veranstaltungen, der
Errichtung und dem Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Entwicklung
und Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz, zu sehen.
Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 wurden durch die
Kultur GmbH der Stadt Erkelenz auch im Jahre 2017 zahlreiche kulturelle
Veranstaltungen in der Stadt Erkelenz, federführend durch die Kultur
GmbH der Stadt Erkelenz, insbesondere in der Stadthalle organisiert bzw.
Veranstaltungen Dritter betreut.
6. Personalbestand
Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz beschäftigt einen Geschäftsführer
mit einem Beschäftigungsumfang von maximal 15 Std./Woche. Die
Anstellung als Geschäftsführer ist an die hauptberufliche Tätigkeit als
Kulturdezernent bei der Stadt Erkelenz gekoppelt. Daneben werden
durchschnittlich zwei Angestellte beschäftigt. Hiervon ein Prokurist als
Vollzeitkraft und ein bzw. zwei Angestellte als Vollzeitkraft bzw. als
Teilzeitkräfte.
Anlage 6.15
7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Aus Sicht der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ergeben sich folgende
wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz:
Wesentliche Finanzbeziehungen:
2015
Ertrag/
Aufwand/
Einzahlung
Auszahlung
(TEUR)
(TEUR)
317
-
73
-
2016
Ertrag/
Aufwand/
Einzahlung
Auszahlung
(TEUR)
(TEUR)
397
-
73
-
2017
Ertrag/
Aufwand/
Einzahlung
Auszahlung
(TEUR)
(TEUR)
332
-
73
Wesentliche Leistungsbeziehungen:
Siehe Punkt 1. „Gegenstand des Unternehmens“.
-
Erläuterungen
Zuschüsse
für
die
Kulturarbeit
und
kulturelle
Veranstaltungen
Auflösung Investitionszuschuss (Zuschuss im
Jahr 2007 in Höhe von
2.401.339,70 €)
Anlage 6.16
V. Beteiligung an der Kreiswerke Heinsberg GmbH
1. Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen
Energie, Wasser, Abwasser, Wärme, Abfall, Verkehr und Telekommunikation sowie mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten
2. Beteiligungsverhältnisse
Stammkapital
Gesellschafter Stadt Erkelenz (4,125 %)
9.510.028,99 €
392.288,70 €
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
davon Stadt Erkelenz
17 Mitglieder
1 Mitglied
Aufsichtsrat
davon Stadt Erkelenz
15 Mitglieder
1 Mitglied
Geschäftsführung
1 Geschäftsführer
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2015
(T EUR)
31.12.2016
(T EUR)
31.12.2017
(T EUR)
Anlagev ermögen
17.694
28.632
29.132
Umlaufverm ögen
4.015
2.625
3.356
0
0
0
Bilanzsumme Aktiva
21.709
31.257
32.488
Eigenkapital
19.475
23.404
24.980
0
0
0
1.470
1.444
1.390
764
6.409
6.118
21.709
31.257
32.488
Rechnungsabgrenzungsposten
Sonderposten aus Zuwendungen
zur Finanzierung des ÖPNV
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Bilanzsumme Passiva
Anlage 6.17
Gewinn- und
Verlustrechnung
Um satzerlöse
31.12.2015
(T EUR)
31.12.2016
(T EUR)
31.12.2017
(T EUR)
0
0
0
5.723
4.563
5.538
0
0
0
Personalaufwand
78
81
57
Sonstige betriebliche Aufwendungen
52
202
139
Erträge aus Beteiligungen
0
0
0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
2
1
0
761
477
482
84
63
117
Außerordentliche Aufwendungen
0
0
0
Steuern vom Einkomm en und Ertrag
0
0
0
4.750
3.741
4.743
0
0
-300
4.750
3.741
4.443
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
Aufwand aus Verlustübernahm e
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresüberschuss
Einstellung in Gewinnrücklage
Bilanzgewinn
5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Im Geschäftsjahr 2017 wurde dem öffentlichen Zweck, der Erbringung
von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen Energie, Wasser,
Abwasser, Wärme, Abfall, Verkehr und Telekommunikation sowie mit
diesen in Zusammenhang stehenden Diensten, entsprochen.
6. Umstrukturierung
Am 20. Dezember 2013 haben die Stadt Mönchengladbach, die
Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH, die Stadt
Viersen, die Kreiswerke Heinsberg GmbH, die NEW Kommunalholding
GmbH, die NEW AG, die NEW Viersen GmbH, die WestEnergie und
Verkehr GmbH und die RWE Deutschland AG einen Konsortialvertrag
geschlossen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Einbindung der KWH in den
bestehenden Unternehmensverbund der NEW Kommunalholding GmbH
Anlage 6.18
zum 01. Januar 2015. Die KWH ist seit dem mit 16,66 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt und bringt im Gegenzug ihre
Beteiligung an der west (Versorgungssparte) in die NEW AG ein. Die
NEW Kommunalholding hält ihrerseits 60,05 % an der NEW AG.
Gleichzeitig wurde die Verkehrssparte der west auf die in 2014
gegründete WestVerkehr GmbH aufgespalten. Mehrheitsgesellschafterin
ist die NEW Kommunalholding GmbH. Entscheidungen, die diese
Gesellschaft betreffen, trifft jedoch alleine die KWH GmbH. Zwischen
der NEW Kommunalholding GmbH und der WestVerkehr GmbH ist ein
Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden.
7.
Personalbestand
Die Kreiswerke Heinsberg GmbH beschäftigt ausweislich der
entsprechenden Jahresabschlüsse einen Geschäftsführer. Neben dem
Geschäftsführer werden keine Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen
beschäftigt.
8.
Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Aus Sicht der Kreiswerke Heinsberg GmbH ergeben sich folgende
wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz:
Wesentliche Finanzbeziehungen:
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2015
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
208
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2016
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
157
Ertrag/
Einzahlung
(TEUR)
2017
Aufwand/
Auszahlung
(TEUR)
151
Erläuterungen
Gewinnausschüttung
Vorjahr
Wesentliche Leistungsbeziehungen:
Über die jährlich zu zahlende Kreisumlage finanziert die Stadt Erkelenz
den höchst defizitären Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) im Kreis Heinsberg mit.
Anlage 6.19
VI. Beteiligung an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Heinsberg mbH
1. Gegenstand des Unternehmens
Förderung der Industrie, des Handwerks, des Handels und des
Kleingewerbes sowie des Fremdenverkehrs im Kreis Heinsberg mit dem
Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft
die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und
Sozialstruktur des Kreises zu verbessern.
2. Beteiligungsverhältnisse
Stammkapital
Gesellschafter Stadt Erkelenz (10 %)
256.000 €
25.600 €
3. Organe der Gesellschaft
Gesellschafterversammlung
davon Stadt Erkelenz
36 Mitglieder
3 Mitglieder
Aufsichtsrat
davon Stadt Erkelenz
15 Mitglieder
1 Mitglied
Geschäftsführung
1 Geschäftsführer
4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich
Bilanz
31.12.2015
(T EUR)
31.12.2016
(T EUR)
31.12.2017
(T EUR)
Anlagev ermögen
3.312
3.190
3.188
Umlaufverm ögen
116
454
14
Rechnungsabgrenzung
190
181
152
Bilanzsumme Aktiva
3.618
3.825
3.354
Eigenkapital inkl.
Inv estitionszuschüsse
1.765
1.562
1.380
96
76
76
1.566
2.017
1.748
Rechnungsabgrenzung
191
170
150
Bilanzsumme Passiva
3.618
3.825
3.354
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Anlage 6.20
Gewinn- und
Verlustrechnung
31.12.2016
(T EUR)
31.12.2017
(T EUR)
Um satzerlöse
907
893
947
Sonstige betriebliche Erträge
966
793
755
Personalaufwand
823
832
855
Abschreibungen
476
332
326
Sonstige betriebliche Aufwendungen
528
479
478
2
0
0
48
43
43
0
0
0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresüberschuss
5.
31.12.2015
(T EUR)
Erfüllung des öffentlichen Zwecks
Eine Unternehmensbeteiligung ist u.a. nur zulässig, wenn das
Unternehmen auf einen öffentlichen Zweck ausgerichtet ist.
Wirtschaftsförderung und damit die Stärkung der Wirtschaftskraft und
die nachhaltige Verbesserung der Wirtschafts- und Sozialstruktur des
Kreises ist ein solcher öffentlicher Zweck. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH hat, wie dem Bericht über die
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 entnommen
werden kann, mit ihrem unternehmerischen Handeln im Jahre 2017
diesen Zweck erfüllt und gleichzeitig die zur Deckung der
Betriebskosten bereitgestellten Budgetansätze unterschritten. Für die
Betriebskosten ist ein Gesellschafter nachschusspflichtig, so dass das
jährliche Betriebsergebnis immer per se ausgeglichen ist.
6. Personalbestand
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH
beschäftigt einen Geschäftsführer. Daneben wurden ausweislich der
jeweiligen Jahresabschlüsse in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils 11
ArbeitnehmerInnen beschäftigt.
7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Aufgrund des Ziels des Unternehmens bestehen keine unmittelbaren
Finanz- und Leistungsbeziehungen, sondern fast ausschließlich
mittelbare Leistungsbeziehungen, die sich in der Förderung der örtlichen
Industrie, des Handwerks und des Handels u. a. ablesen lassen.
Anlage 6.21
VII. Beteiligung am Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler
1. Gegenstand des Unternehmens
Im Städtedreieck von Aachen, Köln und Mönchengladbach befindet
sich das Rheinische Revier mit der größten zusammenhängenden
Braunkohlelagerstätte Europas. In diesem Raum nehmen u.a. Abbau
und Rekultivierung des „Tagebaus Garzweiler“ einen Zeitraum von
mehreren Generationen in Anspruch. Insbesondere zur Einbringung und
Wahrung der Interessen der unmittelbaren betroffenen Kommunen bei
der Rekultivierung hat sich der Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ aus den Städten Mönchengladbach und Erkelenz
sowie den Gemeinden Jüchen und Titz gebildet. Ziel ist es insbesondere
eine gemeinsame Gestaltung des abgebauten und rekultivierten
Abbaugebietes, auch unter Berücksichtigung des Strukturwandels, zu
erreichen.
Der Zweckverband bearbeitet die Themenfelder Landschaft,
Gesellschaft, Wirtschaft, Städtebau und Infrastruktur. Darüber hinaus
führt er die Abstimmung der gemeinsamen Planungen, die gemeinsame
Weiterentwicklung der Perspektiven, die Qualitätssicherung, die
Wahrnehmung der Aufgaben als weiterer Träger öffentlicher Belange in
den
gesetzlichen
Planungsverfahren
und
die
gemeinsame
Flächenentwicklung und -bewirtschaftung durch.
Gegründet wurde der Zweckverband am 21.11.2017.
2. Beteiligungsverhältnisse
Anteil an der Verbandsumlage ab 2018 derzeit
zzgl. jährlicher Sockelbetrag ab 2018 in Höhe von
38,10 %
7.500 €
Beteiligungsquote unter Berücksichtigung
des Sockelbetrages
37,18 %
3. Organe der Gesellschaft
Verbandsversammlung
davon Stadt Erkelenz
54 Mitglieder
19 Mitglieder
Verbandsvorsteherin bzw. Verbandsvorsteher
Eine weitergehende Betrachtung der Beteiligung am Zweckverband
„Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ entfällt im Beteiligungsbericht
Anlage 6.22
zum 31.12.2017, da der im Jahr 2017 gegründete Zweckverband erst im
Jahr 2018 die konkrete Arbeit aufnimmt und auch erst im Rahmen des
Jahresabschlusses 2018 eine Bilanz sowie eine Gewinn- und
Verlustrechnung aufstellen wird. In der Bilanz der Stadt Erkelenz zum
31.12.2017
ist
die
Beteiligung
am
Zweckverband
„Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ mit 1 € bilanziert.
4. Personalbestand
Der Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin führt die
Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der
Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsteher bzw. die
Verbandsvorsteherin wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die
durch
einen
hauptamtliche
Geschäftsführerin
bzw.
einem
hauptamtlichen Geschäftsführer geleitet wird. Zum 31.12.2017 war die
Stelle der hauptamtlichen Geschäftsführerin bzw. des hauptamtlichen
Geschäftsführers noch nicht besetzt.
5. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen
Wie bereits unter der lfd. Nr. 3 aufgeführt, nimmt der Zweckverband
erst zum 01.01.2018 seine konkrete Arbeit auf, so dass in 2017 noch
keine wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen bestanden.
VIII.
Sonstige Beteiligungen
1. Gemeinnütziger Bauverein
Die Stadt ist Mitglied im „Gemeinnützigen Bauverein eG Erkelenz“.
Wegen der Geringfügigkeit der Beteiligung (3.067,76 €) erfolgt hier
keine weitere Darstellung.
2. „d-NRW AöR“
Die Stadt ist der Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ ab dem
01.01.2017 beigetreten und zeichnet ein Stammkapital in Höhe von
1.000 €. Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das LandNordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige
Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des
Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten. Die Anstalt
unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer
Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von
Informationstechnik
in
der
öffentlichen
Verwaltung.
Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher
Anlage 6.23
Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlichkommunalen Kooperationsprojekten.
Wegen der Geringfügigkeit der Beteiligung erfolgt auch hier keine
weitere Darstellung.
Eine Einsicht in den hier bekannt gemachten Beteiligungsbericht ist jedermann
gestattet. Zu diesem Zweck wird er auch in der Stadtverwaltung Erkelenz, Amt
für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, während der üblichen Dienststunden bereitgehalten. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme wird hiermit
öffentlich hingewiesen.
Erläuterungen
zum
G esam tabschluss
Anlage 7.1
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017
Gesamtbilanz
1.
ANLAGEVERMÖGEN
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
Stadt Erkelenz
1
Abwasserbetrieb
3
1.561,00
0,00
0,00
0,00
97.589,21
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
58.246.035,98
1.128.223,66
673.391,79
3.081.740,34
58.246.035,98
1.128.223,66
673.391,79
3.081.740,34
0,00
0,00
0,00
3.111.026,00
0,00
0,00
0,00
653.910,28
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
7.963.200,93
58.075.889,32
3.192.540,33
46.562.009,58
7.963.200,93
58.075.889,32
3.192.540,33
46.562.009,58
0,00
0,00
0,00
0,00
27.637.555,79
27.637.555,79
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
31.408,00
1.188,00
0,00
3.143.622,00
0,00
0,00
77.412.703,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
26.550,00
774.622,01
78.867.785,29
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5,00
0,00
0,00
5,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
15.036,00
0,00
32.770,00
4.435,00
0,00
52.241,00
803.886,46
0,00
79.100.768,92
75.284.686,19
630,03
838.474,44
45.365,80
2.452.915,06
4.735.403,73
2.401.748,87
372.224.467,22
803.886,46
0,00
79.100.768,92
75.284.686,19
630,03
838.474,44
45.365,80
2.452.915,06
4.735.403,73
2.401.748,87
0,00 372.224.467,22
3.048.284,00
991.794,31
37.421.530,74
500.166,98
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.048.284,00
-3.048.284,00
991.794,31
37.421.530,74 -37.421.530,74
500.166,98
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
87.981.112,79
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
87.981.112,79 -40.469.814,74
0,00
0,00
0,00
378.237.954,93
3.145.183,00
78.867.785,29
5,00
52.241,00
460.303.169,22 -40.469.814,74
0,00
0,00
0,00 419.833.354,48
96.028,21
1.2 Sachanlagen
1.2.1
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1
Grünflächen
58.246.035,98
1.2.1.2
Ackerland
1.128.223,66
1.2.1.3
Wald, Forsten
673.391,79
1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
3.081.740,34
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1
Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
7.963.200,93
1.2.2.2
Grundstücke mit Schulen
58.075.889,32
1.2.2.3
Grundstücke mit Wohnbauten
3.192.540,33
1.2.2.4
Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebä 42.797.073,30
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
27.637.555,79
1.2.3.2
Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2.1
Brücken und Tunnel
803.886,46
1.2.3.2.2
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
0,00
1.2.3.2.3
Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen
1.688.065,92
1.2.3.2.4
Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlag 75.284.686,19
1.2.3.2.5
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
630,03
1.2.4
Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehö
823.438,44
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
45.365,80
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.388.732,06
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
4.703.230,73
1.2.8
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1.627.126,86
(Summe Sachanlagen)
290.160.813,93
1.3 Finanzanlagen
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.3
Übrige Beteiligungen
1.3.4
Sondervermögen
1.3.5
Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6
Ausleihungen
1.3.6.1
an verbundene Unternehmen
1.3.6.2
an Beteiligungen
1.3.6.3
an Sondervermögen
1.3.6.4
Sonstige Ausleihungen
(Summe Finanzanlagen)
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Summenabschluss
KapitalSchuldenGuVsonstige
konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen
Gesamtabschluss
Kultur GmbH
2
97.589,21
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
991.794,31
0,00
500.166,98
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
47.511.298,05
1)
2)
Anlage 7.2
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017
Gesamtbilanz
2.
Stadt Erkelenz
1
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Summenabschluss
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17.276,46
0,00
0,00
0,00
0,00
17.276,46
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11.684.511,70
2.074.359,34
0,00
13.758.871,04
17.276,46
0,00
11.684.511,70
2.074.359,34
0,00
13.776.147,50
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
248.681,60
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
35.792,39
892.900,87
324.937,10
3.930.105,11
243.012,24
1.546.984,57
74.297,24
0,00
0,00
0,00
0,00
22,07
0,00
74.319,31
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24.407,10
0,00
273.088,70
0,00
0,00
0,00
33.314,64
0,00
0,00
0,00
33.314,64
19.030,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
54.822,39
1.706.746,95
800.000,00
0,00
33.314,64
4.715.693,10
2.130.624,15
0,00
16.324.318,73
KapitalSchuldenGuVsonstige
konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen
Gesamtabschluss
UMLAUFVERMÖGEN
2.1 Vorräte
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
2.1.2
Geleistete Anzahlungen
2.1.3
unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
2.1.4
fertige Erzeugnisse und Waren
2.1.5
Geleistete Anzahlungen
(Zwischensumme)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1
Forderungen
2.2.1.1
Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen
2.2.1.1.1
Gebühren
644.219,27
2.2.1.1.2
Beiträge
324.937,10
2.2.1.1.3
Steuern
3.930.105,11
2.2.1.1.4
Forderungen aus Transferleistungen
243.012,24
2.2.1.1.5
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
1.511.192,18
2.2.1.2
Privatrechtliche Forderungen
2.2.1.2.1
gegenüber dem privaten Bereich
1.613.419,71
2.2.1.2.2
gegenüber dem öffentlichen Bereich
800.000,00
2.2.1.2.3
gegen verbundene Unternehmen
0,00
2.2.1.2.4
gegen Beteiligungen
0,00
2.2.1.2.5
gegen Sondervermögen
4.715.693,10
2.2.2
Sonstige Vermögensgegenstände
2.106.194,98
2.2.3
Forderungen fremde Finanzmittel
0,00
(Summe Forderungen und sonstige VG)
15.888.773,69
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17.276,46
0,00
11.684.511,70
2.074.359,34
0,00
13.776.147,50
892.900,87
324.937,10
3.930.105,11
243.012,24
1.546.984,57
0,00
-33.314,64
-4.715.693,10
0,00 -4.749.007,74
0,00
0,00
1.706.746,95
800.000,00
0,00
0,00
0,00
2.130.624,15
0,00
11.575.310,99
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
5.000.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.000.000,00
5.000.000,00
2.4
Liquide Mittel
9.079.938,51
789.999,60
0,00
1.592,68
1.365.156,65
11.236.687,44
29.968.712,20
864.318,91
290.365,16
34.907,32
15.178.850,08
46.337.153,67
0,00 -4.749.007,74
11.236.687,44
0,00
41.588.145,93
4.643.630,38
684,25
3.583,46
0,00
0,00
4.647.898,09
-1.746.428,87
412.850.297,51
4.010.186,16
79.161.733,91
34.912,32
15.231.091,08
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
3.
AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
SUMME AKTIVA
511.288.220,98 -40.469.814,74 -6.495.436,61
0,00
0,00
2.901.469,22
0,00
0,00 464.322.969,63
3)
4)
5)
Anlage 7.3
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017
Gesamtbilanz
Stadt Erkelenz
1
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Summenabschluss
KapitalSchuldenGuVsonstige
konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen
0,00
25.000,00
5.200.000,00
25.564,59
818.067,01
189.384.422,71
0,00
648.161,17
0,00
5.488.286,25
0,00
18,30
0,00
5.401.602,40
0,00
200.922.490,83 -20.697.497,26
0,00
0,00
1.671.551,83
143.315,18
26.980.560,60
0,00
0,00
28.795.427,61 -27.123.875,78
11.223.161,02
0,00
0,00
0,00
0,00
11.223.161,02
0,00
3.826.363,22
59.442,28
2.297.162,57
2.556,45
56.585,77
6.242.110,29
0,00
0,00
517.070,90
Gesamtabschluss
Bilanz / Passiva
1.
EIGENKAPITAL
1.0
GEZEICHNETES KAPITAL
1.1
Allgemeine Rücklage
davon Deckungsrücklage
1.2
Sonderrücklagen
1.3
Ausgleichsrücklage
1.4
Gesamtjahresergebnis
1.5
passiver UB aus Kapitalkonsolidierung
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
4.
4.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
5.
6.068.631,60
(SUMME EIGENKAPITAL)
206.105.498,78
875.918,63
39.966.009,42
28.139,34
6.276.255,18
SONDERPOSTEN
Sonderposten für Zuwendungen
Sonderposten für Beiträge
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
(SUMME SONDERPOSTEN)
93.491.186,06
32.004.071,99
254.021,71
230.224,94
125.979.504,70
1.746.428,87
0,00
0,00
0,00
1.746.428,87
7.498.411,50
0,00
1.399.516,23
0,00
8.897.927,73
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
102.736.026,43
32.004.071,99
1.653.537,94
230.224,94
136.623.861,30
RÜCKSTELLUNGEN
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
(SUMME RÜCKSTELLUNGEN)
44.171.913,00
0,00
4.585.143,94
0,00
5.457.199,30
54.214.256,24
0,00
0,00
0,00
0,00
29.265,00
29.265,00
0,00
0,00
0,00
0,00
236.360,99
236.360,99
0,00
0,00
0,00
0,00
5.100,00
5.100,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.276.311,91
1.276.311,91
44.171.913,00
0,00
4.585.143,94
0,00
7.004.237,20
55.761.294,14
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.203.645,16
0,00
0,00
0,00
8.131,74
0,00
13.418,74
4.678,02
1.229.873,66
0,00
0,00
0,00
0,00
24.993.134,85
0,00
0,00
0,00
352.607,82
4.715.693,10
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.672,98
0,00
1.672,98
0,00
33.314,64
0,00
0,00
3.559.012,97
700.000,00
0,00
0,00
3.342.188,34
0,00
1.225,10
42.782,94
7.678.523,99
0,00
33.314,64
0,00
3.130.136,62
37.700.830,80
1.500.000,00
0,00
0,00
5.040.591,35
4.931.747,31
462.276,54
2.399.597,28
55.198.494,54
VERBINDLICHKEITEN
Anleihen
0,00
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
0,00
von Beteiligungen
0,00
von Sondervermögen
0,00
vom öffentlichen Bereich
3.130.136,62
von Kreditinstituten
7.945.037,82
von Sonstigen
800.000,00
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
0,00
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich g
0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen
1.337.663,45
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
216.054,21
Sonstige Verbindlichkeiten
445.959,72
Erhaltene Anzahlung
2.352.136,32
(SUMME VERBINDLICHKEITEN)
16.226.988,14
PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
0,00
30.061.435,77
-6.068.631,60
253.251.821,35 -53.372.933,74
0,00
0,00
2.386.117,78
0,00 182.611.111,35
0,00
1.671.551,83
7), 8)
9)
11.223.161,02
0,00 -2.053.625,11
0,00
4.188.485,18
10)
517.070,90
11)
0,00
332.492,67
0,00 200.211.380,28
12.903.119,00 -1.746.428,87
-332.492,67
12.903.119,00 -1.746.428,87
-332.492,67
113.560.223,89
32.004.071,99
1.653.537,94
230.224,94
0,00 147.448.058,76
0,00
44.171.913,00
0,00
4.585.143,94
0,00
7.004.237,20
55.761.294,14
0,00
6)
0,00
0,00
12)
0,00
-33.314,64
-4.715.693,10
0,00
0,00
0,00 -4.749.007,74
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.130.136,62
37.700.830,80
1.500.000,00
0,00
0,00
5.040.591,35
216.054,21
462.276,54
2.399.597,28
50.449.486,80
10.452.749,65
10.324.049,65
128.700,00
0,00
0,00
0,00
SUMME PASSIVA
412.850.297,51
4.010.186,16
79.161.733,91
34.912,32
15.231.091,08
511.288.220,98 -40.469.814,74 -6.495.436,61
10.452.749,65
0,00
0,00 464.322.969,63
(Summe Aktiva)
(Summe Passiva)
Differenz
412.850.297,51
412.850.297,51
0,00
4.010.186,16
4.010.186,16
0,00
79.161.733,91
79.161.733,91
0,00
34.912,32
34.912,32
0,00
15.231.091,08
15.231.091,08
0,00
511.288.220,98 -40.469.814,74 -6.495.436,61
511.288.220,98 -40.469.814,74 -6.495.436,61
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00 464.322.969,63
0,00 464.322.969,63
0,00
0,00
3)
4)
Anlage 7.4
Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017
Gesamtbilanz
Stadt Erkelenz
1
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Summenabschluss
KapitalSchuldenGuVsonstige
konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen
Erläuterung der Konsolidierungspositionen:
1)
vgl. Erstkonsolidierung, Buchwerte beim Mutterunternehmen der Kultur GmbH, der GEE GmbH und der GEE KG
2)
vgl. Erstkonsolidierung, Buchwerte beim Mutterunternehmen des Abwasserbetriebes
3)
vgl. Schuldenkonsolidierung, Verrechnungskonto GEE GmbH / GEE KG
4)
vgl. Schuldenkonsolidierung, Verrechnungskonto Abwasserbetrieb
5)
vgl. Schuldenkonsolidierung, SoPo Zuschüsse für Investitionen
6)
Gezeichnetes Kapital
7)
Allgemeine Rücklage (ohne Stadt) abzüglich mit allgemeiner Rücklage verrechnete Ausschüttung vorkonzernlicher Gewinne u.a.
8)
Erfolgswirksame Konsolidierung der Beteiligungserträge u.a.
9)
Sonderrücklagen (ohne Stadt)
10)
vgl. Jahresergebnis (GuV-Konsolidierung) Konzern-GuV
11)
Aufgrund einer Empfehlung der GPA NRW wurde der passive Unterschiedsbetrag der Kultur GmbH (vgl. Erstkonsolidierung) i. H. v. 517.070,90 € im Rahmen des Gesamtabschlusses 2015 erfolgsneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Aufgrund eines Hinweises des städtischen Rechnungsprüfungsamtes wird der passive Unterschiedbetrag seit dem Gesamtabschluss 2016 aus Transparenzgründen wieder offen ausgewiesen.
12)
vgl. Schuldenkonsolidierung & GuV-Konsolidierung: Sonderposten für Zuwendungen
Gesamtabschluss
Anlage 8.1
Gesam tabschluss zum 31. Dezem ber 2017
Gesam tergebnisrechnung
Stadt Erkelenz
1
Kultur GmbH
2
Abwasserbetrieb
3
GEE GmbH
4
GEE KG
5
Summenabschluss
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
GuVkonsolidierung
Zwischenergebniseliminierung
sonstige
Verrechnungen
Gesamtabschluss
1.
+ Steuern und ähnliche Abgaben
56.809.363,90
0,00
0,00
0,00
0,00
56.809.363,90
- 37.733,82
56.771.630,08
1)
2.
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
19.236.109,16
207.767,87
516.307,33
0,00
0,00
19.960.184,36
52.724,80
20.012.909,16
2)
3.
+ Sonstige Transfererträge
901.269,36
0,00
0,00
0,00
0,00
901.269,36
4.
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
9.374.141,68
0,00
9.108.977,15
0,00
0,00
18.483.118,83
- 1.786.608,48
5.
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
466.816,25
266.511,00
0,00
0,00
760.648,39
1.493.975,64
- 58.292,30
1.435.683,34
5)
6.
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
7.447.841,67
0,00
0,00
0,00
0,00
7.447.841,67
- 1.298.173,33
6.149.668,34
6)
7.
+ Sonstige ordentliche Erträge
4.630.354,65
198.451,46
147.644,49
8.931,24
70.948,02
5.056.329,86
- 16.693,74
5.039.636,12
7)
8.
+ Aktivierte Eigenleistungen
436.806,36
0,00
297.850,23
0,00
0,00
734.656,59
9.
+/- Bestandsveränderungen
0,00
0,00
- 3.344,86
0,00
4.249.786,61
4.246.441,75
99.302.703,03
672.730,33
10.067.434,34
8.931,24
5.081.383,02
115.133.181,96
- 23.257.305,62
- 132.226,47
- 1.181.438,45
0,00
- 21.294,75
- 24.592.265,29
- 3.554.090,19
0,00
0,00
0,00
0,00
- 3.554.090,19
- 18.272.740,01
- 44.559,48
- 1.101.102,52
0,00
- 4.822.381,63
- 24.240.783,64
1.813.924,22
- 22.426.859,42
9)
- 7.714.893,45
- 146.159,25
- 3.187.807,23
0,00
- 9.429,30
- 11.058.289,23
72.767,87
- 10.985.521,36
10)
- 42.288.334,06
0,00
- 720.399,03
0,00
0,00
- 43.008.733,09
207.000,00
- 42.801.733,09
11)
- 5.966.379,46
- 223.250,77
- 676.135,08
- 6.374,79
- 134.521,38
- 7.006.661,48
0,00
194.376,50
- 6.812.284,98
12)
- 101.053.742,79
- 546.195,97
- 6.866.882,31
- 6.374,79
0,00
0,00
3.469.507,04
0,00
0,00 - 109.991.315,88
- 1.751.039,76
126.534,36
3.200.552,03
2.556,45
93.755,96
1.672.359,04
0,00
0,00
324.730,17
0,00
0,00
1.997.089,21
19. + Finanzerträge
6.150.479,97
81,56
5.007,73
0,00
73,80
6.155.643,06
- 2.393.754,44
0,00
3.761.888,62
13)
20. - Finanzaufwendungen
- 573.076,99
- 67.173,64
- 908.397,19
0,00
- 37.243,99
- 1.585.891,81
15.399,16
- 1.570.492,65
14)
21.
5.577.402,98
- 67.092,08
- 903.389,46
0,00
- 37.170,19
4.569.751,25
0,00
0,00
- 2.378.355,28
0,00
0,00
2.191.395,97
3.826.363,22
59.442,28
2.297.162,57
2.556,45
56.585,77
6.242.110,29
0,00
0,00
- 2.053.625,11
0,00
0,00
4.188.485,18
23. + Außerordentliche Erträge
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
24. - Außerordentliche Aufwendungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.826.363,22
59.442,28
2.297.162,57
2.556,45
56.585,77
6.242.110,29
0,00
0,00
- 2.053.625,11
0,00
0,00
4.188.485,18
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.826.363,22
59.442,28
2.297.162,57
2.556,45
56.585,77
6.242.110,29
10. = Ordentliche Gesamterträge
11. - Personalaufwendungen
12. - Versorgungsaufwendungen
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
14. - Bilanzielle Abschreibungen
15. - Transferaufwendungen
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen
17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen
18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17)
= Gesam tfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20)
22. = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Zeilen 18 u. 21)
26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25)
27. - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
28. = Gesamtbilanzgewinn/-verlust
- 4.987.627,06 - 113.460.822,92
901.269,36
- 4.515,80
16.691.994,55
3), 4)
734.656,59
0,00
0,00
0,00
- 3.144.776,87
0,00
4.515,80
4.250.957,55
0,00
111.988.405,09
1.181.438,45
- 23.410.826,84
4)
8)
- 3.554.090,19
0,00
0,00
0,00
- 2.053.625,11
0,00
0,00
4.188.485,18
Anlage 8.2
Erläuterungen:
1)
vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Steuern + ähnliche Abgaben
2)
vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge & Auflösung umgegliederte SoPo Abwasserbetrieb: Zuwendungen und allgemeine Umlagen
3)
vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
4)
Umbuchung "unfertige Leistungen" in Bestandsveränderungen
5)
vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: privatrechtliche Leistungsentgelte
6)
vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Kostenerstattungen u. Kostenumlagen
7)
vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Sonstige ordentliche Erträge
8)
vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Personalaufwand
9)
vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
10)
vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Abschreibungen
11)
vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Transferaufwendungen
12)
vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung & Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: sonstige ordentliche Aufwendungen
13)
Ausschüttung Jahresüberschuss Abwasserbetrieb / GEE GmbH / GEE KG + Finanzerträge aus Verzinsung Verrechnungskonto Abwasserbetrieb
14)
Finanzaufwendungen aus Verzinsung Verrechnungskonto Abwasserbetrieb / Avalprovision