Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
82613.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
30.10.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 22:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Vorlage-Nr:
Status:
Federführend:
Haupt- und Personalamt
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/753/2018
nichtöffentlich (RPA); öffentlich
(Hauptausschuss und Rat)
26.10.2018
Amt 10 Simon Häusler
Kenntnisnahme des Rates der Stadt Erkelenz gemäß § 105 Absatz 5
GO NRW hinsichtlich der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW - Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz im Jahr
2018
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
08.11.2018
15.11.2018
18.12.2018
Rechnungsprüfungsausschuss
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gemäß § 105 Abs. 1 GO NRW ist die überörtliche Prüfung Aufgabe der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA). Auftrag der GPA ist es, das Verwaltungshandeln der
Kommunen mit Blick auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit zu prüfen.
Der Prüfbericht richtet sich an die für die Gesamtsteuerung Verantwortlichen der
Kommunen in Rat und Verwaltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis insbesondere in Haushaltskonsolidierungsprozessen zu unterstützen und so einen Beitrag
zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune zu leisten.
Die Prüfung der Zahlungsabwicklung umfasst
- eine Bestandsaufnahme mit dem Abgleich der Finanzmittelkonten und der
Bankkonten (Tagesabschluss)
- die Ermittlung eines Erfüllungsgrades in verschiedenen Teilbereichen der Zahlungswicklung und Vollstreckung und
- Kennzahlenvergleiche auf der Basis des Vergleichsjahres 2016.
Das Gesamtergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:
Ergebnis der Prüfung
Am 26.02.2018 hat die GPA den abschließenden Prüfbericht der Stadt Erkelenz
zugleitet.
Tagesabschluss
Die GPA hat am 15.01.2018 die Finanzmittelkonten mit den Bankkonten analog § 30
Abs. 4 GemHVO NRW abgeglichen. Hierzu hat die GPA die Salden der jeweils letzten Kontoauszüge der Kreditinstitute erfasst, bei denen die Stadt Erkelenz Geschäftskonten unterhält. Den ermittelten Istbestand hat die GPA der Fortschreibung
nach dem Tagesabschluss vom Vortrag gegenübergestellt. Sollbestand und Istbestand waren ausgeglichen.
Erfüllungsgrad der Zahlungsabwicklung
Die GPA analysiert die Organisation und Steuerung der Zahlungsabwicklung anhand
des Erfüllungsgrades. Diese Kennzahl zeigt, in welchem Umfang und in welcher Ausprägung die aktuelle Situation der Stadt Erkelenz einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung und effizienten Steuerung entspricht.
Der Erfüllungsgrad beruht auf einer Nutzwertanalyse. Hierzu stellt die GPA einheitliche Fragen zu den Themenfeldern: Ordnungsmäßigkeit, Organisation/Prozesse/Informationstechnik und finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling. Die Stadt Erkelenz erreicht insgesamt einen Erfüllungsgrad von 90 Prozent bei einem Maximalwert von 94 Prozent.
Ordnungsmäßigkeit
Organisation, Prozesse,
Informationstechnik
Finanzwirtschaftliche
Steuerung und Controlling
Gesamterfüllungsgrad
Erfüllungsgrad - Erkelenz
99 Prozent
Erfüllungsgrad – Mittelwert
k. A.
88 Prozent
72 Prozent
50 Prozent
25 Prozent
90 Prozent
k. A.
(Maximalwert: 94 Prozent)
Bezüglich detaillierter Ergebnisse, Empfehlungen und Feststellungen wird auf den
als Anlage beigefügten Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt verwiesen.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
„Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass sich wesentliche Beanstandungen gemäß §
105 Abs. 5 GO NRW aufgrund des dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleiteten
und dort beratenen Prüfberichtes über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW nicht ergeben haben.“
Finanzielle Auswirkungen:
--Anlage:
Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW: Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz im Jahr 2018
Vorlage A 10/753/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
050.010.220_05383
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Zahlungsabwicklung der
Stadt Erkelenz im Jahr 2018
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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INHALTSVERZEICHNIS
Managementübersicht
3
Überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung
4
Grundlagen
4
Prüfbericht
4
Inhalte, Ziele und Methodik
4
Prüfungsablauf
6
Tagesabschluss
7
Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung
8
Ordnungsmäßigkeit
8
Organisation/Prozesse/Informationstechnik
9
Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling
11
Kennzahlenvergleich
12
Zahlungsabwicklung im engeren Sinne (i.e.S.)
12
Vollstreckung
16
Anlagen: Ergänzende Tabelle
24
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Managementübersicht
• Der Abgleich zwischen Ist- und Sollbestand des Tagesabschlusses ergab keinen Unterschiedsbetrag.
• Die Anzahl der Girokonten kann verringert werden.
• Der Erfüllungsgrad "Zahlungsabwicklung und Vollstreckung" zeigt ein überdurchschnittliches Ergebnis.
• Die aktuelle Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung wurde 2016 aufgestellt. Sie
kann in (kleinen) Bereichen ergänzt werden.
• Die Regelungen zur wirtschaftlichen Beitreibung von Vollstreckungsforderungen sind gut,
können dennoch verbessert werden.
• Schriftliche Regelungen zur Forderungsbewertung liegen vor.
• Ein kennzahlengestütztes Berichtswesen ist im Aufbau.
• Die Personalquote Zahlungsabwicklung i. e. S. ist unterdurchschnittlich.
• Die Leistungskennzahl Zahlungsabwicklung ist überdurchschnittlich und liegt über dem
dritten Quartil.
• Daher liegen die Aufwendungen je Einzahlung unter dem Mittelwert.
• Es liegen sehr wenig ungeklärte Einzahlungen vor.
• Die Mahnquote je Einwohner liegt über dem Mittelwert, die Erfolgsquote bei den Mahnungen ist überdurchschnittlich.
• Die Personalquote Vollstreckung ist unterdurchschnittlich.
• Das Prinzip Innendienst vor Außendienst wird angewendet. Die Vermögensauskunft und
die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nimmt die Abteilung Stadtkasse nicht selbst
vor.
• Der Deckungsgrad Vollstreckung ist überdurchschnittlich.
• Die realisierten Nebenforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung liegen über dem Mittelwert.
• Bei den realisierten Hauptforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung wird der Mittelwert
erreicht.
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
050.010.220_05383
Überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung
Grundlagen
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW
rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Der Prüfbericht richtet sich an die für die Gesamtsteuerung Verantwortlichen der Kommunen in
Rat und Verwaltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis insbesondere in Haushaltskonsolidierungsprozessen zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit
der Kommune zu leisten.
Prüfbericht
Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sind auf der Internetseite der gpaNRW veröffentlicht.
Grundsätzlich verwendet die gpaNRW im Bericht geschlechtsneutrale Begriffe. Gerade in der
Kennzahlendefinition ist dies jedoch nicht immer möglich. Werden Personenbezeichnungen aus
Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet,
so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein.
Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen wurden in der Fassung angewendet, die zum
Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten.
Ergebnisse von Analysen bezeichnet die gpaNRW im Prüfbericht als Feststellung. Damit kann
sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die eine
Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung oder Begründung durch die Kommune erforderlich machen, sind Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW. Hierzu muss die
Kommune eine gesonderte Stellungnahme abgeben. Dies wird im Prüfbericht mit einem Zusatz
gekennzeichnet. In der Stadt Erkelenz hat die gpaNRW keine Feststellung getroffen, die eine
Stellungnahme erforderlich macht.
Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die gpaNRW im Prüfbericht als Empfehlung aus.
Inhalte, Ziele und Methodik
Die Prüfung der Zahlungsabwicklung umfasst
• eine Bestandsaufnahme mit dem Abgleich der Finanzmittelkonten und der Bankkonten
(Tagesabschluss),
• die Ermittlung eines Erfüllungsgrades in verschiedenen Teilbereichen der Zahlungsabwicklung und Vollstreckung und
• Kennzahlenvergleiche auf der Basis des Vergleichsjahres 2016.
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
050.010.220_05383
Ziel der Prüfung ist, auf Steuerungs- und Optimierungsmöglichkeiten hinzuweisen. Die Analyse
der leistungsbezogenen Kennzahlen dient als Orientierung im Hinblick auf eine angemessene
Stellenausstattung.
Die Kommune soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellt die gpaNRW bei
den Leistungskennzahlen mit Hilfe statistischer Größen die Extremwerte sowie den Mittelwert
und für die Verteilung der Kennzahlenwerte auch drei Quartile dar. Quartile werden auch Viertelwerte genannt. Sie teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Das
erste Quartil teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber liegen. Das zweite Quartil (entspricht dem Median) liegt in der Mitte der statistischen Reihe, d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Das
dritte Quartil teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber liegen.
Ebenfalls nennen wir die Anzahl der Werte, die in den Vergleich eingeflossen sind.
In der aktuellen überörtlichen Prüfung der Zahlungsabwicklung vergleicht die gpaNRW die mittleren kreisangehörigen Kommunen. Die Anzahl der Vergleichskommunen wird im Verlauf der
Prüfung dieses Segments mit der Zahl der geprüften Städte wachsen. Aktuelle Datenbasis für
die interkommunalen Kennzahlenvergleiche in diesem Bericht sind die Werte aus 73 Kommu1
nen .
1
Stichtag 15. Januar 2018
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Prüfungsablauf
Die Prüfung der Zahlungsabwicklung in Erkelenz hat Christina Hasse vom 15. Januar 2018 bis
22. Januar 2018 durchgeführt.
Zunächst hat die gpaNRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und
mit der Stadt Erkelenz hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser
Basis haben wir die Daten analysiert. Das Prüfungsergebnis hat die Prüferin mit der Sachgebietsleiterin und der Verantwortlichen für die Zahlungsabwicklung am 22. Januar 2018 erörtert.
Der Entwurf des Prüfberichts wurde übersandt. Auf das weitere Verfahren nach § 105 Abs. 5
GO NRW weisen wir hin. Entwurf des Prüfberichts wurde übersandt. Auf das weitere Verfahren
nach § 105 Abs. 5 GO NRW weisen wir hin. [Satz erst im Abschlussbericht einfügen, ansonsten
löschen]
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Tagesabschluss
Die gpaNRW hat die Finanzmittelkonten mit den Bankkonten analog § 30 Abs. 4 GemHVO
NRW abgeglichen. Hierzu haben wir die Salden der jeweils letzten Kontoauszüge der Kreditinstitute erfasst, bei denen die Stadt Erkelenz Geschäftskonten unterhält. Den ermittelten Istbestand hat die gpaNRW der Fortschreibung nach dem Tagesabschluss vom Vortag gegenübergestellt.
Die einzelnen Positionen sind der Anlage 1 dieses Berichtes zu entnehmen.
Die Stadt Erkelenz hat vier Girokonten eingerichtet. Zusätzlich gib es noch zwei Tagesgeldkonto. Jedes Bankkonto verursacht einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, auch erfolgt bei einem Konto keine automatische Übermittlung des Kontostandes. Es ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten fraglich, ob eine Kommune mehr als zwei Konten vorhalten muss. Andere Kommunen
wickeln ihren zentralen Zahlungsverkehr zum Teil über ein einziges Girokonto ab.
Empfehlung
Die Stadt Erkelenz sollte die Anzahl der Girokonten reduzieren.
Das Amt für Bildung und Sport verwaltet seine Mittel selbst und hat dafür ein separates Girokonto. Durch das Sachgebiet Zahlungsabwicklung werden aus diesem Bereich nur die Mensakonten bearbeitet.
Verschiedene Dienststellen oder Mitarbeiter haben daneben Handvorschüsse oder Einnahmekassen. Eine Liste darüber wird zentral im Sachgebiet Abgaben und Zahlungsabwicklung (in
Folgenden: „Sachgebiet Zahlungsabwicklung“) geführt. Für jede Einnahmekasse gibt es eine
Dienstanweisung, wann die Einnahmen bei der Zahlungsabwicklung abgegeben werden müssen. In der Regel ist das täglich oder mindestens zweimal wöchentlich der Fall.
Das Rechnungsprüfungsamt prüft diese Kassen jährlich und unvermutet. Die Prüfungsberichte
wurden eingesehen. Das Girokonto des Amtes für Bildung und Sport wird durch den zuständigen Amtsleiter geprüft. Auch diese Prüfungsberichte lagen zur Einsicht vor.
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung
Die gpaNRW analysiert die Organisation und Steuerung anhand des Erfüllungsgrades Zahlungsabwicklung. Diese Kennzahl zeigt, in welchem Umfang und welcher Ausprägung die aktuelle Situation der Stadt Erkelenz einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung und effizienten
Steuerung entspricht.
Der Erfüllungsgrad beruht auf einer Nutzwertanalyse. Hierzu stellt die gpaNRW einheitliche
Fragen zu den Themenfeldern
• Ordnungsmäßigkeit,
• Organisation/Prozesse/Informationstechnik und
• finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling.
2
Die gpaNRW ordnet die Antworten auf einer Skala von 0 bis 3 ein. Danach gewichtet sie diese
Bewertung entsprechend ihrer Bedeutung für die einzelnen Themenfelder. Hieraus ergeben
sich Punkte, deren Summe ins Verhältnis gesetzt wird zur maximal erreichbaren Punktzahl. Die
in Prozenten ausgedrückte Verhältniszahl ist der Erfüllungsgrad.
Der Erfüllungsgrad ist am Ende des Berichtes vollständig abgebildet. Die Stadt Erkelenz erreicht insgesamt einen Erfüllungsgrad von 90 Prozent bei einem Maximalwert von 94 Prozent.
Folgende Punkte aus dem Erfüllungsgrad bieten Handlungs- bzw. Optimierungsmöglichkeiten:
Ordnungsmäßigkeit
Der Erfüllungsgrad von 99 Prozent bei der Ordnungsmäßigkeit entspricht einem überdurchschnittlichen Ergebnis im interkommunalen Vergleich. Er zeigt, dass kaum Regelungslücken
bestehen.
2016 wurde die „Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung der Stadt Erkelenz“ (Dienstanweisung gemäß § 31 Abs.1 GemHVO NRW) aufgestellt. In diesem Bericht wird sie „DA FiBu“ bezeichnet. Sie wird durch weitere Dienstanweisungen ergänzt. Grundsätzlich wird in Erkelenz die
Zahlungsabwicklung zentral wahrgenommen.
Für die Verwaltung der Zahlungsmittel hat das Sachgebiet für Abgaben und Zahlungsabwicklung eine Liquiditätsplanung aufgebaut. Die anordnenden Stellen sind verpflichtet, größere Einund Auszahlungen (> 50.000 Euro) unverzüglich der Zahlungsabwicklung zu melden. Geregelt
ist das im § 9 der DA FiBu. Nach Angabe der Verwaltung melden die jeweiligen Fachämter in
der Regel größere Ein- und Auszahlungen. Sie werden, falls erforderlich, telefonisch daran erinnert.
2
nicht erfüllt = 0; ansatzweise erfüllt = 1; überwiegend erfüllt = 2; vollständig erfüllt = 3
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Die Berechtigungen im Finanzverfahren sind in der EDV hinterlegt. Das Rechnungsprüfungsamt
prüft diese Berechtigungen jährlich.
Die Sachgebiet Zahlungsabwicklung führt eine Aufstellung zu den einzelnen Handkassen, deren Verwalter sowie über die Höhe der Vorschüsse. Dem Rechnungsprüfungsamt werden Änderungen zur Kenntnis gegeben. Prüfungsberichte der Rechnungsprüfung über die Prüfung der
Handkassen liegen vor.
Für den Umgang mit Bar- und Zahlungsmitteln sind in der DA FiBu im § 10 Abs. 2 für die gesamte Verwaltung verbindliche schriftliche Regeln aufgestellt (§ 31 Abs. 2 Nr. 3.3 und 3.4
GemHVO NRW). Darin ist auch geregelt, dass eingehende Zahlungsmittel (Bargeld außerhalb
von Einnahmekassen, Schecks) unmittelbar der Zahlungsabwicklung zugeleitet werden
Nach Angabe des Sachgebiets Zahlungsabwicklung ist sichergestellt, dass die Beschäftigten
der Buchführung und Zahlungsabwicklung nur ausnahmsweise die Befugnis zur Feststellung
der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit haben (§ 30 Abs. 3 Satz 2 GemHVO NRW). Eine
entsprechende Regelung ist in der DA FiBu im § 5 Abs.2 enthalten.
Den sorgfältigen Umgang mit sensiblen Sachmitteln regelt die Stadt Erkelenz in der DA FiBu im
§ 2 Abs.2. Die Sachmittel werden in einem Tresor verschlossen verwahrt. Das Rechnungsprüfungsamt ist mit der dauernden Überwachung der Zahlungsabwicklung gesetzlich beauftragt, es
führt in unregelmäßigen Abständen Kontrollen durch. Eine schriftliche Regelung für regelmäßige Inventuren, anhand derer der physische Bestand mit dem Buchbestand abgestimmt wird,
liegt durch die Inventurrichtlinie der Stadt Erkelenz vom 01. September 2015 vor.
Aufrechnung von Forderungen gemäß §§ 387 ff. BGB nimmt die Stadt Erkelenz vor. Aufrechnungserklärungen dazu sind im Finanzverfahren nicht abzurufen, verwendet werden individuelle
Schreiben. Geregelt ist das in der DA FiBu im § 11 Abs.6. Das Verfahren entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Empfehlung
Formblätter oder Vordrucke erleichtern die Aufrechnung von Forderungen. Sie sollten eingeführt werden.
Organisation/Prozesse/Informationstechnik
Beim Bereich Organisation/Prozesse/Informationstechnik erreicht die Stadt Erkelenz 88 Prozent. Der Mittelwert der bisher geprüften Kommunen beträgt 72 Prozent.
Das Sachgebiet Zahlungsabwicklung setzt nach Einzelfallprüfung Mahnsperren ein, schriftliche
Regelungen finden sich im § 21 Abs.2 der DA FiBu.
Die wirtschaftliche Beitreibung von Forderungen in der Vollstreckung erfordert, dass auch die
neuen Instrumente aus der Reform der Sachaufklärung aus dem Jahr 2013 zum Einsatz kommen. Schriftliche Regelungen für das wirtschaftliche Beitreiben von Vollstreckungsforderungen
liegen in Form eines Ablaufzettels für eigene Forderungen vor.
Bei dem Sachgebiet Zahlungsabwicklung werden durch den Vollstreckungs-Innendienst bereits
verschiedene Informationen recherchiert, die für die Vollstreckung erforderlich sind. So wird u.a.
geprüft, ob eine Vermögensauskunft vorliegt oder bereits für eine andere Forderung Ratenzah-
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
050.010.220_05383
lungen vereinbart wurden. Auch wird festgestellt, ob noch andere Forderungen offen sind. Dann
werden die Konto-Nummern für eine Pfändung ermittelt. Ein Telefoninkasso wird nur in Einzelfällen durchgeführt. Die Übergabe der Akte an den Außendienst erfolgt, wenn alle Instrumente
des Innendienstes ausgeschöpft sind.
Die Reform der Sachaufklärung ist seit dem 01. Januar 2013 in Kraft, in Erkelenz wurde sie
bisher nicht vollständig umgesetzt. Die Möglichkeit, die Abnahme der Vermögensauskunft
selbst abzunehmen, wird bisher nicht genutzt. Zwar besteht ein Optionsrecht im Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG NRW). Demnach können sich die Kommunen entscheiden, ob sie
selbst durchführen oder den Gerichtsvollzieher beauftragen. In Erkelenz wurde in 2016 der
Gerichtsvollzieher 274-mal beauftragt. Nach Angaben der Stadt ist die Beauftragung des Gerichtsvollziehers für sie wirtschaftlicher.
Der Vorteil der Selbstabnahme liegt darin, dass die Kommune das gesamte Verfahren in der
Hand behält und eventuelle Unklarheiten in Fremdberichten vermeidet. Somit sind für den Aufwand für die Selbstabnahme keine wesentlichen Mehrarbeitszeiten zu erwarten, da bei der
Fremdabnahme die Versendung sowie die Auswertung zu berücksichtigen sind. Nach Angaben
der Stadt Erkelenz sind die technischen Voraussetzungen zur Selbstabnahme erfüllt.
Vor allem aber wurde bislang darauf verzichtet, einen Vollstreckungsschuldner in das Schuldnerverzeichnis eintragen zu lassen. Die Eintragung durch den Gerichtsvollzieher kann dies nicht
ersetzen. Dazu besteht keine rechtliche Grundlage. Zwar ist ein Gerichtsvollzieher nach § 882
ZPO grundsätzlich berechtigt, einen Eintrag ins Schuldnerverzeichnis zu veranlassen. Die im
Vergleich zur ZPO spezialgesetzlichen und damit vorrangigen Bestimmungen des § 5a Abs. 1
VwVG schränken die Kommune bei der Beauftragung des Gerichtsvollziehers aber auf die Abnahme der Vermögensauskunft ein. Denn hier wird nur auf die §§ 802 c-l ZPO verwiesen. In §
284 Abs. 9 AO wird der Kommune selbst die Ausübung ihres Ermessens übertragen, den Eintrag in das Schuldnerverzeichnis vorzunehmen. Damit verzichtete die Stadt Erkelenz auf einen
Teil ihrer rechtlichen Möglichkeiten, um ihre fälligen Forderungen durchsetzen zu können. Die
Klarstellung in § 5a Abs. 1 letzter Satz VwVG NRW vom 01. August 2016 sollte die Stadt Erkelenz als Anlass nehmen, diese Möglichkeit auch zu nutzen.
Empfehlung
Die Vollstreckung der Stadt Erkelenz sollte die Vermögensauskunft und die Eintragung ins
Schuldnerverzeichnis selbst vorzunehmen.
Nach Angaben des Sachgebiets Zahlungsabwicklung hat die Stadt bisher bewusst auf die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis verzichtet, will diese Entscheidung aber in 2018 nochmals
prüfen.
Teilzahlungsvereinbarungen nach §5 Abs. 2 VwVG NRW werden genutzt. Das Sachgebiet Zahlungsabwicklung hat dafür Formblätter entwickelt. Ein entsprechender Hinweis sollte auch in die
Dienstanweisung aufgenommen werden.
Die Aussetzung der Vollziehung kommt dann zum Einsatz, wenn bzw. solange der Anspruch
dem Grunde oder der Höhe nach streitig ist. Endet der Streitfall zu Ungunsten des Schuldners,
sind Aussetzungszinsen nach den gesetzlichen Vorgaben festzusetzen. Das Verfahren und
interne Zuständigkeiten für die Entscheidungen sind in der DA FiBu im § 19 geregelt.
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling
In diesem Teilbereich erzielte die Stadt Erkelenz sechs von 12 möglichen Punkten (Erfüllungsgrad 50 Prozent). Der derzeitige Mittelwert beträgt 25 Prozent. Mit der Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements (NKF) sollten auch entsprechend § 12 GemHVO NRW produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des
voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen) bestimmt werden. Darauf basierend ist ein Berichtswesen für das Forderungsmanagement aufzubauen, um u. a. den Erfolg
und die Wirtschaftlichkeit der Vollstreckung überprüfen zu können sowie Handlungserfordernisse und Steuerungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Ein Controlling hat das Sachgebiet Zahlungsabwicklung eingerichtet. Seit Jahren werden Fallzahlen erfasst. Dazu gehören z.B. die Anzahl der Mahnungen pro Jahr. Um die Effizienz der
Vollstreckung zu belegen, werden in diesem Bereich die Fallzahlen der Vollstreckungsläufe
gesammelt. Für die Vollstreckungsbezirke werden sowohl die Anzahl der Ankündigungen als
auch die Aufträge für eigene und fremde Forderungen gezählt. Im Anschluss wird die Erledigungsquote ermittelt. Auch wird die Aufteilung der Vollstreckungen auf die vorhandenen vier
Vollstreckungsbezirke monatlich gesteuert.
Bisher sind allerdings keine Zielvereinbarungen getroffen. Geplant ist für 2018, ein Kennzahlenset aufzubauen. Ein Berichtswesen kann dann eingerichtet werden.
Feststellung
Es wird positiv festgestellt, dass die Sachgebiet Zahlungsabwicklung seit Jahren Fallzahlen
ermittelt und einzelne Kennzahlen bildet. Die Auslastung der Außendienstmitarbeiter wird
damit gesteuert.
Empfehlung
Das Kennzahlenset sollte ausgeweitet werden und zur Steuerung eingesetzt werden.
Als Steuerungsgrundlage für das operative Leistungsgeschehen ist die Fortschreibung der in
dieser Prüfung erhobenen Kennzahlen denkbar.
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Kennzahlenvergleich
Der Kennzahlenvergleich stellt den Ressourceneinsatz und das daraus resultierende Leistungsniveau für das jeweilige Handlungsfeld dar.
Die gpaNRW ermittelt den Ressourceneinsatz anhand der Personal- und Sachaufwendungen.
3
Dabei verwenden wir die KGSt®-Durchschnittswerte .
Zahlungsabwicklung im engeren Sinne (i.e.S.)
Zur Zahlungsabwicklung i.e.S. gehören die Annahme von Einzahlungen, die Leistung von Auszahlungen und die Verwaltung der Finanzmittel. Jeder Zahlungsvorgang ist zu erfassen und zu
dokumentieren. Außerdem ist die Zahlungsabwicklung i.e.S. für die Verwaltung der Bargeldund Bankbestände der Kommune sowie für das Mahnwesen zuständig.
Stellenvergleich Zahlungsabwicklung i.e.S. je 10.000 Einwohner
In den Stellenvergleich für die Zahlungsabwicklung i. e. S. sind insgesamt 3,55 Vollzeit-Stellen
eingeflossen. Darin enthalten ist ein Overheadanteil von 0,62 Vollzeit-Stellen. Im interkommunalen Vergleich ergibt sich für das Jahr 2016 ein Wert von 0,69 Vollzeit-Stellen je 10.000 Einwohner. Damit liegt die Stadt Erkelenz nahe dem ersten Quartilswert. In 2017 ist die Stellenausstattung fast gleich geblieben.
Einzahlungen je Vollzeit-Stelle
Einen wesentlichen Teil der Arbeit der Beschäftigten in der Zahlungsabwicklung nehmen die
Buchung der Einzahlungen sowie die Verarbeitung der Kontoauszüge ein. Aus der Anzahl der
angenommenen und gebuchten Einzahlungen auf den Bankkonten (59.977 in 2016) sowie der
durchschnittlich für die Sachbearbeitung zur Verfügung stehenden Stellenanteile (2,93 in 2016)
ergibt sich ein Wert von 20.466 Einzahlungen je Vollzeit-Stelle. Im interkommunalen Vergleich
positioniert sich die Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz wie folgt:
3
Gutachten „Kosten eines Arbeitsplatzes 2014/15“ (KGSt®-Materialien 19/2014)
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Zahl der Einzahlungen je Vollzeit-Stelle Zahlungsabwicklung i. e. S. 2016
Erkelenz
1. Quartil
20.466
2. Quartil (Median)
12.429
3. Quartil
14.789
17.800
Anzahl Werte
71
Die Einzahlungen je Vollzeit-Stelle liegen deutlich über dem Mittelwert der Vergleichskommunen. In 2015 wurde mit 18.247 Einzahlungen ein niedrigeres Ergebnis erzielt, das aber immer
noch über dem Mittelwert lag. Der Personaleinsatz war mit 3,09 Vollzeit-Stellen etwas höher.
2017 lag die Zahl der Einzahlungen je Vollzeit-Stelle mit 21.639 noch über dem Ergebnis des
Vergleichsjahres.
Aufwendungen je Einzahlung
Aus dem Personaleinsatz und der Zahl der Einzahlungen resultieren Aufwendungen je Einzahlung von 3,66 Euro. Die gpaNRW ermittelt den Ressourceneinsatz anhand der Personal- und
Sachaufwendungen. Die Personalaufwendungen betragen 2016 in Erkelenz für die Zahlungsabwicklung ca. 185.000 Euro, die Sachaufwendungen ca. 34.400 Euro. Beeinflusst werden die
Personalaufwendungen je Fall (Einzahlung, Vollstreckungsforderung) durch die:
• Anzahl der Fälle und den Zeitaufwand für die Bearbeitung,
• Zahl der Vollzeit-Stellen,
• Anteil Overhead,
• Besoldungs- und Vergütungsstruktur.
Aufwendungen je Einzahlung 2016
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
Erkelenz
050.010.220_05383
1. Quartil
3,66
2. Quartil (Median)
3,95
3. Quartil
4,71
Anzahl Werte
5,80
71
Der Zeitaufwand für die Bearbeitung der Einzahlungen wird erheblich davon beeinflusst, wie
groß der Anteil der automatisch zugeordneten Buchungen ist. Übrig bleiben ungeklärte Einzahlungen, die manuell zugeordnet werden müssen.
Anteil der automatisiert eingelesenen Daten an den Zahlungseingängen
Erkelenz
82,7
Minimum
Maximum
Mittelwert
35,0
90,0
67,2
1. Quartil
57,8
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
70,0
Anzahl
Werte
79,8
38
Der Anteil der automatisch eingelesenen Daten ist in Erkelenz besonders hoch. Die verwendete
Software lässt Änderungen in den Suchabfragen jederzeit zu. Sollten bei den automatisch eigelesenen Datensätzen mehr ungeklärte Einzahlungen bleiben, können die Zuordnungskriterien
geändert werden.
Positiv wirkt sich auch aus, wenn die Soll-Stellungen der Fachämter rechtzeitig erfolgen. Nach
Angaben der Zahlungsabwicklung gibt es hier keine Probleme. Die jeweiligen Ämter werden
direkt angesprochen.
Ungeklärte Ein- und Auszahlungen
Die folgende Kennzahl verdeutlicht die Belastung der Zahlungsabwicklung, die durch die aufwändigere Verarbeitung von ungeklärten Zahlungsbewegungen entsteht. Zum Zeitpunkt der
Prüfung bestanden in Erkelenz 33 ungeklärte Einzahlungen und fünf ungeklärte Auszahlungen.
Ungeklärte Einzahlungen je 10.000 Einzahlungen
Erkelenz
1. Quartil
5,5
2. Quartil (Median)
9,2
20,1
3. Quartil
Anzahl Werte
51,0
70
Gemäß § 9 Abs. 2.c der DA FiBu sind Einzahlungen rechtzeitig vor der Fälligkeit anzuordnen.
Dass das in Erkelenz überwiegend geschieht, zeigt die günstige Kennzahl, die im unteren Viertel der Vergleichskommunen liegt. Die Stadt Erkelenz nutzt QR-Codes bei einmaligen Zahlungsvorgängen, was sich günstig auf die Anzahl der ungeklärten Einzahlungen auswirkt. Pay-
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
050.010.220_05383
direkt soll ebenfalls als Zahlungsmethode eingeführt werden. Für Zahlungen, die mehrmals im
Jahr fällig werden, werden die Bürger gebeten, Einzugsermächtigungen zu erteilen.
Feststellung
Die Stadt Erkelenz bietet verschiedene Zahlungsmethoden an. Das ist nicht nur bürgerfreundlich, sondern erleichtert durch einen hohen Anteil an automatisiert eingelesenen Daten
die Arbeit des Sachgebietes Zahlungsabwicklung. Die ungeklärten Einzahlungen sind daher
gering.
Mahnläufe
Der letzte betrachtete Aufgabenblock der Zahlungsabwicklung i. e. S. ist das Mahnverfahren. In
Erkelenz wird nach der Fälligkeit einer Forderung einmal monatlich gemahnt. Gemahnt werden
Forderungen, die mindestens 10 Tage zuvor fällig gewesen sind. Mit der Mahnung wird der
Schuldner aufgefordert, die Zahlung innerhalb von sieben Tagen vorzunehmen. Nach der Frist
von weiteren 21 Tagen erfolgt die Übergabe an den Innendienst der Vollstreckung. Von der
Fälligkeit der Forderung bis zur Übergabe an die Vollstreckung dauert es somit einen Monat.
Empfehlung
Mahnläufe sollten zeitnah, nach Möglichkeit alle 14 Tage erfolgen.
Die Akten werden in Papierform vom Innendienst an den Außendienst übergeben. Für die Berechnung der Nebenforderungen wäre eine E-Akte und Tablets für den Außendienst besser
geeignet.
Empfehlung
Der Außendienst sollte mit technischen Hilfsmitteln ausgestattet werden, um seine Arbeit effizienter ausführen zu können.
In 2016 hat die Stadt Erkelenz 8.839 Mahnungen erstellt. Das entspricht einer Quote von 2.072
Mahnungen je 10.000 Einwohner. Im interkommunalen Vergleich 2016 positioniert sich die
Stadt Erkelenz damit deutlich über dem Mittelwert von aktuell 1.635 Mahnungen je 10.000 Einwohner.
Für die weitere Bearbeitung ist wichtig, wie hoch die Erfolgsquote, d. h. der Anteil der aufgrund
der Mahnung erfolgten Einzahlungen ist. Die Kennzahl gibt Aufschluss darüber, wo die zeitliche
Abfolge von Fälligkeit, Mahnung und Vollstreckung Besonderheiten aufweist. In Erkelenz beträgt sie 60,8 Prozent. 2015 und 2017 war die Kennzahl mit 52,0 bzw. 52,3 Prozent auf niedrigerem Niveau.
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
050.010.220_05383
Erfolgsquote erste Mahnung
Erkelenz
1. Quartil
60,8
2. Quartil (Median)
44,8
56,0
3. Quartil
Anzahl Werte
64,7
65
Vollstreckungsankündigungen werden bei der Stadt Erkelenz verschickt. In 2016 handelte es
sich um 3.395 Ankündigungen. In 2015 lag die Zahl der Ankündigungen mit 3.968 um rund 17
Prozent höher. Den Schuldnern wird eine weitere Woche als Zahlungsziel eingeräumt.
Grundsätzlich ist die Stadt nicht verpflichtet, die Vollstreckung einer Forderung anzukündigen.
Die Stadt Erkelenz hat bereits geprüft, ob die Ankündigung einer Vollstreckung zielführend ist.
Dabei wurde sowohl der Arbeitsaufwand als auch die Erfolgsquote der Ankündigung berücksichtigt. Nach Angaben der Sachgebiet Zahlungsabwicklung erfolgen nach einer Vollstreckungsankündigung in rund 40 Prozent Einzahlungen.
Vollstreckung
Zur Vollstreckung zählt die gpaNRW
• die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Forderungen im Innen- und
Außendienst,
• die Vollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen einschließlich der Bearbeitung von Insolvenzen, Versteigerungen usw. sowie
• die Bearbeitung von Niederschlagungen, Zahlungserleichterungen und den Erlass von
Forderungen.
Die Vollstreckung ist ein weitgehend standardisiertes Massenverfahren, bei dem eine hohe
Anzahl an Vollstreckungsaufträgen effektiv zu bearbeiten ist. Die Stadt Erkelenz setzt wie viele
andere Kommunen ein Vollstreckungsprogramm ein.
Der Innendienst der Vollstreckung in Erkelenz prüft, ob bei einem Schuldner noch weitere offenen Forderungen oder eine Vermögensauskunft vorliegt. Auch wird festgestellt, ob bereits bei
einer anderen Forderung Ratenzahlung vereinbart wurde. Die Pfändungsankündigungen werden verschickt und die Aufträge auf die vier Vollstreckungs-Bezirke verteilt. Die Übergabe an
den Außendienst erfolgt nicht, wenn der Schuldner bei der Vollstreckung als zahlungsunwillig
bekannt ist. In diesen Fällen erfolgt eine Kontopfändung.
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
050.010.220_05383
Stellenvergleich Vollstreckung je 10.000 Einwohner
Die Aufgaben der Vollstreckung in Erkelenz werden mit 3,65 Vollzeit-Stellen durchgeführt. Darin
enthalten ist ein Overheadanteil von 0,15 Vollzeit-Stellen. Im interkommunalen Vergleich ergibt
sich für das Jahr 2016 ein Wert von 0,85 Vollzeit-Stellen je 10.000 Einwohner. Damit liegt die
Stadt Erkelenz nahe dem ersten Quartilswert. Der Mittelwert beträgt 1,02 Vollzeitstellen. Betrachtet man nur die Sachbearbeitung, ergeben sich 0,82 Vollzeit-Stellen je 10.000 Einwohner.
Auch der Wert ist unterdurchschnittlich bei einem Mittelwert von 0,95 Vollzeit-Stellen je 10.000
Einwohner.
Feststellung
Im Vergleichsjahr 2016 werden in der Vollstreckung der Stadt Erkelenz einwohnerbezogen
weniger Stellenanteile eingesetzt, als das durchschnittlich bei anderen Kommunen der Fall
ist.
Folgende Zahlen aus der Vollstreckung liegen für die Stadt Erkelenz vor:
Übersicht über die aktuelle Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) im Zeitverlauf
2015
Am 01.Januar bestehende eigene Vf
2016
2017
3.687
4.012
4.149
778
954
950
Im Jahresverlauf entstandene eigene Vf
4.193
3.469
4.217
Im Jahresverlauf erhaltene neue Vf von
Dritten
1.653
1.469
1.485
Im Jahresverlauf abgewickelte eigene Vf
3.875
3.376
3.798
Im Jahresverlauf abgewickelte Vf für
Dritte
1.477
1.473
1.755
444
427
501
Am 01. Januar bestehende Vf von Dritten
Im Rahmen der Amtshilfe abgegebene
eigene Vf
Feststellung
Die bestehenden Vollstreckungsforderungen nehmen im Zeitverlauf leicht zu.
Deckungsgrad Vollstreckung
Der Deckungsgrad Vollstreckung zeigt, wie weit der Ressourceneinsatz für
• Personal- und Sachaufwendungen in der Vollstreckung (KGSt),
• die Vergütung nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung (VollstrVergV) sowie
• Aufwendungen für vergebene Leistungen
durch
• Einzahlungen aus Nebenforderungen in Verwaltungszwangsverfahren,
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
050.010.220_05383
• Erträge für die Aufgabenwahrnehmung für Dritte sowie
• Erträge für die Aufgabenwahrnehmung für andere (ARD..., IHK u. a.)
gedeckt wird.
In Erkelenz stehen 2016 dem Ressourceneinsatz von 219.401 Euro Einzahlungen und Erträge
in Höhe von 180.346 Euro gegenüber. Die Aufwendungen für die Vergütung der Vollstreckungskräfte nach VollstrVergV i.V. betragen 1.617 Euro. 5.584 Euro betragen die Aufwendungen für vergebene Leistungen der Vollstreckung.
Der Deckungsgrad Vollstreckung beträgt 71,6 Prozent. Im interkommunalen Vergleich ergibt
sich für Erkelenz folgende Positionierung:
Deckungsgrad Vollstreckung 2016
Erkelenz
1. Quartil
71,6
2. Quartil (Median)
49,8
58,1
3. Quartil
Anzahl Werte
69,9
70
Der Wert für die Stadt Erkelenz liegt deutlich über dem Mittelwert der Vergleichskommunen.
Die Höhe des Deckungsgrades hängt stark davon ab, ob und in welcher Konsequenz eine
Kommune ihre Nebenforderungen beitreibt. In dem Deckungsgrad spiegeln sich also Personaleinsatz in der Vollstreckung und ein konsequentes Vollstreckungshandeln wieder.
Mit dem Anteil der realisierten Nebenforderungen an den realisierten Hauptforderungen von
17,5 Prozent im Jahr 2016 positioniert sich die Stadt Erkelenz nahe dem Mittelwert von 17,3
Prozent.
Die Betrachtung je Vollzeit-Stelle zeigt, ob die Nebenforderungen regelmäßig beigetrieben werden:
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Realisierte Nebenforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 2016
Erkelenz
1. Quartil
46.249
2. Quartil (Median)
31.038
3. Quartil
37.739
Anzahl Werte
43.489
70
Die realisierten Nebenforderungen je Vollzeit-Stelle ergeben einen Wert im oberen Viertel der
Vergleichskommunen.
Realisierte Hauptforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung 2016
Erkelenz
Minimum
Maximum
Mittelwert
264.956
76.310
539.089
268.582
1. Quartil
171.684
2. Quartil
(Median)
249.277
3. Quartil
362.433
Anzahl
Werte
58
Die realisierten Hauptforderungen je Vollzeit-Stelle ergeben interkommunal eine Positionierung
nahe dem Mittelwert.
Daraus lässt sich schließen, dass die möglichen Nebenforderungen weitgehend realisiert werden. Die Vollziehung kommt zumindest überwiegend ihren Aufgaben in der gebotenen Zügigkeit
nach.
Bei den Nebenforderungen sollte gelegentlich geprüft werden, ob im Vollziehungs-Außendienst
eine Weiterberechnung der Säumniszuschläge erfolgt. Die Säumniszuschläge werden noch im
Finanzprogramm festgesetzt und mit dem Vollstreckungsauftrag ausgedruckt. Da die Vollziehungskräfte im Außendienst den ersten Zugriff haben, werden diese Forderungen mit dem Anfangsbestand der Säumniszuschläge beim Schuldner geltend gemacht. Eine Auswertung der
Abrechnungen der Vollziehungskräfte im Außendienst kann hier Klarheit schaffen. Erkelenz
prüft diese Abrechnungen monatlich.
Eigene Forderungen/Amtshilfeersuchen
Von den eigenen Vollstreckungsforderungen ohne Nebenforderungen (3.469 in 2016) wurden
427 im Rahmen der Amtshilfe abgegeben. Der Anteil an den bestehenden Forderungen stellt
sich im interkommunalen Vergleich wie folgt dar:
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Anteil der eigenen Amtshilfeersuchen an den bestehenden eigenen Forderungen
Erkelenz
12,3
Minimum
Maximum
Mittelwert
1,8
51,8
18,5
1. Quartil
13,2
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
17,5
Anzahl
Werte
23,6
57
Die Stadt Erkelenz liegt mit diesem Anteil unter dem Mittelwert. Durch die Reform der Sachaufklärung bestehen Möglichkeiten, die Vollstreckung aus dem Innendienst heraus gegenüber
Schuldnern anzuwenden, die ihren Wohnsitz nicht in Erkelenz haben. Das wird in Erkelenz
getan.
Die Aufwendungen je abgewickelter Vollstreckungsforderung liegen in der Vollstreckung für das
Jahr 2016 bei 50,45 Euro. Das bedeutet folgende Einordnung
Aufwendungen je abgewickelte Vollstreckungsforderung
Erkelenz
1. Quartil
50,45
2. Quartil (Median)
46,52
58,80
3. Quartil
Anzahl Werte
72,50
64
Feststellung
Die Aufwendungen liegen unterhalb des Mittelwertes der Vergleichskommunen.
Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle
Der Deckungsgrad Vollstreckung ist wesentlich abhängig von der Anzahl der erledigten bzw.
bestehenden Vollstreckungsforderungen und somit von der Leistungsebene. Folgende Kennzahlen ergeben sich dabei für die Stadt Erkelenz:
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Personalkennzahlen Vollstreckung (Innen- und Außendienst) im Zeitverlauf
Kennzahl
2015
2016
2017
Zum 01. Januar bestehende Vf je Vollzeit-Stelle
1.278
1.421
1.459
Entstandene neue Vf je Vollzeit-Stelle
1.673
1.413
1.631
Abgewickelte Vf je Vollzeit-Stelle
1.531
1.387
1.589
Im interkommunalen Vergleich positioniert sich die Stadt Erkelenz wie folgt:
Abgewickelte Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 2016
Erkelenz
1. Quartil
1.387
2. Quartil (Median)
1.001
3. Quartil
1.221
Anzahl Werte
1.545
64
Der Bestand an Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle stellt sich im interkommunalen
Vergleich wie folgt dar.
Zum Stichtag 01. Januar 2017 bestehende Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle Vollstreckung (Innen- und Außendienst)
Erkelenz
1. Quartil
1.459
2. Quartil (Median)
644
979
3. Quartil
Anzahl Werte
1.366
66
Feststellung
Die bestehenden Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle liegen im interkommunalen
Vergleich über dem Mittelwert.
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Neue Vollstreckungsforderungen
Eine bedarfsgerechte Stellenausstattung in der Vollstreckung hängt auch ab von den im Verlauf
des Jahres entstandenen, d. h. neuen Vollstreckungsforderungen. In Erkelenz entstanden 2016
je Vollzeit-Stelle 1.413 Vollstreckungsforderungen neu, in 2015 waren es 1.673. 2017 stieg die
Zahl auf 1.631 neue Vollstreckungsforderungen.
Entstandene Vollstreckungsforderungen je Vollzeit-Stelle 2016
Erkelenz
1. Quartil
1.413
2. Quartil (Median)
1.074
1.249
3. Quartil
Anzahl Werte
1.585
65
Die Stadt Erkelenz ist im interkommunalen Vergleich durchschnittlich stark durch neu hinzu
kommende Fälle belastet.
Unter Berücksichtigung der bereits genannten Empfehlungen kann die Stadt Erkelenz ihr Forderungsmanagement optimieren. Ziel ist, die Verfahrensabläufe von der Entstehung von Forderungen bis zu ihrer Realisierung oder ggf. der Niederschlagung bzw. dem Erlass zu verbessern.
Das soll helfen, Forderungen zeitnah zu realisieren und Ausfallrisiken zu reduzieren. Hinweise
zum Aufbau gibt der aktuelle KGSt Bericht „Forderungsmanagement - Erfolgsfaktor Kennzahlen“ aus 2016.
Folgende Punkte können bei der Erweiterung des kommunalen Forderungsmanagements berücksichtigt werden:
• Aufbau eines Kennzahlensystems (z.B. mit den in diesem Bericht verwendeten Fall- und
Kennzahlen),
• Regelmäßiger Bericht über die Entwicklung der Fall- und Kennzahlen und der eingeleiteten Steuerungsmaßnahmen,
• Überprüfung der Lesbarkeit, Verständlichkeit und Vereinheitlichung von Bescheiden /
Rechnungen / Mahnungen,
• Dialog mit den Fachbereichen/-abteilungen zur Geschäftsprozessoptimierung bei der Zusammenarbeit zwischen Fachbereich und Kasse/Finanzbuchhaltung,
• Aktualisierung von organisatorischen Regelungen z. B. der Dienstanweisungen.
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Empfehlung
Das kommunale Forderungsmanagement sollte bei der Stadt Erkelenz ausgebaut werden.
Herne, den 26. Februar 2018
gez.
gez.
Dagmar Klossow
Johannes Schwarz
Abteilungsleitung
Projektleitung
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
050.010.220_05383
Anlagen: Ergänzende Tabelle
Tabelle 1: Erfüllungsgrad Zahlungsabwicklung
Frage
Erfüllungsgrad
Bewertung /
Skalierung
Gewichtung
erreichte
Punkte
Optimalwert
Dokumentation des Interviews
Ordnungsmäßigkeit
1
Es besteht eine Dienstanweisung gem. § 31 GemHVO NRW.
vollständig erfüllt
3
3
9
9
DA für die Fibu liegt vor, ist aktuell (vom
15.09.2016). Dem Rat zur Kenntnis
geben am 21.09.2016
2
Die Finanzmittelkonten werden an jedem Buchungstag mit den
Bankkonten abgeglichen (§ 30 Abs. 4 GemHVO NRW).
vollständig erfüllt
3
1
3
3
siehe §9, Abs. 2.b der DA Fibu
3
Für die Verwaltung der Zahlungsmittel ist eine Liquiditätsplanung
aufgebaut (§ 31 Abs. 2 Ziff. 1.5 und Ziff. 3.1 - 3.6 GemHVO
NRW).
vollständig erfüllt
3
2
6
6
siehe §9, Abs. 2.c der DA Fibu. Verantwortliche sind in der DA benannt, die
Zahlungsabwicklung ist zuständig.
4
Sie haben aktuelle schriftliche Bestimmungen gem. § 31 Abs. 2
Nr. 1.7 GemHVO NRW (Ausführung von § 23 Abs. 5 - Absehen
von Vollstreckung von Ansprüchen in geringer Höhe - "Kleinbetragsregelung").
vollständig erfüllt
3
1
3
3
siehe §13 der DA Fibu
5
Es gibt aktuelle schriftliche Regelungen zur Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen (§ 31 Abs. 2 Nr. 1.8
GemHVO NRW).
vollständig erfüllt
3
3
9
9
siehe §19 der DA Fibu
6
Ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren mit Festlegung einer
zentralen Stelle besteht (§ 31 Abs. 2 Nr. 1.9 GemHVO NRW).
vollständig erfüllt
3
2
6
6
Die Finanzbuchhaltung ist zuständig,
siehe DA Fibu §2, Abs.2 und §9,
Abs.2e. Die Zuständigkeiten sind klar
geregelt.
7
Für den Prozess der Neuanlage, Änderung, Löschung und Prüfung von Benutzerberechtigungen in der Finanzsoftware existiert
ein Konzept (§ 31 Abs. 2 Nr. 2.2 GemHVO NRW).
vollständig erfüllt
3
3
9
9
siehe §18 der DA Fibu. Die Berechtigungen werden einmal jährlich geprüft.
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Frage
8
Der Umgang mit Bar- und Zahlungsmitteln ist für die gesamte
Verwaltung verbindlich schriftlich geregelt (§ 31 Abs. 2 Nr. 3.3
und 3.4 GemHVO NRW).
Erfüllungsgrad
vollständig erfüllt
Bewertung /
Skalierung
3
Gewichtung
1
erreichte
Punkte
3
Optimalwert
Dokumentation des Interviews
3
siehe §10, Abs. 2 der DA Fibu.
9
Die Handkassen werden ordnungsgemäß geführt (§ 31 Abs.2 Nr.
3.3 GemHVO NRW).
vollständig erfüllt
3
2
6
6
siehe §9, Abs.2d. Jährlicher Abschluss
der Hand- bzw. Wechselgeldkassen.
Die Zahlungsabwicklung hat eine
Wechselgeldkasse, siehe DA Fibu § 11
Abs.3. Für diese und ähnliche Kassen
gibt es weitere schriftliche und individuelle Regelungen.
10
Sie haben aktuelle schriftliche Regelungen zur Verwaltung von
durchlaufenden Geldern und fremden Finanzmitteln getroffen (§
31 Abs. 2 Nr. 3.7 GemHVO NRW).
vollständig erfüllt
3
1
3
3
siehe §22 der DA Fibu. Die durchlaufenden Gelder und fremden Finanzmittel werden unterjährlich geprüft.
11
Es ist sichergestellt, dass die Beschäftigten der Buchführung und
Zahlungsabwicklung nur ausnahmsweise die Befugnis zur Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit haben (§ 30
Abs. 3 Satz 2 GemHVO NRW).
vollständig erfüllt
3
1
3
3
siehe §5, Abs. 2 der DA Fibu
12
Es bestehen aktuelle schriftliche Regelungen zur Prüfung der
Zahlungsabwicklung (§ 30 Abs. 5 GemHVO NRW).
vollständig erfüllt
3
2
6
6
siehe §14 und §15
13
Sie gehen sorgfältig mit sensiblen Sachmitteln (Verwahrung von
Wertgegenständen) und Siegel(stempel) um (§ 58 GemHVO
NRW).
vollständig erfüllt
3
1
3
3
siehe DA Fibu §2 Abs.2
14
Es bestehen aktuelle schriftliche Bestimmungen in Ausführung
von § 58 GemHVO NRW (Archivierung, Aufbewahrungspflichten Workflow).
vollständig erfüllt
3
1
3
3
siehe DA Fibu §23. Das RPA kontrolliert das auch.
15
Sie haben aktuelle Verfahrensregelungen zur Aufrechnung von
Forderungen (Aufrechnung i.S. von §§ 387 ff. BGB)
überwiegend erfüllt
2
1
2
3
siehe DA Fibu §11 Abs.6. Formblätter
oder Vordrucke gibt es dafür nicht.
74
75
Punktzahl Ordnungsmäßigkeit
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Zahlungsabwicklung
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Frage
Erfüllungsgrad
Bewertung /
Skalierung
Gewichtung
erreichte
Punkte
Optimalwert
Dokumentation des Interviews
99
Erfüllungsgrad Ordnungsmäßigkeit in Prozent
Organisation/Prozesse/Informationstechnik
16
Der Zahlungseingangsprozess ist automatisiert (d.h. der Grad an
manuellen Buchungen der Einzahlungen ist gering).
17
Sie sorgen aktiv dafür, dass die Zahl der ungeklärten Einzahlungen (bzw. Zahlung vor Rechnung, offenen Posten bei Einzahlungen, Klärungsliste) und ungeklärte Abbuchungen (z.B. Lastschriften) minimiert wird.
vollständig erfüllt
3
3
18
Sie verfügen über ein konsequentes Mahnwesen für fällige Forderungen.
vollständig erfüllt
3
19
Sie verfügen über schriftliche Regelungen zum Umgang mit
Mahnsperren.
vollständig erfüllt
3
20
Es bestehen für die wirtschaftliche Beitreibung von Vollstreckungsforderungen Regelungen zur Bearbeitung (Bearbeitungsreihenfolge, Informationsbeschaffung, Prioritäten usw.).
überwiegend erfüllt
2
2
21
Sie nutzen die Möglichkeit der Teilzahlungsvereinbarung nach § 5
Abs. 2 VwVG NRW.
überwiegend erfüllt
2
22
Sie nutzen die Möglichkeit, die Abnahme der Vermögensauskunft
nach § 5a Abs. 2 VwVG NRW i. V. m. § 284 AO selbst vorzunehmen.
vollständig erfüllt
23
Sie ordnen die Eintragung des Vollstreckungsschuldners in das
Schuldnerverzeichnis nach § 5a VwVG NRW i. V. m. § 284 Abs.
9 AO an.
nicht erfüllt
vollständig erfüllt
9
Die Kennzahlen belegen das.
9
9
es bestehen nur wenige Ungeklärte
Ein- oder Auszahlungen. Die Zahlungsabwicklung engagiert sich aktiv, dass
das so bleibt.
3
9
9
Es erfolgt eine automatisierte Mahnung
einmal monatlich. Ein Telefoninkasso
erfolgt in einzelnen Fällen.
2
6
6
siehe §21, Abs. 2 der DA Fibu
4
6
Die Zahlungsabwicklung hat ein Ablaufschema für die Bearbeitung von
Vollstreckungsforderungen. Der Innendienst wird nicht mit allen seinen Möglichkeiten zuerst eingesetzt.
1
2
3
es gibt es solche Regelungen, die aber
nicht schriftlich fixiert sind.
3
3
9
9
Nein, der Gerichtsvollzieher wird beauftragt
0
2
0
6
Nein
3
3
9
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Stadt Erkelenz
Zahlungsabwicklung
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Bewertung /
Skalierung
Frage
Erfüllungsgrad
Gewichtung
24
Sie haben die Niederschlagung, die Stundung und den Erlass von
städtischen Ansprüchen bei den Beschäftigten, denen die Abwicklung der Zahlungen obliegt, zentralisiert (§ 31 Abs. 3 GemHVO NRW).
vollständig erfüllt
3
2
25
Sie haben die Aussetzung der Vollziehung in einer Dienstanweisung geregelt.
vollständig erfüllt
3
26
Sie haben schriftliche Regelungen zum Umgang mit Insolvenzverfahren getroffen.
vollständig erfüllt
27
Sie haben schriftliche Regelungen zur Forderungsbewertung
getroffen.
vollständig erfüllt
erreichte
Punkte
Optimalwert
Dokumentation des Interviews
6
6
siehe §19 der DA Fibu. Eine Niederschlagungsliste liegt vor.
1
3
3
siehe §21 der DA Fibu
3
1
3
3
siehe §20 der DA Fibu. Zuständig ist
das Rechts- und Ordnungsamt.
3
1
3
3
siehe §9 Abs.2 d.dc der DA Fibu
Punktzahl Organisation/Prozesse/Informationstechnik
63
72
Erfüllungsgrad Organisation/Prozesse/Informationstechnik
88
Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling
28
Es werden Zielwerte/Qualitätsstandards in Hinsicht auf die Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung definiert und deren Einhaltung bedarfsorientiert überprüft.
überwiegend erfüllt
2
2
4
6
ein Controlling ist eingerichtet, ein
Kennzahlenset im Aufbau. Siehe §24
der DA Fibu
29
Kennzahlen (Finanz-, Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Strukturkennzahlen) dienen der Leitung als Steuerungsgrundlage für
das operative Leistungsgeschehen.
ansatzweise erfüllt
1
2
2
6
Das Kennzahlenset ist im Aufbau
6
12
Punktzahl Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling
Erfüllungsgrad Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling
50
Gesamtauswertung
Punktzahl gesamt
Erfüllungsgrad gesamt
143
159
90
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
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i www.gpa.nrw.de
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