Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
82616.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
30.10.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 23:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Rechnungsprüfungsamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 14/103/2018
nichtöffentlich/öffentlich
24.10.2018
Amt 14 Martin Jansen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 gemäß § 101
i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.11.2018
15.11.2018
18.12.2018
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Nach § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW
form- und fristgerecht am 23.03.2018 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen
Tage vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten
Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat am 02.05.2018 zur Feststellung zugeleitet. Nach § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW muss die Zuleitung innerhalb
von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2017 erfolgen, also spätestens bis
zum 31.03.2018. An dieser Stelle erfolgt lediglich der Hinweis der Örtlichen Rechnungsprüfung, die gesetzlich vorgegebene Frist einzuhalten.
Gemäß Beschluss des Rates vom 02.05.2018 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW).
Sofern der Rat in seiner Sitzung am 18.12.2018 den Feststellungsbeschluss gemäß
§ 96 Absatz 1 GO NRW fasst, wird die hierfür gesetzlich vorgegebene Frist
31.12.2018 für den Jahresabschluss 2017 eingehalten.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im § 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind:
1. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ergibt.
2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind.
3. Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen.
4. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln.
Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er
hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben
muss, ob
-
ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird,
der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder
der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage
ist, eine Beurteilung vorzunehmen.
Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf
des Jahresabschlusses 2017 erteilt werden.
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Absatz 7 GO
NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von
Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt
für das Ergebnis der Prüfung und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Weiterhin wird festgestellt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 einen Jahresüberschuss von 3.883.711,99 € aufweist. Dieser soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Zuführung
15.106.873,01 €.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung
des Entwurfes des Jahresabschlusses 2017, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt.
Vorlage A 14/103/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/3
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).
Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass
1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;
2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;
4. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.
2)
Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.
3)
Der Jahresüberschuss von 3.883.711,99 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2
GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2017
Vorlage A 14/103/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 3/3
Stadt Erkelenz
Örtliche Rechnungsprüfung
Prüfbericht und Bestätigungsvermerk
der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 24.10.2018
zum Jahresabschluss 2017 der Stadt Erkelenz
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2018
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Inhaltsverzeichnis:
1
Vorbemerkungen ................................................................................................. 3
2
Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4
3
Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5
3.1
3.2
4
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz ................................ 5
3.1.1
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf ............................................. 5
3.1.2
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung .................................... 6
3.1.3
Zusammenfassende Beurteilung .......................................................... 23
Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 25
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 26
4.1
Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 26
4.2
Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 26
5
Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung30
5.1
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................ 30
5.2
Jahresabschluss .......................................................................................... 31
5.3
Lagebericht .................................................................................................. 32
5.4
Anhang ........................................................................................................ 33
5.5
Anlagenspiegel ............................................................................................ 34
5.6
Forderungsspiegel ....................................................................................... 34
5.7
Verbindlichkeitenspiegel .............................................................................. 34
5.8
Rückstellungsspiegel ................................................................................... 34
5.9
Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der
Vermögensgegenstände .............................................................................. 34
6
Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der
Haushaltswirtschaft ........................................................................................... 35
6.1
Haushaltswirtschaftliche Organisation ......................................................... 35
6.2
Haushaltswirtschaftliche Grundsätze ........................................................... 35
6.3
Haushaltswirtschaftliche Lage...................................................................... 35
7
Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................................................... 36
7.1
Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................... 36
7.2
Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ..................................... 41
7.3
Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) ......................................................... 42
7.4
Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva)........................................ 42
8
Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 43
9
Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 45
10 Anlagen zum Prüfbericht ................................................................................... 46
Seite 2
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Die Stadt Erkelenz hat 2017 ihren elften Jahresabschluss nach dem System der
doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen des
sechsten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (GemHVO NRW) aufgestellt.
Mit dem Jahresabschluss 2017 wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des
abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Gleichzeitig wird damit die
Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sind die Grundlagen, um zu
einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlicheren Entscheidungen zu gelangen
bzw. perspektivisch dazu beizutragen, Diskussionen und Entscheidungen auf einen
strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten.
Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert
sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große
Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung; er
weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange
(Ziele und Aufgaben) dies erfordern.
Er gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und informiert über das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Hierzu haben auch der
Anhang und der Lagebericht in geeigneter Form beizutragen.
Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem
Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen (§ 37 Abs. 2 GemHVO
NRW).
Im Anhang sind entsprechend § 44 Abs. 1 GemHVO NRW zu den Posten der Bilanz
die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die
Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden
Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass
sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können.
Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu
beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden
Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche
finanzielle Verpflichtungen für die Stadt ergeben können. Auch die konkreten
Sachverhalte i. S. d. § 44 Abs. 2 GemHVO NRW sind anzugeben und zu erläutern.
Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang bestehen keine
besonderen Formvorgaben. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO
NRW beizufügen (§ 44 Abs. 3 GemHVO NRW).
Seite 3
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurde die Prüfsoftware „AuditSolutions
für Kommunale Prüfung“ der Fa. Audicon eingesetzt.
Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung doppischer
Jahresabschlüsse gerecht zu werden, entwickelt die Fa. Audicon gemeinsam mit
Spezialisten für den kommunalen Markt - u.a. Schüllermann und Partner AG sowie
die Concunia GmbH - und Arbeitskreisen aus Anwendern die Software weiter.
Im Rahmen des Datenimportes einer Summen-Salden-Liste aus dem bei der Stadt
Erkelenz eingesetzten Buchführungssystems INFOMA werden die Salden des
Vorjahres 2016 und die Salden des zu prüfenden Haushaltsjahres 2017 in die
Prüfsoftware übernommen. Die importierten Datensätze (Konten) werden den
jeweiligen Bilanzpositionen zugeordnet.
Die Stadt Erkelenz ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, zum Schluss eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 101
Abs.1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient sich gemäß § 59
Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW bei der Durchführung der Prüfung der
Örtlichen Rechnungsprüfung.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurde von der Prüferin Frau Anita
Schlathölter, dem Prüfer Herrn Martin Jansen und dem Prüfungsleiter Herrn Lothar
Jansen durchgeführt.
Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist vor Abgabe des Prüfberichtes durch den
Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat, dem Bürgermeister Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Entwurf des Prüfberichtes zu geben. Im Vorfeld der Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses wurden der Kämmerer und der Bürgermeister
durch den Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Inhalt des Prüfberichtes
informiert.
Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Prüfbericht, der in Anlehnung an die
vom Institut der Rechnungsprüfer festgelegten "Leitlinien zur Berichterstattung bei
kommunalen Abschlussprüfungen (IDR- Prüfungsleitlinie 260)“ erstellt wurde.
Seite 4
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
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"
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Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -1.720.000,00 €
konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 3.883.711,99 €
(Jahresüberschuss des Vorjahres 669.879,25 €) abschließen.
Das Jahresergebnis stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
Lfd. Nr.
aus
Ergebnisrechnung
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
11
12
13
14
15
16
17
19
20
21
29
Bezeichung
Haushaltsansatz
Steuern u.ä. Abgaben
52.721.667,00 €
Zuwendungen und allg. Umlagen
19.054.418,00 €
sonstige Tranfererträge
817.651,00 €
öff. rechtl. Leistungsentgelte
9.197.993,00 €
privatrechtl. Leistungsentgelte
458.900,00 €
Kostenerstattungen u. Kostenumlagen
9.477.427,00 €
sonstige ordentliche Ertäge
3.663.159,00 €
aktivierte Eigenleistungen
378.800,00 €
Bestandsveränderungen
0,00 €
Summe der ordentlichen Erträge
95.770.015,00 €
Personalaufwendungen
-24.071.782,00 €
Versorgungsaufwendungen
-2.065.757,00 €
Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen
-18.099.619,00 €
Bilanzielle Abschreibungen
-7.643.000,00 €
Tranferaufwendungen
-44.543.212,00 €
sonstige ordentliche Aufwendungen
-6.437.569,00 €
Summe ordentliche Aufwendungen -102.860.939,00 €
Finanzerträge
5.985.055,00 €
Zinsen u. sonstige Finanzaufw.
-614.131,00 €
Finanzergebnis
5.370.924,00 €
Jahresergebnis
-1.720.000,00 €
Ist-Ergebnis
56.809.363,90 €
19.236.109,16 €
901.269,36 €
9.374.141,68 €
524.165,02 €
7.447.841,67 €
4.630.354,65 €
436.806,36 €
0,00 €
99.360.051,80 €
-23.257.305,62 €
-3.554.090,19 €
-18.272.740,01 €
-7.714.893,45 €
-42.288.334,06 €
-5.966.379,46 €
-101.053.742,79 €
6.150.479,97 €
-573.076,99 €
5.577.402,98 €
3.883.711,99 €
Differenz +/4.087.696,90 €
181.691,16 €
83.618,36 €
176.148,68 €
65.265,02 €
-2.029.585,33 €
967.195,65 €
58.006,36 €
0,00 €
3.590.036,80 €
814.476,38 €
-1.488.333,19 €
-173.121,01 €
-71.893,45 €
2.254.877,94 €
471.189,54 €
1.807.196,21 €
165.424,97 €
41.054,01 €
206.478,98 €
5.603.711,99 €
Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Erträge, so ergeben sich hier beim
Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Mehrerträge in Höhe von
3.590 T €. Die ordentlichen Aufwendungen ergeben im Vergleich des Ergebnisses
zum Planansatz Minderaufwendungen in Höhe von 1.807 T €.Unter Berücksichtigung
der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 165 T € und den Minderaufwendungen
bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von 41 T € ergibt sich die oben
dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von 5.603 T €.
Seite 5
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
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&
Im Lagebericht 2017 des Kämmerers werden folgende Aussagen zu den Chancen
und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen:
„1.
Allgemeines
Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO
beizufügen.
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des
Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen
Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach
Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der
Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen
Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die
Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO,
soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im
Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen
und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde
liegende Annahmen sind anzugeben.
Zum 01.01.2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale Finanzmanagement
eingeführt und legt somit den elften Jahresabschluss auf der Basis dieses neuen
Rechnungswesens vor.
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses
Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -1.720.000,00 €
konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 3.883.711,99 €
(Jahresüberschuss des Vorjahres 669.879,25 €) abschließen. Dies bedeutet eine
Verbesserung im Geschäftsverlauf um 5.603.711,99 €.
Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung
um 3.590 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen i. H. v. 4.088 T €
bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 182 T € bei den „Zuwendungen und
allgemeinen Umlagen“, von 84 T € bei den „Sonstigen Transfererträgen“, von 176 T€
bei den „öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“, von 65 T € bei den
„privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 967 T € bei den „sonstigen ordentlichen
Erträgen“ und von 58 T € bei den „Aktivierten Eigenleistungen“. Dem gegenüber
ergeben sich Mindererträge i. H. v. 2.030 T € bei den „Kostenerstattungen und
Kostenumlagen“.
Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier
erfreulicherweise beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
geringere Aufwendungen i. H. v. 1.807 T €. Diese ermitteln sich rechnerisch durch
Mehraufwendungen bei den „Personal- und Versorgungsaufwendungen“ i. H. v. 674
T €, bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ i. H. v. 173 T € und den
„bilanziellen Abschreibungen“ von 72 T €. Dem gegenüber stehen
Minderaufwendungen bei den „Transferaufwendungen“ von 2.255 T € sowie bei den
„sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ von 471 T €.
Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich daraus resultierend eine Verbesserung im
Vergleich vom Planansatz zum Ergebnis i. H. v. 5.397 T €.
Unter Berücksichtigung der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 166 T € und
den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von
41 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von 5.604
T €.
In der Finanzrechnung ist gegenüber der Planung, unter Berücksichtigung der von
2016 nach 2017 übertragenen Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 2.190.000,00 €
und der Einzahlungsermächtigungsübertragungen von 1.730.000,00 €, ein
verbesserter Bestand an „eigenen Finanzmitteln“ von 12.218.251,41 € festzustellen.
Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit“ um 9.233.372,11 €
sowie beim „Saldo aus der Investitionstätigkeit“ um
7.213.465,42 € stehen
Verschlechterungen beim „Saldo aus der Finanzierungstätigkeit“ i. H. v. 4.228.586,12
€ gegenüber.
Zum 31.12.2017 beträgt der Bestand an bilanziellen liquiden Mitteln 9.079.938,51 €.
3.
Analyse der Vermögenslage
Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das
sich zum 31.12.2017 auf 412.989.730,12 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2017
um 2.355.610,16 € (+0,57 %) erhöht. Dabei beträgt das Anlagevermögen
378.237.954,93 € (Vorjahr: 379.048.438,85 €), was einer Verringerung gegenüber
dem Vorjahr von 0,21 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das
Anlagevermögen 91,58 % der Bilanzsumme. Dieser Wert betrug in 2016 noch 92,31
% und verringert sich somit geringfügig. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag
30.108.144,81 € oder 7,29 % (Vorjahr = 27.397.483,12 € bzw. 6,67 %) der
Bilanzsumme
und
hat
sich
geringfügig
erhöht.
Der
aktive
Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 4.643.630,38 € bzw.
1,13 % (Vorjahr 4.188.197,99 € bzw. 1,02 %) der Bilanzsumme aus und hat sich
gegenüber dem Vorjahr um 455.432,39 € erhöht.
Das Anlagevermögen besteht aus
•
•
•
Immateriellen Vermögensgegenständen von 96.028,21 € (+6.787,63 €)
Sachanlagen von 290.160.813,93 € (- 916.749,27 €)
Finanzanlagen von 87.981.112,79 € (+99.477,72 €)
Das Umlaufvermögen besteht aus
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
•
Öffentlich-rechtliche, privatrechtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von 16.028.206,30 € (-3.542.313,13 €)
den Wertpapieren des Umlaufvermögens von 5.000.000 € (+5.000.000 €)
•
•
den liquiden Mitteln von 9.079.938,51 € (+1.252.974,84 €)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag
4.643.630,38 € (+455.432,39 €).
4.
Analyse der Finanzlage
Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite
ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von
Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen
finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das
mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst.
Das Eigenkapital besteht aus
-
der allgemeinen Rücklage i. H. v.
der Sonderrücklage i. H. v.
der Ausgleichsrücklage i. H. v.
dem Jahresüberschuss i. H. v.
189.259.422,71 €
1.671.551,83 €
11.223.161,02 €
3.883.711,99 €
Weiter rechnet man zum Eigenkapital
- die Sonderposten i. H. v.
125.979.504,70 €,
die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und
durch
ihre
ertragswirksame
Auflösung
entsprechend
des finanzierten
Anlagevermögens den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisieren.
Die vorstehenden Passivposten umfassen 332.017.352,25 € und weisen somit ein
Eigenkapital von 80,39 % der Bilanzsumme aus (bisher 79,85 %).
Die Rückstellungen in Höhe von 54.214.256,24 €, die man wegen ihres späteren
Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern insbesondere die
zukünftigen Pensions- und Beihilfeaufwendungen ab.
Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art
insgesamt 16.226.988,14 € betragen (Vorjahr 19.103.377,81 €). Dies entspricht einer
Reduzierung i. H. v. 2.876.389,67 € (= -15,06 %).
Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote
von 17,06 % (bisher 17,92 %). Soweit die Rückstellungen wider Erwarten doch nicht
benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit
zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 10.531.133,49 € = 2,55 % der
Bilanzsumme (bisher 9.145.699,37 € = 2,23 %) ausgewiesen. Es handelt sich
hauptsächlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren (6.527 T €),
den Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von
Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und an freie Kindergartenträger
ausgezahlt wurden (1.801 T €), Einzahlungen, die in 2018 zu Erträgen führen von
1.633 T€ sowie sonstige, kleinere Rechnungsabgrenzungsposten (570 T €).
5.
Bilanzkennzahlen
Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von
Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich.
Nachstehend einige wichtige Kennzahlen:
EkQ1
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
= 49,89
%
Vorjahr: 49,27
%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen
Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und
desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit.
EkQ2
Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100
Bilanzsumme
=
80,28 %
Vorjahr: 79,73 %
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit
Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert.
AbI
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100
Ordentliche Aufwendungen
= 7,56 %
Vorjahr: 7,63 %
Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde
durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
AnD1
Eigenkapital x 100
Anlagevermögen
=
54,47 %
Vorjahr: 53,38 %
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2017 der Stadt Erkelenz
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des
Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist.
AnD2
(EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 100,54 %
Anlagevermögen
Vorjahr: 99,14 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, wie viel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl
werden dem Anlagevermögen die langfristigen
Passivposten Eigenkapital,
Sonderposten
mit
Eigenkapitalanteilen
und
langfristiges
Fremdkapital
gegenübergestellt.
ZIQ
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
=
0,57 %
Vorjahr: 0,58 %
Die Kennzahl „Zinslastquote“ gibt an, welche Belastung aus Finanzaufwendungen
zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht.
NSQ
Steuern u.ä.Abgaben - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 55,48 %
Ordentliche Erträge - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit
Vorjahr: 52,69 %
Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde
„selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen „Dritter“, z.B.
staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen
der Gewerbesteuer zu stehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der
Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen.
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Nach dem 31.12.2017 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären.
7.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich auch in 2017 fortgesetzt. Konnte
für 2016 beim Bruttoinlandsprodukt ein Wirtschaftswachstum von 1,9 % gegenüber
dem Vorjahr festgestellt werden, hat sich das Wirtschaftswachstum in 2017 sogar um
2,2 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Getragen wurde das Wachstum zum
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Jahresende insbesondere vom starken Außenhandel. Daneben trug auch der
Aufschwung in der Eurozone zu dem wiederholt kräftigen Wachstum bei.
Binnenwirtschaftlich lagen die Konsumausgaben der Verbraucher in etwa auf dem
gleichen Niveau wie im Vorjahr und konnten sich dadurch auch wiederholt zu einem
wichtigen Faktor des Wirtschaftswachstums herauskristallisieren. Dies lässt sich vor
allem darauf zurückführen, dass die Lage am Arbeitsmarkt historisch günstig ist und
so den Konsumenten Planungssicherheit gegeben wird. Daneben führt die
Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank ebenso dazu, dass der Verbraucher
mehr konsumiert, da das Sparen nahezu keinen Zinsertrag abwirft. Die Inflationsrate
blieb in 2017 in etwa auf dem Vorjahresniveau und wird auch für 2018 in einem
Bereich von ca. 1,7 Prozent erwartet.
Basierend auf diesem wiederholten Wirtschaftswachstum,
sprießen die
Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen weiterhin auf immer neue
Rekordhöhen. Für 2018 konnte daher das Land NRW den Kommunen und
Kommunalverbänden eine originäre Finanzausgleichsmasse von 11,4 Milliarden €
zur Verfügung stellen. Gegenüber 2017 bedeutet dies eine nochmalige Steigerung
um 5,4 % bzw. 0,6 Milliarden Euro. Die u.a. daraus resultierenden Chancen sollte die
kommunale Familie zur Konsolidierung und zur Entschuldung ihrer Haushalte nutzen.
Leider zeichnet die globale Betrachtung der finanziellen Lage der nordrheinwestfälischen Kommunen und Kommunalverbände in der jüngeren Vergangenheit
ein anderes Bild auf. Die Anzahl der tatsächlich bzw. strukturell ausgeglichenen
Haushalte hat sich 2017 gegenüber 2016 nochmals verringert, während die Summe
aller Liquiditätskredite Ende 2016 mit knapp 26,5 Mrd. € sich nur geringfügig erhöht
hat, musste im Bereich der Investitionskredite landesweit Ende 2016 nochmals ein
Erhöhung um ca. 4,1 % auf 23,3 Mrd. € bilanziert werden. Sieht man sich sogar die
Entwicklung in den letzten 10 Jahren an, stellt sich insbesondere bei den
Liquiditätskrediten ein mehr als desaströser Verlauf dar.
Letztendlich soll es aber an dieser Stelle insbesondere darum gehen, aufzuzeigen
und zu analysieren wie unser Haushalt in der Ausführung in 2017 abgewickelt
worden ist und welche Tendenzen kurz- und mittelfristig zu erwarten sind. Natürlich
kann eine solche Betrachtung nur gelingen, wenn gleichzeitig auch die bestimmenden Rahmenbedingungen aufgezeigt, gewürdigt und die sich daraus ergebenden
Auswirkungen auf unseren Haushalt aufgezeigt werden.
In der letztjährigen Betrachtung konnte an dieser Stelle, als vorläufiger Höhepunkt
einer fünfjährigen Entwicklung, ein positives Ergebnis von 669.879,25 € bilanziert
werden. Damit konnten sowohl 2015 als auch 2016 im Jahresergebnis mit jeweils
einer „kleinen schwarzen Null“ abgeschlossen werden. In 2017 hat sich dieser Trend
nicht nur bestätigt, sondern hat sich zu einem vor Jahresfrist nicht zu vermutenden
Jahresergebnis von 3.883.711,99 € entwickelt. Dies bedeutet nicht nur eine
Bestätigung der positiven Ergebnisse der beiden vorherigen Jahre, sondern dieses
Ergebnis reiht sich vielmehr in die drei positiven Jahresergebnisse der Jahre 2007
bis 2009 ein. Wobei einreihen noch untertrieben ist, stellt das 2017er Jahresergebnis
doch das beste Jahresergebnis in der mittlerweile 11-jährigen Historie der NKFAbschlüsse dar! Im Vergleich zu den Planungsdaten für 2017 ergeben sich in der
Haushaltsausführung Verbesserungen in Höhe von 5.603.711,99 €.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Zurückzuführen sind diese Verbesserungen gegenüber der Planung auf Mehrerträge
von 3.590.036,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Minderaufwendungen von
1.807.196,21 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie Verbesserungen im
Finanzergebnis von 206.478,98 €. Schaut man sich die Abweichungen bei den
ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den
geplanten Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass
sich in 2017 die Erträge in drei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen
markant verändert haben. Bei den Aufwendungen ist es, wenn man die Personalund Versorgungsaufwendungen als eine Kontenklasse sieht, sogar nur eine
Kontenklasse, die sich gegenüber der Planung markant verändert hat.
In diesem Jahr sind die wesentlichen Abweichungen auf der Ertragsseite bei den
„Steuern und ähnlichen Abgaben“, „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und
den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ festzustellen.
Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ haben sich gegenüber der Planung um 4,1
Mio. € auf 56.809.363,90 € erhöht. Ca. 72 % aller Verbesserungen im
Jahresergebnis können demzufolge in dieser Kontenklasse ausgemacht werden.
Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Verbesserung von 3,3 Mio. € bei der
Gewerbesteuer sowie einer Verbesserung von 0,7 Mio. € bei den
Einkommensteueranteilen. Insbesondere die deutliche Verbesserung bei den
Gewerbesteuererträgen hat das gute 2017er Ergebnis entscheidend geprägt. Nun
aber zu den schlechten Nachrichten, die mit dieser Verbesserung auf nunmehr 23,0
Mio. € bei der Gewerbesteuer in 2017 verbunden sind: Zum einen wird uns dieses
verbesserte Ergebnis im Rahmen des GFG 2019 derart angerechnet werden, dass
damit geringere Schlüsselzuweisungen in 2019 verbunden sein werden und
andererseits ist ein Teilbetrag des Gewerbesteuerertrages von gut 3,0 Mio. € nicht
nachhaltig, da diese Verbesserungen lediglich aufgrund von Sondereffekten bei
Betriebsprüfungen temporär eingetreten sind. Bei den Einkommensteueranteilen
dagegen hat sich die Erfolgsstory der letzten Jahre weiter fortgeschrieben. Hier
macht sich weiterhin die konsequente Ansiedlungspolitik von jungen Familien,
gepaart mit den bundesweit historisch hohen Einkommensteuererträgen, infolge
einer nahezu bundesweiten Vollbeschäftigung, bezahlt. Kleiner Wehrmutstropfen ist
auch hier, dass uns die in 2017 erzielten Einkommensteueranteilen von 21,0 Mio. €
ebenfalls im Rahmen des GFG 2019 im Rahmen der Steuerkraft fast vollständig
angerechnet werden, so dass auch damit geringere Schlüsselzuweisungen in 2019
verbunden sein werden. Also insgesamt eine tolle Entwicklung in dieser
Kontenklasse, die jedoch mit „kleinen“ zukünftigen Wehrmutstropfen verbunden sind.
Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ ist eine wesentliche Reduzierung
von 2,0 Mio. € gegenüber der Planung festzustellen. Schaut man sich die
dazugehörigen Konten in dieser Kontenklasse genauer an, erkennt man, dass 3,3
Mio. € weniger an Kostenerstattungen vom Land geflossen sind und auf der anderen
Seite eine um 1,0 Mio. € verbesserte Erstattung von Leistungen im Bereich der
„Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ bilanziert wurde. Die Reduzierung von
3,3 Mio. € bei den Kostenerstattungen durch das Land beziehen sich fast
ausschließlich auf den Bereich der Flüchtlingshilfe. Diese deutliche Reduzierung bei
den Kostenerstattungen relativiert sich jedoch sehr schnell, weil diese automatisch
auch mit geringeren Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe verbunden sind. Bei den
Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe konnten gegenüber der Planung geringere
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Aufwendungen von 3,4 Mio. € bilanziert werden. Die Defizite bei den
Kostenerstattungen für die Flüchtlingshilfe werden somit mehr als kompensiert durch
geringere Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe. Zurückzuführen ist dies letztendlich
darauf, dass in der Planung mit einer durchschnittlichen Zahl von 600 Flüchtlingen
gerechnet worden ist, während tatsächlich durchschnittlich 286 Flüchtlinge in 2017
betreut werden mussten. Für 2018 und folgende Jahre wird mit einer
durchschnittlichen Anzahl von 276 Flüchtlingen sowohl bei den Aufwendungen als
auch bei den Erträgen gerechnet, so dass aufgrund der Erfahrungen aus 2017 hier
von einer nahezu ergebnisneutralen Auswirkung im Produkt 050303 - Leistungen
nach dem AsylbLG - künftig ausgegangen werden kann.
Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ kann schließlich eine Verbesserung von
1,0 Mio. € gegenüber der Planung bilanziert werden. Ursächlich hierfür ist eine
Vielzahl von unterschiedlichen Sachverhalten in verschiedenen Konten, wie z. B.
zusätzliche Erträge aus Verkaufserlösen beim Umlaufvermögen in Höhe von 294 T€
bzw. zusätzliche Erträge bei den Säumniszuschlägen u. ä. von 340 T€. Diese beiden
Beispiele zeigen deutlich, dass hier eine seriöse Prognose für die zukünftige
Entwicklung nahezu unmöglich ist und sich die erhöhten Erträge aufgrund von
Sonderfaktoren in 2017 ergeben haben. Aus diesem Grunde sollten für zukünftige
Planungsansätze auch weiterhin Mittelwerte aus mehreren Rechnungsperioden
berechnet und als Haushaltsansatz eingeplant werden. So können Schwankungen
innerhalb der Jahre weitestgehend nivelliert werden.
Bei den ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Aufwandsreduzierungen von 1,8
Mio. € festzustellen. Schaut man sich die dazugehörigen Kontenklassen an, fallen
zunächst einmal erhöhte Personal- und Versorgungsaufwendungen von 0,7 Mio. €
auf. Während sich die Personalaufwendungen um 0,8 Mio. € reduziert haben, ist bei
den Versorgungsaufwendungen eine Erhöhung um 1,5 Mio. € zu verzeichnen.
Maßgeblich für diese insgesamt erhöhten Aufwendungen von 0,7 Mio. € sind
Rückstellungen für neue Fälle bei den Versorgungsempfängern, die zu signifikanten
Erhöhungen beim Versorgungsaufwand führten. Die mit Zahlungsfluss verbundenen
Aufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen konnten sogar
gegenüber den geplanten Ansätzen um gut 2 % unterschritten werden. Dass die
geplanten Rückstellungsaufwendungen für Versorgungsempfänger in 2017 nicht
auskömmlich sein würden, hatte sich bereits im 2016er Jahresabschluss angedeutet,
da es sich in diesem Bereich um temporär verzögerte Pensionseintritte handelt.
Insofern kann an dieser Stelle auf die letztjährigen Ausführungen verwiesen werden.
Während bei den Kontenklassen „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“,
„bilanzielle Abschreibungen“ und „sonstige ordentliche Aufwendungen“ die
Haushaltsausführung mehr oder minder entsprechend der Haushaltsplanung in 2017
erfolgt ist, schließt die Kontenklasse „Transferaufwendungen“ mit einer Reduzierung
von 2,3 Mio. € ab. Maßgeblich sind dafür insbesondere geringere Aufwendungen bei
den „Leistungen
für Flüchtlingsaufwendungen“ von ca. 3,4 Mio. € sowie
Mehraufwendungen von 0,5 Mio. € bei der Gewerbesteuerumlage. Die Gründe für
die geringeren Flüchtlingsaufwendungen wurden bereits bei den Erträgen aus
Kostenerstattungen eingehend erläutert. Auf diese Ausführungen sei daher an dieser
Stelle verwiesen. Die Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage sind
ursächlich darin zu sehen, dass bei der Gewerbesteuer wesentlich mehr IstEinzahlungen im Referenzzeitraum zu verzeichnen waren als eingeplant. Da die
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Gewerbesteuerumlage nach einem festen prozentualen Satz vom Zahlungszufluss
bei der Gewerbesteuer berechnet wird, bedeuten Verbesserungen bei den
Gewerbesteuereinzahlungen automatisch auch erhöhte Gewerbesteuerumlagen. Vor
diesem Hintergrund sind Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage
insgesamt positiv für das jeweilige Jahresergebnis zu werten. Abgerundet wird diese
positive unterjährige Entwicklung beim „ordentlichen Ergebnis“ durch den positiven
Saldo beim „Finanzergebnis“. Zwar entspricht das positive „Finanzergebnis“ von 5,6
Mio. € „nur“ einer Verbesserung um 0,2 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung,
aber der Gesamtsaldo zeigt gleichzeitig auf, welchen nachhaltigen Wert dieses
positive „Finanzergebnis“ für das jeweilige „Jahresergebnis“ hat. Letztendlich ist
dieses sehr gute „Finanzergebnis“ auf drei verschiedene Erfolgsfaktoren
zurückzuführen, die nochmals zur Verdeutlichung hier aufgeführt werden sollen:
1. Die konsequente Übertragung von Überschüssen des Städtischen
Abwasserbetriebes zum städtischen Haushalt.
2. Die nachhaltige und dauerhafte Vereinnahmung von Zinsanteilen aus der
stillen Beteiligung bei der NEW.
3. Die stringente Einhaltung des Verbots der Nettoneukreditaufnahme, mit
der die Zinslast u.a. in den letzten 10 Jahren um mehr als 1 Mio. € p.a.
reduziert werden konnte.
Alle drei Punkte stehen für eine nachhaltige, generationengerechte Finanzwirtschaft
und tragen alljährlich zu einer wesentlichen Verbesserung des Jahresergebnisses
bei.
Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt mehr als erfreuliche Jahresverlauf in der
Ergebnis- und Finanzrechnung so aus, dass sich die Bilanzsumme leicht auf
412.989.730,12 € (+0,58 % bzw. + 2,4 Mio. €) erhöht hat. Sehr erfreulich ist dabei,
dass sich insbesondere das Eigenkapital auf 206.037.847,55 € (+1,83 %) erhöht, die
Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten abermals um 2,5 Mio. € auf nunmehr
11.875.174,44 € reduziert werden konnten und der Bestand an Liquiditätskrediten
zum Jahresultimo weiterhin 0,00 € betrug.
Als Zwischenergebnis kann hier für 2017 festgehalten werden, dass auch in der
2017er Haushaltsausführung bei den maßgeblichen Kennzahlen ein antizyklischer
Verlauf gegenüber dem negativen Landestrend subsumiert werden kann. Dabei sei
ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass die letzte Realsteuererhöhung zum
01.01.2012 erfolgte - die Abgabenlast für die Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger
also weiterhin landesweit auf einem sehr niedrigen Stand bleibt!
Nach dieser zumeist auf die Vergangenheit gerichteten Betrachtungsweise soll zur
Abrundung noch ein Ausblick auf die kurz- und mittelfristige finanzielle Zukunft unter
Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen erfolgen.
Wie bereits mehrfach an dieser Stelle in vorherigen Jahresabschlüssen aufgezeigt,
macht der Gesetzgeber die Nachhaltigkeit einer Haushaltswirtschaft sowohl am
Eigenkapital als auch am Verschuldungsgrad fest. Beim Eigenkapital wird
insbesondere in einem abgestuften Verfahren Wert darauf gelegt, dass das
Eigenkapital erhalten bleibt und eine ausreichende Ausgleichsrücklage vorhanden
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
ist. Soweit dies nicht gewährleistet werden kann, wird ein besonderer Blick auf die
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage genommen. In unserem Haushalt brauchen
wir uns jedoch zumindest mittelfristig nur mit dem gesetzlich unterstellten Normalfall
zu beschäftigen. Es kann sogar erstmalig festgestellt werden, dass nach Umbuchung des 2017er-Jahresüberschusses von 3.883.711,99 € die Ausgleichsrücklage erstmalig ihren ursprünglich in der Eröffnungsbilanz dargestellten Wert von
14.705.653,00 € um 401.220,01 € übertreffen wird. Soweit sich dieser Trend
mittelfristig bestätigt, sollte angestrebt werden, die Ausgleichsrücklage auf einen
Grundstock von 22 bis 25 Mio. € anzufüllen, um bei künftigen, globalen wie lokalen
Finanzkrisen genügend Masse zur Kompensation zur Verfügung zu haben. Dadurch
könnte es auch in evtl. schwierigeren finanziellen Zeiten möglich sein, sowohl die
aktuellen Standards als auch die derzeit landesweit niedrige Abgabenlast für unsere
Bürgerinnen und Bürger beizubehalten. Voraussetzung dafür ist, neben einer
weiterhin guten Finanzausstattung, dass sich insbesondere in den nachfolgend
aufgeführten Bereichen keine negativen Einflüsse für den Haushaltsausgleich
ergeben:
1. Die vorliegende Jahresrechnung hat gezeigt, dass die mit der Unterbringung
von Flüchtlingen verbundenen primären Aufwendungen durch die bisherige
Kostenerstattungssystematik halbwegs auskömmlich gedeckt werden
konnten. In 2018 als auch mittelfristig werden aber nicht nur die pauschalen
Erstattungen der unmittelbaren Pro-Kopf-Aufwendungen für den Erfolg
zukünftiger Haushalte maßgeblich sein, sondern insbesondere die darüber
hinausgehende Erstattung von latenten Sekundäraufwendungen. Beispiele für
solche latenten Sekundäraufwendungen sind die Aufwendungen, die mit der
Verweildauer von geduldeten Flüchtlingen verbunden sind, Aufwendungen,
die mit der Integration von Flüchtlingen für Kindergarten- und Schulbesuche
verbunden sind, Aufwendungen, die infolge der Teilnahme von Flüchtlingen
am kulturellen, sozialen und beruflichen Leben verbunden sind. Daneben wird
weiterhin die Familienzusammenführung von geduldeten und anerkannten
Flüchtlingen ein zentrales Thema sein. Letztendlich kann nur die mittelfristige
Zukunft zeigen, ob es gelingt, die Flüchtlinge vor Ort zu integrieren und ob
Bund und Land sich ihrer finanziellen Verantwortung dafür bewusst sind und
den Kommunen auskömmliche finanzielle Mittel für diese Integration bereitstellen.
2. Weiterhin eine zentrale Rolle spielt der Produktbereich 06 - Kinder-, Jugendund Familienhilfe. Neben der allgemeinen Brisanz, die mit diesem
Produktbereich einhergeht, war 2017 das zentrale Thema in diesem
Produktbereich die Umstellung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Diese
Umstellung, die mit veränderten Zuständigkeiten und daraus resultierend, mit
einer geänderten Systematik in der Kostenerstattung verbunden ist, ist zum
01.07.2017 in Kraft getreten. Insgesamt gesehen, haben sich die
Aufwendungen im Produktbereich „06“ gegenüber 2017 um 1,1 Mio. € von
21,3 Mio. € auf 22,4 Mio. € erhöht. Gleichzeitig konnte aber aufgrund von
erhöhten Kostenerstattungen im Rahmen des Unterhaltsvorschusses,
erhöhten Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen durch andere Kommunen
bzw. Kommunalverbände sowie erhöhten Landeszuwendungen Mehrerträge
von 1,6 Mio. € gegenüber 2016 generiert werden. Unter dem Strich konnten
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2017 der Stadt Erkelenz
so die Nettoaufwendungen um 0,5 Mio. € gegenüber 2016 reduziert werden.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Entwicklung nachhaltig ist oder ob es sich hier
mehr oder weniger um eine einmalige Entwicklung im Produktbereich „06“
handelt.
3. Ein Dauerthema bleibt auch die Kreisumlage. In 2017 konnte zwar der
geplante Haushaltsansatz von 22,074 Mio. € um 0,556 Mio. € unterschritten
werden, aber ist dies als Erfolg zu werten? Bedenkt man, dass die
Kreisumlage 2016 noch 21,225 Mio. € betrug, so kann ein Ergebnis von
21,518 Mio. € in 2017 nicht glücklich machen, da es letztendlich einer
Mehrbelastung des Haushaltes von 0,293 Mio. € entspricht. Für 2018 mussten
bereits 21,927 Mio. € eingeplant werden, also nochmals eine Erhöhung um
0,4 Mio. €. Es bleibt zu hoffen, dass der Kreis zumindest evtl. Erstattungen
vom Landschaftsverband 1:1 an seine Kommunen weiterleitet. Zumindest
optisch könnte dadurch eine geringere Kreisumlage ausgewiesen werden.
Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Kreishaushalt
weiterhin keine konzeptionelle Aufgabenkritik und damit einhergehend, eine
mittel- bis langfristig angelegte Aufwandsreduzierung erkennbar ist.
4. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen haben in 2017 zu einer
Belastung des Ergebnisses in Höhe von 26,8 Mio. € geführt. Gegenüber 2016
bedeutet dies eine Erhöhung um 1,5 Mio. €. bzw. 5,7 %. Ursächlich sind
neben Neueinstellungen, Ersatzeinstellungen, Übernahme von Auszubildenden, erhöhten Beihilfeaufwendungen, statistischen Anstiegen der Lebenserwartungen bei den Versorgungsempfängern, natürlich auch gesetzlich
vorgeschriebene Besoldungserhöhungen und Beförderungen. Während die
Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen mehr oder weniger nicht beeinflusst
werden können, wird es weiterhin wichtig sein, gut ausgebildete und fair
bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen, die die stetig
steigenden Anforderungen im öffentlichen Bereich motiviert und effizient
meistern können. Es zeigt sich aber immer mehr, dass es aufgrund des
demografischen Wandels immer schwieriger werden wird, qualifiziertes
Personal von anderen Behörden abzuwerben. Demzufolge sollte ein Weg
sein, zukünftig vermehrt Nachwuchskräfte selber auszubilden und zu
versuchen, diese frühzeitig dauerhaft an den Dienstherrn zu binden. Es sollte
also weiterhin die Prämisse gelten, dass Qualität vor Quantität steht und
demzufolge Neueinstellungen nur wohl überdacht vorgenommen werden.
Insgesamt wird 2017 als finanziell erfolgreiches und nachhaltiges Jahr in Erinnerung
bleiben. Das beste Jahresergebnis in der Historie der Erkelenzer-NKF-Abschlüsse,
eine über dem Anfangsbestand hinaus gefüllte Ausgleichsrücklage, eine mittelfristig
mehr als ausreichende Liquidität, eine weitere markante Reduzierung der
Investitionskredite, weiterhin kein Bestand an Liquiditätskrediten und eine
Eigenkapitalquote II von über 80 % sollte mittelfristig ein sehr gutes Fundament sein,
um auch konjunkturelle Eintrübungen zukünftig erfolgreich meistern zu können. Trotz
dieser guten Ausgangslage sollte das eigene Verhalten ständig kritisch reflektiert und
auch weiterhin die nicht zu beeinflussenden Rahmenbedingungen sorgsam
beobachtet werden, um zeitnah gegenzusteuern und korrigierend im eigenen
Einflussbereich eingreifen zu können.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand:
I.
Allgemeine Erläuterungen
Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den
Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die
wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur
Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge,
die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen
Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden.
Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten
Zuständigkeiten ergeben sich für den Verwaltungsvorstand klare Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht widerspiegeln sollten.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune - also auch die Stadt Erkelenz gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen Konstrukt mit den
zugewiesenen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen hat. Hieraus ergibt
sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die Gesamtsituation zu sehen ist
und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch willkommene Themen so forciert
werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages oder die Gesamtfinanzen hierdurch
mit starken negativen Auswirkungen gefährdet werden.
Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen
guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger
nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts,
der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf
ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen.
II.
Bürgermeister und Dezernent des Dezernates I, Peter Jansen
II. 1. Allgemein
Aus der Funktion des Bürgermeisters resultiert die Zuständigkeit für alle
grundsätzlichen strategischen Aufgaben und Zielsetzungen der Gesamtstadt bzw.
der gesamten Verwaltung sowie als Dezernent insbesondere für die Bereiche
Personalkosten, Verwaltungsorganisation, Wirtschaftsförderung und Bürgerservice.
II. 2. Allgemeine Politik und Finanzen
Alle sinnigen Investitionen und erforderlichen Ausgaben können somit aus eigenen
erwirtschafteten Mitteln, ohne die Zukunft mit Schulden etc. zu belasten, von Politik
beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt werden. Diese Entwicklung kommt
mit niedrigen Gebühren und Realsteuersätzen auch den Bürgerinnen, Bürgern bzw.
Einwohnern in Erkelenz, aber auch beim Thema Schulangebot, -ausstattung und qualität auch den „Nachbarn“ zu Gute.
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Risiko:
Wir sollten uns freuen, dass wir die Aufwendungen, auch die sich aufgrund von
immer mehr zusätzlichen Aufgabenzuweisungen sowie Standardausweitungen
ergeben, derzeit gut tragen können. Aber wie lange kann der positive Trend in der
Wirtschaft noch so anhalten? Aktuelle Schlagzeilen in den Medienberichterstattungen sind z. B. Handelskrieg durch die USA, Konflikte, Flüchtlingsdruck
Richtung Europa und die EU im Wandel. Sehr schnell können hieraus auch ertragsund aufwandsbeeinflussende Wirkungen in Deutschland und auch für Erkelenz
entstehen, denen nicht durch lokales agieren begegnet werden kann. Alle heutigen
Aufwendungen/Auszahlungen in unserer Stadt müssen daher stets so angelegt sein,
dass wir in nicht mehr so rosigen Haushaltszeiten diese haushaltsschonend
zurückführen können.
Leider wird dies nicht bei allen Aufgaben möglich sein. Als Beispiel sei dafür nur die
Ausweitung des Angebotes, des Personaleinsatzes und der damit verbunden
Ausgaben im Bereich „Soziales, Jugend und Familie“ genannt.
Chance:
Wegen der konsequenten Haushaltsdisziplin und weil, ohne Neuverschuldung und
Belastung der Zukunft, trotzdem umfänglich in die städt. Infrastruktur investiert
wurde, ist gute Vorsorge auch für vorübergehende schwierigere Zeiten geschaffen.
Die allgemeine Bevölkerungsstruktur in Deutschland - Stichwort geburtenstarke
Jahrgänge - führt dazu, dass in etwa fünf bis zehn Jahren die heute finanz- und
steuerstarke Gruppe der 55 bis 65-Jährigen weniger in die „Steuerkasse“ zahlen
wird, aber gleichzeitig alle Infrastruktureinrichtungen noch uneingeschränkt benötigt
werden. Eine Reduzierung des Angebotes wird daher erst spürbar 2030 evtl. möglich
sein. Die heutigen Spielräume sind daher, z. B. mit nachhaltigen Investitionen zur
Ertüchtigung der benötigen Infrastruktur, zu nutzen, damit in den evtl. schwierigeren
Jahren die Kosten nicht anfallen oder nur minimiert anfallen werden.
II. 3. Personalkosten
Ein wesentlicher Kostenblock ist und bleibt der Anteil an Personalkosten im Haushalt.
Es ist richtig und wichtig, dass der Öffentliche Dienst an der allgemeinen
Personalkostenentwicklung teilnimmt, damit man auf dem Arbeitsmarkt weiterhin
konkurrenzfähig bleibt. Die Steigerung der Personalkosten liegt über den linearen
Steigerungen der Tarifverträge und Besoldungsanpassungen, weil immer mehr
Personal erforderlich wird. Die Planung war, bis auf die nicht so kalkulierbaren
Versorgungsrückstellungen, fast eine Punktlandung.
Chance:
Im interkommunalen Vergleich ist die Stadt Erkelenz immer noch gut aufgestellt und
etwas günstiger. Die Personalmanagementmaßnahmen wirken positiv, gutes
Personal kann trotz eines schwierigen Arbeitsmarktes noch gefunden und gebunden
werden. Gemeinsam mit dem Kreis werden z. B. die Themen „Prozessoptimierung“
und „Digitalisierung“ angegangen. Zusammenarbeit schont Ressourcen.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Risiko:
Es bleibt leider ein Trend zu immer mehr Verwaltungs-, Überprüfungs- und
Berichtsaufwand, insbesondere durch rechtliche Vorgaben, erkennbar. Auch
mussten zusätzliche Stellen geschaffen werden, weil neue rechtliche Vorgaben (z. B.
Baurechtsänderung, erhebliche Anspruchsausweitung beim Unterhaltsvorschuss)
Mehrarbeit ohne Kostenausgleich verursacht. Für die Einführung eines eGovernment
und den Weg zur Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung werden sicher auch
zunächst mehr Personalressourcen gebraucht werden. Personal, das so nicht am
Markt ist. Es bleibt zu hoffen, dass wirklich bald in Deutschland Bund und Länder für
die Kommunen mit einheitlichen Standards endlich Klarheit darüber schaffen, wohin
die Reise in diesem Punkt gehen soll.
II. 4. Auswirkungen des Tagebaus
Die Belastungen für die Stadt aus dem Umsiedlungsgeschehen und auch aus der
Notwendigkeit der frühzeitigen Zukunftsplanung zur Vermeidung von Strukturbrüchen
steigen insgesamt weiter. Deutlich hat die Landesregierung in der Leitentscheidung
formuliert, dass man Initiativen und Strategien zur Stärkung der Region fördern will,
aber auch Vorleistungen aus den Kommunen heraus erwartet. Konkret bedeutet
dies, dass die Stadt Erkelenz mit Personal-, Sach- und Finanzaufwand, ohne eine
Kostenerstattungszusage, zunächst einmal die Thematik bearbeiten muss. Mit der
anstehenden Gründung eines Zweckverbandes, gemeinsam mit den Nachbarkommunen, ist man hier gut auf dem Weg und hat Wahrnehmung beim Land
erreicht. Definitive Zusagen des Landes gibt es aber nicht.
Auch zeigt sich gerade jetzt, wie wichtig es war, die Vereinbarung mit RWE, zu
Garantien für die Umsiedlungsbetroffenen, aber auch für die Unterstützung der Stadt,
zu schließen. Alle Erschließungsmaßnahmen für die neuen Standorte, aber auch die
Entwicklung eines Gewerbegebietes (wichtige Grundlage für die positive Weiterentwicklung) wurden von RWE angegangen und werden von dort finanziell ohne
Belastung des städt. Haushalts abgewickelt.
Chance:
Auf lange Sicht können sich gute Perspektiven ergeben, wenn es gelingt, den Raum
um den Tagebau für die Zukunft auszurichten. Auch die Zeichen der Unterstützung
durch das Land sind positiv. Seitens des Unternehmens RWE wurden alle Zusagen
eingehalten. Unsere geplanten Aktivitäten mit der Gründung eines Zweckverbandes
konnten umgesetzt werden, so dass die Voraussetzungen für das gemeinsame
Wirken gut sind.
Risiko:
Leider macht das Land keine konkreten verbindlichen Zusagen und fordert nach wie
vor keine Sicherheitsleistungen beim Tagebaubetreiber ein. Die Unterstützungsleistungen von RWE Power bleiben damit weiterhin vom wirtschaftlichen Erfolg des
Unternehmens abhängig. Gerade aktuell erleben wir, wie schnell Energiepolitik und
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Unternehmensphilosophie zu Veränderungen führen, die für uns als lokal Betroffene
derzeit nicht überschaubare negative Auswirkungen haben könnten.
III.
Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner
Gotzen
Zur Vermeidung von Doppelungen wird auf die bereits vom Kämmerer beschriebenen Haushaltsrisiken im Zusammenhang mit Migration und Integration
sowie den Aufgaben des Produktbereiches 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hingewiesen.
Weitere Herausforderungen zeichnen den Produktbereich 06 sowie den Produktbereich 03 (Schulen) aus. So ist auch in Erkelenz ein deutlicher Anstieg der
Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu verzeichnen.
Allein für das anstehende Kindergartenjahr 2018/2019 stieg die Versorgungsquote
sprunghaft und unerwartet um 11 Prozentpunkte an! Dies führt zu bislang nicht in die
Haushaltsplanungen aufgenommenen notwendigen investiven Ausgaben sowie zu
dauerhaften Aufwendungen (Personal- und Sachaufwand), die über die bisherige
KiBiz-Finanzierung nur unzureichend refinanziert sind. Allein zwischen dem
Kindergartenjahr 2017/2018 und 2018/2019 wächst die Summe der Kindpauschalen
um 1,6 Millionen Euro (ca. 15%!). Große Bedeutung ist daher der auf Landesseite
anstehenden Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung beizumessen. Es
bleibt zu hoffen, dass es hierbei zu einer aus Sicht der Kommunen auskömmlichen
Finanzierung kommen wird. Wann das - landesseitig schon seit langem angekündigte - Reformvorhaben abgeschlossen wird, ist derzeit nicht erkennbar. Weitere Verlautbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf Bundesebene lassen
erkennen, dass auch von Bundesseite weitere kostenintensive Ausweitungen im
Bereich der Kindestagesbetreuung anstehen. So ist der Ausbau des Angebots und
die Steigerung der Qualität von Kindertagesbetreuungseinrichtungen und des
Angebots an Kindertagespflege geplant sowie zusätzlich eine Entlastung von Eltern
bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Es sind mithin im Bereich der
Kindertagesbetreuung weitere enorme Steigerungen der Aufwendungen zu erwarten.
Auch weitere teilweise nur in Koalitionsverträgen vereinbarte, teilweise schon durch
Landesgesetze verabschiedete Vorhaben auf Bundes- und Landesebene lassen
signifikante Aufwandssteigerungen erwarten. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen,
dass die kommunale Landschaft oft nur eine unzureichende Gegenfinanzierung
solcher Änderungen oder neuen Aufgaben verzeichnen konnte. Der gesetzlich
nunmehr beschlossene Wechsel von G 8 zu G 9 wird unweigerlich investive
Ausgaben zur Schaffung der notwendigen Raumkapazitäten und Aufwendungen für
zusätzliches Personal (Hausmeister/Schulsekretärin) nach sich ziehen. Weiterhin ist
das große Thema der schulischen Inklusion sowohl fachlich als auch finanziell nicht
abschließend gelöst. Die schulische Inklusion lässt deutlich erkennbar die Aufwendungen des Jugendhilfeträgers ansteigen. Auch hier hat das Land die Aufgabe ohne
ausreichende Finanzierung der kommunalen Landschaft überlassen, die nunmehr
schauen muss, die betroffenen Kinder nicht alleine zu lassen, aber auf einen
Ausgleich der Mehrkosten wartet.
Die Ankündigung eines Rechtsanspruchs auf Offene Ganztagsbetreuung wird neben
der Schaffung von zahlreichen zusätzlichen räumlichen Kapazitäten auch dauerhafte
Mehrbelastungen zur Folge haben, wenn keine auskömmliche Finanzierung sicherSeite 20
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
gestellt wird. Bereits heute ist das System des Offenen Ganztages nicht auskömmlich finanziert. So werden zur Sicherstellung des gewünschten qualitativen Niveaus
erhebliche kommunale Mittel aufgewandt.
Die Finanzierung der sozialen Arbeit an Schulen muss zudem dauerhaft durch Bund
oder Land sichergestellt werden. Es darf hierbei nicht bei dem in der Vergangenheit
üblichen System einer Anschubfinanzierung bleiben, die dann dazu führt, dass die
Aufgabe bei den Kommunen mit samt den Kosten verbleibt. Bislang liegen hierzu nur
Absichtserklärungen vor.
Auch die bundesseits verabredete Stärkung der kommunalen Bildungsinfrastruktur
darf sich nicht auf eine finanzielle Förderung allein der notwendigen Investitionen
beschränken. Einmal geschaffen wird eine digitale Bildungslandschaft erhebliche
Folgekosten nach sich ziehen, deren Kompensation seitens des Landes erfolgen
muss. Die kommunalen Haushalte werden diese Folgekosten ohne finanziellen
Ausgleich nicht tragen können.
Schon allzu selbstverständlich ist die Sicherstellung des Feuerschutzes in der Stadt
Erkelenz durch eine Freiwillige Feuerwehr. Auch an dieser Stelle muss sehr deutlich
daran erinnert werden, dass dies eine absolute Ausnahme ist! Nach den
gesetzlichen Bestimmungen des BHKG NRW sind mittlere kreisangehörige
Kommunen verpflichtet, eine ständig besetzte hauptamtliche Wache zu errichten.
Über eine Ausnahmegenehmigung ist die Stadt Erkelenz von dieser Verpflichtung
befreit, allerdings nur, soweit über das Ehrenamt die Sicherstellung der Aufgaben
nach dem BHKG gewährleistet ist. In Zeiten schwindender Bereitschaft zur
Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben und des ständig anwachsenden
Aufgabenspektrums ist dies eine stetige Herausforderung. Sollte tatsächlich die
Einrichtung einer ständig besetzten hauptamtlichen Wache notwendig werden, ist
kurzfristig mit erheblichen personellen Aufwendungen zu rechnen. Dem Ehrenamt
jedwede Unterstützung zukommen zu lassen, ist daher gerade auch im Bereich der
Freiwilligen Feuerwehr (wie in vielen anderen Bereichen auch) von großem eigenen
Vorteil.
IV.
Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar
Lurweg
Im Jahr 2017 ist aus Sicht des Baudezernenten nach wie vor die kontinuierliche
Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des Anlagevermögens in Form von
Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen Erschließungsanlagen eine der
Hauptaufgaben des Baudezernates. Wie auch in den letzten Jahren besteht dank
einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von
entsprechenden Rückstellungen die Chance, den guten Zustand der Anlagen zu
erhalten bei gleichzeitiger Nutzung von Spielräumen für neue Investitionen. Der
vorhandene Anlagenbestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum bleiben
gleichwohl kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen.
Mit dem vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Klimaschutzkonzept hat die
Verwaltung den Auftrag erhalten, einen kontinuierlichen Prozess der Nachhaltigkeit
fortzuführen. Das ist Verpflichtung und Chance zugleich. Vielen Ideen - auch der
ehrenamtlich beteiligten Akteure - zu einer zukunftsweisenden Entwicklung der
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Gesamtstadt sind für die nächsten Jahre mit zu planen. Dazu gehört die Entwicklung
neuer Baugebiete und Gewerbegebiete, das integrierte Handlungskonzept für die
Innenstadt genauso wie die Zukunftsplanungen der Dörfer am Tagebaurand mit dem
begonnenen Prozess für die Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten. Für Venrath
und Kaulhausen sind erste Ergebnisse vorhanden, die für die Umsetzungsphase
auch ihren Niederschlag in der Haushaltsplanung finden werden. Für Holzweiler ist
schon jetzt erkennbar, dass auf Grund der neuen Entwicklung im Zusammenhang mit
der Leitentscheidung zum Tagebau Garzweiler II neben dem Dorfentwicklungskonzept ein umfangreiches Infrastrukturprogramm erforderlich wird. Leitungsgebundene Versorgungen und auch Kanäle und Straßen bedürfen umfangreicher
Sanierungen. Für die nächsten Jahre werden hier erhebliche Finanzmittel erforderlich
sein, aber auch ein umfangreicher Personaleinsatz. Die gute Beschäftigungslage auf
dem Arbeitsmarkt führt auch seit geraumer Zeit dazu, dass technisches Personal
auch für die Stadtverwaltung Erkelenz immer schwieriger zu gewinnen ist.
Die Einwohnerentwicklung im Jahr 2017 ist weiterhin positiv. Die anstehenden
Planungsaufgaben für Schulen und Kindertagesstätten zeugen davon, dass diese
Entwicklung offensichtlich auch in den nächsten Jahren Bestand hat. Hinzu kommen
für die nächsten Jahre auch die weiteren kommunalen Projekte im Umsiedlungsstandort Keyenberg/Kuckum/Ober-/Unterwestrich und Beverath.
Die Grundstücksentwicklungsgesellschaft feiert im Jahr 2018 ihr 20-jähriges
Jubiläum. Die Planungen für die Baugebietsentwicklungen für die nächsten 10 Jahre
sind bereits weit fortgeschritten, so dass die Aufgaben auch in Zukunft gesichert sind.
Dadurch ergeben sich auch hier für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen Dezernat große Herausforderungen.
Die stetige Nachfrage nach Baugrundstücken und die erfreuliche Entwicklung im
Bereich der Gewerbeflächen erfordern zusätzlichen Planungsaufwand bis hin zur
Überarbeitung der Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet. Durch die
braunkohlenbedingten Umsiedlungen verteilen sich die Einzugsbereiche der Wasserverbände neu mit Auswirkungen auf die Abwasserreinigungsanlage der Stadt
Erkelenz. Die positive Siedlungsflächenentwicklung wird zukünftig auch durch
vorhandene Kapazitäten im Bereich der Abwasserreinigung bestimmt werden.
Erste Gespräche im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Regionalplanes im
Bereich der Bezirksregierung Köln zeigen, dass städtebauliches Wachstum mit
Augenmaß betrieben werden muss, aber auch aus Sicht der neuen Landesregierung
unumgänglich ist. Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum ist
eines der wichtigsten politischen Zielsetzungen für die nächsten Jahre. Dem wird
sich auch Erkelenz nicht verschließen können. Vielleicht kann der mittlerweile
gegründete Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler II, der Mitte des
Jahres 2018 seine Arbeit konkret aufnehmen wird, mit der Zukunftsvision für eine
regionale Entwicklung auch zu diesem Thema wertvolle Arbeit leisten.
Gute Haushaltslagen führen im Regelfall zu viel Arbeit im technischen Dezernat. Das
ist auch für das Jahr 2018 und die folgenden Jahre bereits erkennbar. Spannende
und interessante Bauaufgaben erfordern qualifiziertes Personal, dessen Gewinnung
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
immer schwieriger wird. Das wird auf absehbare Zeit sicherlich die größte
Herausforderung sein.“
Die Örtliche Rechnungsprüfung begrüßt die Tatsache, dass im Lagebericht weiterhin
die Chancen und Risiken für die Stadt Erkelenz dargestellt werden. Um die daraus
resultierenden finanziellen Belastungen in zukünftigen Haushalten seriös planen zu
können, sollten diese Risiken, falls möglich, bewertet werden.
'
(
Der Landrat des Kreises Heinsberg teilt mit Schreiben vom 09.01.2017 mit, dass
gem. § 75 Abs. 2 GO NRW der Haushalt für das Haushaltsjahr 2017 in Planung und
Rechnung ausgeglichen sein muss.
Er ist dann ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der
Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Die Haushaltsplanung 2017 ging von einem
negativen Jahresergebnis von -1.720.000,00 € aus. Der Jahresabschluss 2017 hat
ergeben, dass der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der Aufwendungen um
5.603.711,99 € übersteigt. Somit beträgt das Jahresergebnis 2017: 3.883.711,99 €.
Gemäß § 3 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes konnten die Jahresüberschüsse
der Jahre 2007 – 2009 in Höhe von 7.822.725,81 durch Ratsbeschluss vom
18.12.2013 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Der aktuelle Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2017:
11.223.161,02 €. Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird der Jahresüberschuss 2017 in
Höhe von 3.883.711,99 € die Ausgleichsrücklage auf 15.106.873,01 € erhöhen.
Dieser Bestand der Ausgleichsrücklage wird voraussichtlich die Genehmigungspflicht
zukünftiger Haushaltssatzungen der Stadt Erkelenz durch die Aufsichtsbehörde des
Kreises Heinsberg für den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung verhindern.
In Jahr 2017 wurde erneut von der Regelung des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW
Gebrauch gemacht. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW sieht vor, das Erträge und
Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen sind, sondern unmittelbar mit der
allgemeinen Rücklage verrechnet werden können.
Die einzelnen Aufwendungen und Erträge der betroffenen Finanzvorfälle sind, wie es
§ 43 Abs. 3 GemHVO NRW fordert, im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.
Die Gesamtsumme der betroffenen Finanzvorfälle beträgt im Jahr 2017 jedoch
lediglich -20.227,21 € (Vorjahr: -109.372,24 €). Der Bestand der allgemeinen
Rücklage beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2017: 189.259.422,71 €.
In der nachfolgenden Tabelle sind die prognostizierten Ergebnisse der Jahre 2013
bis 2017, die tatsächlichen Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2017 sowie die
Seite 23
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Ergebnisplanungen der Jahre bis 2021 auf Basis des Haushaltsplanes 2018
dargestellt.
Prognose und Entwicklung der Jahresergebnisse:
ordentliche Erträge
Planung 2013
Ergebnis 2013
Planung 2014
Ergebnis 2014
Planung 2015
Ergebnis 2015
Planung 2016
Ergebnis 2016
Planung 2017
Ergebnis 2017
Planung 2018
Planung 2019
Planung 2020
Planung 2021
83.398.464,00 €
83.125.363,24 €
83.556.114,00 €
84.785.317,94 €
83.302.351,00 €
87.308.293,65 €
90.107.665,00 €
94.699.068,80 €
95.770.015,00 €
99.360.051,80 €
100.413.350,00 €
100.865.047,00 €
102.234.495,00 €
103.943.387,00 €
ordentliche
Aufwendungen
-89.249.421,00 €
-89.145.829,40 €
-90.625.627,00 €
-89.895.674,46 €
-91.066.023,00 €
-92.637.835,69 €
-98.481.200,00 €
-99.891.909,27 €
-102.860.939,00 €
-101.053.742,79 €
-106.042.507,00 €
-105.947.882,00 €
-105.996.249,00 €
-107.290.926,00 €
Finanzerträge
5.517.005,00 €
6.452.091,33 €
6.064.405,00 €
5.679.751,85 €
6.060.132,00 €
6.232.165,38 €
5.965.935,00 €
6.446.939,28 €
5.985.055,00 €
6.150.479,97 €
5.928.654,00 €
5.787.401,00 €
5.723.655,00 €
5.807.602,00 €
Zinsen u. so. Finanzaufwendungen
-1.398.048,00 €
-1.012.404,54 €
-1.174.892,00 €
-987.644,28 €
-956.460,00 €
-823.160,98 €
-882.400,00 €
-584.219,56 €
-614.131,00 €
-573.076,99 €
-585.497,00 €
-532.566,00 €
-481.901,00 €
-437.063,00 €
Jahresergebnis
-1.732.000,00 €
-580.779,37 €
-2.180.000,00 €
-418.248,95 €
-2.660.000,00 €
79.462,36 €
-3.290.000,00 €
669.879,25 €
-1.720.000,00 €
3.883.711,99 €
-286.000,00 €
172.000,00 €
1.480.000,00 €
2.023.000,00 €
Die Ergebnisrechnung des Jahres 2017 schließt mit einem Überschuss in Höhe von
3.883.711,99 € ab. Der prognostizierte Fehlbetrag betrug ursprünglich
1.720.000,00 €. Dies entspricht einer Verbesserung von 5.603.711,99 €.
Die Jahresergebnisplanung 2018 sieht noch ein negatives Jahresergebnis vor. Für
die künftigen Haushaltsjahre weist der Haushaltplan 2018 positive Jahresergebnisplanungen bis einschließlich 2021 aus.
Trotzdem sollte aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung weiterhin besonderes
Augenmerk auf eine verstärkte Ausgabendisziplin gelegt werden, damit aus
Planzahlen dann auch wirklich positive Ergebniszahlen werden.
Wie wiederholt in den letztjährigen Prüfberichten dargestellt, hängt die finanzielle
Leistungsfähigkeit
weiterhin
zunehmend
von
der
Ausgestaltung
des
Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ab. Die Örtliche Rechnungsprüfung verbleibt
bei der Aussage, dass zukünftig die finanziellen Belastungen, die der Gesetzgeber
der Stadt Erkelenz auferlegt, ggf. nicht entsprechend ausgeglichen werden können.
Es gilt, dieses Risiko auch weiterhin genau zu beobachten und evtl. rechtzeitig
vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um der Stadt Erkelenz durch das weitere
Vorhandensein einer Ausgleichsrücklage ein gewisses Potential für die Zukunft zu
ermöglichen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass im Jahresabschluss 2017 die
Ausgleichsrücklage einen Bestand in Höhe von 11,2 Mio. € ausweist. Dennoch
dürfen die städtischen Anstrengungen zum Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 GO
trotz der ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen und der in Aussicht gestellten
positiven Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 - 2021 nicht nachlassen. Es
gilt weiterhin die städtischen Konsolidierungspotentiale auszuschöpfen, um dem
stetig drohenden Eigenkapitalverzehr entgegenzuwirken.
Seite 24
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Bedenkt man, dass die Stadt Erkelenz für das Planjahr 2018 noch mit einem
Fehlbedarf von 286.000,00 € rechnet, dürfen die vorgenannten Aussagen nicht
unbeachtet bleiben.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass bei weiteren positiven
Jahresergebnissen, trotz des für das Planjahr 2018 prognostizierten Fehlbetrages,
die Ausgleichsrücklage noch einige Jahre erhalten bleibt. Die finanzielle
Handlungsfähigkeit der Stadt Erkelenz scheint demnach für die nächsten Jahre
gesichert.
)
*
Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
wurden keine Unrichtigkeiten oder schwer wiegende Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften und/oder die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen festgestellt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde am 23.03.2018 durch den
Kämmerer aufgestellt, am gleichen Tage durch den Bürgermeister bestätigt und am
26.04.2018 über den Hauptausschuss dem Rat der Stadt Erkelenz zur Feststellung
zugeleitet.
Durch Ratsbeschluss vom 02.05.2018 wurde die Prüfung des Entwurfs des
Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.
Dieser bedient sich gem. § 59 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW der
Örtlichen Rechnungsprüfung.
Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass der Jahresabschluss 2017
fristgerecht durch den Kämmerer aufgestellt wurde.
Die Örtliche Rechnungsprüfung weist wiederholt darauf hin, dass nach § 95 Abs. 3
GO NRW der Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf
des Haushaltsjahres 2017 dem Rat zur Feststellung hätte zugeleitet werden müssen,
also bis zum 31.03.2018.
Von daher ergeht durch die Örtliche Rechnungsprüfung wie in den Vorjahren auch
lediglich der Hinweis darauf, dass § 95 Abs. 3 GO NRW weiterhin Gültigkeit hat.
Seite 25
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
+
,-
)
+
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des
Bürgermeisters der Stadt Erkelenz.
Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der
durchgeführten, pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht
abzugeben.
Dazu hat die Örtliche Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar,
die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den
Jahresabschluss zum 31.12.2017 bestehend aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) sowie dem Anhang
(Anlage 2) und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01.2017 bis
31.12.2017 (Anlage 3) der Stadt Erkelenz geprüft.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung
nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des gesetzlichen
Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den
Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung geprüft.
Hierfür notwendige Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, erforderliche
Aufklärungen und Nachweise erteilt. Redaktionelle Änderungen und bei der Prüfung
aufkommende Fragestellungen wurden im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen
und ausgeräumt.
+
-
)
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach den §§ 101 und 103 GO NRW
und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. Institut der
Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung
eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Aussage trifft und somit der
Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlern sind.
Auf der Grundlage des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten
risikoorientierten Prüfungsansatzes ist eine am Risiko der Stadt Erkelenz
ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt worden.
Seite 26
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Die Prüfung eines Jahresabschlusses beginnt nicht etwa erst in dem Zeitpunkt, zu
dem er aufgrund des Beschlusses des Rates der Örtlichen Rechnungsprüfung
vorgelegt wird. Vielmehr werden zahlreiche Prüfbereiche bereits vorher unterjährig im
Laufe des entsprechenden Haushaltsjahres betrachtet. So können im Rahmen des
risikoorientierten Prüfungsansatzes bereits frühzeitig mögliche Fehlerquellen
festgestellt werden. Dies wiederum ermöglicht es, so rechtzeitig gegenzusteuern,
dass es bei der Erstellung des Jahresabschlusses erst gar nicht zu entsprechenden
Fehlern und, in der Folge davon, zu Prüfbeanstandungen kommt.
Alle Prüfbetrachtungen und -ergebnisse fließen anschließend in die Prüfung des
Jahresabschlusses ein.
Folgende Prüfbereiche wurden bereits unterjährig betrachtet:
Überwachung der Finanzbuchhaltung
Kontrollen fanden hier insbesondere in den nachstehend genannten Bereichen statt:
Dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklungsstelle (ZAS) anhand folgender
Prüfungen in 2017:
- Behandlung ungültiger Schecks,
- Prüfung des Handvorschusses bei der ZAS,
- Tägliches Abgleichen der Finanzmittelkonten mit den Bankkonten (sog.
Tagesabschluss)
- Behandlung der Bürgschaften innerhalb des Verwahrgelasses
Darüber hinaus hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Jahr 2018 die
Zahlungsabwicklungsstelle überörtlich geprüft und hierüber einen gesonderten
Prüfbericht erstellt. Dieser Prüfbericht wird in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss am 08.11.2018 zur Kenntnis gegeben.
Unvermutete Prüfungen der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung bei
folgenden Einnahmekassen (grundsätzlich einmal jährlich):
Bauaufsicht, Bücherei, Bürgerbüro, ERKA-Bad, Ordnungsamt Außendienst,
Ordnungsamt
Gewerbestelle,
Ordnungsamt
Standesamt,
Ordnungsamt
Straßenverkehrsangelegenheiten.
Prüfungsinhalte sind dabei die Ermittlung der Kassen-Ist-Bestände und der KassenSoll-Bestände sowie Vergleiche hinsichtlich ihrer Übereinstimmung, die Abwicklung
des Zahlungsverkehrs, die Buchführung einschließlich der hierzu erforderlichen
Belege mit Hilfe der Auswertungen aus dem Kassenprogramm „KomCash“ oder
sonstigen Belegen, dem Buchführungssystem Infoma sowie die wirtschaftliche und
ordnungsmäßige Erledigung der Kassengeschäfte.
Seite 27
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Vergabeprüfungen
Im Jahr 2015 wurde bei der Stadt Erkelenz erstmals eine Vergabestelle eingerichtet.
Diese ist dem Amt 30 / Rechts- und Ordnungsamt zugeordnet. Seit Juli 2017 bietet
die Vergabestelle auch die elektronische Vergabe (E-Vergabe) an. Hierzu bedient
man sich einer Vergabeplattform, die auch von einigen anderen kreisangehörigen
Kommunen genutzt wird. Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische
Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter bei EU-Ausschreibungen
verpflichtend.
Vorbeugende und begleitende Kontrollen sowohl bei der Vergabe von Lieferungen
und Leistungen als auch bei Bauaufträgen mit den folgenden Schwerpunkten wurden
durchgeführt:
-
-
Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit,
Überwachung der Einhaltung der Vergaberichtlinien,
Beteiligung an Submissionsterminen incl. anschließender formaler Prüfung der
Angebotsunterlagen,
Überprüfung von Vergabeangelegenheiten mit entsprechenden Prüfvermerken bzw. Prüffeststellungen für folgende neun Organisationseinheiten:
Amt 10, 30, 40, 50/51, 60, 61, 63, 66 sowie das Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, unter besonderer Berücksichtigung der
Bestimmungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz, ggf. zusätzlich mit
Sitzungsvorlagen bei Entscheidungen durch den Ausschuss,
Prüfung von Schlussrechnungen über 5.000,00 € zuzgl. Umsatzsteuer,
Prüfung von Schlussrechnungen bei Aufträgen zwischen 2.500,00 € bis
5.000,00 € zzgl. Umsatzsteuer mit einer Auftragsüberschreitung,
Prüfung von Rechnungen über 1.000,00 € zuzgl. Umsatzsteuer ohne
vorherige Auftragseinbuchung
Vorprüfungen für den Landesrechnungshof
Hier wurden in verschiedenen Bereichen Prüfungen für den Landesrechnungshof
NRW wahrgenommen und die Ergebnisse für diesen in Bezug auf die
zweckentsprechende Verwendung der eingesetzten Landesmittel dokumentiert. Zu
Beginn des Folgejahres erhält der Landesrechnungshof NRW einen Bericht über das
abgelaufene Arbeitsjahr.
-
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz,
Fischereiabgabe,
Mittel für Kriegsgräberpflege,
Wohngeld,
Wohnungsbaumittel nach dem Wohnungsbindungsgesetz,
Unterhaltung der Übergangsheime für Spätaussiedler,
Ersatz von Aufwendungen bei Lehrgängen von Feuerwehrleuten auf Landesebene
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Sonderprüfungen
Sonderprüfungen in den verschiedenen Ämtern und Sachgebieten der Verwaltung
sowie projektbezogene Überprüfungen fanden statt, zu Themen wie
-
Prüfung von Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage im Amt für
Kommunalwirtschaft,
Produkt- und risikoorientierte Prüfung im Bereich der Grundschulen,
Elternbeiträge OGS, beim Amt für Bildung u. Sport,
IT- Prüfung Open Prosoz in der Version 2016.2.0.0 Anwendung für die
öffentliche Sozialverwaltung in der Stadt Erkelenz, beim Amt für Kinder,
Jugend, Familie u. Soziales,
Prüfung der Rechteverwaltung in Infoma NAV 7, Zugriffsrechte im
Buchführungssystem im Amt für Kommunalwirtschaft,
Stichprobenartige Prüfung der Sonderposten für Landeszuwendungen,
Prüfung des Verwaltungshandelns auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und
Ordnungsmäßigkeit.
Prüfung des sozialen Bereiches
Im Rahmen der Rechtsgrundlagen des Zwölften Sozialgesetzbuches sowie der
hierzu ergangenen Weisungen des örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Kreis
Heinsberg) sind schwerpunktmäßig folgende Bereiche betrachtet worden:
Prüfung des Abrechnungsverfahrens der Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im
Alter und bei voller Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt für diejenigen, die
keine Leistungsansprüche nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch haben; Hilfen in
besonderen Lebenslagen) sowie Ermittlung der Ein- und Auszahlungen
einschließlich Überprüfung der monatlichen Abrechnungen mit dem örtlichen Träger
(§ 3 II SGB XII), Prüfung von Einzelfallentscheidungen, Bekanntgabe des
Ergebnisses der Prüfung an den Kreis Heinsberg, zusätzlich: Erteilung eines
Untertestates an den Kreis Heinsberg im Zusammenhang mit den
Grundsicherungsleistungen gem. § 7 Abs. 2 Ausführungsgesetz SGB XII NRW.
Weiterhin erfolgte auch in 2017 die Prüfung der Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der
Einsatz der Mitarbeiter wurden unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie
der Wesentlichkeit bestimmt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte bereits unterjährig während des
laufenden Jahres 2018 und nach Zuleitung des zahlenmäßigen Abschlusses durch
den Rat im Zeitraum vom 03.05.2018 bis 20.10.2018 mit Unterbrechungen.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Stichprobengestützte Prüfungen der Nachweise für die Bilanzierung und der
Angaben im Lagebericht wurden vorgenommen. Angewandte Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze wurden auf ihre Einhaltung überprüft.
Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes
waren die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter
Berücksichtigung der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt
worden, ob sie im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz vermitteln und die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen.
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt
gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass
die Bestimmung der Nutzungsdauern so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit
für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird.
Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten hat sich die Örtliche
Rechnungsprüfung in Stichproben überzeugt. Die Rückstellungen wurden auf
Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung der Rückstellungshöhe wurde
durch eine stichprobenhafte Prüfung der Berechnungen vorgenommen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet.
.
!
/
*
%
.
(
&
0
)
Die Stadt Erkelenz bedient sich zur Führung der Bücher der elektronischen
Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem 01.01.2011 mit der
Buchhaltungssoftware New System Kommunal INFOMA, welches die bis dahin
eingesetzte Software „KIRP“ ersetzt. Das Testat für die Buchhaltungssoftware New
System Kommunal, INFOMA wurde durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt
Aachen ausgestellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Daneben befindet sich Verwaltungssoftware und PC-Standard-Software wie z.B. MSEXCEL, MS-Outlook, MS-Word etc. im Einsatz. Als Betriebssystem wurde Windows
7 eingesetzt.
Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF Kontenrahmens erstellte und für den Jahresabschluss angewandte Kontenplan eine
klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle
wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden
Seite 30
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die
Zahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2016 wurden richtig in das Berichtsjahr 2017
vorgetragen. Der Jahresabschluss 2017 wurde aus der Buchführung zutreffend
entwickelt und vom Kämmerer der Stadt Erkelenz aufgestellt.
Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz, zuletzt geändert
am 15.09.2016, regelt die vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung
und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft laufend unterjährig die Einhaltung dieser
Dienstanweisung. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Überprüfung der
Buchungsbelege im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig
durchgeführt. Dies hat zu keinerlei wesentlichen Beanstandungen geführt.
Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände und die Nachweise zum
Kapital, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der
Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.
Die von der Stadt Erkelenz getroffenen organisatorischen und technischen
Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten
und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften
Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Örtlichen Rechnungsprüfung den
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen.
Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu
einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht.
.
1
Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen
sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie
den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet.
Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet.
Die Investitionen
ausgewiesen.
wurden
entsprechend
einzeln
in
der
Teilfinanzrechnung
Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der
Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der
Stadt Erkelenz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die
sonstigen Pflichtangaben. Die mit Hilfe der Prüfsoftware erstellte Bilanz für den
Jahresabschluss 2017 stimmt mit der Bilanz des Jahresabschlusses der Stadt
Erkelenz 2017 überein.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses hat die Örtliche Rechnungsprüfung
keine Umbuchungs- oder Umgliederungsvorschläge gemacht.
Die Haushaltssatzung 2017 setzt in § 5 den Höchstbetrag der Kredite, die zur
Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 12.000.000,00 €
fest.
Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden im Haushaltsjahr 2017 nicht
aufgenommen.
Der Bestand an liquiden Mittel zum 31.12.2017 beträgt insgesamt 9.079.938,51 €.
Die Örtliche Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss
zum 31.12.2017 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften
Unterlagen aufgestellt worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie
ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
entspricht.
.
Gem. § 48 der GemHVO ist der Lagebericht so zu fassen, das ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen
Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft
im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch
solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten.
Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang
der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt zu
enthalten.
In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach
§ 12 GemHVO NRW, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Stadt sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die
im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden.
Auch ist auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde
einzugehen; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben.
Gemäß der Handreichung für Kommunen des Innenministers für das Land NRW
(7. Auflage) muss der gemeindliche Lagebericht, als eigenständiges Instrument
innerhalb des Jahresabschlusses, die Sicht der Gemeindeführung (Bürgermeister,
Kämmerer und Verwaltungsvorstand) wiederspiegeln.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Aufgrund der Initiative der Örtlichen Rechnungsprüfung wird der vom Kämmerer
verfasste Lagebericht um die Chancen- und Risikoeinschätzung für die zukünftige
Entwicklung der Stadt Erkelenz durch den Verwaltungsvorstand ergänzt.
Es wird deutlich, dass es auch im Jahr 2017 und den folgenden städtischen
Haushalten nicht zu vernachlässigende Risiken gibt.
Aus der Betrachtung dieser Risiken wird jedoch auch deutlich, dass diese vielfach
nicht finanziell zu beziffern sind, weil seriöse Grundannahmen fehlen.
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt, wie in den Vorjahren die zitierten Risiken
weiterhin kritisch zu beobachten, um ggf. rechtzeitig tätig zu werden.
Risikomanagement ist originäre Aufgabe des Behördenleiters.
Abschließende Einschätzung der Örtlichen Rechnungsprüfung:
Der Lagebericht 2017 entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und ist diesem Bericht als Anlage
beigefügt.
Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht
mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht;
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt;
die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt,
alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und
Erläuterungen enthält.
Der Örtlichen Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres
eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu
berichten wäre.
.+ Der Anhang enthält die nach § 44 GemHVO NRW erforderlichen Angaben zu den
einzelnen Posten der Bilanz und gibt sonstige Pflichtangaben richtig und vollständig
wieder. Die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden allgemein
angegeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung
nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit wurden erläutert. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein
Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO
NRW beizufügen.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
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0
Der nach § 45 GemHVO NRW beizufügende Anlagenspiegel entspricht in der Form
dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005, zuletzt geändert am
17.12.2012, vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW,
Anlage 23). Im Anlagenspiegel wird die gesetzlich geforderte Entwicklung der Posten
des Anlagevermögens vollständig und richtig dargestellt.
.2
0
Der nach § 46 GemHVO NRW beizufügende Forderungsspiegel entspricht in der
Form dem o.a. Runderlass vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und
GemHVO NRW, Anlage 24). Der Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen
und privatrechtlichen Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit und
entspricht damit den gesetzlichen Forderungen.
.3
0
Der nach § 47 GemHVO NRW beizufügende Verbindlichkeitenspiegel entspricht in
der Form dem o.a. Runderlass vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und
GemHVO NRW, Anlage 25). Der Verbindlichkeitenspiegel enthält die gesetzlich
geforderte Aufstellung aller bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind
entsprechend ihrer Restlaufzeit unterteilt. Nachrichtlich angegeben wurden die
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Ausfallbürgschaften.
.4 %
0
Ein Rückstellungsspiegel ist gesetzlich nicht gefordert. Ein Rückstellungsspiegel trägt
zur Übersichtlichkeit der in der gemeindlichen Bilanz angesetzten Rückstellungen
bei, denn er macht die einzelnen Wertansätze transparent und nachvollziehbar. Das
Schema des Rückstellungsspiegels kann die Gemeinde auf ihre örtlichen
Bedürfnisse übertragen und ausgestalten (S. 3447 der 7. Auflage der Handreichung
des Innenministers NRW). Davon hat der Kämmerer Gebrauch gemacht. Der
Rückstellungsspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.
.5 6
%
7
7
Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt
gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen
Verhältnisse erstellt (Stand 01.04.2016). Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich
davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern entsprechend
vorgenommen wurde.
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
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Die Gemeindeordnung NRW, die Hauptsatzung sowie die als Satzung beschlossene
Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat,
Ausschüssen und Bürgermeister. Zur Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen
hat der Rat eine Geschäftsordnung erlassen.
Rat und Ausschüsse tagen regelmäßig. Gefasste Beschlüsse werden jeweils in einer
Niederschrift aufgenommen. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse
werden vom Bürgermeister vorbereitet und ausgeführt. Der Bürgermeister
unterrichtet den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten.
Rat und Ausschüsse überwachen die Durchführung ihrer Beschlüsse. In der
Verwaltung bestehen ein Dezernatsverteilungsplan, ein Organisations- und
Geschäftsverteilungsplan sowie diverse Dienst- und Geschäftsanweisungen. Die
Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt.
2
8
&
Die Haushaltsgrundsätze (Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit, Haushaltswahrheit und
-klarheit, Finanzmittelbeschaffung) wurden beachtet. Die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung entspricht den geltenden Vorschriften. Planabweichungen werden
systematisch untersucht. Haushaltsatzung und Haushaltsplan enthalten alle
erforderlichen Angaben, ihre Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
2
8
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Die mittelfristige Ergebnisplanung 2018 zeigt auf, dass ab den Planjahren 2019
einschließlich 2020 voraussichtlich Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden.
Erfreulich ist die Entwicklung der Verbindlichkeiten in den letzten Jahren. Die
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Summe der gelben Markierungen)
wurden weiter von bisher 14.373.760,56 € in 2016 um 2.498.586,12 € auf
11.875.174,44 € in 2017 reduziert. Zur besseren Darstellung wird auf die folgende
Tabelle verwiesen:
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
aus Krediten für
Verbindlichkeiten
aus Krediten für
Investitionen von
Krediten für Investitionen
von Sonstigen
Investitionen vom
von übrigen Kreditgebern
Banken und
öffentlichen Bereich
Kreditinstituten
1.023.463,18 €
8.692.093,06 €
16.095.486,84 €
975.859,86 €
8.393.188,58 €
14.844.841,15 €
928.256,54 € 10.079.139,60 €
11.610.605,72 €
880.653,22 €
9.733.309,54 €
10.436.486,17 €
2.833.049,90 €
9.370.181,34 €
9.396.807,84 €
2.722.946,58 € 17.520.732,36 €
*
2.425.343,26 € 13.909.579,84 €
1.000.000,00 €
*
3.427.739,94 € 10.046.020,62 €
900.000,00 €
*
3.130.136,62 €
7.945.037,82 €
800.000,00 €
*
Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten
Sonstige
Erhaltene
Summe
Krediten zur aus Lieferung u. aus
Verbindlichkeiten Anzahlungen
Verbindlichkeiten
Liquiditäts- Leistungen
Tranferleistungen
sicherung
0,00 €
1.072.456,81 €
958.459,93 € 15.156.189,68 €
42.998.149,50 €
0,00 €
1.048.507,67 €
149.818,07 € 14.959.937,74 €
40.372.153,07 €
0,00 €
831.074,17 €
248.727,98 € 12.313.260,30 €
36.011.064,31 €
0,00 €
861.408,45 €
752.511,50 €
5.124.961,70 €
27.789.330,58 €
0,00 €
1.046.533,25 €
658.344,71 €
3.237.687,01 €
26.542.604,05 €
0,00 €
953.610,90 €
266.376,71 €
233.555,08 € 1.040.529,88 € 22.737.751,51 €
0,00 €
1.558.525,30 €
543.064,78 €
228.197,80 €
798.514,82 € 20.463.225,80 €
0,00 €
1.965.175,05 €
567.897,37 €
268.271,51 € 1.928.273,32 € 19.103.377,81 €
0,00 €
1.337.663,45 €
216.054,21 €
445.959,72 € 2.352.136,32 € 16.226.988,14 €
Im Anhang zum Jahresabschluss 2017 wird erläutert, dass die Verbindlichkeiten mit
dem Rückzahlungsbetrag angesetzt sind. Eine besondere Besicherung der
Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten
nehmen die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für
investive Zwecke gebundene Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte
Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist. Sobald das entsprechende
Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen in
die Sonderposten umgebucht. Bis 2013 wurden diese „erhaltenen Anzahlungen“ im
Bilanzposten „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen.
In der Spalte „Verbindlichkeiten von Sonstigen“ ist eine Verbindlichkeit gegenüber
der Walter- u. Elfriede Meyer Stiftung ausgewiesen.
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1
3
1
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Bei der Stadt Erkelenz wurde zum 01.01.2007 das Neue Kommunale
Finanzmanagement (NKF) eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt alle
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfasst
werden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, zum Ende eines jeden
Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen.
Die Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 schließt mit einer Bilanzsumme von
412.989.730,12 € ab. Zusammengefasst stellt sich die Bilanz 2017 der Stadt
Erkelenz vergleichsweise zu den Vorjahren wie folgt dar:
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Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Summe
31.12.2011
392.287.936,06 €
15.491.679,35 €
31.12.2012
390.433.939,77 €
13.213.894,79 €
31.12.2013
382.716.147,38 €
20.334.149,75 €
31.12.2014
383.395.893,65 €
22.326.242,96 €
31.12.2015
377.204.050,91 €
27.495.829,54 €
31.12.2016
379.048.438,85 €
27.397.483,12 €
31.12.2017
Differenz Vorjahr
378.237.954,93 €
-810.483,92 €
30.108.144,81 €
2.710.661,69 €
3.668.193,67 €
4.139.765,77 €
4.218.705,31 €
4.160.044,45 €
3.917.577,69 €
4.188.197,99 €
4.643.630,38 €
455.432,39 €
411.447.809,08 €
407.787.600,33 €
407.269.002,44 €
409.882.181,06 €
408.617.458,14 €
410.634.119,96 €
412.989.730,12 €
2.355.610,16 €
Passiva
31.12.2011
Eigenkapital
206.726.232,37 €
Sonderposten
115.443.487,81 €
Rückstellungen
45.600.832,77 €
Verbindlichkeiten
36.011.064,31 €
Passive Rechnungs7.666.191,82 €
abgrenzungsposten
Summe
411.447.809,08 €
31.12.2012
203.646.952,58 €
119.800.446,89 €
48.158.398,60 €
27.789.330,58 €
31.12.2013
202.796.411,03 €
119.118.728,85 €
50.346.680,02 €
26.542.604,05 €
31.12.2014
201.511.967,81 €
125.636.779,08 €
50.998.136,35 €
22.737.751,51 €
31.12.2015
201.577.366,46 €
124.104.674,11 €
53.522.357,21 €
20.463.225,80 €
31.12.2016
202.337.064,36 €
125.553.773,97 €
54.494.204,45 €
19.103.377,81 €
31.12.2017
Differenz Vorjahr
206.037.847,55 €
3.700.783,19 €
125.979.504,70 €
425.730,73 €
54.214.256,24 €
-279.948,21 €
16.226.988,14 €
-2.876.389,67 €
8.392.471,68 €
8.464.578,49 €
8.997.546,31 €
8.949.834,56 €
9.145.699,37 €
10.531.133,49 €
1.385.434,12 €
407.787.600,33 €
407.269.002,44 €
409.882.181,06 €
408.617.458,14 €
410.634.119,96 €
412.989.730,12 €
2.355.610,16 €
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden und
Gemeindeverbände sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für die
Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW ein NKFKennzahlenset erarbeitet worden.
Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen
Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich, auch wenn dies durch
unterschiedliche Stellen vorgenommen wird. Bei den Betrachtungen bietet es sich
an, die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen zu bewerten. Zur besseren Darstellung
der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage hat die Örtliche
Rechnungsprüfung wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen und ausgewählte
Eckdaten im folgenden Überblick erfasst.
Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
sowie ungewöhnliche Bilanzposten liegen nicht vor.
Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Kennzahlen „Eigenkapitalquote 1“ und
„Eigenkapitalquote 2“ seit der Einführung des NKF im Jahr 2007 betrachtet. Diese
Kennzahlen analysieren die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation.
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1 (EkQ1)“ misst den Anteil des Eigenkapitals am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen
Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Zielrichtung: Die Eigenkapitalquote soll möglichst hoch sein.
Eigenkapitalquote 1
=
Eigenkapital × 100 = 206.037.847,55 € x 100 = 49,89 %
Bilanzsumme
412.989.730,12 €
Vorjahr: 49,27 %
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die
Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen.
Seite 37
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2 (EkQ2)“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit
Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert.
Zielrichtung: Die Eigenkapitalquote soll möglichst hoch sein.
Eigenkapitalquote 2
=
(Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100
Bilanzsumme
=
(206.037.847,55 € + 93.491.186,06 € + 32.004.071,99 €) x 100
=
412.989.730,12 €
Vorjahr:
80,28%
79,73%
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41
Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/
Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2
GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der
Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen.
Sowohl die „Eigenkapitalquote 1“ als auch die „Eigenkapitalquote 2“ liegen im interkommunalen Vergleich damit erfreulicherweise weit über den Durchschnittswerten.
Eigenkapitalquote
1
2
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
52,50%
79,50%
52,42%
78,80%
51,96%
77,54%
51,40%
77,69%
50,24%
77,94%
49,94%
79,02%
49,79%
78,81%
49,16%
79,60%
49,33%
79,54%
49,27%
79,73%
49,89%
80,28%
IKVS
Vergleich
Median 2017
32,09%
57,69%
Je höher die Eigenkapitalquote umso höher ist die Bonität des Unternehmens.
Die Axians Interkommunale Vergleichs-Systme GmbH (IKVS) bietet den Kommunen
die Verknüpfung ihrer Finanzdaten mit statistischen Daten an. Die Vergleichszahlen
aus dem IKVS werden immer aussagekräftiger. Bei der Jahresabschlussprüfung
2015 standen lediglich 20 Vergleichskommunen im System bereit. Nunmehr fließen
Vergleichszahlen von bereits 45 Kommunen in den IKVS Vergleich ein.
Die Ergebnisse des Interkommunalen Vergleichsportals (IKVS) basieren auf den
Daten von 45 kreisangehörigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen der
Größenordnung 33.392 – 53.392 Einwohner. (Einwohnerzahl Erkelenz +/- 10.000)
Seite 38
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Erstmals mit dem Jahresabschluss 2014 wurden neben den oben genannten
Kennzahlen weitere Kennzahlen in den Jahresabschluss mit aufgenommen:
Dies sind im Einzelnen:
Die Kennzahl „Abschreibungsintensität (AbI)“ gibt das Verhältnis der
Abschreibungen auf das Anlagevermögen zu den ordentlichen Aufwendungen an.
Sie zeigt damit in welchem Umfang die Gemeinde durch den Wertverlust des
Anlagevermögens belastet wird.
Je höher der Abnutzungsgrad, umso höher ist das durchschnittliche Alter des
Vermögens, umso höher ist die Notwendigkeit zukünftiger Investitionen.
Zielrichtung: Die Abschreibungsintensität soll möglichst niedrig sein.
Abschreibungsintensität =
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen × 100
Ordentliche Aufwendungen
7.642.125,58 € x 100
101.053.742,79 €
=
7,56 %
=
Vorjahr: 7,63 %
IKVS: 7,63 %
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die
Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S.
3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum
Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO
stehen. Diese Werte sind dem Anlagespiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen.
Ordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 - 15
GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung).
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2)“ gibt an, wieviel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl
werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital,
Sonderposten
mit
Eigenkapitalanteilen
und
langfristiges
Fremdkapital
gegenübergestellt.
Zielrichtung: Der Anlagendeckungsgrad 2 soll möglichst hoch sein.
Zielgröße: größer/gleich 100 %. Die Stabilität des Unternehmens wächst mit dem
Anlagendeckungsgrad.
Seite 39
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Anlagendeckungsgrad 2 =
(Eigenkapital+Sopo Zuwendungen/Beiträge+Langfristiges Fremdkapital) × 100 =
Anlagevermögen
(206.037.847,55€ + 93.491.186,06€ + 32.004.071,99€ + 4.560.446,66€ + 44.171.913,00 €) x 100
378.237.954,93 €
= 100,54 % Vorjahr: 99,23 %
IKVS: 89,03 %
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach
§ 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten
Zuwendungen / Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn.
2.1 u. 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“
sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu
erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO
müssen eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben und sind dem
Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße
„Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1
GemHVO zu erfassen.
Die Kennzahl „Zinslastquote (ZIQ)“ zeigt auf, welche Belastung aus
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit besteht.
Zielrichtung: Die Zinslastquote soll möglichst niedrig sein.
Zinslastquote =
Finanzaufwendungen × 100
Ordentliche Aufwendungen
573.076,99 € x 100 =
101.053.742,79 €
=
0,57 %
Vorjahr: 0,58 %
IKVS: 1,23%
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen“ sind die Aufwendungen für Zinsen und
sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw.
§ 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße
„Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15
GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu
erfassen.
Seite 40
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Die Kennzahl „Netto-Steuerquote (NSQ)“ gibt an, zu welchen Teilen sich die
Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen
Dritter, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist. Da dem Bund und dem Land Anteile am
Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für
die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die
Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit von den Steuererträgen in
Abzug zu bringen.
Zielrichtung: Die Netto-Steuerquote soll möglichst hoch sein.
Netto-Steuerquote =
(Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) × 100
Ordentliche Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit
=
(56.809.363,90 € - 1.936.590,68 € - 1.853.593,91 €) x 100 = 55,48 %
99.360.051,80 € - 1.936.590,68 € - 1.853.593,91 €
Vorjahr: 52,69 %
IKVS: 50,22 %
Ermittlung der Kennzahl:
Unter der Wertgröße „Steuererträge“ sind die Erträge aus Steuern und ähnlichen
Abgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3
GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche
Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. §
38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter den Wertgrößen
„Gewerbesteuerumlage“ und „Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit“ sind
die Aufwendungen wegen Steuerbeteiligungen der Gemeinde gem. Anlage 17
(Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 53 zum RdErl. IM vom 24.05.2005
zu erfassen.
Der Zeitreihenvergleich der vorgenannten o.a. Bilanzkennzahlen der Jahre 2014 –
2017 zu den IKVS-Zahlen ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt:
Bilanzkennzahl:
2014
(
*
,
3
"
+
-.
-/
2015
2016
2017
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#
IKVS
Vergleich
Median 2017
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$ &"
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' (("
9 *
Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen
Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen.
Seite 41
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
3
7
(
:-
# ;
Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit
378.237.954,93 € (31.12.2016: 379.048.438,85 €) beim Anlagevermögen. Zum
31.12.2017 liegt eine Reduzierung des Anlagevermögens im Vergleich zum
31.12.2016 um 810.483,92 € (0,21 %) vor (s. Anlagespiegel).
Das Umlaufvermögen erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 2.710.661,69 € von
27.397.483,12 € auf 30.108.144,81 €.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt am 31.12.2017: 4.643.630,38 €
(Vorjahr: 4.188.197,99 €).
Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Aktivseite
ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden.
3+ < 0
=
(
:
# ;
Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier
erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals
aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher
Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die
Kreditwürdigkeit und gewährt finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan belasten. Darüber
hinaus ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes von
der Entwicklung des Eigenkapitals abhängig.
An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital (saldiert) mit
206.037.847,55 € (31.12.2016: 202.337.064,36 €). Davon entfällt auf die Ausgleichsrücklage ein Bestand von 11.223.161,02 €.
Nach dem noch gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu fassenden Beschluss des
Rates über die Behandlung des Jahresüberschusses in Höhe von 3.883.711,99 €
wird die Ausgleichrücklage dann 15.106.873,01 € betragen. Dies entspricht 102,73 %
des anfänglichen Höchstbetrages aus dem Jahr 2007.
Entwicklung des Eigenkapitals:
Allgemeine Rücklage Sonderrücklage Ausgleichsrücklage
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
186.945.557,30 €
191.618.001,27 €
194.458.339,41 €
198.359.406,10 €
198.359.406,10 €
198.359.406,10 €
190.277.261,11 €
189.406.577,58 €
189.389.021,16 €
189.468.887,62 €
189.259.422,71 €
1.450.352,02 €
1.601.643,66 €
1.579.622,34 €
1.593.293,91 €
1.606.244,55 €
1.637.424,56 €
1.627.081,56 €
1.631.570,82 €
1.635.053,53 €
1.645.015,72 €
1.671.551,83 €
14.705.653,00 €
14.705.653,00 €
14.705.653,00 €
14.705.653,00 €
12.369.192,45 €
6.760.581,72 €
11.472.847,73 €
10.892.068,36 €
10.473.819,41 €
10.553.281,77 €
11.223.161,02 €
Jahresüberschuss /
Summe Eigenkapital
-fehlbetrag
3.405.053,67 €
206.506.615,99 €
2.748.703,34 €
210.674.001,27 €
1.668.968,80 €
212.412.583,55 €
-2.336.460,55 €
212.321.892,46 €
-5.608.610,73 €
206.726.232,37 €
-3.110.459,80 €
203.646.952,58 €
-580.779,37 €
202.796.411,03 €
-418.248,95 €
201.511.967,81 €
79.462,36 €
201.577.356,46 €
669.879,25 €
202.337.064,36 €
3.883.711,99 €
206.037.847,55 €
Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der
Passivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden.
Seite 42
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
4 "
%
(
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>
0
Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als
Anlage beigefügten Jahresabschluss 2017 der Stadt Erkelenz und dem ebenfalls
beigefügten Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
Bestätigung der Örtlichen Rechnungsprüfung
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2017, bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2017 und den zahlenmäßigen
Abschluss in der Zeit vom 03.05.2018 bis 20.10.2018 mit Unterbrechungen geprüft.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in
Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der
VERPA-Prüferarbeitsplatz.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung
bildet.
Seite 43
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erkelenz, den 24.10.2018
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich
den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7
GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe
von Ort und Tag zu unterzeichnen.
Erkelenz, den 24.10.2018
Lothar Jansen
Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung
Seite 44
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
5 (
#
„Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2017, bestehend aus
Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den
Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2017 und den zahlenmäßigen
Abschluss in der Zeit vom 03.05.2018 bis 20.10.2018 geprüft.
Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der
Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben.
Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in
Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der
VERPA-Prüferarbeitsplatz.
Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den
Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und
über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte
Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang
und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung
bildet.
Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der
Seite 45
Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses
2017 der Stadt Erkelenz
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Erkelenz, den 08.11.2018
H.-J. Paffen
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
? Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2017
Anhang incl. Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- und
Rückstellungsspiegel
Lagebericht
Seite 46
Anlage 1
Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2017
Jahresabschluss 2017
Bilanz zum 31.12.2017
Bezeichnung
31.12.2017
Vorjahreszahlen
Bezeichnung
AKTIVA
PASSIVA
1. Anlagevermögen
1. Eigenkapital
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
96.028,21
89.240,58 1.1 Allgemeine Rücklage
31.12.2017
189.259.422,71
Vorjahreszahlen
189.468.887,62
1.2 Sachanlagen
1.2 Sonderrücklage
1.671.551,83
1.645.015,72
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.3 Ausgleichsrücklage
11.223.161,02
10.553.281,77
57.541.299,81 1.4 Jahresüberschuss /
Jahresfehlbetrag
3.883.711,99
669.879,25
206.037.847,55
202.337.064,36
93.491.186,06
92.153.116,49
32.004.071,99
32.890.976,88
254.021,71
279.553,62
230.224,94
230.126,98
125.979.504,70
125.553.773,97
44.171.913,00
41.962.387,00
4.585.143,94
4.161.455,62
5.457.199,30
8.370.361,83
54.214.256,24
54.494.204,45
45.365,80 4.2.4 vom öffentlichen
Bereich
3.130.136,62
3.427.739,94
7.945.037,82
10.046.020,62
800.000,00
900.000,00
11.875.174,44
14.373.760,56
1.337.663,45
1.965.175,05
1.2.1.1 Grünflächen
1.2.1.2 Ackerland
1.2.1.3 Wald, Forsten
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke
Summe unbebaute Grundstücke
58.246.035,98
1.128.223,66
673.391,79
3.081.740,34
63.129.391,77
1.394.237,63 Summe Eigenkapital
532.734,11 2. Sonderposten
3.081.177,53 2.1 für Zuwendungen
62.549.449,08 2.2 für Beiträge
1.2.2 Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2.2.2 Schulen
1.2.2.3 Wohnbauten
1.2.2.4 Sonst. Dienst.,
Geschäfts-u. Betriebsgebäude
Summe bebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
2.3 für den
Gebührenausgleich
7.963.200,93
58.075.889,32
3.192.540,33
42.797.073,30
112.028.703,88
7.905.632,34 2.4 Sonstige Sonderposten
59.574.483,22 Summe Sonderposten
3.280.535,74 3. Rückstellungen
43.697.170,24 3.1 Pensionsrückstellungen
114.457.821,54 3.2 Rückstellungen für
Deponien und Altlasten
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
27.637.555,79
803.886,46
27.474.892,48 3.4 Sonstige
Rückstellungen
779.826,88 Summe Rückstellungen
1.2.3.3 Gleisanl. m.
Streckenausr. u.Sicherh.anl.
4. Verbindlichkeiten
1.2.3.4 Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen
1.688.065,92
1.2.3.5 Straßennetz m. Wegen,
Plätzen, Verk.anl.
75.284.686,19
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens
Summe Infrastrukturvermögen
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund
und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
1.736.799,78 4.1 Anleihen
74.874.692,66 4.2 Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen
630,03
1.035,75 4.2.1 von verbundenen
Unternehmen
105.414.824,39
104.867.247,55 4.2.2 von Beteiligungen
823.438,44
45.365,80
880.805,32 4.2.3 von Sonderver-mögen
1.2.6 Maschinen und techn.
Anlagen, Fahrzeuge
2.388.732,06
2.297.465,39 4.2.5 von Kreditinstituten
1.2.7 Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4.703.230,73
4.572.415,20 4.2.6 von Sonstigen
1.2.8 Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau
1.627.126,86
1.406.993,32 Summe Verbindlichk. a.
Krediten f. Investitionen
Summe Sachanlagen
290.160.813,93
291.077.563,20 4.3 Verbindl. a. Krediten z.
Liquiditätssicherung
1.3 Finanzanlagen
1.3.1 Anteile an verbundenen
Unternehmen
4.4 Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen
3.048.284,00
3.048.284,00 4.5 Verbindlichkeiten aus
Lieferung und Leistung
400
Jahresabschluss 2017
Bezeichnung
1.3.2 Beteiligungen
1.3.3 Sondervermögen
1.3.4 Wertpapiere des
Anlagevermögens
31.12.2017
991.794,31
37.421.530,74
500.166,98
Vorjahreszahlen
Bezeichnung
990.793,31 4.6 Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
Vorjahreszahlen
216.054,21
567.897,37
445.959,72
268.271,51
2.352.136,32
1.928.273,32
Summe Verbindlichkeiten
16.226.988,14
19.103.377,81
5. Passive Rechnungsabgrenzung
10.531.133,49
9.145.699,37
412.989.730,12
410.634.119,96
37.421.530,74 4.7 Sonstige
Verbindlichkeiten
401.690,26 4.8 Erhaltene Anzahlungen
1.3.5 Ausleihungen
31.12.2017
1.3.5.1 an verbundene
Unternehmen
1.3.5.2 an Beteiligungen
1.3.5.3 an Sondervermögen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Summe Anlagevermögen
SUMME PASSIVA
46.019.336,76
46.019.336,76
378.237.954,93
379.048.438,85
644.219,27
661.244,05
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- u.
Betriebsstoffe, Waren
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen u. sonst.
Vermögensgegenstände
2.2.1 Öff.rechtl. Ford. u. Ford.
aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren
2.2.1.2 Beiträge
324.937,10
336.587,12
2.2.1.3 Steuern
3.930.105,11
6.846.709,11
243.012,24
1.536.184,34
2.2.1.5 Sonstige öffentlich
rechtliche Forderungen
1.511.192,18
2.603.282,33
Summe öffentlich rechtl. Ford. u.
Ford. a. Transferleistungen
6.653.465,90
11.984.006,95
1.752.852,32
1.741.192,95
800.000,00
1.010.385,61
2.2.2.5 gegen Sondervermögen
4.715.693,10
2.481.273,46
Summe Privatrechtliche
Forderungen
7.268.545,42
5.232.852,02
2.2.3 Sonstige
Vermögensgegenstände
2.106.194,98
2.353.660,46
16.028.206,30
19.570.519,43
2.2.1.4 Forderungen aus
Transferleistungen
2.2.2 Privatrechtliche
Forderungen
2.2.2.1 gegenüber dem privaten
Bereich
2.2.2.2 gegenüber dem
öffentlichen Bereich
2.2.2.3 gegen verbundene
Unternehmen
2.2.2.4 gegen Beteiligungen
Summe Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände
2.3 Wertpapiere des
Umlaufvermögens
5.000.000,00
2.4 Liquide Mittel
9.079.938,51
7.826.963,69
30.108.144,81
27.397.483,12
4.643.630,38
4.188.197,99
412.989.730,12
410.634.119,96
Summe Umlaufvermögen
3. Akt. Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
401
Anlage 2
Anhang
Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang)
Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang)
Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 3 zum Anhang)
Rückstellungsspiegel (Anlage 4 zum Anhang)
Stadt Erkelenz
Anhang
für das Haushaltsjahr 2017
A. Vorbemerkungen
Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Privatwirtschaft ausgerichteten
öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit
verbundenen Erstellung einer Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der elfte Jahresabschluss
nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Zum 01.01.2007 wurden die
vorhandenen
Aktivund
Passivposten
(Vermögensgegenstände,
Schulden
und
Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und
Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen die
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der
Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte
bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab
2013 zur Anwendung kamen. Lediglich die Option zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den
Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum
Jahresabschluss 2012 durch den Rat bereits für das Jahr 2012 gezogen.
B. Angaben zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden.
Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag
bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte nach
Wiederbeschaffungszeitwert gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Das ab 2007 erworbene Sach- und Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden.
2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.
3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die
privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Forderungsspiegel
ersichtlich.
4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene
Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung
des bezuschussten Vermögensgegenstandes.
6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche
erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung
bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Einzelheiten sind aus
dem als Anlage 4 beigefügten Rückstellungsspiegel ersichtlich.
7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag.
Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus
dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen.
8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene
Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
1.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das
Haushaltsjahr 2017 (Anlage 1 zum Anhang).
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt worden (siehe Erläuterungen zu „B. I. Nr. 1“). Die
Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz.
Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene
Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet.
Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2017 insgesamt T€ 1.627. Nachfolgend werden
die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt:
Investitionsnummer
Bezeichnung
Betrag:
H02150005
Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem
T€ 314
H03040007
Neubau Trakt B „Roland Bau“ Cusanus-Gymnasium
T€ 726
E12010026
Straßenerneuerung Brückstraße
T€ 204
Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten
wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt
werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst
und im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand gebucht. Vermögensgegenstände unter
60 € ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht.
2. Die Anteile an verbundene Unternehmen bestehen aus:
-
alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH
Die Bewertung der Kultur GmbH in Höhe von T€ 177 erfolgte in Abstimmung mit einem
Wirtschaftsprüfer anhand der vorhandenen Sachwerte.
alleiniger Gesellschafter an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Die Bewertung (T€ 26) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren.
Kommanditistin an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (GEE)
Die Bewertung (T€ 2.845) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren.
3. Die Beteiligungen betreffen:
-
Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg GmbH:
-
-
-
Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung
i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung
nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55
Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€).
Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis
Heinsberg mbH (WFG):
Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der
Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg für den Kreis Heinsberg
eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen
und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der
Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt.
d-NRW AöR (1.000 €):
Zum 01.01.2017 ist die Stadt Erkelenz der rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit
der Bezeichnung „d-NRW AÖR“ beigetreten. Die Anstalt wird von ihren Trägern mit
Stammkapital ausgestattet und soll ihre Träger und andere öffentliche Stellen beim Einsatz von
Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung unterstützen. Die Stadt Erkelenz hat ein
Stammkapital von 1.000 € gezeichnet.
Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“:
Mit dem Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln am 20.
November 2017, haben die Städte Mönchengladbach und Erkelenz sowie die Gemeinden
Jüchen und Titz sich zu einem Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“
zusammengeschlossen. Zentrale Aufgabe des Zweckverbandes ist die gemeinsame
Gestaltung des vom Tagebau Garzweiler beanspruchten und abgebauten Raumes, auch unter
Berücksichtigung des Strukturwandels, vorzunehmen. Finanz- und Sachmittel werden ab dem
01.01.2018 dem Zweckverband u.a. von den beteiligten Kommunen zur Verfügung gestellt. Bis
dahin erfolgt der Bilanzausweis mit einem Euro.
4. Als Sondervermögen wurde der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz ausgewiesen. Bei der
Bewertung wurde die Eigenkapitalspiegelmethode zugrunde gelegt.
5. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem
Bundesbesoldungsgesetz sowie den Anteilen nach dem kommunalen VersorgungsrücklagenFonds (KVR-Fonds) der Rheinischen Versorgungskassen.
Die Bewertung der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz erfolgt in Höhe der
bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip dürfen Gewinne nur dann
ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als
Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit
dem Verkauf der Fondsanteile ein.
Die Bewertung der Anteile am KVR-Fonds bemisst sich nach den festgestellten Ansprüchen
gegenüber anderen Dienstherren aufgrund von Dienstherrenwechseln. Mit Dienstherrenwechsel
eines Beamten zur Stadt werden diese einmalig festgestellt und in den KVR-Fonds übertragen.
Gemäß § 44 der KVR-Fonds erwirbt die Versorgungskasse die Fondsanteile treuhänderisch für die
Stadt. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöht sich die Bilanzposition um ca. 98 T€. Grund dafür ist,
dass Ansprüche für drei Beamte im Gegensatz zu 2016 dazu gekommen sind. Zum 31.12.2017
werden somit sechs Fälle im KVR-Fonds geführt.
6. In den Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am
Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen.
7. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Auf Forderungen, bei denen der Debitor einen Insolvenzantrag gestellt hat, wird grundsätzlich eine
Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bei der Summe aller Forderungen ergibt sich gegenüber
dem Vorjahr eine Verringerung von rund 3.542 T€. Diese Verringerung ermittelt sich rechnerisch
aus der Verringerung der „Gebührenforderungen“ i. H. v. 17 T€, der Verringerung der
„Beitragsforderungen“ i. H. v. 12 T€, der Verringerung der „Steuerforderungen“ i. H. v. 2.917 T€,
der Verringerung der „Forderungen aus Transferleistungen“ i. H. v. 1.293 T€, der Verringerung der
„Sonstigen öffentlich rechtlichen Forderungen“ i. H. v. 1.092 T€, der Verringerung der
„Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich“ i. H. v. 210 T€ sowie der
Verringerung des Bestandes bei den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ i. H. v. 247 T€.
Demgegenüber sind Erhöhungen bei den „Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten
Bereich“ i. H. v. 12 T€ und bei den „Forderungen gegen Sondervermögen“ (Städtischer
Abwasserbetrieb) i. H. v. 2.234 T€ zu verzeichnen.
8. In den Wertpapieren des Umlaufvermögens sind Geldanlagen in Höhe von 5.000 T€
nachgewiesen, die die Stadt vorübergehend nicht benötigt und für eine Zeitdauer von mehr als 90
Tagen festgelegt sind.
9. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten
ausgewiesen. In Summe ergibt sich ein Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2017 i. H. v.
9.079.938,51 €. Davon sind 171.549,83 € liquide Mittel der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung
sowie die Bestände der Schulgirokonten i. H. v. 125.342,70 € enthalten.
10. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (4.644 T€) beinhalten Zuwendungen der Stadt
Erkelenz an die Kultur GmbH für den Bau der Stadthalle (1.746 T€). Die jährliche Auflösung
orientiert sich an der Zweckbindung der jeweiligen Maßnahme bzw. den kommunalen
Abschreibungssätzen. Weiterhin betragen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau
von Kindertagesstätten 1.801 T€. Darüber hinaus wurde der Anteil der freien Träger an einmaligen
Landesmitteln gem. § 21 f KiBiz in den Rechnungsabgrenzungsposten gebucht (475 T€), da diese
Aufwendungen des Jahres 2018 darstellen. Außerdem werden die Beamtenbesoldung (270 T€) für
Januar 2018, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (138 T€), Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz (70 T€) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die
Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2018 (144 T€) darstellen, erfasst.
Passivseite
1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2017 189.259 T€ (vgl. auch die
Erläuterungen zum Punkt 3 „Ausgleichsrücklage“).
Die Allgemeine Rücklage hat sich seit dem 31.12.2016 wie folgt entwickelt:
Stand 31.12.2016
189.468.887,62 €
Verrechnung gem. § 43 GemHVO mit der allgemeinen Rücklage*
./.
20.227,21 €
Umbuchung des Bestandes der Schulgirokonten im HH-Jahr 2017
./.
189.238,70 €
Einbuchung Beteiligung Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft
Garzweiler
+
1,00 €
Stand 31.12.2017
189.259.422,71 €
*Nach der Regelung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen,
sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Für 2017 bedeutet dies, dass
die Erträge(+) / Aufwendungen (-) folgender Finanzvorfälle unmittelbar mit der Allgemeinen
Rücklage zu verrechnen sind:
Veräußerung unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
Abgang unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte
Veräußerung Infrastrukturvermögen
2.170,80 €
-4.500,00 €
1.460,00 €
Abgang Infrastrukturvermögen
-40.095,50 €
Veräußerung Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen
17.387,02 €
Abgang Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen
-1.131,46 €
Veräußerung Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA)
4.481,93 €
Verrechnung gem. § 43 Abs. 3 GemHVO:
-20.227,21 €
Bei den Beständen auf den Schulgirokonten handelt es sich um fremde Mittel. Diese Bestände
werden auf der Aktiva-Seite innerhalb der liquiden Mittel nachgewiesen. Da es sich um fremde
Mittel handelt, sind diese bei den „sonstigen Verbindlichkeiten“ nachzuweisen. Der bisher in der
Allgemeinen Rücklage nachgewiesene Bestand ist daher entsprechend umzubuchen.
2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2017 1.672 T€ Hierbei handelt es sich um die
passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede
Meyer-Stiftung.
3. Die Ausgleichsrücklage hat zum 31.12.2017 einen Bestand von 11.223.161,02 €. Nach § 75 Abs.
3, Satz 2 GO NRW, in der aktuellen Fassung, dürfte der Bestand der Ausgleichsrücklage bis zu
einem Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals betragen. Unter Berücksichtigung der bei
der Allgemeinen Rücklage erläuterten Umbuchungen in 2017 wäre ein Höchstbestand in der
Ausgleichsrücklage von bis zu 66.827.527,91 € (200.482.583,73 € * 1/3) möglich. Nach erfolgtem
Ratsbeschluss könnte der Jahresüberschusses 2017 von 3.883.711,99 € ebenfalls der
Ausgleichsrücklage zugeführt werden, da der Bestand der Ausgleichsrücklage sich dadurch zum
01.01.2018 auf 15.106.873,01 € erhöhen würde.
4. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.884 T€ resultiert aus der Ergebnisrechnung für das
Haushaltsjahr 2017. Gegenüber der Planung verbessert sich das Ergebnis um 5.604 T€.
5. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die
Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten
Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen vor 2007 wurde pauschal
anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben
durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des
ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer
tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend
aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
6. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem
Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der
Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage
von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs.
5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten
Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab
2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen
Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der
Abnutzung des bezuschussten Vermögens.
7. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der
Abfallentsorgung (254 T€). Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der
nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der
Bilanz auszuweisen.
8. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker von Berg-Stiftung (230 T€).
Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung
der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit
dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem
zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der
Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt.
9. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis
eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2017
angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt
Erkelenz (33.927 T€) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (10.245
T€). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K.
Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu
Grunde. Im Vergleich zum Vorjahresbestand haben sich insbesondere mehrere Neu- bzw.
Ersatzeinstellungen sowie Eintritte in die Pension ergebnisbelastend und damit
rückstellungserhöhend ausgewirkt
10. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom § 36 Abs. 3 GemHVO Gebrauch
gemacht und alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden
voraussichtlich 2018 - 2021 durchgeführt.
Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2017:
Stand
01.01.2017
€
1
Erneuerung Heizkessel Johannismarkt 17 Rathaus
2
Erneuerung Fenster Altbau 3. BA
3
4
Wohnung Hauptstr. 15:
Erneuerung Badezimmer
FWGH Erkelenz Richard-Lucas-Str. 1:
Erneuerung Dachflächenfenster
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2017
€
58.000,00
0,00
0,00
0,00
58.000,00
130.000,00
0,00
0,00
0,00
130.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
15.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
(vorher: Wohnung Richard-Lucas-Str. 1)
5
6
FWGH Granterath:
Erneuerung Dach einschl. Dämmung
FWGH Schwanenberg:
Erneuerung Zufahrt (Asphaltdecke)
7
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung Dach Aussentoiletten
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
8
Grundschule Gerderath: Ern. Dach
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
9
Grundschule Gerderath:
Ern. Außentoiletten
65.000,00
0,00
0,00
0,00
65.000,00
150.000,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
10
GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale
11
GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale
80.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
12
Luise-Hensel-Schule: Ern. Fensteranstrich
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
13
Luise-Hensel-Schule: Ern. Schiebefenster
80.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
14
Luise-Hensel-Schule: Ern. Kesselanlage
0,00
0,00
0,00
80.000,00
80.000,00
15
Franziskusschule: Ern. Fenster 2. + 3. BA
120.000,00
0,00
0,00
0,00
120.000,00
16
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
Duschen Turnhalle
40.000,00
6.220,27
33.779,73
0,00
0,00
17
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
WC/Bad Dienstwohnung
18.000,00
0,00
0,00
0,00
18.000,00
Stand
01.01.2017
€
18
19
20
21
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl.
Dämmung
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Fenster 2. BA
GS Hetzerath: Ern. Fenster
GS Hetzerath: Ern. Aussentüren
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2017
€
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
0,00
20.000,00
10.000,00
0,00
0,00
4.231,16
0,00
0,00
0,00
36.000,00
0,00
0,00
36.000,00
20.000,00
5.768,84
0,00
0,00
0,00
41.300,00
41.300,00
22
GS Hetzerath: Ern. Dach einschl.
Dämmung
23
GS Kückhoven: Ern. Dach einschl.
Dämmung
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
24
GS Kückhoven: Ern. Fenster 2. BA
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
25
GS Schwanenberg: Ern. Wasserleitungen
21.000,00
0,00
0,00
0,00
21.000,00
0,00
0,00
0,00
32.500,00
32.500,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
30.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
26
27
28
29
30
31
32
GS Schwanenberg: Ern. elektrischer
Sonnenschutz
GS Schwanenberg: Ern. Glassteinfassade
(Turnhalle)
GS Houverath: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Houverath:
Ern. Außentoiletten
GS Houverath: Ern. Fenster
Hauptschule: Ern. Fenster; 5. BA
(Musiktrakt)
Hauptschule: Ern. Behindertentoilette
8.000,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
33
Hauptschule: Ern. Fenster; 2. BA
(Gebäude 2)
24.000,00
0,00
0,00
26.000,00
50.000,00
34
Hauptschule: Ern. Eingangstüranlagen mit
Treppenhausfenstern (Gebäude 1)
20.000,00
0,00
0,00
20.000,00
40.000,00
35
Hauptschule: Ern. Decken in Fluren Akustikdecken mit LED (Gebäude 1)
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
18.200,00
0,00
0,00
50.400,00
68.600,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
Hauptschule:
Ern. Duschen, Außentoiletten (Gebäude 3)
110.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
Hauptschule:
Ern. Fenster Innenhof; 4. BA (Gebäude 3)
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
16.150,00
4.999,53
11.150,47
0,00
0,00
8.000,00
8.000,00
0,00
0,00
0,00
36
37
Hauptschule: Ern. Decken in Klassen Akustikdecken mit LED (Gebäude 1)
Hauptschule:
Ern. Dach Altbau; 2. BA (Gebäude 3)
(vorher: Pestalozzischule)
38
(vorher: Pestalozzischule)
39
(vorher: Pestalozzischule)
40
41
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster
2. BA
Europaschule: Blitzschutz - vorbeugender
Brandschutz
42
Europaschule: Ern. Klassenraumtüren
0,00
0,00
0,00
46.500,00
46.500,00
43
Europaschule: Ern. Bodenbeläge
0,00
0,00
0,00
46.500,00
46.500,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
8.000,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
8.000,00
44
45
ERKA-Halle (Anteil Europaschule):
Ern. Türen der Umkleidekabinen
ERKA-Halle (Anteil Cusanus-Gymnasium):
Ern. Türen der Umkleidekabinen
Stand
01.01.2017
€
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Fenster im Toilettentrakt
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Dach Bauteil C
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Bodenbelege
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Kesselanlage
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo)
Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster und
Außentüre Turn- und Gymnastikhalle
Cusanus-Gymnasium: Ern. Umkleiden und
Duschbereich Turn- und Gymnastikhalle
Cusanus-Gymnasium: Ern. Oberlichter
Atrium und Gerüstbau
Cusanus-Gymnasium: Ern. Estrich inkl.
Bodenbelag (4 Klassen Atrium)
Cusanus-Gymnasium: Ern. Alu-Türen
Haupteingänge Schulhof - Atrium
Cusanus-Gymnasium: Ern. Außendecken
Haupteingänge Schulhof - Atrium
Cusanus-Gymnasium: Ern. Glassteinfassade Turn-/Gymnastikhalle
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Klassentüren
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Stunden Toiletten
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Brandschutzdecken
Haus Spiess:
Ern. Dach Hauptgebäude
Haus Spiess:
Ern. Außenanstrich
Haus Hohenbusch:
Beseitigung Feuchtigkeit
Haus Hohenbusch:
Ern. Fensteranstrich Herrenhaus
Haus Hohenbusch:
Ern. Regenwasseranschlüsse
Ehemaliger Friedhof Brückstraße:
Sanierung Mauerwerk
Burg Hauptturm:
Ern. Fenster und Abschluss Fugarbeiten
Burg Rundturm:
Sanierung Mauerwerk
Burg Wehrgang:
Sanierung Mauerwerk
Burg Wehrgang:
Ern. Dachabdichtung
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2017
€
152.865,54
0,00
0,00
0,00
152.865,54
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
55.000,00
5.000,00
911,88
4.088,12
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
73.000,00
0,00
0,00
0,00
73.000,00
21.500,00
0,00
0,00
18.500,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
26.000,00
26.000,00
0,00
0,00
0,00
80.000,00
80.000,00
130.000,00
0,00
0,00
0,00
130.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
150.000,00
86.500,00
86.500,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
27.610,61
0,00
0,00
14.389,39
20.000,00
2.988,62
0,00
0,00
17.011,38
25.000,00
5.991,21
0,00
0,00
19.008,79
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
15.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
12.000,00
12.000,00
169.000,00
0,00
0,00
0,00
169.000,00
72
Windmühle Immerath: Sanierung
73
KG Gerderath: Ern. Personaltoilette
10.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
74
KG Gerderath: Ern. Heizkessel
15.000,00
11.705,30
3.294,70
0,00
0,00
Stand
01.01.2017
€
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2017
€
76
KG Am Hagelkreuz: Ern. Fenster
Personalraum und Leiterinnenbüro
KG Hetzerath: Ern. Heizkessel
77
KG Buscherhof: Ern. Fenster
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
78
KG Lövenich: Ern. Fenster
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
79
KG Lövenich: Ern. Sanitärräume
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,0
35.000,00
35.000,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
84.000,00
73.052,09
10.947,91
0,00
0,00
16.000,00
13.773,15
2.226,85
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
62.100,00
62.100,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
116.000,00
97.128,14
18.871,86
0,00
0,00
60.000,00
52.626,06
7.373,94
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.300,00
6.300,00
70.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
9.000,00
7.741,52
1.258,48
0,00
0,00
20.900,00
0,00
0,00
10.200,00
31.100,00
0,00
0,00
0,00
10.200,00
10.200,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
41.000,00
0,00
0,00
45.000,00
86.000,00
25.000,00
16.664,23
8.335,77
0,00
0,00
38.000,00
0,00
0,00
0,00
38.000,00
340,08
0,00
340,08
0,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
75
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
Kombinierte Tageseinrichtungen Westpromenade/Zehnthofweg: Ern. Fenster u.
Außentüren (Zehnthofweg)
Turnhalle Gerderath:
Ern. Hallenfußboden
Turnhalle Gerderath: Ern. Akustikdecke
(einschl. Beleuchtung)
Turnhalle Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
Sportumkleide Schwanenberg:
Ern. Sanitäranlage + Umkleiden
Sportumkleide Katzem:
Sanierung Duschen/Umkleiden
Hallenbad Gerderath:
Dämmung Fassade der Umkleide
Hallenbad Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
Obdach Neuhaus:
Abbrucharbeiten Neuhaus 48/50
Obdach Geneiken:
Sanierung
Asylantenwohnheim Bellinghoven:
Abbrucharbeiten
Asylantenwohnheim Oerath:
Abbrucharbeiten
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Beleuchtung
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Asphaltdecke (Oberdeck)
Tiefgarage H.-J.-Gormanns-Straße:
Sanierung Sprinkleranlage
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizungsregelung
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizung mit Lüftungsanlage
FHH Gerderath:
Überarbeitung Holzkonstruktion Halle
FHH Gerderath: Ern. Dacheindeckung
Bitumenschindeln
100
Instandhaltungsrückstellung für die
Kriegsgräberunterhaltung
101
MZG Matzerath: Ern. Dach Altbau und
Dämmung
0,00
0,00
0,00
6.000,00
6.000,00
15.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
Stand
01.01.2017
€
102
MZG Matzerath: Ern. Flachdach und
Dämmung (Erweiterungsbau)
Inanspruchnahme
€
Auflösung
Zuführung
€
€
Stand
31.12.2017
€
0,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
43.000,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
106
MZG Matzerath: Ern. Außenputz mit
Dämmung
MZH Kückhoven: Dacheindeckung
MZH Kückhoven:
Ern. Fenster u. Außentüren
MZH Kückhoven: Ern. Duschen
50.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
107
MZH Gerderhahn: Ern. Fenster
35.000,00
0,00
0,00
0,00
35.000,00
108
MZH Golkrath: Ern.Oberlichter Halle
20.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
109
110
40.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
45.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
60.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
50.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
42.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
119
MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung
MZH Hetzerath: Ern. Duschen und Toilette
MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung
Alte Schule u. Anbauten
MZH Granterath: Ern. Außentoiletten
MZH Granterath: Ern. Fenster
MZH Granterath: Ern. Flachdach und
Dämmung
MZH Houverath: Ern. Lüftungsregelung
MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und
Toiletten
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Dacheindeckung
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Fenster
Bürgerhaus Gerderath: Ern. Außentüren
15.000,00
0,00
0,00
0,00
15.000,00
120
Bürgerhaus Gerderath: Ern. Flachdächer
25.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
121
Bürgerhaus Gerderath: Ern. Sheddächer
42.000,00
4.161.455,62
0,00
618.143,77
0,00
101.667,91
0,00
1.143.500,00
42.000,00
4.585.143,94
103
104
105
111
112
113
114
115
116
117
118
Die zum 31.12.2017 gebildeten Instandhaltungsrückstellungen sollen wie folgt in den Jahren 2018 - 2021 in
Anspruch genommen werden:
Stand
31.12.2017
€
1
Erneuerung Heizkessel Johannismarkt 17 Rathaus
2
Erneuerung Fenster Altbau 3. BA
3
4
Wohnung Hauptstr. 15:
Erneuerung Badezimmer
FWGH Erkelenz Richard-Lucas-Str. 1:
Erneuerung Dachflächenfenster
Inanspruchnahme
2018
€
Inanspruchnahme
2019
€
Inanspruchnahme
2020
€
Inanspruchnahme
2021
€
58.000,00
58.000,00
0,00
0,00
0,00
130.000,00
0,00
0,00
70.000,00
60.000,00
15.000,00
0,00
15.000,00
0,00
0,00
20.000,00
10.000,00
10.000,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
(vorher: Wohnung Richard-Lucas-Str. 1)
5
6
FWGH Granterath:
Erneuerung Dach einschl. Dämmung
FWGH Schwanenberg:
Erneuerung Zufahrt (Asphaltdecke)
Stand
31.12.2017
€
Inanspruchnahme
2018
€
Inanspruchnahme
2019
€
Inanspruchnahme
2020
€
Inanspruchnahme
2021
€
Nysterbachschule Lövenich:
Erneuerung Dach Aussentoiletten
25.000,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
8
Grundschule Gerderath: Ern. Dach
50.000,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
9
Grundschule Gerderath:
Ern. Außentoiletten
65.000,00
0,00
65.000,00
0,00
0,00
7
10
GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale
150.000,00
150.000,00
0,00
0,00
0,00
11
GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale
80.000,00
80.000,00
0,00
0,00
0,00
12
Luise-Hensel-Schule: Ern. Fensteranstrich
10.000,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
13
Luise-Hensel-Schule: Ern. Schiebefenster
80.000,00
40.000,00
20.000,00
20.000,00
0,00
14
Luise-Hensel-Schule: Ern. Kesselanlage
80.000,00
80.000,00
0,00
0,00
0,00
15
Franziskusschule: Ern. Fenster 2. + 3. BA
120.000,00
0,00
0,00
120.000,00
0,00
16
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
Duschen Turnhalle
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.000,00
18.000,00
0,00
0,00
0,00
70.000,00
0,00
0,00
70.000,00
0,00
36.000,00
20.000,00
5.768,84
0,00
20.000,00
5.768,84
0,00
0,00
0,00
36.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
17
18
19
20
21
Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern.
WC/Bad Dienstwohnung
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl.
Dämmung
Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Fenster 2. BA
GS Hetzerath: Ern. Fenster
GS Hetzerath: Ern. Aussentüren
22
GS Hetzerath: Ern. Dach einschl.
Dämmung
41.300,00
0,00
0,00
41.300,00
0,00
23
GS Kückhoven: Ern. Dach einschl.
Dämmung
55.000,00
0,00
55.000,00
0,00
0,00
24
GS Kückhoven: Ern. Fenster 2. BA
50.000,00
10.000,00
0,00
40.000,00
0,00
25
GS Schwanenberg: Ern. Wasserleitungen
21.000,00
21.000,00
0,00
0,00
0,00
32.500,00
0,00
32.500,00
0,00
0,00
40.000,00
0,00
40.000,00
0,00
0,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
70.000,00
0,00
70.000,00
0,00
0,00
60.000,00
0,00
60.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
8.000,00
0,00
8.000,00
0,00
0,00
26
27
28
29
30
31
GS Schwanenberg: Ern. elektrischer
Sonnenschutz
GS Schwanenberg: Ern. Glassteinfassade
(Turnhalle)
GS Houverath: Ern. Dach einschl.
Dämmung
GS Houverath:
Ern. Außentoiletten
GS Houverath: Ern. Fenster
Hauptschule: Ern. Fenster; 5. BA
(Musiktrakt)
32
Hauptschule: Ern. Behindertentoilette
33
Hauptschule: Ern. Fenster; 2. BA
(Gebäude 2)
50.000,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
34
Hauptschule: Ern. Eingangstüranlagen mit
Treppenhausfenstern (Gebäude 1)
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
35
Hauptschule: Ern. Decken in Fluren Akustikdecken mit LED (Gebäude 1)
20.000,00
10.000,00
10.000,00
0,00
0,00
Stand
31.12.2017
€
36
37
Hauptschule: Ern. Decken in Klassen Akustikdecken mit LED (Gebäude 1)
Hauptschule:
Ern. Dach Altbau; 2. BA (Gebäude 3)
Inanspruchnahme
2018
€
Inanspruchnahme
2019
€
Inanspruchnahme
2020
€
Inanspruchnahme
2021
€
68.600,00
15.000,00
25.000,00
20.000,00
8.600,00
35.000,00
0,00
35.000,00
0,00
0,00
Hauptschule:
Ern. Duschen, Außentoiletten (Gebäude 3)
110.000,00
0,00
0,00
0,00
110.000,00
Hauptschule:
Ern. Fenster Innenhof; 4. BA (Gebäude 3)
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
(vorher: Pestalozzischule)
38
(vorher: Pestalozzischule)
39
(vorher: Pestalozzischule)
40
41
Europaschule: Ern. Fassade/Fenster
2. BA
Europaschule: Blitzschutz - vorbeugender
Brandschutz
42
Europaschule: Ern. Klassenraumtüren
46.500,00
12.000,00
12.000,00
12.000,00
10.500,00
43
Europaschule: Ern. Bodenbeläge
46.500,00
12.000,00
12.000,00
12.000,00
10.500,00
8.000,00
0,00
8.000,00
0,00
0,00
8.000,00
0,00
8.000,00
0,00
0,00
152.865,54
0,00
0,00
152.865,54
0,00
20.000,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
45.000,00
0,00
25.000,00
20.000,00
0,00
55.000,00
0,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
50.000,00
10.000,00
40.000,00
0,00
0,00
73.000,00
0,00
50.000,00
23.000,00
0,00
40.000,00
20.500,00
19.500,00
0,00
0,00
70.000,00
0,00
70.000,00
0,00
0,00
26.000,00
0,00
26.000,00
0,00
0,00
80.000,00
0,00
0,00
80.000,00
0,00
130.000,00
25.000,00
45.000,00
40.000,00
20.000,00
30.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
150.000,00
45.000,00
50.000,00
55.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
ERKA-Halle (Anteil Europaschule):
Ern. Türen der Umkleidekabinen
ERKA-Halle (Anteil Cusanus-Gymnasium):
Ern. Türen der Umkleidekabinen
Cusanus-Gymnasium:
Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Fenster im Toilettentrakt
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Dach Bauteil C
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Bodenbelege
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Kesselanlage
Cusanus-Gymnasium:
Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo)
Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster und
Außentüre Turn- und Gymnastikhalle
Cusanus-Gymnasium: Ern. Umkleiden und
Duschbereich Turn- und Gymnastikhalle
Cusanus-Gymnasium: Ern. Oberlichter
Atrium und Gerüstbau
Cusanus-Gymnasium: Ern. Estrich inkl.
Bodenbelag (4 Klassen Atrium)
Cusanus-Gymnasium: Ern. Alu-Türen
Haupteingänge Schulhof - Atrium
Cusanus-Gymnasium: Ern. Außendecken
Haupteingänge Schulhof - Atrium
Cusanus-Gymnasium: Ern. Glassteinfassade Turn-/Gymnastikhalle
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Klassentüren
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Stunden Toiletten
Cornelius-Burgh-Gymnasium:
Ern. Brandschutzdecken
Haus Spiess:
Ern. Dach Hauptgebäude
Stand
31.12.2017
€
63
64
65
66
67
68
69
70
71
Haus Spiess:
Ern. Außenanstrich
Haus Hohenbusch:
Beseitigung Feuchtigkeit
Haus Hohenbusch:
Ern. Fensteranstrich Herrenhaus
Haus Hohenbusch:
Ern. Regenwasseranschlüsse
Ehemaliger Friedhof Brückstraße:
Sanierung Mauerwerk
Burg Hauptturm:
Ern. Fenster und Abschluss Fugarbeiten
Burg Rundturm:
Sanierung Mauerwerk
Burg Wehrgang:
Sanierung Mauerwerk
Burg Wehrgang:
Ern. Dachabdichtung
Inanspruchnahme
2018
€
Inanspruchnahme
2019
€
Inanspruchnahme
2020
€
Inanspruchnahme
2021
€
14.389,39
14.389,39
0,00
0,00
0,00
17.011,38
17.011,38
0,00
0,00
0,00
19.008,79
19.008,79
0,00
0,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
20.000,00
0,00
50.000,00
25.000,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
12.000,00
12.000,00
0,00
0,00
0,00
169.000,00
0,00
0,00
0,00
169.000,00
10.000,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.000,00
6.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
72
Windmühle Immerath: Sanierung
73
KG Gerderath: Ern. Personaltoilette
74
76
KG Gerderath: Ern. Heizkessel
KG Am Hagelkreuz: Ern. Fenster
Personalraum und Leiterinnenbüro
KG Hetzerath: Ern. Heizkessel
77
KG Buscherhof: Ern. Fenster
20.000,00
0,00
20.000,00
0,00
0,00
78
KG Lövenich: Ern. Fenster
25.000,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
KG Lövenich: Ern. Sanitärräume
25.000,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
62.100,00
25.000,00
0,00
37.100,00
0,00
25.000,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
6.300,00
0,00
6.300,00
0,00
0,00
70.000,00
0,00
0,00
70.000,00
0,00
45.000,00
0,00
0,00
45.000,00
0,00
75
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
Kombinierte Tageseinrichtungen Westpromenade/Zehnthofweg: Ern. Fenster u.
Außentüren (Zehnthofweg)
Turnhalle Gerderath:
Ern. Hallenfußboden
Turnhalle Gerderath: Ern. Akustikdecke
(einschl. Beleuchtung)
Turnhalle Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
Sportumkleide Schwanenberg:
Ern. Sanitäranlage + Umkleiden
Sportumkleide Katzem:
Sanierung Duschen/Umkleiden
Hallenbad Gerderath:
Dämmung Fassade der Umkleide
Hallenbad Gerderath:
Ern. Sanitärbereich
Obdach Neuhaus:
Abbrucharbeiten Neuhaus 48/50
Obdach Geneiken:
Sanierung
Asylantenwohnheim Bellinghoven:
Abbrucharbeiten
Asylantenwohnheim Oerath:
Abbrucharbeiten
Stand
31.12.2017
€
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Beleuchtung
Parkdeck Ostpromenade:
Ern. Asphaltdecke (Oberdeck)
Tiefgarage H.-J.-Gormanns-Straße:
Sanierung Sprinkleranlage
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizungsregelung
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA
FHH Erkelenz-Mitte:
Ern. Heizung mit Lüftungsanlage
FHH Gerderath:
Überarbeitung Holzkonstruktion Halle
FHH Gerderath: Ern. Dacheindeckung
Bitumenschindeln
Instandhaltungsrückstellung für die
Kriegsgräberunterhaltung
MZG Matzerath: Ern. Dach Altbau und
Dämmung
MZG Matzerath: Ern. Flachdach und
Dämmung (Erweiterungsbau)
Inanspruchnahme
2018
€
Inanspruchnahme
2019
€
Inanspruchnahme
2020
€
Inanspruchnahme
2021
€
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
31.100,00
5.000,00
0,00
26.100,00
0,00
10.200,00
10.200,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
20.000,00
0,00
0,00
0,00
86.000,00
86.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
38.000,00
38.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
30.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
104
105
MZG Matzerath: Ern. Außenputz mit
Dämmung
MZH Kückhoven: Dacheindeckung
MZH Kückhoven: Ern. Fenster/ Außentüren
43.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
43.000,00
40.000,00
0,00
0,00
106
MZH Kückhoven: Ern. Duschen
50.000,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
107
MZH Gerderhahn: Ern. Fenster
35.000,00
0,00
0,00
35.000,00
0,00
108
MZH Golkrath: Ern. Oberlichter Halle
109
110
118
MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung
MZH Hetzerath: Ern. Duschen und Toilette
MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung
Alte Schule u. Anbauten
MZH Granterath: Ern. Außentoiletten
MZH Granterath: Ern. Fenster
MZH Granterath: Ern. Flachdach und
Dämmung
MZH Houverath: Ern. Lüftungsregelung
MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und
Toiletten
MZG Holzweiler (Alte Schule):
Ern. Dacheindeckung
MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Fenster
119
Bürgerhaus Gerderath: Ern. Außentüren
120
Bürgerhaus Gerderath: Ern. Flachdächer
25.000,00
121
Bürgerhaus Gerderath: Ern. Sheddächer
42.000,00
4.585.143,94
103
111
112
113
114
115
116
117
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
45.000,00
0,00
0,00
40.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
45.000,00
45.000,00
0,00
0,00
0,00
60.000,00
50.000,00
0,00
0,00
60.000,00
0,00
0,00
50.000,00
0,00
0,00
42.000,00
0,00
0,00
0,00
42.000,00
40.000,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
0,00
0,00
40.000,00
0,00
40.000,00
0,00
0,00
0,00
40.000,00
30.000,00
0,00
0,00
0,00
30.000,00
15.000,00
15.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.354.878,40
42.000,00
1.354.300,00
0,00
1.303.365,54
0,00
572.600,00
11. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in
Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind:
Stand
01.01.2017
in €
Rückstellungen für Altersteilzeit
Inanspruchnahme/Auflösung in €
Zuführung
in €
Stand
31.12.2017
in €
1.219.965,98
315.519,83
0,00
904.446,15
Urlaubsrückstellungen
572.091,42
0,00
40.695,24
612.786,66
Überstundenrückstellungen
157.080,86
0,00
35.600,43
192.681,29
Sonstige Rückstellung
293.734,00
0,00
380.030,49
673.764,49
89.600,00
0,00
36.789,00
126.389,00
5.990.889,57
3.159.133,36
85.125,50
2.916.881,71
47.000,00
16.750,00
0,00
30.250,00
8.370.361,83
3.491.403,19
578.240,66
5.457.199,30
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen (904.446,15 €) werden fortgeltende Ansprüche
der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung
berücksichtigt. Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf
Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen
eingebracht. In die Urlaubsrückstellungen (612.786,66 €) wird nicht in Anspruch genommener
Urlaub des laufenden Jahres eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden
Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie
sind ebenfalls
über die Bildung
einer
Überstundenrück-stellung (192.681,29 €) zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die
Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen
durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. Die sonstige Rückstellung
unterteilt sich in „sonstige Rückstellungen für sonstige Personalaufwendungen“ und in „sonstige
Rückstellungen für andere Sachverhalte“. Die „sonstigen Rückstellungen für sonstige
Personalaufwendungen“ wurden gebildet für Aufwendungen aus der leistungsorientierten
Bezahlung (LOB) i. H. v. 316.764,49 €, die Ende März 2018 für den Zeitraum vom 01.01.2017 31.12.2017 zur Auszahlung gelangen. Die „sonstige Rückstellungen für andere Sachverhalte“
wurden für Rückstellungen im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung beim Betrieb
gewerblicher Art „Bäderbetrieb“ (357.000 €) gebildet, da damit zu rechnen ist, dass aufgrund
der Betriebsprüfung der Jahre 2012 - 2015 insbesondere Nachveranlagungsbescheide zur
Kapitalertragsteuer durch die örtliche Finanzverwaltung erfolgen werden. Da die endgültigen
Bescheide noch nicht erlassen sind, wird eine entsprechende Rückstellung im Rahmen des
Jahresabschlusses 2017 gebildet. Für die noch zu erfolgende Prüfung der Jahres- bzw.
Gesamtabschlüsse durch die GPA für die Jahre 2013 bis einschl. 2017 wird ebenfalls eine
Rückstellung gebildet (126.389 €).
Eine
Drohverlustrückstellung
wurde
in
2008
gebildet,
weil
seinerzeit
ein
Gewerbesteuerschuldner gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in
diesem Fall die Aussetzung der Vollziehung für verschiedene Veranlagungsjahre angeordnet. Im
Jahr 2017 hat das zuständige Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung für das Veranlagungsjahr
1999 aufgehoben bzw. für das Veranlagungsjahr 2000 teilweise aufgehoben und den
Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr 2000 reduziert. Aufgrund der dargestellten
Anpassungen durch das Finanzamt ist die betreffende Drohverlustrückstellung im Rahmen des
Jahresabschlusses 2017 von 5.299.806,57 € (Stand: 31.12.2016) auf 2.198.148,71 € anzupassen.
Gegen die aus Sicht des Debitors nur teilweise Reduzierung des Gewerbesteuermessbetrages aus
2000 hat der Gewerbetreibende Klage beim Finanzgereicht eingelegt und Widerspruch gegen den
geänderten Gewerbesteuerbescheid erhoben. Die Zahlung der kompletten Summe ist jedoch
durch den Gewerbetreibenden erfolgt, so dass das monetäre Ausfallrisiko gegenüber 2016
weggefallen ist.
Zusätzlich wurde bereits im Jahr 2015 in noch einem Fall eine weitere Drohverlustrückstellung
gebildet. Ein Gewerbesteuerschuldner hat dabei gegen die Neuveranlagung der Gewerbesteuer für
die Jahre 2004 - 2008 Klage erhoben. Diese Drohverlustrückstellung wurde im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten 2017 neu bewertet. Insgesamt kann in diesem Fall festgehalten werden,
dass, wenn der Klage stattgegeben wird, mit einer Erstattungspflicht i. H. v. aktuell 718.733 € zu
rechnen ist.
Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren
(30.250 €) gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz die Kosten in Höhe der
jeweiligen Streitwerte tragen.
12. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine besondere
Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 3
beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten nehmen
die erhaltenen Anzahlungen ein, in die erhaltene Zuwendungen für Investitionen zu buchen sind,
solange die dazugehörigen Investitionen noch nicht betriebsfertig hergestellt sind. Sobald das
entsprechende Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen
in die Sonderposten umgebucht.
13. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 10.531) betreffen hauptsächlich vereinnahmte
Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€
6.527). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von
Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden
(Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.801 T€. Daneben liegen noch
weitere,
passive
Rechnungsabgrenzungsposten
von
insgesamt
2.203
T€
vor
(Ausgleichsmaßnahmen 338 T€, Ruherechtsentschädigungen 232 T€ sowie verschiedenen
Zahlungen, die zu Erträgen in 2018 führen i. H. v. 1.633 T€).
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagevermögen
Finanzanlagen
SUMME ANLAGEVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
SUMME UMLAUFVERMÖGEN
Aktive Rechnungsabgrenzung
SUMME AKTIVA
Passiva
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
SUMME PASSIVA
96
290.161
87.981
378.238
16.028
5.000
9.080
30.108
4.644
412.990
0,02
70,27
21,30
91,59
3,88
1,21
2,20
7,29
1,12
100,00
206.038
125.980
54.214
16.227
10.531
412.990
49,89
30,50
13,13
3,93
2,55
100,00
III. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung
1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Familienleistungsausgleich
T€
262
6.743
23.047
21.042
2.400
964
283
2.068
56.809
2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres setzen sich wie folgt
zusammen:
T€
Schlüsselzuweisungen
7.479
Allgemeine Zuweisungen vom Land
118
Zuweisungen und Zuschüsse
8.779
Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen
2.860
19.236
3. Bei den sonstigen Transfererträgen (901 T€) handelt es sich insbesondere um die
Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2015
(372 T€), um den Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von
Einrichtungen in den Produktbereichen 05 „Soziale Hilfen“ und 06 „ Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe“ (506 T€). Daneben wurden Erstattungen für die Mehrbelastung zur Kreisumlage
geleistet (4 T€).
4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (9.374 T€) betreffen Verwaltungsgebühren
(940 T€), Benutzungsgebühren (6.780 T€) und Erträge aus den Auflösungen von
Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (1.654 T€).
5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (524 T€) enthalten Mieten und Pachten (237 T€),
Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (217 T€) und sonstige privatrechtliche
Leistungsentgelte (70 T€).
6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 7.448 T€
erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der
UVG-Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden
und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt.
Abwasserbetrieb.
7. Im Haushaltsjahr 2017 wurden sonstige ordentliche Erträge
Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist:
T€
Konzessionsabgaben
2.088
Erstattung von Steuern
534
Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden u.a.
295
Bußgelder u.a.
131
Säumniszuschläge u.dgl.
720
Stundungs- und Aussetzungszinsen
42
Erträge aus Ersatzvornahmen
19
Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen
503
Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge
21
Erträge aus der Auflösung oder Herabs. von Wertber. auf
29
Forderungen
Andere sonstige ordentliche Erträge
248
4.630
erzielt,
deren
8. Das Jahresergebnis für 2017 bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 437 T€.
9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 26.811 T€ des Haushaltsjahres 2017 entfällt
mit 3.769 T€ auf Beamtenbezüge, mit 18.308 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu
Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.653 T€ auf Beiträge zu
Versorgungskassen für Beamte, 773 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 350 T€ und
Versorgungsempfänger 423 T€) und mit 99 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur
Auffüllung von Rückstellungsbeständen in den Bereichen Urlaubs-, Überstunden- und
sonstigen Rückstellungen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensions- und
Beihilfenrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen
Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen
insgesamt 2.209 T€, die ausschließlich für Beschäftigte (686 T€ für Pensionen, 45 T€ für
Beihilfen) und für Pensionäre (982 T€ für Pensionen und 496 T€ für Beihilfen) aufgebracht
wurden (vgl. auch Ausführungen zu II, Passivaseite, Ziffer 9).
10. Die Zusammensetzung der Aufwendungen für SachHaushaltsjahres 2017 zeigt die folgende Aufstellung:
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen
Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens
Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Bewirtschaftung - Energie Bewirtschaftung - Reinigung Haltung von Fahrzeugen
Unterhaltung der Geräte
Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR)
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte
Aus- und Fortbildung
Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen
davon:
Verpflegungsaufw. in Schulen u. Kindergärten
Kostenanteil Straßenentwässerung
Abfallbeseitigungsaufwendungen
Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung
Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen
T€
1.257
1.144
365
741
1.580
1.169
398
450
278
65
161
258
4.974
T€ 302
T€ 1.500
T€ 1.706
T€ 1.080
T€ 386
Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten
122
Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen
davon:
Aufwendungen EDV und Software
Schülerbeförderungskosten
Aufwendungen offener Ganztag
Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll
Übrige Aufwendungen f.sonst. Dienstleistungen
und Dienstleistungen des
5.311
T€ 767
T€ 1.695
T€ 1.567
T€ 774
T€ 508
18.273
11. Die bilanziellen Abschreibungen (7.715 T€) umfassen einmal die Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen (7.642 T€) als auch die Auflösung von geleisteten Zuwendungen für
investive Maßnahmen (73 T€). In den Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen ist eine
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 58 T€ enthalten. Diese außerplanmäßige
Abschreibung musste vorgenommen werden, da die Maßnahmen „T 12010014 - Unterführung
Anton-Raky-Allee“ nicht mehr realisiert wird.
12. Die Transferaufwendungen 2017 (42.288 T€) setzen sich wie folgt zusammen:
T€
Zuweisungen und Zuschüsse
6.296
Sozialtransferaufwendungen
10.167
Gewerbesteuerumlage
1.937
Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“
1.854
Kreisumlage
21.518
Krankenhausinvestitionsumlage
516
42.288
13. Im Jahre 2017 wurden folgende sonstigen ordentlichen Aufwendungen geleistet:
T€
Sonst. Personalaufwendungen
27
Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten
424
Mieten und Pachten
832
Leasingkosten
66
Sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. R.u.D.
733
Geschäftsaufwendungen
598
Steuern, Versicherungen
2.320
Erstattungen für lfd. Tätigkeiten
212
Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen u.ä.
171
Säumniszuschläge
2
Verfügungsmittel
3
Fraktionszuwendungen
24
Repräsentationen
24
Ehrungen u.ä.
12
Zuführung sonst. Rückstellungen
479
Übrige
weitere
Aufwendungen
aus
laufender
Verwaltungstätigkeit
39
5.966
14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (6.150 T€) haben die Zinserträge sonstiger
inländischer Bereich i. H. v. 3.557 T€ und die Gewinnanteile an verbundenen Unternehmen
und Beteiligungen sowie öffentlicher Sonderrechnungen mit 2.586 T€. Die übrigen Zinserträge
betragen 8 T€.
15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen in 2017 insgesamt 573 T€.
16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 sind keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden.
17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 werden keine Ermächtigungsübertragungen von
Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen.
IV. Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Bestände der liquiden Mittel, die sich aus den Buchungen in der Finanzrechnung ergeben,
haben sich in 2017 wie folgt entwickelt:
Bevor die einzelnen Kontengruppen genauer betrachtet werden, sei an dieser Stelle auf folgende
Besonderheiten hingewiesen, die die Nachvollziehbarkeit der nachfolgenden Äußerungen
erleichtern:
• In 2016 wurden Ermächtigungsübertragungen von Auszahlungen für Investitionen
von 2.190.000 € gebildet. Für konsumtive Auszahlungen wurden im Jahr 2016
keine
Ermächtigungsübertragungen
gebildet.
Die
Abwicklung
dieser
Ermächtigungsübertragungen in 2017 wird an späterer Stelle dargestellt.
•
Zahlungswirksame Ermächtigungsübertragungen für Kredite nach § 86 Abs. 2 GO
NRW wurden im Jahr 2016 i. H. v. 1.730.000 € gebildet. Diese wurden in 2017
nicht in Anspruch genommen.
•
Die zuvor erläuterten Summen sind zusammen mit den Ansätzen in der Spalte
„Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2017“ in den jeweiligen Zeilen mit
aufgeführt. Daneben bietet die seit dem 01.01.2011 eingesetzte Software
„newsystem kommunal - INFOMA“ auch den Komfort, dass die
Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO in einer separaten Spalte in der
Finanzrechnung dargestellt werden. Diese Option wurde aus Gründen der
Übersichtlichkeit auch in 2017 genutzt.
Wie an späterer Stelle detailliert zu ersehen ist, wurde von den
Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen von insgesamt 2.190.000
€ ein Betrag i. H. v. 1.175.201,32 € in Anspruch genommen. 686.250,64 € wurden
im Laufe des Jahres 2017 in Abgang gesetzt bzw. eingespart und 328.548,04 €
wurden weiter nach 2018 übertragen. Rechnet man die übertragenen
Ermächtigungsübertragungen 2017 als auch die darauf entfallenden
Inanspruchnahmen aus den in der Finanzrechnung aufgeführten Zahlen heraus,
ergeben sich in den Zeilen 16, 17, 23 und 30 bis 38 folgende Werte:
…
Nr.
Bezeichnung
16
= Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
(9 und 16)
= Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
= Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
= Saldo aus Investitionstätigkeit
(23 und 30)
= Finanzmittelüberschuss/
-fehlbetrag (17 und 31)
+Aufnahme und Rückflüsse von
Darlehen
+Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung
-Tilgung und Gewährung von
Darlehen
-Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung
= Saldo aus der
Finanzierungstätigkeit
= Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln (32 und 37)
17
23
30
31
32
33
34
35
36
37
38
Ansatz des
Haushalts
-jahres
Ist-Ergebnis
des Haushaltsjahres
Vergleich
Ansatz/ist
94.993.941,00 €
91.220.505,12 €
-3.773.435,88 €
1.660.120,00 €
10.893.492,11 €
9.233.372,11 €
6.000.966,00 €
4.703.904,61 €
-1.297.061,39 €
11.937.150,00 €
4.441.421,87 €
-7.495.728,13 €
-5.936.184,00 €
262.482,74 €
6.198.666,74 €
-4.276.064,00 €
11.155.974,85 €
15.432.038,85 €
2.850.000,00 €
0,00 €
-2.850.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
2.850.000,00 €
2.498.586,12 €
-351.413,88 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
-2.498.586,12 €
-2.498.586,12 €
-4.276.064,00 €
8.657.388,73 €
12.933.452,73 €
Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber seine im § 38 Abs. 2
GemHVO NRW gestellten Forderungen nur rudimentär in den von ihm vorgeschriebenen
Mustern umgesetzt hat. Die Erfahrungen der letzten 10 Jahre haben jedoch gezeigt, wie aufgrund
der vorgenannten Aufstellung unschwer ersichtlich, dass die Umsetzung in einer tabellarischen
Darstellung einfach zu komplex und damit zu unübersichtlich ist. Es bleibt daher nur die
Möglichkeit, der im § 38 GemHVO geforderten Aufstellung durch die Darstellung in verschiedenen
Nebenrechnungen nachzukommen.
Nun aber zur Erläuterung des eigentlichen Ergebnisses der Finanzrechnung:
1.
Wie oben erläutert, werden die aufgeführten Abweichungen also aus der Summe der
Haushaltsplanansätze und der Summe der Ermächtigungsübertragungen dargestellt.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass beim Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ein
Überschuss von 10.893 T€ erzielt wurde. Gegenüber der Planung entspricht dies einer
Verbesserung um 9.233 T€.
Diese Verbesserung resultiert aus höheren Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von
5.460 T € und geringeren Auszahlungen aus der lfd. Verwaltungstätigkeit von 3.773 T€.
Die Veränderung bei den Einzahlungen ergeben sich rechnerisch durch geringere
Einzahlungen i. H. v. 2.265 T€ bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und
durch Mehreinzahlungen bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“ (4.266 T€), den
„Zuwendungen
und
allgemeinen
Umlagen“
(1.325
T€),
den
„Sonstigen
Transfereinzahlungen“ (92 T€), den „Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“ (506 T€),
den „Privatrechtlichen Leistungsentgelten“ (60 T€), den „Sonstigen Einzahlungen“ (1.099
T€) und den „Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen“ (377 T€).
Auf der Auszahlungsseite sind Minderauszahlungen bei den „Personalauszahlungen“ i. H.
v. 796 T€, den „Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen“ (779 T€), „Zinsen und
sonstigen Finanzauszahlungen“ (22 T€), den „Transferauszahlungen“ (1.721 T€) und den
„Sonstigen Auszahlungen“ (668 T€) zu verzeichnen. Dem gegenüber ergeben sich
Mehrauszahlungen i. H. v. 213 T€ „Versorgungsauszahlungen“.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt -913 T€. Geplant war ein negativer Saldo i. H. v.
-8.126 T€. Die Verbesserung i. H. v. 7.213 T€ lässt sich als Differenz aus den
„Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 5.617 T€ (geplant 14.127 T €) zu den
„Einzahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 4.704 T€ (geplant 6.001 T€) herleiten.
Beim „Saldo aus Finanzierungstätigkeit“ lässt sich ein negativer Wert i. H. v. -2.499 T€
feststellen. Dieses erfreuliche Ergebnis bedeutet, dass der Schuldenstand im Jahr 2017
um 2,499 Mio. € reduziert werden konnte.
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass in 2017 gegenüber der Planung eine erfreuliche
Liquiditätsverbesserung von 12.218 T€ bei den eigenen Finanzmitteln erzielt werden
konnte. Der Bestand an eigenen liquiden Mitteln konnte demzufolge zum 31.12.2017 mit
15.309 T€ bilanziert werden.
Die Finanzrechnung betrachtet aber nicht nur die eigenen Finanzmittel, sondern auch die
Entwicklung des Bestandes an fremden Finanzmitteln. Fremde Finanzmittel sind solche
finanziellen Mittel, die die Kommune für einen Dritten verwaltet oder die sie aufgrund
eines Gesetzes für einen Dritten zu vereinnahmen und zu verausgaben hat. Bei beiden
Varianten sind erwirtschaftete Überschüsse aus diesen Mitteln an den/die Dritten
abzuführen bzw. getätigte Vorleistungen vom Dritten zu erstatten. Hinsichtlich der eigenen
Finanzmittel unterscheiden sich diese insbesondere dadurch, dass sie nicht im
Haushaltsplan aufgeführt und geplant werden, sondern zum Teil in gesonderten Plänen
dargestellt werden, respektive ungeplant bewirtschaftet werden.
Bei der Stadt Erkelenz fallen darunter der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz, dessen
Ein- und Auszahlungen kontenmäßig von der städtischen Zahlungsabwicklungsstelle
abgewickelt werden sowie insbesondere Mittel des Kreises Heinsberg, der sich bei der
Zahlbarmachung der verschiedenen Hilfearten nach dem SGB ebenfalls der
Zahlungsabwicklungsstelle der Stadt Erkelenz bedient.
Des Weiteren werden bei den fremden Finanzmitteln die ungeklärten Einzahlungen
abgebildet. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen, welche im Jahr 2017 vereinnahmt
worden sind, jedoch erst im Folgejahr konkreten Sollstellungen zugeordnet werden
können.
Die Veränderung des Bestandes der fremden Finanzmittel im Jahr 2017 beträgt insgesamt
-1.229 T€. Diese Bestandsveränderung setzt sich aus der Erhöhung der Forderungen
gegenüber dem Städtischen Abwasserbetrieb von -2.234 T€ sowie einer Veränderung der
sonstigen fremden Finanzmitteln im Jahr 2017 von +1.005 T€ zusammen.
Unter Berücksichtigung der Vorjahre ergibt sich insgesamt bei den Beständen aus
(eigenen und fremden) Finanzmitteln ein Saldo von 14.080 T€.
2.
Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen aus 2016 gem. § 22 GemHVO NRW
Gem. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und
Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.
Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung hat der Rat der Stadt Erkelenz am 25.
September 2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 wurden demnach folgende Ermächtigungsübertragungen gebildet. Diese wurden im Jahr 2017 wie nachfolgend aufgeführt
abgewickelt:
Nr.
2.1
Für konsumtive Aufwendungen/Auszahlungen
Ermächtigungsübertragungen gebildet.
2.2
Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen in 2017:
Investitionsnummer
Bezeichnung
wurden
Ermächtigungsübertragung
aus 2016
im
abgerechnet
in 2017
Teilfinanzrechnung 010600
Zentrale Dienste
1
B01060001
Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €
2
B01060003
Münzzähler für die Zahlungsabwicklungsstelle
Teilfinanzrechnung 011000
Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung
3
B01100012
Einzelanschaffungen unter 10.000 € - EDV
1.796,90
4
B01100035
Einführung Projekt „ProBauG 2015“
7.382,16
Teilfinanzrechnung 011301
Grundstücks- und Gebäudeverwaltung
G01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und
Gebäuden
Teilfinanzrechnung 011800
Baubetriebshof
B01180064
LKW Kipper mit Kran (Ersatz HS 2410/ERK-A
1131)
Teilfinanzrechnung 021500
Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung
7
B02157007
Ersatz von technischen Geräten > 410 EUR
8
B02157017
Lösch-/Katastrophenschutzfahrzeug Hetzerath
9
H02150005
Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem
10
S02150002
Zaunbau Feuerwehrgrundstück Richard-LucasStraße
5
6
Jahr
Ersparnis/
in Abgang
2016
keine
nach 2018
zu übertragen
3.273,70
1.735,02
1.538,68
0,00
17.500,00
16.043,58
1.456,42
0,00
1.547,00
249,90
0,00
5.067,62
2.314,54
0,00
235.000,00
16.554,10
218.445,90
0,00
87.300,00
87.227,00
73,00
0,00
45.048,42
45.048,42
0,00
0,00
4.311,83
0,00
4.311,83
0,00
189.543,35
173.803,67
0,00
15.739,68
3.846,79
3.846,79
0,00
0,00
5.700,97
0,00
5.700,97
0,00
Teilfinanzrechnung 030101
Grundschulen
H03010014
Nottreppe Nysterbachschule Lövenich
Teilfinanzrechnung 030103
Realschule /Europaschule
12
B03030001
Anschaffungen < 10.000 € Europaschule
18.007,08
18.007,08
0,00
0,00
13
B03030012
Schuleinrichtung Chemieraum Europaschule
20.558,17
20.558,17
0,00
0,00
Teilfinanzrechnung 030104
Gymnasien
14
B03040003
Anschaffungen < 10.000 € Cornelius-BurghGymnasium
1.407,04
1.407,04
0,00
0,00
15
B03040017
Schuleinrichtung Biologieraum - CusanusGymnasium
16.624,85
14.693,04
1.931,81
0,00
16
B03040018
Schuleinrichtung Biologieraum - Cornelius-BurghGymnasium
1.152,21
1.105,56
46,65
0,00
17
H03040007
Neubau Trakt B „Roland Bau“ - CusanusGymnasium
46.100,25
11.493,72
0,00
34.606,53
Teilfinanzrechnung 0602
Tageseinrichtungen u. Tagespflege
18
H06020103
Erweiterung und Umbau KG Adolf-Kolping-Hof Ü 3
15.618,21
15.321,19
297,02
0,00
19
B06020601
Auszahlungen < 10.000 € KG Am Hagelkreuz
3.217,70
3.217,70
0,00
0,00
20
B06021304
Anschaffungen < 10.000 € KG Oerather
Mühlenfeld
8.883,80
8.883,80
0,00
0,00
21
B06021601
Anschaffungen > 410 € Komb. Tagesein.
Westpromenade
4.000,00
0,00
0,00
4.000,00
22
B06021605
Außenspielgerät für Kombinierte
Tageseinrichtung Westpromenade
6.000,00
0,00
0,00
6.000,00
Teilfinanzrechnung 060302
Einrichtungen der Jugendarbeit
1.332,80
1.332,80
0,00
0,00
11
23
B06030202
Spielgeräte f. Kinderspielplätze > 410 €
Teilfinanzrechnung 080100
Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
24
B08010001
Sonstige Gerätebeschaffungen Sportanlagen >
410 €
3.150,30
3.150,30
0,00
0,00
25
H08010007
Zuschüsse zum Bau des Vereinsheim SV
Venrath
3.000,00
3.000,00
0,00
0,00
26
S08010005
Verbindungsweg GS Kückhoven/Sportanlage
15.500,00
0,00
15.500,00
0,00
Teilfinanzrechnung 110100
Abfallwirtschaft
3.000,00
2.682,39
317,61
0,00
27
B11010002
Anschaffung v. Vermögensgegenständen > 410 €
Teilfinanzrechnung 120101
Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel
28
E12010026
Straßenerneuerung Brückstraße
330.000,00
52.925,95
76.055,69
201.018,36
29
E12010039
Straßenausbau Parkweg
20.000,00
0,00
20.000,00
0,00
30
E12010050
Baugebiet VI/2 (Roermonder Straße - Bauxhof)
47.000,00
0,00
47.000,00
0,00
31
E12010051
Am Flachsfeld (Aachener Straße - Am Schneller)
190.000,00
190.000,00
0,00
0,00
Nr.
Ermächtigungsübertragung
aus 2016
Investitionsnummer
Bezeichnung
32
E12013002
Golkrath, St.-Stephanus-Str. (Terreicken - Am
Kloster)
33
E12017002
34
E12018001
35
36
abgerechnet
in 2017
Ersparnis/
in Abgang
nach 2018
zu übertragen
18.500,00
18.500,00
0,00
Venrath, St. Valentin (Himmelspfad)
157.000,00
107.638,96
48.861,04
500,00
Immerath, Umsiedlungsstandort
200.000,00
176.316,53
0,00
23.683,47
E12018002
Borschemich, Umsiedlungsstandort
161.244,11
59.803,45
89.440,66
12.000,00
S12018003
Lärmschutzwallbegrünung Borschemich
40.000,00
0,00
40.000,00
0,00
37
T12010014
Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel)
10.000,00
0,00
10.000,00
0,00
38
T12010023
Brückensanierung Düsseldorfer Straße
57.989,07
38.872,29
19.116,78
0,00
39
T12019000
Brückensanierungen Einzelmaßn. < 10.000 €
5.033,70
5.033,70
0,00
0,00
Teilfinanzrechnung 120200
Verkehrsanlagen
40
E12020028
Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof),
Öffentl. Beleuchtung
23.598,17
0,00
23.598,17
0,00
41
E12027000
Venrath, St. Valentin (Himmelspfad), Öffentl.
Beleuchtung
16.300,81
8.043,14
8.257,67
0,00
42
T12028000
Umsiedlungsstandort Immerath, Öffentl.
Beleuchtung
15.000,00
15.000,00
0,00
0,00
Teilfinanzrechnung 130100
Öffentliches Grün
43
S13010003
Grünordnung Borschemich
11.611,32
0,00
611,32
11.000,00
44
S13010011
Revitalisierung Stadtpark
68.000,00
12.873,10
35.126,90
20.000,00
Teilfinanzrechnung 130200
Natur und Landschaft
4.943,85
2.963,49
1.980,36
0,00
37.893,96
26.051,74
11.842,22
0,00
7.628,48
5.452,98
2.175,50
0,00
2.190.000,00
1.175.201,32
686.250,64
328.548,04
45
S13020003
Ökologischer Ausgleich Immerath (neu)
Teilfinanzrechnung 130500
Friedhöfe
46
H13050007
Neubau Friedhofshalle Borschemich
47
H13050008
Neubau Friedhofshalle Immerath (neu)
Summen:
3.
0,00
Abwicklung der Übertragung aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW
Es wurden aus 2016 insgesamt Kreditermächtigungen in Höhe von 1.730.000 € in das Jahr
2017 übertragen. Diese wurde im Jahr 2017 nicht in Anspruch genommen.
4.
Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW
Nachfolgende Ermächtigungsübertragungen wurden gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW in
Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 25.09.2013 im Jahr 2017 gebildet:
Nr.
4.1
Für Aufwendungen werden in 2017 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet.
4.2
Für investive Auszahlungen werden
Ermächtigungsübertragungen gebildet:
Investitionsnummer
Bezeichnung
im
Haushaltsjahr
2017
weiter zu
übertragen
aus der
Ermächtigungsübertragung
aus 2016
Ermächtigungsübertragung
aus 2017
Ermächtigungsübertragungen
insgesamt
nachfolgende
Erläuterungen
Teilfinanzplan 010600
Zentrale Dienste
1
B01060001
Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 €
0,00
2.820,00
2.820,00
Abwicklung offener Aufträge,
Verschiebung von Maßnahmen
nach 2018
2
H01060002
E-Bike-Station Verwaltungsgebäude
0,00
7.000,00
7.000,00
Verschiebung Maßnahmenbeginn nach 2018
Teilfinanzplan 010700
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
3
B01070001
www.erkelenz.de für mobile Endgeräte
0,00
4.574,63
4.574,63
Fertigstellung und Schlussrechnung der Maßnahme in 2018
Teilfinanzplan 011000
Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung
4
B01100012
Einzelanschaffungen < 10.000 € - EDV
0,00
17.201,50
17.201,50
5
B01100038
Feuerwehrverwaltungsprogramm „Drägerware
Compact“
0,00
3.000,00
3.000,00
Teilfinanzplan 011301
Grundstücks- und Gebäudeverwaltung
6
G01130001
Erwerb und Verkauf von Grundstücken und
Gebäuden
0,00
200.000,00
200.000,00
Abwicklung eines offenen
Auftrages aus 2017
Fertigstellung und Schlussrechnung der Maßnahme in 2018
Abwicklung offener Aufträge und
Verschiebung von geplanten
Maßnahmen nach 2018
Nr.
Investitionsnummer
Bezeichnung
Teilfinanzplan 011800
Baubetriebshof
7
B01180065
LKW Kipper offener Kasten (Ersatz für HS
2433/ERK-A1111)
Teilfinanzplan 021500
Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung
8
H02150005
Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem
weiter zu
übertragen
aus der
Ermächtigungsübertragung
aus 2016
Ermächtigungsübertragung
aus 2017
Ermächtigungsübertragungen
insgesamt
0,00
26.851,00
26.851,00
Auslieferung des Fahrzeuges
und Schlussrechnung in 2018
15.739,68
65.281,64
81.021,32
Abwicklung offener Aufträge und
Fertigstellung der in 2016
begonnenen Maßnahme
Erläuterungen
9
H02150006
Neubau Feuerwehrgerätehaus Hetzerath
0,00
73.451,93
73.451,93
Abwicklung offener Aufträge
10
S02150001
Digitales Sirenensystem Stadtgebiet Erkelenz
0,00
22.000,00
22.000,00
Witterungsbedingte Verschiebung von Maßnahmen n. 2018
Teilfinanzplan 030101
Grundschulen
11
H03010012
Gymnastikhallenanbau zur Turnhalle GS
Schwanenberg
0,00
168.233,64
168.233,64
12
H03010013
Nottreppe Grundschule Kückhoven
0,00
37.000,00
37.000,00
13
H03010015
Erweiterung Nysterbach-Grundschule Lövenich
(OGS)
0,00
247.195,95
247.195,95
Abwicklung offener Aufträge und
Verschiebung von Auftragsausführungen nach 2018
14
H03010016
Erweiterung Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule
(OGS)
0,00
90.000,00
90.000,00
Abwicklung offener Aufträge und
Verschiebung von Auftragsausführungen nach 2018
15
H03010017
Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS)
0,00
87.624,00
87.624,00
Abwicklung offener Aufträge und
Verschiebung von Auftragsausführungen nach 2018
Teilfinanzplan 030102
Hauptschule
H03020004
Nottreppe Hauptschule Erkelenz (Trakt
Stadthalle)
0,00
37.000,00
37.000,00
Verschiebung Maßnahmenbeginn nach 2018
16
Abwicklung offener Aufträge
Verschiebung Maßnahmenbeginn nach 2018
Teilfinanzplan 030103
Europaschule
17
B03030001
Anschaffungen < 10.000 € Europaschule
0,00
13.896,00
13.896,00
Abwicklung offener Aufträge
18
B03030012
Teilfinanzplan 030104
Schuleinrichtung Chemieraum Europaschule
Gymnasien
0,00
5.745,32
5.745,32
Abwicklung offener Aufträge
19
B03040003
Anschaffungen < 10.000 € Cornelius-BurghGymnasium
0,00
6.354,47
6.354,47
Abwicklung offener Aufträge
20
B03040020
Schuleinrichtung Physikfachräume - CusanusGymnasium
0,00
125.000,00
125.000,00
Fertigstellung und Schlussrechnung der Maßnahme in 2018
21
H03040007
Neubau Trakt B „Roland Bau“ CusanusGymnasium
34.606,53
515.375,79
549.982,32
Abwicklung offener Aufträge und
Verschiebung von Auftragsausführungen nach 2018
Teilfinanzplan 040100
H04010002
Kulturförderung und kulturelle Veranstaltungen
Scheunensanierung Haus Hohenbusch
0,00
8.474,87
8.474,87
Teilfinanzplan 0602
Tageseinrichtungen u. Tagespflege
23
B06020901
Auszahlungen < 10.000 KG Lövenich
0,00
10.000,00
10.000,00
Fertigstellung und Schlussrechnung einer Maßnahme in 2018
24
B06021601
Anschaffungen > 410 € Kombinierte
Tageseinrichtung Westpromenade
4.000,00
0,00
4.000,00
Verschiebung von Maßnahmen
nach 2018, da vorab Brandschutzmaßnahmen durchgeführt
werden müssen
25
B06021605
Außenspielgerät für Kombinierte
Tageseinrichtung Westpromenade
6.000,00
0,00
6.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2018, da vorab eine Nottreppe angebaut werden muss
26
B06021606
Küche KG Westpromenade/Zehnthofweg
0,00
16.000,00
16.000,00
Verschiebung der Maßnahme
nach 2018, da vorab Brandschutzmaßnahmen durchgeführt
werden müssen
27
B06021902
Ersteinrichtung > 410 € KG Schulring
0,00
24.844,72
24.844,72
Teilweise Verschiebung der
Ersteinrichtung des KG, da die
Baumaßnahme verspätet
fertiggestellt wurde
28
H06021901
Erweiterungsbau KG Schulring
0,00
7.850,40
7.850,40
Teilfinanzplan 060302
Einrichtungen der Jugendarbeit
B06030210
Seilspielgerät Spielplatz „Stadtpark“
0,00
11.000,00
11.000,00
Abwicklung offener Aufträge
Teilfinanzplan 100603
Verwaltung u. Betrieb von Unterkünften f. Spätaussiedler u. ausländische Flüchtlinge
Abwicklung offener Aufträge
22
29
30
H10060303
Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus
Teilfinanzplan 120101
Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel
31
E12010026
Straßenerneuerung Brückstraße
32
E12010046
Baugebiet VI/2 Schulring westlich Friedhof
0,00
6.479,33
6.479,33
201.018,36
0,00
201.018,36
0,00
15.000,00
15.000,00
Abwicklung offener Aufträge
Abwicklung offener Aufträge und
Mittelbereitstellung für mögliche
Restarbeiten im Jahr 2018
Verschiebung des Maßnahmenbeginns, daher Abrechnung von
Aufträgen in 2018
Mittelbereitstellung für noch
notwendige Schlussvermessungsarbeiten im Jahr 2018
Nr.
weiter zu
übertragen
aus der
Ermächtigungsübertragung
aus 2016
Ermächtigungsübertragung
aus 2017
Ermächtigungsübertragungen
insgesamt
Erläuterungen
Investitionsnummer
Bezeichnung
33
E12010051
Am Flachsfeld (Aachener Str. bis Am Schneller)
0,00
10.000,00
10.000,00
Mittelbereitstellung für noch
notwendige Schlussvermessungsarbeiten im Jahr 2018
34
E12013002
Golkrath, St.-Stephanus-Str. (Terreicken - Am
Kloster)
0,00
5.000,00
5.000,00
Abwicklung offener Aufträge
35
E12015009
Katzem, Hohlstraße (In Katzem bis Vorstadt)
0,00
20.000,00
20.000,00
36
E12017002
Venrath, St. Valentin (Himmelspfad)
500,00
0,00
500,00
Abwicklung offener Aufträge
37
E12018001
Immerath, Umsiedlungsstandort
23.683,47
7.316,53
31.000,00
Abwicklung offener Aufträge,
abschließende Markierungsarbeiten im Jahr 2018
38
E12018002
Borschemich, Umsiedlungsstandort
12.000,00
0,00
12.000,00
Abwicklung offener Aufträge,
abschließende Markierungsarbeiten im Jahr 2018
Teilfinanzplan 120102
Parkplätze und Parkbauten
0,00
90.834,55
90.834,55
Abwicklung offener Aufträge
39
Abwicklung offener Aufträge und
mögliche Auftragserhöhungen
T12010201
Park-and-Ride-Anlage Neußer Straße
Teilfinanzplan 120200
Verkehrsanlagen
40
E12020043
Theodor-Heuss-Str. - Öffentl. Beleuchtung
0,00
72.807,47
72.807,47
Verschiebung der Auftragsausführung nach 2018
41
E12020052
Ziegelgasse - Öffentl. Beleuchtung
0,00
52.000,00
52.000,00
Verschiebung der Auftragsausführung nach 2018
42
T12028001
Umsiedlungsstandort Borschemich - Öffentl.
Beleuchtung
0,00
10.000,00
10.000,00
Restarbeiten im Jahr 2018
43
T12029000
Alle Stadtteile - Öffentl. Beleuchtung < 10.000 €
0,00
5.000,00
5.000,00
Verschiebung von Aufträgen in
das Jahr 2018
Teilfinanzplan 130100
Öffentliches Grün
44
S13010003
Grünordnung Borschemich
11.000,00
0,00
11.000,00
Abwicklung offener Aufträge
45
S13010011
Revitalisierung Stadtpark
20.000,00
0,00
20.000,00
Abwicklung offener Aufträge und
Restarbeiten im Jahr 2018
Teilfinanzplan 130500
Friedhöfe
0,00
5.038,22
5.038,22
Abwicklung offener Aufträge
0,00
1.300,00
1.300,00
Verschiebung von einer im Jahr
2017 geplanten Maßnahme
nach 2018
46
47
S13050001
Ausbau Friedhofswege
Teilfinanzplan 150100
Wirtschaftsförderung
B15010001
Wirtschaftsförderung < 10.000 €
Teilfinanzplan 150202
Mehrzweckgebäude
48
H15020206
Erweiterungsbau Bürgerhaus Gerderath
0,00
60.000,00
60.000,00
Verschiebung Maßnahmenbeginn nach 2018
49
H15020208
Eingangsüberdachung MZH Lövenich
0,00
15.000,00
15.000,00
Verschiebung Maßnahmenbeginn nach 2018
328.548,04
2.209.551,96
2.538.100,00
Summen:
5.
Bildung von Übertragungen aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW
Es werden aus 2017 insgesamt Kreditermächtigungen i. H. v. 1.950.000 € vom Produktsachkonto 160200.692700 nach 2018 übertragen.
6.
Finanzierung der Auszahlungsermächtigungsübertragungen
Als Saldo aus der Übertragung der Kreditermächtigung in Höhe von 1.950.000 € und aus
den unter Punkt 4. gebildeten Ermächtigungsübertragungen von 2.538.100 € ergibt sich ein
Betrag von -588.100 €. Demgegenüber ist im Haushaltsplan 2018 in Rahmen der
planmäßigen Mittelfortschreibung angenommen worden, dass zum 31.12.2017 liquide
Mittel von 3.550.900 € vorhanden sind (vgl. S. 83 des Haushaltsplanes 2018). Tatsächlich
konnten aber zum 31.12.2017 in der Finanzrechnung liquide Mittel in Höhe von
14.079.938,51 € festgestellt werden, so dass insbesondere diese erhöhten
Liquiditätsbestände
ebenfalls
zur
Finanzierung
der
gebildeten
Ermächtigungsübertragungen herangezogen werden können.
V. Sonstige Angaben
1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 weist den Sonderposten für den Gebührenausgleich
„Müllabfuhr“ mit 279.553,63 € aus. Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme für das
Jahr 2017 i. H. v. 25.531,91 € (= Ist-Fehlbetrag 2017) beträgt der Bestand des Sonderposten
für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ zum 31.12.2017 254.021,71 €. Gem. § 6 Abs. 2 Satz
3 KAG sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre
auszugleichen.
2. Der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ schließt in 2017 mit einem Fehlbetrag i. H. v.
9.372,51 € ab. Unter Berücksichtigung der Vorjahre besteht insgesamt zum 31.12.2017 ein
Fehlbetrag von 40.444,78 €.
3. Der Rat hat am 20.12.2017 im Rahmen der Feststellung der Neukalkulation der
Friedhofsgebühren ab 2018 beschlossen, das bestehende Gesamtdefizit des
Gebührenhaushaltes „Friedhöfe“ in Höhe von 300.975,97 € auf das gebührenrelevante Defizit
in Höhe von 212.442,97 € (Stand: 31.12.2016) zu berichtigen. Der Gebührenhaushalt
„Friedhöfe“ schließt im Haushaltsjahr 2017 mit einem Fehlbetrag i. H. v. 53.889,50 € ab. Der
Gebührenhaushalt Friedhöfe weist somit zum 31.12.2017 einen Fehlbetrag von 266.332,47 €
aus.
4. Aufgrund von in 2017 eingegangenen Verpflichtungen zur Leistungen für Investitionen in
künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich in den folgenden Jahren
nachfolgend aufgeführte finanzielle Verpflichtungen:
Investitionsnummer
Bezeichnung
B01180070
Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung)
H02150005
Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem
H02150006
Neubau Feuerwehrgerätehaus Hetzerath
S02150001
Digitales Sirenensystem Stadtgebiet Erkelenz
8.920 €
H03010015
Erweiterung Nysterbach-Grundschule Lövenich (OGS)
2.045 €
H03010017
Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS)
H03040007
Neubau Trakt B „Roland Bau“ Cusanus-Gymnasium
Gesamt
Betrag:
110.670 €
25.485 €
123.287 €
50.000 €
272.403 €
592.810 €
5. Die Firma RWE Power leistet für die Umsiedlung der Umsiedlungsstandorte
Kostenerstattungen. Bisher wurden durch RWE Power Kostenerstattungen in folgender Höhe
geleistet:
- Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Straßenausbau
- Umsiedlungsstandort Borschemich - Straßenausbau
- Spiel- und Bolzplatz Borschemich
- Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu)
- Sportanlagen Borschemich
- Sportanlagen Immerath (neu)
- Lärmschutzwallbegrünung Borschemich
- Grünordnung Borschemich
- Grünordnung Immerath (neu)
- Friedhof Borschemich
4.713.561,23 €
4.088.580,70 €
144.095,97 €
142.706,01 €
2.917,02 €
391.841,66 €
79.061,39 €
340.543,32 €
255.690,71 €
966.134,95 €
- Friedhof Immerath (neu)
- Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Öffentl. Beleuchtung
- Umsiedlungsstandort Borschemich - Öffentl.Beleuchtung
- Ökologischer Ausgleich Immerath (neu)
- Ökologischer Ausgleich Borschemich
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Borschemich
- Erweiterung FW-Gerätehaus Kückhoven f. Immerath (neu)
- Zwei-Gruppen-Kindergarten Immerath (neu)
- Neubau Sportumkleiden Immerath (neu)
- Neubau Turnhalle Immerath (neu)
- Mehrzweckhalle, Bürgerräume - Borschemich
- Vereinsraum Immerath (neu)
- Kaisersaal Immerath (neu)
- Neubau Friedhofshalle Immerath (neu)
- Neubau Friedhofshalle Borschemich
539.533,59 €
305.160,92 €
268.552,23 €
82.394,70 €
63.742,27 €
273.198,83 €
173.993,15 €
1.137.859,38 €
287.589,38 €
1.362.102,56 €
2.374.155,04 €
120.653,73 €
1.501.645,99 €
53.665,11 €
40.965,10 €
6. Leasingverträge bestanden in 2017 für die Anmietung der Dienstfahrzeuge (ca. 11 T€), der
Kopierer und Großdrucker (ca. 7 T€) und der Hardware (PC, Bildschirme, Drucker) der PCArbeitsplätze (ca. 48 T€).
Erläuterungen
zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß §
83 Abs. 1 GO NRW, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben
wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat
erforderten.
- Haushaltsjahr 2017 Lfd.
Nr.
1
Produktsachkonto
120102.521130
(721130)
Bezeichnung
Bauliche Parkplatzunterhaltung
- Parkplätze und Parkbauten -
Ansatz
Euro
Mehr
Euro
500,00
11.500,00
Tag der
Zustimmung
28.03.2017
Gemäß Ratsbeschluss vom 22.02.2017 wird im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung die Möglichkeit geschaffen, in gebührenpflichtigen Parkbereichen für 15 Minuten kostenlos zu parken. Diese Möglichkeit wird durch die Einführung der sog. Brötchentaste an den städtischen Parkscheinautomaten geschaffen. Hierfür entsteht insbesondere Programmieraufwand seitens des
Herstellers der Parkscheinautomaten. Der Gesamtaufwand beträgt rund 12.000 EUR. Hiervon sind 11.500 EUR überplanmäßig
bereit zu stellen. Der Gewerbering Erkelenz e. V. beteiligt sich mit 3.000 EUR an den Kosten.
Deckung:
Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei den Produktsachkonten:
120102.448700 (648700)
- Parkplätze und Parkbauten - Erstattungen von privaten Unternehmen 100603.459100 (659100) - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften für Spätaussiedler und ausländ. Flücht. - Andere sonstige ordentliche Erträge Minderaufwendungen/-auszahlungen beim Produktsachkonto:
021500.544100 (744100) - Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung - Steuern, Versicherungen, Schadensfälle
insgesamt
2
150300.531700
(731700)
Aufwendungen und Auszahlungen für
Zuschüsse an private Unternehmen
- Stadtmarketing -
0,00
10.000,00
3.000,00
EUR
6.500,00
EUR
2.000,00
EUR
11.500,00
EUR
19.09.2017
Gemäß Ratsbeschluss vom 05.07.2017 wurde für den Fall, dass sich bis zum 01.09.2017 eine Veranstaltergemeinschaft für den
Weihnachtsmarkt 2017 findet, beschlossen, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis maximal 10.000,00 EUR an die Veranstaltergemeinschaft aus Stadtmarketingmitteln für die Durchführung des Weihnachtsmarktes zu gewähren. Der Zuschuss
sollte sukzessive nach Vorlage entsprechender Rechnungen ausgezahlt werden. Mit Schreiben vom 31.08.2017 hat der
Gewerbering Erkelenz e.V. nun erklärt, dass er einen Nutzungsvertrag mit einem Unternehmen aus Dortmund geschlossen hat.
Der Gewerbering tritt als Veranstalter und das Unternehmen aus Dortmund als Betreiber der Veranstaltung „Erkelenzer
Adventsdorf“ auf. Demnach ist der Gewerbering Erkelenz e.V. gemäß o. a. Ratsbeschluss berechtigt, nach Vorlage entsprechender Rechnungen einen Maximalzuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro zu erhalten.
Deckung:
Einsparung bei den Produktsachkonten:
040100.531700 (731700)
Aufwendungen und Auszahlungen für Zuschüsse an private Unternehmen
- Kulturförderung und kulturelle Veranstaltungen -
5.000,00 EUR
150300.529100 (729100)
Aufwendungen und Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen
- Stadtmarketing -
5.000,00 EUR
insgesamt
10.000,00 EUR
Lfd.
Nr.
3
Produktsachkonto
090200.549900
(749900)
Bezeichnung
Weitere sonstige Aufwendungen und
Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - Räumliche Entwicklung -
Ansatz
Euro
Mehr
Euro
0,00
Tag der
Zustimmung
21.179,74
13.12.2017
Mit Zuwendungsbescheid vom 01.10.2015 wurde für das Projekt „Masterplanverfahren als Starterprojekt“ eine 50%ige
Zuwendung für Aufwendungen bis zu 200.000,00 EUR bewilligt. Im Rahmen des zu erstellenden Verwendungsnachweises
wurde festgestellt, dass lediglich Aufwendungen von insgesamt 157.640,52 EUR entstanden sind, so dass nur eine Zuwendung
von 78.820,26 EUR abgerufen werden durfte. Die restliche Zuwendung von 21.179,74 EUR war zurückzuzahlen.
Deckung:
Einsparung beim Produktsachkonto: 090200.542945 (742945)
Planungs- und Gutachterkosten -Masterplanverfahren- Räumliche Entwicklung
21.179,74
EUR
Jahresabschlussbuchungen:
4
160100.549500
Steuern, allgemeine Zuweisungen und
allgemeine Umlagen - Zuführungen zu
sonstigen Rückstellungen Drohverlustrückstellung
0,00
50.673,50
11.01.2018
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 sind die in Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen um etwaige
Nachforderungszinsen zu erhöhen. Es ergibt sich ein Mehraufwand von 50.673,50 EUR.
Deckung:
5
Mehrerträge beim Produktsachkonto: 160100.458200
Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Erträge aus
der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen -
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen:
0,00
011301.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen Grundstücks- und Gebäudeverwaltung
021500.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung
030101.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Grundschulen
030102.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Hauptschule
030103.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Europaschule
030104.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Gymnasien
030104.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Gymnasien
(Brandschutz)
040100.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Kulturförderung
und kulturelle Veranstaltungen
060206.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen KG Am Hagelkreuz
060209.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - KG Lövenich
060216.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Kombinierte
Tageseinrichtung Westpromenade/Zehnthofweg
080100.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen
100602.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Verwaltung und
Betr. von Unterkünften und Einrichtungen für Wohnungslose
120102.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Parkplätze und
Parkbauten
120103.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Tiefgarage
130500.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Friedhöfe
150202.521800
Zuführung Instandhaltungsrückstellungen Mehrzweckgebäude
Gesamtbedarf:
50.673,50
EUR
15.000,00
07.02.2018
30.000,00
07.02.2018
229.800,00
96.400,00
101.000,00
202.500,00
07.02.2018
07.02.2018
07.02.2018
07.02.2018
150.000,00
07.02.2018
72.000,00
07.02.2018
6.000,00
07.02.2018
25.000,00
30.000,00
07.02.2018
07.02.2018
62.100,00
07.02.2018
6.300,00
07.02.2018
10.200,00
07.02.2018
10.200,00
45.000,00
52.000,00
07.02.2018
07.02.2018
07.02.2018
1.143.500,00
Lfd.
Nr.
Produktsachkonto
Bezeichnung
Ansatz
Euro
Mehr
Euro
Tag der
Zustimmung
Bildung von Instandhaltungsrückstellungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017.
Deckung:
Mehrerträge bei den Produktsachkonten:
030101.458200 - Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Grundschulen
030103.458200 - Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Europaschule
080100.458200 - Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Bereitstellung
und Betrieb von Sportanlagen
080300.458200 - Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Bereitstellung
und Betrieb von Bädern
160100.401300 - Gewerbesteuer
160100.402100 - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
33.500,00 EUR
11.000,00 EUR
13.000,00 EUR
18.000,00 EUR
700.000,00 EUR
368.000,00 EUR
1.143.500,00 EUR
Summe der Mehrerträge:
6
160100.549500
Steuern, allgemeine Zuweisungen und
allgemeine Umlagen - Zuführung zu
sonstigen Rückstellungen Drohverlustrückstellung
0,00
34.452,00
08.02.2018
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 sind die in Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen um eventuell zurück zu
zahlende Aussetzungszinsen zu erhöhen. Es ergibt sich ein Mehraufwand von 34.452,00 EUR.
Deckung:
7
Mehrerträge beim Produktsachkonto:
160100.456200 - Säumniszuschläge und dgl. -
010800.515100
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen
für Versorgungsempfänger
34.452,00 EUR
100,00
982.224,00
15.02.2018
Gemäß Berechnung der Rheinischen Versorgungskassen sind die Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger
anzupassen. Den Pensionsrückstellungen sind insgesamt 982.324,00 EUR zuzuführen. Der erhöhte Rückstellungsaufwand ist
insbesondere darauf zurückzuführen, dass gegenüber dem 31.12.2016 zusätzlich drei Versorgungsempfänger zum 31.12.2017
berücksichtigt werden mussten.
Deckung:
8
Mehrerträge beim Produktsachkonto:
160100.401300 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
- Gewerbesteuer -
080300.549500
Bereitstellung und Betrieb von Bädern Zuführungen zu sonstigen
Rückstellungen -
0,00
982.224,00 EUR
357.000,00
20.02.2018
Im Rahmen der Betriebsprüfung beim BgA „Bäderbetrieb“ ist damit zu rechnen, dass für die Jahre 2012 - 2017
Nachveranlagungen zu Kapitalertragsteuern erfolgen werden. Da die endgültigen Bescheide noch nicht erlassen sind, wird eine
entsprechende Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 gebildet.
Deckung:
Mehrerträge beim Produktsachkonto:
160100.401300 - Gewerbesteuer -
357.000,00 EUR
Erläuterungen
zu den über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1
GO NRW, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden.
Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige investive
Mehrauszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten.
- Haushaltsjahr 2017 Lfd.
Nr.
Investitionskonto
Bezeichnung
Ansatz
Euro
1
S04010002
Neubau rückwärtige Zufahrt - Haus
Hohenbusch
25.000,00
Mehr
Euro
17.000,00
Tag der
Zustimmung
08.06.2017
Im Haushaltsplan für das Jahr 2017 wurden für den Bau einer rückwärtigen Zufahrt zum Haus Hohenbusch Mittel i. H. v. 25.000
€ bereitgestellt. Die rückwärtige Zufahrt ist für die Durchführung von Großveranstaltungen im Außenbereich von Haus
Hohenbusch als zweiter Fluchtweg erforderlich. Nach erfolgter Submission wurde festgestellt, dass für die Investition Mittel i. H.
v. rund 42.000 € benötigt werden.
Deckung:
2
Einsparung beim Investitionskonto: B03010001
Anschaffungen < 10.000 € - Grundschulen
H06021901
Erweiterungsbau KG Schulring
17.000,00 EUR
88.000,00
56.000,00
07.09.2017
Die Investition wurde im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 mit einem Gesamtvolumen i. H. v. rund 145.000,00 €
kalkuliert und entsprechend eingeplant. Die Investition wurde aufgeteilt auf zwei Investitionsmaßnahmen abgebildet, da mit dem
Erweiterungsbau bereits im Jahr 2016 begonnen wurde; damals noch als Erweiterung des Kindergartens Adolf-Kolping-Hof in
den Räumlichkeiten der Pestalozzischule (Investitionskonto H06020103). Nach Durchführung der Ausschreibungen für die
einzelnen Gewerke wurde festgestellt, dass in einigen Gewerken die bei der Kalkulation angesetzten Kostenwerte zu niedrig
angesetzt waren. Zurückzuführen ist dies darauf, dass aufgrund der aktuellen baukonjunkturellen Situation die Marktpreise
angestiegen sind. Neben erhöhten Kosten für den Erweiterungsrohbau von ca. 21.000 € haben sich mehrere andere Gewerke je
um einige Tausend Euro erhöht. Im Rahmen der Bauausführung wurde schließlich noch eine Angleichung der verschiedenen
Bodenbeläge vorgenommen, die zu Mehrosten von ca. 15.000 € geführt hat.
Deckung:
3
Einsparung beim Investitionskonto: E12010046
Baugebiet VI/2 Schulring westl. Friedhof
B06030210
Seilspielgerät Spielplatz „Stadtpark“
56.000,00 EUR
0,00
11.000,00
17.10.2017
Für den Spielplatz „Stadtpark“ ist die Anschaffung eines Seilspielgerätes geplant. Bei der ursprünglichen Kalkulation wurde von
einem Spielgerät mit einem Gesamtwert unter 10.000,00 Euro ausgegangen. Nach Einholung konkreter Angebote ergibt sich
jedoch ein Gesamtpreis in Höhe von 10.729,04 Euro, womit die Maßnahme als Einzelinvestitionsmaßnahme abzubilden ist.
Deckung:
Einsparung beim Investitionskonto:
B06030202 - Spielgeräte für Kinderspielplätze > 410 €
11.000,00
EUR
Erläuterungen
zur Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und (investiven) Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
- Haushaltsjahr 2017 Lfd.
Nr.
1
Produktsachkonto/
Investitionskonto
H02150005
Bezeichnung
Neubau Feuerwehrgerätehaus
Katzem
Ansatz
Euro
0,00
Mehr
Euro
96.000,00
Tag der
Zustimmung
Ratsbeschluss
vom 05.07.2017
Im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Katzem hat sich das Gesamtinvestitionsvolumen um 96.000 EUR erhöht.
Ursächlich für die Kostensteigerung sind baukonjunkturelle Gründe, die Vergabe der Bauplanung an einen externen Architekten
und Massenmehrungen im Rohbaubereich.
Deckung:
Einsparung beim Investitionskonto:
H08010009 - Sanierung Sportumkleide Katzem -
96.000,00
EUR
Erläuterungen
zur Genehmigung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem.
§ 85 Abs. 1 GO NRW
- Haushaltsjahr 2017 Lfd.
Nr.
1
Investitionskonto
T12010201
Bezeichnung
Park-and-Ride-Anlage Neusser
Straße
Ansatz
Euro
VE-Ansatz
0,00
Mehr
Euro
Mehr VE-Ansatz
98.000,00
Tag der
Zustimmung
Ratsbeschluss vom
03.05.2017
Vergabe eines Ingenieurauftrages für die Bauplanung zur Aufstockung der Park-and-Ride-Anlage an der Neusser Straße. Um
die Bauarbeiten in den Sommerferien 2018 durchführen zu können, ist die Auftragsvergabe zu den Ingenieurleistungen im Jahr
2017 erforderlich.
Deckung:
2
Kürzung der Verpflichtungsermächtigung beim Investitionskonto:
E12017009 - Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis Ortsausgang) -
H02150005
Neubau Feuerwehrgerätehaus
Katzem
VE-Ansatz
0,00
98.000,00
Mehr VE-Ansatz
25.500,00
EUR
22.11.2017
Im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Katzem sind die Erd- und Pflasterarbeiten zu vergeben. Die Auftragssumme hierfür beläuft sich auf insgesamt rund 30.700 EUR. Hiervon werden ca. 25.500 EUR kassenwirksam im Jahr 2018. Da
der Gesamtauftrag jedoch im Jahr 2017 vergeben werden soll, ist eine Verpflichtungsermächtigung in entsprechender Höhe
bereitzustellen. Die Auszahlungsmittel wurden im Haushalt 2018 bereits eingeplant.
Deckung:
Kürzung bei der Verpflichtungsermächtigung der Maßnahme:
H03010016 - Erweiterung Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule OGS -
25.500,00
EUR
Anlage1zumAnhang
Anlagenspiegel
Stadt Erkelenz
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.1.1 Grünflächen
2.1.2 Ackerland
2.1.3 Wald, Forsten
2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2.2.1 Kindertageseinrichtungen
2.2.2 Schulen
2.2.3 Wohnbauten
2.2.4 Sonstige Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude
2.3 Infrastrukturvermögen
2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
2.3.2 Brücken und Tunnel
2.3.3 Gleisanlagen
2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Abschreibungen
Stand
am
31.12.2016
Zugänge
in
2017
Abgänge
in
2017
Umbuchungen
in 2017
Abschreibungen
in 2017
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
-
+/-
936.009,40
+
40.105,48
58.757.813,59
1.394.237,63
532.734,11
3.081.177,53
9.303.183,23
73.090.867,68
3.748.258,09
52.543.928,53
Euro
0,00
0,00
-33.317,85
345.570,96
-56.309,00
2.070,71
12.735,55
-725,00
-39.388,00
0,00
0,00
589.197,87
-170.316,97
138.586,97
-12.172,74
0,00
0,00
0,00
-15.192,00
0,00
0,00
0,00
-1.690,40
27.474.892,48 150.891,83
1.182.227,17
0,00
0,00
0,00
2.218.504,95
0,00
108.315.924,23 1.016.962,75
4.042,89
0,00
1.453.539,45
0,00
45.365,80
0,00
5.370.724,66
514.963,10
8.844.165,21
650.292,27
1.406.993,32 4.114.024,64
Abgang ZuschreiNormal-AfA bungen
in 2017
in 2017
+
Euro
Buchwert
Kumulierte
Afa (auch
Vorjahr)
Stand
am
31.12.2017
am
31.12.2016
Euro
Euro
Euro
96.028,21
89.240,58
0,00
+
0,00
-880.086,67
-229.307,66
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
221.743,08
-164.174,49
462,63 -1.499.056,53
3.869,39
-91.864,80
152.949,25 -1.036.163,79
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00 -1.561.725,38
7.963.200,93
7.905.632,34
0,00 -15.015.440,99 58.075.889,32 59.574.483,22
0,00
-559.587,15
3.192.540,33
3.280.535,74
0,00 -9.882.922,08 42.797.073,30 43.697.170,24
-441,00
12.212,48
0,00
0,00
45.198,33
-21.138,75
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-48.733,86
0,00 2.849.676,46 -3.456.645,68
0,00
0,00
-405,72
0,00
0,00
-57.366,88
0,00
0,00
0,00
-38.586,03
4.489,49
-426.477,97
-4.489,77
0,00
-519.476,74
0,00 -3.835.896,24
-57.994,86
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
36.878,08
4.489,77
0,00
0,00
0,00 27.637.555,79 27.474.892,48
0,00
-423.539,04
803.886,46
779.826,88
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-530.439,03
1.688.065,92
1.736.799,78
0,00 -36.897.877,25 75.284.686,19 74.874.692,66
0,00
-3.412,86
630,03
1.035,75
0,00
-630.101,01
823.438,44
880.805,32
0,00
0,00
45.365,80
45.365,80
0,00 -3.462.859,16
2.388.732,06
2.297.465,39
0,00 -4.786.736,98
4.703.230,73
4.572.415,20
0,00
-57.994,86
1.627.126,86
1.406.993,32
-1.445.821,44 58.246.035,98 57.541.299,81
0,00
1.128.223,66
1.394.237,63
0,00
673.391,79
532.734,11
0,00
3.081.740,34
3.081.177,53
3. Finanzanlagen
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
3.2 Beteiligungen
3.3 Sondervermögen
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
3.5 Ausleihungen
3.5.1 an verbundene Unternehmen
3.5.2 an Beteiligungen
3.5.3 an Sondervermögen
3.5.4 Sonstige Ausleihungen
3.048.284,00
990.793,31
37.421.530,74
401.690,26
0,00
1.001,00
0,00
98.476,72
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.048.284,00
3.048.284,00
0,00
991.794,31
990.793,31
0,00 37.421.530,74 37.421.530,74
0,00
500.166,98
401.690,26
0,00
0,00
0,00
46.019.336,76
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00 46.019.336,76 46.019.336,76
447.586.225,02
6.875.594,01
-85.320,20
0,00
-7.642.125,58
41.367,85
0,00
-76.138.543,90
378.237.954,93
379.048.438,85
Anlage 2 zum Anhang
Stadt Erkelenz
Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2017
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
am 31.12.2017
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahren
Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Gesamtbetrag
am 31.12.2016
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren
644.219,27
641.111,94
3.107,33
-
661.244,05
1.2 Beiträge
324.937,10
323.476,14
1.460,96
-
336.587,12
1.3 Steuern
3.930.105,11
3.928.442,71
1.662,40
-
6.846.709,11
243.012,24
220.541,71
18.693,43
3.777,10
1.536.184,34
1.511.192,18
1.509.108,18
2.084,00
-
2.603.282,33
1.752.852,32
1.752.852,32
-
-
1.741.192,95
800.000,00
800.000,00
-
-
1.010.385,61
2.3 gegen verbundene Unternehmen
-
-
-
-
-
2.4 gegen Beteiligungen
-
-
-
-
-
4.715.693,10
4.715.693,10
-
-
2.481.273,46
2.106.194,98
2.106.194,98
-
-
2.353.660,46
16.028.206,30
15.997.421,08
27.008,12
3.777,10
19.570.519,43
1.4 Forderungen aus Transferleistungen
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.5 gegen Sondervermögen
3. Sonstige Vermögensgegenstände
3.1 Sonstige Vermögensgegenstände
4. Summe Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände
Anlage 3 zum Anhang
Stadt Erkelenz
Verbindlichkeitenspiegel
zum 31. Dezember 2017
Art der Verbindlichkeiten
1. Anleihen
Gesamtbetrag am
31.12.2017
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahren
Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Gesamtbetrag am
31.12.2016
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
-
-
-
-
-
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
-
-
-
-
-
2.1 von verbundenen Unternehmen
für Investitionen
-
-
-
-
-
2.2 von Beteiligungen
-
-
-
-
-
2.3 von Sondervermögen
-
-
-
-
-
2.4 vom öffentlichen Bereich
3.130.136,62
460.103,32
1.777.913,28
892.120,02
3.427.739,94
2.5 von Kreditinstituten
7.945.037,82
1.073.264,55
3.203.446,63
3.668.326,64
10.046.020,62
800.000,00
600.000,00
200.000,00
0,00
900.000,00
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
2.6 von Sonstigen
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
1.337.663,45
1.337.663,45
-
-
1.965.175,05
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Leistungen
216.054,21
216.054,21
-
-
567.897,37
7. Sonstige Verbindlichkeiten
445.959,72
445.959,72
-
-
268.271,51
2.352.136,32
2.352.136,32
-
-
1.928.273,32
16.226.988,14
6.485.181,57
5.181.359,91
4.560.446,66
19.103.377,81
8. Erhaltene Anzahlungen
9. Summe aller Verbindlichkeiten
Nachrichtlich:
Haftungsverhältnisse aus der
Bestellung von Sicherheiten:
Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz
Bürgschaften für die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)
insgesamt:
16.255.308,16
7.410.000,00
23.665.308,16
Stadt Erkelenz
Anlage 4 zum Anhang
Rückstellungsspiegel
Veränderungen im Haushaltsjahr
Arten der
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen Beschäftigte
Beihilferückstellungen Beschäftigte
Pensionsrückstellungen Versorgungsempfänger
Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger
Instandhaltungsrückstellungen Zentrale Dienste
Instandhaltungsrückstellungen Grundstücks- und Gebäudeverwaltung
Instandhaltungsrückstellungen Gefahrenabwehr
Instandhaltungsrückstellungen Grundschulen
Instandhaltungsrückstellungen Hauptschule
Instandhaltungsrückstellungen Europaschule
Instandhaltungsrückstellungen Gymnasien
Instandhaltungsrückstellungen Pestalozzischule
Instandhaltungsrückstellungen Kulturförderung
Instandhaltungsrückstellungen KG Am Hagelkreuz
Instandhaltungsrückstellungen KG Buscherhof
Instandhaltungsrückstellungen KG Gerderath
Instandhaltungsrückstellungen KG Hetzerath
Instandhaltungsrückstellungen KG Lövenich
Instandhaltungsrückstellungen Komb. Tageseinrichtungen Westpromenade/ Zehnthofweg
Instandhaltungsrückstellungen Sportanlagen
Instandhaltungsrückstellungen Bäderbetrieb
Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Wohnungslose
Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Spätaussiedler, Asylbewerber
Instandhaltungsrückstellungen Parkdeck Ostpromenade
Instandhaltungsrückstellungen Tiefgarage H.-J.-Gormanns-Str.
Instandhaltungsrückstellungen Kriegsgräber
Instandhaltungsrückstellungen Friedhöfe
Instandhaltungsrückstellungen Mehrzweckgebäude, -hallen
Sonstige Rückstellung
Rückstellungen für Altersteilzeit
Urlaubsrückstellungen
Überstundenrückstellungen
Rückstellungen Prüfung GPA
Drohverlustrückstellungen
Rückstellungen Prozesskostenrisiko
Gesamt:
Gesamtbetrag
am 01.01.2017
EUR
16.436.399,00
4.581.577,00
15.822.251,00
5.122.160,00
188.000,00
20.000,00
25.000,00
1.036.000,00
120.200,00
24.150,00
632.365,54
170.000,00
447.500,00
0,00
20.000,00
25.000,00
15.000,00
25.000,00
0,00
178.000,00
141.000,00
60.000,00
115.000,00
29.900,00
0,00
340,08
169.000,00
720.000,00
293.734,00
1.219.965,98
572.091,42
157.080,86
89.600,00
5.990.889,57
47.000,00
54.494.204,45
Zuführungen
EUR
686.082,00
45.072,00
982.324,00
496.048,00
0,00
15.000,00
50.000,00
229.800,00
266.400,00
101.000,00
352.500,00
0,00
72.000,00
6.000,00
0,00
0,00
0,00
25.000,00
30.000,00
62.100,00
0,00
6.300,00
0,00
10.200,00
10.200,00
0,00
45.000,00
52.000,00
380.030,49
0,00
40.695,24
35.600,43
36.789,00
85.125,50
0,00
4.121.266,66
Laufende
Auflösungen
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.451,43
30.000,00
12.999,53
911,88
0,00
178.090,44
0,00
0,00
11.705,30
15.000,00
0,00
0,00
164.825,24
97.128,14
52.626,06
0,00
7.741,52
0,00
0,00
16.664,23
20.000,00
0,00
315.519,83
0,00
0,00
0,00
69.062,69
16.750,00
1.019.476,29
Grund
entfallen
EUR
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
20.000,00
0,00
33.779,73
0,00
11.150,47
4.088,12
170.000,00
0,00
0,00
0,00
3.294,70
0,00
0,00
0,00
13.174,76
18.871,86
7.373,94
0,00
1.258,48
0,00
340,08
8.335,77
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
3.090.070,67
0,00
3.381.738,58
Gesamtbetrag
am 31.12.2017
EUR
17.122.481,00
4.626.649,00
16.804.575,00
5.618.208,00
188.000,00
15.000,00
75.000,00
1.221.568,84
356.600,00
101.000,00
979.865,54
0,00
341.409,56
6.000,00
20.000,00
10.000,00
0,00
50.000,00
30.000,00
62.100,00
25.000,00
6.300,00
115.000,00
31.100,00
10.200,00
0,00
189.000,00
752.000,00
673.764,49
904.446,15
612.786,66
192.681,29
126.389,00
2.916.881,71
30.250,00
54.214.256,24
Anlage 3
Lagebericht
Lagebericht
1.
Allgemeines
Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO
beizufügen.
Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des
Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen
Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach
Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der
Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen
Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die
Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO,
soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im
Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen
und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde
liegende Annahmen sind anzugeben.
Zum 01.01.2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale Finanzmanagement
eingeführt und legt somit den elften Jahresabschluss auf der Basis dieses neuen
Rechnungswesens vor.
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses
Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -1.720.000,00 €
konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 3.883.711,99 €
(Jahresüberschuss des Vorjahres 669.879,25 €) abschließen. Dies bedeutet eine
Verbesserung im Geschäftsverlauf um 5.603.711,99 €.
Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung
um 3.590 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen i. H. v. 4.088 T €
bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 182 T € bei den „Zuwendungen und
allgemeinen Umlagen“, von 84 T € bei den „Sonstigen Transfererträgen“, von 176 T€
bei den „öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“, von 65 T € bei den
„privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 967 T € bei den „sonstigen ordentlichen
Erträgen“ und von 58 T € bei den „Aktivierten Eigenleistungen“. Dem gegenüber
ergeben sich Mindererträge i. H. v. 2.030 T € bei den „Kostenerstattungen und
Kostenumlagen“.
Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier
erfreulicherweise beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt
geringere Aufwendungen i. H. v. 1.807 T €. Diese ermitteln sich rechnerisch durch
Mehraufwendungen bei den „Personal- und Versorgungsaufwendungen“ i. H. v. 674
T €, bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ i. H. v. 173 T € und den
„bilanziellen Abschreibungen“ von 72 T €. Dem gegenüber stehen
Minderaufwendungen bei den „Transferaufwendungen“ von 2.255 T € sowie bei den
„sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ von 471 T €.
Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich daraus resultierend eine Verbesserung im
Vergleich vom Planansatz zum Ergebnis i. H. v. 5.397 T €.
Unter Berücksichtigung der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 166 T € und
den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von
41 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von 5.604
T €.
In der Finanzrechnung ist gegenüber der Planung, unter Berücksichtigung der von
2016 nach 2017 übertragenen Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 2.190.000,00 €
und der Einzahlungsermächtigungsübertragungen von 1.730.000,00 €, ein
verbesserter Bestand an „eigenen Finanzmitteln“ von 12.218.251,41 € festzustellen.
Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit“ um 9.233.372,11 €
sowie beim „Saldo aus der Investitionstätigkeit“ um
7.213.465,42 € stehen
Verschlechterungen beim „Saldo aus der Finanzierungstätigkeit“ i. H. v. 4.228.586,12
€ gegenüber.
Zum 31.12.2017 beträgt der Bestand an bilanziellen liquiden Mitteln 9.079.938,51 €.
3.
Analyse der Vermögenslage
Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das
sich zum 31.12.2017 auf 412.989.730,12 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2017
um 2.355.610,16 € (+0,57 %) erhöht. Dabei beträgt das Anlagevermögen
378.237.954,93 € (Vorjahr: 379.048.438,85 €), was einer Verringerung gegenüber
dem Vorjahr von 0,21 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das
Anlagevermögen 91,58 % der Bilanzsumme. Dieser Wert betrug in 2016 noch 92,31
% und verringert sich somit geringfügig. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag
30.108.144,81 € oder 7,29 % (Vorjahr = 27.397.483,12 € bzw. 6,67 %) der
Bilanzsumme
und
hat
sich
geringfügig
erhöht.
Der
aktive
Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 4.643.630,38 € bzw.
1,13 % (Vorjahr 4.188.197,99 € bzw. 1,02 %) der Bilanzsumme aus und hat sich
gegenüber dem Vorjahr um 455.432,39 € erhöht.
Das Anlagevermögen besteht aus
•
•
•
Immateriellen Vermögensgegenständen von 96.028,21 € (+6.787,63 €)
Sachanlagen von 290.160.813,93 € (- 916.749,27 €)
Finanzanlagen von 87.981.112,79 € (+99.477,72 €)
Das Umlaufvermögen besteht aus
•
•
Öffentlich-rechtliche, privatrechtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen von 16.028.206,30 € (-3.542.313,13 €)
den Wertpapieren des Umlaufvermögens von 5.000.000 € (+5.000.000 €)
•
den liquiden Mitteln von 9.079.938,51 € (+1.252.974,84 €)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag
4.643.630,38 € (+455.432,39 €).
4.
Analyse der Finanzlage
Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite
ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von
Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen
finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das
mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst.
Das Eigenkapital besteht aus
-
der allgemeinen Rücklage i. H. v.
der Sonderrücklage i. H. v.
der Ausgleichsrücklage i. H. v.
dem Jahresüberschuss i. H. v.
189.259.422,71 €
1.671.551,83 €
11.223.161,02 €
3.883.711,99 €
Weiter rechnet man zum Eigenkapital
- die Sonderposten i. H. v.
125.979.504,70 €,
die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und
durch
ihre
ertragswirksame
Auflösung entsprechend
des finanzierten
Anlagevermögens den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisieren.
Die vorstehenden Passivposten umfassen 332.017.352,25 € und weisen somit ein
Eigenkapital von 80,39 % der Bilanzsumme aus (bisher 79,85 %).
Die Rückstellungen in Höhe von 54.214.256,24 €, die man wegen ihres späteren
Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern insbesondere die
zukünftigen Pensions- und Beihilfeaufwendungen ab.
Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art
insgesamt 16.226.988,14 € betragen (Vorjahr 19.103.377,81 €). Dies entspricht einer
Reduzierung i. H. v. 2.876.389,67 € (= -15,06 %).
Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote
von 17,06 % (bisher 17,92 %). Soweit die Rückstellungen wider Erwarten doch nicht
benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit
zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 10.531.133,49 € = 2,55 % der
Bilanzsumme (bisher 9.145.699,37 € = 2,23 %) ausgewiesen. Es handelt sich
hauptsächlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren (6.527 T €),
den Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von
Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und an freie Kindergartenträger
ausgezahlt wurden (1.801 T €), Einzahlungen, die in 2018 zu Erträgen führen von
1.633 T€ sowie sonstige, kleinere Rechnungsabgrenzungsposten (570 T €).
5.
Bilanzkennzahlen
Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von
Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich.
Nachstehend einige wichtige Kennzahlen:
EkQ1
Eigenkapital x 100
Bilanzsumme
= 49,89
%
Vorjahr: 49,27
%
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am
gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen
Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und
desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit.
EkQ2
Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100
Bilanzsumme
=
80,28 %
Vorjahr: 79,73 %
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen
Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit
Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert.
AbI
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = 7,56 %
Ordentliche Aufwendungen
Vorjahr: 7,63 %
Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde
durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
AnD1
Eigenkapital x 100
Anlagevermögen
=
54,47 %
Vorjahr: 53,38 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des
Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist.
AnD2
(EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 100,54 %
Anlagevermögen
Vorjahr: 99,14 %
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, wie viel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl
werden dem Anlagevermögen die langfristigen
Passivposten Eigenkapital,
Sonderposten
mit
Eigenkapitalanteilen
und
langfristiges
Fremdkapital
gegenübergestellt.
ZIQ
Finanzaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
=
0,57 %
Vorjahr: 0,58 %
Die Kennzahl „Zinslastquote“ gibt an, welche Belastung aus Finanzaufwendungen
zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht.
NSQ
Steuern u.ä.Abgaben - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 55,48 %
Ordentliche Erträge - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit
Vorjahr: 52,69 %
Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde
„selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen „Dritter“, z.B.
staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen
der Gewerbesteuer zu stehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der
Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen.
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Nach dem 31.12.2017 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären.
7.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz
Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich auch in 2017 fortgesetzt. Konnte
für 2016 beim Bruttoinlandsprodukt ein Wirtschaftswachstum von 1,9 % gegenüber
dem Vorjahr festgestellt werden, hat sich das Wirtschaftswachstum in 2017 sogar um
2,2 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Getragen wurde das Wachstum zum
Jahresende insbesondere vom starken Außenhandel. Daneben trug auch der
Aufschwung in der Eurozone zu dem wiederholt kräftigen Wachstum bei.
Binnenwirtschaftlich lagen die Konsumausgaben der Verbraucher in etwa auf dem
gleichen Niveau wie im Vorjahr und konnten sich dadurch auch wiederholt zu einem
wichtigen Faktor des Wirtschaftswachstums herauskristallisieren. Dies lässt sich vor
allem darauf zurückführen, dass die Lage am Arbeitsmarkt historisch günstig ist und
so den Konsumenten Planungssicherheit gegeben wird. Daneben führt die
Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank ebenso dazu, dass der Verbraucher
mehr konsumiert, da das Sparen nahezu keinen Zinsertrag abwirft. Die Inflationsrate
blieb in 2017 in etwa auf dem Vorjahresniveau und wird auch für 2018 in einem
Bereich von ca. 1,7 Prozent erwartet.
Basierend auf diesem wiederholten Wirtschaftswachstum,
sprießen die
Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen weiterhin auf immer neue
Rekordhöhen. Für 2018 konnte daher das Land NRW den Kommunen und
Kommunalverbänden eine originäre Finanzausgleichsmasse von 11,4 Milliarden €
zur Verfügung stellen. Gegenüber 2017 bedeutet dies eine nochmalige Steigerung
um 5,4 % bzw. 0,6 Milliarden Euro. Die u.a. daraus resultierenden Chancen sollte die
kommunale Familie zur Konsolidierung und zur Entschuldung ihrer Haushalte nutzen.
Leider zeichnet die globale Betrachtung der finanziellen Lage der nordrheinwestfälischen Kommunen und Kommunalverbände in der jüngeren Vergangenheit
ein anderes Bild auf. Die Anzahl der tatsächlich bzw. strukturell ausgeglichenen
Haushalte hat sich 2017 gegenüber 2016 nochmals verringert, während die Summe
aller Liquiditätskredite Ende 2016 mit knapp 26,5 Mrd. € sich nur geringfügig erhöht
hat, musste im Bereich der Investitionskredite landesweit Ende 2016 nochmals ein
Erhöhung um ca. 4,1 % auf 23,3 Mrd. € bilanziert werden. Sieht man sich sogar die
Entwicklung in den letzten 10 Jahren an, stellt sich insbesondere bei den
Liquiditätskrediten ein mehr als desaströser Verlauf dar.
Letztendlich soll es aber an dieser Stelle insbesondere darum gehen, aufzuzeigen
und zu analysieren wie unser Haushalt in der Ausführung in 2017 abgewickelt
worden ist und welche Tendenzen kurz- und mittelfristig zu erwarten sind. Natürlich
kann eine solche Betrachtung nur gelingen, wenn gleichzeitig auch die bestimmenden Rahmenbedingungen aufgezeigt, gewürdigt und die sich daraus ergebenden
Auswirkungen auf unseren Haushalt aufgezeigt werden.
In der letztjährigen Betrachtung konnte an dieser Stelle, als vorläufiger Höhepunkt
einer fünfjährigen Entwicklung, ein positives Ergebnis von 669.879,25 € bilanziert
werden. Damit konnten sowohl 2015 als auch 2016 im Jahresergebnis mit jeweils
einer „kleinen schwarzen Null“ abgeschlossen werden. In 2017 hat sich dieser Trend
nicht nur bestätigt, sondern hat sich zu einem vor Jahresfrist nicht zu vermutenden
Jahresergebnis von 3.883.711,99 € entwickelt. Dies bedeutet nicht nur eine
Bestätigung der positiven Ergebnisse der beiden vorherigen Jahre, sondern dieses
Ergebnis reiht sich vielmehr in die drei positiven Jahresergebnisse der Jahre 2007
bis 2009 ein. Wobei einreihen noch untertrieben ist, stellt das 2017er Jahresergebnis
doch das beste Jahresergebnis in der mittlerweile 11-jährigen Historie der NKFAbschlüsse dar! Im Vergleich zu den Planungsdaten für 2017 ergeben sich in der
Haushaltsausführung Verbesserungen in Höhe von 5.603.711,99 €.
Zurückzuführen sind diese Verbesserungen gegenüber der Planung auf Mehrerträge
von 3.590.036,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Minderaufwendungen von
1.807.196,21 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie Verbesserungen im
Finanzergebnis von 206.478,98 €. Schaut man sich die Abweichungen bei den
ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den
geplanten Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass
sich in 2017 die Erträge in drei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen
markant verändert haben. Bei den Aufwendungen ist es, wenn man die Personalund Versorgungsaufwendungen als eine Kontenklasse sieht, sogar nur eine
Kontenklasse, die sich gegenüber der Planung markant verändert hat.
In diesem Jahr sind die wesentlichen Abweichungen auf der Ertragsseite bei den
„Steuern und ähnlichen Abgaben“, „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und
den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ festzustellen.
Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ haben sich gegenüber der Planung um 4,1
Mio. € auf 56.809.363,90 € erhöht. Ca. 72 % aller Verbesserungen im
Jahresergebnis können demzufolge in dieser Kontenklasse ausgemacht werden.
Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Verbesserung von 3,3 Mio. € bei der
Gewerbesteuer sowie einer Verbesserung von 0,7 Mio. € bei den
Einkommensteueranteilen. Insbesondere die deutliche Verbesserung bei den
Gewerbesteuererträgen hat das gute 2017er Ergebnis entscheidend geprägt. Nun
aber zu den schlechten Nachrichten, die mit dieser Verbesserung auf nunmehr 23,0
Mio. € bei der Gewerbesteuer in 2017 verbunden sind: Zum einen wird uns dieses
verbesserte Ergebnis im Rahmen des GFG 2019 derart angerechnet werden, dass
damit geringere Schlüsselzuweisungen in 2019 verbunden sein werden und
andererseits ist ein Teilbetrag des Gewerbesteuerertrages von gut 3,0 Mio. € nicht
nachhaltig, da diese Verbesserungen lediglich aufgrund von Sondereffekten bei
Betriebsprüfungen temporär eingetreten sind. Bei den Einkommensteueranteilen
dagegen hat sich die Erfolgsstory der letzten Jahre weiter fortgeschrieben. Hier
macht sich weiterhin die konsequente Ansiedlungspolitik von jungen Familien,
gepaart mit den bundesweit historisch hohen Einkommensteuererträgen, infolge
einer nahezu bundesweiten Vollbeschäftigung, bezahlt. Kleiner Wehrmutstropfen ist
auch hier, dass uns die in 2017 erzielten Einkommensteueranteilen von 21,0 Mio. €
ebenfalls im Rahmen des GFG 2019 im Rahmen der Steuerkraft fast vollständig
angerechnet werden, so dass auch damit geringere Schlüsselzuweisungen in 2019
verbunden sein werden. Also insgesamt eine tolle Entwicklung in dieser
Kontenklasse, die jedoch mit „kleinen“ zukünftigen Wehrmutstropfen verbunden sind.
Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ ist eine wesentliche Reduzierung
von 2,0 Mio. € gegenüber der Planung festzustellen. Schaut man sich die
dazugehörigen Konten in dieser Kontenklasse genauer an, erkennt man, dass 3,3
Mio. € weniger an Kostenerstattungen vom Land geflossen sind und auf der anderen
Seite eine um 1,0 Mio. € verbesserte Erstattung von Leistungen im Bereich der
„Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ bilanziert wurde. Die Reduzierung von
3,3 Mio. € bei den Kostenerstattungen durch das Land beziehen sich fast
ausschließlich auf den Bereich der Flüchtlingshilfe. Diese deutliche Reduzierung bei
den Kostenerstattungen relativiert sich jedoch sehr schnell, weil diese automatisch
auch mit geringeren Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe verbunden sind. Bei den
Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe konnten gegenüber der Planung geringere
Aufwendungen von 3,4 Mio. € bilanziert werden. Die Defizite bei den
Kostenerstattungen für die Flüchtlingshilfe werden somit mehr als kompensiert durch
geringere Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe. Zurückzuführen ist dies letztendlich
darauf, dass in der Planung mit einer durchschnittlichen Zahl von 600 Flüchtlingen
gerechnet worden ist, während tatsächlich durchschnittlich 286 Flüchtlinge in 2017
betreut werden mussten. Für 2018 und folgende Jahre wird mit einer
durchschnittlichen Anzahl von 276 Flüchtlingen sowohl bei den Aufwendungen als
auch bei den Erträgen gerechnet, so dass aufgrund der Erfahrungen aus 2017 hier
von einer nahezu ergebnisneutralen Auswirkung im Produkt 050303 - Leistungen
nach dem AsylbLG - künftig ausgegangen werden kann.
Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ kann schließlich eine Verbesserung von
1,0 Mio. € gegenüber der Planung bilanziert werden. Ursächlich hierfür ist eine
Vielzahl von unterschiedlichen Sachverhalten in verschiedenen Konten, wie z. B.
zusätzliche Erträge aus Verkaufserlösen beim Umlaufvermögen in Höhe von 294 T€
bzw. zusätzliche Erträge bei den Säumniszuschlägen u. ä. von 340 T€. Diese beiden
Beispiele zeigen deutlich, dass hier eine seriöse Prognose für die zukünftige
Entwicklung nahezu unmöglich ist und sich die erhöhten Erträge aufgrund von
Sonderfaktoren in 2017 ergeben haben. Aus diesem Grunde sollten für zukünftige
Planungsansätze auch weiterhin Mittelwerte aus mehreren Rechnungsperioden
berechnet und als Haushaltsansatz eingeplant werden. So können Schwankungen
innerhalb der Jahre weitestgehend nivelliert werden.
Bei den ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Aufwandsreduzierungen von 1,8
Mio. € festzustellen. Schaut man sich die dazugehörigen Kontenklassen an, fallen
zunächst einmal erhöhte Personal- und Versorgungsaufwendungen von 0,7 Mio. €
auf. Während sich die Personalaufwendungen um 0,8 Mio. € reduziert haben, ist bei
den Versorgungsaufwendungen eine Erhöhung um 1,5 Mio. € zu verzeichnen.
Maßgeblich für diese insgesamt erhöhten Aufwendungen von 0,7 Mio. € sind
Rückstellungen für neue Fälle bei den Versorgungsempfängern, die zu signifikanten
Erhöhungen beim Versorgungsaufwand führten. Die mit Zahlungsfluss verbundenen
Aufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen konnten sogar
gegenüber den geplanten Ansätzen um gut 2 % unterschritten werden. Dass die
geplanten Rückstellungsaufwendungen für Versorgungsempfänger in 2017 nicht
auskömmlich sein würden, hatte sich bereits im 2016er Jahresabschluss angedeutet,
da es sich in diesem Bereich um temporär verzögerte Pensionseintritte handelt.
Insofern kann an dieser Stelle auf die letztjährigen Ausführungen verwiesen werden.
Während bei den Kontenklassen „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“,
„bilanzielle Abschreibungen“ und „sonstige ordentliche Aufwendungen“ die
Haushaltsausführung mehr oder minder entsprechend der Haushaltsplanung in 2017
erfolgt ist, schließt die Kontenklasse „Transferaufwendungen“ mit einer Reduzierung
von 2,3 Mio. € ab. Maßgeblich sind dafür insbesondere geringere Aufwendungen bei
den „Leistungen
für Flüchtlingsaufwendungen“ von ca. 3,4 Mio. € sowie
Mehraufwendungen von 0,5 Mio. € bei der Gewerbesteuerumlage. Die Gründe für
die geringeren Flüchtlingsaufwendungen wurden bereits bei den Erträgen aus
Kostenerstattungen eingehend erläutert. Auf diese Ausführungen sei daher an dieser
Stelle verwiesen. Die Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage sind
ursächlich darin zu sehen, dass bei der Gewerbesteuer wesentlich mehr IstEinzahlungen im Referenzzeitraum zu verzeichnen waren als eingeplant. Da die
Gewerbesteuerumlage nach einem festen prozentualen Satz vom Zahlungszufluss
bei der Gewerbesteuer berechnet wird, bedeuten Verbesserungen bei den
Gewerbesteuereinzahlungen automatisch auch erhöhte Gewerbesteuerumlagen. Vor
diesem Hintergrund sind Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage
insgesamt positiv für das jeweilige Jahresergebnis zu werten. Abgerundet wird diese
positive unterjährige Entwicklung beim „ordentlichen Ergebnis“ durch den positiven
Saldo beim „Finanzergebnis“. Zwar entspricht das positive „Finanzergebnis“ von 5,6
Mio. € „nur“ einer Verbesserung um 0,2 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung,
aber der Gesamtsaldo zeigt gleichzeitig auf, welchen nachhaltigen Wert dieses
positive „Finanzergebnis“ für das jeweilige „Jahresergebnis“ hat. Letztendlich ist
dieses sehr gute „Finanzergebnis“ auf drei verschiedene Erfolgsfaktoren
zurückzuführen, die nochmals zur Verdeutlichung hier aufgeführt werden sollen:
1. Die konsequente Übertragung von Überschüssen des Städtischen
Abwasserbetriebes zum städtischen Haushalt.
2. Die nachhaltige und dauerhafte Vereinnahmung von Zinsanteilen aus der
stillen Beteiligung bei der NEW.
3. Die stringente Einhaltung des Verbots der Nettoneukreditaufnahme, mit
der die Zinslast u.a. in den letzten 10 Jahren um mehr als 1 Mio. € p.a.
reduziert werden konnte.
Alle drei Punkte stehen für eine nachhaltige, generationengerechte Finanzwirtschaft
und tragen alljährlich zu einer wesentlichen Verbesserung des Jahresergebnisses
bei.
Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt mehr als erfreuliche Jahresverlauf in der
Ergebnis- und Finanzrechnung so aus, dass sich die Bilanzsumme leicht auf
412.989.730,12 € (+0,58 % bzw. + 2,4 Mio. €) erhöht hat. Sehr erfreulich ist dabei,
dass sich insbesondere das Eigenkapital auf 206.037.847,55 € (+1,83 %) erhöht, die
Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten abermals um 2,5 Mio. € auf nunmehr
11.875.174,44 € reduziert werden konnten und der Bestand an Liquiditätskrediten
zum Jahresultimo weiterhin 0,00 € betrug.
Als Zwischenergebnis kann hier für 2017 festgehalten werden, dass auch in der
2017er Haushaltsausführung bei den maßgeblichen Kennzahlen ein antizyklischer
Verlauf gegenüber dem negativen Landestrend subsumiert werden kann. Dabei sei
ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass die letzte Realsteuererhöhung zum
01.01.2012 erfolgte - die Abgabenlast für die Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger
also weiterhin landesweit auf einem sehr niedrigen Stand bleibt!
Nach dieser zumeist auf die Vergangenheit gerichteten Betrachtungsweise soll zur
Abrundung noch ein Ausblick auf die kurz- und mittelfristige finanzielle Zukunft unter
Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen erfolgen.
Wie bereits mehrfach an dieser Stelle in vorherigen Jahresabschlüssen aufgezeigt,
macht der Gesetzgeber die Nachhaltigkeit einer Haushaltswirtschaft sowohl am
Eigenkapital als auch am Verschuldungsgrad fest. Beim Eigenkapital wird
insbesondere in einem abgestuften Verfahren Wert darauf gelegt, dass das
Eigenkapital erhalten bleibt und eine ausreichende Ausgleichsrücklage vorhanden
ist. Soweit dies nicht gewährleistet werden kann, wird ein besonderer Blick auf die
Entwicklung der Allgemeinen Rücklage genommen. In unserem Haushalt brauchen
wir uns jedoch zumindest mittelfristig nur mit dem gesetzlich unterstellten Normalfall
zu beschäftigen. Es kann sogar erstmalig festgestellt werden, dass nach Umbuchung des 2017er-Jahresüberschusses von 3.883.711,99 € die Ausgleichsrücklage erstmalig ihren ursprünglich in der Eröffnungsbilanz dargestellten Wert von
14.705.653,00 € um 401.220,01 € übertreffen wird. Soweit sich dieser Trend
mittelfristig bestätigt, sollte angestrebt werden, die Ausgleichsrücklage auf einen
Grundstock von 22 bis 25 Mio. € anzufüllen, um bei künftigen, globalen wie lokalen
Finanzkrisen genügend Masse zur Kompensation zur Verfügung zu haben. Dadurch
könnte es auch in evtl. schwierigeren finanziellen Zeiten möglich sein, sowohl die
aktuellen Standards als auch die derzeit landesweit niedrige Abgabenlast für unsere
Bürgerinnen und Bürger beizubehalten. Voraussetzung dafür ist, neben einer
weiterhin guten Finanzausstattung, dass sich insbesondere in den nachfolgend
aufgeführten Bereichen keine negativen Einflüsse für den Haushaltsausgleich
ergeben:
1. Die vorliegende Jahresrechnung hat gezeigt, dass die mit der Unterbringung
von Flüchtlingen verbundenen primären Aufwendungen durch die bisherige
Kostenerstattungssystematik halbwegs auskömmlich gedeckt werden
konnten. In 2018 als auch mittelfristig werden aber nicht nur die pauschalen
Erstattungen der unmittelbaren Pro-Kopf-Aufwendungen für den Erfolg
zukünftiger Haushalte maßgeblich sein, sondern insbesondere die darüber
hinausgehende Erstattung von latenten Sekundäraufwendungen. Beispiele für
solche latenten Sekundäraufwendungen sind die Aufwendungen, die mit der
Verweildauer von geduldeten Flüchtlingen verbunden sind, Aufwendungen,
die mit der Integration von Flüchtlingen für Kindergarten- und Schulbesuche
verbunden sind, Aufwendungen, die infolge der Teilnahme von Flüchtlingen
am kulturellen, sozialen und beruflichen Leben verbunden sind. Daneben wird
weiterhin die Familienzusammenführung von geduldeten und anerkannten
Flüchtlingen ein zentrales Thema sein. Letztendlich kann nur die mittelfristige
Zukunft zeigen, ob es gelingt, die Flüchtlinge vor Ort zu integrieren und ob
Bund und Land sich ihrer finanziellen Verantwortung dafür bewusst sind und
den Kommunen auskömmliche finanzielle Mittel für diese Integration bereitstellen.
2. Weiterhin eine zentrale Rolle spielt der Produktbereich 06 - Kinder-, Jugendund Familienhilfe. Neben der allgemeinen Brisanz, die mit diesem
Produktbereich einhergeht, war 2017 das zentrale Thema in diesem
Produktbereich die Umstellung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Diese
Umstellung, die mit veränderten Zuständigkeiten und daraus resultierend, mit
einer geänderten Systematik in der Kostenerstattung verbunden ist, ist zum
01.07.2017 in Kraft getreten. Insgesamt gesehen, haben sich die
Aufwendungen im Produktbereich „06“ gegenüber 2017 um 1,1 Mio. € von
21,3 Mio. € auf 22,4 Mio. € erhöht. Gleichzeitig konnte aber aufgrund von
erhöhten Kostenerstattungen im Rahmen des Unterhaltsvorschusses,
erhöhten Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen durch andere Kommunen
bzw. Kommunalverbände sowie erhöhten Landeszuwendungen Mehrerträge
von 1,6 Mio. € gegenüber 2016 generiert werden. Unter dem Strich konnten
so die Nettoaufwendungen um 0,5 Mio. € gegenüber 2016 reduziert werden.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Entwicklung nachhaltig ist oder ob es sich hier
mehr oder weniger um eine einmalige Entwicklung im Produktbereich „06“
handelt.
3. Ein Dauerthema bleibt auch die Kreisumlage. In 2017 konnte zwar der
geplante Haushaltsansatz von 22,074 Mio. € um 0,556 Mio. € unterschritten
werden, aber ist dies als Erfolg zu werten? Bedenkt man, dass die
Kreisumlage 2016 noch 21,225 Mio. € betrug, so kann ein Ergebnis von
21,518 Mio. € in 2017 nicht glücklich machen, da es letztendlich einer
Mehrbelastung des Haushaltes von 0,293 Mio. € entspricht. Für 2018 mussten
bereits 21,927 Mio. € eingeplant werden, also nochmals eine Erhöhung um
0,4 Mio. €. Es bleibt zu hoffen, dass der Kreis zumindest evtl. Erstattungen
vom Landschaftsverband 1:1 an seine Kommunen weiterleitet. Zumindest
optisch könnte dadurch eine geringere Kreisumlage ausgewiesen werden.
Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Kreishaushalt
weiterhin keine konzeptionelle Aufgabenkritik und damit einhergehend, eine
mittel- bis langfristig angelegte Aufwandsreduzierung erkennbar ist.
4. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen haben in 2017 zu einer
Belastung des Ergebnisses in Höhe von 26,8 Mio. € geführt. Gegenüber 2016
bedeutet dies eine Erhöhung um 1,5 Mio. €. bzw. 5,7 %. Ursächlich sind
neben Neueinstellungen, Ersatzeinstellungen, Übernahme von Auszubildenden, erhöhten Beihilfeaufwendungen, statistischen Anstiegen der Lebenserwartungen bei den Versorgungsempfängern, natürlich auch gesetzlich
vorgeschriebene Besoldungserhöhungen und Beförderungen. Während die
Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen mehr oder weniger nicht beeinflusst
werden können, wird es weiterhin wichtig sein, gut ausgebildete und fair
bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen, die die stetig
steigenden Anforderungen im öffentlichen Bereich motiviert und effizient
meistern können. Es zeigt sich aber immer mehr, dass es aufgrund des
demografischen Wandels immer schwieriger werden wird, qualifiziertes
Personal von anderen Behörden abzuwerben. Demzufolge sollte ein Weg
sein, zukünftig vermehrt Nachwuchskräfte selber auszubilden und zu
versuchen, diese frühzeitig dauerhaft an den Dienstherrn zu binden. Es sollte
also weiterhin die Prämisse gelten, dass Qualität vor Quantität steht und
demzufolge Neueinstellungen nur wohl überdacht vorgenommen werden.
Insgesamt wird 2017 als finanziell erfolgreiches und nachhaltiges Jahr in Erinnerung
bleiben. Das beste Jahresergebnis in der Historie der Erkelenzer-NKF-Abschlüsse,
eine über dem Anfangsbestand hinaus gefüllte Ausgleichsrücklage, eine mittelfristig
mehr als ausreichende Liquidität, eine weitere markante Reduzierung der
Investitionskredite, weiterhin kein Bestand an Liquiditätskrediten und eine
Eigenkapitalquote II von über 80 % sollte mittelfristig ein sehr gutes Fundament sein,
um auch konjunkturelle Eintrübungen zukünftig erfolgreich meistern zu können. Trotz
dieser guten Ausgangslage sollte das eigene Verhalten ständig kritisch reflektiert und
auch weiterhin die nicht zu beeinflussenden Rahmenbedingungen sorgsam
beobachtet werden, um zeitnah gegenzusteuern und korrigierend im eigenen
Einflussbereich eingreifen zu können.
Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand:
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den
Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die
wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur
Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge,
die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen
Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden.
Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten
Zuständigkeiten ergeben sich für den Verwaltungsvorstand klare Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht widerspiegeln sollten.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune - also auch die Stadt Erkelenz gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen Konstrukt mit den
zugewiesenen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen hat. Hieraus ergibt
sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die Gesamtsituation zu sehen ist
und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch willkommene Themen so forciert
werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages oder die Gesamtfinanzen hierdurch
mit starken negativen Auswirkungen gefährdet werden.
Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen
guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger
nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts,
der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf
ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen.
II. Bürgermeister und Dezernent des Dezernates I, Peter Jansen
II. 1. Allgemein
Aus der Funktion des Bürgermeisters resultiert die Zuständigkeit für alle
grundsätzlichen strategischen Aufgaben und Zielsetzungen der Gesamtstadt bzw.
der gesamten Verwaltung sowie als Dezernent insbesondere für die Bereiche
Personalkosten, Verwaltungsorganisation, Wirtschaftsförderung und Bürgerservice.
II. 2. Allgemeine Politik und Finanzen
Alle sinnigen Investitionen und erforderlichen Ausgaben können somit aus eigenen
erwirtschafteten Mitteln, ohne die Zukunft mit Schulden etc. zu belasten, von Politik
beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt werden. Diese Entwicklung kommt
mit niedrigen Gebühren und Realsteuersätzen auch den Bürgerinnen, Bürgern bzw.
Einwohnern in Erkelenz, aber auch beim Thema Schulangebot, -ausstattung und qualität auch den „Nachbarn“ zu Gute.
Risiko:
Wir sollten uns freuen, dass wir die Aufwendungen, auch die sich aufgrund von
immer mehr zusätzlichen Aufgabenzuweisungen sowie Standardausweitungen
ergeben, derzeit gut tragen können. Aber wie lange kann der positive Trend in der
Wirtschaft noch so anhalten? Aktuelle Schlagzeilen in den Medienberichterstattungen sind z. B. Handelskrieg durch die USA, Konflikte, Flüchtlingsdruck
Richtung Europa und die EU im Wandel. Sehr schnell können hieraus auch ertragsund aufwandsbeeinflussende Wirkungen in Deutschland und auch für Erkelenz
entstehen, denen nicht durch lokales agieren begegnet werden kann. Alle heutigen
Aufwendungen/Auszahlungen in unserer Stadt müssen daher stets so angelegt sein,
dass wir in nicht mehr so rosigen Haushaltszeiten diese haushaltsschonend
zurückführen können.
Leider wird dies nicht bei allen Aufgaben möglich sein. Als Beispiel sei dafür nur die
Ausweitung des Angebotes, des Personaleinsatzes und der damit verbunden
Ausgaben im Bereich „Soziales, Jugend und Familie“ genannt.
Chance:
Wegen der konsequenten Haushaltsdisziplin und weil, ohne Neuverschuldung und
Belastung der Zukunft, trotzdem umfänglich in die städt. Infrastruktur investiert
wurde, ist gute Vorsorge auch für vorübergehende schwierigere Zeiten geschaffen.
Die allgemeine Bevölkerungsstruktur in Deutschland - Stichwort geburtenstarke
Jahrgänge - führt dazu, dass in etwa fünf bis zehn Jahren die heute finanz- und
steuerstarke Gruppe der 55 bis 65-Jährigen weniger in die „Steuerkasse“ zahlen
wird, aber gleichzeitig alle Infrastruktureinrichtungen noch uneingeschränkt benötigt
werden. Eine Reduzierung des Angebotes wird daher erst spürbar 2030 evtl. möglich
sein. Die heutigen Spielräume sind daher, z. B. mit nachhaltigen Investitionen zur
Ertüchtigung der benötigen Infrastruktur, zu nutzen, damit in den evtl. schwierigeren
Jahren die Kosten nicht anfallen oder nur minimiert anfallen werden.
II. 3. Personalkosten
Ein wesentlicher Kostenblock ist und bleibt der Anteil an Personalkosten im Haushalt.
Es ist richtig und wichtig, dass der Öffentliche Dienst an der allgemeinen
Personalkostenentwicklung teilnimmt, damit man auf dem Arbeitsmarkt weiterhin
konkurrenzfähig bleibt. Die Steigerung der Personalkosten liegt über den linearen
Steigerungen der Tarifverträge und Besoldungsanpassungen, weil immer mehr
Personal erforderlich wird. Die Planung war, bis auf die nicht so kalkulierbaren
Versorgungsrückstellungen, fast eine Punktlandung.
Chance:
Im interkommunalen Vergleich ist die Stadt Erkelenz immer noch gut aufgestellt und
etwas günstiger. Die Personalmanagementmaßnahmen wirken positiv, gutes
Personal kann trotz eines schwierigen Arbeitsmarktes noch gefunden und gebunden
werden. Gemeinsam mit dem Kreis werden z. B. die Themen „Prozessoptimierung“
und „Digitalisierung“ angegangen. Zusammenarbeit schont Ressourcen.
Risiko:
Es bleibt leider ein Trend zu immer mehr Verwaltungs-, Überprüfungs- und
Berichtsaufwand, insbesondere durch rechtliche Vorgaben, erkennbar. Auch
mussten zusätzliche Stellen geschaffen werden, weil neue rechtliche Vorgaben (z. B.
Baurechtsänderung, erhebliche Anspruchsausweitung beim Unterhaltsvorschuss)
Mehrarbeit ohne Kostenausgleich verursacht. Für die Einführung eines eGovernment
und den Weg zur Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung werden sicher auch
zunächst mehr Personalressourcen gebraucht werden. Personal, das so nicht am
Markt ist. Es bleibt zu hoffen, dass wirklich bald in Deutschland Bund und Länder für
die Kommunen mit einheitlichen Standards endlich Klarheit darüber schaffen, wohin
die Reise in diesem Punkt gehen soll.
II. 4. Auswirkungen des Tagebaus
Die Belastungen für die Stadt aus dem Umsiedlungsgeschehen und auch aus der
Notwendigkeit der frühzeitigen Zukunftsplanung zur Vermeidung von Strukturbrüchen
steigen insgesamt weiter. Deutlich hat die Landesregierung in der Leitentscheidung
formuliert, dass man Initiativen und Strategien zur Stärkung der Region fördern will,
aber auch Vorleistungen aus den Kommunen heraus erwartet. Konkret bedeutet
dies, dass die Stadt Erkelenz mit Personal-, Sach- und Finanzaufwand, ohne eine
Kostenerstattungszusage, zunächst einmal die Thematik bearbeiten muss. Mit der
anstehenden Gründung eines Zweckverbandes, gemeinsam mit den Nachbarkommunen, ist man hier gut auf dem Weg und hat Wahrnehmung beim Land
erreicht. Definitive Zusagen des Landes gibt es aber nicht.
Auch zeigt sich gerade jetzt, wie wichtig es war, die Vereinbarung mit RWE, zu
Garantien für die Umsiedlungsbetroffenen, aber auch für die Unterstützung der Stadt,
zu schließen. Alle Erschließungsmaßnahmen für die neuen Standorte, aber auch die
Entwicklung eines Gewerbegebietes (wichtige Grundlage für die positive Weiterentwicklung) wurden von RWE angegangen und werden von dort finanziell ohne
Belastung des städt. Haushalts abgewickelt.
Chance:
Auf lange Sicht können sich gute Perspektiven ergeben, wenn es gelingt, den Raum
um den Tagebau für die Zukunft auszurichten. Auch die Zeichen der Unterstützung
durch das Land sind positiv. Seitens des Unternehmens RWE wurden alle Zusagen
eingehalten. Unsere geplanten Aktivitäten mit der Gründung eines Zweckverbandes
konnten umgesetzt werden, so dass die Voraussetzungen für das gemeinsame
Wirken gut sind.
Risiko:
Leider macht das Land keine konkreten verbindlichen Zusagen und fordert nach wie
vor keine Sicherheitsleistungen beim Tagebaubetreiber ein. Die Unterstützungsleistungen von RWE Power bleiben damit weiterhin vom wirtschaftlichen Erfolg des
Unternehmens abhängig. Gerade aktuell erleben wir, wie schnell Energiepolitik und
Unternehmensphilosophie zu Veränderungen führen, die für uns als lokal Betroffene
derzeit nicht überschaubare negative Auswirkungen haben könnten.
III. Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner Gotzen
Zur Vermeidung von Doppelungen wird auf die bereits vom Kämmerer beschriebenen Haushaltsrisiken im Zusammenhang mit Migration und Integration
sowie den Aufgaben des Produktbereiches 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hingewiesen.
Weitere Herausforderungen zeichnen den Produktbereich 06 sowie den Produktbereich 03 (Schulen) aus. So ist auch in Erkelenz ein deutlicher Anstieg der
Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu verzeichnen.
Allein für das anstehende Kindergartenjahr 2018/2019 stieg die Versorgungsquote
sprunghaft und unerwartet um 11 Prozentpunkte an! Dies führt zu bislang nicht in die
Haushaltsplanungen aufgenommenen notwendigen investiven Ausgaben sowie zu
dauerhaften Aufwendungen (Personal- und Sachaufwand), die über die bisherige
KiBiz-Finanzierung nur unzureichend refinanziert sind. Allein zwischen dem
Kindergartenjahr 2017/2018 und 2018/2019 wächst die Summe der Kindpauschalen
um 1,6 Millionen Euro (ca. 15%!). Große Bedeutung ist daher der auf Landesseite
anstehenden Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung beizumessen. Es
bleibt zu hoffen, dass es hierbei zu einer aus Sicht der Kommunen auskömmlichen
Finanzierung kommen wird. Wann das - landesseitig schon seit langem angekündigte - Reformvorhaben abgeschlossen wird, ist derzeit nicht erkennbar. Weitere Verlautbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf Bundesebene lassen
erkennen, dass auch von Bundesseite weitere kostenintensive Ausweitungen im
Bereich der Kindestagesbetreuung anstehen. So ist der Ausbau des Angebots und
die Steigerung der Qualität von Kindertagesbetreuungseinrichtungen und des
Angebots an Kindertagespflege geplant sowie zusätzlich eine Entlastung von Eltern
bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Es sind mithin im Bereich der
Kindertagesbetreuung weitere enorme Steigerungen der Aufwendungen zu erwarten.
Auch weitere teilweise nur in Koalitionsverträgen vereinbarte, teilweise schon durch
Landesgesetze verabschiedete Vorhaben auf Bundes- und Landesebene lassen
signifikante Aufwandssteigerungen erwarten. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen,
dass die kommunale Landschaft oft nur eine unzureichende Gegenfinanzierung
solcher Änderungen oder neuen Aufgaben verzeichnen konnte. Der gesetzlich
nunmehr beschlossene Wechsel von G 8 zu G 9 wird unweigerlich investive
Ausgaben zur Schaffung der notwendigen Raumkapazitäten und Aufwendungen für
zusätzliches Personal (Hausmeister/Schulsekretärin) nach sich ziehen. Weiterhin ist
das große Thema der schulischen Inklusion sowohl fachlich als auch finanziell nicht
abschließend gelöst. Die schulische Inklusion lässt deutlich erkennbar die Aufwendungen des Jugendhilfeträgers ansteigen. Auch hier hat das Land die Aufgabe ohne
ausreichende Finanzierung der kommunalen Landschaft überlassen, die nunmehr
schauen muss, die betroffenen Kinder nicht alleine zu lassen, aber auf einen
Ausgleich der Mehrkosten wartet.
Die Ankündigung eines Rechtsanspruchs auf Offene Ganztagsbetreuung wird neben
der Schaffung von zahlreichen zusätzlichen räumlichen Kapazitäten auch dauerhafte
Mehrbelastungen zur Folge haben, wenn keine auskömmliche Finanzierung sichergestellt wird. Bereits heute ist das System des Offenen Ganztages nicht auskömmlich finanziert. So werden zur Sicherstellung des gewünschten qualitativen Niveaus
erhebliche kommunale Mittel aufgewandt.
Die Finanzierung der sozialen Arbeit an Schulen muss zudem dauerhaft durch Bund
oder Land sichergestellt werden. Es darf hierbei nicht bei dem in der Vergangenheit
üblichen System einer Anschubfinanzierung bleiben, die dann dazu führt, dass die
Aufgabe bei den Kommunen mit samt den Kosten verbleibt. Bislang liegen hierzu nur
Absichtserklärungen vor.
Auch die bundesseits verabredete Stärkung der kommunalen Bildungsinfrastruktur
darf sich nicht auf eine finanzielle Förderung allein der notwendigen Investitionen
beschränken. Einmal geschaffen wird eine digitale Bildungslandschaft erhebliche
Folgekosten nach sich ziehen, deren Kompensation seitens des Landes erfolgen
muss. Die kommunalen Haushalte werden diese Folgekosten ohne finanziellen
Ausgleich nicht tragen können.
Schon allzu selbstverständlich ist die Sicherstellung des Feuerschutzes in der Stadt
Erkelenz durch eine Freiwillige Feuerwehr. Auch an dieser Stelle muss sehr deutlich
daran erinnert werden, dass dies eine absolute Ausnahme ist! Nach den
gesetzlichen Bestimmungen des BHKG NRW sind mittlere kreisangehörige
Kommunen verpflichtet, eine ständig besetzte hauptamtliche Wache zu errichten.
Über eine Ausnahmegenehmigung ist die Stadt Erkelenz von dieser Verpflichtung
befreit, allerdings nur, soweit über das Ehrenamt die Sicherstellung der Aufgaben
nach dem BHKG gewährleistet ist. In Zeiten schwindender Bereitschaft zur
Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben und des ständig anwachsenden
Aufgabenspektrums ist dies eine stetige Herausforderung. Sollte tatsächlich die
Einrichtung einer ständig besetzten hauptamtlichen Wache notwendig werden, ist
kurzfristig mit erheblichen personellen Aufwendungen zu rechnen. Dem Ehrenamt
jedwede Unterstützung zukommen zu lassen, ist daher gerade auch im Bereich der
Freiwilligen Feuerwehr (wie in vielen anderen Bereichen auch) von großem eigenen
Vorteil.
IV. Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar Lurweg
Im Jahr 2017 ist aus Sicht des Baudezernenten nach wie vor die kontinuierliche
Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des Anlagevermögens in Form von
Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen Erschließungsanlagen eine der
Hauptaufgaben des Baudezernates. Wie auch in den letzten Jahren besteht dank
einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von
entsprechenden Rückstellungen die Chance, den guten Zustand der Anlagen zu
erhalten bei gleichzeitiger Nutzung von Spielräumen für neue Investitionen. Der
vorhandene Anlagenbestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum bleiben
gleichwohl kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen.
Mit dem vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Klimaschutzkonzept hat die
Verwaltung den Auftrag erhalten, einen kontinuierlichen Prozess der Nachhaltigkeit
fortzuführen. Das ist Verpflichtung und Chance zugleich. Vielen Ideen - auch der
ehrenamtlich beteiligten Akteure - zu einer zukunftsweisenden Entwicklung der
Gesamtstadt sind für die nächsten Jahre mit zu planen. Dazu gehört die Entwicklung
neuer Baugebiete und Gewerbegebiete, das integrierte Handlungskonzept für die
Innenstadt genauso wie die Zukunftsplanungen der Dörfer am Tagebaurand mit dem
begonnenen Prozess für die Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten. Für Venrath
und Kaulhausen sind erste Ergebnisse vorhanden, die für die Umsetzungsphase
auch ihren Niederschlag in der Haushaltsplanung finden werden. Für Holzweiler ist
schon jetzt erkennbar, dass auf Grund der neuen Entwicklung im Zusammenhang mit
der Leitentscheidung zum Tagebau Garzweiler II neben dem Dorfentwicklungskonzept ein umfangreiches Infrastrukturprogramm erforderlich wird. Leitungsgebundene Versorgungen und auch Kanäle und Straßen bedürfen umfangreicher
Sanierungen. Für die nächsten Jahre werden hier erhebliche Finanzmittel erforderlich
sein, aber auch ein umfangreicher Personaleinsatz. Die gute Beschäftigungslage auf
dem Arbeitsmarkt führt auch seit geraumer Zeit dazu, dass technisches Personal
auch für die Stadtverwaltung Erkelenz immer schwieriger zu gewinnen ist.
Die Einwohnerentwicklung im Jahr 2017 ist weiterhin positiv. Die anstehenden
Planungsaufgaben für Schulen und Kindertagesstätten zeugen davon, dass diese
Entwicklung offensichtlich auch in den nächsten Jahren Bestand hat. Hinzu kommen
für die nächsten Jahre auch die weiteren kommunalen Projekte im Umsiedlungsstandort Keyenberg/Kuckum/Ober-/Unterwestrich und Beverath.
Die Grundstücksentwicklungsgesellschaft feiert im Jahr 2018 ihr 20-jähriges
Jubiläum. Die Planungen für die Baugebietsentwicklungen für die nächsten 10 Jahre
sind bereits weit fortgeschritten, so dass die Aufgaben auch in Zukunft gesichert sind.
Dadurch ergeben sich auch hier für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen Dezernat große Herausforderungen.
Die stetige Nachfrage nach Baugrundstücken und die erfreuliche Entwicklung im
Bereich der Gewerbeflächen erfordern zusätzlichen Planungsaufwand bis hin zur
Überarbeitung der Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet. Durch die
braunkohlenbedingten Umsiedlungen verteilen sich die Einzugsbereiche der Wasserverbände neu mit Auswirkungen auf die Abwasserreinigungsanlage der Stadt
Erkelenz. Die positive Siedlungsflächenentwicklung wird zukünftig auch durch
vorhandene Kapazitäten im Bereich der Abwasserreinigung bestimmt werden.
Erste Gespräche im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Regionalplanes im
Bereich der Bezirksregierung Köln zeigen, dass städtebauliches Wachstum mit
Augenmaß betrieben werden muss, aber auch aus Sicht der neuen Landesregierung
unumgänglich ist. Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum ist
eines der wichtigsten politischen Zielsetzungen für die nächsten Jahre. Dem wird
sich auch Erkelenz nicht verschließen können. Vielleicht kann der mittlerweile
gegründete Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler II, der Mitte des
Jahres 2018 seine Arbeit konkret aufnehmen wird, mit der Zukunftsvision für eine
regionale Entwicklung auch zu diesem Thema wertvolle Arbeit leisten.
Gute Haushaltslagen führen im Regelfall zu viel Arbeit im technischen Dezernat. Das
ist auch für das Jahr 2018 und die folgenden Jahre bereits erkennbar. Spannende
und interessante Bauaufgaben erfordern qualifiziertes Personal, dessen Gewinnung
immer schwieriger wird. Das wird auf absehbare Zeit sicherlich die größte
Herausforderung sein.
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Erkelenz:
Peter Jansen Dr. Hans-Heiner Gotzen
Bürgermeister Erster Beigeordneter
Ansgar Lurweg
Techn. Beigeordneter
Norbert Schmitz
Kämmerer