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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Erkelenz
Dateiname
82616.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
30.10.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 23:03

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Federführend: Rechnungsprüfungsamt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: A 14/103/2018 nichtöffentlich/öffentlich 24.10.2018 Amt 14 Martin Jansen Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW Beratungsfolge: Datum Gremium 08.11.2018 15.11.2018 18.12.2018 Rechnungsprüfungsausschuss Hauptausschuss Rat der Stadt Erkelenz Tatbestand: Gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Nach § 96 Absatz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde gemäß § 95 Absatz 3 GO NRW form- und fristgerecht am 23.03.2018 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister bestätigt. Der Bürgermeister hat den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat am 02.05.2018 zur Feststellung zugeleitet. Nach § 95 Absatz 3 Satz 2 GO NRW muss die Zuleitung innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2017 erfolgen, also spätestens bis zum 31.03.2018. An dieser Stelle erfolgt lediglich der Hinweis der Örtlichen Rechnungsprüfung, die gesetzlich vorgegebene Frist einzuhalten. Gemäß Beschluss des Rates vom 02.05.2018 wurde der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten der Örtlichen Rechnungsprüfung bedient (§ 101 Absatz 8 GO NRW). Sofern der Rat in seiner Sitzung am 18.12.2018 den Feststellungsbeschluss gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW fasst, wird die hierfür gesetzlich vorgegebene Frist 31.12.2018 für den Jahresabschluss 2017 eingehalten. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat folgende im § 101 GO NRW beschriebene Prüfungsaufgaben wahrgenommen, die für die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses maßgebend sind: 1. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dahingehend geprüft, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. 2. Weiterhin war zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. 3. Es wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen. 4. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem Bestätigungsvermerk zusammenzufassen. Er hat eine Beurteilung des Prüfungsergebnisses zu enthalten, die zweifelsfrei ergeben muss, ob - ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird, der Bestätigungsvermerk auf Grund von Beanstandungen versagt wird oder der Bestätigungsvermerk deshalb versagt wird, weil der Prüfer nicht in der Lage ist, eine Beurteilung vorzunehmen. Aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit kommt die Örtliche Rechnungsprüfung zu dem Ergebnis, dass die durchgeführte Prüfung zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt hat. Es kann daher ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk für den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 erteilt werden. Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Absatz 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Damit wird deutlich gemacht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als gesetzlich zuständiges Prüfgremium die Verantwortung trägt für das Ergebnis der Prüfung und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Weiterhin wird festgestellt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 einen Jahresüberschuss von 3.883.711,99 € aufweist. Dieser soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Zuführung 15.106.873,01 €. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1) Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2017, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt. Vorlage A 14/103/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 2/3 Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW). Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass 1. der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt; 2. die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind; 3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen; 4. der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln. 2) Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. 3) Der Jahresüberschuss von 3.883.711,99 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2017 Vorlage A 14/103/2018 der Stadt Erkelenz Seite: 3/3 Stadt Erkelenz Örtliche Rechnungsprüfung Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 24.10.2018 zum Jahresabschluss 2017 der Stadt Erkelenz Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.11.2018 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Inhaltsverzeichnis: 1 Vorbemerkungen ................................................................................................. 3 2 Prüfungsauftrag ................................................................................................... 4 3 Grundsätzliche Feststellungen ............................................................................ 5 3.1 3.2 4 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt Erkelenz ................................ 5 3.1.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf ............................................. 5 3.1.2 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung .................................... 6 3.1.3 Zusammenfassende Beurteilung .......................................................... 23 Unregelmäßigkeiten ..................................................................................... 25 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ........................................................ 26 4.1 Gegenstand der Prüfung .............................................................................. 26 4.2 Art und Umfang der Prüfung ........................................................................ 26 5 Feststellung und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung30 5.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen ............................................ 30 5.2 Jahresabschluss .......................................................................................... 31 5.3 Lagebericht .................................................................................................. 32 5.4 Anhang ........................................................................................................ 33 5.5 Anlagenspiegel ............................................................................................ 34 5.6 Forderungsspiegel ....................................................................................... 34 5.7 Verbindlichkeitenspiegel .............................................................................. 34 5.8 Rückstellungsspiegel ................................................................................... 34 5.9 Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände .............................................................................. 34 6 Feststellungen und Erläuterungen zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft ........................................................................................... 35 6.1 Haushaltswirtschaftliche Organisation ......................................................... 35 6.2 Haushaltswirtschaftliche Grundsätze ........................................................... 35 6.3 Haushaltswirtschaftliche Lage...................................................................... 35 7 Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................................................... 36 7.1 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses .......................... 36 7.2 Wesentliche sachverhaltsgestaltende Maßnahmen ..................................... 41 7.3 Vermögensstruktur der Bilanz (Aktiva) ......................................................... 42 7.4 Kapitalstruktur/Finanzierung der Bilanz (Passiva)........................................ 42 8 Wiedergabe des Bestätigungsvermerkes der Örtlichen Rechnungsprüfung ..... 43 9 Bestätigungsvermerk ......................................................................................... 45 10 Anlagen zum Prüfbericht ................................................................................... 46 Seite 2 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Die Stadt Erkelenz hat 2017 ihren elften Jahresabschluss nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) unter Anwendung des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie den Bestimmungen des sechsten Abschnittes der Gemeindehaushaltsverordnung für das Land NordrheinWestfalen (GemHVO NRW) aufgestellt. Mit dem Jahresabschluss 2017 wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Gleichzeitig wird damit die Transparenz und Qualität der Rechenschaft erhöht. Dies sind die Grundlagen, um zu einer optimierten Steuerung und zu wirtschaftlicheren Entscheidungen zu gelangen bzw. perspektivisch dazu beizutragen, Diskussionen und Entscheidungen auf einen strategisch sinnvollen und nachhaltigen Ressourcenverbrauch auszurichten. Der Jahresabschluss im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) orientiert sich an den Vorschriften zum handelsrechtlichen Jahresabschluss für große Kapitalgesellschaften und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung; er weicht in Einzelfällen nur insoweit davon ab, als die kommunalspezifischen Belange (Ziele und Aufgaben) dies erfordern. Er gibt Aufschluss über die am Abschlussstichtag bestehende Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt und informiert über das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres. Hierzu haben auch der Anhang und der Lagebericht in geeigneter Form beizutragen. Gemäß § 37 Abs. 1 GemHVO NRW besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen (§ 37 Abs. 2 GemHVO NRW). Im Anhang sind entsprechend § 44 Abs. 1 GemHVO NRW zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit sind zu erläutern. Die Erläuterungen sind so zu fassen, dass sachverständige Dritte die Sachverhalte beurteilen können. Die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen ist zu beschreiben. Zu erläutern sind auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen für die Stadt ergeben können. Auch die konkreten Sachverhalte i. S. d. § 44 Abs. 2 GemHVO NRW sind anzugeben und zu erläutern. Für die äußere Gestaltung des Anhangs, seinen Aufbau und Umfang bestehen keine besonderen Formvorgaben. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen (§ 44 Abs. 3 GemHVO NRW). Seite 3 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurde die Prüfsoftware „AuditSolutions für Kommunale Prüfung“ der Fa. Audicon eingesetzt. Um den besonderen kommunalen Ansprüchen bei der Prüfung doppischer Jahresabschlüsse gerecht zu werden, entwickelt die Fa. Audicon gemeinsam mit Spezialisten für den kommunalen Markt - u.a. Schüllermann und Partner AG sowie die Concunia GmbH - und Arbeitskreisen aus Anwendern die Software weiter. Im Rahmen des Datenimportes einer Summen-Salden-Liste aus dem bei der Stadt Erkelenz eingesetzten Buchführungssystems INFOMA werden die Salden des Vorjahres 2016 und die Salden des zu prüfenden Haushaltsjahres 2017 in die Prüfsoftware übernommen. Die importierten Datensätze (Konten) werden den jeweiligen Bilanzpositionen zugeordnet. Die Stadt Erkelenz ist gemäß § 95 GO NRW verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses obliegt gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 101 Abs.1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Er bedient sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW bei der Durchführung der Prüfung der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wurde von der Prüferin Frau Anita Schlathölter, dem Prüfer Herrn Martin Jansen und dem Prüfungsleiter Herrn Lothar Jansen durchgeführt. Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist vor Abgabe des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat, dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Prüfberichtes zu geben. Im Vorfeld der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurden der Kämmerer und der Bürgermeister durch den Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung über den Inhalt des Prüfberichtes informiert. Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Prüfbericht, der in Anlehnung an die vom Institut der Rechnungsprüfer festgelegten "Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen (IDR- Prüfungsleitlinie 260)“ erstellt wurde. Seite 4 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz ! " # Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -1.720.000,00 € konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 3.883.711,99 € (Jahresüberschuss des Vorjahres 669.879,25 €) abschließen. Das Jahresergebnis stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Lfd. Nr. aus Ergebnisrechnung 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 19 20 21 29 Bezeichung Haushaltsansatz Steuern u.ä. Abgaben 52.721.667,00 € Zuwendungen und allg. Umlagen 19.054.418,00 € sonstige Tranfererträge 817.651,00 € öff. rechtl. Leistungsentgelte 9.197.993,00 € privatrechtl. Leistungsentgelte 458.900,00 € Kostenerstattungen u. Kostenumlagen 9.477.427,00 € sonstige ordentliche Ertäge 3.663.159,00 € aktivierte Eigenleistungen 378.800,00 € Bestandsveränderungen 0,00 € Summe der ordentlichen Erträge 95.770.015,00 € Personalaufwendungen -24.071.782,00 € Versorgungsaufwendungen -2.065.757,00 € Aufw. für Sach- u. Dienstleistungen -18.099.619,00 € Bilanzielle Abschreibungen -7.643.000,00 € Tranferaufwendungen -44.543.212,00 € sonstige ordentliche Aufwendungen -6.437.569,00 € Summe ordentliche Aufwendungen -102.860.939,00 € Finanzerträge 5.985.055,00 € Zinsen u. sonstige Finanzaufw. -614.131,00 € Finanzergebnis 5.370.924,00 € Jahresergebnis -1.720.000,00 € Ist-Ergebnis 56.809.363,90 € 19.236.109,16 € 901.269,36 € 9.374.141,68 € 524.165,02 € 7.447.841,67 € 4.630.354,65 € 436.806,36 € 0,00 € 99.360.051,80 € -23.257.305,62 € -3.554.090,19 € -18.272.740,01 € -7.714.893,45 € -42.288.334,06 € -5.966.379,46 € -101.053.742,79 € 6.150.479,97 € -573.076,99 € 5.577.402,98 € 3.883.711,99 € Differenz +/4.087.696,90 € 181.691,16 € 83.618,36 € 176.148,68 € 65.265,02 € -2.029.585,33 € 967.195,65 € 58.006,36 € 0,00 € 3.590.036,80 € 814.476,38 € -1.488.333,19 € -173.121,01 € -71.893,45 € 2.254.877,94 € 471.189,54 € 1.807.196,21 € 165.424,97 € 41.054,01 € 206.478,98 € 5.603.711,99 € Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Erträge, so ergeben sich hier beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Mehrerträge in Höhe von 3.590 T €. Die ordentlichen Aufwendungen ergeben im Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz Minderaufwendungen in Höhe von 1.807 T €.Unter Berücksichtigung der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 165 T € und den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von 41 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von 5.603 T €. Seite 5 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz $ % ! & Im Lagebericht 2017 des Kämmerers werden folgende Aussagen zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt getroffen: „1. Allgemeines Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO beizufügen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Zum 01.01.2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale Finanzmanagement eingeführt und legt somit den elften Jahresabschluss auf der Basis dieses neuen Rechnungswesens vor. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -1.720.000,00 € konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 3.883.711,99 € (Jahresüberschuss des Vorjahres 669.879,25 €) abschließen. Dies bedeutet eine Verbesserung im Geschäftsverlauf um 5.603.711,99 €. Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung um 3.590 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen i. H. v. 4.088 T € bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 182 T € bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 84 T € bei den „Sonstigen Transfererträgen“, von 176 T€ bei den „öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“, von 65 T € bei den „privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 967 T € bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ und von 58 T € bei den „Aktivierten Eigenleistungen“. Dem gegenüber ergeben sich Mindererträge i. H. v. 2.030 T € bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“. Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier erfreulicherweise beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt Seite 6 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz geringere Aufwendungen i. H. v. 1.807 T €. Diese ermitteln sich rechnerisch durch Mehraufwendungen bei den „Personal- und Versorgungsaufwendungen“ i. H. v. 674 T €, bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ i. H. v. 173 T € und den „bilanziellen Abschreibungen“ von 72 T €. Dem gegenüber stehen Minderaufwendungen bei den „Transferaufwendungen“ von 2.255 T € sowie bei den „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ von 471 T €. Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich daraus resultierend eine Verbesserung im Vergleich vom Planansatz zum Ergebnis i. H. v. 5.397 T €. Unter Berücksichtigung der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 166 T € und den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von 41 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von 5.604 T €. In der Finanzrechnung ist gegenüber der Planung, unter Berücksichtigung der von 2016 nach 2017 übertragenen Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 2.190.000,00 € und der Einzahlungsermächtigungsübertragungen von 1.730.000,00 €, ein verbesserter Bestand an „eigenen Finanzmitteln“ von 12.218.251,41 € festzustellen. Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit“ um 9.233.372,11 € sowie beim „Saldo aus der Investitionstätigkeit“ um 7.213.465,42 € stehen Verschlechterungen beim „Saldo aus der Finanzierungstätigkeit“ i. H. v. 4.228.586,12 € gegenüber. Zum 31.12.2017 beträgt der Bestand an bilanziellen liquiden Mitteln 9.079.938,51 €. 3. Analyse der Vermögenslage Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2017 auf 412.989.730,12 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2017 um 2.355.610,16 € (+0,57 %) erhöht. Dabei beträgt das Anlagevermögen 378.237.954,93 € (Vorjahr: 379.048.438,85 €), was einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr von 0,21 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das Anlagevermögen 91,58 % der Bilanzsumme. Dieser Wert betrug in 2016 noch 92,31 % und verringert sich somit geringfügig. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 30.108.144,81 € oder 7,29 % (Vorjahr = 27.397.483,12 € bzw. 6,67 %) der Bilanzsumme und hat sich geringfügig erhöht. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 4.643.630,38 € bzw. 1,13 % (Vorjahr 4.188.197,99 € bzw. 1,02 %) der Bilanzsumme aus und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 455.432,39 € erhöht. Das Anlagevermögen besteht aus • • • Immateriellen Vermögensgegenständen von 96.028,21 € (+6.787,63 €) Sachanlagen von 290.160.813,93 € (- 916.749,27 €) Finanzanlagen von 87.981.112,79 € (+99.477,72 €) Das Umlaufvermögen besteht aus Seite 7 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz • Öffentlich-rechtliche, privatrechtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 16.028.206,30 € (-3.542.313,13 €) den Wertpapieren des Umlaufvermögens von 5.000.000 € (+5.000.000 €) • • den liquiden Mitteln von 9.079.938,51 € (+1.252.974,84 €) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag 4.643.630,38 € (+455.432,39 €). 4. Analyse der Finanzlage Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst. Das Eigenkapital besteht aus - der allgemeinen Rücklage i. H. v. der Sonderrücklage i. H. v. der Ausgleichsrücklage i. H. v. dem Jahresüberschuss i. H. v. 189.259.422,71 € 1.671.551,83 € 11.223.161,02 € 3.883.711,99 € Weiter rechnet man zum Eigenkapital - die Sonderposten i. H. v. 125.979.504,70 €, die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und durch ihre ertragswirksame Auflösung entsprechend des finanzierten Anlagevermögens den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisieren. Die vorstehenden Passivposten umfassen 332.017.352,25 € und weisen somit ein Eigenkapital von 80,39 % der Bilanzsumme aus (bisher 79,85 %). Die Rückstellungen in Höhe von 54.214.256,24 €, die man wegen ihres späteren Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern insbesondere die zukünftigen Pensions- und Beihilfeaufwendungen ab. Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art insgesamt 16.226.988,14 € betragen (Vorjahr 19.103.377,81 €). Dies entspricht einer Reduzierung i. H. v. 2.876.389,67 € (= -15,06 %). Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote von 17,06 % (bisher 17,92 %). Soweit die Rückstellungen wider Erwarten doch nicht benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen. Seite 8 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 10.531.133,49 € = 2,55 % der Bilanzsumme (bisher 9.145.699,37 € = 2,23 %) ausgewiesen. Es handelt sich hauptsächlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren (6.527 T €), den Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und an freie Kindergartenträger ausgezahlt wurden (1.801 T €), Einzahlungen, die in 2018 zu Erträgen führen von 1.633 T€ sowie sonstige, kleinere Rechnungsabgrenzungsposten (570 T €). 5. Bilanzkennzahlen Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen: EkQ1 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme = 49,89 % Vorjahr: 49,27 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. EkQ2 Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100 Bilanzsumme = 80,28 % Vorjahr: 79,73 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert. AbI Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 Ordentliche Aufwendungen = 7,56 % Vorjahr: 7,63 % Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. AnD1 Eigenkapital x 100 Anlagevermögen = 54,47 % Vorjahr: 53,38 % Seite 9 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist. AnD2 (EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 100,54 % Anlagevermögen Vorjahr: 99,14 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. ZIQ Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen = 0,57 % Vorjahr: 0,58 % Die Kennzahl „Zinslastquote“ gibt an, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht. NSQ Steuern u.ä.Abgaben - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 55,48 % Ordentliche Erträge - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit Vorjahr: 52,69 % Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen „Dritter“, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zu stehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Nach dem 31.12.2017 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich auch in 2017 fortgesetzt. Konnte für 2016 beim Bruttoinlandsprodukt ein Wirtschaftswachstum von 1,9 % gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden, hat sich das Wirtschaftswachstum in 2017 sogar um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Getragen wurde das Wachstum zum Seite 10 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Jahresende insbesondere vom starken Außenhandel. Daneben trug auch der Aufschwung in der Eurozone zu dem wiederholt kräftigen Wachstum bei. Binnenwirtschaftlich lagen die Konsumausgaben der Verbraucher in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr und konnten sich dadurch auch wiederholt zu einem wichtigen Faktor des Wirtschaftswachstums herauskristallisieren. Dies lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass die Lage am Arbeitsmarkt historisch günstig ist und so den Konsumenten Planungssicherheit gegeben wird. Daneben führt die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank ebenso dazu, dass der Verbraucher mehr konsumiert, da das Sparen nahezu keinen Zinsertrag abwirft. Die Inflationsrate blieb in 2017 in etwa auf dem Vorjahresniveau und wird auch für 2018 in einem Bereich von ca. 1,7 Prozent erwartet. Basierend auf diesem wiederholten Wirtschaftswachstum, sprießen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen weiterhin auf immer neue Rekordhöhen. Für 2018 konnte daher das Land NRW den Kommunen und Kommunalverbänden eine originäre Finanzausgleichsmasse von 11,4 Milliarden € zur Verfügung stellen. Gegenüber 2017 bedeutet dies eine nochmalige Steigerung um 5,4 % bzw. 0,6 Milliarden Euro. Die u.a. daraus resultierenden Chancen sollte die kommunale Familie zur Konsolidierung und zur Entschuldung ihrer Haushalte nutzen. Leider zeichnet die globale Betrachtung der finanziellen Lage der nordrheinwestfälischen Kommunen und Kommunalverbände in der jüngeren Vergangenheit ein anderes Bild auf. Die Anzahl der tatsächlich bzw. strukturell ausgeglichenen Haushalte hat sich 2017 gegenüber 2016 nochmals verringert, während die Summe aller Liquiditätskredite Ende 2016 mit knapp 26,5 Mrd. € sich nur geringfügig erhöht hat, musste im Bereich der Investitionskredite landesweit Ende 2016 nochmals ein Erhöhung um ca. 4,1 % auf 23,3 Mrd. € bilanziert werden. Sieht man sich sogar die Entwicklung in den letzten 10 Jahren an, stellt sich insbesondere bei den Liquiditätskrediten ein mehr als desaströser Verlauf dar. Letztendlich soll es aber an dieser Stelle insbesondere darum gehen, aufzuzeigen und zu analysieren wie unser Haushalt in der Ausführung in 2017 abgewickelt worden ist und welche Tendenzen kurz- und mittelfristig zu erwarten sind. Natürlich kann eine solche Betrachtung nur gelingen, wenn gleichzeitig auch die bestimmenden Rahmenbedingungen aufgezeigt, gewürdigt und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf unseren Haushalt aufgezeigt werden. In der letztjährigen Betrachtung konnte an dieser Stelle, als vorläufiger Höhepunkt einer fünfjährigen Entwicklung, ein positives Ergebnis von 669.879,25 € bilanziert werden. Damit konnten sowohl 2015 als auch 2016 im Jahresergebnis mit jeweils einer „kleinen schwarzen Null“ abgeschlossen werden. In 2017 hat sich dieser Trend nicht nur bestätigt, sondern hat sich zu einem vor Jahresfrist nicht zu vermutenden Jahresergebnis von 3.883.711,99 € entwickelt. Dies bedeutet nicht nur eine Bestätigung der positiven Ergebnisse der beiden vorherigen Jahre, sondern dieses Ergebnis reiht sich vielmehr in die drei positiven Jahresergebnisse der Jahre 2007 bis 2009 ein. Wobei einreihen noch untertrieben ist, stellt das 2017er Jahresergebnis doch das beste Jahresergebnis in der mittlerweile 11-jährigen Historie der NKFAbschlüsse dar! Im Vergleich zu den Planungsdaten für 2017 ergeben sich in der Haushaltsausführung Verbesserungen in Höhe von 5.603.711,99 €. Seite 11 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Zurückzuführen sind diese Verbesserungen gegenüber der Planung auf Mehrerträge von 3.590.036,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Minderaufwendungen von 1.807.196,21 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie Verbesserungen im Finanzergebnis von 206.478,98 €. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich in 2017 die Erträge in drei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen markant verändert haben. Bei den Aufwendungen ist es, wenn man die Personalund Versorgungsaufwendungen als eine Kontenklasse sieht, sogar nur eine Kontenklasse, die sich gegenüber der Planung markant verändert hat. In diesem Jahr sind die wesentlichen Abweichungen auf der Ertragsseite bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ festzustellen. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ haben sich gegenüber der Planung um 4,1 Mio. € auf 56.809.363,90 € erhöht. Ca. 72 % aller Verbesserungen im Jahresergebnis können demzufolge in dieser Kontenklasse ausgemacht werden. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Verbesserung von 3,3 Mio. € bei der Gewerbesteuer sowie einer Verbesserung von 0,7 Mio. € bei den Einkommensteueranteilen. Insbesondere die deutliche Verbesserung bei den Gewerbesteuererträgen hat das gute 2017er Ergebnis entscheidend geprägt. Nun aber zu den schlechten Nachrichten, die mit dieser Verbesserung auf nunmehr 23,0 Mio. € bei der Gewerbesteuer in 2017 verbunden sind: Zum einen wird uns dieses verbesserte Ergebnis im Rahmen des GFG 2019 derart angerechnet werden, dass damit geringere Schlüsselzuweisungen in 2019 verbunden sein werden und andererseits ist ein Teilbetrag des Gewerbesteuerertrages von gut 3,0 Mio. € nicht nachhaltig, da diese Verbesserungen lediglich aufgrund von Sondereffekten bei Betriebsprüfungen temporär eingetreten sind. Bei den Einkommensteueranteilen dagegen hat sich die Erfolgsstory der letzten Jahre weiter fortgeschrieben. Hier macht sich weiterhin die konsequente Ansiedlungspolitik von jungen Familien, gepaart mit den bundesweit historisch hohen Einkommensteuererträgen, infolge einer nahezu bundesweiten Vollbeschäftigung, bezahlt. Kleiner Wehrmutstropfen ist auch hier, dass uns die in 2017 erzielten Einkommensteueranteilen von 21,0 Mio. € ebenfalls im Rahmen des GFG 2019 im Rahmen der Steuerkraft fast vollständig angerechnet werden, so dass auch damit geringere Schlüsselzuweisungen in 2019 verbunden sein werden. Also insgesamt eine tolle Entwicklung in dieser Kontenklasse, die jedoch mit „kleinen“ zukünftigen Wehrmutstropfen verbunden sind. Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ ist eine wesentliche Reduzierung von 2,0 Mio. € gegenüber der Planung festzustellen. Schaut man sich die dazugehörigen Konten in dieser Kontenklasse genauer an, erkennt man, dass 3,3 Mio. € weniger an Kostenerstattungen vom Land geflossen sind und auf der anderen Seite eine um 1,0 Mio. € verbesserte Erstattung von Leistungen im Bereich der „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ bilanziert wurde. Die Reduzierung von 3,3 Mio. € bei den Kostenerstattungen durch das Land beziehen sich fast ausschließlich auf den Bereich der Flüchtlingshilfe. Diese deutliche Reduzierung bei den Kostenerstattungen relativiert sich jedoch sehr schnell, weil diese automatisch auch mit geringeren Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe verbunden sind. Bei den Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe konnten gegenüber der Planung geringere Seite 12 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Aufwendungen von 3,4 Mio. € bilanziert werden. Die Defizite bei den Kostenerstattungen für die Flüchtlingshilfe werden somit mehr als kompensiert durch geringere Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe. Zurückzuführen ist dies letztendlich darauf, dass in der Planung mit einer durchschnittlichen Zahl von 600 Flüchtlingen gerechnet worden ist, während tatsächlich durchschnittlich 286 Flüchtlinge in 2017 betreut werden mussten. Für 2018 und folgende Jahre wird mit einer durchschnittlichen Anzahl von 276 Flüchtlingen sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen gerechnet, so dass aufgrund der Erfahrungen aus 2017 hier von einer nahezu ergebnisneutralen Auswirkung im Produkt 050303 - Leistungen nach dem AsylbLG - künftig ausgegangen werden kann. Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ kann schließlich eine Verbesserung von 1,0 Mio. € gegenüber der Planung bilanziert werden. Ursächlich hierfür ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Sachverhalten in verschiedenen Konten, wie z. B. zusätzliche Erträge aus Verkaufserlösen beim Umlaufvermögen in Höhe von 294 T€ bzw. zusätzliche Erträge bei den Säumniszuschlägen u. ä. von 340 T€. Diese beiden Beispiele zeigen deutlich, dass hier eine seriöse Prognose für die zukünftige Entwicklung nahezu unmöglich ist und sich die erhöhten Erträge aufgrund von Sonderfaktoren in 2017 ergeben haben. Aus diesem Grunde sollten für zukünftige Planungsansätze auch weiterhin Mittelwerte aus mehreren Rechnungsperioden berechnet und als Haushaltsansatz eingeplant werden. So können Schwankungen innerhalb der Jahre weitestgehend nivelliert werden. Bei den ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Aufwandsreduzierungen von 1,8 Mio. € festzustellen. Schaut man sich die dazugehörigen Kontenklassen an, fallen zunächst einmal erhöhte Personal- und Versorgungsaufwendungen von 0,7 Mio. € auf. Während sich die Personalaufwendungen um 0,8 Mio. € reduziert haben, ist bei den Versorgungsaufwendungen eine Erhöhung um 1,5 Mio. € zu verzeichnen. Maßgeblich für diese insgesamt erhöhten Aufwendungen von 0,7 Mio. € sind Rückstellungen für neue Fälle bei den Versorgungsempfängern, die zu signifikanten Erhöhungen beim Versorgungsaufwand führten. Die mit Zahlungsfluss verbundenen Aufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen konnten sogar gegenüber den geplanten Ansätzen um gut 2 % unterschritten werden. Dass die geplanten Rückstellungsaufwendungen für Versorgungsempfänger in 2017 nicht auskömmlich sein würden, hatte sich bereits im 2016er Jahresabschluss angedeutet, da es sich in diesem Bereich um temporär verzögerte Pensionseintritte handelt. Insofern kann an dieser Stelle auf die letztjährigen Ausführungen verwiesen werden. Während bei den Kontenklassen „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“, „bilanzielle Abschreibungen“ und „sonstige ordentliche Aufwendungen“ die Haushaltsausführung mehr oder minder entsprechend der Haushaltsplanung in 2017 erfolgt ist, schließt die Kontenklasse „Transferaufwendungen“ mit einer Reduzierung von 2,3 Mio. € ab. Maßgeblich sind dafür insbesondere geringere Aufwendungen bei den „Leistungen für Flüchtlingsaufwendungen“ von ca. 3,4 Mio. € sowie Mehraufwendungen von 0,5 Mio. € bei der Gewerbesteuerumlage. Die Gründe für die geringeren Flüchtlingsaufwendungen wurden bereits bei den Erträgen aus Kostenerstattungen eingehend erläutert. Auf diese Ausführungen sei daher an dieser Stelle verwiesen. Die Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage sind ursächlich darin zu sehen, dass bei der Gewerbesteuer wesentlich mehr IstEinzahlungen im Referenzzeitraum zu verzeichnen waren als eingeplant. Da die Seite 13 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Gewerbesteuerumlage nach einem festen prozentualen Satz vom Zahlungszufluss bei der Gewerbesteuer berechnet wird, bedeuten Verbesserungen bei den Gewerbesteuereinzahlungen automatisch auch erhöhte Gewerbesteuerumlagen. Vor diesem Hintergrund sind Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage insgesamt positiv für das jeweilige Jahresergebnis zu werten. Abgerundet wird diese positive unterjährige Entwicklung beim „ordentlichen Ergebnis“ durch den positiven Saldo beim „Finanzergebnis“. Zwar entspricht das positive „Finanzergebnis“ von 5,6 Mio. € „nur“ einer Verbesserung um 0,2 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung, aber der Gesamtsaldo zeigt gleichzeitig auf, welchen nachhaltigen Wert dieses positive „Finanzergebnis“ für das jeweilige „Jahresergebnis“ hat. Letztendlich ist dieses sehr gute „Finanzergebnis“ auf drei verschiedene Erfolgsfaktoren zurückzuführen, die nochmals zur Verdeutlichung hier aufgeführt werden sollen: 1. Die konsequente Übertragung von Überschüssen des Städtischen Abwasserbetriebes zum städtischen Haushalt. 2. Die nachhaltige und dauerhafte Vereinnahmung von Zinsanteilen aus der stillen Beteiligung bei der NEW. 3. Die stringente Einhaltung des Verbots der Nettoneukreditaufnahme, mit der die Zinslast u.a. in den letzten 10 Jahren um mehr als 1 Mio. € p.a. reduziert werden konnte. Alle drei Punkte stehen für eine nachhaltige, generationengerechte Finanzwirtschaft und tragen alljährlich zu einer wesentlichen Verbesserung des Jahresergebnisses bei. Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt mehr als erfreuliche Jahresverlauf in der Ergebnis- und Finanzrechnung so aus, dass sich die Bilanzsumme leicht auf 412.989.730,12 € (+0,58 % bzw. + 2,4 Mio. €) erhöht hat. Sehr erfreulich ist dabei, dass sich insbesondere das Eigenkapital auf 206.037.847,55 € (+1,83 %) erhöht, die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten abermals um 2,5 Mio. € auf nunmehr 11.875.174,44 € reduziert werden konnten und der Bestand an Liquiditätskrediten zum Jahresultimo weiterhin 0,00 € betrug. Als Zwischenergebnis kann hier für 2017 festgehalten werden, dass auch in der 2017er Haushaltsausführung bei den maßgeblichen Kennzahlen ein antizyklischer Verlauf gegenüber dem negativen Landestrend subsumiert werden kann. Dabei sei ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass die letzte Realsteuererhöhung zum 01.01.2012 erfolgte - die Abgabenlast für die Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger also weiterhin landesweit auf einem sehr niedrigen Stand bleibt! Nach dieser zumeist auf die Vergangenheit gerichteten Betrachtungsweise soll zur Abrundung noch ein Ausblick auf die kurz- und mittelfristige finanzielle Zukunft unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen erfolgen. Wie bereits mehrfach an dieser Stelle in vorherigen Jahresabschlüssen aufgezeigt, macht der Gesetzgeber die Nachhaltigkeit einer Haushaltswirtschaft sowohl am Eigenkapital als auch am Verschuldungsgrad fest. Beim Eigenkapital wird insbesondere in einem abgestuften Verfahren Wert darauf gelegt, dass das Eigenkapital erhalten bleibt und eine ausreichende Ausgleichsrücklage vorhanden Seite 14 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz ist. Soweit dies nicht gewährleistet werden kann, wird ein besonderer Blick auf die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage genommen. In unserem Haushalt brauchen wir uns jedoch zumindest mittelfristig nur mit dem gesetzlich unterstellten Normalfall zu beschäftigen. Es kann sogar erstmalig festgestellt werden, dass nach Umbuchung des 2017er-Jahresüberschusses von 3.883.711,99 € die Ausgleichsrücklage erstmalig ihren ursprünglich in der Eröffnungsbilanz dargestellten Wert von 14.705.653,00 € um 401.220,01 € übertreffen wird. Soweit sich dieser Trend mittelfristig bestätigt, sollte angestrebt werden, die Ausgleichsrücklage auf einen Grundstock von 22 bis 25 Mio. € anzufüllen, um bei künftigen, globalen wie lokalen Finanzkrisen genügend Masse zur Kompensation zur Verfügung zu haben. Dadurch könnte es auch in evtl. schwierigeren finanziellen Zeiten möglich sein, sowohl die aktuellen Standards als auch die derzeit landesweit niedrige Abgabenlast für unsere Bürgerinnen und Bürger beizubehalten. Voraussetzung dafür ist, neben einer weiterhin guten Finanzausstattung, dass sich insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Bereichen keine negativen Einflüsse für den Haushaltsausgleich ergeben: 1. Die vorliegende Jahresrechnung hat gezeigt, dass die mit der Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen primären Aufwendungen durch die bisherige Kostenerstattungssystematik halbwegs auskömmlich gedeckt werden konnten. In 2018 als auch mittelfristig werden aber nicht nur die pauschalen Erstattungen der unmittelbaren Pro-Kopf-Aufwendungen für den Erfolg zukünftiger Haushalte maßgeblich sein, sondern insbesondere die darüber hinausgehende Erstattung von latenten Sekundäraufwendungen. Beispiele für solche latenten Sekundäraufwendungen sind die Aufwendungen, die mit der Verweildauer von geduldeten Flüchtlingen verbunden sind, Aufwendungen, die mit der Integration von Flüchtlingen für Kindergarten- und Schulbesuche verbunden sind, Aufwendungen, die infolge der Teilnahme von Flüchtlingen am kulturellen, sozialen und beruflichen Leben verbunden sind. Daneben wird weiterhin die Familienzusammenführung von geduldeten und anerkannten Flüchtlingen ein zentrales Thema sein. Letztendlich kann nur die mittelfristige Zukunft zeigen, ob es gelingt, die Flüchtlinge vor Ort zu integrieren und ob Bund und Land sich ihrer finanziellen Verantwortung dafür bewusst sind und den Kommunen auskömmliche finanzielle Mittel für diese Integration bereitstellen. 2. Weiterhin eine zentrale Rolle spielt der Produktbereich 06 - Kinder-, Jugendund Familienhilfe. Neben der allgemeinen Brisanz, die mit diesem Produktbereich einhergeht, war 2017 das zentrale Thema in diesem Produktbereich die Umstellung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Diese Umstellung, die mit veränderten Zuständigkeiten und daraus resultierend, mit einer geänderten Systematik in der Kostenerstattung verbunden ist, ist zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Insgesamt gesehen, haben sich die Aufwendungen im Produktbereich „06“ gegenüber 2017 um 1,1 Mio. € von 21,3 Mio. € auf 22,4 Mio. € erhöht. Gleichzeitig konnte aber aufgrund von erhöhten Kostenerstattungen im Rahmen des Unterhaltsvorschusses, erhöhten Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen durch andere Kommunen bzw. Kommunalverbände sowie erhöhten Landeszuwendungen Mehrerträge von 1,6 Mio. € gegenüber 2016 generiert werden. Unter dem Strich konnten Seite 15 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz so die Nettoaufwendungen um 0,5 Mio. € gegenüber 2016 reduziert werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entwicklung nachhaltig ist oder ob es sich hier mehr oder weniger um eine einmalige Entwicklung im Produktbereich „06“ handelt. 3. Ein Dauerthema bleibt auch die Kreisumlage. In 2017 konnte zwar der geplante Haushaltsansatz von 22,074 Mio. € um 0,556 Mio. € unterschritten werden, aber ist dies als Erfolg zu werten? Bedenkt man, dass die Kreisumlage 2016 noch 21,225 Mio. € betrug, so kann ein Ergebnis von 21,518 Mio. € in 2017 nicht glücklich machen, da es letztendlich einer Mehrbelastung des Haushaltes von 0,293 Mio. € entspricht. Für 2018 mussten bereits 21,927 Mio. € eingeplant werden, also nochmals eine Erhöhung um 0,4 Mio. €. Es bleibt zu hoffen, dass der Kreis zumindest evtl. Erstattungen vom Landschaftsverband 1:1 an seine Kommunen weiterleitet. Zumindest optisch könnte dadurch eine geringere Kreisumlage ausgewiesen werden. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Kreishaushalt weiterhin keine konzeptionelle Aufgabenkritik und damit einhergehend, eine mittel- bis langfristig angelegte Aufwandsreduzierung erkennbar ist. 4. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen haben in 2017 zu einer Belastung des Ergebnisses in Höhe von 26,8 Mio. € geführt. Gegenüber 2016 bedeutet dies eine Erhöhung um 1,5 Mio. €. bzw. 5,7 %. Ursächlich sind neben Neueinstellungen, Ersatzeinstellungen, Übernahme von Auszubildenden, erhöhten Beihilfeaufwendungen, statistischen Anstiegen der Lebenserwartungen bei den Versorgungsempfängern, natürlich auch gesetzlich vorgeschriebene Besoldungserhöhungen und Beförderungen. Während die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen mehr oder weniger nicht beeinflusst werden können, wird es weiterhin wichtig sein, gut ausgebildete und fair bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen, die die stetig steigenden Anforderungen im öffentlichen Bereich motiviert und effizient meistern können. Es zeigt sich aber immer mehr, dass es aufgrund des demografischen Wandels immer schwieriger werden wird, qualifiziertes Personal von anderen Behörden abzuwerben. Demzufolge sollte ein Weg sein, zukünftig vermehrt Nachwuchskräfte selber auszubilden und zu versuchen, diese frühzeitig dauerhaft an den Dienstherrn zu binden. Es sollte also weiterhin die Prämisse gelten, dass Qualität vor Quantität steht und demzufolge Neueinstellungen nur wohl überdacht vorgenommen werden. Insgesamt wird 2017 als finanziell erfolgreiches und nachhaltiges Jahr in Erinnerung bleiben. Das beste Jahresergebnis in der Historie der Erkelenzer-NKF-Abschlüsse, eine über dem Anfangsbestand hinaus gefüllte Ausgleichsrücklage, eine mittelfristig mehr als ausreichende Liquidität, eine weitere markante Reduzierung der Investitionskredite, weiterhin kein Bestand an Liquiditätskrediten und eine Eigenkapitalquote II von über 80 % sollte mittelfristig ein sehr gutes Fundament sein, um auch konjunkturelle Eintrübungen zukünftig erfolgreich meistern zu können. Trotz dieser guten Ausgangslage sollte das eigene Verhalten ständig kritisch reflektiert und auch weiterhin die nicht zu beeinflussenden Rahmenbedingungen sorgsam beobachtet werden, um zeitnah gegenzusteuern und korrigierend im eigenen Einflussbereich eingreifen zu können. Seite 16 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand: I. Allgemeine Erläuterungen Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge, die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden. Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten Zuständigkeiten ergeben sich für den Verwaltungsvorstand klare Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune - also auch die Stadt Erkelenz gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen Konstrukt mit den zugewiesenen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet werden. Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts, der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen. II. Bürgermeister und Dezernent des Dezernates I, Peter Jansen II. 1. Allgemein Aus der Funktion des Bürgermeisters resultiert die Zuständigkeit für alle grundsätzlichen strategischen Aufgaben und Zielsetzungen der Gesamtstadt bzw. der gesamten Verwaltung sowie als Dezernent insbesondere für die Bereiche Personalkosten, Verwaltungsorganisation, Wirtschaftsförderung und Bürgerservice. II. 2. Allgemeine Politik und Finanzen Alle sinnigen Investitionen und erforderlichen Ausgaben können somit aus eigenen erwirtschafteten Mitteln, ohne die Zukunft mit Schulden etc. zu belasten, von Politik beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt werden. Diese Entwicklung kommt mit niedrigen Gebühren und Realsteuersätzen auch den Bürgerinnen, Bürgern bzw. Einwohnern in Erkelenz, aber auch beim Thema Schulangebot, -ausstattung und qualität auch den „Nachbarn“ zu Gute. Seite 17 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Risiko: Wir sollten uns freuen, dass wir die Aufwendungen, auch die sich aufgrund von immer mehr zusätzlichen Aufgabenzuweisungen sowie Standardausweitungen ergeben, derzeit gut tragen können. Aber wie lange kann der positive Trend in der Wirtschaft noch so anhalten? Aktuelle Schlagzeilen in den Medienberichterstattungen sind z. B. Handelskrieg durch die USA, Konflikte, Flüchtlingsdruck Richtung Europa und die EU im Wandel. Sehr schnell können hieraus auch ertragsund aufwandsbeeinflussende Wirkungen in Deutschland und auch für Erkelenz entstehen, denen nicht durch lokales agieren begegnet werden kann. Alle heutigen Aufwendungen/Auszahlungen in unserer Stadt müssen daher stets so angelegt sein, dass wir in nicht mehr so rosigen Haushaltszeiten diese haushaltsschonend zurückführen können. Leider wird dies nicht bei allen Aufgaben möglich sein. Als Beispiel sei dafür nur die Ausweitung des Angebotes, des Personaleinsatzes und der damit verbunden Ausgaben im Bereich „Soziales, Jugend und Familie“ genannt. Chance: Wegen der konsequenten Haushaltsdisziplin und weil, ohne Neuverschuldung und Belastung der Zukunft, trotzdem umfänglich in die städt. Infrastruktur investiert wurde, ist gute Vorsorge auch für vorübergehende schwierigere Zeiten geschaffen. Die allgemeine Bevölkerungsstruktur in Deutschland - Stichwort geburtenstarke Jahrgänge - führt dazu, dass in etwa fünf bis zehn Jahren die heute finanz- und steuerstarke Gruppe der 55 bis 65-Jährigen weniger in die „Steuerkasse“ zahlen wird, aber gleichzeitig alle Infrastruktureinrichtungen noch uneingeschränkt benötigt werden. Eine Reduzierung des Angebotes wird daher erst spürbar 2030 evtl. möglich sein. Die heutigen Spielräume sind daher, z. B. mit nachhaltigen Investitionen zur Ertüchtigung der benötigen Infrastruktur, zu nutzen, damit in den evtl. schwierigeren Jahren die Kosten nicht anfallen oder nur minimiert anfallen werden. II. 3. Personalkosten Ein wesentlicher Kostenblock ist und bleibt der Anteil an Personalkosten im Haushalt. Es ist richtig und wichtig, dass der Öffentliche Dienst an der allgemeinen Personalkostenentwicklung teilnimmt, damit man auf dem Arbeitsmarkt weiterhin konkurrenzfähig bleibt. Die Steigerung der Personalkosten liegt über den linearen Steigerungen der Tarifverträge und Besoldungsanpassungen, weil immer mehr Personal erforderlich wird. Die Planung war, bis auf die nicht so kalkulierbaren Versorgungsrückstellungen, fast eine Punktlandung. Chance: Im interkommunalen Vergleich ist die Stadt Erkelenz immer noch gut aufgestellt und etwas günstiger. Die Personalmanagementmaßnahmen wirken positiv, gutes Personal kann trotz eines schwierigen Arbeitsmarktes noch gefunden und gebunden werden. Gemeinsam mit dem Kreis werden z. B. die Themen „Prozessoptimierung“ und „Digitalisierung“ angegangen. Zusammenarbeit schont Ressourcen. Seite 18 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Risiko: Es bleibt leider ein Trend zu immer mehr Verwaltungs-, Überprüfungs- und Berichtsaufwand, insbesondere durch rechtliche Vorgaben, erkennbar. Auch mussten zusätzliche Stellen geschaffen werden, weil neue rechtliche Vorgaben (z. B. Baurechtsänderung, erhebliche Anspruchsausweitung beim Unterhaltsvorschuss) Mehrarbeit ohne Kostenausgleich verursacht. Für die Einführung eines eGovernment und den Weg zur Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung werden sicher auch zunächst mehr Personalressourcen gebraucht werden. Personal, das so nicht am Markt ist. Es bleibt zu hoffen, dass wirklich bald in Deutschland Bund und Länder für die Kommunen mit einheitlichen Standards endlich Klarheit darüber schaffen, wohin die Reise in diesem Punkt gehen soll. II. 4. Auswirkungen des Tagebaus Die Belastungen für die Stadt aus dem Umsiedlungsgeschehen und auch aus der Notwendigkeit der frühzeitigen Zukunftsplanung zur Vermeidung von Strukturbrüchen steigen insgesamt weiter. Deutlich hat die Landesregierung in der Leitentscheidung formuliert, dass man Initiativen und Strategien zur Stärkung der Region fördern will, aber auch Vorleistungen aus den Kommunen heraus erwartet. Konkret bedeutet dies, dass die Stadt Erkelenz mit Personal-, Sach- und Finanzaufwand, ohne eine Kostenerstattungszusage, zunächst einmal die Thematik bearbeiten muss. Mit der anstehenden Gründung eines Zweckverbandes, gemeinsam mit den Nachbarkommunen, ist man hier gut auf dem Weg und hat Wahrnehmung beim Land erreicht. Definitive Zusagen des Landes gibt es aber nicht. Auch zeigt sich gerade jetzt, wie wichtig es war, die Vereinbarung mit RWE, zu Garantien für die Umsiedlungsbetroffenen, aber auch für die Unterstützung der Stadt, zu schließen. Alle Erschließungsmaßnahmen für die neuen Standorte, aber auch die Entwicklung eines Gewerbegebietes (wichtige Grundlage für die positive Weiterentwicklung) wurden von RWE angegangen und werden von dort finanziell ohne Belastung des städt. Haushalts abgewickelt. Chance: Auf lange Sicht können sich gute Perspektiven ergeben, wenn es gelingt, den Raum um den Tagebau für die Zukunft auszurichten. Auch die Zeichen der Unterstützung durch das Land sind positiv. Seitens des Unternehmens RWE wurden alle Zusagen eingehalten. Unsere geplanten Aktivitäten mit der Gründung eines Zweckverbandes konnten umgesetzt werden, so dass die Voraussetzungen für das gemeinsame Wirken gut sind. Risiko: Leider macht das Land keine konkreten verbindlichen Zusagen und fordert nach wie vor keine Sicherheitsleistungen beim Tagebaubetreiber ein. Die Unterstützungsleistungen von RWE Power bleiben damit weiterhin vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängig. Gerade aktuell erleben wir, wie schnell Energiepolitik und Seite 19 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Unternehmensphilosophie zu Veränderungen führen, die für uns als lokal Betroffene derzeit nicht überschaubare negative Auswirkungen haben könnten. III. Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner Gotzen Zur Vermeidung von Doppelungen wird auf die bereits vom Kämmerer beschriebenen Haushaltsrisiken im Zusammenhang mit Migration und Integration sowie den Aufgaben des Produktbereiches 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hingewiesen. Weitere Herausforderungen zeichnen den Produktbereich 06 sowie den Produktbereich 03 (Schulen) aus. So ist auch in Erkelenz ein deutlicher Anstieg der Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu verzeichnen. Allein für das anstehende Kindergartenjahr 2018/2019 stieg die Versorgungsquote sprunghaft und unerwartet um 11 Prozentpunkte an! Dies führt zu bislang nicht in die Haushaltsplanungen aufgenommenen notwendigen investiven Ausgaben sowie zu dauerhaften Aufwendungen (Personal- und Sachaufwand), die über die bisherige KiBiz-Finanzierung nur unzureichend refinanziert sind. Allein zwischen dem Kindergartenjahr 2017/2018 und 2018/2019 wächst die Summe der Kindpauschalen um 1,6 Millionen Euro (ca. 15%!). Große Bedeutung ist daher der auf Landesseite anstehenden Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung beizumessen. Es bleibt zu hoffen, dass es hierbei zu einer aus Sicht der Kommunen auskömmlichen Finanzierung kommen wird. Wann das - landesseitig schon seit langem angekündigte - Reformvorhaben abgeschlossen wird, ist derzeit nicht erkennbar. Weitere Verlautbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf Bundesebene lassen erkennen, dass auch von Bundesseite weitere kostenintensive Ausweitungen im Bereich der Kindestagesbetreuung anstehen. So ist der Ausbau des Angebots und die Steigerung der Qualität von Kindertagesbetreuungseinrichtungen und des Angebots an Kindertagespflege geplant sowie zusätzlich eine Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Es sind mithin im Bereich der Kindertagesbetreuung weitere enorme Steigerungen der Aufwendungen zu erwarten. Auch weitere teilweise nur in Koalitionsverträgen vereinbarte, teilweise schon durch Landesgesetze verabschiedete Vorhaben auf Bundes- und Landesebene lassen signifikante Aufwandssteigerungen erwarten. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die kommunale Landschaft oft nur eine unzureichende Gegenfinanzierung solcher Änderungen oder neuen Aufgaben verzeichnen konnte. Der gesetzlich nunmehr beschlossene Wechsel von G 8 zu G 9 wird unweigerlich investive Ausgaben zur Schaffung der notwendigen Raumkapazitäten und Aufwendungen für zusätzliches Personal (Hausmeister/Schulsekretärin) nach sich ziehen. Weiterhin ist das große Thema der schulischen Inklusion sowohl fachlich als auch finanziell nicht abschließend gelöst. Die schulische Inklusion lässt deutlich erkennbar die Aufwendungen des Jugendhilfeträgers ansteigen. Auch hier hat das Land die Aufgabe ohne ausreichende Finanzierung der kommunalen Landschaft überlassen, die nunmehr schauen muss, die betroffenen Kinder nicht alleine zu lassen, aber auf einen Ausgleich der Mehrkosten wartet. Die Ankündigung eines Rechtsanspruchs auf Offene Ganztagsbetreuung wird neben der Schaffung von zahlreichen zusätzlichen räumlichen Kapazitäten auch dauerhafte Mehrbelastungen zur Folge haben, wenn keine auskömmliche Finanzierung sicherSeite 20 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz gestellt wird. Bereits heute ist das System des Offenen Ganztages nicht auskömmlich finanziert. So werden zur Sicherstellung des gewünschten qualitativen Niveaus erhebliche kommunale Mittel aufgewandt. Die Finanzierung der sozialen Arbeit an Schulen muss zudem dauerhaft durch Bund oder Land sichergestellt werden. Es darf hierbei nicht bei dem in der Vergangenheit üblichen System einer Anschubfinanzierung bleiben, die dann dazu führt, dass die Aufgabe bei den Kommunen mit samt den Kosten verbleibt. Bislang liegen hierzu nur Absichtserklärungen vor. Auch die bundesseits verabredete Stärkung der kommunalen Bildungsinfrastruktur darf sich nicht auf eine finanzielle Förderung allein der notwendigen Investitionen beschränken. Einmal geschaffen wird eine digitale Bildungslandschaft erhebliche Folgekosten nach sich ziehen, deren Kompensation seitens des Landes erfolgen muss. Die kommunalen Haushalte werden diese Folgekosten ohne finanziellen Ausgleich nicht tragen können. Schon allzu selbstverständlich ist die Sicherstellung des Feuerschutzes in der Stadt Erkelenz durch eine Freiwillige Feuerwehr. Auch an dieser Stelle muss sehr deutlich daran erinnert werden, dass dies eine absolute Ausnahme ist! Nach den gesetzlichen Bestimmungen des BHKG NRW sind mittlere kreisangehörige Kommunen verpflichtet, eine ständig besetzte hauptamtliche Wache zu errichten. Über eine Ausnahmegenehmigung ist die Stadt Erkelenz von dieser Verpflichtung befreit, allerdings nur, soweit über das Ehrenamt die Sicherstellung der Aufgaben nach dem BHKG gewährleistet ist. In Zeiten schwindender Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben und des ständig anwachsenden Aufgabenspektrums ist dies eine stetige Herausforderung. Sollte tatsächlich die Einrichtung einer ständig besetzten hauptamtlichen Wache notwendig werden, ist kurzfristig mit erheblichen personellen Aufwendungen zu rechnen. Dem Ehrenamt jedwede Unterstützung zukommen zu lassen, ist daher gerade auch im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr (wie in vielen anderen Bereichen auch) von großem eigenen Vorteil. IV. Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar Lurweg Im Jahr 2017 ist aus Sicht des Baudezernenten nach wie vor die kontinuierliche Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des Anlagevermögens in Form von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen Erschließungsanlagen eine der Hauptaufgaben des Baudezernates. Wie auch in den letzten Jahren besteht dank einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von entsprechenden Rückstellungen die Chance, den guten Zustand der Anlagen zu erhalten bei gleichzeitiger Nutzung von Spielräumen für neue Investitionen. Der vorhandene Anlagenbestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum bleiben gleichwohl kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen. Mit dem vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Klimaschutzkonzept hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, einen kontinuierlichen Prozess der Nachhaltigkeit fortzuführen. Das ist Verpflichtung und Chance zugleich. Vielen Ideen - auch der ehrenamtlich beteiligten Akteure - zu einer zukunftsweisenden Entwicklung der Seite 21 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Gesamtstadt sind für die nächsten Jahre mit zu planen. Dazu gehört die Entwicklung neuer Baugebiete und Gewerbegebiete, das integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt genauso wie die Zukunftsplanungen der Dörfer am Tagebaurand mit dem begonnenen Prozess für die Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten. Für Venrath und Kaulhausen sind erste Ergebnisse vorhanden, die für die Umsetzungsphase auch ihren Niederschlag in der Haushaltsplanung finden werden. Für Holzweiler ist schon jetzt erkennbar, dass auf Grund der neuen Entwicklung im Zusammenhang mit der Leitentscheidung zum Tagebau Garzweiler II neben dem Dorfentwicklungskonzept ein umfangreiches Infrastrukturprogramm erforderlich wird. Leitungsgebundene Versorgungen und auch Kanäle und Straßen bedürfen umfangreicher Sanierungen. Für die nächsten Jahre werden hier erhebliche Finanzmittel erforderlich sein, aber auch ein umfangreicher Personaleinsatz. Die gute Beschäftigungslage auf dem Arbeitsmarkt führt auch seit geraumer Zeit dazu, dass technisches Personal auch für die Stadtverwaltung Erkelenz immer schwieriger zu gewinnen ist. Die Einwohnerentwicklung im Jahr 2017 ist weiterhin positiv. Die anstehenden Planungsaufgaben für Schulen und Kindertagesstätten zeugen davon, dass diese Entwicklung offensichtlich auch in den nächsten Jahren Bestand hat. Hinzu kommen für die nächsten Jahre auch die weiteren kommunalen Projekte im Umsiedlungsstandort Keyenberg/Kuckum/Ober-/Unterwestrich und Beverath. Die Grundstücksentwicklungsgesellschaft feiert im Jahr 2018 ihr 20-jähriges Jubiläum. Die Planungen für die Baugebietsentwicklungen für die nächsten 10 Jahre sind bereits weit fortgeschritten, so dass die Aufgaben auch in Zukunft gesichert sind. Dadurch ergeben sich auch hier für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen Dezernat große Herausforderungen. Die stetige Nachfrage nach Baugrundstücken und die erfreuliche Entwicklung im Bereich der Gewerbeflächen erfordern zusätzlichen Planungsaufwand bis hin zur Überarbeitung der Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet. Durch die braunkohlenbedingten Umsiedlungen verteilen sich die Einzugsbereiche der Wasserverbände neu mit Auswirkungen auf die Abwasserreinigungsanlage der Stadt Erkelenz. Die positive Siedlungsflächenentwicklung wird zukünftig auch durch vorhandene Kapazitäten im Bereich der Abwasserreinigung bestimmt werden. Erste Gespräche im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Regionalplanes im Bereich der Bezirksregierung Köln zeigen, dass städtebauliches Wachstum mit Augenmaß betrieben werden muss, aber auch aus Sicht der neuen Landesregierung unumgänglich ist. Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum ist eines der wichtigsten politischen Zielsetzungen für die nächsten Jahre. Dem wird sich auch Erkelenz nicht verschließen können. Vielleicht kann der mittlerweile gegründete Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler II, der Mitte des Jahres 2018 seine Arbeit konkret aufnehmen wird, mit der Zukunftsvision für eine regionale Entwicklung auch zu diesem Thema wertvolle Arbeit leisten. Gute Haushaltslagen führen im Regelfall zu viel Arbeit im technischen Dezernat. Das ist auch für das Jahr 2018 und die folgenden Jahre bereits erkennbar. Spannende und interessante Bauaufgaben erfordern qualifiziertes Personal, dessen Gewinnung Seite 22 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz immer schwieriger wird. Das wird auf absehbare Zeit sicherlich die größte Herausforderung sein.“ Die Örtliche Rechnungsprüfung begrüßt die Tatsache, dass im Lagebericht weiterhin die Chancen und Risiken für die Stadt Erkelenz dargestellt werden. Um die daraus resultierenden finanziellen Belastungen in zukünftigen Haushalten seriös planen zu können, sollten diese Risiken, falls möglich, bewertet werden. ' ( Der Landrat des Kreises Heinsberg teilt mit Schreiben vom 09.01.2017 mit, dass gem. § 75 Abs. 2 GO NRW der Haushalt für das Haushaltsjahr 2017 in Planung und Rechnung ausgeglichen sein muss. Er ist dann ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Die Haushaltsplanung 2017 ging von einem negativen Jahresergebnis von -1.720.000,00 € aus. Der Jahresabschluss 2017 hat ergeben, dass der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe der Aufwendungen um 5.603.711,99 € übersteigt. Somit beträgt das Jahresergebnis 2017: 3.883.711,99 €. Gemäß § 3 des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes konnten die Jahresüberschüsse der Jahre 2007 – 2009 in Höhe von 7.822.725,81 durch Ratsbeschluss vom 18.12.2013 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der aktuelle Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt zum 31.12.2017: 11.223.161,02 €. Nach erfolgtem Ratsbeschluss wird der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 3.883.711,99 € die Ausgleichsrücklage auf 15.106.873,01 € erhöhen. Dieser Bestand der Ausgleichsrücklage wird voraussichtlich die Genehmigungspflicht zukünftiger Haushaltssatzungen der Stadt Erkelenz durch die Aufsichtsbehörde des Kreises Heinsberg für den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnisplanung verhindern. In Jahr 2017 wurde erneut von der Regelung des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW Gebrauch gemacht. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW sieht vor, das Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen sind, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechnet werden können. Die einzelnen Aufwendungen und Erträge der betroffenen Finanzvorfälle sind, wie es § 43 Abs. 3 GemHVO NRW fordert, im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Die Gesamtsumme der betroffenen Finanzvorfälle beträgt im Jahr 2017 jedoch lediglich -20.227,21 € (Vorjahr: -109.372,24 €). Der Bestand der allgemeinen Rücklage beträgt zum Bilanzstichtag 31.12.2017: 189.259.422,71 €. In der nachfolgenden Tabelle sind die prognostizierten Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2017, die tatsächlichen Ergebnisse der Jahre 2013 bis 2017 sowie die Seite 23 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Ergebnisplanungen der Jahre bis 2021 auf Basis des Haushaltsplanes 2018 dargestellt. Prognose und Entwicklung der Jahresergebnisse: ordentliche Erträge Planung 2013 Ergebnis 2013 Planung 2014 Ergebnis 2014 Planung 2015 Ergebnis 2015 Planung 2016 Ergebnis 2016 Planung 2017 Ergebnis 2017 Planung 2018 Planung 2019 Planung 2020 Planung 2021 83.398.464,00 € 83.125.363,24 € 83.556.114,00 € 84.785.317,94 € 83.302.351,00 € 87.308.293,65 € 90.107.665,00 € 94.699.068,80 € 95.770.015,00 € 99.360.051,80 € 100.413.350,00 € 100.865.047,00 € 102.234.495,00 € 103.943.387,00 € ordentliche Aufwendungen -89.249.421,00 € -89.145.829,40 € -90.625.627,00 € -89.895.674,46 € -91.066.023,00 € -92.637.835,69 € -98.481.200,00 € -99.891.909,27 € -102.860.939,00 € -101.053.742,79 € -106.042.507,00 € -105.947.882,00 € -105.996.249,00 € -107.290.926,00 € Finanzerträge 5.517.005,00 € 6.452.091,33 € 6.064.405,00 € 5.679.751,85 € 6.060.132,00 € 6.232.165,38 € 5.965.935,00 € 6.446.939,28 € 5.985.055,00 € 6.150.479,97 € 5.928.654,00 € 5.787.401,00 € 5.723.655,00 € 5.807.602,00 € Zinsen u. so. Finanzaufwendungen -1.398.048,00 € -1.012.404,54 € -1.174.892,00 € -987.644,28 € -956.460,00 € -823.160,98 € -882.400,00 € -584.219,56 € -614.131,00 € -573.076,99 € -585.497,00 € -532.566,00 € -481.901,00 € -437.063,00 € Jahresergebnis -1.732.000,00 € -580.779,37 € -2.180.000,00 € -418.248,95 € -2.660.000,00 € 79.462,36 € -3.290.000,00 € 669.879,25 € -1.720.000,00 € 3.883.711,99 € -286.000,00 € 172.000,00 € 1.480.000,00 € 2.023.000,00 € Die Ergebnisrechnung des Jahres 2017 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.883.711,99 € ab. Der prognostizierte Fehlbetrag betrug ursprünglich 1.720.000,00 €. Dies entspricht einer Verbesserung von 5.603.711,99 €. Die Jahresergebnisplanung 2018 sieht noch ein negatives Jahresergebnis vor. Für die künftigen Haushaltsjahre weist der Haushaltplan 2018 positive Jahresergebnisplanungen bis einschließlich 2021 aus. Trotzdem sollte aus Sicht der Örtlichen Rechnungsprüfung weiterhin besonderes Augenmerk auf eine verstärkte Ausgabendisziplin gelegt werden, damit aus Planzahlen dann auch wirklich positive Ergebniszahlen werden. Wie wiederholt in den letztjährigen Prüfberichten dargestellt, hängt die finanzielle Leistungsfähigkeit weiterhin zunehmend von der Ausgestaltung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) ab. Die Örtliche Rechnungsprüfung verbleibt bei der Aussage, dass zukünftig die finanziellen Belastungen, die der Gesetzgeber der Stadt Erkelenz auferlegt, ggf. nicht entsprechend ausgeglichen werden können. Es gilt, dieses Risiko auch weiterhin genau zu beobachten und evtl. rechtzeitig vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um der Stadt Erkelenz durch das weitere Vorhandensein einer Ausgleichsrücklage ein gewisses Potential für die Zukunft zu ermöglichen. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass im Jahresabschluss 2017 die Ausgleichsrücklage einen Bestand in Höhe von 11,2 Mio. € ausweist. Dennoch dürfen die städtischen Anstrengungen zum Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 2 GO trotz der ergriffenen Konsolidierungsmaßnahmen und der in Aussicht gestellten positiven Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 - 2021 nicht nachlassen. Es gilt weiterhin die städtischen Konsolidierungspotentiale auszuschöpfen, um dem stetig drohenden Eigenkapitalverzehr entgegenzuwirken. Seite 24 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Bedenkt man, dass die Stadt Erkelenz für das Planjahr 2018 noch mit einem Fehlbedarf von 286.000,00 € rechnet, dürfen die vorgenannten Aussagen nicht unbeachtet bleiben. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass bei weiteren positiven Jahresergebnissen, trotz des für das Planjahr 2018 prognostizierten Fehlbetrages, die Ausgleichsrücklage noch einige Jahre erhalten bleibt. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Erkelenz scheint demnach für die nächsten Jahre gesichert. ) * Bei der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wurden keine Unrichtigkeiten oder schwer wiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen festgestellt. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wurde am 23.03.2018 durch den Kämmerer aufgestellt, am gleichen Tage durch den Bürgermeister bestätigt und am 26.04.2018 über den Hauptausschuss dem Rat der Stadt Erkelenz zur Feststellung zugeleitet. Durch Ratsbeschluss vom 02.05.2018 wurde die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen. Dieser bedient sich gem. § 59 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 101 Abs. 8 GO NRW der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Örtliche Rechnungsprüfung stellt fest, dass der Jahresabschluss 2017 fristgerecht durch den Kämmerer aufgestellt wurde. Die Örtliche Rechnungsprüfung weist wiederholt darauf hin, dass nach § 95 Abs. 3 GO NRW der Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres 2017 dem Rat zur Feststellung hätte zugeleitet werden müssen, also bis zum 31.03.2018. Von daher ergeht durch die Örtliche Rechnungsprüfung wie in den Vorjahren auch lediglich der Hinweis darauf, dass § 95 Abs. 3 GO NRW weiterhin Gültigkeit hat. Seite 25 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz + ,- ) + Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichtes liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten, pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Dazu hat die Örtliche Rechnungsprüfung die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz (Anlage 1) sowie dem Anhang (Anlage 2) und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 (Anlage 3) der Stadt Erkelenz geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften zur Rechnungslegung nach der GO NRW bzw. GemHVO NRW aufgestellt. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages wurde die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung geprüft. Hierfür notwendige Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt, erforderliche Aufklärungen und Nachweise erteilt. Redaktionelle Änderungen und bei der Prüfung aufkommende Fragestellungen wurden im Vorfeld mit dem Kämmerer besprochen und ausgeräumt. + - ) Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Prüfung nach den §§ 101 und 103 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) bzw. Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Aussage trifft und somit der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlern sind. Auf der Grundlage des vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) entwickelten risikoorientierten Prüfungsansatzes ist eine am Risiko der Stadt Erkelenz ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt worden. Seite 26 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Die Prüfung eines Jahresabschlusses beginnt nicht etwa erst in dem Zeitpunkt, zu dem er aufgrund des Beschlusses des Rates der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt wird. Vielmehr werden zahlreiche Prüfbereiche bereits vorher unterjährig im Laufe des entsprechenden Haushaltsjahres betrachtet. So können im Rahmen des risikoorientierten Prüfungsansatzes bereits frühzeitig mögliche Fehlerquellen festgestellt werden. Dies wiederum ermöglicht es, so rechtzeitig gegenzusteuern, dass es bei der Erstellung des Jahresabschlusses erst gar nicht zu entsprechenden Fehlern und, in der Folge davon, zu Prüfbeanstandungen kommt. Alle Prüfbetrachtungen und -ergebnisse fließen anschließend in die Prüfung des Jahresabschlusses ein. Folgende Prüfbereiche wurden bereits unterjährig betrachtet: Überwachung der Finanzbuchhaltung Kontrollen fanden hier insbesondere in den nachstehend genannten Bereichen statt: Dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklungsstelle (ZAS) anhand folgender Prüfungen in 2017: - Behandlung ungültiger Schecks, - Prüfung des Handvorschusses bei der ZAS, - Tägliches Abgleichen der Finanzmittelkonten mit den Bankkonten (sog. Tagesabschluss) - Behandlung der Bürgschaften innerhalb des Verwahrgelasses Darüber hinaus hat die Gemeindeprüfungsanstalt NRW im Jahr 2018 die Zahlungsabwicklungsstelle überörtlich geprüft und hierüber einen gesonderten Prüfbericht erstellt. Dieser Prüfbericht wird in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss am 08.11.2018 zur Kenntnis gegeben. Unvermutete Prüfungen der dezentralen Erledigung der Zahlungsabwicklung bei folgenden Einnahmekassen (grundsätzlich einmal jährlich): Bauaufsicht, Bücherei, Bürgerbüro, ERKA-Bad, Ordnungsamt Außendienst, Ordnungsamt Gewerbestelle, Ordnungsamt Standesamt, Ordnungsamt Straßenverkehrsangelegenheiten. Prüfungsinhalte sind dabei die Ermittlung der Kassen-Ist-Bestände und der KassenSoll-Bestände sowie Vergleiche hinsichtlich ihrer Übereinstimmung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Buchführung einschließlich der hierzu erforderlichen Belege mit Hilfe der Auswertungen aus dem Kassenprogramm „KomCash“ oder sonstigen Belegen, dem Buchführungssystem Infoma sowie die wirtschaftliche und ordnungsmäßige Erledigung der Kassengeschäfte. Seite 27 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Vergabeprüfungen Im Jahr 2015 wurde bei der Stadt Erkelenz erstmals eine Vergabestelle eingerichtet. Diese ist dem Amt 30 / Rechts- und Ordnungsamt zugeordnet. Seit Juli 2017 bietet die Vergabestelle auch die elektronische Vergabe (E-Vergabe) an. Hierzu bedient man sich einer Vergabeplattform, die auch von einigen anderen kreisangehörigen Kommunen genutzt wird. Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter bei EU-Ausschreibungen verpflichtend. Vorbeugende und begleitende Kontrollen sowohl bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen als auch bei Bauaufträgen mit den folgenden Schwerpunkten wurden durchgeführt: - - Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Überwachung der Einhaltung der Vergaberichtlinien, Beteiligung an Submissionsterminen incl. anschließender formaler Prüfung der Angebotsunterlagen, Überprüfung von Vergabeangelegenheiten mit entsprechenden Prüfvermerken bzw. Prüffeststellungen für folgende neun Organisationseinheiten: Amt 10, 30, 40, 50/51, 60, 61, 63, 66 sowie das Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz, ggf. zusätzlich mit Sitzungsvorlagen bei Entscheidungen durch den Ausschuss, Prüfung von Schlussrechnungen über 5.000,00 € zuzgl. Umsatzsteuer, Prüfung von Schlussrechnungen bei Aufträgen zwischen 2.500,00 € bis 5.000,00 € zzgl. Umsatzsteuer mit einer Auftragsüberschreitung, Prüfung von Rechnungen über 1.000,00 € zuzgl. Umsatzsteuer ohne vorherige Auftragseinbuchung Vorprüfungen für den Landesrechnungshof Hier wurden in verschiedenen Bereichen Prüfungen für den Landesrechnungshof NRW wahrgenommen und die Ergebnisse für diesen in Bezug auf die zweckentsprechende Verwendung der eingesetzten Landesmittel dokumentiert. Zu Beginn des Folgejahres erhält der Landesrechnungshof NRW einen Bericht über das abgelaufene Arbeitsjahr. - Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Fischereiabgabe, Mittel für Kriegsgräberpflege, Wohngeld, Wohnungsbaumittel nach dem Wohnungsbindungsgesetz, Unterhaltung der Übergangsheime für Spätaussiedler, Ersatz von Aufwendungen bei Lehrgängen von Feuerwehrleuten auf Landesebene Seite 28 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Sonderprüfungen Sonderprüfungen in den verschiedenen Ämtern und Sachgebieten der Verwaltung sowie projektbezogene Überprüfungen fanden statt, zu Themen wie - Prüfung von Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage im Amt für Kommunalwirtschaft, Produkt- und risikoorientierte Prüfung im Bereich der Grundschulen, Elternbeiträge OGS, beim Amt für Bildung u. Sport, IT- Prüfung Open Prosoz in der Version 2016.2.0.0 Anwendung für die öffentliche Sozialverwaltung in der Stadt Erkelenz, beim Amt für Kinder, Jugend, Familie u. Soziales, Prüfung der Rechteverwaltung in Infoma NAV 7, Zugriffsrechte im Buchführungssystem im Amt für Kommunalwirtschaft, Stichprobenartige Prüfung der Sonderposten für Landeszuwendungen, Prüfung des Verwaltungshandelns auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Prüfung des sozialen Bereiches Im Rahmen der Rechtsgrundlagen des Zwölften Sozialgesetzbuches sowie der hierzu ergangenen Weisungen des örtlichen Trägers der Sozialhilfe (Kreis Heinsberg) sind schwerpunktmäßig folgende Bereiche betrachtet worden: Prüfung des Abrechnungsverfahrens der Sozialhilfeleistungen (Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung; Hilfe zum Lebensunterhalt für diejenigen, die keine Leistungsansprüche nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch haben; Hilfen in besonderen Lebenslagen) sowie Ermittlung der Ein- und Auszahlungen einschließlich Überprüfung der monatlichen Abrechnungen mit dem örtlichen Träger (§ 3 II SGB XII), Prüfung von Einzelfallentscheidungen, Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung an den Kreis Heinsberg, zusätzlich: Erteilung eines Untertestates an den Kreis Heinsberg im Zusammenhang mit den Grundsicherungsleistungen gem. § 7 Abs. 2 Ausführungsgesetz SGB XII NRW. Weiterhin erfolgte auch in 2017 die Prüfung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie der Einsatz der Mitarbeiter wurden unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte bereits unterjährig während des laufenden Jahres 2018 und nach Zuleitung des zahlenmäßigen Abschlusses durch den Rat im Zeitraum vom 03.05.2018 bis 20.10.2018 mit Unterbrechungen. Seite 29 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Stichprobengestützte Prüfungen der Nachweise für die Bilanzierung und der Angaben im Lagebericht wurden vorgenommen. Angewandte Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze wurden auf ihre Einhaltung überprüft. Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes waren die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben. Die Angaben sind unter Berücksichtigung der während der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse beurteilt worden, ob sie im Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern so vorgenommen wurde, dass eine Stetigkeit für künftige Festlegungen von Abschreibungen gewährleistet wird. Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie der Verbindlichkeiten hat sich die Örtliche Rechnungsprüfung in Stichproben überzeugt. Die Rückstellungen wurden auf Vollständigkeit untersucht. Die zutreffende Ermittlung der Rückstellungshöhe wurde durch eine stichprobenhafte Prüfung der Berechnungen vorgenommen. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für das Prüfungsurteil bildet. . ! / * % . ( & 0 ) Die Stadt Erkelenz bedient sich zur Führung der Bücher der elektronischen Datenverarbeitung. Die Datenverarbeitung erfolgt seit dem 01.01.2011 mit der Buchhaltungssoftware New System Kommunal INFOMA, welches die bis dahin eingesetzte Software „KIRP“ ersetzt. Das Testat für die Buchhaltungssoftware New System Kommunal, INFOMA wurde durch die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Aachen ausgestellt und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Daneben befindet sich Verwaltungssoftware und PC-Standard-Software wie z.B. MSEXCEL, MS-Outlook, MS-Word etc. im Einsatz. Als Betriebssystem wurde Windows 7 eingesetzt. Nach den Prüfungsfeststellungen gewährleistet der auf Grundlage des NKF Kontenrahmens erstellte und für den Jahresabschluss angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden Seite 30 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Schlussbilanz zum 31.12.2016 wurden richtig in das Berichtsjahr 2017 vorgetragen. Der Jahresabschluss 2017 wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und vom Kämmerer der Stadt Erkelenz aufgestellt. Die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz, zuletzt geändert am 15.09.2016, regelt die vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft laufend unterjährig die Einhaltung dieser Dienstanweisung. Des Weiteren wurde eine zusätzliche Überprüfung der Buchungsbelege im Rahmen der Jahresabschlussprüfung stichprobenartig durchgeführt. Dies hat zu keinerlei wesentlichen Beanstandungen geführt. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände und die Nachweise zum Kapital, der Schulden, der Rückstellungen, der Sonderposten und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht. Die von der Stadt Erkelenz getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sind geeignet, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach der Feststellung der Örtlichen Rechnungsprüfung den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. . 1 Die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Teilrechnungen sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände und die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in ausreichendem Maße gebildet. Die Investitionen ausgewiesen. wurden entsprechend einzeln in der Teilfinanzrechnung Der Anhang enthält gem. § 44 GemHVO NRW die notwendigen Erläuterungen der Bilanz, der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung, insbesondere die von der Stadt Erkelenz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Die mit Hilfe der Prüfsoftware erstellte Bilanz für den Jahresabschluss 2017 stimmt mit der Bilanz des Jahresabschlusses der Stadt Erkelenz 2017 überein. Seite 31 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses hat die Örtliche Rechnungsprüfung keine Umbuchungs- oder Umgliederungsvorschläge gemacht. Die Haushaltssatzung 2017 setzt in § 5 den Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 12.000.000,00 € fest. Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wurden im Haushaltsjahr 2017 nicht aufgenommen. Der Bestand an liquiden Mittel zum 31.12.2017 beträgt insgesamt 9.079.938,51 €. Die Örtliche Rechnungsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2017 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen aufgestellt worden ist und den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und den sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht. . Gem. § 48 der GemHVO ist der Lagebericht so zu fassen, das ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO NRW, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zugrunde liegende Annahmen sind anzugeben. Gemäß der Handreichung für Kommunen des Innenministers für das Land NRW (7. Auflage) muss der gemeindliche Lagebericht, als eigenständiges Instrument innerhalb des Jahresabschlusses, die Sicht der Gemeindeführung (Bürgermeister, Kämmerer und Verwaltungsvorstand) wiederspiegeln. Seite 32 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Aufgrund der Initiative der Örtlichen Rechnungsprüfung wird der vom Kämmerer verfasste Lagebericht um die Chancen- und Risikoeinschätzung für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz durch den Verwaltungsvorstand ergänzt. Es wird deutlich, dass es auch im Jahr 2017 und den folgenden städtischen Haushalten nicht zu vernachlässigende Risiken gibt. Aus der Betrachtung dieser Risiken wird jedoch auch deutlich, dass diese vielfach nicht finanziell zu beziffern sind, weil seriöse Grundannahmen fehlen. Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt, wie in den Vorjahren die zitierten Risiken weiterhin kritisch zu beobachten, um ggf. rechtzeitig tätig zu werden. Risikomanagement ist originäre Aufgabe des Behördenleiters. Abschließende Einschätzung der Örtlichen Rechnungsprüfung: Der Lagebericht 2017 entspricht nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. Die Prüfung ergab, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht; insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt, alle weiteren nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Der Örtlichen Rechnungsprüfung sind keine nach Schluss des Haushaltsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. .+ Der Anhang enthält die nach § 44 GemHVO NRW erforderlichen Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und gibt sonstige Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden allgemein angegeben. Die Positionen der Ergebnisrechnung und die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit wurden erläutert. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 GemHVO NRW beizufügen. Seite 33 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz .. - 0 Der nach § 45 GemHVO NRW beizufügende Anlagenspiegel entspricht in der Form dem vom Innenministerium per Runderlass vom 24.02.2005, zuletzt geändert am 17.12.2012, vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 23). Im Anlagenspiegel wird die gesetzlich geforderte Entwicklung der Posten des Anlagevermögens vollständig und richtig dargestellt. .2 0 Der nach § 46 GemHVO NRW beizufügende Forderungsspiegel entspricht in der Form dem o.a. Runderlass vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 24). Der Forderungsspiegel enthält alle öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterteilt nach der jeweiligen Restlaufzeit und entspricht damit den gesetzlichen Forderungen. .3 0 Der nach § 47 GemHVO NRW beizufügende Verbindlichkeitenspiegel entspricht in der Form dem o.a. Runderlass vorgegebenen Muster (VV Muster zur GO NRW und GemHVO NRW, Anlage 25). Der Verbindlichkeitenspiegel enthält die gesetzlich geforderte Aufstellung aller bilanzierungspflichtigen Verbindlichkeiten. Sie sind entsprechend ihrer Restlaufzeit unterteilt. Nachrichtlich angegeben wurden die Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Ausfallbürgschaften. .4 % 0 Ein Rückstellungsspiegel ist gesetzlich nicht gefordert. Ein Rückstellungsspiegel trägt zur Übersichtlichkeit der in der gemeindlichen Bilanz angesetzten Rückstellungen bei, denn er macht die einzelnen Wertansätze transparent und nachvollziehbar. Das Schema des Rückstellungsspiegels kann die Gemeinde auf ihre örtlichen Bedürfnisse übertragen und ausgestalten (S. 3447 der 7. Auflage der Handreichung des Innenministers NRW). Davon hat der Kämmerer Gebrauch gemacht. Der Rückstellungsspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. .5 6 % 7 7 Die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände wurde auf der Grundlage der vom Innenministerium bekannt gegebenen Abschreibungstabelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse erstellt (Stand 01.04.2016). Die Örtliche Rechnungsprüfung hat sich davon überzeugt, dass die Bestimmung der Nutzungsdauern entsprechend vorgenommen wurde. Seite 34 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz 2 ! / 2 8 * & 8 & / Die Gemeindeordnung NRW, die Hauptsatzung sowie die als Satzung beschlossene Zuständigkeitsordnung regeln die Zuständigkeitsverteilung zwischen Rat, Ausschüssen und Bürgermeister. Zur Geschäftsführung von Rat und Ausschüssen hat der Rat eine Geschäftsordnung erlassen. Rat und Ausschüsse tagen regelmäßig. Gefasste Beschlüsse werden jeweils in einer Niederschrift aufgenommen. Die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse werden vom Bürgermeister vorbereitet und ausgeführt. Der Bürgermeister unterrichtet den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten. Rat und Ausschüsse überwachen die Durchführung ihrer Beschlüsse. In der Verwaltung bestehen ein Dezernatsverteilungsplan, ein Organisations- und Geschäftsverteilungsplan sowie diverse Dienst- und Geschäftsanweisungen. Die Regelungen entsprechen den Bedürfnissen der Stadt. 2 8 & Die Haushaltsgrundsätze (Vollständigkeit, Wirtschaftlichkeit, Haushaltswahrheit und -klarheit, Finanzmittelbeschaffung) wurden beachtet. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung entspricht den geltenden Vorschriften. Planabweichungen werden systematisch untersucht. Haushaltsatzung und Haushaltsplan enthalten alle erforderlichen Angaben, ihre Form entspricht den gesetzlichen Vorgaben. 2 8 & Die mittelfristige Ergebnisplanung 2018 zeigt auf, dass ab den Planjahren 2019 einschließlich 2020 voraussichtlich Jahresüberschüsse erwirtschaftet werden. Erfreulich ist die Entwicklung der Verbindlichkeiten in den letzten Jahren. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (Summe der gelben Markierungen) wurden weiter von bisher 14.373.760,56 € in 2016 um 2.498.586,12 € auf 11.875.174,44 € in 2017 reduziert. Zur besseren Darstellung wird auf die folgende Tabelle verwiesen: Seite 35 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus aus Krediten für Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von Krediten für Investitionen von Sonstigen Investitionen vom von übrigen Kreditgebern Banken und öffentlichen Bereich Kreditinstituten 1.023.463,18 € 8.692.093,06 € 16.095.486,84 € 975.859,86 € 8.393.188,58 € 14.844.841,15 € 928.256,54 € 10.079.139,60 € 11.610.605,72 € 880.653,22 € 9.733.309,54 € 10.436.486,17 € 2.833.049,90 € 9.370.181,34 € 9.396.807,84 € 2.722.946,58 € 17.520.732,36 € * 2.425.343,26 € 13.909.579,84 € 1.000.000,00 € * 3.427.739,94 € 10.046.020,62 € 900.000,00 € * 3.130.136,62 € 7.945.037,82 € 800.000,00 € * Verbindlichkeiten aus Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Sonstige Erhaltene Summe Krediten zur aus Lieferung u. aus Verbindlichkeiten Anzahlungen Verbindlichkeiten Liquiditäts- Leistungen Tranferleistungen sicherung 0,00 € 1.072.456,81 € 958.459,93 € 15.156.189,68 € 42.998.149,50 € 0,00 € 1.048.507,67 € 149.818,07 € 14.959.937,74 € 40.372.153,07 € 0,00 € 831.074,17 € 248.727,98 € 12.313.260,30 € 36.011.064,31 € 0,00 € 861.408,45 € 752.511,50 € 5.124.961,70 € 27.789.330,58 € 0,00 € 1.046.533,25 € 658.344,71 € 3.237.687,01 € 26.542.604,05 € 0,00 € 953.610,90 € 266.376,71 € 233.555,08 € 1.040.529,88 € 22.737.751,51 € 0,00 € 1.558.525,30 € 543.064,78 € 228.197,80 € 798.514,82 € 20.463.225,80 € 0,00 € 1.965.175,05 € 567.897,37 € 268.271,51 € 1.928.273,32 € 19.103.377,81 € 0,00 € 1.337.663,45 € 216.054,21 € 445.959,72 € 2.352.136,32 € 16.226.988,14 € Im Anhang zum Jahresabschluss 2017 wird erläutert, dass die Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt sind. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten nehmen die erhaltenen Anzahlungen ein, in die noch nicht verbrauchte und für investive Zwecke gebundene Zuwendungen einzubuchen sind, bis das geförderte Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist. Sobald das entsprechende Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten umgebucht. Bis 2013 wurden diese „erhaltenen Anzahlungen“ im Bilanzposten „sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. In der Spalte „Verbindlichkeiten von Sonstigen“ ist eine Verbindlichkeit gegenüber der Walter- u. Elfriede Meyer Stiftung ausgewiesen. 3 1 3 1 Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Bei der Stadt Erkelenz wurde zum 01.01.2007 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt, so dass seit diesem Zeitpunkt alle Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) erfasst werden. Daraus ergibt sich auch die Verpflichtung, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres eine Bilanz aufzustellen. Die Bilanz der Stadt Erkelenz zum 31.12.2017 schließt mit einer Bilanzsumme von 412.989.730,12 € ab. Zusammengefasst stellt sich die Bilanz 2017 der Stadt Erkelenz vergleichsweise zu den Vorjahren wie folgt dar: Seite 36 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Summe 31.12.2011 392.287.936,06 € 15.491.679,35 € 31.12.2012 390.433.939,77 € 13.213.894,79 € 31.12.2013 382.716.147,38 € 20.334.149,75 € 31.12.2014 383.395.893,65 € 22.326.242,96 € 31.12.2015 377.204.050,91 € 27.495.829,54 € 31.12.2016 379.048.438,85 € 27.397.483,12 € 31.12.2017 Differenz Vorjahr 378.237.954,93 € -810.483,92 € 30.108.144,81 € 2.710.661,69 € 3.668.193,67 € 4.139.765,77 € 4.218.705,31 € 4.160.044,45 € 3.917.577,69 € 4.188.197,99 € 4.643.630,38 € 455.432,39 € 411.447.809,08 € 407.787.600,33 € 407.269.002,44 € 409.882.181,06 € 408.617.458,14 € 410.634.119,96 € 412.989.730,12 € 2.355.610,16 € Passiva 31.12.2011 Eigenkapital 206.726.232,37 € Sonderposten 115.443.487,81 € Rückstellungen 45.600.832,77 € Verbindlichkeiten 36.011.064,31 € Passive Rechnungs7.666.191,82 € abgrenzungsposten Summe 411.447.809,08 € 31.12.2012 203.646.952,58 € 119.800.446,89 € 48.158.398,60 € 27.789.330,58 € 31.12.2013 202.796.411,03 € 119.118.728,85 € 50.346.680,02 € 26.542.604,05 € 31.12.2014 201.511.967,81 € 125.636.779,08 € 50.998.136,35 € 22.737.751,51 € 31.12.2015 201.577.366,46 € 124.104.674,11 € 53.522.357,21 € 20.463.225,80 € 31.12.2016 202.337.064,36 € 125.553.773,97 € 54.494.204,45 € 19.103.377,81 € 31.12.2017 Differenz Vorjahr 206.037.847,55 € 3.700.783,19 € 125.979.504,70 € 425.730,73 € 54.214.256,24 € -279.948,21 € 16.226.988,14 € -2.876.389,67 € 8.392.471,68 € 8.464.578,49 € 8.997.546,31 € 8.949.834,56 € 9.145.699,37 € 10.531.133,49 € 1.385.434,12 € 407.787.600,33 € 407.269.002,44 € 409.882.181,06 € 408.617.458,14 € 410.634.119,96 € 412.989.730,12 € 2.355.610,16 € In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrichtung und Vertretern der Örtlichen Rechnungsprüfung (VERPA) ist für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommunen in NRW ein NKFKennzahlenset erarbeitet worden. Dieses Kennzahlenset macht eine Bewertung des Haushalts und der wirtschaftlichen Lage jeder Gemeinde nach einheitlichen Kriterien möglich, auch wenn dies durch unterschiedliche Stellen vorgenommen wird. Bei den Betrachtungen bietet es sich an, die Kennzahlen mit Hilfe von Zeitreihen zu bewerten. Zur besseren Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage hat die Örtliche Rechnungsprüfung wesentliche betriebswirtschaftliche Kennzahlen und ausgewählte Eckdaten im folgenden Überblick erfasst. Ungewöhnliche Kennzahlen zur Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage sowie ungewöhnliche Bilanzposten liegen nicht vor. Die Örtliche Rechnungsprüfung hat die Kennzahlen „Eigenkapitalquote 1“ und „Eigenkapitalquote 2“ seit der Einführung des NKF im Jahr 2007 betrachtet. Diese Kennzahlen analysieren die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation. Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1 (EkQ1)“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Die Kennzahl kann bei einer Gemeinde ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Zielrichtung: Die Eigenkapitalquote soll möglichst hoch sein. Eigenkapitalquote 1 = Eigenkapital × 100 = 206.037.847,55 € x 100 = 49,89 % Bilanzsumme 412.989.730,12 € Vorjahr: 49,27 % Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen. Seite 37 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2 (EkQ2)“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Gemeinden die Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter oft einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um diese „langfristigen“ Sonderposten erweitert. Zielrichtung: Die Eigenkapitalquote soll möglichst hoch sein. Eigenkapitalquote 2 = (Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 Bilanzsumme = (206.037.847,55 € + 93.491.186,06 € + 32.004.071,99 €) x 100 = 412.989.730,12 € Vorjahr: 80,28% 79,73% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sopo Zuwendungen/ Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 und 2.2 GemHVO NRW zu erfassen. Unter der Wertgröße „Bilanzsumme“ ist die Summe der Passivseite der Bilanz nach § 41 Abs. 4 GemHVO NRW zu erfassen. Sowohl die „Eigenkapitalquote 1“ als auch die „Eigenkapitalquote 2“ liegen im interkommunalen Vergleich damit erfreulicherweise weit über den Durchschnittswerten. Eigenkapitalquote 1 2 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 52,50% 79,50% 52,42% 78,80% 51,96% 77,54% 51,40% 77,69% 50,24% 77,94% 49,94% 79,02% 49,79% 78,81% 49,16% 79,60% 49,33% 79,54% 49,27% 79,73% 49,89% 80,28% IKVS Vergleich Median 2017 32,09% 57,69% Je höher die Eigenkapitalquote umso höher ist die Bonität des Unternehmens. Die Axians Interkommunale Vergleichs-Systme GmbH (IKVS) bietet den Kommunen die Verknüpfung ihrer Finanzdaten mit statistischen Daten an. Die Vergleichszahlen aus dem IKVS werden immer aussagekräftiger. Bei der Jahresabschlussprüfung 2015 standen lediglich 20 Vergleichskommunen im System bereit. Nunmehr fließen Vergleichszahlen von bereits 45 Kommunen in den IKVS Vergleich ein. Die Ergebnisse des Interkommunalen Vergleichsportals (IKVS) basieren auf den Daten von 45 kreisangehörigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen der Größenordnung 33.392 – 53.392 Einwohner. (Einwohnerzahl Erkelenz +/- 10.000) Seite 38 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Erstmals mit dem Jahresabschluss 2014 wurden neben den oben genannten Kennzahlen weitere Kennzahlen in den Jahresabschluss mit aufgenommen: Dies sind im Einzelnen: Die Kennzahl „Abschreibungsintensität (AbI)“ gibt das Verhältnis der Abschreibungen auf das Anlagevermögen zu den ordentlichen Aufwendungen an. Sie zeigt damit in welchem Umfang die Gemeinde durch den Wertverlust des Anlagevermögens belastet wird. Je höher der Abnutzungsgrad, umso höher ist das durchschnittliche Alter des Vermögens, umso höher ist die Notwendigkeit zukünftiger Investitionen. Zielrichtung: Die Abschreibungsintensität soll möglichst niedrig sein. Abschreibungsintensität = Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen × 100 Ordentliche Aufwendungen 7.642.125,58 € x 100 101.053.742,79 € = 7,56 % = Vorjahr: 7,63 % IKVS: 7,63 % Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen, die in einem unmittelbaren Bezug zum Anlagevermögen der Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO stehen. Diese Werte sind dem Anlagespiegel nach § 45 GemHVO zu entnehmen. Ordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 - 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 S. 3 GemHVO (Ergebnisrechnung). Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2 (AnD2)“ gibt an, wieviel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. Zielrichtung: Der Anlagendeckungsgrad 2 soll möglichst hoch sein. Zielgröße: größer/gleich 100 %. Die Stabilität des Unternehmens wächst mit dem Anlagendeckungsgrad. Seite 39 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Anlagendeckungsgrad 2 = (Eigenkapital+Sopo Zuwendungen/Beiträge+Langfristiges Fremdkapital) × 100 = Anlagevermögen (206.037.847,55€ + 93.491.186,06€ + 32.004.071,99€ + 4.560.446,66€ + 44.171.913,00 €) x 100 378.237.954,93 € = 100,54 % Vorjahr: 99,23 % IKVS: 89,03 % Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Eigenkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Sonderposten Zuwendungen / Beiträge“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 2.1 u. 2.2 GemHVO zu erfassen. Unter der Wertgröße „Langfristiges Fremdkapital“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 4 Nrn. 3.1, 3.2 und 4 GemHVO zu erfassen. Die langfristigen Verbindlichkeiten nach § 41 Abs. 4 Nr. 4 GemHVO müssen eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben und sind dem Verbindlichkeitenspiegel nach § 47 GemHVO zu entnehmen. Unter der Wertgröße „Anlagevermögen“ sind die Ansätze der Bilanzposten nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 GemHVO zu erfassen. Die Kennzahl „Zinslastquote (ZIQ)“ zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Zielrichtung: Die Zinslastquote soll möglichst niedrig sein. Zinslastquote = Finanzaufwendungen × 100 Ordentliche Aufwendungen 573.076,99 € x 100 = 101.053.742,79 € = 0,57 % Vorjahr: 0,58 % IKVS: 1,23% Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Finanzaufwendungen“ sind die Aufwendungen für Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Aufwendungen“ sind die Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 bis 15 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Seite 40 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Die Kennzahl „Netto-Steuerquote (NSQ)“ gibt an, zu welchen Teilen sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen Dritter, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist. Da dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zustehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. Zielrichtung: Die Netto-Steuerquote soll möglichst hoch sein. Netto-Steuerquote = (Steuererträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit) × 100 Ordentliche Erträge - GewSt.Umlage - Finanzierungsbet. Fonds Dt. Einheit = (56.809.363,90 € - 1.936.590,68 € - 1.853.593,91 €) x 100 = 55,48 % 99.360.051,80 € - 1.936.590,68 € - 1.853.593,91 € Vorjahr: 52,69 % IKVS: 50,22 % Ermittlung der Kennzahl: Unter der Wertgröße „Steuererträge“ sind die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter der Wertgröße „Ordentliche Erträge“ sind die Erträge nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GemHVO (Ergebnisplan) bzw. § 38 Abs. 1 Satz 3 GemHVO (Ergebnisrechnung) zu erfassen. Unter den Wertgrößen „Gewerbesteuerumlage“ und „Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit“ sind die Aufwendungen wegen Steuerbeteiligungen der Gemeinde gem. Anlage 17 (Kommunaler Kontierungsplan) – Kontengruppe 53 zum RdErl. IM vom 24.05.2005 zu erfassen. Der Zeitreihenvergleich der vorgenannten o.a. Bilanzkennzahlen der Jahre 2014 – 2017 zu den IKVS-Zahlen ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt: Bilanzkennzahl: 2014 ( * , 3 " + -. -/ 2015 2016 2017 !" # $$" # %&" # '%" $ ))" $$ (&" $$ )!" ) '!" )) " $" ' " '#" '% '&" '' %'" '( %$" '' ! " # IKVS Vergleich Median 2017 # %&" $ &" ) (&" ' ((" 9 * Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen. Seite 41 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz 3 7 ( :- # ; Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Bilanz (Aktiva) liegt mit 378.237.954,93 € (31.12.2016: 379.048.438,85 €) beim Anlagevermögen. Zum 31.12.2017 liegt eine Reduzierung des Anlagevermögens im Vergleich zum 31.12.2016 um 810.483,92 € (0,21 %) vor (s. Anlagespiegel). Das Umlaufvermögen erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 2.710.661,69 € von 27.397.483,12 € auf 30.108.144,81 €. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt am 31.12.2017: 4.643.630,38 € (Vorjahr: 4.188.197,99 €). Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Aktivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden. 3+ < 0 = ( : # ; Die Passivseite gibt Auskunft darüber, wie das Vermögen finanziert wurde; hier erkennt man also die Mittelherkunft. Die anteilige Zusammensetzung des Kapitals aus Eigenkapital und Fremdkapital ist von besonderer Bedeutung. Ein hoher Eigenkapitalanteil wirkt sich vorteilhaft aus. Er verbessert in der Privatwirtschaft die Kreditwürdigkeit und gewährt finanzielle Unabhängigkeit. Ein hoher Fremdkapitalanteil verursacht hohe Zinsaufwendungen, die den Ergebnisplan belasten. Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes von der Entwicklung des Eigenkapitals abhängig. An erster Stelle steht auf der Passivseite das Eigenkapital (saldiert) mit 206.037.847,55 € (31.12.2016: 202.337.064,36 €). Davon entfällt auf die Ausgleichsrücklage ein Bestand von 11.223.161,02 €. Nach dem noch gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu fassenden Beschluss des Rates über die Behandlung des Jahresüberschusses in Höhe von 3.883.711,99 € wird die Ausgleichrücklage dann 15.106.873,01 € betragen. Dies entspricht 102,73 % des anfänglichen Höchstbetrages aus dem Jahr 2007. Entwicklung des Eigenkapitals: Allgemeine Rücklage Sonderrücklage Ausgleichsrücklage 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 186.945.557,30 € 191.618.001,27 € 194.458.339,41 € 198.359.406,10 € 198.359.406,10 € 198.359.406,10 € 190.277.261,11 € 189.406.577,58 € 189.389.021,16 € 189.468.887,62 € 189.259.422,71 € 1.450.352,02 € 1.601.643,66 € 1.579.622,34 € 1.593.293,91 € 1.606.244,55 € 1.637.424,56 € 1.627.081,56 € 1.631.570,82 € 1.635.053,53 € 1.645.015,72 € 1.671.551,83 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 14.705.653,00 € 12.369.192,45 € 6.760.581,72 € 11.472.847,73 € 10.892.068,36 € 10.473.819,41 € 10.553.281,77 € 11.223.161,02 € Jahresüberschuss / Summe Eigenkapital -fehlbetrag 3.405.053,67 € 206.506.615,99 € 2.748.703,34 € 210.674.001,27 € 1.668.968,80 € 212.412.583,55 € -2.336.460,55 € 212.321.892,46 € -5.608.610,73 € 206.726.232,37 € -3.110.459,80 € 203.646.952,58 € -580.779,37 € 202.796.411,03 € -418.248,95 € 201.511.967,81 € 79.462,36 € 201.577.356,46 € 669.879,25 € 202.337.064,36 € 3.883.711,99 € 206.037.847,55 € Die Prüfung ergab, dass im Anhang die wesentlichen Bilanzpositionen der Passivseite ordnungsgemäß dargestellt und erläutert werden. Seite 42 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz 4 " % ( # > 0 Nach dem Ergebnis der Prüfung erteilt die Örtliche Rechnungsprüfung dem als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2017 der Stadt Erkelenz und dem ebenfalls beigefügten Lagebericht den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Bestätigung der Örtlichen Rechnungsprüfung „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2017, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2017 und den zahlenmäßigen Abschluss in der Zeit vom 03.05.2018 bis 20.10.2018 mit Unterbrechungen geprüft. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung bildet. Seite 43 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erkelenz, den 24.10.2018 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Die Örtliche Rechnungsprüfung empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss sich den Prüfbericht und den Bestätigungsvermerk zu Eigen zu machen. Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist gemäß § 101 Abs. 7 GO NRW von dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unter Angabe von Ort und Tag zu unterzeichnen. Erkelenz, den 24.10.2018 Lothar Jansen Leiter der Örtlichen Rechnungsprüfung Seite 44 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz 5 ( # „Die Örtliche Rechnungsprüfung hat den Jahresabschluss 2017, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht der Stadt Erkelenz unterjährig im Jahr 2017 und den zahlenmäßigen Abschluss in der Zeit vom 03.05.2018 bis 20.10.2018 geprüft. Die Inventur, die Buchführung sowie die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz. Aufgabe der Örtlichen Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und über den Lagebericht abzugeben. Die Jahresabschlussprüfung wurde nach den Vorschriften des § 101 GO NRW und in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Als Arbeitsgrundlage diente der VERPA-Prüferarbeitsplatz. Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss einschließlich Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Erkelenz sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Stadt Erkelenz sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses einschließlich Anhang und Lagebericht. Die Örtliche Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die vorgenommene Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz. Der Seite 45 Bericht der Örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Erkelenz Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Erkelenz und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Erkelenz, den 08.11.2018 H.-J. Paffen Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses ? Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2017 Anhang incl. Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- und Rückstellungsspiegel Lagebericht Seite 46 Anlage 1 Jahresabschluss (Bilanz) zum 31.12.2017 Jahresabschluss 2017 Bilanz zum 31.12.2017 Bezeichnung 31.12.2017 Vorjahreszahlen Bezeichnung AKTIVA PASSIVA 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 96.028,21 89.240,58 1.1 Allgemeine Rücklage 31.12.2017 189.259.422,71 Vorjahreszahlen 189.468.887,62 1.2 Sachanlagen 1.2 Sonderrücklage 1.671.551,83 1.645.015,72 1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 1.3 Ausgleichsrücklage 11.223.161,02 10.553.281,77 57.541.299,81 1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 3.883.711,99 669.879,25 206.037.847,55 202.337.064,36 93.491.186,06 92.153.116,49 32.004.071,99 32.890.976,88 254.021,71 279.553,62 230.224,94 230.126,98 125.979.504,70 125.553.773,97 44.171.913,00 41.962.387,00 4.585.143,94 4.161.455,62 5.457.199,30 8.370.361,83 54.214.256,24 54.494.204,45 45.365,80 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 3.130.136,62 3.427.739,94 7.945.037,82 10.046.020,62 800.000,00 900.000,00 11.875.174,44 14.373.760,56 1.337.663,45 1.965.175,05 1.2.1.1 Grünflächen 1.2.1.2 Ackerland 1.2.1.3 Wald, Forsten 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Summe unbebaute Grundstücke 58.246.035,98 1.128.223,66 673.391,79 3.081.740,34 63.129.391,77 1.394.237,63 Summe Eigenkapital 532.734,11 2. Sonderposten 3.081.177,53 2.1 für Zuwendungen 62.549.449,08 2.2 für Beiträge 1.2.2 Bebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 1.2.2.2 Schulen 1.2.2.3 Wohnbauten 1.2.2.4 Sonst. Dienst., Geschäfts-u. Betriebsgebäude Summe bebaute Grundstücke u. grundstücksgleiche Rechte 2.3 für den Gebührenausgleich 7.963.200,93 58.075.889,32 3.192.540,33 42.797.073,30 112.028.703,88 7.905.632,34 2.4 Sonstige Sonderposten 59.574.483,22 Summe Sonderposten 3.280.535,74 3. Rückstellungen 43.697.170,24 3.1 Pensionsrückstellungen 114.457.821,54 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 27.637.555,79 803.886,46 27.474.892,48 3.4 Sonstige Rückstellungen 779.826,88 Summe Rückstellungen 1.2.3.3 Gleisanl. m. Streckenausr. u.Sicherh.anl. 4. Verbindlichkeiten 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 1.688.065,92 1.2.3.5 Straßennetz m. Wegen, Plätzen, Verk.anl. 75.284.686,19 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Summe Infrastrukturvermögen 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.736.799,78 4.1 Anleihen 74.874.692,66 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 630,03 1.035,75 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 105.414.824,39 104.867.247,55 4.2.2 von Beteiligungen 823.438,44 45.365,80 880.805,32 4.2.3 von Sonderver-mögen 1.2.6 Maschinen und techn. Anlagen, Fahrzeuge 2.388.732,06 2.297.465,39 4.2.5 von Kreditinstituten 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.703.230,73 4.572.415,20 4.2.6 von Sonstigen 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.627.126,86 1.406.993,32 Summe Verbindlichk. a. Krediten f. Investitionen Summe Sachanlagen 290.160.813,93 291.077.563,20 4.3 Verbindl. a. Krediten z. Liquiditätssicherung 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 4.4 Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen 3.048.284,00 3.048.284,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 400 Jahresabschluss 2017 Bezeichnung 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.12.2017 991.794,31 37.421.530,74 500.166,98 Vorjahreszahlen Bezeichnung 990.793,31 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Vorjahreszahlen 216.054,21 567.897,37 445.959,72 268.271,51 2.352.136,32 1.928.273,32 Summe Verbindlichkeiten 16.226.988,14 19.103.377,81 5. Passive Rechnungsabgrenzung 10.531.133,49 9.145.699,37 412.989.730,12 410.634.119,96 37.421.530,74 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 401.690,26 4.8 Erhaltene Anzahlungen 1.3.5 Ausleihungen 31.12.2017 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Summe Anlagevermögen SUMME PASSIVA 46.019.336,76 46.019.336,76 378.237.954,93 379.048.438,85 644.219,27 661.244,05 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe, Waren 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen u. sonst. Vermögensgegenstände 2.2.1 Öff.rechtl. Ford. u. Ford. aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 324.937,10 336.587,12 2.2.1.3 Steuern 3.930.105,11 6.846.709,11 243.012,24 1.536.184,34 2.2.1.5 Sonstige öffentlich rechtliche Forderungen 1.511.192,18 2.603.282,33 Summe öffentlich rechtl. Ford. u. Ford. a. Transferleistungen 6.653.465,90 11.984.006,95 1.752.852,32 1.741.192,95 800.000,00 1.010.385,61 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 4.715.693,10 2.481.273,46 Summe Privatrechtliche Forderungen 7.268.545,42 5.232.852,02 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.106.194,98 2.353.660,46 16.028.206,30 19.570.519,43 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteiligungen Summe Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 5.000.000,00 2.4 Liquide Mittel 9.079.938,51 7.826.963,69 30.108.144,81 27.397.483,12 4.643.630,38 4.188.197,99 412.989.730,12 410.634.119,96 Summe Umlaufvermögen 3. Akt. Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA 401 Anlage 2 Anhang Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) Forderungsspiegel (Anlage 2 zum Anhang) Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 3 zum Anhang) Rückstellungsspiegel (Anlage 4 zum Anhang) Stadt Erkelenz Anhang für das Haushaltsjahr 2017 A. Vorbemerkungen Nach der Einführung eines an den kaufmännischen Grundsätzen der Privatwirtschaft ausgerichteten öffentlichen Rechnungswesens ab dem Haushaltsjahr 2007 in der Stadt Erkelenz und der damit verbundenen Erstellung einer Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 ist dies bereits der elfte Jahresabschluss nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Zum 01.01.2007 wurden die vorhandenen Aktivund Passivposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) erstmals vollständig erfasst und bewertet. Bei der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten kamen die einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung. Die Sonderbestimmung des § 57 der Gemeindehaushaltsverordnung zur Korrektur von fehlerhaften Wertansätzen in der Eröffnungsbilanz durfte bis einschließlich zum Jahresabschluss 2010 angewandt werden. Am 28.09.2012 trat das 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz (NKFWG) in Kraft, dessen Regelungsinhalte in Erkelenz grundsätzlich erst ab 2013 zur Anwendung kamen. Lediglich die Option zur Aufstockung der Ausgleichsrücklage mit den Jahresüberschüssen aus den Jahren 2007 bis 2009 wurde im Rahmen der Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2012 durch den Rat bereits für das Jahr 2012 gezogen. B. Angaben zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten. Die jeweiligen Bilanzansätze sind zum Bilanzstichtag vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt gewordenen Risiken, die am Bilanzstichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. Die in der Eröffnungsbilanz angesetzten Werte nach Wiederbeschaffungszeitwert gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das ab 2007 erworbene Sach- und Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. 1. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. 2. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten. 3. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen, die privatrechtlichen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 2 beigefügten Forderungsspiegel ersichtlich. 4. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 5. Die Sonderposten beinhalten vereinnahmte Investitionspauschalen und zweckgebundene Zuwendungen sowie vereinnahmte Beiträge. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes. 6. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind und bereits am Bilanzstichtag vorlagen, gebildet. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 4 beigefügten Rückstellungsspiegel ersichtlich. 7. Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht. Einzelheiten sind aus dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen. 8. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag erhaltene Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. II. Erläuterungen zur Bilanz Aktivseite 1. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel für das Haushaltsjahr 2017 (Anlage 1 zum Anhang). Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden (siehe Erläuterungen zu „B. I. Nr. 1“). Die Festlegung der Nutzungsdauern orientiert sich an den Abschreibungssätzen der Stadt Erkelenz. Grundlage hierfür ist die vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen bekannt gegebene Abschreibungstabelle für Kommunen. Es wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Der Wert der Anlagen im Bau beträgt zum 31.12.2017 insgesamt T€ 1.627. Nachfolgend werden die Anlagen im Bau, deren Wert T€ 100 übersteigt, aufgeführt: Investitionsnummer Bezeichnung Betrag: H02150005 Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem T€ 314 H03040007 Neubau Trakt B „Roland Bau“ Cusanus-Gymnasium T€ 726 E12010026 Straßenerneuerung Brückstraße T€ 204 Vom Wahlrecht gem. § 33 Abs. 4 GemHVO wurde Gebrauch gemacht. So werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 410 € ohne Umsatzsteuer nicht überschreiten, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen als geringwertige Vermögensgegenstände erfasst und im laufenden Haushaltsjahr unmittelbar als Aufwand gebucht. Vermögensgegenstände unter 60 € ohne Umsatzsteuer werden unmittelbar als Aufwand verbucht. 2. Die Anteile an verbundene Unternehmen bestehen aus: - alleiniger Gesellschafter der Kultur GmbH Die Bewertung der Kultur GmbH in Höhe von T€ 177 erfolgte in Abstimmung mit einem Wirtschaftsprüfer anhand der vorhandenen Sachwerte. alleiniger Gesellschafter an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH Die Bewertung (T€ 26) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. Kommanditistin an der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft mbH & Co.KG (GEE) Die Bewertung (T€ 2.845) erfolgte nach dem Ertragswertverfahren. 3. Die Beteiligungen betreffen: - Gesellschafteranteil von 4,125 % an den Kreiswerken Heinsberg GmbH: - - - Die Anteile der Stadt Erkelenz an den Kreiswerken Heinsberg werden zwar als Beteiligung i.S.v. § 271 HGB qualifiziert. Da jedoch diese Beteiligung aufgrund der geringen Bedeutung nicht in den Gesamtabschluss einzubeziehen ist (§ 116 GO), wird die Beteiligung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO mit dem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt (965 T€). Gesellschafteranteil von 10 % an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH (WFG): Es erfolgte eine vereinfachte Bewertung gem. § 55 Abs. 6 Satz 2 GemHVO, da der Anteil der Stadt Erkelenz an der Wirtschaftsförderung für den Kreis Heinsberg für den Kreis Heinsberg eine Beteiligung darstellt, die nach § 116 Abs. 3 GO nicht in den Gesamtabschluss einbezogen und mit ihrem anteiligen Wert des Eigenkapitals angesetzt werden kann. So wird der Gesellschafteranteil von 10,87 % (T€ 26) in die Bilanz eingestellt. d-NRW AöR (1.000 €): Zum 01.01.2017 ist die Stadt Erkelenz der rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung „d-NRW AÖR“ beigetreten. Die Anstalt wird von ihren Trägern mit Stammkapital ausgestattet und soll ihre Träger und andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung unterstützen. Die Stadt Erkelenz hat ein Stammkapital von 1.000 € gezeichnet. Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“: Mit dem Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln am 20. November 2017, haben die Städte Mönchengladbach und Erkelenz sowie die Gemeinden Jüchen und Titz sich zu einem Zweckverband „Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler“ zusammengeschlossen. Zentrale Aufgabe des Zweckverbandes ist die gemeinsame Gestaltung des vom Tagebau Garzweiler beanspruchten und abgebauten Raumes, auch unter Berücksichtigung des Strukturwandels, vorzunehmen. Finanz- und Sachmittel werden ab dem 01.01.2018 dem Zweckverband u.a. von den beteiligten Kommunen zur Verfügung gestellt. Bis dahin erfolgt der Bilanzausweis mit einem Euro. 4. Als Sondervermögen wurde der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz ausgewiesen. Bei der Bewertung wurde die Eigenkapitalspiegelmethode zugrunde gelegt. 5. Die Wertpapiere des Anlagevermögens bestehen aus der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz sowie den Anteilen nach dem kommunalen VersorgungsrücklagenFonds (KVR-Fonds) der Rheinischen Versorgungskassen. Die Bewertung der Versorgungsrücklage nach dem Bundesbesoldungsgesetz erfolgt in Höhe der bisher erworbenen Fondsanteile. Gemäß Realisationsprinzip dürfen Gewinne nur dann ausgewiesen werden, wenn sie am Abschlussstichtag tatsächlich realisiert worden sind. Als Realisationszeitpunkt gilt im Regelfall der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser tritt erst mit dem Verkauf der Fondsanteile ein. Die Bewertung der Anteile am KVR-Fonds bemisst sich nach den festgestellten Ansprüchen gegenüber anderen Dienstherren aufgrund von Dienstherrenwechseln. Mit Dienstherrenwechsel eines Beamten zur Stadt werden diese einmalig festgestellt und in den KVR-Fonds übertragen. Gemäß § 44 der KVR-Fonds erwirbt die Versorgungskasse die Fondsanteile treuhänderisch für die Stadt. Im Gegensatz zum Vorjahr erhöht sich die Bilanzposition um ca. 98 T€. Grund dafür ist, dass Ansprüche für drei Beamte im Gegensatz zu 2016 dazu gekommen sind. Zum 31.12.2017 werden somit sechs Fälle im KVR-Fonds geführt. 6. In den Ausleihungen sind die Stille Beteiligung an der NVV und das Gesellschafterkapital am Gemeinnützigen Bauverein in Höhe der jeweiligen Einlagen bewertet und ausgewiesen. 7. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Auf Forderungen, bei denen der Debitor einen Insolvenzantrag gestellt hat, wird grundsätzlich eine Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bei der Summe aller Forderungen ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung von rund 3.542 T€. Diese Verringerung ermittelt sich rechnerisch aus der Verringerung der „Gebührenforderungen“ i. H. v. 17 T€, der Verringerung der „Beitragsforderungen“ i. H. v. 12 T€, der Verringerung der „Steuerforderungen“ i. H. v. 2.917 T€, der Verringerung der „Forderungen aus Transferleistungen“ i. H. v. 1.293 T€, der Verringerung der „Sonstigen öffentlich rechtlichen Forderungen“ i. H. v. 1.092 T€, der Verringerung der „Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich“ i. H. v. 210 T€ sowie der Verringerung des Bestandes bei den „Sonstigen Vermögensgegenständen“ i. H. v. 247 T€. Demgegenüber sind Erhöhungen bei den „Privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich“ i. H. v. 12 T€ und bei den „Forderungen gegen Sondervermögen“ (Städtischer Abwasserbetrieb) i. H. v. 2.234 T€ zu verzeichnen. 8. In den Wertpapieren des Umlaufvermögens sind Geldanlagen in Höhe von 5.000 T€ nachgewiesen, die die Stadt vorübergehend nicht benötigt und für eine Zeitdauer von mehr als 90 Tagen festgelegt sind. 9. Als liquide Mittel sind Kassenbestände, Einnahmekassen und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. In Summe ergibt sich ein Bestand an liquiden Mitteln zum 31.12.2017 i. H. v. 9.079.938,51 €. Davon sind 171.549,83 € liquide Mittel der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung sowie die Bestände der Schulgirokonten i. H. v. 125.342,70 € enthalten. 10. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (4.644 T€) beinhalten Zuwendungen der Stadt Erkelenz an die Kultur GmbH für den Bau der Stadthalle (1.746 T€). Die jährliche Auflösung orientiert sich an der Zweckbindung der jeweiligen Maßnahme bzw. den kommunalen Abschreibungssätzen. Weiterhin betragen die Landeszuwendungen an freie Träger für den Bau von Kindertagesstätten 1.801 T€. Darüber hinaus wurde der Anteil der freien Träger an einmaligen Landesmitteln gem. § 21 f KiBiz in den Rechnungsabgrenzungsposten gebucht (475 T€), da diese Aufwendungen des Jahres 2018 darstellen. Außerdem werden die Beamtenbesoldung (270 T€) für Januar 2018, der Umlagebeitrag an die Rheinische Versorgungskasse (138 T€), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (70 T€) sowie sonstige geleistete Auszahlungen, die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2018 (144 T€) darstellen, erfasst. Passivseite 1. Der Stand der Allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2017 189.259 T€ (vgl. auch die Erläuterungen zum Punkt 3 „Ausgleichsrücklage“). Die Allgemeine Rücklage hat sich seit dem 31.12.2016 wie folgt entwickelt: Stand 31.12.2016 189.468.887,62 € Verrechnung gem. § 43 GemHVO mit der allgemeinen Rücklage* ./. 20.227,21 € Umbuchung des Bestandes der Schulgirokonten im HH-Jahr 2017 ./. 189.238,70 € Einbuchung Beteiligung Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler + 1,00 € Stand 31.12.2017 189.259.422,71 € *Nach der Regelung des § 43 Abs. 3 GemHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht mehr ergebniswirksam darzustellen, sondern unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Für 2017 bedeutet dies, dass die Erträge(+) / Aufwendungen (-) folgender Finanzvorfälle unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind: Veräußerung unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte Abgang unbebaute Grundstücke und ähnliche Rechte Veräußerung Infrastrukturvermögen 2.170,80 € -4.500,00 € 1.460,00 € Abgang Infrastrukturvermögen -40.095,50 € Veräußerung Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen 17.387,02 € Abgang Maschinen, technische Anlagen und Fahrzeugen -1.131,46 € Veräußerung Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) 4.481,93 € Verrechnung gem. § 43 Abs. 3 GemHVO: -20.227,21 € Bei den Beständen auf den Schulgirokonten handelt es sich um fremde Mittel. Diese Bestände werden auf der Aktiva-Seite innerhalb der liquiden Mittel nachgewiesen. Da es sich um fremde Mittel handelt, sind diese bei den „sonstigen Verbindlichkeiten“ nachzuweisen. Der bisher in der Allgemeinen Rücklage nachgewiesene Bestand ist daher entsprechend umzubuchen. 2. Die Sonderrücklagen betragen zum 31.12.2017 1.672 T€ Hierbei handelt es sich um die passivische Beschränkung der Vermögensmasse der rechtlich selbstständigen Walter und Elfriede Meyer-Stiftung. 3. Die Ausgleichsrücklage hat zum 31.12.2017 einen Bestand von 11.223.161,02 €. Nach § 75 Abs. 3, Satz 2 GO NRW, in der aktuellen Fassung, dürfte der Bestand der Ausgleichsrücklage bis zu einem Höchstbetrag von einem Drittel des Eigenkapitals betragen. Unter Berücksichtigung der bei der Allgemeinen Rücklage erläuterten Umbuchungen in 2017 wäre ein Höchstbestand in der Ausgleichsrücklage von bis zu 66.827.527,91 € (200.482.583,73 € * 1/3) möglich. Nach erfolgtem Ratsbeschluss könnte der Jahresüberschusses 2017 von 3.883.711,99 € ebenfalls der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, da der Bestand der Ausgleichsrücklage sich dadurch zum 01.01.2018 auf 15.106.873,01 € erhöhen würde. 4. Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.884 T€ resultiert aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017. Gegenüber der Planung verbessert sich das Ergebnis um 5.604 T€. 5. Der Sonderposten für Zuwendungen beinhaltet die zweckgebundene Zuweisungen und die Investitionspauschalen. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Anlagevermögens. Die Ermittlung der Sonderposten für Zuwendungen vor 2007 wurde pauschal anhand von durchschnittlichen Zuwendungsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Zuwendungen werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut einzeln zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 6. Die Erfassung des Sonderpostens für Beiträge resultiert im Wesentlichen aus dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Ermittlung der Sonderposten für Beiträge wurde anhand von durchschnittlichen Betragsquoten auf der Grundlage von Stichproben durchgeführt. Der „Vom-Hundert-Anteil“ wurde bei der Ermittlung gem. § 56 Abs. 5 GemHVO des ansetzbaren Wertes der Sonderposten unter Berücksichtigung des angesetzten Zeitwertes des Vermögensgegenstandes auf der Grundlage von Stichproben zugrunde gelegt. Ab 2007 geflossene Beiträge werden mit ihrer tatsächlichen Höhe angesetzt und dem jeweiligen Anlagegut zugeordnet und entsprechend aufgelöst. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögens. 7. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich beinhaltet Gebührenüberschüsse der Abfallentsorgung (254 T€). Gemäß § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. Bis zum Ausgleich sind Überdeckungen als Sonderposten in der Bilanz auszuweisen. 8. Die Sonstigen Sonderposten beinhalten das Vermögen der Becker von Berg-Stiftung (230 T€). Bei dieser wurden durch den Stifter Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung der Stadt Erkelenz als Eigentum übertragen. Die Stadt Erkelenz darf nur in Übereinstimmung mit dem Stifterwillen darüber verfügen. Diese Nutzungsbeschränkung erfordert, dass dem zweckgebundenen Vermögenswert auf der Aktivseite eine entsprechende Beschränkung auf der Passivseite bei den sonstigen Sonderposten der Bilanz folgt. 9. Die Pensionsrückstellungen wurden durch die Rheinischen Versorgungskassen auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens der Heubeck AG, Köln, zum 31.12.2017 angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten neben den künftigen Versorgungslasten der Stadt Erkelenz (33.927 T€) auch die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz (10.245 T€). Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundlagen der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck nach dem Stand 2005 (G) unter Anwendung eines Rechnungszinsfußes von 5 % zu Grunde. Im Vergleich zum Vorjahresbestand haben sich insbesondere mehrere Neu- bzw. Ersatzeinstellungen sowie Eintritte in die Pension ergebnisbelastend und damit rückstellungserhöhend ausgewirkt 10. Die Instandhaltungsrückstellungen wurden in Höhe der Beträge gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Betrachtung geboten waren. Es wurde vom § 36 Abs. 3 GemHVO Gebrauch gemacht und alle Maßnahmen für die Instandhaltungsrückstellungen gebildet wurden, werden voraussichtlich 2018 - 2021 durchgeführt. Entwicklung der Instandhaltungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2017: Stand 01.01.2017 € 1 Erneuerung Heizkessel Johannismarkt 17 Rathaus 2 Erneuerung Fenster Altbau 3. BA 3 4 Wohnung Hauptstr. 15: Erneuerung Badezimmer FWGH Erkelenz Richard-Lucas-Str. 1: Erneuerung Dachflächenfenster Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2017 € 58.000,00 0,00 0,00 0,00 58.000,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 15.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 (vorher: Wohnung Richard-Lucas-Str. 1) 5 6 FWGH Granterath: Erneuerung Dach einschl. Dämmung FWGH Schwanenberg: Erneuerung Zufahrt (Asphaltdecke) 7 Nysterbachschule Lövenich: Erneuerung Dach Aussentoiletten 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 8 Grundschule Gerderath: Ern. Dach 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 9 Grundschule Gerderath: Ern. Außentoiletten 65.000,00 0,00 0,00 0,00 65.000,00 150.000,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 10 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale 11 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale 80.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 12 Luise-Hensel-Schule: Ern. Fensteranstrich 10.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 13 Luise-Hensel-Schule: Ern. Schiebefenster 80.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 14 Luise-Hensel-Schule: Ern. Kesselanlage 0,00 0,00 0,00 80.000,00 80.000,00 15 Franziskusschule: Ern. Fenster 2. + 3. BA 120.000,00 0,00 0,00 0,00 120.000,00 16 Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Duschen Turnhalle 40.000,00 6.220,27 33.779,73 0,00 0,00 17 Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. WC/Bad Dienstwohnung 18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 Stand 01.01.2017 € 18 19 20 21 Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl. Dämmung Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Fenster 2. BA GS Hetzerath: Ern. Fenster GS Hetzerath: Ern. Aussentüren Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2017 € 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 0,00 20.000,00 10.000,00 0,00 0,00 4.231,16 0,00 0,00 0,00 36.000,00 0,00 0,00 36.000,00 20.000,00 5.768,84 0,00 0,00 0,00 41.300,00 41.300,00 22 GS Hetzerath: Ern. Dach einschl. Dämmung 23 GS Kückhoven: Ern. Dach einschl. Dämmung 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 24 GS Kückhoven: Ern. Fenster 2. BA 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 25 GS Schwanenberg: Ern. Wasserleitungen 21.000,00 0,00 0,00 0,00 21.000,00 0,00 0,00 0,00 32.500,00 32.500,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 26 27 28 29 30 31 32 GS Schwanenberg: Ern. elektrischer Sonnenschutz GS Schwanenberg: Ern. Glassteinfassade (Turnhalle) GS Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Houverath: Ern. Außentoiletten GS Houverath: Ern. Fenster Hauptschule: Ern. Fenster; 5. BA (Musiktrakt) Hauptschule: Ern. Behindertentoilette 8.000,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 33 Hauptschule: Ern. Fenster; 2. BA (Gebäude 2) 24.000,00 0,00 0,00 26.000,00 50.000,00 34 Hauptschule: Ern. Eingangstüranlagen mit Treppenhausfenstern (Gebäude 1) 20.000,00 0,00 0,00 20.000,00 40.000,00 35 Hauptschule: Ern. Decken in Fluren Akustikdecken mit LED (Gebäude 1) 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 18.200,00 0,00 0,00 50.400,00 68.600,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 Hauptschule: Ern. Duschen, Außentoiletten (Gebäude 3) 110.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 Hauptschule: Ern. Fenster Innenhof; 4. BA (Gebäude 3) 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 16.150,00 4.999,53 11.150,47 0,00 0,00 8.000,00 8.000,00 0,00 0,00 0,00 36 37 Hauptschule: Ern. Decken in Klassen Akustikdecken mit LED (Gebäude 1) Hauptschule: Ern. Dach Altbau; 2. BA (Gebäude 3) (vorher: Pestalozzischule) 38 (vorher: Pestalozzischule) 39 (vorher: Pestalozzischule) 40 41 Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 2. BA Europaschule: Blitzschutz - vorbeugender Brandschutz 42 Europaschule: Ern. Klassenraumtüren 0,00 0,00 0,00 46.500,00 46.500,00 43 Europaschule: Ern. Bodenbeläge 0,00 0,00 0,00 46.500,00 46.500,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 8.000,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 8.000,00 44 45 ERKA-Halle (Anteil Europaschule): Ern. Türen der Umkleidekabinen ERKA-Halle (Anteil Cusanus-Gymnasium): Ern. Türen der Umkleidekabinen Stand 01.01.2017 € 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 Cusanus-Gymnasium: Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster im Toilettentrakt Cusanus-Gymnasium: Ern. Dach Bauteil C Cusanus-Gymnasium: Ern. Bodenbelege Cusanus-Gymnasium: Ern. Kesselanlage Cusanus-Gymnasium: Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo) Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster und Außentüre Turn- und Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium: Ern. Umkleiden und Duschbereich Turn- und Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium: Ern. Oberlichter Atrium und Gerüstbau Cusanus-Gymnasium: Ern. Estrich inkl. Bodenbelag (4 Klassen Atrium) Cusanus-Gymnasium: Ern. Alu-Türen Haupteingänge Schulhof - Atrium Cusanus-Gymnasium: Ern. Außendecken Haupteingänge Schulhof - Atrium Cusanus-Gymnasium: Ern. Glassteinfassade Turn-/Gymnastikhalle Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Klassentüren Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Stunden Toiletten Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Brandschutzdecken Haus Spiess: Ern. Dach Hauptgebäude Haus Spiess: Ern. Außenanstrich Haus Hohenbusch: Beseitigung Feuchtigkeit Haus Hohenbusch: Ern. Fensteranstrich Herrenhaus Haus Hohenbusch: Ern. Regenwasseranschlüsse Ehemaliger Friedhof Brückstraße: Sanierung Mauerwerk Burg Hauptturm: Ern. Fenster und Abschluss Fugarbeiten Burg Rundturm: Sanierung Mauerwerk Burg Wehrgang: Sanierung Mauerwerk Burg Wehrgang: Ern. Dachabdichtung Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2017 € 152.865,54 0,00 0,00 0,00 152.865,54 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 55.000,00 5.000,00 911,88 4.088,12 0,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 73.000,00 0,00 0,00 0,00 73.000,00 21.500,00 0,00 0,00 18.500,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 26.000,00 26.000,00 0,00 0,00 0,00 80.000,00 80.000,00 130.000,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 150.000,00 86.500,00 86.500,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 27.610,61 0,00 0,00 14.389,39 20.000,00 2.988,62 0,00 0,00 17.011,38 25.000,00 5.991,21 0,00 0,00 19.008,79 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 12.000,00 12.000,00 169.000,00 0,00 0,00 0,00 169.000,00 72 Windmühle Immerath: Sanierung 73 KG Gerderath: Ern. Personaltoilette 10.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 74 KG Gerderath: Ern. Heizkessel 15.000,00 11.705,30 3.294,70 0,00 0,00 Stand 01.01.2017 € Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2017 € 76 KG Am Hagelkreuz: Ern. Fenster Personalraum und Leiterinnenbüro KG Hetzerath: Ern. Heizkessel 77 KG Buscherhof: Ern. Fenster 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 78 KG Lövenich: Ern. Fenster 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 79 KG Lövenich: Ern. Sanitärräume 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,0 35.000,00 35.000,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 84.000,00 73.052,09 10.947,91 0,00 0,00 16.000,00 13.773,15 2.226,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62.100,00 62.100,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 116.000,00 97.128,14 18.871,86 0,00 0,00 60.000,00 52.626,06 7.373,94 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.300,00 6.300,00 70.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 9.000,00 7.741,52 1.258,48 0,00 0,00 20.900,00 0,00 0,00 10.200,00 31.100,00 0,00 0,00 0,00 10.200,00 10.200,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 41.000,00 0,00 0,00 45.000,00 86.000,00 25.000,00 16.664,23 8.335,77 0,00 0,00 38.000,00 0,00 0,00 0,00 38.000,00 340,08 0,00 340,08 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 75 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Kombinierte Tageseinrichtungen Westpromenade/Zehnthofweg: Ern. Fenster u. Außentüren (Zehnthofweg) Turnhalle Gerderath: Ern. Hallenfußboden Turnhalle Gerderath: Ern. Akustikdecke (einschl. Beleuchtung) Turnhalle Gerderath: Ern. Sanitärbereich Sportumkleide Schwanenberg: Ern. Sanitäranlage + Umkleiden Sportumkleide Katzem: Sanierung Duschen/Umkleiden Hallenbad Gerderath: Dämmung Fassade der Umkleide Hallenbad Gerderath: Ern. Sanitärbereich Obdach Neuhaus: Abbrucharbeiten Neuhaus 48/50 Obdach Geneiken: Sanierung Asylantenwohnheim Bellinghoven: Abbrucharbeiten Asylantenwohnheim Oerath: Abbrucharbeiten Parkdeck Ostpromenade: Ern. Beleuchtung Parkdeck Ostpromenade: Ern. Asphaltdecke (Oberdeck) Tiefgarage H.-J.-Gormanns-Straße: Sanierung Sprinkleranlage FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizungsregelung FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizung mit Lüftungsanlage FHH Gerderath: Überarbeitung Holzkonstruktion Halle FHH Gerderath: Ern. Dacheindeckung Bitumenschindeln 100 Instandhaltungsrückstellung für die Kriegsgräberunterhaltung 101 MZG Matzerath: Ern. Dach Altbau und Dämmung 0,00 0,00 0,00 6.000,00 6.000,00 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 Stand 01.01.2017 € 102 MZG Matzerath: Ern. Flachdach und Dämmung (Erweiterungsbau) Inanspruchnahme € Auflösung Zuführung € € Stand 31.12.2017 € 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 106 MZG Matzerath: Ern. Außenputz mit Dämmung MZH Kückhoven: Dacheindeckung MZH Kückhoven: Ern. Fenster u. Außentüren MZH Kückhoven: Ern. Duschen 50.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 107 MZH Gerderhahn: Ern. Fenster 35.000,00 0,00 0,00 0,00 35.000,00 108 MZH Golkrath: Ern.Oberlichter Halle 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 109 110 40.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 60.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 50.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 42.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 119 MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung MZH Hetzerath: Ern. Duschen und Toilette MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung Alte Schule u. Anbauten MZH Granterath: Ern. Außentoiletten MZH Granterath: Ern. Fenster MZH Granterath: Ern. Flachdach und Dämmung MZH Houverath: Ern. Lüftungsregelung MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und Toiletten MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Fenster Bürgerhaus Gerderath: Ern. Außentüren 15.000,00 0,00 0,00 0,00 15.000,00 120 Bürgerhaus Gerderath: Ern. Flachdächer 25.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 121 Bürgerhaus Gerderath: Ern. Sheddächer 42.000,00 4.161.455,62 0,00 618.143,77 0,00 101.667,91 0,00 1.143.500,00 42.000,00 4.585.143,94 103 104 105 111 112 113 114 115 116 117 118 Die zum 31.12.2017 gebildeten Instandhaltungsrückstellungen sollen wie folgt in den Jahren 2018 - 2021 in Anspruch genommen werden: Stand 31.12.2017 € 1 Erneuerung Heizkessel Johannismarkt 17 Rathaus 2 Erneuerung Fenster Altbau 3. BA 3 4 Wohnung Hauptstr. 15: Erneuerung Badezimmer FWGH Erkelenz Richard-Lucas-Str. 1: Erneuerung Dachflächenfenster Inanspruchnahme 2018 € Inanspruchnahme 2019 € Inanspruchnahme 2020 € Inanspruchnahme 2021 € 58.000,00 58.000,00 0,00 0,00 0,00 130.000,00 0,00 0,00 70.000,00 60.000,00 15.000,00 0,00 15.000,00 0,00 0,00 20.000,00 10.000,00 10.000,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 (vorher: Wohnung Richard-Lucas-Str. 1) 5 6 FWGH Granterath: Erneuerung Dach einschl. Dämmung FWGH Schwanenberg: Erneuerung Zufahrt (Asphaltdecke) Stand 31.12.2017 € Inanspruchnahme 2018 € Inanspruchnahme 2019 € Inanspruchnahme 2020 € Inanspruchnahme 2021 € Nysterbachschule Lövenich: Erneuerung Dach Aussentoiletten 25.000,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 8 Grundschule Gerderath: Ern. Dach 50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 9 Grundschule Gerderath: Ern. Außentoiletten 65.000,00 0,00 65.000,00 0,00 0,00 7 10 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Heizzentrale 150.000,00 150.000,00 0,00 0,00 0,00 11 GS Erkelenz-Mitte: Ern. Regelzentrale 80.000,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 12 Luise-Hensel-Schule: Ern. Fensteranstrich 10.000,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 13 Luise-Hensel-Schule: Ern. Schiebefenster 80.000,00 40.000,00 20.000,00 20.000,00 0,00 14 Luise-Hensel-Schule: Ern. Kesselanlage 80.000,00 80.000,00 0,00 0,00 0,00 15 Franziskusschule: Ern. Fenster 2. + 3. BA 120.000,00 0,00 0,00 120.000,00 0,00 16 Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Duschen Turnhalle 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 70.000,00 0,00 0,00 70.000,00 0,00 36.000,00 20.000,00 5.768,84 0,00 20.000,00 5.768,84 0,00 0,00 0,00 36.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17 18 19 20 21 Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule: Ern. WC/Bad Dienstwohnung Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Dach einschl. Dämmung Astrid-Lindgren-Schule: Ern. Fenster 2. BA GS Hetzerath: Ern. Fenster GS Hetzerath: Ern. Aussentüren 22 GS Hetzerath: Ern. Dach einschl. Dämmung 41.300,00 0,00 0,00 41.300,00 0,00 23 GS Kückhoven: Ern. Dach einschl. Dämmung 55.000,00 0,00 55.000,00 0,00 0,00 24 GS Kückhoven: Ern. Fenster 2. BA 50.000,00 10.000,00 0,00 40.000,00 0,00 25 GS Schwanenberg: Ern. Wasserleitungen 21.000,00 21.000,00 0,00 0,00 0,00 32.500,00 0,00 32.500,00 0,00 0,00 40.000,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 70.000,00 0,00 70.000,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 60.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.000,00 0,00 8.000,00 0,00 0,00 26 27 28 29 30 31 GS Schwanenberg: Ern. elektrischer Sonnenschutz GS Schwanenberg: Ern. Glassteinfassade (Turnhalle) GS Houverath: Ern. Dach einschl. Dämmung GS Houverath: Ern. Außentoiletten GS Houverath: Ern. Fenster Hauptschule: Ern. Fenster; 5. BA (Musiktrakt) 32 Hauptschule: Ern. Behindertentoilette 33 Hauptschule: Ern. Fenster; 2. BA (Gebäude 2) 50.000,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 34 Hauptschule: Ern. Eingangstüranlagen mit Treppenhausfenstern (Gebäude 1) 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 35 Hauptschule: Ern. Decken in Fluren Akustikdecken mit LED (Gebäude 1) 20.000,00 10.000,00 10.000,00 0,00 0,00 Stand 31.12.2017 € 36 37 Hauptschule: Ern. Decken in Klassen Akustikdecken mit LED (Gebäude 1) Hauptschule: Ern. Dach Altbau; 2. BA (Gebäude 3) Inanspruchnahme 2018 € Inanspruchnahme 2019 € Inanspruchnahme 2020 € Inanspruchnahme 2021 € 68.600,00 15.000,00 25.000,00 20.000,00 8.600,00 35.000,00 0,00 35.000,00 0,00 0,00 Hauptschule: Ern. Duschen, Außentoiletten (Gebäude 3) 110.000,00 0,00 0,00 0,00 110.000,00 Hauptschule: Ern. Fenster Innenhof; 4. BA (Gebäude 3) 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 (vorher: Pestalozzischule) 38 (vorher: Pestalozzischule) 39 (vorher: Pestalozzischule) 40 41 Europaschule: Ern. Fassade/Fenster 2. BA Europaschule: Blitzschutz - vorbeugender Brandschutz 42 Europaschule: Ern. Klassenraumtüren 46.500,00 12.000,00 12.000,00 12.000,00 10.500,00 43 Europaschule: Ern. Bodenbeläge 46.500,00 12.000,00 12.000,00 12.000,00 10.500,00 8.000,00 0,00 8.000,00 0,00 0,00 8.000,00 0,00 8.000,00 0,00 0,00 152.865,54 0,00 0,00 152.865,54 0,00 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 45.000,00 0,00 25.000,00 20.000,00 0,00 55.000,00 0,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 50.000,00 10.000,00 40.000,00 0,00 0,00 73.000,00 0,00 50.000,00 23.000,00 0,00 40.000,00 20.500,00 19.500,00 0,00 0,00 70.000,00 0,00 70.000,00 0,00 0,00 26.000,00 0,00 26.000,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 0,00 80.000,00 0,00 130.000,00 25.000,00 45.000,00 40.000,00 20.000,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 150.000,00 45.000,00 50.000,00 55.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 ERKA-Halle (Anteil Europaschule): Ern. Türen der Umkleidekabinen ERKA-Halle (Anteil Cusanus-Gymnasium): Ern. Türen der Umkleidekabinen Cusanus-Gymnasium: Erneuerung Dach Atrium und Verwaltung Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster im Toilettentrakt Cusanus-Gymnasium: Ern. Dach Bauteil C Cusanus-Gymnasium: Ern. Bodenbelege Cusanus-Gymnasium: Ern. Kesselanlage Cusanus-Gymnasium: Ern. Elektrohauptverteilung (Trafo) Cusanus-Gymnasium: Ern. Fenster und Außentüre Turn- und Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium: Ern. Umkleiden und Duschbereich Turn- und Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium: Ern. Oberlichter Atrium und Gerüstbau Cusanus-Gymnasium: Ern. Estrich inkl. Bodenbelag (4 Klassen Atrium) Cusanus-Gymnasium: Ern. Alu-Türen Haupteingänge Schulhof - Atrium Cusanus-Gymnasium: Ern. Außendecken Haupteingänge Schulhof - Atrium Cusanus-Gymnasium: Ern. Glassteinfassade Turn-/Gymnastikhalle Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Klassentüren Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Stunden Toiletten Cornelius-Burgh-Gymnasium: Ern. Brandschutzdecken Haus Spiess: Ern. Dach Hauptgebäude Stand 31.12.2017 € 63 64 65 66 67 68 69 70 71 Haus Spiess: Ern. Außenanstrich Haus Hohenbusch: Beseitigung Feuchtigkeit Haus Hohenbusch: Ern. Fensteranstrich Herrenhaus Haus Hohenbusch: Ern. Regenwasseranschlüsse Ehemaliger Friedhof Brückstraße: Sanierung Mauerwerk Burg Hauptturm: Ern. Fenster und Abschluss Fugarbeiten Burg Rundturm: Sanierung Mauerwerk Burg Wehrgang: Sanierung Mauerwerk Burg Wehrgang: Ern. Dachabdichtung Inanspruchnahme 2018 € Inanspruchnahme 2019 € Inanspruchnahme 2020 € Inanspruchnahme 2021 € 14.389,39 14.389,39 0,00 0,00 0,00 17.011,38 17.011,38 0,00 0,00 0,00 19.008,79 19.008,79 0,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00 50.000,00 25.000,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 12.000,00 12.000,00 0,00 0,00 0,00 169.000,00 0,00 0,00 0,00 169.000,00 10.000,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.000,00 6.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 72 Windmühle Immerath: Sanierung 73 KG Gerderath: Ern. Personaltoilette 74 76 KG Gerderath: Ern. Heizkessel KG Am Hagelkreuz: Ern. Fenster Personalraum und Leiterinnenbüro KG Hetzerath: Ern. Heizkessel 77 KG Buscherhof: Ern. Fenster 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 0,00 78 KG Lövenich: Ern. Fenster 25.000,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 KG Lövenich: Ern. Sanitärräume 25.000,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62.100,00 25.000,00 0,00 37.100,00 0,00 25.000,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.300,00 0,00 6.300,00 0,00 0,00 70.000,00 0,00 0,00 70.000,00 0,00 45.000,00 0,00 0,00 45.000,00 0,00 75 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 Kombinierte Tageseinrichtungen Westpromenade/Zehnthofweg: Ern. Fenster u. Außentüren (Zehnthofweg) Turnhalle Gerderath: Ern. Hallenfußboden Turnhalle Gerderath: Ern. Akustikdecke (einschl. Beleuchtung) Turnhalle Gerderath: Ern. Sanitärbereich Sportumkleide Schwanenberg: Ern. Sanitäranlage + Umkleiden Sportumkleide Katzem: Sanierung Duschen/Umkleiden Hallenbad Gerderath: Dämmung Fassade der Umkleide Hallenbad Gerderath: Ern. Sanitärbereich Obdach Neuhaus: Abbrucharbeiten Neuhaus 48/50 Obdach Geneiken: Sanierung Asylantenwohnheim Bellinghoven: Abbrucharbeiten Asylantenwohnheim Oerath: Abbrucharbeiten Stand 31.12.2017 € 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 Parkdeck Ostpromenade: Ern. Beleuchtung Parkdeck Ostpromenade: Ern. Asphaltdecke (Oberdeck) Tiefgarage H.-J.-Gormanns-Straße: Sanierung Sprinkleranlage FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizungsregelung FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Fenster, Verglasung, 2. BA FHH Erkelenz-Mitte: Ern. Heizung mit Lüftungsanlage FHH Gerderath: Überarbeitung Holzkonstruktion Halle FHH Gerderath: Ern. Dacheindeckung Bitumenschindeln Instandhaltungsrückstellung für die Kriegsgräberunterhaltung MZG Matzerath: Ern. Dach Altbau und Dämmung MZG Matzerath: Ern. Flachdach und Dämmung (Erweiterungsbau) Inanspruchnahme 2018 € Inanspruchnahme 2019 € Inanspruchnahme 2020 € Inanspruchnahme 2021 € 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 31.100,00 5.000,00 0,00 26.100,00 0,00 10.200,00 10.200,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 86.000,00 86.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 38.000,00 38.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 30.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 104 105 MZG Matzerath: Ern. Außenputz mit Dämmung MZH Kückhoven: Dacheindeckung MZH Kückhoven: Ern. Fenster/ Außentüren 43.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 43.000,00 40.000,00 0,00 0,00 106 MZH Kückhoven: Ern. Duschen 50.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 107 MZH Gerderhahn: Ern. Fenster 35.000,00 0,00 0,00 35.000,00 0,00 108 MZH Golkrath: Ern. Oberlichter Halle 109 110 118 MZH Hetzerath: Ern. Dacheindeckung MZH Hetzerath: Ern. Duschen und Toilette MZH Granterath: Ern. Dacheindeckung Alte Schule u. Anbauten MZH Granterath: Ern. Außentoiletten MZH Granterath: Ern. Fenster MZH Granterath: Ern. Flachdach und Dämmung MZH Houverath: Ern. Lüftungsregelung MZH Schwanenberg: Ern. Duschen und Toiletten MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Dacheindeckung MZG Holzweiler (Alte Schule): Ern. Fenster 119 Bürgerhaus Gerderath: Ern. Außentüren 120 Bürgerhaus Gerderath: Ern. Flachdächer 25.000,00 121 Bürgerhaus Gerderath: Ern. Sheddächer 42.000,00 4.585.143,94 103 111 112 113 114 115 116 117 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 45.000,00 0,00 0,00 40.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 45.000,00 45.000,00 0,00 0,00 0,00 60.000,00 50.000,00 0,00 0,00 60.000,00 0,00 0,00 50.000,00 0,00 0,00 42.000,00 0,00 0,00 0,00 42.000,00 40.000,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 40.000,00 0,00 40.000,00 0,00 0,00 0,00 40.000,00 30.000,00 0,00 0,00 0,00 30.000,00 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.354.878,40 42.000,00 1.354.300,00 0,00 1.303.365,54 0,00 572.600,00 11. Die Bildung der sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW erfolgte ebenfalls in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten sind: Stand 01.01.2017 in € Rückstellungen für Altersteilzeit Inanspruchnahme/Auflösung in € Zuführung in € Stand 31.12.2017 in € 1.219.965,98 315.519,83 0,00 904.446,15 Urlaubsrückstellungen 572.091,42 0,00 40.695,24 612.786,66 Überstundenrückstellungen 157.080,86 0,00 35.600,43 192.681,29 Sonstige Rückstellung 293.734,00 0,00 380.030,49 673.764,49 89.600,00 0,00 36.789,00 126.389,00 5.990.889,57 3.159.133,36 85.125,50 2.916.881,71 47.000,00 16.750,00 0,00 30.250,00 8.370.361,83 3.491.403,19 578.240,66 5.457.199,30 Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen Rückstellungen Prozesskostenrisiko Bei der Bildung von Altersteilzeitrückstellungen (904.446,15 €) werden fortgeltende Ansprüche der tariflich Beschäftigten auf Zahlung des Entgeltes im Rahmen der Altersteilzeitregelung berücksichtigt. Hierbei wurden die im Jahr der Beschäftigungsphase erworbenen Ansprüche auf Zahlung eines Beschäftigungsentgeltes während der Freistellungsphase in die Rückstellungen eingebracht. In die Urlaubsrückstellungen (612.786,66 €) wird nicht in Anspruch genommener Urlaub des laufenden Jahres eingestellt. Gleiches gilt für die am Bilanzstichtag bestehenden Überstunden- und Gleitzeitguthaben. Sie sind ebenfalls über die Bildung einer Überstundenrück-stellung (192.681,29 €) zu berücksichtigen. Bei der Ermittlung wurden die Bediensteten in unterschiedliche Beschäftigungsgruppen eingeteilt und diese mit der jeweiligen durchschnittlichen Vergütung von Beschäftigungsgruppen bewertet. Die sonstige Rückstellung unterteilt sich in „sonstige Rückstellungen für sonstige Personalaufwendungen“ und in „sonstige Rückstellungen für andere Sachverhalte“. Die „sonstigen Rückstellungen für sonstige Personalaufwendungen“ wurden gebildet für Aufwendungen aus der leistungsorientierten Bezahlung (LOB) i. H. v. 316.764,49 €, die Ende März 2018 für den Zeitraum vom 01.01.2017 31.12.2017 zur Auszahlung gelangen. Die „sonstige Rückstellungen für andere Sachverhalte“ wurden für Rückstellungen im Zusammenhang mit der Betriebsprüfung beim Betrieb gewerblicher Art „Bäderbetrieb“ (357.000 €) gebildet, da damit zu rechnen ist, dass aufgrund der Betriebsprüfung der Jahre 2012 - 2015 insbesondere Nachveranlagungsbescheide zur Kapitalertragsteuer durch die örtliche Finanzverwaltung erfolgen werden. Da die endgültigen Bescheide noch nicht erlassen sind, wird eine entsprechende Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 gebildet. Für die noch zu erfolgende Prüfung der Jahres- bzw. Gesamtabschlüsse durch die GPA für die Jahre 2013 bis einschl. 2017 wird ebenfalls eine Rückstellung gebildet (126.389 €). Eine Drohverlustrückstellung wurde in 2008 gebildet, weil seinerzeit ein Gewerbesteuerschuldner gegen den Steuermessbescheid geklagt hat. Das Finanzamt hat in diesem Fall die Aussetzung der Vollziehung für verschiedene Veranlagungsjahre angeordnet. Im Jahr 2017 hat das zuständige Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung für das Veranlagungsjahr 1999 aufgehoben bzw. für das Veranlagungsjahr 2000 teilweise aufgehoben und den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr 2000 reduziert. Aufgrund der dargestellten Anpassungen durch das Finanzamt ist die betreffende Drohverlustrückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 von 5.299.806,57 € (Stand: 31.12.2016) auf 2.198.148,71 € anzupassen. Gegen die aus Sicht des Debitors nur teilweise Reduzierung des Gewerbesteuermessbetrages aus 2000 hat der Gewerbetreibende Klage beim Finanzgereicht eingelegt und Widerspruch gegen den geänderten Gewerbesteuerbescheid erhoben. Die Zahlung der kompletten Summe ist jedoch durch den Gewerbetreibenden erfolgt, so dass das monetäre Ausfallrisiko gegenüber 2016 weggefallen ist. Zusätzlich wurde bereits im Jahr 2015 in noch einem Fall eine weitere Drohverlustrückstellung gebildet. Ein Gewerbesteuerschuldner hat dabei gegen die Neuveranlagung der Gewerbesteuer für die Jahre 2004 - 2008 Klage erhoben. Diese Drohverlustrückstellung wurde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 neu bewertet. Insgesamt kann in diesem Fall festgehalten werden, dass, wenn der Klage stattgegeben wird, mit einer Erstattungspflicht i. H. v. aktuell 718.733 € zu rechnen ist. Die Rückstellungen Prozesskostenrisiko wurden aufgrund anhängiger Gerichtsverfahren (30.250 €) gebildet. Im ungünstigsten Fall muss die Stadt Erkelenz die Kosten in Höhe der jeweiligen Streitwerte tragen. 12. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine besondere Besicherung der Verbindlichkeiten liegt nicht vor. Einzelheiten ergeben sich aus dem als Anlage 3 beigefügten Verbindlichkeitenspiegel. Eine gesonderte Position bei den Verbindlichkeiten nehmen die erhaltenen Anzahlungen ein, in die erhaltene Zuwendungen für Investitionen zu buchen sind, solange die dazugehörigen Investitionen noch nicht betriebsfertig hergestellt sind. Sobald das entsprechende Anlagevermögen betriebsfertig hergestellt ist, werden die erhaltenen Anzahlungen in die Sonderposten umgebucht. 13. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 10.531) betreffen hauptsächlich vereinnahmte Friedhofsgebühren für Nutzungsrechte an Gräbern, die Erträge in Folgejahren darstellen (T€ 6.527). Der Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und die an die freien Träger ausgezahlt werden (Vgl. Ausführungen ARAP auf der Aktivseite) beträgt nunmehr 1.801 T€. Daneben liegen noch weitere, passive Rechnungsabgrenzungsposten von insgesamt 2.203 T€ vor (Ausgleichsmaßnahmen 338 T€, Ruherechtsentschädigungen 232 T€ sowie verschiedenen Zahlungen, die zu Erträgen in 2018 führen i. H. v. 1.633 T€). Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagevermögen Finanzanlagen SUMME ANLAGEVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel SUMME UMLAUFVERMÖGEN Aktive Rechnungsabgrenzung SUMME AKTIVA Passiva Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung SUMME PASSIVA 96 290.161 87.981 378.238 16.028 5.000 9.080 30.108 4.644 412.990 0,02 70,27 21,30 91,59 3,88 1,21 2,20 7,29 1,12 100,00 206.038 125.980 54.214 16.227 10.531 412.990 49,89 30,50 13,13 3,93 2,55 100,00 III. Erläuterungen zur Ergebnisrechnung 1. Die Steuern und ähnlichen Abgaben setzen sich wie folgt zusammen: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Familienleistungsausgleich T€ 262 6.743 23.047 21.042 2.400 964 283 2.068 56.809 2. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen des Haushaltsjahres setzen sich wie folgt zusammen: T€ Schlüsselzuweisungen 7.479 Allgemeine Zuweisungen vom Land 118 Zuweisungen und Zuschüsse 8.779 Erträge aus der Auflösung von Zuwendungen 2.860 19.236 3. Bei den sonstigen Transfererträgen (901 T€) handelt es sich insbesondere um die Abrechnung der einheitsbedingten Belastungen des Landes NRW für das Haushaltsjahr 2015 (372 T€), um den Kostenersatz für soziale Leistungen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen in den Produktbereichen 05 „Soziale Hilfen“ und 06 „ Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ (506 T€). Daneben wurden Erstattungen für die Mehrbelastung zur Kreisumlage geleistet (4 T€). 4. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (9.374 T€) betreffen Verwaltungsgebühren (940 T€), Benutzungsgebühren (6.780 T€) und Erträge aus den Auflösungen von Sonderposten für Beiträge und des Sonderpostens für den Gebührenausgleich (1.654 T€). 5. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (524 T€) enthalten Mieten und Pachten (237 T€), Erträge aus dem Verkauf von Vorräten (217 T€) und sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (70 T€). 6. Bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen wurden Erträge von insgesamt 7.448 T€ erzielt. Hierunter fallen u.a. die Erstattungen des Landes für Flüchtlinge, die Erstattungen der UVG-Leistungen, die Erstattungen von Jugendhilfeaufwendungen von anderen Gemeinden und Gemeindeverbänden und die Personal- und Sachkostenerstattungen vom Städt. Abwasserbetrieb. 7. Im Haushaltsjahr 2017 wurden sonstige ordentliche Erträge Zusammensetzung der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen ist: T€ Konzessionsabgaben 2.088 Erstattung von Steuern 534 Erträge aus der Veräußerung von Grund und Boden u.a. 295 Bußgelder u.a. 131 Säumniszuschläge u.dgl. 720 Stundungs- und Aussetzungszinsen 42 Erträge aus Ersatzvornahmen 19 Herabsetzung und Auflösung von Rückstellungen 503 Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge 21 Erträge aus der Auflösung oder Herabs. von Wertber. auf 29 Forderungen Andere sonstige ordentliche Erträge 248 4.630 erzielt, deren 8. Das Jahresergebnis für 2017 bei den aktivierten Eigenleistungen beträgt 437 T€. 9. Der Personal- und Versorgungsaufwand von 26.811 T€ des Haushaltsjahres 2017 entfällt mit 3.769 T€ auf Beamtenbezüge, mit 18.308 T€ auf Gehälter (einschließlich Beiträgen zu Versorgungskassen und zur gesetzlichen Sozialversicherung), mit 1.653 T€ auf Beiträge zu Versorgungskassen für Beamte, 773 T€ auf Beihilfe (Beschäftigte 350 T€ und Versorgungsempfänger 423 T€) und mit 99 T€ auf nicht zahlungswirksame Aufwendungen zur Auffüllung von Rückstellungsbeständen in den Bereichen Urlaubs-, Überstunden- und sonstigen Rückstellungen. Als Grundlage für die Ermittlung der Zuführung zur Pensions- und Beihilfenrückstellung für die Beamten dienten die standardmäßig von der Rheinischen Versorgungskasse zur Verfügung gestellten Berechnungen. Die Zuführungsbeträge betrugen insgesamt 2.209 T€, die ausschließlich für Beschäftigte (686 T€ für Pensionen, 45 T€ für Beihilfen) und für Pensionäre (982 T€ für Pensionen und 496 T€ für Beihilfen) aufgebracht wurden (vgl. auch Ausführungen zu II, Passivaseite, Ziffer 9). 10. Die Zusammensetzung der Aufwendungen für SachHaushaltsjahres 2017 zeigt die folgende Aufstellung: Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Zuführung Instandhaltungsrückstellungen Unterhaltung des sonst. unbeweglichen Vermögens Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Bewirtschaftung - Energie Bewirtschaftung - Reinigung Haltung von Fahrzeugen Unterhaltung der Geräte Anschaffung von kleineren Geräten (60 - 410 EUR) Besondere Aufwendungen für Beschäftigte Aus- und Fortbildung Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz Sonst. bes. Verwaltungs- u. Betriebsaufwendungen davon: Verpflegungsaufw. in Schulen u. Kindergärten Kostenanteil Straßenentwässerung Abfallbeseitigungsaufwendungen Aufwendungen für die Straßenbeleuchtung Sonst. Verw. u. Betriebsaufwendungen T€ 1.257 1.144 365 741 1.580 1.169 398 450 278 65 161 258 4.974 T€ 302 T€ 1.500 T€ 1.706 T€ 1.080 T€ 386 Aufwendungen für den Erwerb von Vorräten 122 Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen davon: Aufwendungen EDV und Software Schülerbeförderungskosten Aufwendungen offener Ganztag Abfallentsorgung u. Beseitigung Sondermüll Übrige Aufwendungen f.sonst. Dienstleistungen und Dienstleistungen des 5.311 T€ 767 T€ 1.695 T€ 1.567 T€ 774 T€ 508 18.273 11. Die bilanziellen Abschreibungen (7.715 T€) umfassen einmal die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen (7.642 T€) als auch die Auflösung von geleisteten Zuwendungen für investive Maßnahmen (73 T€). In den Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen ist eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von 58 T€ enthalten. Diese außerplanmäßige Abschreibung musste vorgenommen werden, da die Maßnahmen „T 12010014 - Unterführung Anton-Raky-Allee“ nicht mehr realisiert wird. 12. Die Transferaufwendungen 2017 (42.288 T€) setzen sich wie folgt zusammen: T€ Zuweisungen und Zuschüsse 6.296 Sozialtransferaufwendungen 10.167 Gewerbesteuerumlage 1.937 Finanzierungsbeteiligung „Fonds Deutsche Einheit“ 1.854 Kreisumlage 21.518 Krankenhausinvestitionsumlage 516 42.288 13. Im Jahre 2017 wurden folgende sonstigen ordentlichen Aufwendungen geleistet: T€ Sonst. Personalaufwendungen 27 Aufwendungen f. ehrenamtliche Tätigkeiten 424 Mieten und Pachten 832 Leasingkosten 66 Sonst. Aufwendungen f.d. Inanspruchnahme v. R.u.D. 733 Geschäftsaufwendungen 598 Steuern, Versicherungen 2.320 Erstattungen für lfd. Tätigkeiten 212 Verluste aus dem Abgang von Umlaufvermögen u.ä. 171 Säumniszuschläge 2 Verfügungsmittel 3 Fraktionszuwendungen 24 Repräsentationen 24 Ehrungen u.ä. 12 Zuführung sonst. Rückstellungen 479 Übrige weitere Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 39 5.966 14. Den maßgeblichen Anteil an den Finanzerträgen (6.150 T€) haben die Zinserträge sonstiger inländischer Bereich i. H. v. 3.557 T€ und die Gewinnanteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie öffentlicher Sonderrechnungen mit 2.586 T€. Die übrigen Zinserträge betragen 8 T€. 15. Die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen betragen in 2017 insgesamt 573 T€. 16. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 sind keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen worden. 17. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 werden keine Ermächtigungsübertragungen von Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW vorgenommen. IV. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Bestände der liquiden Mittel, die sich aus den Buchungen in der Finanzrechnung ergeben, haben sich in 2017 wie folgt entwickelt: Bevor die einzelnen Kontengruppen genauer betrachtet werden, sei an dieser Stelle auf folgende Besonderheiten hingewiesen, die die Nachvollziehbarkeit der nachfolgenden Äußerungen erleichtern: • In 2016 wurden Ermächtigungsübertragungen von Auszahlungen für Investitionen von 2.190.000 € gebildet. Für konsumtive Auszahlungen wurden im Jahr 2016 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet. Die Abwicklung dieser Ermächtigungsübertragungen in 2017 wird an späterer Stelle dargestellt. • Zahlungswirksame Ermächtigungsübertragungen für Kredite nach § 86 Abs. 2 GO NRW wurden im Jahr 2016 i. H. v. 1.730.000 € gebildet. Diese wurden in 2017 nicht in Anspruch genommen. • Die zuvor erläuterten Summen sind zusammen mit den Ansätzen in der Spalte „Fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2017“ in den jeweiligen Zeilen mit aufgeführt. Daneben bietet die seit dem 01.01.2011 eingesetzte Software „newsystem kommunal - INFOMA“ auch den Komfort, dass die Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO in einer separaten Spalte in der Finanzrechnung dargestellt werden. Diese Option wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit auch in 2017 genutzt. Wie an späterer Stelle detailliert zu ersehen ist, wurde von den Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen von insgesamt 2.190.000 € ein Betrag i. H. v. 1.175.201,32 € in Anspruch genommen. 686.250,64 € wurden im Laufe des Jahres 2017 in Abgang gesetzt bzw. eingespart und 328.548,04 € wurden weiter nach 2018 übertragen. Rechnet man die übertragenen Ermächtigungsübertragungen 2017 als auch die darauf entfallenden Inanspruchnahmen aus den in der Finanzrechnung aufgeführten Zahlen heraus, ergeben sich in den Zeilen 16, 17, 23 und 30 bis 38 folgende Werte: … Nr. Bezeichnung 16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit = Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (17 und 31) +Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen +Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung -Tilgung und Gewährung von Darlehen -Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung = Saldo aus der Finanzierungstätigkeit = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (32 und 37) 17 23 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Ansatz des Haushalts -jahres Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres Vergleich Ansatz/ist 94.993.941,00 € 91.220.505,12 € -3.773.435,88 € 1.660.120,00 € 10.893.492,11 € 9.233.372,11 € 6.000.966,00 € 4.703.904,61 € -1.297.061,39 € 11.937.150,00 € 4.441.421,87 € -7.495.728,13 € -5.936.184,00 € 262.482,74 € 6.198.666,74 € -4.276.064,00 € 11.155.974,85 € 15.432.038,85 € 2.850.000,00 € 0,00 € -2.850.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 2.850.000,00 € 2.498.586,12 € -351.413,88 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € -2.498.586,12 € -2.498.586,12 € -4.276.064,00 € 8.657.388,73 € 12.933.452,73 € Abschließend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber seine im § 38 Abs. 2 GemHVO NRW gestellten Forderungen nur rudimentär in den von ihm vorgeschriebenen Mustern umgesetzt hat. Die Erfahrungen der letzten 10 Jahre haben jedoch gezeigt, wie aufgrund der vorgenannten Aufstellung unschwer ersichtlich, dass die Umsetzung in einer tabellarischen Darstellung einfach zu komplex und damit zu unübersichtlich ist. Es bleibt daher nur die Möglichkeit, der im § 38 GemHVO geforderten Aufstellung durch die Darstellung in verschiedenen Nebenrechnungen nachzukommen. Nun aber zur Erläuterung des eigentlichen Ergebnisses der Finanzrechnung: 1. Wie oben erläutert, werden die aufgeführten Abweichungen also aus der Summe der Haushaltsplanansätze und der Summe der Ermächtigungsübertragungen dargestellt. Zunächst einmal ist festzustellen, dass beim Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit ein Überschuss von 10.893 T€ erzielt wurde. Gegenüber der Planung entspricht dies einer Verbesserung um 9.233 T€. Diese Verbesserung resultiert aus höheren Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit von 5.460 T € und geringeren Auszahlungen aus der lfd. Verwaltungstätigkeit von 3.773 T€. Die Veränderung bei den Einzahlungen ergeben sich rechnerisch durch geringere Einzahlungen i. H. v. 2.265 T€ bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und durch Mehreinzahlungen bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“ (4.266 T€), den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“ (1.325 T€), den „Sonstigen Transfereinzahlungen“ (92 T€), den „Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“ (506 T€), den „Privatrechtlichen Leistungsentgelten“ (60 T€), den „Sonstigen Einzahlungen“ (1.099 T€) und den „Zinsen und sonstigen Finanzeinzahlungen“ (377 T€). Auf der Auszahlungsseite sind Minderauszahlungen bei den „Personalauszahlungen“ i. H. v. 796 T€, den „Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen“ (779 T€), „Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen“ (22 T€), den „Transferauszahlungen“ (1.721 T€) und den „Sonstigen Auszahlungen“ (668 T€) zu verzeichnen. Dem gegenüber ergeben sich Mehrauszahlungen i. H. v. 213 T€ „Versorgungsauszahlungen“. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt -913 T€. Geplant war ein negativer Saldo i. H. v. -8.126 T€. Die Verbesserung i. H. v. 7.213 T€ lässt sich als Differenz aus den „Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 5.617 T€ (geplant 14.127 T €) zu den „Einzahlungen aus Investitionstätigkeit“ von 4.704 T€ (geplant 6.001 T€) herleiten. Beim „Saldo aus Finanzierungstätigkeit“ lässt sich ein negativer Wert i. H. v. -2.499 T€ feststellen. Dieses erfreuliche Ergebnis bedeutet, dass der Schuldenstand im Jahr 2017 um 2,499 Mio. € reduziert werden konnte. Unter dem Strich bleibt festzuhalten, dass in 2017 gegenüber der Planung eine erfreuliche Liquiditätsverbesserung von 12.218 T€ bei den eigenen Finanzmitteln erzielt werden konnte. Der Bestand an eigenen liquiden Mitteln konnte demzufolge zum 31.12.2017 mit 15.309 T€ bilanziert werden. Die Finanzrechnung betrachtet aber nicht nur die eigenen Finanzmittel, sondern auch die Entwicklung des Bestandes an fremden Finanzmitteln. Fremde Finanzmittel sind solche finanziellen Mittel, die die Kommune für einen Dritten verwaltet oder die sie aufgrund eines Gesetzes für einen Dritten zu vereinnahmen und zu verausgaben hat. Bei beiden Varianten sind erwirtschaftete Überschüsse aus diesen Mitteln an den/die Dritten abzuführen bzw. getätigte Vorleistungen vom Dritten zu erstatten. Hinsichtlich der eigenen Finanzmittel unterscheiden sich diese insbesondere dadurch, dass sie nicht im Haushaltsplan aufgeführt und geplant werden, sondern zum Teil in gesonderten Plänen dargestellt werden, respektive ungeplant bewirtschaftet werden. Bei der Stadt Erkelenz fallen darunter der Städtische Abwasserbetrieb Erkelenz, dessen Ein- und Auszahlungen kontenmäßig von der städtischen Zahlungsabwicklungsstelle abgewickelt werden sowie insbesondere Mittel des Kreises Heinsberg, der sich bei der Zahlbarmachung der verschiedenen Hilfearten nach dem SGB ebenfalls der Zahlungsabwicklungsstelle der Stadt Erkelenz bedient. Des Weiteren werden bei den fremden Finanzmitteln die ungeklärten Einzahlungen abgebildet. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen, welche im Jahr 2017 vereinnahmt worden sind, jedoch erst im Folgejahr konkreten Sollstellungen zugeordnet werden können. Die Veränderung des Bestandes der fremden Finanzmittel im Jahr 2017 beträgt insgesamt -1.229 T€. Diese Bestandsveränderung setzt sich aus der Erhöhung der Forderungen gegenüber dem Städtischen Abwasserbetrieb von -2.234 T€ sowie einer Veränderung der sonstigen fremden Finanzmitteln im Jahr 2017 von +1.005 T€ zusammen. Unter Berücksichtigung der Vorjahre ergibt sich insgesamt bei den Beständen aus (eigenen und fremden) Finanzmitteln ein Saldo von 14.080 T€. 2. Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen aus 2016 gem. § 22 GemHVO NRW Gem. § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung hat der Rat der Stadt Erkelenz am 25. September 2013 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 wurden demnach folgende Ermächtigungsübertragungen gebildet. Diese wurden im Jahr 2017 wie nachfolgend aufgeführt abgewickelt: Nr. 2.1 Für konsumtive Aufwendungen/Auszahlungen Ermächtigungsübertragungen gebildet. 2.2 Abwicklung von Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen in 2017: Investitionsnummer Bezeichnung wurden Ermächtigungsübertragung aus 2016 im abgerechnet in 2017 Teilfinanzrechnung 010600 Zentrale Dienste 1 B01060001 Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 € 2 B01060003 Münzzähler für die Zahlungsabwicklungsstelle Teilfinanzrechnung 011000 Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung 3 B01100012 Einzelanschaffungen unter 10.000 € - EDV 1.796,90 4 B01100035 Einführung Projekt „ProBauG 2015“ 7.382,16 Teilfinanzrechnung 011301 Grundstücks- und Gebäudeverwaltung G01130001 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden Teilfinanzrechnung 011800 Baubetriebshof B01180064 LKW Kipper mit Kran (Ersatz HS 2410/ERK-A 1131) Teilfinanzrechnung 021500 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 7 B02157007 Ersatz von technischen Geräten > 410 EUR 8 B02157017 Lösch-/Katastrophenschutzfahrzeug Hetzerath 9 H02150005 Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem 10 S02150002 Zaunbau Feuerwehrgrundstück Richard-LucasStraße 5 6 Jahr Ersparnis/ in Abgang 2016 keine nach 2018 zu übertragen 3.273,70 1.735,02 1.538,68 0,00 17.500,00 16.043,58 1.456,42 0,00 1.547,00 249,90 0,00 5.067,62 2.314,54 0,00 235.000,00 16.554,10 218.445,90 0,00 87.300,00 87.227,00 73,00 0,00 45.048,42 45.048,42 0,00 0,00 4.311,83 0,00 4.311,83 0,00 189.543,35 173.803,67 0,00 15.739,68 3.846,79 3.846,79 0,00 0,00 5.700,97 0,00 5.700,97 0,00 Teilfinanzrechnung 030101 Grundschulen H03010014 Nottreppe Nysterbachschule Lövenich Teilfinanzrechnung 030103 Realschule /Europaschule 12 B03030001 Anschaffungen < 10.000 € Europaschule 18.007,08 18.007,08 0,00 0,00 13 B03030012 Schuleinrichtung Chemieraum Europaschule 20.558,17 20.558,17 0,00 0,00 Teilfinanzrechnung 030104 Gymnasien 14 B03040003 Anschaffungen < 10.000 € Cornelius-BurghGymnasium 1.407,04 1.407,04 0,00 0,00 15 B03040017 Schuleinrichtung Biologieraum - CusanusGymnasium 16.624,85 14.693,04 1.931,81 0,00 16 B03040018 Schuleinrichtung Biologieraum - Cornelius-BurghGymnasium 1.152,21 1.105,56 46,65 0,00 17 H03040007 Neubau Trakt B „Roland Bau“ - CusanusGymnasium 46.100,25 11.493,72 0,00 34.606,53 Teilfinanzrechnung 0602 Tageseinrichtungen u. Tagespflege 18 H06020103 Erweiterung und Umbau KG Adolf-Kolping-Hof Ü 3 15.618,21 15.321,19 297,02 0,00 19 B06020601 Auszahlungen < 10.000 € KG Am Hagelkreuz 3.217,70 3.217,70 0,00 0,00 20 B06021304 Anschaffungen < 10.000 € KG Oerather Mühlenfeld 8.883,80 8.883,80 0,00 0,00 21 B06021601 Anschaffungen > 410 € Komb. Tagesein. Westpromenade 4.000,00 0,00 0,00 4.000,00 22 B06021605 Außenspielgerät für Kombinierte Tageseinrichtung Westpromenade 6.000,00 0,00 0,00 6.000,00 Teilfinanzrechnung 060302 Einrichtungen der Jugendarbeit 1.332,80 1.332,80 0,00 0,00 11 23 B06030202 Spielgeräte f. Kinderspielplätze > 410 € Teilfinanzrechnung 080100 Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 24 B08010001 Sonstige Gerätebeschaffungen Sportanlagen > 410 € 3.150,30 3.150,30 0,00 0,00 25 H08010007 Zuschüsse zum Bau des Vereinsheim SV Venrath 3.000,00 3.000,00 0,00 0,00 26 S08010005 Verbindungsweg GS Kückhoven/Sportanlage 15.500,00 0,00 15.500,00 0,00 Teilfinanzrechnung 110100 Abfallwirtschaft 3.000,00 2.682,39 317,61 0,00 27 B11010002 Anschaffung v. Vermögensgegenständen > 410 € Teilfinanzrechnung 120101 Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel 28 E12010026 Straßenerneuerung Brückstraße 330.000,00 52.925,95 76.055,69 201.018,36 29 E12010039 Straßenausbau Parkweg 20.000,00 0,00 20.000,00 0,00 30 E12010050 Baugebiet VI/2 (Roermonder Straße - Bauxhof) 47.000,00 0,00 47.000,00 0,00 31 E12010051 Am Flachsfeld (Aachener Straße - Am Schneller) 190.000,00 190.000,00 0,00 0,00 Nr. Ermächtigungsübertragung aus 2016 Investitionsnummer Bezeichnung 32 E12013002 Golkrath, St.-Stephanus-Str. (Terreicken - Am Kloster) 33 E12017002 34 E12018001 35 36 abgerechnet in 2017 Ersparnis/ in Abgang nach 2018 zu übertragen 18.500,00 18.500,00 0,00 Venrath, St. Valentin (Himmelspfad) 157.000,00 107.638,96 48.861,04 500,00 Immerath, Umsiedlungsstandort 200.000,00 176.316,53 0,00 23.683,47 E12018002 Borschemich, Umsiedlungsstandort 161.244,11 59.803,45 89.440,66 12.000,00 S12018003 Lärmschutzwallbegrünung Borschemich 40.000,00 0,00 40.000,00 0,00 37 T12010014 Erkelenz, Anton-Raky-Allee (Tunnel) 10.000,00 0,00 10.000,00 0,00 38 T12010023 Brückensanierung Düsseldorfer Straße 57.989,07 38.872,29 19.116,78 0,00 39 T12019000 Brückensanierungen Einzelmaßn. < 10.000 € 5.033,70 5.033,70 0,00 0,00 Teilfinanzrechnung 120200 Verkehrsanlagen 40 E12020028 Baugebiet VI/2 (Roermonder Str. - Bauxhof), Öffentl. Beleuchtung 23.598,17 0,00 23.598,17 0,00 41 E12027000 Venrath, St. Valentin (Himmelspfad), Öffentl. Beleuchtung 16.300,81 8.043,14 8.257,67 0,00 42 T12028000 Umsiedlungsstandort Immerath, Öffentl. Beleuchtung 15.000,00 15.000,00 0,00 0,00 Teilfinanzrechnung 130100 Öffentliches Grün 43 S13010003 Grünordnung Borschemich 11.611,32 0,00 611,32 11.000,00 44 S13010011 Revitalisierung Stadtpark 68.000,00 12.873,10 35.126,90 20.000,00 Teilfinanzrechnung 130200 Natur und Landschaft 4.943,85 2.963,49 1.980,36 0,00 37.893,96 26.051,74 11.842,22 0,00 7.628,48 5.452,98 2.175,50 0,00 2.190.000,00 1.175.201,32 686.250,64 328.548,04 45 S13020003 Ökologischer Ausgleich Immerath (neu) Teilfinanzrechnung 130500 Friedhöfe 46 H13050007 Neubau Friedhofshalle Borschemich 47 H13050008 Neubau Friedhofshalle Immerath (neu) Summen: 3. 0,00 Abwicklung der Übertragung aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW Es wurden aus 2016 insgesamt Kreditermächtigungen in Höhe von 1.730.000 € in das Jahr 2017 übertragen. Diese wurde im Jahr 2017 nicht in Anspruch genommen. 4. Bildung von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 1 GemHVO NRW Nachfolgende Ermächtigungsübertragungen wurden gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 25.09.2013 im Jahr 2017 gebildet: Nr. 4.1 Für Aufwendungen werden in 2017 keine Ermächtigungsübertragungen gebildet. 4.2 Für investive Auszahlungen werden Ermächtigungsübertragungen gebildet: Investitionsnummer Bezeichnung im Haushaltsjahr 2017 weiter zu übertragen aus der Ermächtigungsübertragung aus 2016 Ermächtigungsübertragung aus 2017 Ermächtigungsübertragungen insgesamt nachfolgende Erläuterungen Teilfinanzplan 010600 Zentrale Dienste 1 B01060001 Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge > 410 € 0,00 2.820,00 2.820,00 Abwicklung offener Aufträge, Verschiebung von Maßnahmen nach 2018 2 H01060002 E-Bike-Station Verwaltungsgebäude 0,00 7.000,00 7.000,00 Verschiebung Maßnahmenbeginn nach 2018 Teilfinanzplan 010700 Presse und Öffentlichkeitsarbeit 3 B01070001 www.erkelenz.de für mobile Endgeräte 0,00 4.574,63 4.574,63 Fertigstellung und Schlussrechnung der Maßnahme in 2018 Teilfinanzplan 011000 Organisationsangelegenheiten und technikunterstützte Informationsverarbeitung 4 B01100012 Einzelanschaffungen < 10.000 € - EDV 0,00 17.201,50 17.201,50 5 B01100038 Feuerwehrverwaltungsprogramm „Drägerware Compact“ 0,00 3.000,00 3.000,00 Teilfinanzplan 011301 Grundstücks- und Gebäudeverwaltung 6 G01130001 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden 0,00 200.000,00 200.000,00 Abwicklung eines offenen Auftrages aus 2017 Fertigstellung und Schlussrechnung der Maßnahme in 2018 Abwicklung offener Aufträge und Verschiebung von geplanten Maßnahmen nach 2018 Nr. Investitionsnummer Bezeichnung Teilfinanzplan 011800 Baubetriebshof 7 B01180065 LKW Kipper offener Kasten (Ersatz für HS 2433/ERK-A1111) Teilfinanzplan 021500 Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 8 H02150005 Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem weiter zu übertragen aus der Ermächtigungsübertragung aus 2016 Ermächtigungsübertragung aus 2017 Ermächtigungsübertragungen insgesamt 0,00 26.851,00 26.851,00 Auslieferung des Fahrzeuges und Schlussrechnung in 2018 15.739,68 65.281,64 81.021,32 Abwicklung offener Aufträge und Fertigstellung der in 2016 begonnenen Maßnahme Erläuterungen 9 H02150006 Neubau Feuerwehrgerätehaus Hetzerath 0,00 73.451,93 73.451,93 Abwicklung offener Aufträge 10 S02150001 Digitales Sirenensystem Stadtgebiet Erkelenz 0,00 22.000,00 22.000,00 Witterungsbedingte Verschiebung von Maßnahmen n. 2018 Teilfinanzplan 030101 Grundschulen 11 H03010012 Gymnastikhallenanbau zur Turnhalle GS Schwanenberg 0,00 168.233,64 168.233,64 12 H03010013 Nottreppe Grundschule Kückhoven 0,00 37.000,00 37.000,00 13 H03010015 Erweiterung Nysterbach-Grundschule Lövenich (OGS) 0,00 247.195,95 247.195,95 Abwicklung offener Aufträge und Verschiebung von Auftragsausführungen nach 2018 14 H03010016 Erweiterung Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule (OGS) 0,00 90.000,00 90.000,00 Abwicklung offener Aufträge und Verschiebung von Auftragsausführungen nach 2018 15 H03010017 Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS) 0,00 87.624,00 87.624,00 Abwicklung offener Aufträge und Verschiebung von Auftragsausführungen nach 2018 Teilfinanzplan 030102 Hauptschule H03020004 Nottreppe Hauptschule Erkelenz (Trakt Stadthalle) 0,00 37.000,00 37.000,00 Verschiebung Maßnahmenbeginn nach 2018 16 Abwicklung offener Aufträge Verschiebung Maßnahmenbeginn nach 2018 Teilfinanzplan 030103 Europaschule 17 B03030001 Anschaffungen < 10.000 € Europaschule 0,00 13.896,00 13.896,00 Abwicklung offener Aufträge 18 B03030012 Teilfinanzplan 030104 Schuleinrichtung Chemieraum Europaschule Gymnasien 0,00 5.745,32 5.745,32 Abwicklung offener Aufträge 19 B03040003 Anschaffungen < 10.000 € Cornelius-BurghGymnasium 0,00 6.354,47 6.354,47 Abwicklung offener Aufträge 20 B03040020 Schuleinrichtung Physikfachräume - CusanusGymnasium 0,00 125.000,00 125.000,00 Fertigstellung und Schlussrechnung der Maßnahme in 2018 21 H03040007 Neubau Trakt B „Roland Bau“ CusanusGymnasium 34.606,53 515.375,79 549.982,32 Abwicklung offener Aufträge und Verschiebung von Auftragsausführungen nach 2018 Teilfinanzplan 040100 H04010002 Kulturförderung und kulturelle Veranstaltungen Scheunensanierung Haus Hohenbusch 0,00 8.474,87 8.474,87 Teilfinanzplan 0602 Tageseinrichtungen u. Tagespflege 23 B06020901 Auszahlungen < 10.000 KG Lövenich 0,00 10.000,00 10.000,00 Fertigstellung und Schlussrechnung einer Maßnahme in 2018 24 B06021601 Anschaffungen > 410 € Kombinierte Tageseinrichtung Westpromenade 4.000,00 0,00 4.000,00 Verschiebung von Maßnahmen nach 2018, da vorab Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen 25 B06021605 Außenspielgerät für Kombinierte Tageseinrichtung Westpromenade 6.000,00 0,00 6.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2018, da vorab eine Nottreppe angebaut werden muss 26 B06021606 Küche KG Westpromenade/Zehnthofweg 0,00 16.000,00 16.000,00 Verschiebung der Maßnahme nach 2018, da vorab Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen 27 B06021902 Ersteinrichtung > 410 € KG Schulring 0,00 24.844,72 24.844,72 Teilweise Verschiebung der Ersteinrichtung des KG, da die Baumaßnahme verspätet fertiggestellt wurde 28 H06021901 Erweiterungsbau KG Schulring 0,00 7.850,40 7.850,40 Teilfinanzplan 060302 Einrichtungen der Jugendarbeit B06030210 Seilspielgerät Spielplatz „Stadtpark“ 0,00 11.000,00 11.000,00 Abwicklung offener Aufträge Teilfinanzplan 100603 Verwaltung u. Betrieb von Unterkünften f. Spätaussiedler u. ausländische Flüchtlinge Abwicklung offener Aufträge 22 29 30 H10060303 Neubau eines Asylbewerberheims in Neuhaus Teilfinanzplan 120101 Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel 31 E12010026 Straßenerneuerung Brückstraße 32 E12010046 Baugebiet VI/2 Schulring westlich Friedhof 0,00 6.479,33 6.479,33 201.018,36 0,00 201.018,36 0,00 15.000,00 15.000,00 Abwicklung offener Aufträge Abwicklung offener Aufträge und Mittelbereitstellung für mögliche Restarbeiten im Jahr 2018 Verschiebung des Maßnahmenbeginns, daher Abrechnung von Aufträgen in 2018 Mittelbereitstellung für noch notwendige Schlussvermessungsarbeiten im Jahr 2018 Nr. weiter zu übertragen aus der Ermächtigungsübertragung aus 2016 Ermächtigungsübertragung aus 2017 Ermächtigungsübertragungen insgesamt Erläuterungen Investitionsnummer Bezeichnung 33 E12010051 Am Flachsfeld (Aachener Str. bis Am Schneller) 0,00 10.000,00 10.000,00 Mittelbereitstellung für noch notwendige Schlussvermessungsarbeiten im Jahr 2018 34 E12013002 Golkrath, St.-Stephanus-Str. (Terreicken - Am Kloster) 0,00 5.000,00 5.000,00 Abwicklung offener Aufträge 35 E12015009 Katzem, Hohlstraße (In Katzem bis Vorstadt) 0,00 20.000,00 20.000,00 36 E12017002 Venrath, St. Valentin (Himmelspfad) 500,00 0,00 500,00 Abwicklung offener Aufträge 37 E12018001 Immerath, Umsiedlungsstandort 23.683,47 7.316,53 31.000,00 Abwicklung offener Aufträge, abschließende Markierungsarbeiten im Jahr 2018 38 E12018002 Borschemich, Umsiedlungsstandort 12.000,00 0,00 12.000,00 Abwicklung offener Aufträge, abschließende Markierungsarbeiten im Jahr 2018 Teilfinanzplan 120102 Parkplätze und Parkbauten 0,00 90.834,55 90.834,55 Abwicklung offener Aufträge 39 Abwicklung offener Aufträge und mögliche Auftragserhöhungen T12010201 Park-and-Ride-Anlage Neußer Straße Teilfinanzplan 120200 Verkehrsanlagen 40 E12020043 Theodor-Heuss-Str. - Öffentl. Beleuchtung 0,00 72.807,47 72.807,47 Verschiebung der Auftragsausführung nach 2018 41 E12020052 Ziegelgasse - Öffentl. Beleuchtung 0,00 52.000,00 52.000,00 Verschiebung der Auftragsausführung nach 2018 42 T12028001 Umsiedlungsstandort Borschemich - Öffentl. Beleuchtung 0,00 10.000,00 10.000,00 Restarbeiten im Jahr 2018 43 T12029000 Alle Stadtteile - Öffentl. Beleuchtung < 10.000 € 0,00 5.000,00 5.000,00 Verschiebung von Aufträgen in das Jahr 2018 Teilfinanzplan 130100 Öffentliches Grün 44 S13010003 Grünordnung Borschemich 11.000,00 0,00 11.000,00 Abwicklung offener Aufträge 45 S13010011 Revitalisierung Stadtpark 20.000,00 0,00 20.000,00 Abwicklung offener Aufträge und Restarbeiten im Jahr 2018 Teilfinanzplan 130500 Friedhöfe 0,00 5.038,22 5.038,22 Abwicklung offener Aufträge 0,00 1.300,00 1.300,00 Verschiebung von einer im Jahr 2017 geplanten Maßnahme nach 2018 46 47 S13050001 Ausbau Friedhofswege Teilfinanzplan 150100 Wirtschaftsförderung B15010001 Wirtschaftsförderung < 10.000 € Teilfinanzplan 150202 Mehrzweckgebäude 48 H15020206 Erweiterungsbau Bürgerhaus Gerderath 0,00 60.000,00 60.000,00 Verschiebung Maßnahmenbeginn nach 2018 49 H15020208 Eingangsüberdachung MZH Lövenich 0,00 15.000,00 15.000,00 Verschiebung Maßnahmenbeginn nach 2018 328.548,04 2.209.551,96 2.538.100,00 Summen: 5. Bildung von Übertragungen aus Kreditermächtigungen gem. § 86 Abs. 2 GO NRW Es werden aus 2017 insgesamt Kreditermächtigungen i. H. v. 1.950.000 € vom Produktsachkonto 160200.692700 nach 2018 übertragen. 6. Finanzierung der Auszahlungsermächtigungsübertragungen Als Saldo aus der Übertragung der Kreditermächtigung in Höhe von 1.950.000 € und aus den unter Punkt 4. gebildeten Ermächtigungsübertragungen von 2.538.100 € ergibt sich ein Betrag von -588.100 €. Demgegenüber ist im Haushaltsplan 2018 in Rahmen der planmäßigen Mittelfortschreibung angenommen worden, dass zum 31.12.2017 liquide Mittel von 3.550.900 € vorhanden sind (vgl. S. 83 des Haushaltsplanes 2018). Tatsächlich konnten aber zum 31.12.2017 in der Finanzrechnung liquide Mittel in Höhe von 14.079.938,51 € festgestellt werden, so dass insbesondere diese erhöhten Liquiditätsbestände ebenfalls zur Finanzierung der gebildeten Ermächtigungsübertragungen herangezogen werden können. V. Sonstige Angaben 1. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 weist den Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ mit 279.553,63 € aus. Unter Berücksichtigung der Rücklagenentnahme für das Jahr 2017 i. H. v. 25.531,91 € (= Ist-Fehlbetrag 2017) beträgt der Bestand des Sonderposten für den Gebührenausgleich „Müllabfuhr“ zum 31.12.2017 254.021,71 €. Gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen. 2. Der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ schließt in 2017 mit einem Fehlbetrag i. H. v. 9.372,51 € ab. Unter Berücksichtigung der Vorjahre besteht insgesamt zum 31.12.2017 ein Fehlbetrag von 40.444,78 €. 3. Der Rat hat am 20.12.2017 im Rahmen der Feststellung der Neukalkulation der Friedhofsgebühren ab 2018 beschlossen, das bestehende Gesamtdefizit des Gebührenhaushaltes „Friedhöfe“ in Höhe von 300.975,97 € auf das gebührenrelevante Defizit in Höhe von 212.442,97 € (Stand: 31.12.2016) zu berichtigen. Der Gebührenhaushalt „Friedhöfe“ schließt im Haushaltsjahr 2017 mit einem Fehlbetrag i. H. v. 53.889,50 € ab. Der Gebührenhaushalt Friedhöfe weist somit zum 31.12.2017 einen Fehlbetrag von 266.332,47 € aus. 4. Aufgrund von in 2017 eingegangenen Verpflichtungen zur Leistungen für Investitionen in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) ergeben sich in den folgenden Jahren nachfolgend aufgeführte finanzielle Verpflichtungen: Investitionsnummer Bezeichnung B01180070 Friedhofsbagger (Ersatzbeschaffung) H02150005 Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem H02150006 Neubau Feuerwehrgerätehaus Hetzerath S02150001 Digitales Sirenensystem Stadtgebiet Erkelenz 8.920 € H03010015 Erweiterung Nysterbach-Grundschule Lövenich (OGS) 2.045 € H03010017 Erweiterung Luise-Hensel-Schule (OGS) H03040007 Neubau Trakt B „Roland Bau“ Cusanus-Gymnasium Gesamt Betrag: 110.670 € 25.485 € 123.287 € 50.000 € 272.403 € 592.810 € 5. Die Firma RWE Power leistet für die Umsiedlung der Umsiedlungsstandorte Kostenerstattungen. Bisher wurden durch RWE Power Kostenerstattungen in folgender Höhe geleistet: - Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Straßenausbau - Umsiedlungsstandort Borschemich - Straßenausbau - Spiel- und Bolzplatz Borschemich - Spiel- und Bolzplatz Immerath (neu) - Sportanlagen Borschemich - Sportanlagen Immerath (neu) - Lärmschutzwallbegrünung Borschemich - Grünordnung Borschemich - Grünordnung Immerath (neu) - Friedhof Borschemich 4.713.561,23 € 4.088.580,70 € 144.095,97 € 142.706,01 € 2.917,02 € 391.841,66 € 79.061,39 € 340.543,32 € 255.690,71 € 966.134,95 € - Friedhof Immerath (neu) - Umsiedlungsstandort Immerath (neu) - Öffentl. Beleuchtung - Umsiedlungsstandort Borschemich - Öffentl.Beleuchtung - Ökologischer Ausgleich Immerath (neu) - Ökologischer Ausgleich Borschemich - Neubau Feuerwehrgerätehaus Borschemich - Erweiterung FW-Gerätehaus Kückhoven f. Immerath (neu) - Zwei-Gruppen-Kindergarten Immerath (neu) - Neubau Sportumkleiden Immerath (neu) - Neubau Turnhalle Immerath (neu) - Mehrzweckhalle, Bürgerräume - Borschemich - Vereinsraum Immerath (neu) - Kaisersaal Immerath (neu) - Neubau Friedhofshalle Immerath (neu) - Neubau Friedhofshalle Borschemich 539.533,59 € 305.160,92 € 268.552,23 € 82.394,70 € 63.742,27 € 273.198,83 € 173.993,15 € 1.137.859,38 € 287.589,38 € 1.362.102,56 € 2.374.155,04 € 120.653,73 € 1.501.645,99 € 53.665,11 € 40.965,10 € 6. Leasingverträge bestanden in 2017 für die Anmietung der Dienstfahrzeuge (ca. 11 T€), der Kopierer und Großdrucker (ca. 7 T€) und der Hardware (PC, Bildschirme, Drucker) der PCArbeitsplätze (ca. 48 T€). Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten. - Haushaltsjahr 2017 Lfd. Nr. 1 Produktsachkonto 120102.521130 (721130) Bezeichnung Bauliche Parkplatzunterhaltung - Parkplätze und Parkbauten - Ansatz Euro Mehr Euro 500,00 11.500,00 Tag der Zustimmung 28.03.2017 Gemäß Ratsbeschluss vom 22.02.2017 wird im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung die Möglichkeit geschaffen, in gebührenpflichtigen Parkbereichen für 15 Minuten kostenlos zu parken. Diese Möglichkeit wird durch die Einführung der sog. Brötchentaste an den städtischen Parkscheinautomaten geschaffen. Hierfür entsteht insbesondere Programmieraufwand seitens des Herstellers der Parkscheinautomaten. Der Gesamtaufwand beträgt rund 12.000 EUR. Hiervon sind 11.500 EUR überplanmäßig bereit zu stellen. Der Gewerbering Erkelenz e. V. beteiligt sich mit 3.000 EUR an den Kosten. Deckung: Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei den Produktsachkonten: 120102.448700 (648700) - Parkplätze und Parkbauten - Erstattungen von privaten Unternehmen 100603.459100 (659100) - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften für Spätaussiedler und ausländ. Flücht. - Andere sonstige ordentliche Erträge Minderaufwendungen/-auszahlungen beim Produktsachkonto: 021500.544100 (744100) - Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung - Steuern, Versicherungen, Schadensfälle insgesamt 2 150300.531700 (731700) Aufwendungen und Auszahlungen für Zuschüsse an private Unternehmen - Stadtmarketing - 0,00 10.000,00 3.000,00 EUR 6.500,00 EUR 2.000,00 EUR 11.500,00 EUR 19.09.2017 Gemäß Ratsbeschluss vom 05.07.2017 wurde für den Fall, dass sich bis zum 01.09.2017 eine Veranstaltergemeinschaft für den Weihnachtsmarkt 2017 findet, beschlossen, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis maximal 10.000,00 EUR an die Veranstaltergemeinschaft aus Stadtmarketingmitteln für die Durchführung des Weihnachtsmarktes zu gewähren. Der Zuschuss sollte sukzessive nach Vorlage entsprechender Rechnungen ausgezahlt werden. Mit Schreiben vom 31.08.2017 hat der Gewerbering Erkelenz e.V. nun erklärt, dass er einen Nutzungsvertrag mit einem Unternehmen aus Dortmund geschlossen hat. Der Gewerbering tritt als Veranstalter und das Unternehmen aus Dortmund als Betreiber der Veranstaltung „Erkelenzer Adventsdorf“ auf. Demnach ist der Gewerbering Erkelenz e.V. gemäß o. a. Ratsbeschluss berechtigt, nach Vorlage entsprechender Rechnungen einen Maximalzuschuss in Höhe von 10.000,00 Euro zu erhalten. Deckung: Einsparung bei den Produktsachkonten: 040100.531700 (731700) Aufwendungen und Auszahlungen für Zuschüsse an private Unternehmen - Kulturförderung und kulturelle Veranstaltungen - 5.000,00 EUR 150300.529100 (729100) Aufwendungen und Auszahlungen für sonstige Dienstleistungen - Stadtmarketing - 5.000,00 EUR insgesamt 10.000,00 EUR Lfd. Nr. 3 Produktsachkonto 090200.549900 (749900) Bezeichnung Weitere sonstige Aufwendungen und Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit - Räumliche Entwicklung - Ansatz Euro Mehr Euro 0,00 Tag der Zustimmung 21.179,74 13.12.2017 Mit Zuwendungsbescheid vom 01.10.2015 wurde für das Projekt „Masterplanverfahren als Starterprojekt“ eine 50%ige Zuwendung für Aufwendungen bis zu 200.000,00 EUR bewilligt. Im Rahmen des zu erstellenden Verwendungsnachweises wurde festgestellt, dass lediglich Aufwendungen von insgesamt 157.640,52 EUR entstanden sind, so dass nur eine Zuwendung von 78.820,26 EUR abgerufen werden durfte. Die restliche Zuwendung von 21.179,74 EUR war zurückzuzahlen. Deckung: Einsparung beim Produktsachkonto: 090200.542945 (742945) Planungs- und Gutachterkosten -Masterplanverfahren- Räumliche Entwicklung 21.179,74 EUR Jahresabschlussbuchungen: 4 160100.549500 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen Drohverlustrückstellung 0,00 50.673,50 11.01.2018 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 sind die in Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen um etwaige Nachforderungszinsen zu erhöhen. Es ergibt sich ein Mehraufwand von 50.673,50 EUR. Deckung: 5 Mehrerträge beim Produktsachkonto: 160100.458200 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen - Zuführung Instandhaltungsrückstellungen: 0,00 011301.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen Grundstücks- und Gebäudeverwaltung 021500.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen Gefahrenabwehr und Gefahrenvorbeugung 030101.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Grundschulen 030102.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Hauptschule 030103.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Europaschule 030104.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Gymnasien 030104.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Gymnasien (Brandschutz) 040100.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Kulturförderung und kulturelle Veranstaltungen 060206.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen KG Am Hagelkreuz 060209.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - KG Lövenich 060216.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Kombinierte Tageseinrichtung Westpromenade/Zehnthofweg 080100.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 100602.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Verwaltung und Betr. von Unterkünften und Einrichtungen für Wohnungslose 120102.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Parkplätze und Parkbauten 120103.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Tiefgarage 130500.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen - Friedhöfe 150202.521800 Zuführung Instandhaltungsrückstellungen Mehrzweckgebäude Gesamtbedarf: 50.673,50 EUR 15.000,00 07.02.2018 30.000,00 07.02.2018 229.800,00 96.400,00 101.000,00 202.500,00 07.02.2018 07.02.2018 07.02.2018 07.02.2018 150.000,00 07.02.2018 72.000,00 07.02.2018 6.000,00 07.02.2018 25.000,00 30.000,00 07.02.2018 07.02.2018 62.100,00 07.02.2018 6.300,00 07.02.2018 10.200,00 07.02.2018 10.200,00 45.000,00 52.000,00 07.02.2018 07.02.2018 07.02.2018 1.143.500,00 Lfd. Nr. Produktsachkonto Bezeichnung Ansatz Euro Mehr Euro Tag der Zustimmung Bildung von Instandhaltungsrückstellungen für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Rahmen des Jahresabschlusses 2017. Deckung: Mehrerträge bei den Produktsachkonten: 030101.458200 - Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Grundschulen 030103.458200 - Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Europaschule 080100.458200 - Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen 080300.458200 - Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen - Bereitstellung und Betrieb von Bädern 160100.401300 - Gewerbesteuer 160100.402100 - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 33.500,00 EUR 11.000,00 EUR 13.000,00 EUR 18.000,00 EUR 700.000,00 EUR 368.000,00 EUR 1.143.500,00 EUR Summe der Mehrerträge: 6 160100.549500 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Zuführung zu sonstigen Rückstellungen Drohverlustrückstellung 0,00 34.452,00 08.02.2018 Im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 sind die in Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen um eventuell zurück zu zahlende Aussetzungszinsen zu erhöhen. Es ergibt sich ein Mehraufwand von 34.452,00 EUR. Deckung: 7 Mehrerträge beim Produktsachkonto: 160100.456200 - Säumniszuschläge und dgl. - 010800.515100 Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 34.452,00 EUR 100,00 982.224,00 15.02.2018 Gemäß Berechnung der Rheinischen Versorgungskassen sind die Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger anzupassen. Den Pensionsrückstellungen sind insgesamt 982.324,00 EUR zuzuführen. Der erhöhte Rückstellungsaufwand ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass gegenüber dem 31.12.2016 zusätzlich drei Versorgungsempfänger zum 31.12.2017 berücksichtigt werden mussten. Deckung: 8 Mehrerträge beim Produktsachkonto: 160100.401300 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - Gewerbesteuer - 080300.549500 Bereitstellung und Betrieb von Bädern Zuführungen zu sonstigen Rückstellungen - 0,00 982.224,00 EUR 357.000,00 20.02.2018 Im Rahmen der Betriebsprüfung beim BgA „Bäderbetrieb“ ist damit zu rechnen, dass für die Jahre 2012 - 2017 Nachveranlagungen zu Kapitalertragsteuern erfolgen werden. Da die endgültigen Bescheide noch nicht erlassen sind, wird eine entsprechende Rückstellung im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 gebildet. Deckung: Mehrerträge beim Produktsachkonto: 160100.401300 - Gewerbesteuer - 357.000,00 EUR Erläuterungen zu den über- und außerplanmäßigen investiven Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW, die dem Hauptausschuss und dem Rat zur Kenntnis gegeben wurden. Darüber hinaus gab es geringfügige über- und außerplanmäßige investive Mehrauszahlungen, die keine Kenntnisnahme durch den Rat erforderten. - Haushaltsjahr 2017 Lfd. Nr. Investitionskonto Bezeichnung Ansatz Euro 1 S04010002 Neubau rückwärtige Zufahrt - Haus Hohenbusch 25.000,00 Mehr Euro 17.000,00 Tag der Zustimmung 08.06.2017 Im Haushaltsplan für das Jahr 2017 wurden für den Bau einer rückwärtigen Zufahrt zum Haus Hohenbusch Mittel i. H. v. 25.000 € bereitgestellt. Die rückwärtige Zufahrt ist für die Durchführung von Großveranstaltungen im Außenbereich von Haus Hohenbusch als zweiter Fluchtweg erforderlich. Nach erfolgter Submission wurde festgestellt, dass für die Investition Mittel i. H. v. rund 42.000 € benötigt werden. Deckung: 2 Einsparung beim Investitionskonto: B03010001 Anschaffungen < 10.000 € - Grundschulen H06021901 Erweiterungsbau KG Schulring 17.000,00 EUR 88.000,00 56.000,00 07.09.2017 Die Investition wurde im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2017 mit einem Gesamtvolumen i. H. v. rund 145.000,00 € kalkuliert und entsprechend eingeplant. Die Investition wurde aufgeteilt auf zwei Investitionsmaßnahmen abgebildet, da mit dem Erweiterungsbau bereits im Jahr 2016 begonnen wurde; damals noch als Erweiterung des Kindergartens Adolf-Kolping-Hof in den Räumlichkeiten der Pestalozzischule (Investitionskonto H06020103). Nach Durchführung der Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke wurde festgestellt, dass in einigen Gewerken die bei der Kalkulation angesetzten Kostenwerte zu niedrig angesetzt waren. Zurückzuführen ist dies darauf, dass aufgrund der aktuellen baukonjunkturellen Situation die Marktpreise angestiegen sind. Neben erhöhten Kosten für den Erweiterungsrohbau von ca. 21.000 € haben sich mehrere andere Gewerke je um einige Tausend Euro erhöht. Im Rahmen der Bauausführung wurde schließlich noch eine Angleichung der verschiedenen Bodenbeläge vorgenommen, die zu Mehrosten von ca. 15.000 € geführt hat. Deckung: 3 Einsparung beim Investitionskonto: E12010046 Baugebiet VI/2 Schulring westl. Friedhof B06030210 Seilspielgerät Spielplatz „Stadtpark“ 56.000,00 EUR 0,00 11.000,00 17.10.2017 Für den Spielplatz „Stadtpark“ ist die Anschaffung eines Seilspielgerätes geplant. Bei der ursprünglichen Kalkulation wurde von einem Spielgerät mit einem Gesamtwert unter 10.000,00 Euro ausgegangen. Nach Einholung konkreter Angebote ergibt sich jedoch ein Gesamtpreis in Höhe von 10.729,04 Euro, womit die Maßnahme als Einzelinvestitionsmaßnahme abzubilden ist. Deckung: Einsparung beim Investitionskonto: B06030202 - Spielgeräte für Kinderspielplätze > 410 € 11.000,00 EUR Erläuterungen zur Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und (investiven) Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW - Haushaltsjahr 2017 Lfd. Nr. 1 Produktsachkonto/ Investitionskonto H02150005 Bezeichnung Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem Ansatz Euro 0,00 Mehr Euro 96.000,00 Tag der Zustimmung Ratsbeschluss vom 05.07.2017 Im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Katzem hat sich das Gesamtinvestitionsvolumen um 96.000 EUR erhöht. Ursächlich für die Kostensteigerung sind baukonjunkturelle Gründe, die Vergabe der Bauplanung an einen externen Architekten und Massenmehrungen im Rohbaubereich. Deckung: Einsparung beim Investitionskonto: H08010009 - Sanierung Sportumkleide Katzem - 96.000,00 EUR Erläuterungen zur Genehmigung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 Abs. 1 GO NRW - Haushaltsjahr 2017 Lfd. Nr. 1 Investitionskonto T12010201 Bezeichnung Park-and-Ride-Anlage Neusser Straße Ansatz Euro VE-Ansatz 0,00 Mehr Euro Mehr VE-Ansatz 98.000,00 Tag der Zustimmung Ratsbeschluss vom 03.05.2017 Vergabe eines Ingenieurauftrages für die Bauplanung zur Aufstockung der Park-and-Ride-Anlage an der Neusser Straße. Um die Bauarbeiten in den Sommerferien 2018 durchführen zu können, ist die Auftragsvergabe zu den Ingenieurleistungen im Jahr 2017 erforderlich. Deckung: 2 Kürzung der Verpflichtungsermächtigung beim Investitionskonto: E12017009 - Wockerath, In Wockerath (Jacobstr. bis Ortsausgang) - H02150005 Neubau Feuerwehrgerätehaus Katzem VE-Ansatz 0,00 98.000,00 Mehr VE-Ansatz 25.500,00 EUR 22.11.2017 Im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Katzem sind die Erd- und Pflasterarbeiten zu vergeben. Die Auftragssumme hierfür beläuft sich auf insgesamt rund 30.700 EUR. Hiervon werden ca. 25.500 EUR kassenwirksam im Jahr 2018. Da der Gesamtauftrag jedoch im Jahr 2017 vergeben werden soll, ist eine Verpflichtungsermächtigung in entsprechender Höhe bereitzustellen. Die Auszahlungsmittel wurden im Haushalt 2018 bereits eingeplant. Deckung: Kürzung bei der Verpflichtungsermächtigung der Maßnahme: H03010016 - Erweiterung Franziskus-/Astrid-Lindgren-Schule OGS - 25.500,00 EUR Anlage1zumAnhang Anlagenspiegel Stadt Erkelenz Anschaffungs- und Herstellungskosten 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 2.1.2 Ackerland 2.1.3 Wald, Forsten 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.2.1 Kindertageseinrichtungen 2.2.2 Schulen 2.2.3 Wohnbauten 2.2.4 Sonstige Dienst- Geschäfts- und Betriebsgebäude 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 2.3.2 Brücken und Tunnel 2.3.3 Gleisanlagen 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 2.7 Betriebs- und Geschäftssaustattung 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Abschreibungen Stand am 31.12.2016 Zugänge in 2017 Abgänge in 2017 Umbuchungen in 2017 Abschreibungen in 2017 Euro Euro Euro Euro Euro - +/- 936.009,40 + 40.105,48 58.757.813,59 1.394.237,63 532.734,11 3.081.177,53 9.303.183,23 73.090.867,68 3.748.258,09 52.543.928,53 Euro 0,00 0,00 -33.317,85 345.570,96 -56.309,00 2.070,71 12.735,55 -725,00 -39.388,00 0,00 0,00 589.197,87 -170.316,97 138.586,97 -12.172,74 0,00 0,00 0,00 -15.192,00 0,00 0,00 0,00 -1.690,40 27.474.892,48 150.891,83 1.182.227,17 0,00 0,00 0,00 2.218.504,95 0,00 108.315.924,23 1.016.962,75 4.042,89 0,00 1.453.539,45 0,00 45.365,80 0,00 5.370.724,66 514.963,10 8.844.165,21 650.292,27 1.406.993,32 4.114.024,64 Abgang ZuschreiNormal-AfA bungen in 2017 in 2017 + Euro Buchwert Kumulierte Afa (auch Vorjahr) Stand am 31.12.2017 am 31.12.2016 Euro Euro Euro 96.028,21 89.240,58 0,00 + 0,00 -880.086,67 -229.307,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 221.743,08 -164.174,49 462,63 -1.499.056,53 3.869,39 -91.864,80 152.949,25 -1.036.163,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -1.561.725,38 7.963.200,93 7.905.632,34 0,00 -15.015.440,99 58.075.889,32 59.574.483,22 0,00 -559.587,15 3.192.540,33 3.280.535,74 0,00 -9.882.922,08 42.797.073,30 43.697.170,24 -441,00 12.212,48 0,00 0,00 45.198,33 -21.138,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -48.733,86 0,00 2.849.676,46 -3.456.645,68 0,00 0,00 -405,72 0,00 0,00 -57.366,88 0,00 0,00 0,00 -38.586,03 4.489,49 -426.477,97 -4.489,77 0,00 -519.476,74 0,00 -3.835.896,24 -57.994,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 36.878,08 4.489,77 0,00 0,00 0,00 27.637.555,79 27.474.892,48 0,00 -423.539,04 803.886,46 779.826,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -530.439,03 1.688.065,92 1.736.799,78 0,00 -36.897.877,25 75.284.686,19 74.874.692,66 0,00 -3.412,86 630,03 1.035,75 0,00 -630.101,01 823.438,44 880.805,32 0,00 0,00 45.365,80 45.365,80 0,00 -3.462.859,16 2.388.732,06 2.297.465,39 0,00 -4.786.736,98 4.703.230,73 4.572.415,20 0,00 -57.994,86 1.627.126,86 1.406.993,32 -1.445.821,44 58.246.035,98 57.541.299,81 0,00 1.128.223,66 1.394.237,63 0,00 673.391,79 532.734,11 0,00 3.081.740,34 3.081.177,53 3. Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.2 Beteiligungen 3.3 Sondervermögen 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundene Unternehmen 3.5.2 an Beteiligungen 3.5.3 an Sondervermögen 3.5.4 Sonstige Ausleihungen 3.048.284,00 990.793,31 37.421.530,74 401.690,26 0,00 1.001,00 0,00 98.476,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.048.284,00 3.048.284,00 0,00 991.794,31 990.793,31 0,00 37.421.530,74 37.421.530,74 0,00 500.166,98 401.690,26 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 46.019.336,76 46.019.336,76 447.586.225,02 6.875.594,01 -85.320,20 0,00 -7.642.125,58 41.367,85 0,00 -76.138.543,90 378.237.954,93 379.048.438,85 Anlage 2 zum Anhang Stadt Erkelenz Forderungsspiegel zum 31. Dezember 2017 Art der Forderungen Gesamtbetrag am 31.12.2017 Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahren Restlaufzeit mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag am 31.12.2016 Euro Euro Euro Euro Euro 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 644.219,27 641.111,94 3.107,33 - 661.244,05 1.2 Beiträge 324.937,10 323.476,14 1.460,96 - 336.587,12 1.3 Steuern 3.930.105,11 3.928.442,71 1.662,40 - 6.846.709,11 243.012,24 220.541,71 18.693,43 3.777,10 1.536.184,34 1.511.192,18 1.509.108,18 2.084,00 - 2.603.282,33 1.752.852,32 1.752.852,32 - - 1.741.192,95 800.000,00 800.000,00 - - 1.010.385,61 2.3 gegen verbundene Unternehmen - - - - - 2.4 gegen Beteiligungen - - - - - 4.715.693,10 4.715.693,10 - - 2.481.273,46 2.106.194,98 2.106.194,98 - - 2.353.660,46 16.028.206,30 15.997.421,08 27.008,12 3.777,10 19.570.519,43 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.5 gegen Sondervermögen 3. Sonstige Vermögensgegenstände 3.1 Sonstige Vermögensgegenstände 4. Summe Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Anlage 3 zum Anhang Stadt Erkelenz Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2017 Art der Verbindlichkeiten 1. Anleihen Gesamtbetrag am 31.12.2017 Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahren Restlaufzeit mehr als 5 Jahre Gesamtbetrag am 31.12.2016 Euro Euro Euro Euro Euro - - - - - 2. Verbindlichkeiten aus Krediten - - - - - 2.1 von verbundenen Unternehmen für Investitionen - - - - - 2.2 von Beteiligungen - - - - - 2.3 von Sondervermögen - - - - - 2.4 vom öffentlichen Bereich 3.130.136,62 460.103,32 1.777.913,28 892.120,02 3.427.739,94 2.5 von Kreditinstituten 7.945.037,82 1.073.264,55 3.203.446,63 3.668.326,64 10.046.020,62 800.000,00 600.000,00 200.000,00 0,00 900.000,00 - - - - - - - - - - 2.6 von Sonstigen 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 1.337.663,45 1.337.663,45 - - 1.965.175,05 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Leistungen 216.054,21 216.054,21 - - 567.897,37 7. Sonstige Verbindlichkeiten 445.959,72 445.959,72 - - 268.271,51 2.352.136,32 2.352.136,32 - - 1.928.273,32 16.226.988,14 6.485.181,57 5.181.359,91 4.560.446,66 19.103.377,81 8. Erhaltene Anzahlungen 9. Summe aller Verbindlichkeiten Nachrichtlich: Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten: Bürgschaften für die Hermann-Josef-Stiftung Erkelenz Bürgschaften für die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) insgesamt: 16.255.308,16 7.410.000,00 23.665.308,16 Stadt Erkelenz Anlage 4 zum Anhang Rückstellungsspiegel Veränderungen im Haushaltsjahr Arten der Rückstellungen Pensionsrückstellungen Beschäftigte Beihilferückstellungen Beschäftigte Pensionsrückstellungen Versorgungsempfänger Beihilferückstellungen Versorgungsempfänger Instandhaltungsrückstellungen Zentrale Dienste Instandhaltungsrückstellungen Grundstücks- und Gebäudeverwaltung Instandhaltungsrückstellungen Gefahrenabwehr Instandhaltungsrückstellungen Grundschulen Instandhaltungsrückstellungen Hauptschule Instandhaltungsrückstellungen Europaschule Instandhaltungsrückstellungen Gymnasien Instandhaltungsrückstellungen Pestalozzischule Instandhaltungsrückstellungen Kulturförderung Instandhaltungsrückstellungen KG Am Hagelkreuz Instandhaltungsrückstellungen KG Buscherhof Instandhaltungsrückstellungen KG Gerderath Instandhaltungsrückstellungen KG Hetzerath Instandhaltungsrückstellungen KG Lövenich Instandhaltungsrückstellungen Komb. Tageseinrichtungen Westpromenade/ Zehnthofweg Instandhaltungsrückstellungen Sportanlagen Instandhaltungsrückstellungen Bäderbetrieb Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Wohnungslose Instandhaltungsrückstellungen Unterkünfte Spätaussiedler, Asylbewerber Instandhaltungsrückstellungen Parkdeck Ostpromenade Instandhaltungsrückstellungen Tiefgarage H.-J.-Gormanns-Str. Instandhaltungsrückstellungen Kriegsgräber Instandhaltungsrückstellungen Friedhöfe Instandhaltungsrückstellungen Mehrzweckgebäude, -hallen Sonstige Rückstellung Rückstellungen für Altersteilzeit Urlaubsrückstellungen Überstundenrückstellungen Rückstellungen Prüfung GPA Drohverlustrückstellungen Rückstellungen Prozesskostenrisiko Gesamt: Gesamtbetrag am 01.01.2017 EUR 16.436.399,00 4.581.577,00 15.822.251,00 5.122.160,00 188.000,00 20.000,00 25.000,00 1.036.000,00 120.200,00 24.150,00 632.365,54 170.000,00 447.500,00 0,00 20.000,00 25.000,00 15.000,00 25.000,00 0,00 178.000,00 141.000,00 60.000,00 115.000,00 29.900,00 0,00 340,08 169.000,00 720.000,00 293.734,00 1.219.965,98 572.091,42 157.080,86 89.600,00 5.990.889,57 47.000,00 54.494.204,45 Zuführungen EUR 686.082,00 45.072,00 982.324,00 496.048,00 0,00 15.000,00 50.000,00 229.800,00 266.400,00 101.000,00 352.500,00 0,00 72.000,00 6.000,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00 30.000,00 62.100,00 0,00 6.300,00 0,00 10.200,00 10.200,00 0,00 45.000,00 52.000,00 380.030,49 0,00 40.695,24 35.600,43 36.789,00 85.125,50 0,00 4.121.266,66 Laufende Auflösungen EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.451,43 30.000,00 12.999,53 911,88 0,00 178.090,44 0,00 0,00 11.705,30 15.000,00 0,00 0,00 164.825,24 97.128,14 52.626,06 0,00 7.741,52 0,00 0,00 16.664,23 20.000,00 0,00 315.519,83 0,00 0,00 0,00 69.062,69 16.750,00 1.019.476,29 Grund entfallen EUR 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20.000,00 0,00 33.779,73 0,00 11.150,47 4.088,12 170.000,00 0,00 0,00 0,00 3.294,70 0,00 0,00 0,00 13.174,76 18.871,86 7.373,94 0,00 1.258,48 0,00 340,08 8.335,77 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.090.070,67 0,00 3.381.738,58 Gesamtbetrag am 31.12.2017 EUR 17.122.481,00 4.626.649,00 16.804.575,00 5.618.208,00 188.000,00 15.000,00 75.000,00 1.221.568,84 356.600,00 101.000,00 979.865,54 0,00 341.409,56 6.000,00 20.000,00 10.000,00 0,00 50.000,00 30.000,00 62.100,00 25.000,00 6.300,00 115.000,00 31.100,00 10.200,00 0,00 189.000,00 752.000,00 673.764,49 904.446,15 612.786,66 192.681,29 126.389,00 2.916.881,71 30.250,00 54.214.256,24 Anlage 3 Lagebericht Lagebericht 1. Allgemeines Nach § 95 GO NRW ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht gemäß § 48 GemHVO beizufügen. Der Lagebericht ist so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Dazu ist ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu enthalten. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen nach § 12 GemHVO, soweit sie bedeutsam für das Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde sind, einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde einzugehen; zu Grunde liegende Annahmen sind anzugeben. Zum 01.01.2007 hat die Stadt Erkelenz das Neue Kommunale Finanzmanagement eingeführt und legt somit den elften Jahresabschluss auf der Basis dieses neuen Rechnungswesens vor. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes und des Jahresergebnisses Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von -1.720.000,00 € konnte in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 3.883.711,99 € (Jahresüberschuss des Vorjahres 669.879,25 €) abschließen. Dies bedeutet eine Verbesserung im Geschäftsverlauf um 5.603.711,99 €. Bei den ordentlichen Erträgen ergibt sich gegenüber der Planung eine Verbesserung um 3.590 T €. Im Einzelnen ergeben sich Ertragsverbesserungen i. H. v. 4.088 T € bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, von 182 T € bei den „Zuwendungen und allgemeinen Umlagen“, von 84 T € bei den „Sonstigen Transfererträgen“, von 176 T€ bei den „öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten“, von 65 T € bei den „privatrechtlichen Leistungsentgelten“, von 967 T € bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ und von 58 T € bei den „Aktivierten Eigenleistungen“. Dem gegenüber ergeben sich Mindererträge i. H. v. 2.030 T € bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“. Betrachtet man das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen, so ergeben sich hier erfreulicherweise beim Vergleich des Ergebnisses zum Planansatz insgesamt geringere Aufwendungen i. H. v. 1.807 T €. Diese ermitteln sich rechnerisch durch Mehraufwendungen bei den „Personal- und Versorgungsaufwendungen“ i. H. v. 674 T €, bei den „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ i. H. v. 173 T € und den „bilanziellen Abschreibungen“ von 72 T €. Dem gegenüber stehen Minderaufwendungen bei den „Transferaufwendungen“ von 2.255 T € sowie bei den „sonstigen ordentlichen Aufwendungen“ von 471 T €. Beim ordentlichen Ergebnis ergibt sich daraus resultierend eine Verbesserung im Vergleich vom Planansatz zum Ergebnis i. H. v. 5.397 T €. Unter Berücksichtigung der Mehrerträge bei den „Finanzerträgen“ von 166 T € und den Minderaufwendungen bei den „Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen“ von 41 T € ergibt sich die oben dargestellte Verbesserung im Geschäftsverlauf von 5.604 T €. In der Finanzrechnung ist gegenüber der Planung, unter Berücksichtigung der von 2016 nach 2017 übertragenen Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 2.190.000,00 € und der Einzahlungsermächtigungsübertragungen von 1.730.000,00 €, ein verbesserter Bestand an „eigenen Finanzmitteln“ von 12.218.251,41 € festzustellen. Verbesserungen beim „Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit“ um 9.233.372,11 € sowie beim „Saldo aus der Investitionstätigkeit“ um 7.213.465,42 € stehen Verschlechterungen beim „Saldo aus der Finanzierungstätigkeit“ i. H. v. 4.228.586,12 € gegenüber. Zum 31.12.2017 beträgt der Bestand an bilanziellen liquiden Mitteln 9.079.938,51 €. 3. Analyse der Vermögenslage Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2017 auf 412.989.730,12 € beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2017 um 2.355.610,16 € (+0,57 %) erhöht. Dabei beträgt das Anlagevermögen 378.237.954,93 € (Vorjahr: 379.048.438,85 €), was einer Verringerung gegenüber dem Vorjahr von 0,21 % entspricht. Prozentual gesehen beträgt das Anlagevermögen 91,58 % der Bilanzsumme. Dieser Wert betrug in 2016 noch 92,31 % und verringert sich somit geringfügig. Das Umlaufvermögen umfasst zum Stichtag 30.108.144,81 € oder 7,29 % (Vorjahr = 27.397.483,12 € bzw. 6,67 %) der Bilanzsumme und hat sich geringfügig erhöht. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten weist Zahlungen in Höhe von 4.643.630,38 € bzw. 1,13 % (Vorjahr 4.188.197,99 € bzw. 1,02 %) der Bilanzsumme aus und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 455.432,39 € erhöht. Das Anlagevermögen besteht aus • • • Immateriellen Vermögensgegenständen von 96.028,21 € (+6.787,63 €) Sachanlagen von 290.160.813,93 € (- 916.749,27 €) Finanzanlagen von 87.981.112,79 € (+99.477,72 €) Das Umlaufvermögen besteht aus • • Öffentlich-rechtliche, privatrechtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen von 16.028.206,30 € (-3.542.313,13 €) den Wertpapieren des Umlaufvermögens von 5.000.000 € (+5.000.000 €) • den liquiden Mitteln von 9.079.938,51 € (+1.252.974,84 €) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt zum Bilanzstichtag 4.643.630,38 € (+455.432,39 €). 4. Analyse der Finanzlage Die Passivseite der Bilanz gibt Antwort auf die Frage, wem das auf der Aktivseite ausgewiesene Vermögen gehört. Dabei kommt es besonders auf das Verhältnis von Eigenkapital zum Fremdkapital an. Ein hohes Eigenkapital zeugt von einer gewissen finanziellen Unabhängigkeit und drängt zwangsläufig das Fremdkapital zurück, das mit seinen Zinsaufwendungen den Ergebnisplan negativ beeinflusst. Das Eigenkapital besteht aus - der allgemeinen Rücklage i. H. v. der Sonderrücklage i. H. v. der Ausgleichsrücklage i. H. v. dem Jahresüberschuss i. H. v. 189.259.422,71 € 1.671.551,83 € 11.223.161,02 € 3.883.711,99 € Weiter rechnet man zum Eigenkapital - die Sonderposten i. H. v. 125.979.504,70 €, die sich überwiegend aus Landeszuweisungen und Beiträgen zusammensetzen und durch ihre ertragswirksame Auflösung entsprechend des finanzierten Anlagevermögens den Abschreibungsaufwand anteilig neutralisieren. Die vorstehenden Passivposten umfassen 332.017.352,25 € und weisen somit ein Eigenkapital von 80,39 % der Bilanzsumme aus (bisher 79,85 %). Die Rückstellungen in Höhe von 54.214.256,24 €, die man wegen ihres späteren Liquiditätsabflusses dem Fremdkapital zurechnet, sichern insbesondere die zukünftigen Pensions- und Beihilfeaufwendungen ab. Eindeutig Fremdkapital sind die Verbindlichkeiten, die in ihrer unterschiedlichen Art insgesamt 16.226.988,14 € betragen (Vorjahr 19.103.377,81 €). Dies entspricht einer Reduzierung i. H. v. 2.876.389,67 € (= -15,06 %). Rückstellungen und Verbindlichkeiten zusammen führen zu einer Fremdkapitalquote von 17,06 % (bisher 17,92 %). Soweit die Rückstellungen wider Erwarten doch nicht benötigt werden sollten, würden sie zu einer ertragswirksamen Auflösung und damit zu einer Entlastung künftiger Jahresergebnisse führen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind 10.531.133,49 € = 2,55 % der Bilanzsumme (bisher 9.145.699,37 € = 2,23 %) ausgewiesen. Es handelt sich hauptsächlich um die Abgrenzung vereinnahmter Friedhofsgebühren (6.527 T €), den Abgrenzungsbestand von Landeszuwendungen, die für den Bau von Kindertagesstätten vom Land gewährt wurden und an freie Kindergartenträger ausgezahlt wurden (1.801 T €), Einzahlungen, die in 2018 zu Erträgen führen von 1.633 T€ sowie sonstige, kleinere Rechnungsabgrenzungsposten (570 T €). 5. Bilanzkennzahlen Für die Beurteilung einer Bilanz sind spezielle Analysemethoden in Form von Kennzahlen üblich. Sie dienen dem temporären und interkommunalen Vergleich. Nachstehend einige wichtige Kennzahlen: EkQ1 Eigenkapital x 100 Bilanzsumme = 49,89 % Vorjahr: 49,27 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ (EkQ1) misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. EkQ2 Eigenkapital + SoPo Zuwendungen/Beiträge x 100 Bilanzsumme = 80,28 % Vorjahr: 79,73 % Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ (EkQ2) misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“ am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Da die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Anteil in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße „Eigenkapital“ um die langfristigen Sonderposten erweitert. AbI Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen x 100 = 7,56 % Ordentliche Aufwendungen Vorjahr: 7,63 % Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. AnD1 Eigenkapital x 100 Anlagevermögen = 54,47 % Vorjahr: 53,38 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 1“ (AnD1) zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert ist. AnD2 (EK + SoPo (Zuwendungen+Beiträge) + langfristiges Fremdkapital) x 100 = 100,54 % Anlagevermögen Vorjahr: 99,14 % Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert wird. Bei der Berechnung dieser Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital gegenübergestellt. ZIQ Finanzaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen = 0,57 % Vorjahr: 0,58 % Die Kennzahl „Zinslastquote“ gibt an, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen besteht. NSQ Steuern u.ä.Abgaben - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbet.Fonds Deutscher Einheit X 100 = 55,48 % Ordentliche Erträge - Gewerbesteueruml. - Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutscher Einheit Vorjahr: 52,69 % Die Kennzahl „Netto-Steuerquote“ gibt an, zu welchem Teil sich die Gemeinde „selbst“ finanzieren kann und somit unabhängig von Finanzleistungen „Dritter“, z.B. staatlichen Zuwendungen, ist. Weil dem Bund und dem Land Anteile am Aufkommen der Gewerbesteuer zu stehen, ist es erforderlich, die Aufwendungen für die von der Gemeinde zu leistende Gewerbesteuerumlage sowie für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit von den Steuererträgen in Abzug zu bringen. 6. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Nach dem 31.12.2017 ergaben sich keine Vorgänge oder Vorfälle, die erläuterungsoder erwähnungsbedürftig wären. 7. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erkelenz Der Aufschwung der deutschen Wirtschaft hat sich auch in 2017 fortgesetzt. Konnte für 2016 beim Bruttoinlandsprodukt ein Wirtschaftswachstum von 1,9 % gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden, hat sich das Wirtschaftswachstum in 2017 sogar um 2,2 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Getragen wurde das Wachstum zum Jahresende insbesondere vom starken Außenhandel. Daneben trug auch der Aufschwung in der Eurozone zu dem wiederholt kräftigen Wachstum bei. Binnenwirtschaftlich lagen die Konsumausgaben der Verbraucher in etwa auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr und konnten sich dadurch auch wiederholt zu einem wichtigen Faktor des Wirtschaftswachstums herauskristallisieren. Dies lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass die Lage am Arbeitsmarkt historisch günstig ist und so den Konsumenten Planungssicherheit gegeben wird. Daneben führt die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank ebenso dazu, dass der Verbraucher mehr konsumiert, da das Sparen nahezu keinen Zinsertrag abwirft. Die Inflationsrate blieb in 2017 in etwa auf dem Vorjahresniveau und wird auch für 2018 in einem Bereich von ca. 1,7 Prozent erwartet. Basierend auf diesem wiederholten Wirtschaftswachstum, sprießen die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen weiterhin auf immer neue Rekordhöhen. Für 2018 konnte daher das Land NRW den Kommunen und Kommunalverbänden eine originäre Finanzausgleichsmasse von 11,4 Milliarden € zur Verfügung stellen. Gegenüber 2017 bedeutet dies eine nochmalige Steigerung um 5,4 % bzw. 0,6 Milliarden Euro. Die u.a. daraus resultierenden Chancen sollte die kommunale Familie zur Konsolidierung und zur Entschuldung ihrer Haushalte nutzen. Leider zeichnet die globale Betrachtung der finanziellen Lage der nordrheinwestfälischen Kommunen und Kommunalverbände in der jüngeren Vergangenheit ein anderes Bild auf. Die Anzahl der tatsächlich bzw. strukturell ausgeglichenen Haushalte hat sich 2017 gegenüber 2016 nochmals verringert, während die Summe aller Liquiditätskredite Ende 2016 mit knapp 26,5 Mrd. € sich nur geringfügig erhöht hat, musste im Bereich der Investitionskredite landesweit Ende 2016 nochmals ein Erhöhung um ca. 4,1 % auf 23,3 Mrd. € bilanziert werden. Sieht man sich sogar die Entwicklung in den letzten 10 Jahren an, stellt sich insbesondere bei den Liquiditätskrediten ein mehr als desaströser Verlauf dar. Letztendlich soll es aber an dieser Stelle insbesondere darum gehen, aufzuzeigen und zu analysieren wie unser Haushalt in der Ausführung in 2017 abgewickelt worden ist und welche Tendenzen kurz- und mittelfristig zu erwarten sind. Natürlich kann eine solche Betrachtung nur gelingen, wenn gleichzeitig auch die bestimmenden Rahmenbedingungen aufgezeigt, gewürdigt und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf unseren Haushalt aufgezeigt werden. In der letztjährigen Betrachtung konnte an dieser Stelle, als vorläufiger Höhepunkt einer fünfjährigen Entwicklung, ein positives Ergebnis von 669.879,25 € bilanziert werden. Damit konnten sowohl 2015 als auch 2016 im Jahresergebnis mit jeweils einer „kleinen schwarzen Null“ abgeschlossen werden. In 2017 hat sich dieser Trend nicht nur bestätigt, sondern hat sich zu einem vor Jahresfrist nicht zu vermutenden Jahresergebnis von 3.883.711,99 € entwickelt. Dies bedeutet nicht nur eine Bestätigung der positiven Ergebnisse der beiden vorherigen Jahre, sondern dieses Ergebnis reiht sich vielmehr in die drei positiven Jahresergebnisse der Jahre 2007 bis 2009 ein. Wobei einreihen noch untertrieben ist, stellt das 2017er Jahresergebnis doch das beste Jahresergebnis in der mittlerweile 11-jährigen Historie der NKFAbschlüsse dar! Im Vergleich zu den Planungsdaten für 2017 ergeben sich in der Haushaltsausführung Verbesserungen in Höhe von 5.603.711,99 €. Zurückzuführen sind diese Verbesserungen gegenüber der Planung auf Mehrerträge von 3.590.036,80 € bei den ordentlichen Erträgen, Minderaufwendungen von 1.807.196,21 € bei den ordentlichen Aufwendungen sowie Verbesserungen im Finanzergebnis von 206.478,98 €. Schaut man sich die Abweichungen bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen im Verhältnis zu den geplanten Erträgen und Aufwendungen im Detail an, so fällt relativ schnell auf, dass sich in 2017 die Erträge in drei Kontenklassen im Verhältnis zu den Planansätzen markant verändert haben. Bei den Aufwendungen ist es, wenn man die Personalund Versorgungsaufwendungen als eine Kontenklasse sieht, sogar nur eine Kontenklasse, die sich gegenüber der Planung markant verändert hat. In diesem Jahr sind die wesentlichen Abweichungen auf der Ertragsseite bei den „Steuern und ähnlichen Abgaben“, „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ und den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ festzustellen. Die „Steuern und ähnlichen Abgaben“ haben sich gegenüber der Planung um 4,1 Mio. € auf 56.809.363,90 € erhöht. Ca. 72 % aller Verbesserungen im Jahresergebnis können demzufolge in dieser Kontenklasse ausgemacht werden. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine Verbesserung von 3,3 Mio. € bei der Gewerbesteuer sowie einer Verbesserung von 0,7 Mio. € bei den Einkommensteueranteilen. Insbesondere die deutliche Verbesserung bei den Gewerbesteuererträgen hat das gute 2017er Ergebnis entscheidend geprägt. Nun aber zu den schlechten Nachrichten, die mit dieser Verbesserung auf nunmehr 23,0 Mio. € bei der Gewerbesteuer in 2017 verbunden sind: Zum einen wird uns dieses verbesserte Ergebnis im Rahmen des GFG 2019 derart angerechnet werden, dass damit geringere Schlüsselzuweisungen in 2019 verbunden sein werden und andererseits ist ein Teilbetrag des Gewerbesteuerertrages von gut 3,0 Mio. € nicht nachhaltig, da diese Verbesserungen lediglich aufgrund von Sondereffekten bei Betriebsprüfungen temporär eingetreten sind. Bei den Einkommensteueranteilen dagegen hat sich die Erfolgsstory der letzten Jahre weiter fortgeschrieben. Hier macht sich weiterhin die konsequente Ansiedlungspolitik von jungen Familien, gepaart mit den bundesweit historisch hohen Einkommensteuererträgen, infolge einer nahezu bundesweiten Vollbeschäftigung, bezahlt. Kleiner Wehrmutstropfen ist auch hier, dass uns die in 2017 erzielten Einkommensteueranteilen von 21,0 Mio. € ebenfalls im Rahmen des GFG 2019 im Rahmen der Steuerkraft fast vollständig angerechnet werden, so dass auch damit geringere Schlüsselzuweisungen in 2019 verbunden sein werden. Also insgesamt eine tolle Entwicklung in dieser Kontenklasse, die jedoch mit „kleinen“ zukünftigen Wehrmutstropfen verbunden sind. Bei den „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ ist eine wesentliche Reduzierung von 2,0 Mio. € gegenüber der Planung festzustellen. Schaut man sich die dazugehörigen Konten in dieser Kontenklasse genauer an, erkennt man, dass 3,3 Mio. € weniger an Kostenerstattungen vom Land geflossen sind und auf der anderen Seite eine um 1,0 Mio. € verbesserte Erstattung von Leistungen im Bereich der „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ bilanziert wurde. Die Reduzierung von 3,3 Mio. € bei den Kostenerstattungen durch das Land beziehen sich fast ausschließlich auf den Bereich der Flüchtlingshilfe. Diese deutliche Reduzierung bei den Kostenerstattungen relativiert sich jedoch sehr schnell, weil diese automatisch auch mit geringeren Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe verbunden sind. Bei den Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe konnten gegenüber der Planung geringere Aufwendungen von 3,4 Mio. € bilanziert werden. Die Defizite bei den Kostenerstattungen für die Flüchtlingshilfe werden somit mehr als kompensiert durch geringere Aufwendungen für die Flüchtlingshilfe. Zurückzuführen ist dies letztendlich darauf, dass in der Planung mit einer durchschnittlichen Zahl von 600 Flüchtlingen gerechnet worden ist, während tatsächlich durchschnittlich 286 Flüchtlinge in 2017 betreut werden mussten. Für 2018 und folgende Jahre wird mit einer durchschnittlichen Anzahl von 276 Flüchtlingen sowohl bei den Aufwendungen als auch bei den Erträgen gerechnet, so dass aufgrund der Erfahrungen aus 2017 hier von einer nahezu ergebnisneutralen Auswirkung im Produkt 050303 - Leistungen nach dem AsylbLG - künftig ausgegangen werden kann. Bei den „sonstigen ordentlichen Erträgen“ kann schließlich eine Verbesserung von 1,0 Mio. € gegenüber der Planung bilanziert werden. Ursächlich hierfür ist eine Vielzahl von unterschiedlichen Sachverhalten in verschiedenen Konten, wie z. B. zusätzliche Erträge aus Verkaufserlösen beim Umlaufvermögen in Höhe von 294 T€ bzw. zusätzliche Erträge bei den Säumniszuschlägen u. ä. von 340 T€. Diese beiden Beispiele zeigen deutlich, dass hier eine seriöse Prognose für die zukünftige Entwicklung nahezu unmöglich ist und sich die erhöhten Erträge aufgrund von Sonderfaktoren in 2017 ergeben haben. Aus diesem Grunde sollten für zukünftige Planungsansätze auch weiterhin Mittelwerte aus mehreren Rechnungsperioden berechnet und als Haushaltsansatz eingeplant werden. So können Schwankungen innerhalb der Jahre weitestgehend nivelliert werden. Bei den ordentlichen Aufwendungen sind insgesamt Aufwandsreduzierungen von 1,8 Mio. € festzustellen. Schaut man sich die dazugehörigen Kontenklassen an, fallen zunächst einmal erhöhte Personal- und Versorgungsaufwendungen von 0,7 Mio. € auf. Während sich die Personalaufwendungen um 0,8 Mio. € reduziert haben, ist bei den Versorgungsaufwendungen eine Erhöhung um 1,5 Mio. € zu verzeichnen. Maßgeblich für diese insgesamt erhöhten Aufwendungen von 0,7 Mio. € sind Rückstellungen für neue Fälle bei den Versorgungsempfängern, die zu signifikanten Erhöhungen beim Versorgungsaufwand führten. Die mit Zahlungsfluss verbundenen Aufwendungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen konnten sogar gegenüber den geplanten Ansätzen um gut 2 % unterschritten werden. Dass die geplanten Rückstellungsaufwendungen für Versorgungsempfänger in 2017 nicht auskömmlich sein würden, hatte sich bereits im 2016er Jahresabschluss angedeutet, da es sich in diesem Bereich um temporär verzögerte Pensionseintritte handelt. Insofern kann an dieser Stelle auf die letztjährigen Ausführungen verwiesen werden. Während bei den Kontenklassen „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“, „bilanzielle Abschreibungen“ und „sonstige ordentliche Aufwendungen“ die Haushaltsausführung mehr oder minder entsprechend der Haushaltsplanung in 2017 erfolgt ist, schließt die Kontenklasse „Transferaufwendungen“ mit einer Reduzierung von 2,3 Mio. € ab. Maßgeblich sind dafür insbesondere geringere Aufwendungen bei den „Leistungen für Flüchtlingsaufwendungen“ von ca. 3,4 Mio. € sowie Mehraufwendungen von 0,5 Mio. € bei der Gewerbesteuerumlage. Die Gründe für die geringeren Flüchtlingsaufwendungen wurden bereits bei den Erträgen aus Kostenerstattungen eingehend erläutert. Auf diese Ausführungen sei daher an dieser Stelle verwiesen. Die Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage sind ursächlich darin zu sehen, dass bei der Gewerbesteuer wesentlich mehr IstEinzahlungen im Referenzzeitraum zu verzeichnen waren als eingeplant. Da die Gewerbesteuerumlage nach einem festen prozentualen Satz vom Zahlungszufluss bei der Gewerbesteuer berechnet wird, bedeuten Verbesserungen bei den Gewerbesteuereinzahlungen automatisch auch erhöhte Gewerbesteuerumlagen. Vor diesem Hintergrund sind Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage insgesamt positiv für das jeweilige Jahresergebnis zu werten. Abgerundet wird diese positive unterjährige Entwicklung beim „ordentlichen Ergebnis“ durch den positiven Saldo beim „Finanzergebnis“. Zwar entspricht das positive „Finanzergebnis“ von 5,6 Mio. € „nur“ einer Verbesserung um 0,2 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung, aber der Gesamtsaldo zeigt gleichzeitig auf, welchen nachhaltigen Wert dieses positive „Finanzergebnis“ für das jeweilige „Jahresergebnis“ hat. Letztendlich ist dieses sehr gute „Finanzergebnis“ auf drei verschiedene Erfolgsfaktoren zurückzuführen, die nochmals zur Verdeutlichung hier aufgeführt werden sollen: 1. Die konsequente Übertragung von Überschüssen des Städtischen Abwasserbetriebes zum städtischen Haushalt. 2. Die nachhaltige und dauerhafte Vereinnahmung von Zinsanteilen aus der stillen Beteiligung bei der NEW. 3. Die stringente Einhaltung des Verbots der Nettoneukreditaufnahme, mit der die Zinslast u.a. in den letzten 10 Jahren um mehr als 1 Mio. € p.a. reduziert werden konnte. Alle drei Punkte stehen für eine nachhaltige, generationengerechte Finanzwirtschaft und tragen alljährlich zu einer wesentlichen Verbesserung des Jahresergebnisses bei. Bilanziell wirkt sich dieser insgesamt mehr als erfreuliche Jahresverlauf in der Ergebnis- und Finanzrechnung so aus, dass sich die Bilanzsumme leicht auf 412.989.730,12 € (+0,58 % bzw. + 2,4 Mio. €) erhöht hat. Sehr erfreulich ist dabei, dass sich insbesondere das Eigenkapital auf 206.037.847,55 € (+1,83 %) erhöht, die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten abermals um 2,5 Mio. € auf nunmehr 11.875.174,44 € reduziert werden konnten und der Bestand an Liquiditätskrediten zum Jahresultimo weiterhin 0,00 € betrug. Als Zwischenergebnis kann hier für 2017 festgehalten werden, dass auch in der 2017er Haushaltsausführung bei den maßgeblichen Kennzahlen ein antizyklischer Verlauf gegenüber dem negativen Landestrend subsumiert werden kann. Dabei sei ausdrücklich nochmals darauf hingewiesen, dass die letzte Realsteuererhöhung zum 01.01.2012 erfolgte - die Abgabenlast für die Erkelenzer Bürgerinnen und Bürger also weiterhin landesweit auf einem sehr niedrigen Stand bleibt! Nach dieser zumeist auf die Vergangenheit gerichteten Betrachtungsweise soll zur Abrundung noch ein Ausblick auf die kurz- und mittelfristige finanzielle Zukunft unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen erfolgen. Wie bereits mehrfach an dieser Stelle in vorherigen Jahresabschlüssen aufgezeigt, macht der Gesetzgeber die Nachhaltigkeit einer Haushaltswirtschaft sowohl am Eigenkapital als auch am Verschuldungsgrad fest. Beim Eigenkapital wird insbesondere in einem abgestuften Verfahren Wert darauf gelegt, dass das Eigenkapital erhalten bleibt und eine ausreichende Ausgleichsrücklage vorhanden ist. Soweit dies nicht gewährleistet werden kann, wird ein besonderer Blick auf die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage genommen. In unserem Haushalt brauchen wir uns jedoch zumindest mittelfristig nur mit dem gesetzlich unterstellten Normalfall zu beschäftigen. Es kann sogar erstmalig festgestellt werden, dass nach Umbuchung des 2017er-Jahresüberschusses von 3.883.711,99 € die Ausgleichsrücklage erstmalig ihren ursprünglich in der Eröffnungsbilanz dargestellten Wert von 14.705.653,00 € um 401.220,01 € übertreffen wird. Soweit sich dieser Trend mittelfristig bestätigt, sollte angestrebt werden, die Ausgleichsrücklage auf einen Grundstock von 22 bis 25 Mio. € anzufüllen, um bei künftigen, globalen wie lokalen Finanzkrisen genügend Masse zur Kompensation zur Verfügung zu haben. Dadurch könnte es auch in evtl. schwierigeren finanziellen Zeiten möglich sein, sowohl die aktuellen Standards als auch die derzeit landesweit niedrige Abgabenlast für unsere Bürgerinnen und Bürger beizubehalten. Voraussetzung dafür ist, neben einer weiterhin guten Finanzausstattung, dass sich insbesondere in den nachfolgend aufgeführten Bereichen keine negativen Einflüsse für den Haushaltsausgleich ergeben: 1. Die vorliegende Jahresrechnung hat gezeigt, dass die mit der Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen primären Aufwendungen durch die bisherige Kostenerstattungssystematik halbwegs auskömmlich gedeckt werden konnten. In 2018 als auch mittelfristig werden aber nicht nur die pauschalen Erstattungen der unmittelbaren Pro-Kopf-Aufwendungen für den Erfolg zukünftiger Haushalte maßgeblich sein, sondern insbesondere die darüber hinausgehende Erstattung von latenten Sekundäraufwendungen. Beispiele für solche latenten Sekundäraufwendungen sind die Aufwendungen, die mit der Verweildauer von geduldeten Flüchtlingen verbunden sind, Aufwendungen, die mit der Integration von Flüchtlingen für Kindergarten- und Schulbesuche verbunden sind, Aufwendungen, die infolge der Teilnahme von Flüchtlingen am kulturellen, sozialen und beruflichen Leben verbunden sind. Daneben wird weiterhin die Familienzusammenführung von geduldeten und anerkannten Flüchtlingen ein zentrales Thema sein. Letztendlich kann nur die mittelfristige Zukunft zeigen, ob es gelingt, die Flüchtlinge vor Ort zu integrieren und ob Bund und Land sich ihrer finanziellen Verantwortung dafür bewusst sind und den Kommunen auskömmliche finanzielle Mittel für diese Integration bereitstellen. 2. Weiterhin eine zentrale Rolle spielt der Produktbereich 06 - Kinder-, Jugendund Familienhilfe. Neben der allgemeinen Brisanz, die mit diesem Produktbereich einhergeht, war 2017 das zentrale Thema in diesem Produktbereich die Umstellung des Unterhaltsvorschussgesetzes. Diese Umstellung, die mit veränderten Zuständigkeiten und daraus resultierend, mit einer geänderten Systematik in der Kostenerstattung verbunden ist, ist zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Insgesamt gesehen, haben sich die Aufwendungen im Produktbereich „06“ gegenüber 2017 um 1,1 Mio. € von 21,3 Mio. € auf 22,4 Mio. € erhöht. Gleichzeitig konnte aber aufgrund von erhöhten Kostenerstattungen im Rahmen des Unterhaltsvorschusses, erhöhten Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen durch andere Kommunen bzw. Kommunalverbände sowie erhöhten Landeszuwendungen Mehrerträge von 1,6 Mio. € gegenüber 2016 generiert werden. Unter dem Strich konnten so die Nettoaufwendungen um 0,5 Mio. € gegenüber 2016 reduziert werden. Es bleibt abzuwarten, ob diese Entwicklung nachhaltig ist oder ob es sich hier mehr oder weniger um eine einmalige Entwicklung im Produktbereich „06“ handelt. 3. Ein Dauerthema bleibt auch die Kreisumlage. In 2017 konnte zwar der geplante Haushaltsansatz von 22,074 Mio. € um 0,556 Mio. € unterschritten werden, aber ist dies als Erfolg zu werten? Bedenkt man, dass die Kreisumlage 2016 noch 21,225 Mio. € betrug, so kann ein Ergebnis von 21,518 Mio. € in 2017 nicht glücklich machen, da es letztendlich einer Mehrbelastung des Haushaltes von 0,293 Mio. € entspricht. Für 2018 mussten bereits 21,927 Mio. € eingeplant werden, also nochmals eine Erhöhung um 0,4 Mio. €. Es bleibt zu hoffen, dass der Kreis zumindest evtl. Erstattungen vom Landschaftsverband 1:1 an seine Kommunen weiterleitet. Zumindest optisch könnte dadurch eine geringere Kreisumlage ausgewiesen werden. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Kreishaushalt weiterhin keine konzeptionelle Aufgabenkritik und damit einhergehend, eine mittel- bis langfristig angelegte Aufwandsreduzierung erkennbar ist. 4. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen haben in 2017 zu einer Belastung des Ergebnisses in Höhe von 26,8 Mio. € geführt. Gegenüber 2016 bedeutet dies eine Erhöhung um 1,5 Mio. €. bzw. 5,7 %. Ursächlich sind neben Neueinstellungen, Ersatzeinstellungen, Übernahme von Auszubildenden, erhöhten Beihilfeaufwendungen, statistischen Anstiegen der Lebenserwartungen bei den Versorgungsempfängern, natürlich auch gesetzlich vorgeschriebene Besoldungserhöhungen und Beförderungen. Während die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen mehr oder weniger nicht beeinflusst werden können, wird es weiterhin wichtig sein, gut ausgebildete und fair bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen, die die stetig steigenden Anforderungen im öffentlichen Bereich motiviert und effizient meistern können. Es zeigt sich aber immer mehr, dass es aufgrund des demografischen Wandels immer schwieriger werden wird, qualifiziertes Personal von anderen Behörden abzuwerben. Demzufolge sollte ein Weg sein, zukünftig vermehrt Nachwuchskräfte selber auszubilden und zu versuchen, diese frühzeitig dauerhaft an den Dienstherrn zu binden. Es sollte also weiterhin die Prämisse gelten, dass Qualität vor Quantität steht und demzufolge Neueinstellungen nur wohl überdacht vorgenommen werden. Insgesamt wird 2017 als finanziell erfolgreiches und nachhaltiges Jahr in Erinnerung bleiben. Das beste Jahresergebnis in der Historie der Erkelenzer-NKF-Abschlüsse, eine über dem Anfangsbestand hinaus gefüllte Ausgleichsrücklage, eine mittelfristig mehr als ausreichende Liquidität, eine weitere markante Reduzierung der Investitionskredite, weiterhin kein Bestand an Liquiditätskrediten und eine Eigenkapitalquote II von über 80 % sollte mittelfristig ein sehr gutes Fundament sein, um auch konjunkturelle Eintrübungen zukünftig erfolgreich meistern zu können. Trotz dieser guten Ausgangslage sollte das eigene Verhalten ständig kritisch reflektiert und auch weiterhin die nicht zu beeinflussenden Rahmenbedingungen sorgsam beobachtet werden, um zeitnah gegenzusteuern und korrigierend im eigenen Einflussbereich eingreifen zu können. Ergänzung des Lageberichtes durch den weiteren Verwaltungsvorstand: I. Allgemeine Erläuterungen Der Lagebericht zur Jahresrechnung soll nicht nur einen reinen Bericht zu den Finanzdaten enthalten, sondern vielmehr auch einen Gesamtüberblick über die wesentlichen Entwicklungen im Berichtsjahr geben. Dabei soll ein Überblick „zur Gesamtunternehmenslage“ als auch eine Einschätzung der bedeutenden Vorgänge, die sich seit der Planung ereignet haben, gegeben werden. Ebenfalls sollen Aussagen zu den zukünftigen Chancen und Risiken der Kommune getroffen werden. Nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den in der Stadt festgesetzten Zuständigkeiten ergeben sich für den Verwaltungsvorstand klare Verantwortungsbereiche, die sich logischer Weise dann auch im Lagebericht widerspiegeln sollten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kommune - also auch die Stadt Erkelenz gegenüber der Bürgerschaft sowie im staatlichen föderalen Konstrukt mit den zugewiesenen Pflichtaufgaben einen Gesamtauftrag zu erfüllen hat. Hieraus ergibt sich, dass trotz der getrennten Zuständigkeit immer die Gesamtsituation zu sehen ist und nicht einzelne, gerade gesellschaftspolitisch willkommene Themen so forciert werden, dass die Erfüllung des Gesamtauftrages oder die Gesamtfinanzen hierdurch mit starken negativen Auswirkungen gefährdet werden. Der Kämmerer hat in seinem Teil des Lageberichts für die Stadt Erkelenz einen guten Überblick über die tatsächlichen Verhältnisse, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage gegeben. Zur Vermeidung von Redundanzen und unnötiger nur seitenfüllender Texterstellung wird sich der ergänzende Teil des Lageberichts, der vom Bürgermeister sowie den Dezernenten zu verfassen ist, daher nur auf ergänzende bedeutende Themenfelder beziehen. II. Bürgermeister und Dezernent des Dezernates I, Peter Jansen II. 1. Allgemein Aus der Funktion des Bürgermeisters resultiert die Zuständigkeit für alle grundsätzlichen strategischen Aufgaben und Zielsetzungen der Gesamtstadt bzw. der gesamten Verwaltung sowie als Dezernent insbesondere für die Bereiche Personalkosten, Verwaltungsorganisation, Wirtschaftsförderung und Bürgerservice. II. 2. Allgemeine Politik und Finanzen Alle sinnigen Investitionen und erforderlichen Ausgaben können somit aus eigenen erwirtschafteten Mitteln, ohne die Zukunft mit Schulden etc. zu belasten, von Politik beschlossen und von der Verwaltung umgesetzt werden. Diese Entwicklung kommt mit niedrigen Gebühren und Realsteuersätzen auch den Bürgerinnen, Bürgern bzw. Einwohnern in Erkelenz, aber auch beim Thema Schulangebot, -ausstattung und qualität auch den „Nachbarn“ zu Gute. Risiko: Wir sollten uns freuen, dass wir die Aufwendungen, auch die sich aufgrund von immer mehr zusätzlichen Aufgabenzuweisungen sowie Standardausweitungen ergeben, derzeit gut tragen können. Aber wie lange kann der positive Trend in der Wirtschaft noch so anhalten? Aktuelle Schlagzeilen in den Medienberichterstattungen sind z. B. Handelskrieg durch die USA, Konflikte, Flüchtlingsdruck Richtung Europa und die EU im Wandel. Sehr schnell können hieraus auch ertragsund aufwandsbeeinflussende Wirkungen in Deutschland und auch für Erkelenz entstehen, denen nicht durch lokales agieren begegnet werden kann. Alle heutigen Aufwendungen/Auszahlungen in unserer Stadt müssen daher stets so angelegt sein, dass wir in nicht mehr so rosigen Haushaltszeiten diese haushaltsschonend zurückführen können. Leider wird dies nicht bei allen Aufgaben möglich sein. Als Beispiel sei dafür nur die Ausweitung des Angebotes, des Personaleinsatzes und der damit verbunden Ausgaben im Bereich „Soziales, Jugend und Familie“ genannt. Chance: Wegen der konsequenten Haushaltsdisziplin und weil, ohne Neuverschuldung und Belastung der Zukunft, trotzdem umfänglich in die städt. Infrastruktur investiert wurde, ist gute Vorsorge auch für vorübergehende schwierigere Zeiten geschaffen. Die allgemeine Bevölkerungsstruktur in Deutschland - Stichwort geburtenstarke Jahrgänge - führt dazu, dass in etwa fünf bis zehn Jahren die heute finanz- und steuerstarke Gruppe der 55 bis 65-Jährigen weniger in die „Steuerkasse“ zahlen wird, aber gleichzeitig alle Infrastruktureinrichtungen noch uneingeschränkt benötigt werden. Eine Reduzierung des Angebotes wird daher erst spürbar 2030 evtl. möglich sein. Die heutigen Spielräume sind daher, z. B. mit nachhaltigen Investitionen zur Ertüchtigung der benötigen Infrastruktur, zu nutzen, damit in den evtl. schwierigeren Jahren die Kosten nicht anfallen oder nur minimiert anfallen werden. II. 3. Personalkosten Ein wesentlicher Kostenblock ist und bleibt der Anteil an Personalkosten im Haushalt. Es ist richtig und wichtig, dass der Öffentliche Dienst an der allgemeinen Personalkostenentwicklung teilnimmt, damit man auf dem Arbeitsmarkt weiterhin konkurrenzfähig bleibt. Die Steigerung der Personalkosten liegt über den linearen Steigerungen der Tarifverträge und Besoldungsanpassungen, weil immer mehr Personal erforderlich wird. Die Planung war, bis auf die nicht so kalkulierbaren Versorgungsrückstellungen, fast eine Punktlandung. Chance: Im interkommunalen Vergleich ist die Stadt Erkelenz immer noch gut aufgestellt und etwas günstiger. Die Personalmanagementmaßnahmen wirken positiv, gutes Personal kann trotz eines schwierigen Arbeitsmarktes noch gefunden und gebunden werden. Gemeinsam mit dem Kreis werden z. B. die Themen „Prozessoptimierung“ und „Digitalisierung“ angegangen. Zusammenarbeit schont Ressourcen. Risiko: Es bleibt leider ein Trend zu immer mehr Verwaltungs-, Überprüfungs- und Berichtsaufwand, insbesondere durch rechtliche Vorgaben, erkennbar. Auch mussten zusätzliche Stellen geschaffen werden, weil neue rechtliche Vorgaben (z. B. Baurechtsänderung, erhebliche Anspruchsausweitung beim Unterhaltsvorschuss) Mehrarbeit ohne Kostenausgleich verursacht. Für die Einführung eines eGovernment und den Weg zur Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung werden sicher auch zunächst mehr Personalressourcen gebraucht werden. Personal, das so nicht am Markt ist. Es bleibt zu hoffen, dass wirklich bald in Deutschland Bund und Länder für die Kommunen mit einheitlichen Standards endlich Klarheit darüber schaffen, wohin die Reise in diesem Punkt gehen soll. II. 4. Auswirkungen des Tagebaus Die Belastungen für die Stadt aus dem Umsiedlungsgeschehen und auch aus der Notwendigkeit der frühzeitigen Zukunftsplanung zur Vermeidung von Strukturbrüchen steigen insgesamt weiter. Deutlich hat die Landesregierung in der Leitentscheidung formuliert, dass man Initiativen und Strategien zur Stärkung der Region fördern will, aber auch Vorleistungen aus den Kommunen heraus erwartet. Konkret bedeutet dies, dass die Stadt Erkelenz mit Personal-, Sach- und Finanzaufwand, ohne eine Kostenerstattungszusage, zunächst einmal die Thematik bearbeiten muss. Mit der anstehenden Gründung eines Zweckverbandes, gemeinsam mit den Nachbarkommunen, ist man hier gut auf dem Weg und hat Wahrnehmung beim Land erreicht. Definitive Zusagen des Landes gibt es aber nicht. Auch zeigt sich gerade jetzt, wie wichtig es war, die Vereinbarung mit RWE, zu Garantien für die Umsiedlungsbetroffenen, aber auch für die Unterstützung der Stadt, zu schließen. Alle Erschließungsmaßnahmen für die neuen Standorte, aber auch die Entwicklung eines Gewerbegebietes (wichtige Grundlage für die positive Weiterentwicklung) wurden von RWE angegangen und werden von dort finanziell ohne Belastung des städt. Haushalts abgewickelt. Chance: Auf lange Sicht können sich gute Perspektiven ergeben, wenn es gelingt, den Raum um den Tagebau für die Zukunft auszurichten. Auch die Zeichen der Unterstützung durch das Land sind positiv. Seitens des Unternehmens RWE wurden alle Zusagen eingehalten. Unsere geplanten Aktivitäten mit der Gründung eines Zweckverbandes konnten umgesetzt werden, so dass die Voraussetzungen für das gemeinsame Wirken gut sind. Risiko: Leider macht das Land keine konkreten verbindlichen Zusagen und fordert nach wie vor keine Sicherheitsleistungen beim Tagebaubetreiber ein. Die Unterstützungsleistungen von RWE Power bleiben damit weiterhin vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens abhängig. Gerade aktuell erleben wir, wie schnell Energiepolitik und Unternehmensphilosophie zu Veränderungen führen, die für uns als lokal Betroffene derzeit nicht überschaubare negative Auswirkungen haben könnten. III. Erster Beigeordneter und Dezernent des Dez. II, Dr. Hans-Heiner Gotzen Zur Vermeidung von Doppelungen wird auf die bereits vom Kämmerer beschriebenen Haushaltsrisiken im Zusammenhang mit Migration und Integration sowie den Aufgaben des Produktbereiches 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe hingewiesen. Weitere Herausforderungen zeichnen den Produktbereich 06 sowie den Produktbereich 03 (Schulen) aus. So ist auch in Erkelenz ein deutlicher Anstieg der Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu verzeichnen. Allein für das anstehende Kindergartenjahr 2018/2019 stieg die Versorgungsquote sprunghaft und unerwartet um 11 Prozentpunkte an! Dies führt zu bislang nicht in die Haushaltsplanungen aufgenommenen notwendigen investiven Ausgaben sowie zu dauerhaften Aufwendungen (Personal- und Sachaufwand), die über die bisherige KiBiz-Finanzierung nur unzureichend refinanziert sind. Allein zwischen dem Kindergartenjahr 2017/2018 und 2018/2019 wächst die Summe der Kindpauschalen um 1,6 Millionen Euro (ca. 15%!). Große Bedeutung ist daher der auf Landesseite anstehenden Reform der Finanzierung der Kindertagesbetreuung beizumessen. Es bleibt zu hoffen, dass es hierbei zu einer aus Sicht der Kommunen auskömmlichen Finanzierung kommen wird. Wann das - landesseitig schon seit langem angekündigte - Reformvorhaben abgeschlossen wird, ist derzeit nicht erkennbar. Weitere Verlautbarungen im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf Bundesebene lassen erkennen, dass auch von Bundesseite weitere kostenintensive Ausweitungen im Bereich der Kindestagesbetreuung anstehen. So ist der Ausbau des Angebots und die Steigerung der Qualität von Kindertagesbetreuungseinrichtungen und des Angebots an Kindertagespflege geplant sowie zusätzlich eine Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Es sind mithin im Bereich der Kindertagesbetreuung weitere enorme Steigerungen der Aufwendungen zu erwarten. Auch weitere teilweise nur in Koalitionsverträgen vereinbarte, teilweise schon durch Landesgesetze verabschiedete Vorhaben auf Bundes- und Landesebene lassen signifikante Aufwandssteigerungen erwarten. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass die kommunale Landschaft oft nur eine unzureichende Gegenfinanzierung solcher Änderungen oder neuen Aufgaben verzeichnen konnte. Der gesetzlich nunmehr beschlossene Wechsel von G 8 zu G 9 wird unweigerlich investive Ausgaben zur Schaffung der notwendigen Raumkapazitäten und Aufwendungen für zusätzliches Personal (Hausmeister/Schulsekretärin) nach sich ziehen. Weiterhin ist das große Thema der schulischen Inklusion sowohl fachlich als auch finanziell nicht abschließend gelöst. Die schulische Inklusion lässt deutlich erkennbar die Aufwendungen des Jugendhilfeträgers ansteigen. Auch hier hat das Land die Aufgabe ohne ausreichende Finanzierung der kommunalen Landschaft überlassen, die nunmehr schauen muss, die betroffenen Kinder nicht alleine zu lassen, aber auf einen Ausgleich der Mehrkosten wartet. Die Ankündigung eines Rechtsanspruchs auf Offene Ganztagsbetreuung wird neben der Schaffung von zahlreichen zusätzlichen räumlichen Kapazitäten auch dauerhafte Mehrbelastungen zur Folge haben, wenn keine auskömmliche Finanzierung sichergestellt wird. Bereits heute ist das System des Offenen Ganztages nicht auskömmlich finanziert. So werden zur Sicherstellung des gewünschten qualitativen Niveaus erhebliche kommunale Mittel aufgewandt. Die Finanzierung der sozialen Arbeit an Schulen muss zudem dauerhaft durch Bund oder Land sichergestellt werden. Es darf hierbei nicht bei dem in der Vergangenheit üblichen System einer Anschubfinanzierung bleiben, die dann dazu führt, dass die Aufgabe bei den Kommunen mit samt den Kosten verbleibt. Bislang liegen hierzu nur Absichtserklärungen vor. Auch die bundesseits verabredete Stärkung der kommunalen Bildungsinfrastruktur darf sich nicht auf eine finanzielle Förderung allein der notwendigen Investitionen beschränken. Einmal geschaffen wird eine digitale Bildungslandschaft erhebliche Folgekosten nach sich ziehen, deren Kompensation seitens des Landes erfolgen muss. Die kommunalen Haushalte werden diese Folgekosten ohne finanziellen Ausgleich nicht tragen können. Schon allzu selbstverständlich ist die Sicherstellung des Feuerschutzes in der Stadt Erkelenz durch eine Freiwillige Feuerwehr. Auch an dieser Stelle muss sehr deutlich daran erinnert werden, dass dies eine absolute Ausnahme ist! Nach den gesetzlichen Bestimmungen des BHKG NRW sind mittlere kreisangehörige Kommunen verpflichtet, eine ständig besetzte hauptamtliche Wache zu errichten. Über eine Ausnahmegenehmigung ist die Stadt Erkelenz von dieser Verpflichtung befreit, allerdings nur, soweit über das Ehrenamt die Sicherstellung der Aufgaben nach dem BHKG gewährleistet ist. In Zeiten schwindender Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben und des ständig anwachsenden Aufgabenspektrums ist dies eine stetige Herausforderung. Sollte tatsächlich die Einrichtung einer ständig besetzten hauptamtlichen Wache notwendig werden, ist kurzfristig mit erheblichen personellen Aufwendungen zu rechnen. Dem Ehrenamt jedwede Unterstützung zukommen zu lassen, ist daher gerade auch im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr (wie in vielen anderen Bereichen auch) von großem eigenen Vorteil. IV. Technischer Beigeordneter und Dezernent des Dez. III, Ansgar Lurweg Im Jahr 2017 ist aus Sicht des Baudezernenten nach wie vor die kontinuierliche Begleitung, Überprüfung und Unterhaltung des Anlagevermögens in Form von Gebäuden, Straßen, Grünflächen und allgemeinen Erschließungsanlagen eine der Hauptaufgaben des Baudezernates. Wie auch in den letzten Jahren besteht dank einer guten und vorausschauenden Finanzplanung und der Bildung von entsprechenden Rückstellungen die Chance, den guten Zustand der Anlagen zu erhalten bei gleichzeitiger Nutzung von Spielräumen für neue Investitionen. Der vorhandene Anlagenbestand und das damit verbundene Nutzungsspektrum bleiben gleichwohl kritisch zu hinterfragen und ggfls. anzupassen. Mit dem vom Rat der Stadt Erkelenz verabschiedeten Klimaschutzkonzept hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, einen kontinuierlichen Prozess der Nachhaltigkeit fortzuführen. Das ist Verpflichtung und Chance zugleich. Vielen Ideen - auch der ehrenamtlich beteiligten Akteure - zu einer zukunftsweisenden Entwicklung der Gesamtstadt sind für die nächsten Jahre mit zu planen. Dazu gehört die Entwicklung neuer Baugebiete und Gewerbegebiete, das integrierte Handlungskonzept für die Innenstadt genauso wie die Zukunftsplanungen der Dörfer am Tagebaurand mit dem begonnenen Prozess für die Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten. Für Venrath und Kaulhausen sind erste Ergebnisse vorhanden, die für die Umsetzungsphase auch ihren Niederschlag in der Haushaltsplanung finden werden. Für Holzweiler ist schon jetzt erkennbar, dass auf Grund der neuen Entwicklung im Zusammenhang mit der Leitentscheidung zum Tagebau Garzweiler II neben dem Dorfentwicklungskonzept ein umfangreiches Infrastrukturprogramm erforderlich wird. Leitungsgebundene Versorgungen und auch Kanäle und Straßen bedürfen umfangreicher Sanierungen. Für die nächsten Jahre werden hier erhebliche Finanzmittel erforderlich sein, aber auch ein umfangreicher Personaleinsatz. Die gute Beschäftigungslage auf dem Arbeitsmarkt führt auch seit geraumer Zeit dazu, dass technisches Personal auch für die Stadtverwaltung Erkelenz immer schwieriger zu gewinnen ist. Die Einwohnerentwicklung im Jahr 2017 ist weiterhin positiv. Die anstehenden Planungsaufgaben für Schulen und Kindertagesstätten zeugen davon, dass diese Entwicklung offensichtlich auch in den nächsten Jahren Bestand hat. Hinzu kommen für die nächsten Jahre auch die weiteren kommunalen Projekte im Umsiedlungsstandort Keyenberg/Kuckum/Ober-/Unterwestrich und Beverath. Die Grundstücksentwicklungsgesellschaft feiert im Jahr 2018 ihr 20-jähriges Jubiläum. Die Planungen für die Baugebietsentwicklungen für die nächsten 10 Jahre sind bereits weit fortgeschritten, so dass die Aufgaben auch in Zukunft gesichert sind. Dadurch ergeben sich auch hier für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen Dezernat große Herausforderungen. Die stetige Nachfrage nach Baugrundstücken und die erfreuliche Entwicklung im Bereich der Gewerbeflächen erfordern zusätzlichen Planungsaufwand bis hin zur Überarbeitung der Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet. Durch die braunkohlenbedingten Umsiedlungen verteilen sich die Einzugsbereiche der Wasserverbände neu mit Auswirkungen auf die Abwasserreinigungsanlage der Stadt Erkelenz. Die positive Siedlungsflächenentwicklung wird zukünftig auch durch vorhandene Kapazitäten im Bereich der Abwasserreinigung bestimmt werden. Erste Gespräche im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Regionalplanes im Bereich der Bezirksregierung Köln zeigen, dass städtebauliches Wachstum mit Augenmaß betrieben werden muss, aber auch aus Sicht der neuen Landesregierung unumgänglich ist. Die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum ist eines der wichtigsten politischen Zielsetzungen für die nächsten Jahre. Dem wird sich auch Erkelenz nicht verschließen können. Vielleicht kann der mittlerweile gegründete Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler II, der Mitte des Jahres 2018 seine Arbeit konkret aufnehmen wird, mit der Zukunftsvision für eine regionale Entwicklung auch zu diesem Thema wertvolle Arbeit leisten. Gute Haushaltslagen führen im Regelfall zu viel Arbeit im technischen Dezernat. Das ist auch für das Jahr 2018 und die folgenden Jahre bereits erkennbar. Spannende und interessante Bauaufgaben erfordern qualifiziertes Personal, dessen Gewinnung immer schwieriger wird. Das wird auf absehbare Zeit sicherlich die größte Herausforderung sein. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Erkelenz: Peter Jansen Dr. Hans-Heiner Gotzen Bürgermeister Erster Beigeordneter Ansgar Lurweg Techn. Beigeordneter Norbert Schmitz Kämmerer