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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
82607.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
30.10.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 23:03

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechnungsprüfungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 14/105/2018 nichtöffentlich/öffentlich 24.10.2018 Amt 14 Martin Jansen Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2017 gemäß § 116 Absatz 6 i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 08.11.2018 15.11.2018 18.12.2018 Rechnungsprüfungsausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12.d. J. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. In diesem Gesamtabschluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Nach § 116 Absatz 5 Satz 1 GO NRW i. V. m. § 95 Absatz 3 GO NRW hat die Zuleitung an den Rat innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 wurde am 20.08.2018 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses form- und fristgerecht dem Rat am 26.09.2018 zur Bestätigung zugeleitet. Gemäß Beschluss des Rates vom gleichen Tage wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 nach § 116 Absatz 6 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW). Gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu bestätigen. Der Gesamtabschluss 2017 ist also bis spätestens 31.12.2018 zu bestätigen. Sofern der Rat dies in seiner Sitzung am 18.12.2018 beschließt, erfüllt die Stadt Erkelenz die gesetzlich vorgegebene Frist für die Bestätigung des Gesamtabschlusses 2017. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende in § 116 Absatz 6 GO NRW beschriebenen Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses maßgebend sind: 1. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, SchuldenErtrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-mäßiger Buchführung ergibt. 2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. 3. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob - ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 erteilt werden. Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 116 Absatz 6 letzter Satz i. V. m. § 101 Absatz 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt für das Ergebnis der Prüfung und den Bestätigungsvermerk. Weiterhin wird bestätigt, dass der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 einen Gesamtjahresüberschuss von 4.188.485,18 € aufweist. Dieser soll der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2017, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt. Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW). Vorlage A 14/105/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 2) Gleichzeitig wird nach § 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass 1. der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt; 2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind; 3. der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Erkelenz vermitteln. 3) Der Gesamtjahresüberschuss von 4.188.485,18 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2017 Vorlage A 14/105/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz Örtliche Rechnungsprüfung Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 24.10.2018 zum Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2018 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen ................................................................................................. 3 2 Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4 3 Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5 4 5 6 3.1 Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz .................................................... 5 3.2 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf .................................................... 6 3.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung ........................................... 6 3.4 Zusammenfassende Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung ............. 12 3.5 Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 15 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 15 4.1 Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 15 4.2 Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 16 Feststellung und Erläuterungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung .......... 17 5.1 Konsolidierungskreis .................................................................................... 17 5.2 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse ........................................................................................ 18 5.3 Konsolidierungsmaßnahmen ....................................................................... 19 5.4 Gesamtabschlussstichtag ............................................................................ 19 5.5 Gesamtabschlussbuchführung und Konsolidierungsunterlagen .................. 20 5.6 Ordnungsmäßigkeit der Gesamtabschlussrechnungslegung ....................... 20 Feststellung und Erläuterungen zum Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht ............................................................................................ 20 6.1 Gesamtabschluss ........................................................................................ 20 6.2 Gesamtlagebericht ....................................................................................... 21 6.3 Gesamtanhang ............................................................................................ 21 6.4 Kapitalflussrechnung.................................................................................... 21 6.5 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ................................................... 22 6.6 Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage ..................................................................................................................... 23 6.6.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ................................................. 23 6.6.2 Ertragsgesamtlage ................................................................................ 23 6.6.3 Personalintensität ................................................................................. 24 6.6.4 Sach- und Dienstleistungsintensität ...................................................... 24 6.6.5 Finanzgesamtlage................................................................................. 25 7 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 26 8 Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 28 9 Anlagen zum Bericht ......................................................................................... 30 Seite 2 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 1 Vorbemerkungen Mit dem Gesamtabschluss 2017 legt die Stadt Erkelenz nach 2010 zum achten Mal den nach § 116 der Gemeindeordnung (GO NRW) gesetzlich geforderten Gesamtabschluss vor. Das Gemeindehaushaltsrecht verpflichtet die Kommunen bisher, spätestens zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, der – wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft – die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammenfasst. Zum 01.01.2019 ist jedoch eine gesetzliche Änderung geplant, die u.U. die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Stadt Erkelenz bereits für das Jahr 2018 entbehrlich macht. Dies ist jedoch einer genauen Prüfung zu unterziehen. Je nach Ausgang der Prüfung könnte die Geschichte des Gesamtabschlusses der Stadt Erkelenz jedoch mit dem hier vorliegenden Gesamtabschluss ein Ende finden. Die bilanzielle Gesamtbetrachtung gibt Rechenschaft über die Aufgabenerledigung und die wirtschaftliche Gesamtentwicklung der Stadt Erkelenz ab. Mit dem Gesamtabschluss wird ein wichtiges Ziel der Reform des Haushaltsrechtes, nämlich die Erreichung bzw. Rückgewinnung einer Gesamtsicht über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaften, umgesetzt. Mit der Grundüberlegung, dass die Kernverwaltung und alle Beteiligungen eine wirtschaftliche Einheit sind, wird für den Gesamtabschluss der kommunale Jahresabschluss mit den Jahresabschlüssen der Beteiligungen und Ausgliederungen kumuliert, um die Konzernstruktur zu verdeutlichen und die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage übersichtlich darzustellen. Unter der Fiktion der wirtschaftlichen Einheit werden die Bilanz und die Ergebnisrechnung so dargestellt, als hätten keine Ausgliederungen stattgefunden. Damit wird umfassend ein der tatsächlichen Aufgabengliederung entsprechendes Bild über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt Erkelenz und ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche, im Nachfolgenden „Konzern Stadt Erkelenz“ genannt, abgegeben. Den politischen Gremien und der Verwaltungsführung soll dadurch die Möglichkeit eröffnet werden, den Konzern Stadt Erkelenz als Gesamtheit zu betrachten, auszurichten und zu steuern. Dem Gesetz liegt der Gedanke einer Gesamtsteuerung zugrunde. Zukünftig soll nicht mehr allein die wirtschaftliche Lage der Teilbereiche getrennt bewertet werden. Vielmehr ist die wirtschaftliche Gesamtlage von Bedeutung. Hierzu müssen die Einzelabschlüsse (oder wesentliche Daten daraus) der verselbstständigten Aufgabenbereiche sowie der Abschluss der Stadt Erkelenz selbst in einen Gesamtabschluss unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen untereinander übertragen und zusammengefasst werden (Konsolidierungsprozess). Seite 3 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 2 Prüfungsauftrag Die Zuständigkeitsregelungen zur Prüfung des Gesamtabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss, die Örtliche Rechnungsprüfung sowie durch Dritte entsprechen den Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses der Kommune. Die Prüfung des Gesamtabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Der Rechnungsprüfungsausschuss bedient sich dabei der Örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 116 Abs. 6 Satz 4 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW . Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört zum Aufgabenbereich der Örtlichen Rechnungsprüfung. Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtabschluss besteht gem. § 116 Abs. 1 Satz 2 GO NRW aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Am Schluss des Gesamtlageberichtes ist ein Verzeichnis gem. § 116 Abs. 4 GO NRW beizufügen. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken. § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW gilt entsprechend. Die Örtliche Rechnungsprüfung prüfte den Gesamtabschluss zum 31.12.2017 unter Einbeziehung des Gesamtlageberichtes gemäß § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW. Der Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 ist in Anlehnung an die „Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ und unter zu Hilfenahme der Prüfsoftware „Audit Solutions“ für Kommunale Prüfung der Fa. Audicon erstellt worden. Gemeinsam mit der in der Wirtschaftsprüfung bewährten Software „Auditsolutions“ bildet der Prüferarbeitsplatz die Basis für die o.a. Software Lösung. Seite 4 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 wurde gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer am 20.08.2018 aufgestellt. Der vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 wurde ebenfalls am 20.08.2018 unterzeichnet und am 20.09.2018 über den Hauptausschuss dem Rat der Stadt Erkelenz in der Sitzung vom 26.09.2018 zugeleitet. Damit wurde die gesetzliche Frist (§ 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW), bis zum 30. September 2017 dem Rat der Stadt Erkelenz den Entwurf des Gesamtabschlusses zur Bestätigung zuzuleiten, eingehalten. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte durch die Örtliche Rechnungsprüfung ab dem 01.09.2018 und konnte zum 20.10.2018 abgeschlossen werden. Gem. § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 GO NRW ist der geprüfte Gesamtabschluss bis zum 31.12. des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat durch Beschluss zu bestätigen. Dies wird voraussichtlich in der Sitzung des Rates vom 18.12.2018 erfolgen, so dass die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf den Gesamtabschluss eingehalten werden können. 3 Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz Die gesetzlichen Vertreter der Stadt Erkelenz stellen im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht die Lage des Konzerns Stadt Erkelenz dar. Der Gesamtabschluss hat zum Bilanzstichtag 31.12.2017 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz zu vermitteln. Das Ergebnis ist zudem zu erläutern. Der Gesamtlagebericht hat darüber hinaus gem. § 51 Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen zu geben. Er muss so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt wird. Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung einzugehen. Die vom Bürgermeister der Stadt Erkelenz bestätigte Gesamtlagebeurteilung des Kämmerers ist durch die Örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (vgl. § 116 Abs. 6 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW). Seite 5 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 3.2 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Nachfolgend stellt sich zusammengefasst die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz dar: • Die Gesamtergebnisrechnung weist im Haushaltsjahr 2017 einen Jahresüberschuss i.H.v. 4.188.485,18 € aus. • Das Jahresergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens Stadt Erkelenz beträgt im Haushaltsjahr 2017 3.883.711,99 €. • Weiterhin wird über die Vermögens- und Finanzgesamtlage im Einzelnen berichtet. 3.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Im Gesamtlagebericht 2017 werden seitens der Konzernleitung folgende wesentliche Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz getroffen (Auszug aus dem Lagebericht): „7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Die letztjährige „Chancen- und Risikenbetrachtung“ schloss mit der Aussage, dass, soweit sich an den Rahmenbedingungen keine grundlegenden negativen Änderungen ergeben würden, sich auch mittelfristig nichts an den positiven Jahresergebnissen in den Gesamtergebnisrechnungen ändern werde. Diese Aussage wird umso mehr durch das beste Jahresergebnis bei der Konzernmutter in 2017 unterstrichen. Schließt dieses, noch im Rahmen der Prüfung durch das örtliche RPA zu bestätigende Jahresergebnis, mit einem positivem Ergebnis von gerundet 3,9 Mio. € ab. Insofern verwundert es nicht, dass nunmehr das Konzernjahresergebnis mit einem Plus von 4.188.485,18 € vorgelegt werden kann. Somit kann auch bei der Konzernmutter das bisher beste Gesamtergebnis in der Geschichte der Konzernrechnungslegung in 2017 bilanziert werden. Ausgangspunkt für dieses sehr gute Ergebnis ist, dass der Aufschwung der deutschen Wirtschaft sich auch in 2017 fortgesetzt hat. Konnte bereits 2016 beim Bruttoinlandsprodukt ein Wirtschaftswachstum von 1,9 % gegenüber dem Vorjahr festgehalten werden, hat sich dieses Wirtschaftswachstum in 2017 sogar um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Getragen wurde das Wachstum zum Jahresende insbesondere vom starken Außenhandel. Daneben trug auch der Aufschwung in der Eurozone zu dem wiederholt kräftigen Wachstum bei. Binnenwirtschaftlich lagen die Konsumausgaben der Verbraucher in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr und konnten sich dadurch auch wiederholt zu einem wichtigen Faktor des Wirtschaftswachstums herauskristallisieren. Dies ist vor allem darauf zurückführen, dass die Lage am Arbeitsmarkt historisch günstig ist und so den Konsumenten Planungssicherheit gegeben wird. Weiterhin führt die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank dazu, dass die Verbraucher mehr konsumieren, da das Sparen nahezu keinen Zinsertrag abwirft. Die Inflationsrate blieb in 2017 in etwa auf dem Vorjahresniveau und wird auch für 2018 in einem Bereich von ca. 1,7 Prozent erwartet. Vor dem Hintergrund dieser weiterhin idealen Rahmenbedingungen, stiegen die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand in 2017 auf neue Rekordhöhen. Die daraus resultierenden Chancen zur Konsolidierung und Entschuldung der öffentlichen Haushalte Seite 6 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 wurde jedoch nicht flächendeckend, sondern leider nur vereinzelt genutzt. Die Zahl der tatsächlich bzw. strukturell ausgeglichen Haushalte hat sich in 2017 gegenüber 2016 leicht verringert, die Summe aller Liquiditätskredite ist mit 26,5 Milliarden € Ende 2016 nahezu gleich geblieben und bei der Verschuldung bei den Investitionskrediten hat sich der Stand Ende 2016 sogar nochmals um 4,1 % auf 23,3 Milliarden Euro erhöht. Letztendlich soll es aber an dieser Stelle nicht darum gehen, die landesweite Entwicklung im Detail zu analysieren, sondern aufzuzeigen wie sich der Konzernabschluss der Stadt Erkelenz in 2017 entwickelt hat und welches Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage kurz- und mittelfristig auf Konzernebene zu erwarten ist. Natürlich kann eine solche Betrachtung nur gelingen, wenn gleichzeitig auch die bestimmenden Rahmenbedingungen aufgezeigt, gewürdigt und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf unseren Haushalt aufgezeigt werden. Betrachtet man zunächst den Jahresabschluss der Konzernmutter, so fällt auf, dass die bereits sehr positiven Jahresergebnisse der Jahre 2007 bis 2009 in 2017 nochmals verbessert werden konnten. In 2017 wurde letztendlich bei der Konzernmutter ein positives Jahresergebnis von 3.883.711,99 € bilanziert. Wie bereits erwähnt, stellt das Ergebnis den neuen Benchmark für künftige Jahresergebnisse dar. Im Vergleich zu den Planungsdaten für 2017 ergeben sich in der Haushaltsausführung Verbesserungen in Höhe von 5.603.711,99 €. Zurückzuführen sind diese Verbesserungen gegenüber der Planung auf Mehrerträge von 3.590.036,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Minderaufwendungen von 1.807.196,21 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie Verbesserungen im Finanzergebnis von 206.478,98 €. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich in 2017 die Erträge in drei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen markant verändert haben. Bei den Aufwendungen ist es, wenn man die Personal- und Versorgungsaufwendungen als eine Kontenklasse sieht, sogar nur eine Kontenklasse, die sich gegenüber der Planung markant verändert hat. In diesem Jahr sind die wesentlichen Abweichungen auf der Ertragsseite bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ festzustellen. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ haben sich gegenüber der Planung um 4,1 Mio. € auf 56.809.363,90 € erhöht. Ca. 72 % aller Verbesserungen im Jahresergebnis können demzufolge in dieser Kontenklasse ausgemacht werden. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Verbesserung von 3,3 Mio. € bei der Gewerbesteuer sowie einer Verbesserung von 0,7 Mio. € bei den Einkommensteueranteilen. Insbesondere die deutliche Verbesserung bei den Gewerbesteuererträgen hat das gute 2017er Ergebnis entscheidend geprägt. Nun aber zu den schlechten Nachrichten, die mit dieser Verbesserung auf nunmehr 23,0 Mio. € bei der Gewerbesteuer in 2017 verbunden sind: Zum einen wird dieses verbesserte Ergebnis im Rahmen des GFG 2019 derart angerechnet werden, dass bei ansonsten unveränderten Parametern damit geringere Schlüsselzuweisungen in 2019 verbunden sein werden und andererseits ist ein Teilbetrag des Gewerbesteuerertrages von gut 3,0 Mio. € nicht nachhaltig, da diese Verbesserungen lediglich aufgrund von Sondereffekten bei Betriebsprüfungen temporär eingetreten sind. Bei den Einkommensteueranteilen wirkt sich weiterhin die konsequente Ansiedlungspolitik von jungen Familien, gepaart mit den bundesweit historisch hohen Einkommensteuererträgen, infolge einer nahezu bundesweiten Vollbeschäftigung, positiv aus. Hier konnte für 2017 ein Ergebnis von 21,0 Mio. € festgestellt werden. Dieses gute Ergebnis wird uns leider auch zu 90 % auf unsere Steuerkraft für das GFG 2019 angerechnet werden Seite 7 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ ergaben sich Reduzierungen von 2,0 Mio. € gegenüber der Planung, die sich als Differenz einerseits aufgrund von geringeren Aufwendungen für Flüchtlinge und damit einhergehend auf verringerte Erstattungsleistungen und andererseits auf erhöhte Erstattungen von Leistungen im Bereich der „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ zurückführen lassen. Für 2018 und folgende Jahre wird mit einer wesentlich geringeren Zahl an Flüchtlingen sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen gerechnet, so dass aufgrund der Erfahrungen aus 2017 hier von einer nahezu ergebnisneutralen Auswirkung im Produkt 050303 - Leistungen nach dem AsylbLG - künftig ausgegangen werden kann. Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ kann schließlich eine Verbesserung von 1,0 Mio. € gegenüber der Planung bilanziert werden. Diese Verbesserung ist als Summe von diversen Abweichungen bei verschiedenen Geschäftsvorfällen zurückzuführen. Bei den ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Aufwandsreduzierungen von 1,8 Mio. € festzustellen. Schaut man sich die dazugehörigen Kontenklassen an, fallen zunächst einmal erhöhte Personal- und Versorgungsaufwendungen von 0,7 Mio. € auf. Während sich die Personalaufwendungen um 0,8 Mio. € reduziert haben, ist bei den Versorgungsaufwendungen eine Erhöhung um 1,5 Mio. € zu verzeichnen. Maßgeblich für diese insgesamt erhöhten Aufwendungen von 0,7 Mio. € sind Rückstellungen für neue Fälle bei den Versorgungsempfängern, die zu signifikanten Erhöhungen beim Versorgungsaufwand führten. Die mit unmittelbarem Zahlungsfluss verbundenen Aufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen konnten dagegen sogar gegenüber den geplanten Ansätzen um gut 2 % unterschritten werden. Dass die geplanten Rückstellungsaufwendungen für Versorgungsempfänger in 2017 nicht auskömmlich sein würden, hatte sich bereits im 2016er Jahresabschluss angedeutet, da es sich in diesem Bereich um temporär verzögerte Pensionseintritte handelt. Insofern kann an dieser Stelle auf die letztjährigen Ausführungen verwiesen werden. Ansonsten sind noch bei den „Transferaufwendungen“ mit einer Reduzierung von 2,3 Mio. € maßgebliche Veränderungen gegenüber der Planung eingetreten. Verantwortlich sind dafür insbesondere geringere Aufwendungen bei den „Leistungen für Flüchtlingsaufwendungen“ von ca. 3,4 Mio. € sowie Mehraufwendungen von 0,5 Mio. € bei der Gewerbesteuerumlage. Die Gründe für die geringeren Flüchtlingsaufwendungen wurden zuvor erläutert. Die Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage sind ursächlich darin zu sehen, dass bei der Gewerbesteuer wesentlich mehr Ist-Einzahlungen im Referenzzeitraum zu verzeichnen waren als eingeplant. Diese ziehen automatisch auch erhöhte Gewerbesteuerumlagen nach sich. Abgerundet wird diese positive unterjährige Entwicklung beim „ordentlichen Ergebnis“ durch den positiven Saldo beim „Finanzergebnis“. Zwar entspricht das positive „Finanzergebnis“ von 5,6 Mio. € „nur“ einer Verbesserung um 0,2 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung, aber der Gesamtsaldo in dieser Kontenklasse zeigt gleichzeitig auf, wie wichtig dieses positive „Finanzergebnis“ für das jeweilige „Jahresergebnis“ ist. Aus der Finanzrechnung haben sich in 2017 ebenfalls wieder sehr erfreuliche Kennzahlen entwickelt. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus von 10.893.492,11 € ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von 2,499 Mio. € zur Entschuldung verwendet werden konnte. Die bilanziellen liquiden Mittel konnten mit einer Summe von 9.079.938,11 € (+1,25 Mio. € gegenüber 2015) zum 31.12.2017 festgestellt werden. Den in 2017 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 5,616 Mio. € stehen Investitionseinzahlungen von 4,704 Mio. € gegenüber. Aufgrund der hohen Selbstfinanzierungskraft und einer hohen Drittfinanzierungsquote konnte abermals zum Jahresultiomo bei den Liquiditätskrediten festgestellt werden, dass diese weiterhin bei 0,00 € liegen. Als Zwischenergebnis kann hier für 2017 festgehalten werden, dass auch in der 2017er Haushaltsausführung bei den maßgeblichen Kennzahlen eine positive Entwicklung festgestellt werden kann. Seite 8 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Nach dieser zumeist auf die Vergangenheit gerichteten Betrachtungsweise bei der Konzernmutter, soll zur Abrundung noch ein Ausblick auf die kurz- und mittelfristige finanzielle Zukunft unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen erfolgen. Wie bereits mehrfach an dieser Stelle in vorherigen Jahresabschlüssen aufgezeigt, macht der Gesetzgeber die Nachhaltigkeit einer Haushaltswirtschaft sowohl am Eigenkapital als auch am Verschuldungsgrad fest. Beim Eigenkapital wird insbesondere in einem abgestuften Verfahren Wert darauf gelegt, dass das Eigenkapital erhalten bleibt und eine ausreichende Ausgleichsrücklage vorhanden ist. Soweit dies nicht gewährleistet werden kann, wird ein besonderer Blick auf die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage genommen. In unserem Haushalt brauchen wir uns jedoch zumindest mittelfristig nur mit dem gesetzlich unterstellten Normalfall zu beschäftigen. Damit dies auch mittel- und langfristig so weiter sein wird, ist darauf zu achten, dass sich insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Bereichen keine negativen Einflüsse für den Haushaltsausgleich ergeben: 1. Die vorliegende Jahresrechnung hat gezeigt, dass die mit der Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen primären Aufwendungen durch die bisherige Kostenerstattungssystematik halbwegs auskömmlich gedeckt werden konnten. In 2018 als auch mittelfristig werden aber nicht nur die pauschalen Erstattungen der unmittelbaren Pro-Kopf-Aufwendungen für den Erfolg zukünftiger Haushalte maßgeblich sein, sondern insbesondere die darüber hinausgehende Erstattung von latenten Sekundäraufwendungen. Beispiele für solche latenten Sekundäraufwendungen sind die Aufwendungen, die mit der Verweildauer von geduldeten Flüchtlingen verbunden sind, Aufwendungen, die mit der Integration von Flüchtlingen für Kindergarten- und Schulbesuche verbunden sind, Aufwendungen, die infolge der Teilnahme von Flüchtlingen am kulturellen, sozialen und beruflichen Leben verbunden sind. Daneben wird weiterhin die Familienzusammenführung von geduldeten und anerkannten Flüchtlingen ein zentrales Thema sein. Letztendlich kann nur die mittelfristige Zukunft zeigen, ob es gelingt, die Flüchtlinge vor Ort zu integrieren und ob Bund und Land sich ihrer finanziellen Verantwortung dafür bewusst sind und den Kommunen auskömmliche finanzielle Mittel für diese Integration bereit-stellen. 2. Weiterhin eine zentrale Rolle spielt der Produktbereich 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Neben der allgemeinen Brisanz, die mit diesem Produktbereich einhergeht, war 2017 das zentrale Thema in diesem Produktbereich die Umstellung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Diese Umstellung, die mit veränderten Zuständigkeiten und daraus resultierend, mit einer geänderten Systematik in der Kostenerstattung verbunden ist, ist zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Insgesamt gesehen, haben sich die Aufwendungen im Produktbereich „06“ gegenüber 2017 um 1,1 Mio. € von 21,3 Mio. € auf 22,4 Mio. € erhöht. Gleichzeitig konnte aber aufgrund von erhöhten Kostenerstattungen im Rahmen des Unterhaltsvorschusses, erhöhten Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen durch andere Kommunen bzw. Kommunalverbände sowie erhöhten Landeszuwendungen Mehrerträge von 1,6 Mio. € gegenüber 2016 generiert werden. Unter dem Strich konnten so die Nettoaufwendungen um 0,5 Mio. € gegenüber 2016 reduziert werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entwicklung nachhaltig ist oder ob es sich hier mehr oder weniger um eine einmalige Entwicklung im Produktbereich „06“ handelt. 3. Ein Dauerthema bleibt auch die Kreisumlage. In 2017 konnte zwar der geplante Haushaltsansatz von 22,074 Mio. € um 0,556 Mio. € unterschritten werden, aber ist dies als Erfolg zu werten? Bedenkt man, dass die Kreisumlage 2016 noch 21,225 Mio. € betrug, so kann ein Ergebnis von 21,518 Mio. € in 2017 nicht glücklich machen, da es letztendlich einer Mehrbelastung des Haushaltes von 0,293 Mio. € entspricht. Für 2018 mussten bereits 21,927 Mio. € eingeplant werden, also nochmals Seite 9 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 eine Erhöhung um 0,4 Mio. €. Es bleibt zu hoffen, dass der Kreis zumindest evtl. Erstattungen vom Landschaftsverband 1:1 an seine Kommunen weiterleitet. Zumindest optisch könnte dadurch eine geringere Kreisumlage ausgewiesen werden. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Kreishaushalt weiterhin keine konzeptionelle Aufgabenkritik und damit einhergehend, eine mittel- bis langfristig angelegte Aufwandsreduzierung erkennbar ist. 4. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen haben in 2017 zu einer Belastung des Ergebnisses in Höhe von 26,8 Mio. € geführt. Gegenüber 2016 bedeutet dies eine Erhöhung um 1,5 Mio. €. bzw. 5,7 %. Ursächlich sind neben Neueinstellungen, Ersatzeinstellungen, Übernahme von Auszubildenden, erhöhten Beihilfeaufwendungen, statistischen Anstiegen der Lebens-erwartungen bei den Versorgungsempfängern, natürlich auch gesetzlich vorgeschriebene Besoldungserhöhungen und Beförderungen. Während die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen mehr oder weniger nicht beeinflusst werden können, wird es weiterhin wichtig sein, gut ausgebildete und fair bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen, die die stetig steigenden Anforderungen im öffentlichen Bereich motiviert und effizient meistern können. Es zeigt sich aber immer mehr, dass es aufgrund des demografischen Wandels immer schwieriger werden wird, qualifiziertes Personal von anderen Behörden abzuwerben. Demzufolge sollte ein Weg sein, zukünftig vermehrt Nachwuchskräfte selber auszubilden und zu versuchen, diese frühzeitig dauerhaft an den Dienstherrn zu binden. Es sollte also weiterhin die Prämisse gelten, dass Qualität vor Quantität steht und demzufolge Neueinstellungen nur wohl überdacht vorgenommen werden. Insgesamt wird 2017 bei der Konzernmutter als finanziell erfolgreiches und nachhaltiges Jahr in Erinnerung bleiben. Das beste Jahresergebnis in der Historie der Erkelenzer-NKF-Abschlüsse, eine über dem Anfangsbestand hinaus gefüllte Ausgleichsrücklage, eine mittelfristig mehr als ausreichende Liquidität, eine weitere markante Reduzierung der Investitionskredite, weiterhin kein Bestand an Liquiditätskrediten und eine Eigenkapitalquote II von über 80 % sollten mittelfristig ein sehr gutes Fundament sein, um auch konjunkturelle Eintrübungen erfolgreich meistern zu können. Trotz dieser guten Ausgangslage sollte das eigene Verhalten ständig kritisch reflektiert und auch weiterhin die nicht zu beeinflussenden Rahmenbedingungen sorgsam beobachtet werden, um zeitnah gegenzusteuern und korrigierend im eigenen Einflussbereich eingreifen zu können. Neben dieser finanzwirtschaftlichen Betrachtung wurde im 2015er Jahresabschluss erstmalig eine Einschätzung der Lage durch den kompletten Verwaltungsvorstand vorgenommen. Eine solche Einschätzung durch den Verwaltungsvorstand wurde natürlich in diesem Jahr wieder vorgenommen. Dabei haben die Dezernenten als auch der Bürgermeister eine Einschätzung der Chancen und Risiken aus ihrer jeweiligen Sicht vorgenommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dahingehend auf die Ausführungen im Rahmen des 2017er Lageberichts beim NKF-Abschluss der Mutter verwiesen. Die dort vorgenommenen Einschätzungen sind vollumfänglich auch auf die gegenwärtige Lage beim „Konzern Stadt Erkelenz“ übertragbar. Für einen Konzernabschluss sind weiterhin nicht nur die Entwicklungen des Mutterunternehmens wichtig, sondern natürlich auch die der Töchter maßgeblich. In 2017 sind dabei gegenüber 2016 zwei zusätzliche Gesellschaften zu betrachten, da die Stadt Erkelenz seit 2017 an zwei weiteren Unternehmen beteiligt ist: • • dem „Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ und der „d-NRW AöR“ Seite 10 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Während die „d-NRW AöR“ eine Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. S. 7, letzter Absatz) und keiner weiteren Betrachtung an dieser Stelle bedarf, ist der „Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ zum 21.11.2017 gegründet worden. Der Zweckverband nimmt jedoch seine Aufgaben erst tatsächlich ab dem 01.01.2018 wahr. Nach jetziger Einschätzung wird der Zweckverband wohl im 2018er Abschluss als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode zu konsolidieren sein (vgl. Seite 6 (3)). Inwieweit sich hieraus Chancen und Risiken für den Konzern „Stadt Erkelenz“ ergeben, wird aber erst nach Aufnahme des operativen Geschäftes gesagt werden können. Bei den weiteren vier voll zu konsolidierenden Beteiligungen haben sich gegenüber dem Vorjahr sowohl von der Anzahl als auch vom Umfang des Einflusses keine Änderungen ergeben. Während die GEE mbH als auch die Kultur GmbH sowohl aufgrund ihrer Bilanzsummen als auch aufgrund ihrer jährlichen Ergebnisse keiner detaillierten Lagebetrachtung bedürfen, können im „Konzern Stadt Erkelenz“ jedoch die Abschlüsse und Entwicklung des Städtischen Abwasserbetriebes sowie der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) den Konzern entscheidend beeinflussen. Die Entwicklung in diesen beiden Unternehmen sollen daher nachstehend näher betrachtet werden. Der Städtische Abwasserbetrieb konnte im abgelaufenen Jahr in seinem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von knapp 2,3 Mio. € ausweisen. Dabei wurde wieder einmal mehr oder weniger eine Punktlandung im Vergleich zum geplanten Ergebnis erzielt. Dieses Ergebnis reiht sich damit in die konstant guten Abschlüsse des Abwasserbetriebes der vergangenen Jahre ein. Gut ist dabei nicht nur im Sinne eines wirtschaftlichen Erfolges zu interpretieren, sondern auch so zu verstehen, dass die landesweit günstigen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Sinne der Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger zumindest weiterhin beibehalten werden konnten. Für 2018 konnte sogar im Bereich der Schmutzwassergebühren eine Senkung um 7 Cent auf 1,75 €/m³ bezogener Frischwassermenge vorgeschlagen und beschlossen werden. Daneben zeigt ein Blick in den Lagebericht des Einzelabschlusses, dass weder ertragswirtschaftliche noch finanzwirtschaftliche Risiken derzeit erkennbar sind. Lediglich im Bereich der „sonstigen Risiken“ gilt es weiterhin die Aufnahmefähigkeit der Abwasserreinigungsanlage (ARA) mit sorgsam zu beobachten. Hier ist erkennbar, dass die ARA allmählich an ihre Kapazitätsgrenze gelangt. Das würde natürlich auch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und somit ggfls. auch die Ergebnisse der Konzernmutter beeinflussen. Es ist daher stets sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkung die Menge und die Zusammensetzung des Schmutzwassers auf einen nachhaltigen Betrieb der ARA hat. Aufgrund der örtlichen topographischen Gegebenheiten im Einzugsbereich der Kläranlage (keine richtige Vorflut, keine größeren Gewässer zur Einleitung) sind Kapazitätsveränderungen nur bedingt darstellbar. Insoweit sind innovative Alternativbetrachtungen erforderlich, damit der Abwasserbetrieb auch weiterhin für die Bürger der Stadt Erkelenz mit moderaten Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser planen kann. Auf der anderen Seite lassen die fortlaufende Auswertung der Luftbildaufnahmen aus den Jahren 2009 und 2012 weiterhin erahnen, dass im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung die Solidargemeinschaft der Gebührenzahler noch signifikant erweitert werden kann. Dies käme dann der Gemeinschaft aller Gebührenzahler in diesem Bereich zugute. Insgesamt wird die Betriebsführung im Abwasserbereich auch zukünftig darauf bedacht sein, qualitätsorientierte und bezahlbare Leistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Wie bereits erwähnt, kann neben dem Städtischen Abwasserbetrieb die Entwicklung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (kurz: GEE) auf den Konzernabschluss entscheidenden Einfluss haben. In 2017 konnte die GEE eine nahezu ausgeglichene G&V-Rechnung ausweisen. Letztendlich schloss Seite 11 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 sie mit einem Plus von 7.224,80 € ab. Das insgesamt noch ein leichtes Plus erwirtschaftet werden konnte, ist umso erstaunlicher, da 2017, genau wie 2018 und 2019, mehr oder weniger als Übergangsjahr eingeordnet werden muss. Übergangsjahr deshalb, da die bisherigen größeren Baugebiete (u.a. „Oerather-Mühlenfeld“, „Oerather– Mühlenfeld-Süd“, Gerderath - „An der Burg“, Schwanenberg - „Tichelkamp“) sowohl erschlossen als auch die Grundstücke allesamt verkauft sind, während die neuen größeren Baugebiete (u.a. „Oerather-Mühlenfeld-West“, Kückhoven – „Hinter Klüschgarten“, Schwanenberg -. „In der Schlei-Ost“) bauplanungsrechtlich noch nicht vollständig abgeschlossen sind bzw. kurz vor der Erschließung stehen. Für die neuen Baugebiete wird allgemein damit gerechnet, dass im vierten Quartal 2019 bzw. in 2020 mit der Erschließung bzw. dem Verkauf begonnen werden kann. Insbesondere die Vermarktung im Bereich des „Oerather-Mühlenfeldes-West“ wird dann wieder zu verbesserten Jahresergebnissen führen. Die Grundlagen für eine erfolgreiche Vermarktung sind in den meisten vorgesehenen neuen Baugebieten bereits gemacht, nämlich ein erfolgreicher Grunderwerb. Diese Entwicklung für 2017 wurde bereits im letztjährigen Lagebericht vorhergesagt. Gleiches gilt für die Jahre 2018 und 2019. An dieser Einschätzung hat sich auch aktuell nichts geändert, so dass getrotzt auch auf die letztjährigen Ausführungen verwiesen werden kann. Neben dem allgemeinen Geschäftsrisikos, eines bisher nicht erkennbaren, Nachfragerückgangs, kommt weiterhin der Entwicklung der Bauzinsen eine besondere Bedeutung zu. Eine solche signifikante Erhöhung der Bauzinsen könnte dazu führen, dass potentielle Bauinteressenten von ihrem Bauvorhaben abgebracht werden. Aber auch hier ist für 2018 keine Erhöhung des Leitzinssatzes zu erwarten. Experten rechnen frühestens Mitte 2019 mit einem ersten kleinen Schritt zur Erhöhung des Leitzinssatzes durch die EZB. Eine signifikante Erhöhung der Bauzinsen ist also auch weiterhin mittelfristig (noch) nicht erkennbar. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass 2017 mit einem Plus von 4.188.485,18 € in der Gesamtergebnisrechnung das mit Abstand beste Jahresergebnis in der Konzernbilanz bilanziert werden konnte. Vor dem Hintergrund des bereits sehr guten Ergebnisses der Konzernmutter mit + 3.883.711,99 € und der Entwicklung bei den Töchtern in den letzten Jahren, ist das ausgewiesene positive Jahresergebnis von ca. 4,2 Mio. € letztendlich als logische Fortführung des sehr guten Jahresergebnisses 2017 bei der Konzernmutter zu sehen. Soweit sich weiterhin bei den Rahmenbedingungen keine grundlegenden negativen Änderungen ergeben, sollte sich auch mittelfristig nichts an einer positiven Ausrichtung ändern. Ob dabei ähnlich gute Jahresergebnisse wie in diesem Jahr auf Konzernebene ausgewiesen werden können, wird die nähere Zukunft zeigen.“ 3.4 Zusammenfassende Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz im Wesentlichen von der zukünftigen finanziellen Entwicklung nicht nur innerhalb der Stadtgrenzen, sondern auch, wie bereits in den letzten Jahren aufgezeigt, von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängen. Diese gestalten sich in den letzten Jahren aus Sicht des Konzerns sehr positiv und bieten daher die Chancen auf weiterhin gute Konzernergebnisse. Wie im Lagebericht geschildert, hat sich der Aufschwung fortgesetzt und die Wachstumsaussichten sind auch für die nähere Zukunft durchweg positiv. Sichtbar wird dies wiederum in der Zunahme der Gewerbesteuererträge und der Erhöhung Seite 12 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 des Einkommenssteueranteils. Dazu tragen der weiterhin unverminderte Bauboom aufgrund der niedrigen Zinsen, der Rückgang der Flüchtlingszahlen und die für die Betreuung und Unterbringung erfolgte, zum großen Teil auskömmliche Kostenerstattung bei. Der Beurteilung des Kämmerers, dass dieser Wachstumstrend auch die nahe Zukunft noch bestimmt, schließt sich die Örtliche Rechnungsprüfung an. Ob die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen in nächster Zeit wieder zum Thema wird, kann nicht abgeschätzt werden, da dies von sehr vielen z.T. weltweiten Faktoren abhängig ist. Voraussehbar ist jedoch eine erhöhte Gewerbesteuerumlage aufgrund der gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen. Die mittlerweile jährliche Erhöhung der Kreisumlage, die in 2017 wiederum gestiegen ist und absehbar schon für 2018 steigen wird, hat sich auch aus der Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung zu einem Risiko für zukünftige Abschlüsse entwickelt. Hier sollte weiterhin versucht werden auf die Kreispolitik, evtl. in Zusammenarbeit mit den anderen kreisangehörigen Kommunen, einzuwirken. Das Ergebnis des Konzerns stellt sich in diesem Jahr mit einem Betrag von 4.188.485,18 € als das beste Konzernergebnis seit Erstellung des Gesamtabschlusses dar, wobei die Prognosen noch übertroffen wurden. Die Tendenz aus den letzten Jahren hat sich also nochmals fortgesetzt und führt, unter Mithilfe der Töchter zu einem, wie oben erwähnt, äußerst positiven Gesamtergebnis. Gesamtjahresergebnisse seit 2010 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 -6000000 -4000000 -2000000 0 2000000 4000000 6000000 Die „Töchter“ nehmen im Konzern Stadt Erkelenz weiterhin eine wichtige Position ein. Die GEEmbH & Co KG (kurz GEE), die sich ja, wie bereits im letzten Lagebericht angekündigt, in einer Konsolidierungsphase befindet, hat ein ausgeglichenes Ergebnis vorgelegt. Nach Aussage der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fidaudit Seite 13 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 GmbH, die den Jahresabschluss der GEE prüft, ist die finanzielle Lage der Gesellschaft weiterhin als stabil einzustufen. Die für das Oerather Mühlenfeld weiter vorgesehenen Flächen wurden erworben und können der konkreten Planung unterzogen werden. Für den Teilbereich liegen rund 600 Anträge auf Erwerb eines Baugrundstückes vor. Mit Problemen bei der Vermarktung ist daher nicht zu rechnen. Auch der noch immer niedrige Zinssatz spielt hier weiterhin eine entscheidende Rolle. Die Prognosen für die GEE sind daher für die Jahre 2018 und folgende durchaus positiv. Dieser Einschätzung schließt sich die Örtliche Rechnungsprüfung aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss der GEE an. Für den Abwasserbetrieb kann dagegen mit einem wiederum guten Ergebnis in 2017 aufgewartet werden und das bei weiterhin, auch landesweit gesehen, sehr günstigem Niveau der Gebührensätze. Der Jahresgewinn liegt leicht über dem Vorjahresniveau. Die Niederschlagswassergebühren konnten in 2017 konstant bleiben und die Schmutzwassergebühren konnten sogar noch leicht zum 01.01.2017 gesenkt werden. Er erweist sich weiter als der Fels in der Brandung mit dauerhaft guten bis sehr guten Ergebnissen und auch entsprechenden Prognosen für die nahe Zukunft. Liquiditätsrisiken sind laut Prüfbericht nicht erkennbar, da sich die Ein-KontenStrategie (Konzernmutter und Abwasserbetrieb zum Ausgleich evtl. Liquiditätsengpässe) bewährt hat. Die Kontinuität der Planungs- und Ist-Daten wird auch durch die Prüfungsgesellschaft Dr. Paffen, Schreiber und Partner mbB im Prüfungsbericht hervorgehoben und die Qualität der Arbeit der Betriebsleitung herausgestellt. Ein gewisses Risiko wird jedoch darin gesehen, dass die bestehende Abwasserreinigungsanlage unter Berücksichtigung der allgemeinen Stadtentwicklung und der Veränderungen durch die Umsiedlungsstandorte an ihre Kapazitätsgrenze gelangt. Es wird somit schwieriger, weitere Gewerbebetriebe anzusiedeln. Dieser Einschätzung, und der Forderung nach Überlegungen zu zukunftsfähigen Alternativen oder Erweiterungen schließt sich die Örtliche Rechnungsprüfung an. Die weitere Tochter, die „Kultur GmbH“ hat auch im Jahr 2017 aufgrund der Unterstützung durch die Konzernmutter und großzügiger Spenden mit einem positiven Jahresergebnis (59.442,28 €) abgeschlossen. Aufgrund der Aufgabenstellung wird die Kultur GmbH immer auf Zuschüsse der Konzernmutter angewiesen sein, trägt jedoch zum Konzernabschluss nur untergeordnet bei. Den weiteren Prognosen der Konzernleitung bezüglich der Entwicklung der Töchter kann auch in diesem Jahr beigepflichtet werden. Die kaufmännisch vorsichtigen Planungen für den laufenden Haushalt 2018 sowie den bereits im Entwurf vorliegenden Haushalt 2019 werden seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung weiterhin unterstützt. Zur Einschätzung des Lageberichts des Verwaltungsvorstandes wird an dieser Stelle wiederum in die Prüfung des Jahresabschlusses der Konzernmutter Stadt Erkelenz verwiesen. Die Gesamtsicht der Chancen und Risiken im Gesamtlagebericht 2017 in Bezug auf die Töchter steht somit nicht im Gegensatz zu den Erkenntnissen der Örtlichen Rechnungsprüfung. Seite 14 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Die Darstellung der Beurteilung der Gesamtlage mit ihren Chancen und Risiken sowie der künftigen Entwicklung des Konzerns Stadt Erkelenz ist aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung als Konzernabschlussprüfer plausibel und zutreffend. 3.5 Unregelmäßigkeiten Unregelmäßigkeiten wurden nicht festgestellt. 4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4.1 Gegenstand der Prüfung Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung des Gesamtabschlusses sind in § 116 Abs. 6 GO NRW geregelt. Danach ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) vermittelt. Zudem erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung wurde die Buchführung, der Gesamtabschluss, bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang und Gesamtlagebericht, auf die Beachtung der für die Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften, die sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen geprüft. Die Prüfung der Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften ist nur insoweit Gegenstand der Gesamtabschlussprüfung, sofern sich aus diesen Vorschriften üblicherweise Auswirkungen auf den Gesamtabschluss oder den Gesamtlagebericht ergeben. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt. Dabei wurde geprüft, ob die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Darüber hinaus wurde geprüft, ob der Gesamtlagebericht die in § 116 Abs. 4 GO NRW geforderten Angaben zum Bürgermeister, zum Kämmerer sowie den Ratsmitgliedern enthält. Seite 15 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, diese Unterlagen und die darin gemachten Angaben im Rahmen einer pflichtgemäßen Prüfung dahin gehend zu beurteilen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Konzernrechnungslegung beachtet worden sind. Die Prüfung erstreckte sich neben den ständigen Schwerpunkten (s. 4.2) insbesondere auf die Ausweisunterschiede bei der Überleitung der Jahresabschlüsse in den Konzernabschluss. Hierbei müssen die vielfältigen Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsvorschriften des HGB (insbesondere aufgrund der Reform in 2015) und dem NKF in Übereinstimmung gebracht werden, um eine stichtagsbezogene Gesamtschau des Konzerns abzubilden. Weiterhin wurde die Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen sowie der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze geprüft. 4.2 Art und Umfang der Prüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Gesamtabschlussprüfung nach dem risikoorientierten Prüfungsansatz in Anlehnung an die „Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Jahresabschlussprüfungen (IDR-L-300)“ und unter Zuhilfenahme der Prüfsoftware AuditSolutions für Kommunale Prüfung der Fa. Audicon vorgenommen. Demnach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Der Gesamtlagebericht ist zudem dahingehend zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. In diesem Rahmen ist die Vollständigkeit und – soweit es sich um prognostische Angaben handelt – die Plausibilität der Angaben geprüft worden. Die Prüfung umfasste weiterhin den Konsolidierungskreis, die Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen. Im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes hat sich die Örtliche Rechnungsprüfung zunächst ein Urteil über die wirtschaftliche und rechtliche Situation des Konzerns Stadt Erkelenz gebildet. Der Prüfungsansatz hat zu folgenden Schwerpunkten des Prüfungsprogramms geführt: • • die Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der Summenabschluss einschließlich entsprechender Überleitungen und Anpassungen an die für den Gesamtabschluss maßgeblichen Bewertungsmethoden, Seite 16 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 • • die Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) sowie Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang, Gesamtlagebericht und Kapitalflussrechnung. Die gesetzlichen Vertreter des Konzerns Stadt Erkelenz haben die von der Örtlichen Rechnungsprüfung erbetenen Auskünfte erteilt und Nachweise vorgelegt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses wurde mit der Prüfsoftware AuditSolutions zur Prüfung des NKF-Gesamtabschlusses (einschließlich Fragenkatalog) durchgeführt. Als Arbeitsgrundlage dienten die Regelungen des NKF-Gesetzes hinsichtlich der Aufstellung bzw. Prüfung des kommunalen Gesamtabschlusses. Sofern keine eigenen gesetzlichen Regelungen vorhanden waren, wurde auf die Regelungen des HGB in der Fassung vom 25.05.2009 bzw. dessen Kommentierung in Bezug auf die Konzernrechnungslegung in der Privatwirtschaft zurückgegriffen. Daneben wurde die Handreichung des Innenministers des Landes NRW zur Anwendung des NKF (7. Auflage, Oktober 2016, unter Berücksichtigung des 1. NKFWeiterentwicklungsgesetzes) sowie die Handlungsempfehlungen des Modellprojektes zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses im NKF, Stand September 2009, verwendet. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte (mit Unterbrechungen) im Zeitraum 01.Sept. 2018 – 20.Okt.2018. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. 5 Feststellung und Erläuterungen zur Gesamtabschlussrechnungslegung 5.1 Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. Equity-Methode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW einbezogen werden müssen. Zweck der Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist die Festlegung, welche verselbstständigten Aufgabenbereiche (vAB) zusammen mit der Kernverwaltung selbst eine Einheit („Konzern Kommune“) bilden. Betriebe, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune von untergeordneter Bedeutung sind, müssen nicht einbezogen werden. In den vorausgehenden Gesamtabschlüssen ist der Konsolidierungskreis intensiv geprüft worden. Es sind keine Tochterunternehmen oder weitere Beteiligungen dem Konzern beigetreten. Der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss 2017 der Stadt Erkelenz besteht daher weiterhin aus: Seite 17 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 1. 2. 3. 4. Städtischer Abwasserbetrieb, Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, Grundstücks- u. Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co KG, Kultur GmbH und ist gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. §§ 300, 301 und 303 bis 305 und §§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu konsolidieren. Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises ist nach den Feststellungen der Örtlichen Rechnungsprüfung ordnungsgemäß vorgenommen worden. Da zurzeit nicht die Absicht besteht, eine weitere Tochter zu gründen oder abzustoßen, dürfte sich der Konsolidierungskreis auch in naher Zukunft nicht ändern. Inwiefern der Ende 2017 gegründete Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Auswirkungen auf den Konsolidierungskreis hat, bleibt einer separaten Prüfung in 2019 vorbehalten, da er seine Arbeit erst in 2018 aufnimmt. Voraussichtlich ist er aufgrund des maßgeblichen Einflusses, den die Konzernmutter ausübt, nach der Equity-Methode zu konsolidieren. 5.2 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse Betrieb Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz Kultur GmbH der Stadt Erkelenz Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft GEE der Stadt Erkelenz mbH u. Co. KG Grundstücks-und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Dr. Paffen, Schreiber & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz FIDAUDIT GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Erkelenz Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden von den jeweiligen Wirtschaftsprüfern in einer den §§ 316 ff. HGB entsprechenden Weise geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die vorliegenden Prüfberichte werden nach Durchsicht seitens der Örtlichen Prüfung aufgrund der bestehenden Qualifikationen der beauftragten Wirtschaftsprüfer als Grundlage für die Prüfung des Gesamtabschlusses ohne weitergehende Prüfungshandlungen übernommen. Der Jahresabschluss 2016 (Haushalt der Stadt Erkelenz) wurde ebenfalls mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und wird voraussichtlich durch den Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 20.12.2017 festgestellt. Dieser dient ebenfalls als Grundlage der Gesamtabschlussprüfung. Seite 18 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 5.3 Konsolidierungsmaßnahmen Gem. § 50 Abs.1 GemHVO sind verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher Organisationsform entsprechend den §§ 300, 301 und 303 bis 305 und §§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches (HGB) zu konsolidieren. Die Kapitalkonsolidierung nach § 301 HGB wurde im Gesamtabschluss im Einzelnen dargestellt und erläutert. Bei der Kapitalkonsolidierung wurde von der durch die Gemeindeprüfungsanstalt ausgesprochenen Empfehlung, den passiven Unterschiedsbetrag aus der Konsolidierung der Stadthalle mit der allgemeinen Rücklage erfolgsneutral zu verrechnen, auf Veranlassung der Örtlichen Rechnungsprüfung aus Transparenzgründen und widersprüchlicher Regelungen im HGB abgesehen. Es erfolgt somit weiterhin der Ausweis des passiven Unterschiedsbetrages aufgrund der Kapitalkonsolidierung der Kultur GmbH in der Bilanz. Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 303 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen eliminiert. Das Ziel dieses Konsolidierungsschrittes ist es, dass die Stadt Erkelenz aus Konzernsicht keine Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sich selbst (Kernverwaltung und Betriebe) bilanziert. Hierdurch würde die Bilanz unnötig aufgebläht. Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 304 HGB werden Zwischenergebnisse konsolidiert. Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 u. 2 GemHVO abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernbetrieben zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen wurden. Die Ermittlung der Wertansätze würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und ist für die VSEF-Lage von untergeordneter Bedeutung. Gem. § 50 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 305 HGB wurde die Aufwands- und Ertragskonsolidierung durchgeführt. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 HGB eliminiert die konzerninternen Aufwendungen und Erträge, die in den Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen enthalten sind. Die Buchungen sind im Einzelnen aufgeführt. Die aufgeführten Buchungen wurden anhand der vorgelegten Buchungsbelege geprüft. Es ergaben sich keine Beanstandungen. 5.4 Gesamtabschlussstichtag Der Gesamtabschlussstichtag (31. Dezember 2017) entspricht dem Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens (Stadt Erkelenz) und der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche. Keine der Töchter erstellt einen unterjährigen Abschluss. Seite 19 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 5.5 Gesamtabschlussbuchführung und Konsolidierungsunterlagen Der Gesamtabschluss wird manuell aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche entwickelt. Die Gesamtabschlussbuchführung wird durch die Kämmerei mit Hilfe von Microsoft Excel durchgeführt. Die ExcelTabellen wurden der Örtlichen Rechnungsprüfung zu Prüfzwecken zur Verfügung gestellt. Das Fachamt sammelt während des Jahres die für die Konsolidierungsbuchungen erforderlichen Belege der verselbstständigten Aufgabenbereiche. Diese Belege wurden stichprobenartig geprüft. 5.6 Ordnungsmäßigkeit der Gesamtabschlussrechnungslegung Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Gesamtabschlussbuchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden beachtet. 6 Feststellung und Erläuterungen zum Gesamtabschluss und zum Gesamtlagebericht 6.1 Gesamtabschluss Gem. § 49 Abs. 1 GemHVO besteht der Gesamtabschluss aus 1. der Gesamtergebnisrechnung, 2. der Gesamtbilanz, 3. dem Gesamtanhang. Der Gesamtabschluss und die dafür angewandten Konsolidierungs-, Bilanzierungsund Bewertungsmethoden entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017 ist ordnungsgemäß aus den Zahlen der Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche und den ergänzenden Nachweisen zu den Konsolidierungsmaßnahmen entwickelt worden. Die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden nach den gesetzlichen Vorschriften von den beauftragten Wirtschaftsprüfern testiert. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 der Stadt Erkelenz wurden durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft. Mit Datum vom 20.10.2018 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Seite 20 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung ist die Überleitung und Weiterverarbeitung der Daten aus den Jahresabschlüssen durch die Örtliche Rechnungsprüfung geprüft worden. Im Ergebnis wird festgestellt, dass der Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Erkelenz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz vermittelt. 6.2 Gesamtlagebericht Der Gesamtlagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften nach § 51 Abs. 1 GemHVO NRW. Er steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild über die Gesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung werden vollständig und zutreffend dargestellt. 6.3 Gesamtanhang Gem. § 51 Abs. 2 GemHVO NRW sind zu den Posten der Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Wertansätze beurteilen können. Die Anwendung von zulässigen Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist im Einzelnen anzugeben. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen nach den Empfehlungen aus dem Modellprojekt zum NKF-Gesamtabschluss wurde im Gesamtanhang zutreffend erläutert. 6.4 Kapitalflussrechnung Gem. § 51 Abs. 3 GemHVO ist dem Gesamtanhang eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Der zugrunde liegende Deutsche Rechnungslegungsstandard (DRS) Nr. 2 wurde in 2014 erweitert zum DRS 21. Er wurde vom Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB in der dort beschriebenen Form als Empfehlung bekannt gemacht. Durch die Anwendung des neuen Standards kann davon ausgegangen werden, dass die GoB`s der Konzernrechnungslegung beachtet worden sind. Obwohl die GemHVO die Anwendung dieses Standards immer noch nicht verbindlich vorschreibt wurde die Kapitalflussrechnung auch für die Konzernmutter hiernach erstellt, da die Töchter den neuen Standard anwenden müssen. Die Prüfung erfolgte daher auch auf Grundlage des neuen Standards, auch wenn die GemHVO, in welcher noch der alte Standard Nr. 2 festgelegt ist, wie oben erwähnt, noch nicht angepasst wurde. Wann eine entsprechende Änderung erfolgt, ist nicht absehbar. Ähnlich verhält es sich mit der Reform des HGB aus 2015. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen für die zu prüfenden Töchter die geänderte Fassung für Abschlüsse Seite 21 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 ab 2016 anwenden, was dazu führt, das beim Gesamtabschluss wieder auf die für die Kommunen weiterhin geltenden Regelungen abgestimmt werden muss. Die Ableitung der Kapitalflussrechnung sowie die erforderlichen Angaben zum Zahlungsmittelbestand wurden geprüft. Die Kapitalflussrechnung ist dem Gesamtanhang als Anlage 3 beigefügt. Sie stellt im Gegensatz zur stichtagsbezogenen Bilanz, zeitbezogen für das jeweilige Jahr die Zahlungsströme der wirtschaftlichen Gesamtheit „Stadt Erkelenz“ dar, die zur Veränderung des Zahlungsmittelbestandes führen und gibt Auskunft darüber, wie die Kernverwaltung der Stadt zusammen mit ihren Betrieben, soweit diese in den Gesamtabschluss einbezogen sind, die finanziellen Mittel erwirtschaftet. Zahlungsströme zwischen der Stadt Erkelenz als Mutterunternehmen und den vollkonsolidierten Tochterunternehmen dürfen nicht enthalten sein (konzerninterne Beziehungen); es werden nur Zahlungsströme erfasst, die mit außerhalb des Gesamtabschlusses stehenden Dritten vorliegen. Der Cashflow aus laufender Verwaltungs-/ Geschäftstätigkeit stammt in erster Linie aus der ertragswirksamen Tätigkeit der Kernverwaltung und den vollkonsolidierten Tochterunternehmen. Es werden hier Zahlungen erfasst, die als Erträge oder Aufwendungen das Jahresergebnis beeinflussen und aus der allgemeinen Verwaltungs-/ Geschäftstätigkeit entstehen. Für den Cashflow aus Investitionstätigkeit werden die Zahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen erfasst. Beim Cashflow aus Finanzierungstätigkeit werden Ansprüche Dritter aus bestehenden Finanzschulden aufgezeigt. Der gemeindliche Gesamtabschluss soll mit einer Gesamtkapitalflussrechnung zusätzlich zur Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung seiner Aufgabe der Unterstützung der Steuerung besser gerecht werden. Ab dem Aufstellungsjahr 2012 wurde die direkte Methode der Darstellung gewählt. Diese wurde in den Folgejahren beibehalten und somit wird dem Grundsatz der Stetigkeit auch in diesem Bereich Rechnung getragen. Die Kapitalflussrechnung 2017 entspricht dem neuen Standard und gibt ausreichend Auskunft über die Veränderung des Zahlungsmittelbestandes und die Erwirtschaftung der finanziellen Mittel des Konzerns Stadt Erkelenz. Weitere Informationen, wie z.B. die Erläuterung des Zahlungsmittelbestandes, sind direkt unter der Kapitalflussrechnung angegeben. 6.5 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses Der vorliegende Gesamtabschluss 2017 gibt die Ergebnisse der Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sowie den Abschluss der Stadt Erkelenz unter Eliminierung der Leistungsbeziehungen untereinander zusammengefasst wieder. Der vorliegende Gesamtabschluss macht deutlich, dass die verselbstständigten Aufgabenbereiche innerhalb des Konzerns Stadt Erkelenz zu einem positiven GesamtSeite 22 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 ergebnis gegenüber dem Kernhaushalt der Stadt geführt haben. Der vorliegende Konzernabschluss entspricht in Gliederung und Bewertung den gesetzlichen Vorschriften. 6.6 Erläuterungen zur Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage 6.6.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage Die Bilanz des Gesamtabschlusses 2017 weist sowohl auf der Aktivseite als auch auf der Passivseite die Bilanzsumme i.H.v. 464.322.969,63 € aus. Die Einzelpositionen der Gesamtbilanz werden wie folgt in der Gesamtbilanz zusammengefasst und im Vergleich mit den Vorjahren 2015 und 2016 dargestellt. Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 31.12.2015 422.678.718,55 € 35.572.937,88 € 31.12.2016 421.740.032,72 € 35.946.541,88 € 31.12.2017 Differenz Vorjahr -1.906.678,24 419.833.354,48 5.641.604,05 41.588.145,93 2.029.051,27 € 2.377.652,68 € 2.901.469,22 523.816,54 22,03% 460.280.707,70 € 460.064.227,28 € 464.322.969,63 4.258.742,35 0,93% 31.12.2015 31.12.2017 Differenz Vorjahr 4.272.862,51 200.211.380,28 Abw. in % -0,45% 15,69% Eigenkapital Sonderposten 194.260.189,63 € 31.12.2016 195.938.517,77 € für Zuwendungen für Beiträge für Gebührenausgleich für sonstige Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 110.955.086,80 € 34.626.110,60 € 1.850.568,93 € 227.645,03 € 56.372.244,04 € 53.035.328,11 € 112.994.562,45 € 32.890.976,88 € 1.732.540,53 € 230.126,98 € 56.988.344,33 € 50.143.458,97 € 113.560.223,89 32.004.071,99 1.653.537,94 230.224,94 55.761.294,14 50.449.486,80 565.661,44 -886.904,89 -79.002,59 97,96 -1.227.050,19 306.027,83 0,50% -2,70% -4,56% 0,04% -2,15% 0,61% 8.953.534,56 € 9.145.699,37 € 10.452.749,65 1.307.050,28 14,29% 460.064.227,28 € 464.322.969,63 4.258.742,35 0,93% Passiva 460.280.707,70 € in % 2,18% 6.6.2 Ertragsgesamtlage Die Gesamtergebnisrechnung 4.188.485,18 €. schließt mit Seite 23 einem Gesamtergebnis von Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Ges.-Ergebnisrechnung 2015 Gesamtjahresfehlbetrag Gesamtjahresüberschuss 239.704,83 € 2016 1.338.846,48 € 2017 4.188.485,18 € (s.a. Entwicklungsdiagramm auf Seite 13) Seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung werden zur Gesamtergebnisrechnung 2017 noch folgende Kennzahlen ergänzt: 6.6.3 Personalintensität Personalintensität 2015 2016 2017 22,86 % 24,49 % 24,52% Die Personalintensität gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen ausmachen. Der Orientierungswert liegt bei ca. 20 %. 6.6.4 Sach- und Dienstleistungsintensität Sach- u. Dienstleistungsintensität 2015 2016 2017 17,20 % 17,29 % 20,39% Die Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich der Konzern für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Der Durchschnittswert bei den kreisangehörigen Kommunen liegt bei ca. 18 %. Der auffällige Anstieg dieser Kennzahl ist auf die Erhöhung der Vorräte (Grundstücksaufkäufe für ca. 4 Mio. €) bei der GEEmbH&Co.KG zurückzuführen. Seite 24 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 6.6.5 Finanzgesamtlage Kennzahlen zur Gesamtfinanzlage: 2015 2016 2017 Eigenkapitalquote I 42,20% 42,59% 43,12% Eigenkapitalquote II 73,83% 74,30% 74,47% Abschreibungsintensität 11,61% 11,00% 9,99% Anlagendeckungsgrad I 45,96% 46,46% 47,69% Anlagendeckungsgrad II 95,13% 95,75% 96,79% Die Zahlungsströme vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 innerhalb des Konzerns Stadt Erkelenz werden in der Kapitalflussrechnung (s. auch Punkt 6.4) dargestellt. Seite 25 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 7 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Gesamtabschluss 2017 und dem Gesamtlagebericht 2017 des Konzerns Stadt Erkelenz den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2017, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts in der Zeit vom 01.09.2018 bis 20.10.2018 geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung - der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche, - der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, - der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden, - der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie - eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Seite 26 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“ Erkelenz, den 20. Oktober 2018 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Erkelenz, den 20. Oktober 2018 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Seite 27 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 8 Bestätigungsvermerk „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss 2017, bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang, nach § 116 Abs. 6 i. V. m. § 103 Abs. 6 GO NRW unter Einbeziehung des Gesamtlageberichts in der Zeit vom 01.09.2018 bis 20.10.2018 geprüft. In die Prüfung sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen, soweit sich diese auf die gemeindliche Haushaltswirtschaft beziehen, einbezogen worden. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Gesamtlagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Geschäftsund Verwaltungstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns Stadt Erkelenz berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung - der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche, - der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, - der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungsmethoden, - der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie - eine Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Gesamtabschluss den haushaltsrechtlichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Regelungen der örtlichen Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen, soweit diese sich auf die Haushaltswirtschaft des Konzerns Stadt Erkelenz beziehen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. Seite 28 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss und vermittelt insgesamt auch ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Erkelenz. In diesem Bericht werden die Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Konzerns zutreffend dargestellt.“ Erkelenz, den 08. November 2018 H.-J. Paffen Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Seite 29 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Gesamtabschlusses des Konzerns Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 9 Anlagen zum Bericht Entwurf Gesamtabschluss 2017 mit folgenden Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Gesamtbilanz Gesamtergebnisrechnung Gesamtanhang Anlagen zum Gesamtanhang: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Gesamtanlagenspiegel Gesamtverbindlichkeitenspiegel Kapitalflussrechnung Gesamtlagebericht Gesamteigenkapitalspiegel Beteiligungsbericht Erläuterungen zum Gesamtabschluss: Anlage 7 Anlage 8 Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung) Gesamtergebnisrechnung (Nachweis der Konsolidierung) Seite 30 E n tw u rf Gesamtabschluss der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2017 INHALTSVERZEICHNIS Seite FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES I. AUFSTELLUNGSPFLICHT 1 II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES 1 III. KONSOLIDIERUNGSKREIS 1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises 2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz 2 4 IV. G RUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES G ESAMTABSCHLUSSES 1. Erstkonsolidierungsstichtag 2. Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einzelabschlüsse 3. Konsolidierungsbuchungen 8 8 9 Anlage Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht: Gesamtbilanz 1 Gesamtergebnisrechnung 2 Anhang 3 Anlagen zum Anhang: Gesamtanlagenspiegel (Anlage 1) Gesamtverbindlichkeitenspiegel (Anlage 2) Kapitalflussrechnung (Anlage 3) Lagebericht 4 Gesamteigenkapitalspiegel 5 Beteiligungsbericht 6 Erläuterungen zum Gesamtabschluss: Gesamtbilanz (Nachweis der Konsolidierung) 7 Gesamtergebnisrechnung (Nachweis der Konsolidierung) 8 1 FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES I. AUFSTELLUNGSPFLICHT Nach § 116 Abs. 1 GO NRW hat die Stadt Erkelenz einen Gesamtabschluss bestehend aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang aufzustellen und diesen um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gem. § 2 Abs. 1 NKFEG NRW besteht diese Verpflichtung erstmals zum 31.12.2010. Vorliegend wird über den Gesamtabschluss zum 31.12.2017 berichtet. In den Gesamtabschluss müssen alle verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlicher oder privatrechtlicher Form im Wege der Konsolidierung einbezogen werden. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die gesamte Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Stadt Erkelenz, also einschließlich der Beteiligungsgesellschaften darzustellen und die politischen Gremien und die Verwaltungsführung in die Lage zu versetzen, ein Urteil darüber abgeben zu können, ob die Stadt Erkelenz insgesamt in der Lage ist, ihre Aufgaben zukünftig zu erfüllen. II. BESTANDTEILE DES GESAMTABSCHLUSSES Bestandteile des Gesamtabschlusses sind einschließlich der ergänzenden Teile: - Gesamtbilanz: Die Gesamtbilanz ist eine konsolidierte Darstellung des Gesamtvermögens der Stadt Erkelenz unter Einbezug der Betriebe, die unter der einheitlichen Leitung der Stadt Erkelenz stehen oder von dieser beherrscht werden. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen sind dabei Konsolidierungen (Kapital und Schuldenkonsolidierung – so Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzubeziehenden Aufgabenbereichen) vorzunehmen. - Gesamtergebnisrechnung: In der Gesamtergebnisrechnung erfolgt eine Zusammenfassung aller einzubeziehenden Betriebe bzw. Aufgabenbereiche. Dabei werden „konzerninterne“ Vorgänge herausgerechnet, um Doppelerfassungen zu vermeiden. - Gesamtanhang: Im Gesamtanhang erfolgt die Angabe und die Erläuterung der in der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung angewendeten 2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Bestandteil des Gesamtanhangs ist auch eine Gesamt-Kapitalflussrechnung. - Gesamtlagebericht: Der Gesamtlagebericht beinhaltet einen Überblick über den Geschäftsverlauf (wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr und die Darstellung der Gesamtlage), die Angabe von bedeutenden Ereignissen nach dem Abschlussstichtag und ein Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr. - Beteiligungsbericht: Die wirtschaftlichen und die nichtwirtschaftlichen Beteiligungen der Kommune werden im Beteiligungsbericht erläutert. III. KONSOLIDIERUNGSKREIS 1. Grundlagen zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises Der Umfang des Konsolidierungskreises, also die im Wege der Kapitalkonsolidierung in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform und der Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, ergibt sich aus § 50 GemHVO NRW. Es sind die Kernverwaltung und sämtliche Betriebe in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form grundsätzlich zu erfassen. Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts sind einzubeziehen, wenn diese - unter der einheitlichen Leitung der Kommune stehen oder - die Kommune auf sie eine beherrschende Kontrolle ausübt. Verselbstständigte Aufgabenbereiche sind in den Gesamtabschluss einzubeziehen, wenn sie für die Erfüllung der Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von Bedeutung sind. Dies ist gegeben bei: 1. verselbstständigten Aufgabenbereichen, die mit der Kommune eine Rechtseinheit bilden bzw. rechtlich selbstständige Organisationseinheiten und Vermögensmassen mit Nennkapital sind, an denen die Kommunen eine Beteiligung hält, 3 2. Anstalten, die von der Kommune auf Grundlage der Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als AöR getragen werden, 3. Zweckverbänden, 4. rechtlich selbstständigen kommunalen Stiftungen, 5. sonstigen rechtlich selbstständigen Aufgabenträgern, deren finanzielle Existenz aufgrund rechtlicher Verpflichtung wesentlich durch die Kommune gesichert wird. Der Konsolidierungskreis bzw. der Kreis der in Betracht kommenden Betriebe besteht grundsätzlich aus drei Gruppen: - Im Wege der sog. Vollkonsolidierung (i.d.R. ab 50 % Anteil) werden solche Betriebe einbezogen, bei denen entweder eine „einheitliche Leitung“ der Stadt Erkelenz vorliegt (Indizien hierfür können z.B. die Bestimmung der Unternehmensziele, die Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen, die Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik und die personelle Besetzung wesentlicher Führungsstellen sein) oder bestimmte gesetzliche Kontrollmöglichkeiten (z.B. Vorliegen der Mehrheit der Stimmrechte und des Rechtes einen beherrschenden Einfluss auszuüben) gegeben sind. - Mittels der sog. Equity-Methode werden die Betriebe (i.d.R. ab 20 % Anteil), bei denen ein maßgeblicher Einfluss der Stadt Erkelenz vorhanden ist (z.B. Vertretensein im Vorstand oder Aufsichtsrat, Mitwirken an Unternehmensentscheidungen) einbezogen. - Alle anderen Betriebe bzw. Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten („at cost“) in die Gesamtbilanz aufgenommen, so dass bei diesen Betrieben keine Konsolidierung im Sinne der Regelungen zur Konzernrechnungslegung stattfindet. Grundsätzlich ist für jeden einzelnen Betrieb zu prüfen, ob der Anteil an einem Betrieb aus Konzernsicht für die Gesamtbilanz wesentlich ist. 4 2. Abgrenzung des Konsolidierungskreises bei der Stadt Erkelenz a) Basis: Beteiligungsbericht Auf Basis des Beteiligungsberichtes gem. § 117 GO NRW für 2017, des NKFAbschlusses für die Stadt Erkelenz auf den 31.12.2017 können folgende Aufgabenbereiche bzw. Unternehmen identifiziert werden, die für eine Konsolidierung in Frage kommen: Bezeichnung Rechtsform Beteiligungsquote maßgeblicher Einfluss Konsolidierungsmethode Städtischer Abwasserbetrieb eigenbetriebsähnlich 100 % Ja Vollkonsolidierung Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH GmbH (Komplementär) 100 % Ja Vollkonsolidierung Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG KG 100 % Ja Vollkonsolidierung Kultur GmbH der Stadt Erkelenz GmbH 100 % Ja Vollkonsolidierung Kreiswerke Heinsberg GmbH GmbH 4,125 % Nein keine Konsolidierung Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH GmbH 10 % Nein keine Konsolidierung Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler Zweckverband 37,18 % Zu prüfen keine Konsolidierung Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz e.G. geringfügig Nein keine Konsolidierung d-NRW AöR AöR geringfügig Nein keine Konsolidierung b) Ausschluss aus dem Konsolidierungskreis Drei Betriebe werden nicht im Wege der Konsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen. Dabei sind folgende Überlegungen maßgeblich: 5 (1) Kreiswerke Heinsberg: - Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 4,125 %, - Kreiswerke Heinsberg GmbH hält selber Beteiligungen, - Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich? o Bilanzsumme 31.12.2017: 32,488 Mio. EUR – anteilig: 1,340 Mio. EUR, - einheitliche Leitung der Gemeinde: nein, - Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen), - maßgeblicher Einfluss? o Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied in der Gesellschafterversammlung (insgesamt 17 Mitglieder) vertreten, o Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten, o Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher Einfluss, - Gesamtergebnis: keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss), (2) Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH: - Beteiligungsquote Stadt Erkelenz: 10,0 %, - Anteil an dem Betrieb für die Gesamtbilanz wesentlich? o Bilanzsumme 31.12.2017: 3,354 Mio. EUR – anteilig: 0,335 Mio. EUR - einheitliche Leitung der Gemeinde: nein, - Kontrollmöglichkeit: nein (keine Stimmenmehrheit, nicht das Recht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen), 6 - maßgeblicher Einfluss? o Stadt Erkelenz ist mit drei Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung (insgesamt 36 Mitglieder) vertreten, o Stadt Erkelenz ist mit einem Mitglied im Aufsichtsrat (insgesamt 15 Mitglieder) vertreten, o Ergebnis: wegen geringer Beteiligungsquote und geringer Anzahl der Stimmen im Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung kein maßgeblicher Einfluss, - Gesamtergebnis: keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss). (3) Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler: - Der Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler wurde am 21. November 2017 aus vier Städten/Gemeinden gegründet. Die Beteiligungsquote Stadt Erkelenz beträgt 37,18 %, der Beteiligungsbuchwert 1,00 EUR. Von den 54 Mitgliedern der Verbandsversammlung stellt die Stadt Erkelenz 19 Mitglieder. - Grundsätzlich ist bei diesen Rahmenbedingungen die Einbeziehung des Zweckverbands als assoziiertes Unternehmen nach der sog. Equity-Methode zu prüfen. - Der Zweckverband nimmt seine Arbeit erst in 2018 auf, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung für 2017 werden nicht erstellt. - Gesamtergebnis: in 2017 mangels vorliegender Unterlagen keine Konsolidierung – Einbezug mit den fortgeführten Anschaffungskosten (wie im städtischen Einzelabschluss). 7 c) Ausschluss wegen untergeordneter Bedeutung Oben genannte verselbstständigte Aufgabenbereiche und Unternehmen in privatrechtlicher Form müssen in den Gesamtabschluss nicht im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden, sofern sie für die Verpflichtung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind. Dies ist im Gesamtanhang zu erläutern. Ob dies erfüllt ist, ist anhand von Kennziffern zu beurteilen. Das Gesetz sieht allerdings keine Schwellenwerte vor. Nach allgemeiner Auffassung sind Beteiligungen, die bei den maßgeblichen Schwellenwerten die Grenze von 5 % überschreiten, regelmäßig in den Konsolidierungskreis einzubeziehen. Andernfalls muss eine individuelle Entscheidung getroffen werden. Konkret wurden für die vorgenannten Bereiche bzw. Beteiligungen ausgewählte Kennziffern ermittelt und zum NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz ins Verhältnis gesetzt. Abgestellt wurde auf die Bilanzsumme, das Anlagevermögen, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Umsatzerlöse, die Abschreibungen, den Zinsaufwand und den Jahresüberschuss. Insofern ist sowohl die einzelne Beteiligung als auch die Gesamtheit möglicherweise als von untergeordneter Bedeutung einzustufender Beteiligungen an Hand dieser Kennziffern zu beurteilen. Der städtische Abwasserbetrieb ist zwingend in den Gesamtabschluss aufzunehmen. Bei den anderen drei genannten, 100 %-igen Beteiligungen sind einzeln betrachtet die Schwellen von 5 % bei den maßgeblichen Kennziffern unterschritten. In der Summe überschreiten die Kennziffern dagegen zum Teil die Grenze von 5 %. In Anbetracht des bei diesen drei Gesellschaften auch vergleichsweise geringen Umfangs der durchzuführenden Konsolidierungsarbeiten werden diese Beteiligungen im Wege der Vollkonsolidierung in den Abschluss einbezogen. Die übrigen Gesellschaften sind aus Sicht des Gesamtabschlusses der Stadt Erkelenz von untergeordneter Bedeutung 8 d) Ergebnis: Konsolidierungskreis Zusammenfassend stellt sich der Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss der Stadt Erkelenz somit wie folgt dar: 1. Städtischer Abwasserbetrieb, 2. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, 3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG, 4. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz. Die übrigen Beteiligungen werden unverändert zum Vorjahr mit den fortgeführten Anschaffungskosten in den NKF-Gesamtabschluss aufgenommen. IV. GRUNDFRAGEN DER AUFSTELLUNG DES GESAMTABSCHLUSSES 1. Erstkonsolidierungsstichtag Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010, also den Beginn des Geschäftsjahres für den erstmals ein NKF-Gesamtabschluss aufgestellt wurde. 2. Vereinheitlichung der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einzelabschlüsse a) Grundlagen Der Grundsatz der Einheitlichkeit erfordert, dass die zusammenzufassenden Einzelabschlüsse der Betriebe und der Stadt Erkelenz nach einheitlichen Bilanzierungsregeln erstellt sein müssen. Dies gilt hinsichtlich des Bilanzansatzes, der Bewertung, des Ausweises und des Bilanzierungsstichtages. Die Einheitlichkeit des Bilanzierungsstichtages ist dadurch gewährleistet, dass alle einbezogenen Betriebe auf den 31.12.2017 ihren Jahresabschluss erstellt haben. b) Vereinfachungen Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungs- 9 zeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit wurde den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt. Insofern werden die gewählten Nutzungsdauern des Anlagevermögens, welche vor erstmaliger Gesamtrechnung angeschafft wurden beibehalten. Dies betrifft insbesondere den städtischen Abwasserbetrieb und daneben auch die Kultur GmbH. c) Ansatz und Bewertung Hinsichtlich von Ansatz und Bewertung bestehen diverse Unterschiede zwischen HGB und GO/GemHVO NRW. Insoweit muss eine Vereinheitlichung der einbezogenen Abschlüsse erfolgen. Der einheitliche Ansatz bzw. die einheitliche Bewertung wird durch eine Anpassung in der HB II sichergestellt. d) Ausweis Ausweisunterschiede müssen ebenfalls in der HB II durch Zugrundelegung des einheitlichen Positionsplans vermieden werden. Der Positionsplan ergibt sich aus dem NKF-Abschluss der Stadt Erkelenz (§ 49 Abs. 3 GemHVO NRW). 3. Konsolidierungsbuchungen a) Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen Betriebes bzw. Aufgabenbereichs. Im Grundsatz ist bei der Erstkonsolidierung, also insbesondere bei der erstmaligen Erstellung des Gesamtabschlusses, eine Neubewertung der Aktiva und Passiva der vollkonsolidierten Betriebe vorzunehmen (sog. Neubewertungsmethode). Entsprechend den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertansätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt 10 der Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung verzichtet werden. Im Fall der Stadt Erkelenz betrifft dies insbesondere die Vermögenspositionen des städtischen Abwasserbetriebes. Ein Verzicht auf die Ermittlung der Zeitwerte dieser Vermögensgegenstände erscheint angemessen, da dies im Wesentlichen wohl nicht zu von den handelsrechtlichen Buchwerten deutlich abweichenden Ergebnissen führen dürfte. Insbesondere ist zu bedenken, dass wesentliche Posten der Position „Abwasserreinigungsanlagen“ noch vergleichsweise jung sind, so dass der handelsrechtliche Buchwert im Wesentlichen dem Zeitwert entsprechen dürfte. Abweichungen dürften sich nur bei älteren Kanalanlagen ergeben, die in der Einzelbilanz des Abwasserbetriebes ganz oder im Wesentlichen abgeschrieben sind. Aus der Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2010 ergeben sich folgende Werte: Tochterunternehmen Nominal-/ Stammkapital EUR Kultur GmbH Abwasserbetrieb GEE GmbH GEE KG Tochterunternehmen EUR EUR EUR EUR Eigenkapital EUR 25.000,00 5.200.000,00 25.564,59 818.067,01 648.161,17 5.028.112,75 0,00 2.002.461,33 20.873,83 10.300.152,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 179,90 0,00 69,24 -14.889,78 694.214,90 20.528.265,35 25.633,83 2.805.638,56 6.068.631,60 7.678.735,25 10.321.026,43 0,00 -14.640,64 24.053.752,64 Anteil der Stadt Erkelenz % Kultur GmbH Abwasserbetrieb GEE GmbH GEE KG Eigenkapital der Tochtergesellschaften zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung allgemeine SonderAusgleichsBilanzRücklage rücklagen rücklage gewinn /verlust anteiliges Eigenkapital EUR 100% 100% 100% 100% Buchwert bei der Stadt Erkelenz EUR Unterschiedsbetrag EUR Unterschiedsbetrag mit Passiver allgemeiner RL Unterschiedsverrechnete Betrag aus Ausschüttung Kapitalvorkonzernl. konsolidierung Gewinne EUR EUR 694.214,90 20.528.265,35 25.633,83 2.805.638,56 177.144,00 37.421.530,74 26.140,00 2.845.000,00 517.070,90 -16.893.265,39 -506,17 -39.361,44 0,00 16.893.265,39 506,17 39.361,44 517.070,90 0,00 0,00 0,00 24.053.752,64 40.469.814,74 -16.416.062,10 16.933.133,00 517.070,90 Hierzu folgende Erläuterungen: · Kultur GmbH: Bei Gründung der Kultur GmbH hat die Stadt Erkelenz die Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzt sich aus der Bareinlage (TEUR 25) und dem Buchwert der Stadthalle bei der 11 Stadt Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur GmbH ist die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultiert aus einer vorkonzernlichen Einbringung und muss im Rahmen der Kapitalkonsolidierung nicht eliminiert werden. Der Ausweis erfolgte bis zum 31. Dezember 2014 im Eigenkapital gesondert als passiver Unterschiedsbetrag. · Abwasserbetrieb: Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der Ausschüttung thesaurierter, vorkonzernlicher Gewinne. Da diese Ausschüttung von der Stadt Erkelenz ergebniswirksam vereinnahmt wurde, erfolgt eine Verrechnung des Unterschiedsbetrags mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen eine teilweise Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist wurden, in einen Sonderposten notwendig ist. Der Sonderposten machte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v. EUR 16.680.408,00 aus. In den Folgejahren wird dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte nachträglich im Abschluss zum 31.12.2012. · GEE KG: Das Kommanditkapital beträgt gemäß Gesellschaftsvertrag EUR 818.067,01. Die allgemeine Rücklage der GEE KG resultiert aus in den Vorjahren thesaurierten Gewinnen. Insoweit erfolgt eine Verrechnung des Unterschiedsbetrages mit dem Gewinnvortrag im Gesamtabschluss. b) Schuldenkonsolidierung Die Schuldenkonsolidierung dient der zutreffenden Darstellung der Gesamtvermögenslage, da interne Schuldbeziehungen im Konzern Verpflichtungen gegenüber sich selbst darstellen, die nach den Ansatzgrundsätzen in der Gesamtbilanz nicht berücksichtigt werden dürfen. Die Gesamtbilanz würde durch Sachverhalte aufgebläht, die im Verhältnis zwischen Gesamtkonzern und Dritten nicht existieren. Die 12 Vermögenslage würde somit ohne Schuldenkonsolidierung aus Sicht des Konzerns falsch dargestellt. Es sind somit alle Bilanzposten herauszurechnen („wegzulassen“), durch die Schuldverhältnisse zwischen den einbezogenen Organisationen abgebildet werden. Darüber hinaus sind zusätzlich die Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 47 GemHVO NRW) auf eliminierungspflichtige Sachverhalte zu untersuchen. Hinsichtlich der Schuldenkonsolidierung ergeben sich folgende Werte: privatrechtl. Ford. geg. Beteiligungen Konzerngläubiger Konto Konzern schuldner Konto GEE GmbH 1360 GEE KG 2020 1) Stadt Erkelenz 196100 Kultur GmbH 949 2) Stadt Erkelenz 175100 Abwasserbetrieb 1360-1370 3) 1) Verrechnungskonten GEE GmbH / GEE KG 2) SoPo Zuschüsse für Investitionen 3) Verrechnungskonto Abwasserbetrieb / Stadt Erkelenz aktiver RAP Sonderposten Zuwendungen 33.314,64 Konzernschuldner Verbindlichk. Verbindlichk. gegen aus TransferBeteiligungen leistungen 33.314,64 1.746.428,87 1.746.428,87 4.715.693,10 33.314,64 Erläuterungen: Konzerngläubiger privatrechtl. Ford. geg. SonderVerm. 4.715.693,10 4.715.693,10 1.746.428,87 1.746.428,87 33.314,64 4.715.693,10 14 c) Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung Entsprechend der Einheitstheorie sind Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Organisationen konzerninterne Transaktionen. D.h. die aus den Lieferungen und Leistungen entstandenen Gewinne und Verluste sind im Gesamtabschluss zu eliminieren. Voraussetzung ist, dass sich die Lieferung bzw. Leistung am Stichtag des Gesamtabschlusses noch im Bestand einer in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Organisation befindet. Dieser Vermögensgegenstand ist dann aus Konzernsicht mit den (Konzern-) Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Gesamtbilanz anzusetzen. Soweit dabei nur jeweils einer der beiden betroffenen Teilbereiche der Umsatzsteuer erliegt bzw. vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird aus Vereinfachungsgründen nur der Nettobetrag herauskonsolidiert. Insoweit ergeben sich folgende Beträge: Er läuterungen zur GuV-Konsolidierung 1. Innenumsatzerlöskonsolidierung öf f entl.-rechtl. Leistungsentgelte privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen u. Kostenumlagen Auf w endungen für Sach- und Dienstleistungen Personalauf w and Sonstige ordentl. Auf w endungen Ertrag Konto Auf w and Konto Stadt 446100 GEE KG 6300, 6358 1) -2.983,86 Stadt 446100 Abw asserbetrieb 522207, 307, 407 2) -23.822,87 Stadt 448500 Abw asserbetrieb 501107, 207, 907, 545207 3) Stadt 432100 Abw asserbetrieb 524907 4) -1.431,00 1.431,00 Stadt 432100 Kultur GmbH 4270 4) -150,50 150,50 Stadt 431100 Kultur GmbH 4381, 4909 5) -245,00 Stadt 524100, 527940 6) -1.782.198,34 -2.583,64 Abw asserbetrieb 432107, 207, 307 -1.298.173,33 1.181.438,45 245,00 Kultur GmbH aus 4270 7) Kultur GmbH Stadt 542200 8) -21.322,96 2.583,64 21.322,96 Kultur GmbH 8114 Stadt 527900 9) -7.800,00 7.800,00 Kultur GmbH 8409 Stadt 529100 10) -13,87 13,87 Kultur GmbH 8409 Stadt 543100 10) -89,14 89,14 Kultur GmbH 8411 Stadt 549300 10) -2.259,60 -1.786.608,48 116.734,88 1.782.198,34 Abw asserbetrieb aus 8000/8001 8114 2.983,86 23.822,87 -58.292,30 2.259,60 -1.298.173,33 1.813.924,22 1.181.438,45 147.711,44 Sonstige ordentl. Aufw endungen Abschreibungen 2. Konsolidierung sonstiger Aufw endungen und Erträge Steuern + ähnl. Abgaben Konto Sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge Zuw endungen und allgemeine Umlagen Ertrag Konto Auf w and Stadt 461500 Abw asserbetrieb 551717 11) Stadt 401200 Kultur GmbH 2375 12) -10.267,57 10.267,57 Stadt 401300 GEE KG 7610 13) -21.296,00 21.296,00 Stadt 401100, 401200 GEE KG 6358 12) -6.170,25 Stadt 459100 GEE KG 7300 14) Kultur GmbH 2502 Stadt 531700 15) -135.000,00 Kultur GmbH 2705 Stadt 531710 15) -72.000,00 Kultur GmbH 8000 Stadt 574100 16) -72.767,87 GEE GmbH 4830 GEE KG 6824 17) -2.556,45 2.556,45 GEE GmbH 4836 GEE KG 6823 18) -6.374,79 6.374,79 Transf erauf w endungen -7.636,66 7.636,66 6.170,25 -7.762,50 -37.733,82 Zinsen und ähnliche Auf w endungen -16.693,74 7.762,50 -7.636,66 -279.767,87 135.000,00 72.000,00 72.767,87 46.665,06 72.767,87 207.000,00 15.399,16 3. Kons olidie rung von Zins aufw endunge n und -e rträgen s ow ie der Be teiligungs erträge und de r Vorabaus s chüttung Konto Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufw endungen erfolgsw irksame Konsolidierung Ertrag Konto A ufw and Stadt 465100 A bw asser 19) -2.283.517,78 Stadt 465100 GEE GmbH 20) -2.600,00 -2.600,00 Stadt 465100 GEE KG 20) -100.000,00 -100.000,00 -2.386.117,78 -2.283.517,78 0,00 -2.386.117,78 Zuw endungen und Sonderposten für allgemeine Umlagen Zuw endungen erfolgsw irksame Konsolidierung 4. Auflös ung um geglie de rte SoPo Abw as se rbe trieb Ertrag Konto Abw asser 840 21) 539.613,00 -539.613,00 539.613,00 Abw asser 930 22) -123.856,49 123.856,49 -123.856,49 Abw asser 931 22) -83.263,84 83.263,84 -83.263,84 332.492,67 -332.492,67 332.492,67 Erläuterungen: 1) Leistungen Baubetriebshof für GEE 12) Grundsteuer A, Grundsteuer B 2) Leistungen Baubetriebshof für Abw asserbetrieb 13) Gew erbesteuer 3) Erstattung Personalkosten / Verw altungskostenpauschale 14) Avalprovision aufgrund Übernahme einer Bürgschaft 4) Abfallgebühren 15) Zuschuss der Stadt Erkelenz f ür die Kulturarbeit 5) Verw altungsgebühren 16) Auflösung SoPo (Zuschuss der Stadt) 6) Kostenanteile Straßenentw ässerung / Schmutz- und Niederschlagsw assergebühren 17) Erstattung Haftungsentschädigung gemäß Gesellschaftsvertrag 7) Schmutz- und Niederschlagsw assergebühren 18) Erstattung Aufw andsentschädigung gemäß Gesellschaftsvertrag 8) Mieten für städtische V eranstaltungen in der Stadthalle 19) Ausschüttung Jahresüberschuss des V orjahres Abw asserbetrieb an Stadt 9) Anteilige Nutzungsentgelte für Meisterkonzerte in der Stadthalle 20) Ausschüttung GEE GmbH bzw . GEE KG Jahresüberschuss bzw . Gew innanteil des Vorjahres 10) Technik- und Bew irtungskosten u. a. für städtische Veranstaltungen in der Stadthalle 21) SoPo aus Erstkonsolidierung Abw asserbetrieb 11) Zinsen Verrechnungskonto Stadt / Abw asserbetrieb 22) Auflösung SoPo Abw asserbetrieb (statt 20 Jahre - > 50 Jahre) 17 d) Verbleibende Positionen im Bereich Beteiligungen nach Konsolidierung Nach Konsolidierung der einzubeziehenden Unternehmen verbleiben in den maßgeblichen Positionen noch folgende Posten: 31.12.2017 EUR Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 Beteiligungen Kreiswerke Heinsberg Elfriede Meyer Stiftung WfG Heinsberg d-NRW AÖR Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler 965.193,31 0,00 25.600,00 1.000,00 1,00 991.794,31 Wertpapiere des Anlagevermögens Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und dem Versorgungsfondsgesetz (EFoG) 500.166,98 500.166,98 Sonstige Ausleihungen Stille Beteiligung NVV gemeinnütziger Bauverein 46.016.269,00 3.067,76 46.019.336,76 G esam tabschluss und G esam tlagebericht Anlage 1 Gesamtbilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 AKTIVA Bilanzpositionen 1. ANLAGEVERMÖGEN 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebäude 1.2.2.4 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel 1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 1.2.3.2.3 Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen 1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehören 1.2.4 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (Summe Sachanlagen) 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.3 Übrige Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 1.3.6.1 an verbundene Unternehmen 1.3.6.2 an Beteiligungen 1.3.6.3 an Sondervermögen 1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen (Summe Finanzanlagen) SUMME ANLAGEVERMÖGEN 2. PASSIVA Haushaltsjahr EUR Vorjahr EUR 97.589,21 91.653,58 58.246.035,98 1.128.223,66 673.391,79 3.081.740,34 57.541.299,81 1.394.237,63 532.734,11 3.081.177,53 7.963.200,93 58.075.889,32 3.192.540,33 46.562.009,58 7.905.632,34 59.574.483,22 3.280.535,74 47.573.654,52 27.637.555,79 27.474.892,48 803.886,46 779.826,88 0,00 0,00 79.100.768,92 80.301.288,28 75.284.686,19 74.874.692,66 630,03 1.035,75 838.474,44 896.131,32 45.365,80 45.365,80 2.452.915,06 2.368.377,39 4.735.403,73 4.601.988,70 2.401.748,87 2.009.204,65 372.224.467,22 374.236.558,81 0,00 991.794,31 0,00 500.166,98 0,00 990.793,31 0,00 401.690,26 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 47.511.298,05 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 47.411.820,33 419.833.354,48 421.740.032,72 1. EIGENKAPITAL 1.0 1.1 Gezeichnetes Kapital Allgemeine Rücklage davon Deckungsrücklage Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Gesamtjahresergebnis passiver UB aus Kapitalkonsolidierung (SUMME EIGENKAPITAL) 1.2 1.3 1.4 1.5 2. SONDERPOSTEN 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten (SUMME SONDERPOSTEN) 3. RÜCKSTELLUNGEN 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen (SUMME RÜCKSTELLUNGEN) 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.1.1 Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen 2.2.1.1.1 Gebühren 2.2.1.1.2 Beiträge 2.2.1.1.3 Steuern 2.2.1.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.1.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.1.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.1.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände (Summe Forderungen und sonstige VG) 20.621,32 0,00 7.524.960,63 2.119.161,77 0,00 9.664.743,72 892.900,87 324.937,10 3.930.105,11 243.012,24 1.546.984,57 885.441,45 336.587,12 6.846.709,11 1.536.184,34 2.609.954,85 1.706.746,95 800.000,00 2.130.624,15 11.575.310,99 1.763.132,37 1.010.385,61 2.385.861,25 17.374.256,10 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.000.000,00 0,00 2.4 Liquide Mittel 11.236.687,44 8.907.542,06 SUMME UMLAUFVERMÖGEN 41.588.145,93 35.946.541,88 2.901.469,22 2.377.652,68 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG SUMME AKTIVA 464.322.969,63 460.064.227,28 Vorjahr EUR 0,00 0,00 182.611.111,35 181.884.302,90 0,00 0,00 1.671.551,83 1.645.015,72 11.223.161,02 10.553.281,77 4.188.485,18 1.338.846,48 517.070,90 517.070,90 200.211.380,28 195.938.517,77 113.560.223,89 112.994.562,45 32.004.071,99 32.890.976,88 1.653.537,94 1.732.540,53 230.224,94 230.126,98 147.448.058,76 147.848.206,84 44.171.913,00 0,00 4.585.143,94 0,00 7.004.237,20 55.761.294,14 41.962.387,00 0,00 4.161.455,62 0,00 10.864.501,71 56.988.344,33 0,00 0,00 VERBINDLICHKEITEN 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.3 4.4 Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich von Kreditinstituten von Sonstigen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlung (SUMME VERBINDLICHKEITEN) 0,00 0,00 0,00 3.130.136,62 37.700.830,80 1.500.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.427.739,94 39.808.391,78 1.600.000,00 0,00 0,00 5.040.591,35 216.054,21 462.276,54 2.399.597,28 50.449.486,80 0,00 2.456.644,22 567.897,37 278.122,91 2.004.662,75 50.143.458,97 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 10.452.749,65 9.145.699,37 4.5 4.6 4.7 4.8 5. 17.276,46 0,00 11.684.511,70 2.074.359,34 0,00 13.776.147,50 Haushaltsjahr EUR 4. UMLAUFVERMÖGEN 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.1.3 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2.1.4 fertige Erzeugnisse und Waren Geleistete Anzahlungen (Zwischensumme) 3. Bilanzpositionen SUMME PASSIVA 464.322.969,63 460.064.227,28 Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung der Stadt Erkelenz für den Zeitraum vom 1.1.2017 bis 31.12.2017 Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Haushaltsjahres EUR Vorjahr EUR 1. + Steuern und ähnliche Abgaben 56.771.630,08 51.463.575,74 2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 20.012.909,16 18.509.201,32 3. + Sonstige Transfererträge 901.269,36 1.005.318,96 4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 16.691.994,55 16.358.641,91 5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.435.683,34 2.782.165,84 6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 6.149.668,34 7.988.089,07 7. + Sonstige ordentliche Erträge 5.039.636,12 6.607.693,26 8. + Aktivierte Eigenleistungen 734.656,59 669.071,03 9. +/- Bestandsveränderungen 4.250.957,55 - 2.065.974,42 10. = Ordentliche Gesamterträge 111.988.405,09 103.317.782,71 11. - Personalaufwendungen - 23.410.826,84 - 22.399.847,75 12. - Versorgungsaufwendungen - 3.554.090,19 - 3.124.290,90 13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - 22.426.859,42 - 18.022.563,31 14. - Bilanzielle Abschreibungen - 10.985.521,36 - 11.467.690,32 15. - Transferaufwendungen - 42.801.733,09 - 41.824.217,74 16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen - 6.812.284,98 - 7.414.460,44 17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen - 109.991.315,88 - 104.253.070,46 18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17) 1.997.089,21 - 935.287,75 19. + Finanzerträge 3.761.888,62 3.988.701,94 20. - Finanzaufwendungen - 1.570.492,65 - 1.714.567,71 21. = Gesamtfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20) 2.191.395,97 2.274.134,23 22. = Gesamtergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 u. 21) 4.188.485,18 1.338.846,48 23. + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 24. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 4.188.485,18 1.338.846,48 0,00 0,00 4.188.485,18 1.338.846,48 25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24) 26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25) 27. - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 28. = Gesamtbilanzgewinn Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 29. Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 25.499,75 275.900,62 30. Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 45.726,96 385.272,86 31. = Verrechnungssaldo (Zeilen 29 und 30) -20.227,21 -109.372,24 Anlage 3 1 Stadt Erkelenz Gesamtanhang für das Haushaltsjahr 2017 I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss Die Stadt Erkelenz hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GO NRW) und Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) einen Einzelabschluss und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt. Das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKF WG) wurde beachtet. Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses der Stadt Erkelenz ist nach § 116 Abs. 1 GO NRW der 31.12.2017. Die Ausweiswahlrechte wurden weitgehend zugunsten des Gesamtanhangs ausgeübt. II. Angaben zum Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis besteht neben der Stadt Erkelenz aus vier voll zu konsolidierenden verbundenen Unternehmen: 1. Städtischer Abwasserbetrieb Erkelenz, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%) 2. Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%) 3. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%) 4. Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG, Erkelenz (Anteil am Kapital: 100%) Aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wurden nachstehende Unternehmen nicht als zu konsolidierende Unternehmen in den Gesamtabschluss einbezogen, sondern mit den fortgeführten Anschaffungskosten berücksichtigt: 1. Kreiswerke Heinsberg GmbH (Anteil am Kapital: 4,125%) 2. Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (Anteil am Kapital: 10%) 3. Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ (Anteil am Kapital: 37,18%) 4. Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz (Anteil am Kapital: geringfügig) 5. d-NRW AöR (Anteil am Kapital: geringfügig) Bei der Becker-von-Berg-Stiftung handelt es sich um eine rechtlich unselbständige Stiftung mit fehlender Verfügungsmöglichkeit der Stadt Erkelenz. Ein Beteiligungsbuchwert an dieser Stiftung besteht nicht. Den einzelnen Vermögensgegenständen steht in gleicher Höhe ein Sonstiger Sonderposten auf der Passivseite gegenüber. Hinsichtlich der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Fehlende Verfügungsmöglichkeit der Stadt Erkelenz über dieses Vermögen) wird auf die Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite verwiesen. Anlage 3 2 III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden Die Erstkonsolidierung erfolgte auf den 1.1.2010. Aus Vereinfachungsgründen wurde im Rahmen der Erstkonsolidierung auf Anpassungen der Bilanzansätze und Bewertungsmethoden der zum Erstkonsolidierungszeitpunkt vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden verzichtet. Damit wird der Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss gefolgt. Die bei diesen Betrieben angesetzten Nutzungsdauern stimmen im Wesentlichen mit den Bilanzierungsvorschriften der Stadt Erkelenz überein. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Kürzung des aktivischen Beteiligungsbuchwertes aus dem Abschluss der Stadt Erkelenz mit dem Eigenkapital des jeweiligen Betriebes bzw. Aufgabenbereichs. Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Buchwertmethode angewandt. Entsprechend den Empfehlungen aus dem Modellprojekt NKF-Gesamtabschluss ist eine Beibehaltung der eigenkapitalspiegelbildorientierten Wertansätze der Sondervermögen aus der kommunalen Eröffnungsbilanz der Stadt Erkelenz zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung möglich. Somit kann auf die nachträgliche Ermittlung von Zeitwerten für die den Sondervermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung verzichtet werden. Die aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden passiven Unterschiedsbeträge werden auf der Passivseite als gesonderter Posten des Eigenkapitals ausgewiesen. Aktivische Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Entsprechend der Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen erfolgte eine Umgliederung der im Einzelabschluss des Abwasserbetriebs bislang nicht aufgelösten zweckgebundenen Rücklagen, welche aus Zuschüssen gespeist wurden, in einen Sonderposten. Der Sonderposten machte zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung (1.1.2010) einen Betrag i.H.v. TEUR 16.680 aus. In den Folgejahren wird dieser Sonderposten entsprechend der Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Diese Umgliederung in den Sonderposten erfolgte nachträglich im Abschluss zum 31.12.2012; der aktive Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung des Abwasserbetriebs wurde dementsprechend korrigiert. Die kompletten Ertrags- und Baukostenzuschüsse des Abwasserbetriebes werden ab 2012 mit einem einheitlichen Prozentsatz von 2% aufgelöst (vorher teilweise 5%). Sich daraus ergebende Abweichungen zum Einzelabschluss des Abwasserbetriebes werden im Rahmen der Konsolidierung erfolgswirksam erfasst. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben. Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO abgesehen, da Lieferungen und Leistungen zwischen den Konzernbetrieben zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen wurden. Die Ermittlung der Wertansätze erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand und ist für die VSEF-Lage von untergeordneter Bedeutung. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Anlage 3 3 IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Betriebe wurden für den Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich nach den bei der Stadt Erkelenz geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten des Kernbereichs der Stadt Erkelenz sind mit den fortgeführten Bilanzansätzen der NKF-Eröffnungsbilanz angesetzt. In der NKFEröffnungsbilanz wurden grundsätzlich Wiederbeschaffungszeitwerte angesetzt, welche für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gelten. In den übrigen einbezogenen Bereichen wurden die Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten mit den handelsrechtlichen Werten angesetzt. Es ergeben sich insbesondere folgende Bewertungsgrundsätze: 1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. 2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. 3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert abzüglich ggf. erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. 4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. 6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. 7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Anlage 3 4 V. Erläuterungen zur Gesamtbilanz Aktivseite 1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2017, welcher diesem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2017 insgesamt T€ 2.402. Nachfolgend werden die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt: H02150005 Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem T€ 314 H03040007 Neubau Trakt B „Roland-Bau Cusanus- Gymnasium“ T€ 726 E12010026 Straßenerneuerung Brückstraße T€ 204 A11020076 Hochwasserrückhaltebecken Beeckbach T€ 128 A11020049 Kanalsanierung Brückstraße T€ 305 A11020403 Zum Wahnenbusch (östl. Teil) T€ 152 Vom Wahlrecht gem. § 35 Abs. 2 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand verbucht. 2. Die Übrigen Beteiligungen bestehen aus: - Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg: Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt (965 T€). - Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG): Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg mbH eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der Gesellschafteranteil von T€ 26 in die Bilanz eingestellt. - Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“: Mit dem Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln am 20. November 2017, haben die Städte Mönchengladbach und Erkelenz sowie die Gemeinden Jü- Anlage 3 5 chen und Titz sich zu einem Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ zusammengeschlossen. Zentrale Aufgabe des Zweckverbandes ist die gemeinsame Gestaltung des vom Tagebau Garzweiler beanspruchten und abgebauten Raumes, auch unter Berücksichtigung des Strukturwandels, vorzunehmen. Finanz- und Sachmittel werden ab dem 01.01.2018 dem Zweckverband u.a. von den beteiligten Kommunen zur Verfügung gestellt. Bis dahin erfolgt der Bilanzausweis mit einem Euro. - d-NRW AöR (1.000 €): Zum 01.01.2017 ist die Stadt Erkelenz der rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „d-NRW AÖR“ beigetreten. Die Anstalt wird von ihren Trägern mit Stammkapital ausgestattet und soll ihre Träger und andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung unterstützen. Die Stadt Erkelenz hat ein Stammkapital von 1.000 € gezeichnet. - Walter und Elfriede Meyer-Stiftung: Die Walter und Elfriede Meyer-Stiftung stellt eine ausgegliederte Vermögensmasse der Stadt Erkelenz dar (T€ 1.672). Das Stiftungsrecht lässt es nicht zu, dass die Stadt Stiftungsvermögen für ihre Zwecke in Anspruch nehmen kann. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite der Bilanz folgt. Gem. Vermögensrechnung 2017 erfolgte eine Erhöhung von T€ 27. Entgegen ihrer Aussage im Bericht bzgl. der Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007, stellt die GPA NRW in ihrer letzten Prüfung des Gesamtabschlusses fest, dass die Bilanzierung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung unter den Finanzanlagen weder im Einzelabschluss der Stadt Erkelenz noch im Gesamtabschluss zulässig ist. Das Treuhandvermögen ist den einzelnen Bilanzpositionen zuzuordnen. Ab dem Einzelabschluss sowie dem Gesamtabschlusses des Jahres 2015 der Stadt Erkelenz wurde der Feststellung der GPA NRW gefolgt und eine Aufteilung auf die entsprechenden Aktivpositionen vorgenommen. Privatrechtliche Forderungen (1.500.000 €), Liquide Mittel (171.549,83 €) und Umlaufvermögen (2 €). 3. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz sowie den Anteilen nach dem kommunalen Versorgungsrücklagen- Fonds (KVR-Fonds) der Rheinischen Versorgungskassen. Die Bewertung erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein. Die Bewertung der Anteile am KVR-Fonds bemisst sich nach den festgestellten Ansprüchen gegenüber anderen Dienstherren aufgrund von Dienstherrenwechseln. Mit Dienstherrenwechsel eines Beamten zur Stadt werden diese einmalig festgestellt und in den KVR-Fonds übertragen. Gemäß § 44 der KVR-Fonds erwirbt die Versorgungskasse die Fondsanteile treuhänderisch für die Stadt. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöht sich die Bilanzposition um ca. 98 T€. Grund dafür ist, dass Ansprüche für drei Beamte im Gegensatz zu 2016 dazu gekommen sind. Zum 31.12.2017 werden somit sechs Fälle im KVR-Fonds geführt. 4. In den sonstigen Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen. 5. Unter den Vorräten werden zum Verkauf bestimmte Baugebiete ausgewiesen. Anlage 3 6 6. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Auf Forderungen gegen Schuldner, bei denen ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, wird grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen werden Grundstücke bzw. Ackerlandflächen ausgewiesen, die zum baldigen Verkauf bestimmt sind. 7. In den Wertpapieren des Umlaufvermögens sind Geldanlagen in Höhe von 5.000 T€ nachgewiesen, die die Stadt vorübergehend nicht benötigt und für eine Zeitdauer von mehr als 90 Tagen festgelegt sind. 8. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. In Summe ergibt sich ein Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2017 i.H.v. 11.236.687,44 €. Hierin sind 171.549,83 € liquide Mittel der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung sowie die Bestände der Schulgirokonten i. H. v. 125.342,70 € enthalten. 9. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 2.901) beinhalten im Wesentlichen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten T€ 1.801. Darüber hinaus wurde der Anteil der freien Träger an einmaligen Landesmitteln gem. § 21 f KiBiz in den Rechnungsabgrenzungsposten gebucht (T€ 475), da diese Aufwendungen des Jahres 2018 darstellen. Außerdem werden die Beamtenbesoldung (T€ 270) für Januar 2018, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (T€ 138), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (T€ 70) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2018 (T€ 144) darstellen, erfasst. Passivseite 1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2016 T€ 181.884. Der Bestand erhöht sich zum 31.12.2017 auf T€ 182.611 durch Umbuchungen im Eigenkapital per Saldo in Höhe von -T€ 209 und durch konsolidierungsbedingte Veränderungen von +T€ 936 (vgl. Anlage 5). 2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2017 T€ 1.672. Hierbei handelt es sich um die passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede Meyer-Stiftung (Siehe Erläuterungen zum Punkt 2 der Aktivseite). 3. Die Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2017 insgesamt T€ 11.223 (vgl. Anlage 5). 4. Das Jahresergebnis in Höhe von T€ 4.188 wird in der Gesamtergebnisrechnung für das Jahr 2017 erläutert. 5. Der passive Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 517 (im Vorjahr T€ 517, im Vorvorjahr T€ 0) resultierte aus der Kapitalkonsolidierung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz. Bei Gründung der Kultur GmbH hatte die Stadt Erkelenz die Stadthalle als Sacheinlage eingebracht. Der Beteiligungsbuchwert setzte sich aus der Bareinlage (T€ 25) und dem Buchwert der Stadthalle bei der Stadt Erkelenz zusammen. Im Eigenkapital der Kultur GmbH war die Stadthalle mit ihrem Verkehrswert bewertet. Der daraus resultierende passive Unterschiedsbetrag resultierte aus einer vorkonzernlichen Einbringung und wurde ursprünglich gesondert im Eigenkapital ausgewiesen und im Rahmen der Kapitalkonsolidierung 2015 auf Veranlassung der GPA NRW in die Allgemeine Rücklage umgegliedert. Aufgrund eines Hinweises des städtischen Rechnungsprüfungsamtes im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 wird diese Umgliederung im Gesamtabschluss 2016 wieder zurückgenommen und der passive Unterschiedsbetrag wieder gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist im Gesamteigenkapitalspiegel (Anlage 5) dargestellt. Anlage 3 7 6. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen vor 2007 wurde pauschal anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. Die kompletten Ertrags- und Baukostenzuschüsse des Abwasserbetriebes werden ab diesem Jahr mit einem Prozentsatz von 2% aufgelöst (vorher teilweise 5%). Sich daraus ergebende Abweichungen zum Einzelabschluss des Abwasserbetriebes wurden im Rahmen der Konsolidierung erfolgswirksam erfasst. 7. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 8. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der Abfallentsorgung (T€ 254) und des Abwasserbetriebes (T€ 1.400). Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen. 9. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker-von-Berg-Stiftung (T€ 230). Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt. 10. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2017 angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt Erkelenz (T€ 33.927) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (T€ 10.245). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Im Vergleich zum Vorjahresbestand haben sich insbesondere mehrere Neu- bzw. Ersatzeinstellungen sowie Eintritte in die Pension ergebnisbelastend und damit rückstellungserhöhend ausgewirkt. 11. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom Passivierungswahlrecht gem. § 36 Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht. Alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden voraussichtlich 2018 – 2021 durchgeführt. Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2017: Anlage 3 8 Stand 01.01.2017 € 1 Erneuerung Heizkessel Johannismarkt 17 Rathaus 2 Erneuerung Fenster Altbau 3. BA 3 4 Wohnung Hauptstr. 15: Erneuerung Badezimmer FWGH Erkelenz Richard-Lucas-Str. 1: Erneuerung Dachflächenfenster Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2017 € 58.000,00 0,00 0,00 0,00 58.000,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 (vorher: Wohnung Richard-Lucas-Str. 1) 5 6 FWGH Granterath: Erneuerung Dach einschl. Dämmung FWGH Schwanenberg: Erneuerung Zufahrt (Asphaltdecke) 7 Nysterbachschule Lövenich: Erneuerung Dach Aussentoiletten 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 8 Grundschule Gerderath: Ern. Dach 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 9 Grundschule Gerderath: Ern. Außentoiletten 65.000,00 0,00 0,00 0,00 65.000,00 150.000,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 10 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale 11 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale 80.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 12 Luise-Hensel-Schule: Ern. Fensteranstrich 10.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 13 Luise-Hensel-Schule: Ern. Schiebefenster 80.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 14 Luise-Hensel-Schule: Ern. Kesselanlage 0,00 0,00 0,00 80.000,00 80.000,00 15 Franziskusschule: Ern. Fenster 2. + 3. BA 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 16 Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Duschen Turnhalle 40.000,00 6.220,27 33.779,73 0,00 0,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 0,00 20.000,00 10.000,00 0,00 0,00 4.231,16 0,00 0,00 0,00 36.000,00 0,00 0,00 36.000,00 20.000,00 5.768,84 0,00 0,00 0,00 41.300,00 41.300,00 17 18 19 20 21 Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. WC/Bad Dienstwohnung Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl. Dämmung Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Fenster 2. BA GS Hetzerath: Ern. Fenster GS Hetzerath: Ern. Aussentüren 22 GS Hetzerath: Ern. Dach einschl. Dämmung 23 GS Kückhoven: Ern. Dach einschl. Dämmung 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 24 GS Kückhoven: Ern. Fenster 2. BA 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 25 GS Schwanenberg: Ern. Wasserleitungen 21.000,00 0,00 0,00 0,00 21.000,00 0,00 0,00 0,00 32.500,00 32.500,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 26 27 GS Schwanenberg: Ern. elektrischer Sonnenschutz GS Schwanenberg: Ern. Glassteinfassade (Turnhalle) Anlage 3 9 Stand 01.01.2017 € GS Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Houverath: Ern. Außentoiletten GS Houverath: Ern. Fenster Hauptschule: Ern. Fenster; 5. BA (Musiktrakt) Hauptschule: Ern. Behindertentoilette 33 Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2017 € 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 Hauptschule: Ern. Fenster; 2. BA (Gebäude 2) 24.000,00 0,00 0,00 26.000,00 50.000,00 34 Hauptschule: Ern. Eingangstüranlagen mit Treppenhausfenstern (Gebäude 1) 20.000,00 0,00 0,00 20.000,00 40.000,00 35 Hauptschule: Ern. Decken in Fluren - Akustikdecken mit LED (Gebäude 1) 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 18.200,00 0,00 0,00 50.400,00 68.600,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 110.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 16.150,00 4.999,53 11.150,47 0,00 0,00 8.000,00 8.000,00 0,00 0,00 0,00 28 29 30 31 32 36 37 Hauptschule: Ern. Decken in Klassen Akustikdecken mit LED (Gebäude 1) Hauptschule: Ern. Dach Altbau; 2. BA (Gebäude 3) (vorher: Pestalozzischule) 38 Hauptschule: Ern. Duschen, Außentoiletten (Gebäude 3) (vorher: Pestalozzischule) 39 Hauptschule: Ern. Fenster Innenhof; 4. BA (Gebäude 3) (vorher: Pestalozzischule) 40 Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 2. BA 41 Europaschule: Blitzschutz - vorbeugender Brandschutz 42 Europaschule: Ern. Klassenraumtüren 0,00 0,00 0,00 46.500,00 46.500,00 43 Europaschule: Ern. Bodenbeläge 0,00 0,00 0,00 46.500,00 46.500,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 8.000,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 8.000,00 152.865,54 0,00 0,00 0,00 152.865,54 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 5.000,00 911,88 4.088,12 0,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 ERKA-Halle (Anteil Europaschule): Ern. Türen der Umkleidekabinen ERKA-Halle (Anteil Cusanus-Gymnasium): Ern. Türen der Umkleidekabinen Cusanus-Gymnasium: Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster im Toilettentrakt Cusanus-Gymnasium: Ern. Dach Bauteil C Cusanus-Gymnasium: Ern. Bodenbelege Cusanus-Gymnasium: Ern. Kesselanlage Cusanus-Gymnasium: Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo) Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster und Außentüre Turn- und Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium: Ern. Umkleiden und Anlage 3 10 Stand 01.01.2017 € 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 Duschbereich Turn- und Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium: Ern. Oberlichter Atrium und Gerüstbau Cusanus-Gymnasium: Ern. Estrich inkl. Bodenbelag (4 Klassen Atrium) Cusanus-Gymnasium: Ern. Alu-Türen Haupteingänge Schulhof - Atrium Cusanus-Gymnasium: Ern. Außendecken Haupteingänge Schulhof - Atrium Cusanus-Gymnasium: Ern. Glassteinfassade Turn-/Gymnastikhalle Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Klassentüren Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Stunden Toiletten Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Brandschutzdecken Haus Spiess: Ern. Dach Hauptgebäude Haus Spiess: Ern. Außenanstrich Haus Hohenbusch: Beseitigung Feuchtigkeit Haus Hohenbusch: Ern. Fensteranstrich Herrenhaus Haus Hohenbusch: Ern. Regenwasseranschlüsse Ehemaliger Friedhof Brückstraße: Sanierung Mauerwerk Burg Hauptturm: Ern. Fenster und Abschluss Fugarbeiten Burg Rundturm: Sanierung Mauerwerk Burg Wehrgang: Sanierung Mauerwerk Burg Wehrgang: Ern. Dachabdichtung Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2017 € 73.000,00 0,00 0,00 0,00 73.000,00 21.500,00 0,00 0,00 18.500,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 26.000,00 26.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 80.000,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 150.000,00 86.500,00 86.500,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 27.610,61 0,00 0,00 14.389,39 20.000,00 2.988,62 0,00 0,00 17.011,38 25.000,00 5.991,21 0,00 0,00 19.008,79 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 12.000,00 12.000,00 169.000,00 0,00 0,00 0,00 169.000,00 72 Windmühle Immerath: Sanierung 73 KG Gerderath: Ern. Personaltoilette 10.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 74 15.000,00 11.705,30 3.294,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.000,00 6.000,00 76 KG Gerderath: Ern. Heizkessel KG Am Hagelkreuz: Ern. Fenster Personalraum und Leiterinnenbüro KG Hetzerath: Ern. Heizkessel 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 77 KG Buscherhof: Ern. Fenster 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 78 KG Lövenich: Ern. Fenster 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 79 KG Lövenich: Ern. Sanitärräume 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 80 Kombinierte Tageseinrichtungen Westpromenade/Zehnthofweg: Ern. Fenster u. Außentüren (Zehnthofweg) 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,0 75 Anlage 3 11 Stand 01.01.2017 € 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Turnhalle Gerderath: Ern. Hallenfußboden Turnhalle Gerderath: Ern. Akustikdecke (einschl. Beleuchtung) Turnhalle Gerderath: Ern. Sanitärbereich Sportumkleide Schwanenberg: Ern. Sanitäranlage + Umkleiden Sportumkleide Katzem: Sanierung Duschen/Umkleiden Hallenbad Gerderath: Dämmung Fassade der Umkleide Hallenbad Gerderath: Ern. Sanitärbereich Obdach Neuhaus: Abbrucharbeiten Neuhaus 48/50 Obdach Geneiken: Sanierung Asylantenwohnheim Bellinghoven: Abbrucharbeiten Asylantenwohnheim Oerath: Abbrucharbeiten Parkdeck Ostpromenade: Ern. Beleuchtung Parkdeck Ostpromenade: Ern. Asphaltdecke (Oberdeck) Tiefgarage H.-J.-Gormanns-Straße: Sanierung Sprinkleranlage FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizungsregelung FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizung mit Lüftungsanlage FHH Gerderath: Überarbeitung Holzkonstruktion Halle FHH Gerderath: Ern. Dacheindeckung Bitumenschindeln Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2017 € 35.000,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 84.000,00 73.052,09 10.947,91 0,00 0,00 16.000,00 13.773,15 2.226,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62.100,00 62.100,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 116.000,00 97.128,14 18.871,86 0,00 0,00 60.000,00 52.626,06 7.373,94 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.300,00 6.300,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 9.000,00 7.741,52 1.258,48 0,00 0,00 20.900,00 0,00 0,00 10.200,00 31.100,00 0,00 0,00 0,00 10.200,00 10.200,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 41.000,00 0,00 0,00 45.000,00 86.000,00 25.000,00 16.664,23 8.335,77 0,00 0,00 38.000,00 0,00 0,00 0,00 38.000,00 340,08 0,00 340,08 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 100 Instandhaltungsrückstellung für die Kriegsgräberunterhaltung 101 MZG Matzerath: Ern. Dach Altbau und Dämmung 102 MZG Matzerath: Ern. Flachdach und Dämmung (Erweiterungsbau) 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 103 MZG Matzerath: Ern. Außenputz mit Dämmung 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 104 105 MZH Kückhoven: Dacheindeckung MZH Kückhoven: Ern. Fenster u. Außentüren Anlage 3 12 Stand 01.01.2017 € 106 MZH Kückhoven: Ern. Duschen 107 MZH Gerderhahn: Ern. Fenster 108 MZH Golkrath: Ern.Oberlichter Halle 109 MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung 110 119 MZH Hetzerath: Ern. Duschen und Toilette MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung Alte Schule u. Anbauten MZH Granterath: Ern. Außentoiletten MZH Granterath: Ern. Fenster MZH Granterath: Ern. Flachdach und Dämmung MZH Houverath: Ern. Lüftungsregelung MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und Toiletten MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Fenster Bürgerhaus Gerderath: Ern. Außentüren 120 Bürgerhaus Gerderath: Ern. Flachdächer 121 Bürgerhaus Gerderath: Ern. Sheddächer 111 112 113 114 115 116 117 118 50.000,00 Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2017 € 0,00 0,00 0,00 50.000,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 60.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 42.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 4.161.455,62 618.143,77 101.667,91 1.143.500,00 4.585.143,94 12. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind. Im Detail ergibt sich folgende Entwicklung und Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen: Anlage 3 13 Stand 01.01.2017 Altersteilzeit Sonstige Rückstellung (Personalaufwand) Urlaubsrückstellungen Überstundenrückstellungen Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen Rückstellungen Prozesskostenrisiko Gesamt Stadt Erkelenz Erfolgsabhängige Vergütungen Urlaub Jahresabschlusskosten Gesamt Kultur GmbH Jahresabschlusskosten Gesamt GEE GmbH Rückstellung für Gewerbesteuer Rückstellung Baugebiet "Unterhahn" Rückstellung Baugebiet "Vossemer Straße" Rückstellung Baugebiet "Zum Driesch" Rückstellung Baugebiet "Baaler Weg" Rückstellung "Leo-Heinrichs-W eg" 2. BA Rückstellung "Zum Driesch" Rückstellung Oerather Mühlenfeld-Süd Rückstellung "Tichelkamp" Schwanenberg Rückstellung "An der Burg" Gerderath Rückstellung "Zum Königsberg" Lövenich Rückstellungen f. droh. Verluste aus schweb. Geschäften Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten Rückstellungen zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten Gesamt GEE mbH & Co. KG Jahresabschlusskosten Abwasserabgabe Entsorgung Klärschlamm Buchführungskosten Gesamt Abwasserbetrieb Sonstige Rückstellungen Gesamt Inanspruchnahme/ Auflösung EUR Stand 31.12.2017 EUR 1.219.965,98 293.734,00 572.091,42 157.080,86 89.600,00 5.990.889,57 47.000,00 8.370.361,83 3.159.133,36 16.750,00 3.491.403,19 578.240,66 EUR 904.446,15 673.764,49 612.786,66 192.681,29 126.389,00 2.916.881,71 30.250,00 5.457.199,30 14.000,00 1.953,00 15.000,00 30.953,00 14.000,00 1.953,00 15.000,00 30.953,00 13.000,00 2.265,00 14.000,00 29.265,00 13.000,00 2.265,00 14.000,00 29.265,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 4.500,00 5.100,00 5.100,00 5.100,00 5.100,00 465,48 7.000,00 82.805,35 13.034,42 7.378,87 17.540,00 220.108,35 7.000,00 0,00 15.000,00 70.796,90 81.962,44 865.786,13 352.265,00 257.350,00 299.750,00 77.683,42 19.040,00 4.700,00 2.288.982,24 EUR 315.519,83 Zuführung 380.030,49 40.695,24 35.600,43 36.789,00 85.125,50 82.805,35 682.522,36 16.851,00 229.582,40 34.875,02 82.805,35 325,86 1.288,71 31.091,40 6.236,23 76,00 1.232,40 3.836,23 19.040,00 22.040,00 1.168.981,38 156.311,05 17.540,00 227.021,74 0,00 0,00 2.291,44 72.085,61 30.248,49 189.500,00 335.490,00 29.000,00 268.711,21 77.683,42 22.040,00 4.700,00 1.276.311,91 16.660,00 147.424,64 5.620,00 0,00 169.704,64 147.424,64 5.620,00 0,00 153.044,64 205.267,91 13.800,00 633,08 219.700,99 16.660,00 205.267,91 13.800,00 633,08 236.360,99 10.864.501,71 4.848.882,21 988.617,70 7.004.237,20 Anlage 3 14 Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen werden fortgeltende Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die Urlaubsrückstellungen wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrückstellung zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. Die sonstige Rückstellung unterteilt sich in „sonstige Rückstellungen für sonstige Personalaufwendungen“ und in „sonstige Rückstellungen für andere Sachverhalte“. Die „sonstigen Rückstellungen für sonstige Personalaufwendungen“ wurden gebildet für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) i.H.v. 316.764,49 €, die Ende März 2018 für den Zeitraum vom 01.01.2017 - 31.12.2017 zur Auszahlung gelangen. Die „sonstige Rückstellungen für andere Sachverhalte“ wurden für Rückstellungen im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung beim Betrieb gewerblicher Art „Bäderbetrieb“ (357.000 €) gebildet, da damit zu rechnen ist, dass aufgrund der Betriebsprüfung der Jahre 2012 - 2015 insbesondere Nachveranlagungsbescheide zur Kapitalertragsteuer durch die örtliche Finanzverwaltung erfolgen werden. Da die endgültigen Bescheide noch nicht erlassen sind, wird eine entsprechende Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 gebildet. Für die noch zu erfolgende Prüfung der Jahres- bzw. Gesamtabschlüsse durch die GPA für die Jahre 2013 bis einschl. 2017 wird ebenfalls eine Rückstellung gebildet (126.389 €). Eine Drohverlustrückstellung wurde in 2008 gebildet, weil seinerzeit ein Gewerbesteuerschuldner gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der Vollziehung für verschiedene Veranlagungsjahre angeordnet. Im Jahr 2017 hat das zuständige Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung für das Veranlagungsjahr 1999 aufgehoben bzw. für das Veranlagungsjahr 2000 teilweise aufgehoben und den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr 2000 reduziert. Aufgrund der dargestellten Anpassungen durch das Finanzamt ist die betreffende Drohverlustrückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 von 5.299.806,57 € (Stand: 31.12.2016) auf 2.198.148,71 € anzupassen. Gegen die aus Sicht des Debitors nur teilweise Reduzierung des Gewerbesteuermessbetrages aus 2000 hat der Gewerbetreibende Klage beim Finanzgereicht eingelegt und Widerspruch gegen den geänderten Gewerbesteuerbescheid erhoben. Die Zahlung der kompletten Summe ist jedoch durch den Gewerbetreibenden erfolgt, so dass das monetäre Ausfallrisiko gegenüber 2016 weggefallen ist. Zusätzlich wurde bereits im Jahr 2015 in noch einem Fall eine weitere Drohverlustrückstellung gebildet. Ein Gewerbesteuerschuldner hat dabei gegen die Neuveranlagung der Gewerbesteuer für die Jahre 2004 - 2008 Klage erhoben. Diese Drohverlustrückstellung wurde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 neu bewertet. Insgesamt kann in diesem Fall festgehalten werden, dass, wenn der Klage stattgegeben wird, mit einer Erstattungspflicht i. H. v. aktuell 718.733 € zu rechnen ist. Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen. Für ausstehende Rechnungen über Erschließungsarbeiten in den Baugebieten, bei denen mit der Veräußerung von Baugrundstücken begonnen wurde bzw. die Veräußerung der Baulandflächen bereits abgeschlossen ist wurden Rückstellungen in Höhe von insgesamt T€ 1.154 ausgewiesen. Für evtl. zu zahlende Abwasserabgabe wurde eine Rückstellung in Höhe von T€ 205 gebildet. Zum kurzfristigen Ausgleich von Gebührenschwankungen im folgenden Jahr erfolgte beim Abwasserbetrieb ein Verbindlichkeitenausweis in Höhe von T€ 1.400. Diese Sonstige Verbindlichkeit wurde zwecks Vereinheitlichung der Bilanzpositionen in den Sonderposten für Gebührenausgleich umgegliedert (siehe Anlage 3/6). Anlage 3 15 13. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 2 zum Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. 14. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen hauptsächlich vereinnahmte Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€ 6.527). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden (Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.801 T€. Daneben liegen noch weitere, kleinere passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 2.125 T€ vor (Ausgleichsmaßnahmen 260 T€, Ruherechtsentschädigungen 232 T€, Zahlungen, die zu Erträgen in 2017 führen 1.633 T€). Anlage 3 16 VI. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung 1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Sonstige Vergnügungssteuer Hundesteuer Familienleistungsausgleich T€ 262 6.727 23.026 21.042 2.400 964 283 2.068 56.772 2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres betragen T€ 20.013. Darin enthalten sind im Wesentlichen T€ 7.479 Schlüsselzuweisungen, T€ 8.708 Zuweisungen und Zuschüsse sowie T€ 3.708 Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen. 3. Bei den sonstigen Transfererträgen (901 T€) handelt es sich u.a. um die Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen den Landes NRW für das Jahr 2015 (372 T€), um den Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05 „Soziale Hilfen“ und 06 „ Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (506 T€). Daneben wurden Erstattungen für die Mehrbelastung zur Kreisumlage geleistet (4 T€). 4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (T€ 16.692) betreffen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren (T€ 7.322), Verwaltungsgebühren (T€ 940), Benutzungsgebühren (T€ 6.776), Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (T€ 1.654). 5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (1.436 T€) enthalten im Wesentlichen Erlöse aus der Veräußerung von Bauland (T€ 758), Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (T€ 217) und Mieten und Pachten (T€ 448). 6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 6.149 T€ erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der UVG- Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt. Abwasserbetrieb. 7. Im Haushaltsjahr 2017 wurden sonstige ordentliche Erträge in Höhe von T€ 5.040 erzielt, deren Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist: Anlage 3 17 Konzessionsabgaben Erstattung von Steuern Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden Bußgelder u.a. Säumniszuschläge u.dgl. Stundungs- und Aussetzungszinsen Erträge aus Ersatzvornahmen Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen Andere sonst. ordentl. Erträge T€ 2.088 534 295 131 720 42 19 21 574 29 587 5.040 8. Das Jahresergebnis bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 735 T€. 9. Die Bestandsveränderungen des Haushaltsjahres betragen 4.251 T€. Abgebildet werden hauptsächlich die konsolidierten Bestandsveränderungen, die sich aus dem Einzelabschluss der GEE mbH & Co. KG ergeben. 10. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 26.965 T€ des Haushaltsjahres 2017 entfällt mit 3.769 T€ auf Beamtenbezüge, mit 18.461 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.653 T€ auf Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte, 773 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 350 T€ und Versorgungsempfänger 423 T€) und mit 99 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur Auffüllung von Rückstellungsbeständen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensionsrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen insgesamt 2.209 T€, die ausschließlich für Beschäftigte (686 T€ für Pensionen, 45 T€ für Beihilfen) und für Pensionäre (982 T€ für Pensionen und 496 T€ für Beihilfen) aufgebracht wurden. 11. Die Zusammensetzung der Sach- und Dienstleistungen des Haushaltsjahres 2017 zeigt die folgende Aufstellung: Anlage 3 18 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Zuführung Instandhaltungsrückstellung Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Bewirtschaftung - Energie Bewirtschaftung - Reinigung Haltung von Fahrzeugen Unterhaltung der Geräte Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR) Besondere Aufwendungen für Beschäftigte Aus- und Fortbildung Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen davon: Verpflegungsaufw in Schulen u. Kindergärten Abfallbeseitigungsaufwendungen Aufwendungen Straßenbeleuchtung Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen T€ 1.567 1.144 374 468 2.034 1.302 410 450 278 65 161 258 3.474 T€ 302 T€ 1.706 T€ 1.080 T€ 386 Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten 4.937 Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen davon: 5.505 Aufwendungen EDV und Software Schülerbeförderungskosten Aufwendungen offener Ganztag Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll Übr. Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen T€ 767 T€ 1.695 T€ 1.567 T€ 1.001 T€ 475 22.427 12. Die bilanziellen Abschreibungen (T€ 10.986) umfassen die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen. 13. Die Transferaufwendungen 2017 setzen sich wie folgt zusammen: T€ Zuweisungen und Zuschüsse 6.810 (einschl. Zuweisungen an Abwasserverbände (T€ 720) Sozialtransferaufwendungen 10.167 Gewerbesteuerumlage 1.937 Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“ 1.854 Kreisumlage 21.518 Krankenhausinvestitionsumlage 516 42.802 Gemäß dem Hinweis des RPA im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 sind die beim städtischen Abwasserbetrieb gebuchten Zuweisungen an Abwasserverbände in Höhe von 720.399,03 € (im Vorjahr 728.663,77 €) unter den „Transferaufwendungen“ auszuweisen und nicht wie bislang geschehen unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen“. Anlage 3 19 14. Im Jahre 2017 wurden sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von T€ 6.812 geleistet. Diese setzen sich insbesondere aus dem Kernhaushalt der Stadt Erkelenz aus Steuern, Versicherungen (T€ 2.320), sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (T€ 733), Mieten und Pachten (T€ 832), Erstattungen für laufende Tätigkeiten (T€ 212), Geschäftsaufwendungen (T€ 598), Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten (T€ 424), Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen (T€ 171) und Zuführungen sonstige Rückstellungen (T€ 479) zusammen. Gemäß dem Hinweis des RPA im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2015 sind die beim städtischen Abwasserbetrieb gebuchten Zuweisungen an Abwasserverbände in Höhe von 720.399,03 € (im Vorjahr 728.663,77 €) unter den „Transferaufwendungen“ auszuweisen und nicht wie bislang geschehen unter der Position „Sonstige ordentliche Aufwendungen.“ 15. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (T€ 3.762) haben die Zinserträge sonstiger inländischer Bereich mit T€ 3.554. Daneben konnten Gewinnanteile von öffentlichen Sonderrechnungen (T€ 200) sowie übrige Zinserträge (T€ 8) vereinnahmt werden. 16. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen insgesamt T€ 1.570. 17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 sind keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden. 18. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 werden keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen. VII. Sonstige Angaben Die Kapitalflussrechnung nach DRS 21 zum Gesamtabschluss ist in der Anlage 3 zum Anhang dargestellt. Gesamtanlagenspiegel Gesamtabschluss Stadt Erkelenz Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 01.01.2017 Euro 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Abschreibungen Zugänge in 2017 Euro Abgänge in 2017 Euro Umbuchungen in 2017 Euro + - +/- 938.564,44 40.105,48 58.757.813,59 345.570,96 1.394.237,63 0,00 532.734,11 2.070,71 3.081.177,53 0,00 Stand am 31.12.2017 Euro Stand am 01.01.2017 Euro Buchwert Zugänge in 2017 Euro Abgänge in 2017 Euro Umbuchungen in 2017 Euro + - +/- Stand am 31.12.2017 Euro Stand am 31.12.2017 Euro Stand am 31.12.2016 Euro 0,00 978.669,92 846.910,86 34.169,85 0,00 0,00 881.080,71 97.589,21 91.653,58 -725,00 589.197,87 59.691.857,42 1.216.513,78 229.307,66 0,00 0,00 1.445.821,44 58.246.035,98 57.541.299,81 -95.697,00 -170.316,97 1.128.223,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.128.223,66 1.394.237,63 0,00 138.586,97 673.391,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 673.391,79 532.734,11 12.735,55 0,00 -12.172,74 3.081.740,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.081.740,34 3.081.177,53 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 W ald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 1.2.2.3 Grundstücke mit W ohnbauten 1.2.2.4 Grundstücke mit sonstigen Dienst- Geschäfts- und Be 9.303.183,23 0,00 0,00 221.743,08 9.524.926,31 1.397.550,89 164.174,49 0,00 0,00 1.561.725,38 7.963.200,93 7.905.632,34 73.090.867,68 0,00 0,00 462,63 73.091.330,31 13.516.384,46 1.499.056,53 0,00 0,00 15.015.440,99 58.075.889,32 59.574.483,22 3.748.258,09 0,00 0,00 3.869,39 3.752.127,48 467.722,35 91.864,80 0,00 0,00 559.587,15 3.192.540,33 3.280.535,74 57.361.963,29 0,00 -16.882,40 152.949,25 57.498.030,14 9.788.308,77 1.147.711,79 0,00 0,00 10.936.020,56 46.562.009,58 47.573.654,52 27.474.892,48 150.891,83 -441,00 12.212,48 27.637.555,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 27.637.555,79 27.474.892,48 779.826,88 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel 1.182.227,17 0,00 0,00 45.198,33 1.227.425,50 402.400,29 21.138,75 0,00 0,00 423.539,04 803.886,46 1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherhe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3.2.3 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 171.654.087,02 353.173,90 -3.395.330,89 1.676.381,07 170.288.311,10 91.352.798,74 3.230.057,33 -3.395.313,89 0,00 91.187.542,18 79.100.768,92 80.301.288,28 1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. W ege, Plätze und Verkehrslen 108.315.924,23 1.016.962,75 0,00 2.849.676,46 112.182.563,44 33.441.231,57 3.456.645,68 0,00 0,00 36.897.877,25 75.284.686,19 74.874.692,66 4.042,89 0,00 0,00 0,00 4.042,89 3.007,14 405,72 0,00 0,00 3.412,86 630,03 1.035,75 1.469.125,61 1.413,32 0,00 0,00 1.470.538,93 572.994,29 59.070,20 0,00 0,00 632.064,49 838.474,44 896.131,32 1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden, die nicht zu Nr. 2 und 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 45.365,80 0,00 0,00 0,00 45.365,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 45.365,80 45.365,80 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 5.655.208,09 557.344,33 -70.751,63 4.489,49 6.146.290,28 3.286.830,70 457.272,20 -50.727,68 0,00 3.693.375,22 2.452.915,06 2.368.377,39 1.2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung 9.157.896,36 670.071,03 -27.465,41 0,00 9.800.501,98 4.555.907,66 536.651,50 -27.460,91 0,00 5.065.098,25 4.735.403,73 4.601.988,70 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 2.009.204,65 5.962.816,39 0,00 -5.512.277,31 2.459.743,73 0,00 57.994,86 0,00 0,00 57.994,86 2.401.748,87 2.009.204,65 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 990.793,31 1.001,00 0,00 0,00 991.794,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 991.794,31 990.793,31 1.3 Finanzanlagen 1.3.3 Übrige Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 401.690,26 98.476,72 0,00 0,00 500.166,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 500.166,98 401.690,26 1.3.6.1 an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3.6.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3.5 W ertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 1.3.6.3 an Sondervermögen 1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 46.019.336,76 582.588.594,22 9.212.633,97 -3.607.293,33 0,00 588.193.934,86 160.848.561,50 10.985.521,36 -3.473.502,48 0,00 168.360.580,38 419.833.354,48 421.740.032,72 Anlage 1 zum Anhang Gesamtverbindlichkeitenspiegel Art der Verbindlichkeit 1. 2. Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 von verbundenen Unternehm en von Beteiligungen von Sonderverm ögen vom öffentlichen Bereich von Kreditinstituten von Sonstigen 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 3.2 4. 5. 6. 7. 8. 9. vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditm arkt Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen Summe aller Verbindlichkeiten Gesamtbetrag des Haushaltsjahres EUR 1 - 3.130.136,62 37.700.830,80 1.500.000,00 - bis zu 1 Jahr mit einer Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR 2 EUR 3 - 460.103,32 4.234.195,39 600.000,00 - 5.040.591,35 216.054,21 462.276,54 2.399.597,28 5.040.591,35 216.054,21 462.276,54 2.399.597,28 50.449.486,80 13.412.818,09 EUR 4 - EUR 5 - 1.777.913,28 17.936.348,88 900.000,00 - - 892.120,02 15.530.286,53 0,00 - - Gesamtbetrag des Vorjahres 3.427.739,94 39.808.391,78 1.600.000,00 - 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.456.644,22 567.897,37 278.122,91 2.004.662,75 20.614.262,16 16.422.406,55 50.143.458,97 Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: Bürgschaften für die Herm ann-Josef-Stiftung Erkelenz 16.255.308,16 Anlage 2 zum Anhang Anlage 3 zum Anhang Gesamtabschluss Stadt Erkelenz Kapitalflussrechnung* Ergebnis Haushaltsjahr TEUR 1 Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2 + Sonstige Transfereinzahlungen 3 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 4 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 5 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 6 + Sonstige Einzahlungen 7 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 8 - Personalauszahlungen 9 10 - Versorgungsauszahlungen 11 - Ausz. für Sach- und Dienstleistungen 12 - Transferzahlungen 13 - Sonstige Auszahlungen 14 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 15 = Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (8 und 14) Ergebnis Vorjahr TEUR 56.950 17.867 910 15.078 831 5.972 4.518 102.126 -22.516 -2.133 -20.310 -43.350 -5.590 -93.899 52.744 14.067 1.005 14.360 808 8.013 4.837 95.834 -21.742 -1.744 -17.698 -41.639 -6.667 -89.490 8.227 6.344 Zuwendungen für Investitionsmaßmahmen Einzahlg. a.d. Veräußerg. v. Sachanlagen Einzahlg. a.d. Veräußerg. v. Finanzanl. Einzahlg. a. Beiträgen u.ä. Entgelten Sonstige Investitionseinzahlungen Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlg. f.d. Erwerb von Grdst. und Gebäuden Auszahlg. f. Baumaßnahmen Auszahlg. f.d.Erwerb v.bewegl. Anlagevermögen Auszahlg. f.d. Erwerb v. Finanzanlagen Auszahlg. v. aktiv.Zuwend. Sonstige Investitionsauszahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 3.403 1.518 0 767 9 3.970 9.667 -202 -5.613 -1.499 -1 -155 -40 -7.510 5.047 3.637 0 320 0 3.582 12.586 -5.920 -6.256 -1.915 0 0 -56 -14.147 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (22 und 29) = Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag (15 und 30) 2.157 10.384 -1.561 4.783 32 33 34 35 36 37 + + = Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Saldo aus Finanzierungstätigkeit 10 10 -2.510 0 -6.570 -9.060 3.309 10 -8.553 0 -1.662 -6.896 38 39 40 41 = Änd. d. Best. an eigenen Finanzmitteln (31 und 37) + Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln + Bestand an fremden Mitteln 1.324 8.908 1.005 -2.113 11.326 -305 11.237 8.908 * Bis einschl. 2011 wurde die Kapitalflussrechnung nach der indirekten Methode ermittelt. Ab dem Jahr 2012 erfolgt die Ermittlung der Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode. Der Zahlungsmittelbestand (liquide Mittel) umfasst neben den Beständen auf den Konten bei den Kreditinstituten und Banken auch alle Barmittel und Bestände auf den Sparbüchern. 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 + + + + + + = = = Liquide Mittel Anlage 4 1 Lagebericht 1. Allgemeines Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Gesamtjahresergebnisses Die Gesamtergebnisrechnung hat mit einem Gesamtergebnis von 4.188.485,18 € abgeschlossen. 3. Analyse der Vermögenslage Auf der Aktivseite der Gesamtbilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2017 auf 464.322.969,63 € beläuft. Das Anlagevermögen beträgt 419.833.354,48 €. Prozentual gesehen, beträgt das Anlagevermögen 90,42 % der Bilanzsumme. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 41.588.145,93 € oder 8,96 %. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 2.901.469,22 € oder 0,62 % aus. Das Anlagevermögen besteht aus • • • Immateriellen Vermögensgegenständen von 97.589,21 € Sachanlagen von 372.224.467,22 € Finanzanlagen von 47.511.298,05 € Das Umlaufvermögen besteht aus • • • • Vorräten von 13.776.147,50 € Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 11.575.310,99 € Wertpapiere des Umlaufvermögens von 5.000.000,00 € und liquiden Mitteln von 11.236.687,44 € Anlage 4 2 Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten 2.901.469,22 €. 4. beträgt zum Bilanzstichtag Analyse der Finanzlage Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das ja mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst. Das Eigenkapital besteht aus • • • • • der allgemeinen Rücklage in Höhe von der Sonderrücklage in Höhe von der Ausgleichsrücklage in Höhe von dem passiven UB aus Kapitalkonsolidierung dem Gesamtjahresergebnis in Höhe von 182.611.111,35 1.671.551,83 11.223.161,02 517.070,90 4.188.485,18 € € € € €. Weiter rechnet man zum Eigenkapital die • Sonderposten in Höhe von 147.448.058,76 €, die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und durch ihre ertragswirksame Auflösung über die Nutzungsdauer den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisiert. Die vorstehenden Passivposten umfassen 347.659.439,04 € und weisen somit ein „wirtschaftliches“ Eigenkapital von 74,87 % aus. Die Rückstellungen in Höhe von 55.761.294,14 €, die man wegen ihres späteren Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern in erster Linie die zukünftigen Pensionsaufwendungen. Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art insgesamt 50.449.486,80 € betragen. Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote von 22,88 %. Soweit die Rückstellungen wider erwarten doch nicht benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 10.452.749,65 € (2,25 %) ausgewiesen. Es handelt sich überwiegend um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren. 5. Bilanzkennzahlen Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen: Anlage 4 3 EkQ1 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme = 43,12 % Vorjahr: 42,59 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. EkQ2 Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100 Bilanzsumme = 74,47 % Vorjahr: 74,30 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert. AbI Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = Ordentliche Aufwendungen 9,99 % Vorjahr: 11,00 % Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ (Abl) zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. AnD1 Eigenkapital x 100 Anlagevermögen = 47,69 % Vorjahr: 46,46 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist. AnD2 (EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 96,79 % Anlagevermögen Vorjahr: 95,75 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ (AnD2) gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. Anlage 4 4 ZIQ Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen = 1,43 % Vorjahr: 1,64 % Die Kennzahl „Zinslastquote“ (ZIQ) zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Nach dem 31.12.2017 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Die letztjährige „Chancen- und Risikenbetrachtung“ schloss mit der Aussage, dass, soweit sich an den Rahmenbedingungen keine grundlegenden negativen Änderungen ergeben würden, sich auch mittelfristig nichts an den positiven Jahresergebnissen in den Gesamtergebnisrechnungen ändern werde. Diese Aussage wird umso mehr durch das beste Jahresergebnis bei der Konzernmutter in 2017 unterstrichen. Schließt dieses, noch im Rahmen der Prüfung durch das örtliche RPA zu bestätigende Jahresergebnis, mit einem positivem Ergebnis von gerundet 3,9 Mio. € ab. Insofern verwundert es nicht, dass nunmehr das Konzernjahresergebnis mit einem Plus von 4.188.485,18 € vorgelegt werden kann. Somit kann auch bei der Konzernmutter das bisher beste Gesamtergebnis in der Geschichte der Konzernrechnungslegung in 2017 bilanziert werden. Ausgangspunkt für dieses sehr gute Ergebnis ist, dass der Aufschwung der deutschen Wirtschaft sich auch in 2017 fortgesetzt hat. Konnte bereits 2016 beim Bruttoinlandsprodukt ein Wirtschaftswachstum von 1,9 % gegenüber dem Vorjahr festgehalten werden, hat sich dieses Wirtschaftswachstum in 2017 sogar um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Getragen wurde das Wachstum zum Jahresende insbesondere vom starken Außenhandel. Daneben trug auch der Aufschwung in der Eurozone zu dem wiederholt kräftigen Wachstum bei. Binnenwirtschaftlich lagen die Konsumausgaben der Verbraucher in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr und konnten sich dadurch auch wiederholt zu einem wichtigen Faktor des Wirtschaftswachstums herauskristallisieren. Dies ist vor allem darauf zurückführen, dass die Lage am Arbeitsmarkt historisch günstig ist und so den Konsumenten Planungssicherheit gegeben wird. Weiterhin führt die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank dazu, dass die Verbraucher mehr konsumieren, da das Sparen nahezu keinen Zinsertrag abwirft. Die Inflationsrate blieb in 2017 in etwa auf dem Vorjahresniveau und wird auch für 2018 in einem Bereich von ca. 1,7 Prozent erwartet. Vor dem Hintergrund dieser weiterhin idealen Rahmenbedingungen, stiegen die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand in 2017 auf neue Rekordhöhen. Die daraus resultierenden Chancen zur Konsolidierung und Entschuldung der öffentlichen Haushalte wurde jedoch nicht flächendeckend, sondern leider nur vereinzelt genutzt. Die Zahl der tatsächlich bzw. strukturell ausgeglichen Haushalte hat sich in 2017 gegenüber 2016 leicht verringert, die Summe aller Liquiditätskredite ist mit 26,5 Milliarden € Ende 2016 nahezu gleich geblieben und bei der Verschuldung bei den Investitions- Anlage 4 5 krediten hat sich der Stand Ende 2016 sogar nochmals um 4,1 % auf 23,3 Milliarden Euro erhöht. Letztendlich soll es aber an dieser Stelle nicht darum gehen, die landesweite Entwicklung im Detail zu analysieren, sondern aufzuzeigen wie sich der Konzernabschluss der Stadt Erkelenz in 2017 entwickelt hat und welches Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage kurz- und mittelfristig auf Konzernebene zu erwarten ist. Natürlich kann eine solche Betrachtung nur gelingen, wenn gleichzeitig auch die bestimmenden Rahmenbedingungen aufgezeigt, gewürdigt und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf unseren Haushalt aufgezeigt werden. Betrachtet man zunächst den Jahresabschluss der Konzernmutter, so fällt auf, dass die bereits sehr positiven Jahresergebnisse der Jahre 2007 bis 2009 in 2017 nochmals verbessert werden konnten. In 2017 wurde letztendlich bei der Konzernmutter ein positives Jahresergebnis von 3.883.711,99 € bilanziert. Wie bereits erwähnt, stellt das Ergebnis den neuen Benchmark für künftige Jahresergebnisse dar. Im Vergleich zu den Planungsdaten für 2017 ergeben sich in der Haushaltsausführung Verbesserungen in Höhe von 5.603.711,99 €. Zurückzuführen sind diese Verbesserungen gegenüber der Planung auf Mehrerträge von 3.590.036,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Minderaufwendungen von 1.807.196,21 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie Verbesserungen im Finanzergebnis von 206.478,98 €. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich in 2017 die Erträge in drei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen markant verändert haben. Bei den Aufwendungen ist es, wenn man die Personal- und Versorgungsaufwendungen als eine Kontenklasse sieht, sogar nur eine Kontenklasse, die sich gegenüber der Planung markant verändert hat. In diesem Jahr sind die wesentlichen Abweichungen auf der Ertragsseite bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ festzustellen. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ haben sich gegenüber der Planung um 4,1 Mio. € auf 56.809.363,90 € erhöht. Ca. 72 % aller Verbesserungen im Jahresergebnis können demzufolge in dieser Kontenklasse ausgemacht werden. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Verbesserung von 3,3 Mio. € bei der Gewerbesteuer sowie einer Verbesserung von 0,7 Mio. € bei den Einkommensteueranteilen. Insbesondere die deutliche Verbesserung bei den Gewerbesteuererträgen hat das gute 2017er Ergebnis entscheidend geprägt. Nun aber zu den schlechten Nachrichten, die mit dieser Verbesserung auf nunmehr 23,0 Mio. € bei der Gewerbesteuer in 2017 verbunden sind: Zum einen wird dieses verbesserte Ergebnis im Rahmen des GFG 2019 derart angerechnet werden, dass bei ansonsten unveränderten Parametern damit geringere Schlüsselzuweisungen in 2019 verbunden sein werden und andererseits ist ein Teilbetrag des Gewerbesteuerertrages von gut 3,0 Mio. € nicht nachhaltig, da diese Verbesserungen lediglich aufgrund von Sondereffekten bei Betriebsprüfungen temporär eingetreten sind. Bei den Einkommensteueranteilen wirkt sich weiterhin die konsequente Ansiedlungspolitik von jungen Familien, gepaart mit den bundesweit historisch hohen Einkommensteuererträgen, infolge einer nahezu bundesweiten Vollbeschäftigung, positiv aus. Hier konnte für 2017 ein Ergebnis von 21,0 Mio. € festgestellt werden. Anlage 4 6 Dieses gute Ergebnis wird uns leider auch zu 90 % auf unsere Steuerkraft für das GFG 2019 angerechnet werden Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ ergaben sich Reduzierungen von 2,0 Mio. € gegenüber der Planung, die sich als Differenz einerseits aufgrund von geringeren Aufwendungen für Flüchtlinge und damit einhergehend auf verringerte Erstattungsleistungen und andererseits auf erhöhte Erstattungen von Leistungen im Bereich der „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ zurückführen lassen. Für 2018 und folgende Jahre wird mit einer wesentlich geringeren Zahl an Flüchtlingen sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen gerechnet, so dass aufgrund der Erfahrungen aus 2017 hier von einer nahezu ergebnisneutralen Auswirkung im Produkt 050303 - Leistungen nach dem AsylbLG - künftig ausgegangen werden kann. Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ kann schließlich eine Verbesserung von 1,0 Mio. € gegenüber der Planung bilanziert werden. Diese Verbesserung ist als Summe von diversen Abweichungen bei verschiedenen Geschäftsvorfällen zurückzuführen. Bei den ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Aufwandsreduzierungen von 1,8 Mio. € festzustellen. Schaut man sich die dazugehörigen Kontenklassen an, fallen zunächst einmal erhöhte Personal- und Versorgungsaufwendungen von 0,7 Mio. € auf. Während sich die Personalaufwendungen um 0,8 Mio. € reduziert haben, ist bei den Versorgungsaufwendungen eine Erhöhung um 1,5 Mio. € zu verzeichnen. Maßgeblich für diese insgesamt erhöhten Aufwendungen von 0,7 Mio. € sind Rückstellungen für neue Fälle bei den Versorgungsempfängern, die zu signifikanten Erhöhungen beim Versorgungsaufwand führten. Die mit unmittelbarem Zahlungsfluss verbundenen Aufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen konnten dagegen sogar gegenüber den geplanten Ansätzen um gut 2 % unterschritten werden. Dass die geplanten Rückstellungsaufwendungen für Versorgungsempfänger in 2017 nicht auskömmlich sein würden, hatte sich bereits im 2016er Jahresabschluss angedeutet, da es sich in diesem Bereich um temporär verzögerte Pensionseintritte handelt. Insofern kann an dieser Stelle auf die letztjährigen Ausführungen verwiesen werden. Ansonsten sind noch bei den „Transferaufwendungen“ mit einer Reduzierung von 2,3 Mio. € maßgebliche Veränderungen gegenüber der Planung eingetreten. Verantwortlich sind dafür insbesondere geringere Aufwendungen bei den „Leistungen für Flüchtlingsaufwendungen“ von ca. 3,4 Mio. € sowie Mehraufwendungen von 0,5 Mio. € bei der Gewerbesteuerumlage. Die Gründe für die geringeren Flüchtlingsaufwendungen wurden zuvor erläutert. Die Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage sind ursächlich darin zu sehen, dass bei der Gewerbesteuer wesentlich mehr Ist-Einzahlungen im Referenzzeitraum zu verzeichnen waren als eingeplant. Diese ziehen automatisch auch erhöhte Gewerbesteuerumlagen nach sich. Abgerundet wird diese positive unterjährige Entwicklung beim „ordentlichen Ergebnis“ durch den positiven Saldo beim „Finanzergebnis“. Zwar entspricht das positive „Finanzergebnis“ von 5,6 Mio. € „nur“ einer Verbesserung um 0,2 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung, aber der Gesamtsaldo in dieser Kontenklasse zeigt gleichzeitig auf, wie wichtig dieses positive „Finanzergebnis“ für das jeweilige „Jahresergebnis“ ist. Aus der Finanzrechnung haben sich in 2017 ebenfalls wieder sehr erfreuliche Kennzahlen entwickelt. Der „Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ schließt mit einem Plus Anlage 4 7 von 10.893.492,11 € ab, was abermals dazu führte, dass ein signifikanter Betrag von 2,499 Mio. € zur Entschuldung verwendet werden konnte. Die bilanziellen liquiden Mittel konnten mit einer Summe von 9.079.938,11 € (+1,25 Mio. € gegenüber 2015) zum 31.12.2017 festgestellt werden. Den in 2017 vorgenommen Investitionsauszahlungen von 5,616 Mio. € stehen Investitionseinzahlungen von 4,704 Mio. € gegenüber. Aufgrund der hohen Selbstfinanzierungskraft und einer hohen Drittfinanzierungsquote konnte abermals zum Jahresultiomo bei den Liquiditätskrediten festgestellt werden, dass diese weiterhin bei 0,00 € liegen. Als Zwischenergebnis kann hier für 2017 festgehalten werden, dass auch in der 2017er Haushaltsausführung bei den maßgeblichen Kennzahlen eine positive Entwicklung festgestellt werden kann. Nach dieser zumeist auf die Vergangenheit gerichteten Betrachtungsweise bei der Konzernmutter, soll zur Abrundung noch ein Ausblick auf die kurz- und mittelfristige finanzielle Zukunft unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen erfolgen. Wie bereits mehrfach an dieser Stelle in vorherigen Jahresabschlüssen aufgezeigt, macht der Gesetzgeber die Nachhaltigkeit einer Haushaltswirtschaft sowohl am Eigenkapital als auch am Verschuldungsgrad fest. Beim Eigenkapital wird insbesondere in einem abgestuften Verfahren Wert darauf gelegt, dass das Eigenkapital erhalten bleibt und eine ausreichende Ausgleichsrücklage vorhanden ist. Soweit dies nicht gewährleistet werden kann, wird ein besonderer Blick auf die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage genommen. In unserem Haushalt brauchen wir uns jedoch zumindest mittelfristig nur mit dem gesetzlich unterstellten Normalfall zu beschäftigen. Damit dies auch mittel- und langfristig so weiter sein wird, ist darauf zu achten, dass sich insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Bereichen keine negativen Einflüsse für den Haushaltsausgleich ergeben: 1. Die vorliegende Jahresrechnung hat gezeigt, dass die mit der Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen primären Aufwendungen durch die bisherige Kostenerstattungssystematik halbwegs auskömmlich gedeckt werden konnten. In 2018 als auch mittelfristig werden aber nicht nur die pauschalen Erstattungen der unmittelbaren Pro-Kopf-Aufwendungen für den Erfolg zukünftiger Haushalte maßgeblich sein, sondern insbesondere die darüber hinausgehende Erstattung von latenten Sekundäraufwendungen. Beispiele für solche latenten Sekundäraufwendungen sind die Aufwendungen, die mit der Verweildauer von geduldeten Flüchtlingen verbunden sind, Aufwendungen, die mit der Integration von Flüchtlingen für Kindergarten- und Schulbesuche verbunden sind, Aufwendungen, die infolge der Teilnahme von Flüchtlingen am kulturellen, sozialen und beruflichen Leben verbunden sind. Daneben wird weiterhin die Familienzusammenführung von geduldeten und anerkannten Flüchtlingen ein zentrales Thema sein. Letztendlich kann nur die mittelfristige Zukunft zeigen, ob es gelingt, die Flüchtlinge vor Ort zu integrieren und ob Bund und Land sich ihrer finanziellen Verantwortung dafür bewusst sind und den Kommunen auskömmliche finanzielle Mittel für diese Integration bereitstellen. 2. Weiterhin eine zentrale Rolle spielt der Produktbereich 06 - Kinder-, Jugendund Familienhilfe. Neben der allgemeinen Brisanz, die mit diesem Produktbereich einhergeht, war 2017 das zentrale Thema in diesem Produktbereich die Anlage 4 8 Umstellung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Diese Umstellung, die mit veränderten Zuständigkeiten und daraus resultierend, mit einer geänderten Systematik in der Kostenerstattung verbunden ist, ist zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Insgesamt gesehen, haben sich die Aufwendungen im Produktbereich „06“ gegenüber 2017 um 1,1 Mio. € von 21,3 Mio. € auf 22,4 Mio. € erhöht. Gleichzeitig konnte aber aufgrund von erhöhten Kostenerstattungen im Rahmen des Unterhaltsvorschusses, erhöhten Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen durch andere Kommunen bzw. Kommunalverbände sowie erhöhten Landeszuwendungen Mehrerträge von 1,6 Mio. € gegenüber 2016 generiert werden. Unter dem Strich konnten so die Nettoaufwendungen um 0,5 Mio. € gegenüber 2016 reduziert werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entwicklung nachhaltig ist oder ob es sich hier mehr oder weniger um eine einmalige Entwicklung im Produktbereich „06“ handelt. 3. Ein Dauerthema bleibt auch die Kreisumlage. In 2017 konnte zwar der geplante Haushaltsansatz von 22,074 Mio. € um 0,556 Mio. € unterschritten werden, aber ist dies als Erfolg zu werten? Bedenkt man, dass die Kreisumlage 2016 noch 21,225 Mio. € betrug, so kann ein Ergebnis von 21,518 Mio. € in 2017 nicht glücklich machen, da es letztendlich einer Mehrbelastung des Haushaltes von 0,293 Mio. € entspricht. Für 2018 mussten bereits 21,927 Mio. € eingeplant werden, also nochmals eine Erhöhung um 0,4 Mio. €. Es bleibt zu hoffen, dass der Kreis zumindest evtl. Erstattungen vom Landschaftsverband 1:1 an seine Kommunen weiterleitet. Zumindest optisch könnte dadurch eine geringere Kreisumlage ausgewiesen werden. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Kreishaushalt weiterhin keine konzeptionelle Aufgabenkritik und damit einhergehend, eine mittel- bis langfristig angelegte Aufwandsreduzierung erkennbar ist. 4. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen haben in 2017 zu einer Belastung des Ergebnisses in Höhe von 26,8 Mio. € geführt. Gegenüber 2016 bedeutet dies eine Erhöhung um 1,5 Mio. €. bzw. 5,7 %. Ursächlich sind neben Neueinstellungen, Ersatzeinstellungen, Übernahme von Auszubildenden, erhöhten Beihilfeaufwendungen, statistischen Anstiegen der Lebenserwartungen bei den Versorgungsempfängern, natürlich auch gesetzlich vorgeschriebene Besoldungserhöhungen und Beförderungen. Während die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen mehr oder weniger nicht beeinflusst werden können, wird es weiterhin wichtig sein, gut ausgebildete und fair bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen, die die stetig steigenden Anforderungen im öffentlichen Bereich motiviert und effizient meistern können. Es zeigt sich aber immer mehr, dass es aufgrund des demografischen Wandels immer schwieriger werden wird, qualifiziertes Personal von anderen Behörden abzuwerben. Demzufolge sollte ein Weg sein, zukünftig vermehrt Nachwuchskräfte selber auszubilden und zu versuchen, diese frühzeitig dauerhaft an den Dienstherrn zu binden. Es sollte also weiterhin die Prämisse gelten, dass Qualität vor Quantität steht und demzufolge Neueinstellungen nur wohl überdacht vorgenommen werden. Insgesamt wird 2017 bei der Konzernmutter als finanziell erfolgreiches und nachhaltiges Jahr in Erinnerung bleiben. Das beste Jahresergebnis in der Historie der Erkelenzer-NKF-Abschlüsse, eine über dem Anfangsbestand hinaus gefüllte Ausgleichsrücklage, eine mittelfristig mehr als ausreichende Liquidität, eine weitere mar- Anlage 4 9 kante Reduzierung der Investitionskredite, weiterhin kein Bestand an Liquiditätskrediten und eine Eigenkapitalquote II von über 80 % sollten mittelfristig ein sehr gutes Fundament sein, um auch konjunkturelle Eintrübungen erfolgreich meistern zu können. Trotz dieser guten Ausgangslage sollte das eigene Verhalten ständig kritisch reflektiert und auch weiterhin die nicht zu beeinflussenden Rahmenbedingungen sorgsam beobachtet werden, um zeitnah gegenzusteuern und korrigierend im eigenen Einflussbereich eingreifen zu können. Neben dieser finanzwirtschaftlichen Betrachtung wurde im 2015er Jahresabschluss erstmalig eine Einschätzung der Lage durch den kompletten Verwaltungsvorstand vorgenommen. Eine solche Einschätzung durch den Verwaltungsvorstand wurde natürlich in diesem Jahr wieder vorgenommen. Dabei haben die Dezernenten als auch der Bürgermeister eine Einschätzung der Chancen und Risiken aus ihrer jeweiligen Sicht vorgenommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird dahingehend auf die Ausführungen im Rahmen des 2017er Lageberichts beim NKF-Abschluss der Mutter verwiesen. Die dort vorgenommenen Einschätzungen sind vollumfänglich auch auf die gegenwärtige Lage beim „Konzern Stadt Erkelenz“ übertragbar. Für einen Konzernabschluss sind weiterhin nicht nur die Entwicklungen des Mutterunternehmens wichtig, sondern natürlich auch die der Töchter maßgeblich. In 2017 sind dabei gegenüber 2016 zwei zusätzliche Gesellschaften zu betrachten, da die Stadt Erkelenz seit 2017 an zwei weiteren Unternehmen beteiligt ist: · · dem „Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ und der „d-NRW AöR“ Während die „d-NRW AöR“ eine Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. S. 7, letzter Absatz) und keiner weiteren Betrachtung an dieser Stelle bedarf, ist der „Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ zum 21.11.2017 gegründet worden. Der Zweckverband nimmt jedoch seine Aufgaben erst tatsächlich ab dem 01.01.2018 wahr. Nach jetziger Einschätzung wird der Zweckverband wohl im 2018er Abschluss als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode zu konsolidieren sein (vgl. Seite 6 (3)). Inwieweit sich hieraus Chancen und Risiken für den Konzern „Stadt Erkelenz“ ergeben, wird aber erst nach Aufnahme des operativen Geschäftes gesagt werden können. Bei den weiteren vier voll zu konsolidierenden Beteiligungen haben sich gegenüber dem Vorjahr sowohl von der Anzahl als auch vom Umfang des Einflusses keine Änderungen ergeben. Während die GEE mbH als auch die Kultur GmbH sowohl aufgrund ihrer Bilanzsummen als auch aufgrund ihrer jährlichen Ergebnisse keiner detaillierten Lagebetrachtung bedürfen, können im „Konzern Stadt Erkelenz“ jedoch die Abschlüsse und Entwicklung des Städtischen Abwasserbetriebes sowie der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) den Konzern entscheidend beeinflussen. Die Entwicklung in diesen beiden Unternehmen sollen daher nachstehend näher betrachtet werden. Der Städtische Abwasserbetrieb konnte im abgelaufenen Jahr in seinem Einzelabschluss einen Jahresüberschuss von knapp 2,3 Mio. € ausweisen. Dabei wurde wieder einmal mehr oder weniger eine Punktlandung im Vergleich zum geplanten Ergebnis erzielt. Dieses Ergebnis reiht sich damit in die konstant guten Abschlüsse des Abwasserbetriebes der vergangenen Jahre ein. Gut ist dabei nicht nur im Sinne ei- Anlage 4 10 nes wirtschaftlichen Erfolges zu interpretieren, sondern auch so zu verstehen, dass die landesweit günstigen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren im Sinne der Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger zumindest weiterhin beibehalten werden konnten. Für 2018 konnte sogar im Bereich der Schmutzwassergebühren eine Senkung um 7 Cent auf 1,75 €/m³ bezogener Frischwassermenge vorgeschlagen und beschlossen werden. Daneben zeigt ein Blick in den Lagebericht des Einzelabschlusses, dass weder ertragswirtschaftliche noch finanzwirtschaftliche Risiken derzeit erkennbar sind. Lediglich im Bereich der „sonstigen Risiken“ gilt es weiterhin die Aufnahmefähigkeit der Abwasserreinigungsanlage (ARA) mit sorgsam zu beobachten. Hier ist erkennbar, dass die ARA allmählich an ihre Kapazitätsgrenze gelangt. Das würde natürlich auch die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und somit ggfls. auch die Ergebnisse der Konzernmutter beeinflussen. Es ist daher stets sorgfältig zu prüfen, welche Auswirkung die Menge und die Zusammensetzung des Schmutzwassers auf einen nachhaltigen Betrieb der ARA hat. Aufgrund der örtlichen topographischen Gegebenheiten im Einzugsbereich der Kläranlage (keine richtige Vorflut, keine größeren Gewässer zur Einleitung) sind Kapazitätsveränderungen nur bedingt darstellbar. Insoweit sind innovative Alternativbetrachtungen erforderlich, damit der Abwasserbetrieb auch weiterhin für die Bürger der Stadt Erkelenz mit moderaten Gebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser planen kann. Auf der anderen Seite lassen die fortlaufende Auswertung der Luftbildaufnahmen aus den Jahren 2009 und 2012 weiterhin erahnen, dass im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung die Solidargemeinschaft der Gebührenzahler noch signifikant erweitert werden kann. Dies käme dann der Gemeinschaft aller Gebührenzahler in diesem Bereich zugute. Insgesamt wird die Betriebsführung im Abwasserbereich auch zukünftig darauf bedacht sein, qualitätsorientierte und bezahlbare Leistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung zur Verfügung zu stellen. Wie bereits erwähnt, kann neben dem Städtischen Abwasserbetrieb die Entwicklung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (kurz: GEE) auf den Konzernabschluss entscheidenden Einfluss haben. In 2017 konnte die GEE eine nahezu ausgeglichene G&V-Rechnung ausweisen. Letztendlich schloss sie mit einem Plus von 7.224,80 € ab. Das insgesamt noch ein leichtes Plus erwirtschaftet werden konnte, ist umso erstaunlicher, da 2017, genau wie 2018 und 2019, mehr oder weniger als Übergangsjahr eingeordnet werden muss. Übergangsjahr deshalb, da die bisherigen größeren Baugebiete (u.a. „OeratherMühlenfeld“, „Oerather–Mühlenfeld-Süd“, Gerderath - „An der Burg“, Schwanenberg - „Tichelkamp“) sowohl erschlossen als auch die Grundstücke allesamt verkauft sind, während die neuen größeren Baugebiete (u.a. „Oerather-Mühlenfeld-West“, Kückhoven – „Hinter Klüschgarten“, Schwanenberg -. „In der Schlei-Ost“) bauplanungsrechtlich noch nicht vollständig abgeschlossen sind bzw. kurz vor der Erschließung stehen. Für die neuen Baugebiete wird allgemein damit gerechnet, dass im vierten Quartal 2019 bzw. in 2020 mit der Erschließung bzw. dem Verkauf begonnen werden kann. Insbesondere die Vermarktung im Bereich des „Oerather-Mühlenfeldes-West“ wird dann wieder zu verbesserten Jahresergebnissen führen. Die Grundlagen für eine erfolgreiche Vermarktung sind in den meisten vorgesehenen neuen Baugebieten bereits gemacht, nämlich ein erfolgreicher Grunderwerb. Diese Entwicklung für 2017 wurde bereits im letztjährigen Lagebericht vorhergesagt. Gleiches gilt für die Jahre 2018 und 2019. An dieser Einschätzung hat sich auch aktuell nichts geändert, so dass getrotzt auch auf die letztjährigen Ausführungen verwiesen werden kann. Anlage 4 11 Neben dem allgemeinen Geschäftsrisikos, eines bisher nicht erkennbaren, Nachfragerückgangs, kommt weiterhin der Entwicklung der Bauzinsen eine besondere Bedeutung zu. Eine solche signifikante Erhöhung der Bauzinsen könnte dazu führen, dass potentielle Bauinteressenten von ihrem Bauvorhaben abgebracht werden. Aber auch hier ist für 2018 keine Erhöhung des Leitzinssatzes zu erwarten. Experten rechnen frühestens Mitte 2019 mit einem ersten kleinen Schritt zur Erhöhung des Leitzinssatzes durch die EZB. Eine signifikante Erhöhung der Bauzinsen ist also auch weiterhin mittelfristig (noch) nicht erkennbar. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass 2017 mit einem Plus von 4.188.485,18 € in der Gesamtergebnisrechnung das mit Abstand beste Jahresergebnis in der Konzernbilanz bilanziert werden konnte. Vor dem Hintergrund des bereits sehr guten Ergebnisses der Konzernmutter mit + 3.883.711,99 € und der Entwicklung bei den Töchtern in den letzten Jahren, ist das ausgewiesene positive Jahresergebnis von ca. 4,2 Mio. € letztendlich als logische Fortführung des sehr guten Jahresergebnisses 2017 bei der Konzernmutter zu sehen. Soweit sich weiterhin bei den Rahmenbedingungen keine grundlegenden negativen Änderungen ergeben, sollte sich auch mittelfristig nichts an einer positiven Ausrichtung ändern. Ob dabei ähnlich gute Jahresergebnisse wie in diesem Jahr auf Konzernebene ausgewiesen werden können, wird die nähere Zukunft zeigen. Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gem. § 116 GO NRW lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Familiennamen, Vornamen Altmann, Marwin Bienefeld, Hermann-Josef Büschgens, Dominik Czybik, Peter Dahlke, Andreas Dederichs, Hans-Josef Diart, Franz-Josef Eickels, Thomas Fellmin, Peter, Gustav, Paul Frings, Karl-Heinz Füßer, Klaus Gläsmann, Katharina Göhl, Angelika Grunert, Andreas Honold-Ziegahn, Christel Jahn, Thomas Jopen, Liselotte Kehren, Ferdinand Keusemann, Irmtraud Krahe, W erner Kutz, Michael Lennartz, Dr., Arno ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen Goldschmied --- --- --- Landwirtschaftlicher Betriebshelfer/ Landwirt Automobilverkäufer --- --- --- --- --- --- Beamter --- --- --- k. A. k. A. k. A. k. A. Polizeibeamter --- --- --- Rentner --- --- --- Dipl.-Ing., Geschäftsführer, selbstständig Krankenpfleger/Desinfektor --- --- --- --- --- Freier Journalist --- --- stellv. Fraktionsvorsitz Freie W ähler Erkelenz --- Pensionär Kleingewerbe: Hausmeisterservice exam. Krankenschwester/ W ohnbereichsleitung Sozialarbeiterin --- --- --- --- --- --- --- --- --- Polizeibeamter --- --- --- Lehrerin --- --- Verwaltungs-Beamter --- Mitglied im Zweckverband der KSK Heinsberg --- Sonderschullehrerin Pensionärin Dipl.-Rechtspfleger/Beamter --- Rentnerin ----- --- Schöffin Amtsgericht MG Braunkohleausschuss der Bezirksregierung Köln; Mitglied des Kuratoriums der Anton-HeinenVolkshochschule; Mitglied der Gesellschafterversammlung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH und der Grundstücksund Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG (GEE) --- Dipl.-Rechtspfleger --- --- --- Hausmann --- --- --- Architekt --- --- Mitglied der Vertreterversammlung der Volksbank ErkelenzHückelhovenW egberg eG --- --- --- Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gem. § 116 GO NRW lfd. Nr. Familiennamen, Vornamen ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen 23 London, Peter Landesbeamter --- Mitglied im Sparkassenzweckverband des Kreises HS und der Stadt Erkelenz; Mitglied im regionalen Beirat Kreis HS des AVV 24 Lörkens, Wilfried Mainka, Karin Rentner --- --- geschäftsführende Gesellschafterin der FIMA GmbH Fachakademie für Logistik und Verkehr sowie geschäftsführende Gesellschafterin der Fahrschule Mainka GmbH (Fahrschule aller Klassen) in Erkelenz; Freiberufliche Dozentin Betriebsleiter --- Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH --- --- Mitglied der Vertreterversammlung der Raiffeisenbank Erkelenz --- 25 Mitglied in der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH Co.KG; Mitglied im Beirat der Fahrradmesse in Essen; Mitglied im Beirat der Arbeitsgemeinschaft fußgängerund fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. --- 26 Merkens, Rainer 27 Meurer, Dignanllely Moll, Christopher Muckel, Stephan Studentin --- Mitglied im Beirat NVV MG; Mitglied Verbandsversammlung Niersverband; Mitglied der Gesellschafterversammlung GEE; Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH --- Account Manager --- --- --- Wirtschaftsgeograph M.A.; Beigeordneter der Gemeinde Titz --- --- Nußbaum, Jochen Odenthal, Thorsten Polizeibeamter a. D. --- Mitglied SparkassenZweckverband; Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH Erkelenz --- Studienrat; nebenamtlicher Kirchenmusiker --- 32 Paffen, Hans-Josef Rentner --- 33 Przibylla, Siegfried Rentner, vormals Bankkaufmann --- 34 Remberg, Christian Rogowsky, Rainer Metallbauer --- --- --- Rentner --- --- --- 28 29 30 31 35 Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH Erkelenz stellv. Mitglied Verwaltungsrat + Sparkassenzweckverband Mitglied des Kreistages; Mitglied des Verwaltungsrates der KSK Heinsberg; Mitglied der Verbandsversammlung Naturpark Schwalm-Nette ----- --- Mitglied der Gesellschafterversammlung Kreiswerke Heinsberg Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gem. § 116 GO NRW lfd. Nr. Familiennamen, Vornamen ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen 36 Schiefer, Roland Diplom-Volkswirt/Prokurist --- --- 37 SchirrmeisterHeinen, Beate Ellen Lehrerin --- 38 Schmitz, Christian Peter Schmitz, Katharina Schroer, Annemarie Studienreferendar --- Kuratorium H.-J.Stiftung (Krankenhaus); Vizepräsidentin des Nordrhein-W estfälischen Städte- und Gemeindebundes und Vorsitzende im Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuss des NW StGb; Mitglied Hauptausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes --- Gärtnermeisterin, z. Zt. Verwaltungsangestellte Finanzbeamtin/Hausfrau --- --- --- --- Gesellschafterversammlung W FG für den Kreis Heinsberg --- Simon, Jürgen Spalink, Dieter Beamter im Ruhestand --- --- --- Ministerialrat --- --- 43 Steingießer, Klaus-Josef Abteilungsleiter/Dipl.-Ing. --- 44 Tüffers, Michael Vasters, Hans-Dieter von der Forst, W alter W endt, Ulrich Sozialversicherungsfachangestellter Techn. Berater/Ingenieur --- Kreiswerke Heinsberg - Mitglied Aufsichtsrat; Kuratorium H.-J.Stiftung --- Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz; Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH --- --- --- --- --- Landwirt --- --- --- Lehrer --- --- --- Sachbearbeiterin Bundesagentur für Arbeit Jobcenter Kreis Heinsberg --- --- --- 39 40 41 42 45 46 47 48 W olters, Astrid Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH --- --- Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gem. § 116 GO NRW lfd. Nr. Familiennamen, Vornamen ausgeübter Beruf Mitglieder des Verwaltungsvorstandes: 1 Jansen, Bürgermeister der Peter Stadt Erkelenz 2 Dr. Gotzen, Hans-Heiner Erster Beigeordneter der Stadt Erkelenz Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen - Mitglied KSK Heinsberg Zweckverband; Mitglied KSK Heinsberg Verw.-Rat; KSK Heinsberg Hauptausschuss; KSK Heinsberg Risikoausschuss; Vorstandsmitglied Schwalmverband; Vorsitzender Kuratorium Hermann-Josef-Stiftung; Vorsitzender Kuratorium W alter und Elfriede Meyer-Stiftung; Mitglied Kuratorium Sparkassen-Kunststiftung; Mitglied + Vorsitz Kuratorium Sparkassen für Völkerverständigung; Kommunaler Arbeitgeberverband NW (KAV NW ): Mitglied im Vorstand, Mitglied im Hauptausschuss, Mitglied und Erster stv. Vorsitzender des Gruppenausschusses; Mitglied des Verhandlungsausschusses; Mitglied der Mitgliederversammlung (ständig eingeladener Stellvertreter) der VKAMitgliederversammlung auf Bundesebene; Deutscher Städte- und Gemeindebund: Ausschuss für Schule, Sport und Kultur; stellvertretendes kooptiertes Mitglied im Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW ; Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg; Stv. Vorsitzender „Erkelenz für Sri Lanka e. V.“; Mitglied Interkommunale Einkaufsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW ; Mitglied Generalversammlung KOPART eG; Vertreter der Kommunen im Kreis Heinsberg für den Kundenbeirat der regio iT; stv. Mitglied des Verbandsvorstands des Rhein. Sparkassen- und Giroverbands; Erster stellvertretender Verbandsvorsteher Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler Geschäftsführer der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, Kurator der Hermann-JosefStiftung Erkelenz, Kurator der W alter und Elfriede MeyerStiftung Erkelenz, stv. Vorstandsmitglied des Schwalmverbandes, Zweckverbandsvorsteher des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Heinsberg, Mitglied im Aufsichtsrat der Erkelenzer Sonnenschein e G, Mitglied in der Trägerversammlung des Jobcenters Kreis Heinsberg, Mitglied im Lenkungskreis des Regionalen Bildungsnetzwerkes Kreis Heinsberg, Regionalbeirat NEW Mitglied; Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co.KG Vorsitzender Gesellschafterversammlung; Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Heinsberg W FG Aufsichtsrat; Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz; IRR-Mitglied operativer Arbeitskreis für Tagebaurandkommunen - Mitglied des Aufsichtsrates der Horizonte GmbH Aufstellung der Mitglieder des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder gem. § 116 GO NRW lfd. Nr. Familiennamen, Vornamen ausgeübter Beruf Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 l S.3 des Aktiengesetzes 3 Lurweg, Ansgar Technischer Beigeordneter der Stadt Erkelenz - 4 Schmitz, Norbert Kämmerer der Stadt Erkelenz - Mitgliedschaften in Organen der Gemeinde in öffentl.-rechtl. oder priv. Form stv. Vorsitzender des Heimatver-eines Erkelenzer Lande e. V., Mitglied des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur des Städte- und Gemeindebundes NRW Geschäftsführer der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH, Stellvertretender Verbandsvorsteher und Vorstandsmitglied im Schwalmverband, Mitglied im Aufsichtsrat der Erkelenzer Sonnenschein eG, Mitglied im Ausschuss für Städtebau, Bauwesen und Landesplanung beim Städte- und Gemeindebund NRW , Techn. Betriebsleiter des Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz Geschäftsführer der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH; Beratendes Mitglied der Gesellschafterversammlung der Kultur GmbH; Mitglied im Aufsichtsrat der Erkelenzer Sonnenschein eG; Mitglied im Kuratorium der W alter und Elfriede Meyer-Stiftung; Kfm. Betriebsleiter des Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz Mitgliedschaften in Organen sonst. privatrechtlicher Unternehmen Mitglied des Aufsichtsrates der Franziskusheim gGmbH - G esam tabschluss Konzern "Stadt Erkelenz" zum 31.12.2017 G esam teigenkapitalspiegel Stadt Erkelenz Stand am 1.1.2017 EUR 1. Gezeichnetes Kapital 0,00 2. Allgemeine Rücklage 181.884.302,90 3. Sonderrücklagen 4. Ausgleichsrücklage 5. Jahresergebnis 6. Passiver Unterschiedsbetrag 1.645.015,72 Veränderungen bei der Stadt Erkelenz EUR 0,00 -209.464,91 * 26.536,11 ** Umgliederungen im Eigenkapital EUR Jahresergebnis 2017 EUR Konsolidierung sonstiges EUR Stadt Erkelenz Stand am 31.12.2017 EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 936.273,36 182.611.111,35 0,00 0,00 0,00 1.671.551,83 10.553.281,77 0,00 669.879,25 0,00 0,00 11.223.161,02 1.338.846,48 0,00 -669.879,25 4.188.485,18 -668.967,23 4.188.485,18 517.070,90 0,00 0,00 0,00 0,00 517.070,90 195.938.517,77 -182.928,80 0,00 4.188.485,18 267.306,13 200.211.380,28 * Saldo aus der Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen gem. § 43 Abs. 3 GemHVO sowie der Umbuchung des Bestandes an Schulgirokonten im HH-Jahr 2017 ** Veränderung Vermögen Elfriede Meyer-Stiftung Anlage 5 Anlage 6.1 Tr adition und Fo rtschr itt Beteiligungsbericht der Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 Anlage 6.2 Beteiligungsübersicht der Stadt Erkelenz: Angaben über die Beteiligungsverhältnisse der Stadt Erkelenz 1. Betriebe ohne fremde Anteilseigner Name der Betriebe AnteilsRechtsform verhältnis Städtischer Abwasserbetrieb 100 % Eigenbetriebsähnlich Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt 100 % GmbH Erkelenz mbH (GEE mbH) (Komplementär) Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt 100 % KG Erkelenz mbH & Co. KG (GEE mbH & Co. KG) Kultur GmbH der Stadt Erkelenz 100 % GmbH 2. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung von über 50 v. H. bis unter 100 v. H. Keine 3. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung von über 20 v. H. bis 50 v. H. Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler 37,18 % Zweckverband 4. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung von über 5 v. H. bis 20 v. H. Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis 10 % GmbH Heinsberg mbH 5. Betriebe mit einer städtischen Beteiligung bis 5 v. H. Kreiswerke Heinsberg GmbH 4,125 % GmbH Gemeinnütziger Bauverein eG Erkelenz Geringfügig eG Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ Geringfügig AöR Die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Stadt Erkelenz werden bei der jeweiligen Beteiligung abgebildet. Die Angaben zu den zum Teil umfangreichen Leistungen der Beteiligungen können den jeweiligen Einzelabschlüssen entnommen werden. Hier werden die Leistungen der Beteiligungen beschrieben und zum Teil mit Hilfe von Kennzahlen analysiert. Ein umfangreiches Kennzahlenset betreffend den Gesamtabschluss ist im Lagebericht zum Gesamtabschluss enthalten. Graphisch dargestellt, ergibt sich folgende Übersicht: Anlage 6.3 Anlage 6.4 I. Beteiligung am Städtischen Abwasserbetrieb 1. Gegenstand des Unternehmens Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge haben die Kommunen unter anderem für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zu sorgen. Diese verfassungsrechtlich verankerte Pflicht der Kommunen wird in der Stadt Erkelenz durch den Städtischen Abwasserbetrieb wahrgenommen. 2. Beteiligungsverhältnisse Stammkapital Alleiniger Vermögensträger: Stadt Erkelenz 5.200.000,00 € (100 %) 3. Organe des Betriebes Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe 17 stimmberechtigte Mitglieder Technischer Betriebsleiter = Technischer Beigeordneter der Stadt Kaufmännischer Betriebsleiter = Kämmerer der Stadt 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2015 (T EUR) 31.12.2016 (T EUR) 31.12.2017 (T EUR) Anlagev ermögen 82.505 79.843 78.868 Umlaufverm ögen 344 277 898 0 0 3 Bilanzsumme Aktiva 82.849 80.120 79.769 Eigenkapital 40.033 39.952 39.966 8.483 7.719 8.106 215 170 236 Verbindlichkeiten 34.118 32.279 31.461 Bilanzsumme Passiva 82.849 80.120 79.769 Rechnungsabgrenzungsposten Em pfangene Ertragszuschüsse Rückstellungen Anlage 6.5 Gewinn- und Verlustrechnung Um satzerlöse 31.12.2015 (T EUR) 31.12.2016 (T EUR) 31.12.2017 (T EUR) 10.002 10.111 9.625 Andere aktivierte Eigenleistungen 255 293 298 Sonstige betriebliche Erträge 132 51 147 Materialaufwand 1.812 1.962 1.897 Personalaufwand 1.077 1.122 1.181 Abschreibungen 3.707 3.697 3.188 332 392 604 5 5 5 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.101 1.003 908 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.365 2.284 2.297 1 1 0 2.364 2.283 2.297 Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige Steuern Jahresgewinn 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Der Gegenstand des Unternehmens, nämlich die verfassungsrechtlich verankerte Pflicht zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung, ist auf einen öffentlichen Zweck ausgerichtet. Dieser öffentliche Zweck wird nachweislich der jeweiligen Jahresabschlüsse des Städtischen Abwasserbetriebes - seit Gründung im Jahre 1990 - erfüllt. 6. Personalbestand Nach § 15 Abs. 1 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes beschäftigt der Abwasserbetrieb kein eigenes Personal. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der Stadt Erkelenz. Den hierfür anfallenden Personalaufwand erstattet der Städtische Abwasserbetrieb der Stadt Erkelenz. Anlage 6.6 7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Aus Sicht des Städtischen Abwasserbetriebes ergeben sich folgende wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz bzw. zu anderen Beteiligungen: Wesentliche Finanzbeziehungen: Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2015 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 1.077 Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2016 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 1.122 Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2017 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 1.181 - 96 - 98 - 117 - 2.424 - 2.364 - 2.284 1.475 - 1.471 - 1.500 - 264 - 262 - 282 - Erläuterungen Erstattung Personalaufwand an Stadt Erstattung Sachaufwand an Stadt Auszahlung Jahresüberschuss Vorjahr an Stadt Kostenanteil Stadt an der Straßenentwässerung Schmutz- & Niederschlagswassergebühren Wesentliche Leistungsbeziehungen: Eine wesentliche Leistungsbeziehung zwischen dem Städtischen Abwasserbetrieb und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG stellt die unentgeltliche Übertragung der von der GEE mbH & Co. KG erschlossenen und fertig gestellten Kanalinfrastruktur aufgrund von städtebaulichen Verträgen dar. Nach Fertigstellung wird die Kanalinfrastruktur in das Anlagevermögen des Städtischen Abwasserbetriebes übernommen. In den Jahren 2015 und 2016 fanden keine Übernahmen von fertiggestellter Kanalinfrastruktur statt. Im Jahr 2017 wurde folgende Kanalinfrastrukturmaßnahme von der GEE mbH & Co. KG an den Städtischen Abwasserbetrieb übertragen: · Bellinghoven - Baugebiet „Zum Driesch“ Anlage 6.7 II. Beteiligung an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH 1. Gegenstand des Unternehmens Geschäftsführung und Vertretung der „Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)“ als deren persönlich haftende Gesellschafterin. 2. Beteiligungsverhältnisse Stammkapital Alleiniger Gesellschafter Stadt Erkelenz 25.564,59 € (100 %) 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates 10 Mitglieder Geschäftsführung 2 Geschäftsführer 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2015 (T EUR) 31.12.2016 (T EUR) 31.12.2017 (T EUR) Anlagev ermögen 0 0 0 Umlaufverm ögen 34 34 35 0 0 0 Bilanzsumme Aktiva 34 34 35 Eigenkapital 28 28 28 Rückstellungen 5 5 5 Verbindlichkeiten 1 1 2 34 34 35 Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva Anlage 6.8 Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2015 (T EUR) 31.12.2016 (T EUR) 31.12.2017 (T EUR) Um satzerlöse 0 0 0 Sonstige betriebliche Erträge 8 8 9 Personalaufwand 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5 5 6 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 0 0 Steuern 0 0 0 Jahresüberschuss 3 3 3 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Geschäftsführung und Vertretung der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) diente im Geschäftsjahr 2017 einem öffentlichen Zweck, da die Hauptgesellschaft mit ihrem Gegenstand des Unternehmens auf einen öffentlichen Zweck, nämlich der Veräußerung, sowie die Beplanung, Baureifmachung und Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das Angebot von Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt Erkelenz zu verbessern, insbesondere, preiswertes Wohnbauland für Familien zu schaffen, ausgerichtet ist. 6. Personalbestand Außer den beiden Geschäftsführern wird kein weiteres Personal beim Unternehmen beschäftigt. Die Anstellung der beiden Geschäftsführer ist jeweils gekoppelt an die hauptberufliche Tätigkeit als Technischer Beigeordneter bzw. Kämmerer der Stadt Erkelenz. Der Beschäftigungsumfang beträgt maximal 15 Std./Woche. 7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Es bestehen keine wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen zwischen der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH und der Stadt Erkelenz bzw. zu anderen Beteiligungen. Anlage 6.9 III. Beteiligung an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) 1. Gegenstand des Unternehmens Erwerb und Tausch, die Veräußerung, sowie die Beplanung, Baureifmachung und Erschließung von Grundstücken zu dem Zweck, das Angebot von Grundstücken für Wohn- und Gewerbebauten in der Stadt Erkelenz zu verbessern, insbesondere, preiswertes Wohnbauland für Familien zu schaffen. 2. Beteiligungsverhältnisse Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die „Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH“. Sie ist zur Leistung einer Einlage nicht berechtigt. Weitere Gesellschafterin (Kommanditistin) ist die Stadt Erkelenz mit einer Einlage von 818.067,01 €. 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates 10 Mitglieder Geschäftsführung Komplementärin 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2015 31.12.2016 (T EUR) (T EUR) 31.12.2017 (T EUR) Anlagev ermögen 29 40 52 Umlaufverm ögen 9.601 9.989 15.179 3 8 0 Bilanzsumme Aktiva 9.633 10.037 15.231 Eigenkapital 5.751 5.957 5.864 Rückstellungen 3.069 2.652 1.689 813 1.428 7.678 9.633 10.037 15.231 Rechnungsabgrenzungsposten Verbindlichkeiten Bilanzsumme Passiva Anlage 6.10 Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2015 31.12.2016 (T EUR) (T EUR) 31.12.2017 (T EUR) Um satzerlöse 301 82 4.875 Sonstige betriebliche Erträge 141 497 156 Materialaufwand 87 34 4.815 Personalaufwand 22 22 22 7 6 9 175 119 138 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 16 11 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 80 64 37 Steuern 23 40 3 Jahresüberschuss 64 305 7 Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Der Gegenstand des Unternehmens, nämlich insbesondere die Verbesserung des Angebotes von Grundstücken und Schaffung preiswerten Wohnbaulandes für Familien, ist auf einen öffentlichen Zweck ausgerichtet. Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 konnten auch im Jahre 2017 zahlreiche Baulandflächen verkauft werden, was wiederum zu einem positiven Jahresergebnis führte. Der öffentliche Zweck wurde also erfüllt. 6. Personalbestand Neben den unter Punkt II. 6. beschriebenen beiden Geschäftsführern wird ein Prokurist, im Rahmen eines Minijobs, beschäftigt. Die Bestellung ist an die hauptberufliche Tätigkeit als Beamter bei der Stadt Erkelenz gekoppelt. Darüber hinaus ist eine Person als Handlungsgehilfe beschäftigt. Auch bei diesem ist die Bestellung an die hauptberufliche Tätigkeit als Beamter der Stadt Erkelenz gekoppelt. Der Beschäftigungsumfang beträgt bei beiden Personen monatlich maximal 44 Stunden. 7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Aus Sicht der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG ergeben sich folgende wesentliche Finanz- Anlage 6.11 und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz bzw. zu anderen Beteiligungen: Wesentliche Finanzbeziehungen: Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2015 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 136 Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2016 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 75 Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2017 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 54 - 160 - 100 - 100 - 72 - 55 - 37 - 163 - - - - Erläuterungen Erstattung Ingenieurleistungen u.ä. an Stadt Ausschüttung an Stadt Gewerbesteuerzahlungen Infrastrukturabgabe Wesentliche Leistungsbeziehungen: Eine wesentliche Leistungsbeziehung zwischen der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG und der Stadt Erkelenz bzw. dem Städtischen Abwasserbetrieb stellt die Erschließung und unentgeltliche Übertragung der von der GEE mbH & Co. KG fertig gestellten Straßen, Wege und Plätze, einschließlich der Kanalinfrastruktur, aufgrund von städtebaulichen Verträgen dar. Nach Erschließung der jeweiligen Baugebiete werden diese in das Anlagevermögen der Stadt Erkelenz bzw. in das Anlagevermögen des Städtischen Abwasserbetriebes übernommen. Im Jahr 2015 und 2016 fanden keine Übernahmen von Baugebieten und Kanalinfrastrukturmaßnahmen statt. Im Jahr 2017 wurde folgendes Baugebiet und Kanalinfrastruktur von der GEE mbH & Co. KG an die Stadt Erkelenz bzw. den Städtischen Abwasserbetrieb übertragen: · Bellinghoven - Baugebiet „Zum Driesch“ Im Jahr 2015 fanden keine Übernahmen von Baugebieten statt. Im Jahr 2016 und 2017 wurden folgende Baugebiete von der GEE mbH & Co. KG an die Stadt Erkelenz übertragen: 2016: · · · · · Erkelenz - Oerather Mühlenfeld - 1. - 4. Bauabschnitt (Grünflächen) Gerderath - Vossemer Straße (Weg) Hetzerath - Am Schlehenbusch (Teilfläche) Houverath - Am Loher Acker (Gehwege) Kückhoven - Hasenweg (Grünfläche) Anlage 6.12 2017: · Gerderath - Baugebiet „An der Burg“ · Tenholt - Baugebiet „Baaler Weg“ Anlage 6.13 IV. Beteiligung an der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz 1. Gegenstand des Unternehmens Organisation von kulturellen Veranstaltungen und die Errichtung und der Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Unternehmen bedienen oder sich an solchen beteiligen. 2. Beteiligungsverhältnisse Stammkapital Alleiniger Gesellschafter: Stadt Erkelenz 25.000€ (100%) 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung Bürgermeister und 9 Mitglieder des Rates Geschäftsführung 4. 10 Mitglieder 1 Geschäftsführer Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2015 (T EUR) 31.12.2016 (T EUR) 31.12.2017 (T EUR) Anlagev ermögen 3.410 3.278 3.145 Umlaufverm ögen 708 810 864 0 1 1 4.118 4.089 4.010 748 816 876 1.892 1.819 1.746 21 31 29 1.393 1.298 1.230 64 125 129 4.118 4.089 4.010 Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Aktiva Eigenkapital Zuschüsse für Investitionen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme Passiva Anlage 6.14 Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2015 (T EUR) 31.12.2016 (T EUR) 31.12.2017 (T EUR) Um satzerlöse 300 322 339 Sonstige betriebliche Erträge 292 342 333 0 1 0 124 143 132 0 0 0 Abschreibungen 140 140 146 Sonstige betriebliche Aufwendungen 235 230 258 0 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 75 71 67 Steuern 10 10 10 8 69 59 Materialaufwand Personalaufwand Erträge aus Beteiligungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Jahresfehlbetrag/-überschuss (-/+) 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Die Erfüllung des öffentlichen Zwecks der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ist in der Organisation von kulturellen Veranstaltungen, der Errichtung und dem Betrieb von Veranstaltungsstätten zur Entwicklung und Gestaltung des kulturellen Lebens in der Stadt Erkelenz, zu sehen. Ausweislich des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 wurden durch die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz auch im Jahre 2017 zahlreiche kulturelle Veranstaltungen in der Stadt Erkelenz, federführend durch die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz, insbesondere in der Stadthalle organisiert bzw. Veranstaltungen Dritter betreut. 6. Personalbestand Die Kultur GmbH der Stadt Erkelenz beschäftigt einen Geschäftsführer mit einem Beschäftigungsumfang von maximal 15 Std./Woche. Die Anstellung als Geschäftsführer ist an die hauptberufliche Tätigkeit als Kulturdezernent bei der Stadt Erkelenz gekoppelt. Daneben werden durchschnittlich zwei Angestellte beschäftigt. Hiervon ein Prokurist als Vollzeitkraft und ein bzw. zwei Angestellte als Vollzeitkraft bzw. als Teilzeitkräfte. Anlage 6.15 7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Aus Sicht der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz ergeben sich folgende wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz: Wesentliche Finanzbeziehungen: 2015 Ertrag/ Aufwand/ Einzahlung Auszahlung (TEUR) (TEUR) 317 - 73 - 2016 Ertrag/ Aufwand/ Einzahlung Auszahlung (TEUR) (TEUR) 397 - 73 - 2017 Ertrag/ Aufwand/ Einzahlung Auszahlung (TEUR) (TEUR) 332 - 73 Wesentliche Leistungsbeziehungen: Siehe Punkt 1. „Gegenstand des Unternehmens“. - Erläuterungen Zuschüsse für die Kulturarbeit und kulturelle Veranstaltungen Auflösung Investitionszuschuss (Zuschuss im Jahr 2007 in Höhe von 2.401.339,70 €) Anlage 6.16 V. Beteiligung an der Kreiswerke Heinsberg GmbH 1. Gegenstand des Unternehmens Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Abwasser, Wärme, Abfall, Verkehr und Telekommunikation sowie mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten 2. Beteiligungsverhältnisse Stammkapital Gesellschafter Stadt Erkelenz (4,125 %) 9.510.028,99 € 392.288,70 € 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung davon Stadt Erkelenz 17 Mitglieder 1 Mitglied Aufsichtsrat davon Stadt Erkelenz 15 Mitglieder 1 Mitglied Geschäftsführung 1 Geschäftsführer 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2015 (T EUR) 31.12.2016 (T EUR) 31.12.2017 (T EUR) Anlagev ermögen 17.694 28.632 29.132 Umlaufverm ögen 4.015 2.625 3.356 0 0 0 Bilanzsumme Aktiva 21.709 31.257 32.488 Eigenkapital 19.475 23.404 24.980 0 0 0 1.470 1.444 1.390 764 6.409 6.118 21.709 31.257 32.488 Rechnungsabgrenzungsposten Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des ÖPNV Rückstellungen Verbindlichkeiten Bilanzsumme Passiva Anlage 6.17 Gewinn- und Verlustrechnung Um satzerlöse 31.12.2015 (T EUR) 31.12.2016 (T EUR) 31.12.2017 (T EUR) 0 0 0 5.723 4.563 5.538 0 0 0 Personalaufwand 78 81 57 Sonstige betriebliche Aufwendungen 52 202 139 Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2 1 0 761 477 482 84 63 117 Außerordentliche Aufwendungen 0 0 0 Steuern vom Einkomm en und Ertrag 0 0 0 4.750 3.741 4.743 0 0 -300 4.750 3.741 4.443 Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Aufwand aus Verlustübernahm e Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresüberschuss Einstellung in Gewinnrücklage Bilanzgewinn 5. Erfüllung des öffentlichen Zwecks Im Geschäftsjahr 2017 wurde dem öffentlichen Zweck, der Erbringung von Ver- und Entsorgungsleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Abwasser, Wärme, Abfall, Verkehr und Telekommunikation sowie mit diesen in Zusammenhang stehenden Diensten, entsprochen. 6. Umstrukturierung Am 20. Dezember 2013 haben die Stadt Mönchengladbach, die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH, die Stadt Viersen, die Kreiswerke Heinsberg GmbH, die NEW Kommunalholding GmbH, die NEW AG, die NEW Viersen GmbH, die WestEnergie und Verkehr GmbH und die RWE Deutschland AG einen Konsortialvertrag geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Einbindung der KWH in den bestehenden Unternehmensverbund der NEW Kommunalholding GmbH Anlage 6.18 zum 01. Januar 2015. Die KWH ist seit dem mit 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt und bringt im Gegenzug ihre Beteiligung an der west (Versorgungssparte) in die NEW AG ein. Die NEW Kommunalholding hält ihrerseits 60,05 % an der NEW AG. Gleichzeitig wurde die Verkehrssparte der west auf die in 2014 gegründete WestVerkehr GmbH aufgespalten. Mehrheitsgesellschafterin ist die NEW Kommunalholding GmbH. Entscheidungen, die diese Gesellschaft betreffen, trifft jedoch alleine die KWH GmbH. Zwischen der NEW Kommunalholding GmbH und der WestVerkehr GmbH ist ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. 7. Personalbestand Die Kreiswerke Heinsberg GmbH beschäftigt ausweislich der entsprechenden Jahresabschlüsse einen Geschäftsführer. Neben dem Geschäftsführer werden keine Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen beschäftigt. 8. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Aus Sicht der Kreiswerke Heinsberg GmbH ergeben sich folgende wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen zur Stadt Erkelenz: Wesentliche Finanzbeziehungen: Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2015 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 208 Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2016 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 157 Ertrag/ Einzahlung (TEUR) 2017 Aufwand/ Auszahlung (TEUR) 151 Erläuterungen Gewinnausschüttung Vorjahr Wesentliche Leistungsbeziehungen: Über die jährlich zu zahlende Kreisumlage finanziert die Stadt Erkelenz den höchst defizitären Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Kreis Heinsberg mit. Anlage 6.19 VI. Beteiligung an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH 1. Gegenstand des Unternehmens Förderung der Industrie, des Handwerks, des Handels und des Kleingewerbes sowie des Fremdenverkehrs im Kreis Heinsberg mit dem Ziel, durch eine Stärkung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft die Wirtschaftskraft nachhaltig zu steigern und die Wirtschafts- und Sozialstruktur des Kreises zu verbessern. 2. Beteiligungsverhältnisse Stammkapital Gesellschafter Stadt Erkelenz (10 %) 256.000 € 25.600 € 3. Organe der Gesellschaft Gesellschafterversammlung davon Stadt Erkelenz 36 Mitglieder 3 Mitglieder Aufsichtsrat davon Stadt Erkelenz 15 Mitglieder 1 Mitglied Geschäftsführung 1 Geschäftsführer 4. Darstellung der Unternehmensdaten im Jahresvergleich Bilanz 31.12.2015 (T EUR) 31.12.2016 (T EUR) 31.12.2017 (T EUR) Anlagev ermögen 3.312 3.190 3.188 Umlaufverm ögen 116 454 14 Rechnungsabgrenzung 190 181 152 Bilanzsumme Aktiva 3.618 3.825 3.354 Eigenkapital inkl. Inv estitionszuschüsse 1.765 1.562 1.380 96 76 76 1.566 2.017 1.748 Rechnungsabgrenzung 191 170 150 Bilanzsumme Passiva 3.618 3.825 3.354 Rückstellungen Verbindlichkeiten Anlage 6.20 Gewinn- und Verlustrechnung 31.12.2016 (T EUR) 31.12.2017 (T EUR) Um satzerlöse 907 893 947 Sonstige betriebliche Erträge 966 793 755 Personalaufwand 823 832 855 Abschreibungen 476 332 326 Sonstige betriebliche Aufwendungen 528 479 478 2 0 0 48 43 43 0 0 0 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresüberschuss 5. 31.12.2015 (T EUR) Erfüllung des öffentlichen Zwecks Eine Unternehmensbeteiligung ist u.a. nur zulässig, wenn das Unternehmen auf einen öffentlichen Zweck ausgerichtet ist. Wirtschaftsförderung und damit die Stärkung der Wirtschaftskraft und die nachhaltige Verbesserung der Wirtschafts- und Sozialstruktur des Kreises ist ein solcher öffentlicher Zweck. Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH hat, wie dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 entnommen werden kann, mit ihrem unternehmerischen Handeln im Jahre 2017 diesen Zweck erfüllt und gleichzeitig die zur Deckung der Betriebskosten bereitgestellten Budgetansätze unterschritten. Für die Betriebskosten ist ein Gesellschafter nachschusspflichtig, so dass das jährliche Betriebsergebnis immer per se ausgeglichen ist. 6. Personalbestand Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH beschäftigt einen Geschäftsführer. Daneben wurden ausweislich der jeweiligen Jahresabschlüsse in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils 11 ArbeitnehmerInnen beschäftigt. 7. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Aufgrund des Ziels des Unternehmens bestehen keine unmittelbaren Finanz- und Leistungsbeziehungen, sondern fast ausschließlich mittelbare Leistungsbeziehungen, die sich in der Förderung der örtlichen Industrie, des Handwerks und des Handels u. a. ablesen lassen. Anlage 6.21 VII. Beteiligung am Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler 1. Gegenstand des Unternehmens Im Städtedreieck von Aachen, Köln und Mönchengladbach befindet sich das Rheinische Revier mit der größten zusammenhängenden Braunkohlelagerstätte Europas. In diesem Raum nehmen u.a. Abbau und Rekultivierung des „Tagebaus Garzweiler“ einen Zeitraum von mehreren Generationen in Anspruch. Insbesondere zur Einbringung und Wahrung der Interessen der unmittelbaren betroffenen Kommunen bei der Rekultivierung hat sich der Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ aus den Städten Mönchengladbach und Erkelenz sowie den Gemeinden Jüchen und Titz gebildet. Ziel ist es insbesondere eine gemeinsame Gestaltung des abgebauten und rekultivierten Abbaugebietes, auch unter Berücksichtigung des Strukturwandels, zu erreichen. Der Zweckverband bearbeitet die Themenfelder Landschaft, Gesellschaft, Wirtschaft, Städtebau und Infrastruktur. Darüber hinaus führt er die Abstimmung der gemeinsamen Planungen, die gemeinsame Weiterentwicklung der Perspektiven, die Qualitätssicherung, die Wahrnehmung der Aufgaben als weiterer Träger öffentlicher Belange in den gesetzlichen Planungsverfahren und die gemeinsame Flächenentwicklung und -bewirtschaftung durch. Gegründet wurde der Zweckverband am 21.11.2017. 2. Beteiligungsverhältnisse Anteil an der Verbandsumlage ab 2018 derzeit zzgl. jährlicher Sockelbetrag ab 2018 in Höhe von 38,10 % 7.500 € Beteiligungsquote unter Berücksichtigung des Sockelbetrages 37,18 % 3. Organe der Gesellschaft Verbandsversammlung davon Stadt Erkelenz 54 Mitglieder 19 Mitglieder Verbandsvorsteherin bzw. Verbandsvorsteher Eine weitergehende Betrachtung der Beteiligung am Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ entfällt im Beteiligungsbericht Anlage 6.22 zum 31.12.2017, da der im Jahr 2017 gegründete Zweckverband erst im Jahr 2018 die konkrete Arbeit aufnimmt und auch erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen wird. In der Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 ist die Beteiligung am Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ mit 1 € bilanziert. 4. Personalbestand Der Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin führt die Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsteher bzw. die Verbandsvorsteherin wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt, die durch einen hauptamtliche Geschäftsführerin bzw. einem hauptamtlichen Geschäftsführer geleitet wird. Zum 31.12.2017 war die Stelle der hauptamtlichen Geschäftsführerin bzw. des hauptamtlichen Geschäftsführers noch nicht besetzt. 5. Wesentliche Finanz- und Leistungsbeziehungen Wie bereits unter der lfd. Nr. 3 aufgeführt, nimmt der Zweckverband erst zum 01.01.2018 seine konkrete Arbeit auf, so dass in 2017 noch keine wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen bestanden. VIII. Sonstige Beteiligungen 1. Gemeinnütziger Bauverein Die Stadt ist Mitglied im „Gemeinnützigen Bauverein eG Erkelenz“. Wegen der Geringfügigkeit der Beteiligung (3.067,76 €) erfolgt hier keine weitere Darstellung. 2. „d-NRW AöR“ Die Stadt ist der Anstalt öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ ab dem 01.01.2017 beigetreten und zeichnet ein Stammkapital in Höhe von 1.000 €. Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das LandNordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten. Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Anlage 6.23 Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlichkommunalen Kooperationsprojekten. Wegen der Geringfügigkeit der Beteiligung erfolgt auch hier keine weitere Darstellung. Eine Einsicht in den hier bekannt gemachten Beteiligungsbericht ist jedermann gestattet. Zu diesem Zweck wird er auch in der Stadtverwaltung Erkelenz, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, während der üblichen Dienststunden bereitgehalten. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme wird hiermit öffentlich hingewiesen. Erläuterungen zum G esam tabschluss Anlage 7.1 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017 Gesamtbilanz 1. ANLAGEVERMÖGEN 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Stadt Erkelenz 1 Abwasserbetrieb 3 1.561,00 0,00 0,00 0,00 97.589,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 58.246.035,98 1.128.223,66 673.391,79 3.081.740,34 58.246.035,98 1.128.223,66 673.391,79 3.081.740,34 0,00 0,00 0,00 3.111.026,00 0,00 0,00 0,00 653.910,28 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 7.963.200,93 58.075.889,32 3.192.540,33 46.562.009,58 7.963.200,93 58.075.889,32 3.192.540,33 46.562.009,58 0,00 0,00 0,00 0,00 27.637.555,79 27.637.555,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.408,00 1.188,00 0,00 3.143.622,00 0,00 0,00 77.412.703,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26.550,00 774.622,01 78.867.785,29 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 0,00 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 15.036,00 0,00 32.770,00 4.435,00 0,00 52.241,00 803.886,46 0,00 79.100.768,92 75.284.686,19 630,03 838.474,44 45.365,80 2.452.915,06 4.735.403,73 2.401.748,87 372.224.467,22 803.886,46 0,00 79.100.768,92 75.284.686,19 630,03 838.474,44 45.365,80 2.452.915,06 4.735.403,73 2.401.748,87 0,00 372.224.467,22 3.048.284,00 991.794,31 37.421.530,74 500.166,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.048.284,00 -3.048.284,00 991.794,31 37.421.530,74 -37.421.530,74 500.166,98 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 87.981.112,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 87.981.112,79 -40.469.814,74 0,00 0,00 0,00 378.237.954,93 3.145.183,00 78.867.785,29 5,00 52.241,00 460.303.169,22 -40.469.814,74 0,00 0,00 0,00 419.833.354,48 96.028,21 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 58.246.035,98 1.2.1.2 Ackerland 1.128.223,66 1.2.1.3 Wald, Forsten 673.391,79 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 3.081.740,34 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 7.963.200,93 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 58.075.889,32 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 3.192.540,33 1.2.2.4 Grundstücke mit sonst. Dienst-, Geschäfts- u. and. Betriebsgebä 42.797.073,30 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 27.637.555,79 1.2.3.2 Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2.1 Brücken und Tunnel 803.886,46 1.2.3.2.2 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 1.2.3.2.3 Entwässer- u. Abwasserbeseitigungsanlagen 1.688.065,92 1.2.3.2.4 Straßennetz, einschl. Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlag 75.284.686,19 1.2.3.2.5 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 630,03 1.2.4 Bauten auf fremden Grund u. Boden, die nicht zu Nr. 2 u. 3 gehö 823.438,44 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 45.365,80 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.388.732,06 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.703.230,73 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.627.126,86 (Summe Sachanlagen) 290.160.813,93 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.3 Übrige Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 1.3.6.1 an verbundene Unternehmen 1.3.6.2 an Beteiligungen 1.3.6.3 an Sondervermögen 1.3.6.4 Sonstige Ausleihungen (Summe Finanzanlagen) SUMME ANLAGEVERMÖGEN GEE GmbH 4 GEE KG 5 Summenabschluss KapitalSchuldenGuVsonstige konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen Gesamtabschluss Kultur GmbH 2 97.589,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 991.794,31 0,00 500.166,98 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 47.511.298,05 1) 2) Anlage 7.2 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017 Gesamtbilanz 2. Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Summenabschluss 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.276,46 0,00 0,00 0,00 0,00 17.276,46 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11.684.511,70 2.074.359,34 0,00 13.758.871,04 17.276,46 0,00 11.684.511,70 2.074.359,34 0,00 13.776.147,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 248.681,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 35.792,39 892.900,87 324.937,10 3.930.105,11 243.012,24 1.546.984,57 74.297,24 0,00 0,00 0,00 0,00 22,07 0,00 74.319,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24.407,10 0,00 273.088,70 0,00 0,00 0,00 33.314,64 0,00 0,00 0,00 33.314,64 19.030,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 54.822,39 1.706.746,95 800.000,00 0,00 33.314,64 4.715.693,10 2.130.624,15 0,00 16.324.318,73 KapitalSchuldenGuVsonstige konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen Gesamtabschluss UMLAUFVERMÖGEN 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.1.3 unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 2.1.4 fertige Erzeugnisse und Waren 2.1.5 Geleistete Anzahlungen (Zwischensumme) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.1.1 Öffentlich-rechtl. Forderungen und Ford. aus Transferleistungen 2.2.1.1.1 Gebühren 644.219,27 2.2.1.1.2 Beiträge 324.937,10 2.2.1.1.3 Steuern 3.930.105,11 2.2.1.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 243.012,24 2.2.1.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 1.511.192,18 2.2.1.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.1.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 1.613.419,71 2.2.1.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 800.000,00 2.2.1.2.3 gegen verbundene Unternehmen 0,00 2.2.1.2.4 gegen Beteiligungen 0,00 2.2.1.2.5 gegen Sondervermögen 4.715.693,10 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände 2.106.194,98 2.2.3 Forderungen fremde Finanzmittel 0,00 (Summe Forderungen und sonstige VG) 15.888.773,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.276,46 0,00 11.684.511,70 2.074.359,34 0,00 13.776.147,50 892.900,87 324.937,10 3.930.105,11 243.012,24 1.546.984,57 0,00 -33.314,64 -4.715.693,10 0,00 -4.749.007,74 0,00 0,00 1.706.746,95 800.000,00 0,00 0,00 0,00 2.130.624,15 0,00 11.575.310,99 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.000.000,00 5.000.000,00 2.4 Liquide Mittel 9.079.938,51 789.999,60 0,00 1.592,68 1.365.156,65 11.236.687,44 29.968.712,20 864.318,91 290.365,16 34.907,32 15.178.850,08 46.337.153,67 0,00 -4.749.007,74 11.236.687,44 0,00 41.588.145,93 4.643.630,38 684,25 3.583,46 0,00 0,00 4.647.898,09 -1.746.428,87 412.850.297,51 4.010.186,16 79.161.733,91 34.912,32 15.231.091,08 SUMME UMLAUFVERMÖGEN 3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG SUMME AKTIVA 511.288.220,98 -40.469.814,74 -6.495.436,61 0,00 0,00 2.901.469,22 0,00 0,00 464.322.969,63 3) 4) 5) Anlage 7.3 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017 Gesamtbilanz Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Summenabschluss KapitalSchuldenGuVsonstige konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen 0,00 25.000,00 5.200.000,00 25.564,59 818.067,01 189.384.422,71 0,00 648.161,17 0,00 5.488.286,25 0,00 18,30 0,00 5.401.602,40 0,00 200.922.490,83 -20.697.497,26 0,00 0,00 1.671.551,83 143.315,18 26.980.560,60 0,00 0,00 28.795.427,61 -27.123.875,78 11.223.161,02 0,00 0,00 0,00 0,00 11.223.161,02 0,00 3.826.363,22 59.442,28 2.297.162,57 2.556,45 56.585,77 6.242.110,29 0,00 0,00 517.070,90 Gesamtabschluss Bilanz / Passiva 1. EIGENKAPITAL 1.0 GEZEICHNETES KAPITAL 1.1 Allgemeine Rücklage davon Deckungsrücklage 1.2 Sonderrücklagen 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Gesamtjahresergebnis 1.5 passiver UB aus Kapitalkonsolidierung 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 5. 6.068.631,60 (SUMME EIGENKAPITAL) 206.105.498,78 875.918,63 39.966.009,42 28.139,34 6.276.255,18 SONDERPOSTEN Sonderposten für Zuwendungen Sonderposten für Beiträge Sonderposten für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten (SUMME SONDERPOSTEN) 93.491.186,06 32.004.071,99 254.021,71 230.224,94 125.979.504,70 1.746.428,87 0,00 0,00 0,00 1.746.428,87 7.498.411,50 0,00 1.399.516,23 0,00 8.897.927,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 102.736.026,43 32.004.071,99 1.653.537,94 230.224,94 136.623.861,30 RÜCKSTELLUNGEN Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Steuerrückstellungen Sonstige Rückstellungen (SUMME RÜCKSTELLUNGEN) 44.171.913,00 0,00 4.585.143,94 0,00 5.457.199,30 54.214.256,24 0,00 0,00 0,00 0,00 29.265,00 29.265,00 0,00 0,00 0,00 0,00 236.360,99 236.360,99 0,00 0,00 0,00 0,00 5.100,00 5.100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.276.311,91 1.276.311,91 44.171.913,00 0,00 4.585.143,94 0,00 7.004.237,20 55.761.294,14 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.203.645,16 0,00 0,00 0,00 8.131,74 0,00 13.418,74 4.678,02 1.229.873,66 0,00 0,00 0,00 0,00 24.993.134,85 0,00 0,00 0,00 352.607,82 4.715.693,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.672,98 0,00 1.672,98 0,00 33.314,64 0,00 0,00 3.559.012,97 700.000,00 0,00 0,00 3.342.188,34 0,00 1.225,10 42.782,94 7.678.523,99 0,00 33.314,64 0,00 3.130.136,62 37.700.830,80 1.500.000,00 0,00 0,00 5.040.591,35 4.931.747,31 462.276,54 2.399.597,28 55.198.494,54 VERBINDLICHKEITEN Anleihen 0,00 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen 0,00 von Beteiligungen 0,00 von Sondervermögen 0,00 vom öffentlichen Bereich 3.130.136,62 von Kreditinstituten 7.945.037,82 von Sonstigen 800.000,00 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich g 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 1.337.663,45 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 216.054,21 Sonstige Verbindlichkeiten 445.959,72 Erhaltene Anzahlung 2.352.136,32 (SUMME VERBINDLICHKEITEN) 16.226.988,14 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 0,00 30.061.435,77 -6.068.631,60 253.251.821,35 -53.372.933,74 0,00 0,00 2.386.117,78 0,00 182.611.111,35 0,00 1.671.551,83 7), 8) 9) 11.223.161,02 0,00 -2.053.625,11 0,00 4.188.485,18 10) 517.070,90 11) 0,00 332.492,67 0,00 200.211.380,28 12.903.119,00 -1.746.428,87 -332.492,67 12.903.119,00 -1.746.428,87 -332.492,67 113.560.223,89 32.004.071,99 1.653.537,94 230.224,94 0,00 147.448.058,76 0,00 44.171.913,00 0,00 4.585.143,94 0,00 7.004.237,20 55.761.294,14 0,00 6) 0,00 0,00 12) 0,00 -33.314,64 -4.715.693,10 0,00 0,00 0,00 -4.749.007,74 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.130.136,62 37.700.830,80 1.500.000,00 0,00 0,00 5.040.591,35 216.054,21 462.276,54 2.399.597,28 50.449.486,80 10.452.749,65 10.324.049,65 128.700,00 0,00 0,00 0,00 SUMME PASSIVA 412.850.297,51 4.010.186,16 79.161.733,91 34.912,32 15.231.091,08 511.288.220,98 -40.469.814,74 -6.495.436,61 10.452.749,65 0,00 0,00 464.322.969,63 (Summe Aktiva) (Summe Passiva) Differenz 412.850.297,51 412.850.297,51 0,00 4.010.186,16 4.010.186,16 0,00 79.161.733,91 79.161.733,91 0,00 34.912,32 34.912,32 0,00 15.231.091,08 15.231.091,08 0,00 511.288.220,98 -40.469.814,74 -6.495.436,61 511.288.220,98 -40.469.814,74 -6.495.436,61 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 464.322.969,63 0,00 464.322.969,63 0,00 0,00 3) 4) Anlage 7.4 Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017 Gesamtbilanz Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Summenabschluss KapitalSchuldenGuVsonstige konsolidierung konsolidierung konsolidierung Verrechnungen Erläuterung der Konsolidierungspositionen: 1) vgl. Erstkonsolidierung, Buchwerte beim Mutterunternehmen der Kultur GmbH, der GEE GmbH und der GEE KG 2) vgl. Erstkonsolidierung, Buchwerte beim Mutterunternehmen des Abwasserbetriebes 3) vgl. Schuldenkonsolidierung, Verrechnungskonto GEE GmbH / GEE KG 4) vgl. Schuldenkonsolidierung, Verrechnungskonto Abwasserbetrieb 5) vgl. Schuldenkonsolidierung, SoPo Zuschüsse für Investitionen 6) Gezeichnetes Kapital 7) Allgemeine Rücklage (ohne Stadt) abzüglich mit allgemeiner Rücklage verrechnete Ausschüttung vorkonzernlicher Gewinne u.a. 8) Erfolgswirksame Konsolidierung der Beteiligungserträge u.a. 9) Sonderrücklagen (ohne Stadt) 10) vgl. Jahresergebnis (GuV-Konsolidierung) Konzern-GuV 11) Aufgrund einer Empfehlung der GPA NRW wurde der passive Unterschiedsbetrag der Kultur GmbH (vgl. Erstkonsolidierung) i. H. v. 517.070,90 € im Rahmen des Gesamtabschlusses 2015 erfolgsneutral mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Aufgrund eines Hinweises des städtischen Rechnungsprüfungsamtes wird der passive Unterschiedbetrag seit dem Gesamtabschluss 2016 aus Transparenzgründen wieder offen ausgewiesen. 12) vgl. Schuldenkonsolidierung & GuV-Konsolidierung: Sonderposten für Zuwendungen Gesamtabschluss Anlage 8.1 Gesam tabschluss zum 31. Dezem ber 2017 Gesam tergebnisrechnung Stadt Erkelenz 1 Kultur GmbH 2 Abwasserbetrieb 3 GEE GmbH 4 GEE KG 5 Summenabschluss Kapitalkonsolidierung Schuldenkonsolidierung GuVkonsolidierung Zwischenergebniseliminierung sonstige Verrechnungen Gesamtabschluss 1. + Steuern und ähnliche Abgaben 56.809.363,90 0,00 0,00 0,00 0,00 56.809.363,90 - 37.733,82 56.771.630,08 1) 2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 19.236.109,16 207.767,87 516.307,33 0,00 0,00 19.960.184,36 52.724,80 20.012.909,16 2) 3. + Sonstige Transfererträge 901.269,36 0,00 0,00 0,00 0,00 901.269,36 4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 9.374.141,68 0,00 9.108.977,15 0,00 0,00 18.483.118,83 - 1.786.608,48 5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 466.816,25 266.511,00 0,00 0,00 760.648,39 1.493.975,64 - 58.292,30 1.435.683,34 5) 6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7.447.841,67 0,00 0,00 0,00 0,00 7.447.841,67 - 1.298.173,33 6.149.668,34 6) 7. + Sonstige ordentliche Erträge 4.630.354,65 198.451,46 147.644,49 8.931,24 70.948,02 5.056.329,86 - 16.693,74 5.039.636,12 7) 8. + Aktivierte Eigenleistungen 436.806,36 0,00 297.850,23 0,00 0,00 734.656,59 9. +/- Bestandsveränderungen 0,00 0,00 - 3.344,86 0,00 4.249.786,61 4.246.441,75 99.302.703,03 672.730,33 10.067.434,34 8.931,24 5.081.383,02 115.133.181,96 - 23.257.305,62 - 132.226,47 - 1.181.438,45 0,00 - 21.294,75 - 24.592.265,29 - 3.554.090,19 0,00 0,00 0,00 0,00 - 3.554.090,19 - 18.272.740,01 - 44.559,48 - 1.101.102,52 0,00 - 4.822.381,63 - 24.240.783,64 1.813.924,22 - 22.426.859,42 9) - 7.714.893,45 - 146.159,25 - 3.187.807,23 0,00 - 9.429,30 - 11.058.289,23 72.767,87 - 10.985.521,36 10) - 42.288.334,06 0,00 - 720.399,03 0,00 0,00 - 43.008.733,09 207.000,00 - 42.801.733,09 11) - 5.966.379,46 - 223.250,77 - 676.135,08 - 6.374,79 - 134.521,38 - 7.006.661,48 0,00 194.376,50 - 6.812.284,98 12) - 101.053.742,79 - 546.195,97 - 6.866.882,31 - 6.374,79 0,00 0,00 3.469.507,04 0,00 0,00 - 109.991.315,88 - 1.751.039,76 126.534,36 3.200.552,03 2.556,45 93.755,96 1.672.359,04 0,00 0,00 324.730,17 0,00 0,00 1.997.089,21 19. + Finanzerträge 6.150.479,97 81,56 5.007,73 0,00 73,80 6.155.643,06 - 2.393.754,44 0,00 3.761.888,62 13) 20. - Finanzaufwendungen - 573.076,99 - 67.173,64 - 908.397,19 0,00 - 37.243,99 - 1.585.891,81 15.399,16 - 1.570.492,65 14) 21. 5.577.402,98 - 67.092,08 - 903.389,46 0,00 - 37.170,19 4.569.751,25 0,00 0,00 - 2.378.355,28 0,00 0,00 2.191.395,97 3.826.363,22 59.442,28 2.297.162,57 2.556,45 56.585,77 6.242.110,29 0,00 0,00 - 2.053.625,11 0,00 0,00 4.188.485,18 23. + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25. = Außerordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 23 u. 24) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.826.363,22 59.442,28 2.297.162,57 2.556,45 56.585,77 6.242.110,29 0,00 0,00 - 2.053.625,11 0,00 0,00 4.188.485,18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.826.363,22 59.442,28 2.297.162,57 2.556,45 56.585,77 6.242.110,29 10. = Ordentliche Gesamterträge 11. - Personalaufwendungen 12. - Versorgungsaufwendungen 13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 14. - Bilanzielle Abschreibungen 15. - Transferaufwendungen 16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen 17. = Ordentliche Gesamtaufwendungen 18. = Ordentliches Gesamtergebnis (Zeilen 10 u. 17) = Gesam tfinanzergebnis (Zeilen 19 u. 20) 22. = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (Zeilen 18 u. 21) 26. = Gesamtjahresergebnis (Zeilen 22 und 25) 27. - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 28. = Gesamtbilanzgewinn/-verlust - 4.987.627,06 - 113.460.822,92 901.269,36 - 4.515,80 16.691.994,55 3), 4) 734.656,59 0,00 0,00 0,00 - 3.144.776,87 0,00 4.515,80 4.250.957,55 0,00 111.988.405,09 1.181.438,45 - 23.410.826,84 4) 8) - 3.554.090,19 0,00 0,00 0,00 - 2.053.625,11 0,00 0,00 4.188.485,18 Anlage 8.2 Erläuterungen: 1) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Steuern + ähnliche Abgaben 2) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge & Auflösung umgegliederte SoPo Abwasserbetrieb: Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 4) Umbuchung "unfertige Leistungen" in Bestandsveränderungen 5) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: privatrechtliche Leistungsentgelte 6) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Kostenerstattungen u. Kostenumlagen 7) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Sonstige ordentliche Erträge 8) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Personalaufwand 9) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 10) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Abschreibungen 11) vgl. GuV-Kons, Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: Transferaufwendungen 12) vgl. GuV-Kons, Innenumsatzerlöskonsolidierung & Konsolidierung sonstiger Aufwendungen und Erträge: sonstige ordentliche Aufwendungen 13) Ausschüttung Jahresüberschuss Abwasserbetrieb / GEE GmbH / GEE KG + Finanzerträge aus Verzinsung Verrechnungskonto Abwasserbetrieb 14) Finanzaufwendungen aus Verzinsung Verrechnungskonto Abwasserbetrieb / Avalprovision