Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
82619.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
30.10.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 23:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/104/2018
nichtöffentlich/öffentlich
24.10.2018
Amt 14 Martin Jansen
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.11.2018
15.11.2018
18.12.2018
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Nach § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit
Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
sowie das festgestellte Ergebnis dieses Jahresabschlusses haben nicht zu Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen.
Die vor der Entlastung des Bürgermeisters zu fassenden Beschlüsse des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses sowie über das
festgestellte Ergebnis des Jahresabschlusses liegen vor.
Von daher wird vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des
Jahresabschlusses 2017 zu erteilen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW für den festgestellten Jahresabschluss 2017 die Entlastung erteilt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.