Daten
Kommune
Erkelenz
Dateiname
82762.pdf
Größe
813 kB
Erstellt
30.10.18, 12:00
Aktualisiert
08.11.18, 23:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Federführend:
Haupt- und Personalamt
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
A 10/755/2018
öffentlich
06.11.2018
Amt 10 Elke Bodewein
Gleichstellungsplan 2019 - 2023
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
15.11.2018
18.12.2018
Hauptausschuss
Rat der Stadt Erkelenz
Tatbestand:
Gem. § 5 (1) des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten einen Gleichstellungsplan zu erstellen.
Ziel des Gleichstellungsplanes ist es, das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung
Erkelenz zu verwirklichen.
Das Landesgleichstellungsgesetz konkretisiert dieses Gebot und trifft Regelungen
zur Frauenförderung, die für den gesamten öffentlichen Dienst in NRW verbindlich
sind. Das Landesgleichstellungsgesetz NRW wurde 1999 erlassen und Ende 2016
novelliert. Damit einhergehend wurde der Frauenförderplan in Gleichstellungsplan
umbenannt; die Umbenennung bringt keinen inhaltlichen Paradigmenwechsel mit
sich.
Auch der Gleichstellungsplan ist eine elementare Maßnahme zur Frauenförderung
mit dem Ziel des Abbaus struktureller Benachteiligungen von Frauen. Durch die Novellierung wird allerdings die Funktion des Gleichstellungsplanes als wesentliches
Steuerungsinstrument der Personalplanung und wichtiger Teil der Personalentwicklung in § 5 Abs. 10 LGG NRW explizit benannt und ist somit von hoher personalpolitischer Bedeutung.
Eine Ausfertigung des Entwurfs des Gleichstellungsplanes der Stadt Erkelenz 2019 2023 wurde allen Ausschussmitgliedern des Personalausschusses sowie den Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt Erkelenz zugesandt und in der Sitzung des
Personalausschusses am 14.11.2018 vorgestellt.
Die Zustimmung des Personalrates wurde beantragt.
Nach Absatz 4 des § 5 LGG NRW sind die Gleichstellungspläne in den Gemeinden
und Gemeindeverbänden durch die Vertretungen der kommunalen Körperschaft zu
beschließen.
Der Gleichstellungsplan 2019 – 2023 soll dem Rat der Stadt Erkelenz in seiner Sitzung am 18.12.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„Der Gleichstellungsplan, dessen Original der Niederschrift beigefügt ist, wird wie von
der Verwaltung vorgeschlagen, beschlossen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage:
Gleichstellungsplan 2019 – 2023
Vorlage A 10/755/2018 der Stadt Erkelenz
Seite: 2/2
2019
2023
Gleichstellungsplan
der Stadtverwaltung Erkelenz
Stadt Erkelenz
Haupt- und Personalamt
2019-2023
Gleichstellungsplan
2019-2023
Inhalt
1. Präambel.............................................................................................................. 4
2. Geltungsbereich/-dauer........................................................................................ 5
3. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur ..................................................... 5
3.1.
Allgemeine Verwaltung .................................................................................... 7
3.1.1.
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt ............................................................... 7
3.1.2.
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ............................................................... 8
3.1.3.
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt ............................................................... 9
3.2
Technischer Dienst ........................................................................................ 10
3.2.1.
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt ............................................................. 10
3.2.2.
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ............................................................. 11
3.2.3.
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt ............................................................. 12
3.3.
Bücherei und Archiv ....................................................................................... 13
3.3.1.
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt ............................................................. 13
3.3.2.
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ............................................................. 14
3.4.
Sozial- und Erziehungsdienst......................................................................... 15
3.4.1.
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt ............................................................. 15
3.4.2.
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ............................................................. 16
3.4.3.
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt ............................................................. 17
3.5.
Bauhof und Kläranlage................................................................................... 17
3.5.1.
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt ............................................................. 17
3.5.2.
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ............................................................. 18
3.6.
Städtische Schwimmbäder............................................................................. 19
3.6.1.
Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt ............................................................. 19
3.6.2.
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt ............................................................. 20
3.6.3.
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt ............................................................. 21
3.7. Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte in Schulen,
Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus Hohenbusch (z. T. als geringfügig
Beschäftigte)............................................................................................................. 21
3.7.1.
Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt ............................................................. 21
3.7.2.
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt ............................................................. 22
Seite 1
Gleichstellungsplan
2019-2023
4. Gesamtübersicht aller Fachbereiche und Laufbahnen ....................................... 23
5. Analyse der Beschäftigtenstruktur ..................................................................... 24
6. Maßnahmen zur Frauenförderung ..................................................................... 25
6.1.
Einstellungen / Nachbesetzung von Stellen ................................................... 25
6.2.
Beförderungen bzw. Höhergruppierungen; Abordnungen, Umsetzungen ...... 28
6.3.
Aus- und Fortbildung ...................................................................................... 29
6.4.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf .............................................................. 31
6.4.1.
Elternzeit und Beurlaubungen ..................................................................... 32
6.4.2.
Teilzeitbeschäftigung, familiengerechte und flexible Arbeitszeiten .............. 32
7.
Förderung des Arbeitsklimas -faires und respektvolles Verhalten - Vermeidung
von Mobbing und sexuelle Belästigung……………………………………………..34
8.
Kontrolle ............................................................................................................ 36
Seite 2
Gleichstellungsplan
2019-2023
"Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der
Gleichberechtigung von Gleichheit auszugehen.
Die Gleichberechtigung baut auf der
Gleichwertigkeit auf, die Andersartigkeit
anerkennt.“
(Elisabeth Selbert; eine der vier Mütter des Grundgesetzes, die maßgeblich daran
beteiligt war, die Gleichberechtigung im Grundgesetz zu verankern)
Seite 3
Gleichstellungsplan
2019-2023
1. Präambel
Seit 1949 ist im Artikel 3 (2) des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Frauen
und Männern verankert.
1993 wurde dieser verfassungsrechtliche Auftrag um folgenden Zusatz ergänzt:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen
und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.
Die Geschlechtergerechtigkeit und Frauenförderung ist damit eine gesetzliche
Pflichtaufgabe.
Diese wurde im Jahr 1999 durch das Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) konkretisiert. Ende 2016 wurde das LGG novelliert.
Bevor einige Neuerungen erläutert werden, ist es wichtig festzustellen, dass die
grundlegenden Ziele sich nicht geändert haben, diese sind:
•
Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung
•
Frauenförderung zum Abbau von Benachteiligungen
•
Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer
Die Umbenennung des Frauenförderplanes in Gleichstellungsplan bringt keinen inhaltlichen Paradigmenwechsel mit sich. Auch der Gleichstellungsplan ist eine der
elementaren Maßnahmen zur Frauenförderung mit dem Ziel des Abbaus struktureller
Benachteiligungen von Frauen.
Änderungen bzw. Ergänzungen des LGG in Bezug auf den Gleichstellungsplan:
•
Laufzeit kann von drei bis zu fünf Jahren festgelegt werden, mit der Verpflichtung der Fortschreibung nach Ablauf
•
Verschärfung der Verpflichtung zum Controlling (s. Punkt 8)
•
Sanktionierungsmaßnahmen möglich, wenn kein gültiger Gleichstellungsplan
vorliegt
•
besondere Hervorhebung des Gleichstellungsplanes als wichtiger Teil der
Personalplanung und Personalentwicklung; somit von hoher personalpolitischer Bedeutung
Seite 4
Gleichstellungsplan
2019-2023
Die genannten Ergänzungen bzw. Änderungen machen deutlich, dass eine größere
Wirksamkeit und höhere Beachtung des Gleichstellungsplanes erreicht werden
muss.
Im Hinblick auf den demographischen Wandel und dem damit einhergehenden
Fachkräftemangel, aber auch im Hinblick auf die Veränderungen des Familienbildes,
des Rollenverständnisses von Mann und Frau sowie neuer Lebenskonzepte ist es
erforderlich, die Chancengleichheit von Frauen und Männern voranzutreiben und
attraktive Rahmenbedingungen zu bieten.
Die Stadt Erkelenz will sich als gute, moderne und attraktive Arbeitgeberin positionieren und mit sichtbaren Vorteilen punkten.
Dies ist eine besondere Aufgabe des Bürgermeisters, der Personalverwaltung sowie
aller Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt im Rahmen ihrer durch das LGG und der
Hauptsatzung der Stadt Erkelenz zugewiesenen Aufgaben mit, die oben genannten
Ziele zu erreichen.
2. Geltungsbereich/-dauer
Der Geltungsbereich des im Folgenden niedergeschriebenen Gleichstellungplanes
für die Jahre 2019 bis 2023 erstreckt sich über alle Bediensteten der Stadt Erkelenz.
3. Bestandsaufnahme der Beschäftigtenstruktur
Die Stadtverwaltung Erkelenz beschäftigt mit Stand vom 30.09.2018 insgesamt 546
Personen. Hierzu zählen Beamtinnen, Beamte und Tarifbeschäftigte in Voll- und
Teilzeit. Außerdem gehören hierzu diejenigen, die sich in Elternzeit (25 Mitarbeiterinnen) sowie der Arbeits- oder Freistellungsphase (3 bzw. 7 Mitarbeiter/innen) der Altersteilzeit befinden.
Aufschlussreiche Informationen hierüber sollen die nachfolgend aufgeführten Tabellen und Diagramme geben. Diese stellen die Bediensteten der Stadtverwaltung Erkelenz aufgeschlüsselt nach folgenden Fachbereichen dar:
Seite 5
Gleichstellungsplan
2019-2023
•
Allgemeine Verwaltung
•
Technischer Dienst
•
Bücherei und Archiv
•
Sozial- und Erziehungsdienst
•
Bauhof und Kläranlage
•
Städtische Schwimmbäder (inkl. Reinigungskräfte mit Rettungsbefähigung)
•
Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte in Schulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus Hohenbusch (z. T. als geringfügig Beschäftigte)
Innerhalb der Fachbereiche erfolgt eine Differenzierung nach Laufbahnen, innerhalb
der Laufbahnen nach den entsprechenden Besoldungs- und Entgeltgruppen.
In allen Tabellen werden neben der Anzahl männlicher und weiblicher Beschäftigter
und dem prozentualen Frauenanteil auch Informationen zur Teilzeitarbeit abgebildet.
Ferner wird der prozentuale Anteil der Frauen mit dem Anteil der Frauen zum Stichtag 30.11.2015 verglichen.
Zum Verständnis der nachfolgenden Tabellen:
Im Zuge des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes wurden die bisherigen vier Laufbahngruppen in zwei Laufbahngruppen zusammengefasst.
Innerhalb dieser beiden Laufbahngruppen wird unterschieden nach erstem und zweitem Einstiegsamt.
bisher
jetzt
einfacher Dienst
Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt (LG 1, 1. EA)
mittlerer Dienst
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (LG 1, 2. EA)
gehobener Dienst
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (LG 2, 1. EA)
höherer Dienst
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt (LG 2, 2. EA)
(Mit Anlage 2 zum LGG werden die Tarifbeschäftigten analog eingebunden. Diese
Zuordnung dient nur dem Vergleich für die Gruppenbestimmung im Gleichstellungsplan, weitere Ansprüche lassen sich daraus nicht herleiten.)
Seite 6
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.1. Allgemeine Verwaltung
3.1.1. Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
A9 LG 1, 2
A8
A7
A6
Summe
Beamte
EG 9a
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
EG 4
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
80%
43%
1
29%
5
29%
100%
0%
0
50%
1
80%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
100%
2
0
100%
100%
2
0
100%
100%
1
0
0%
0%
0
0
100%
5
7
3
2
4
2
3
1
17
10
7
59%
47%
5
0
100%
100%
7
26
10
17
23
0
6
22
10
15
23
0
1
4
0
2
0
0
86%
85%
100%
88%
100%
0%
67%
84%
0%
93%
100%
0%
3
13
6
10
20
0
0
1
0
1
0
0
100%
93%
100%
91%
100%
0%
100%
100%
0%
100%
100%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
83
76
7
92%
90%
52
2
96%
100%
GESAMT
100
86
14
86%
83%
57
2
97%
100%
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
A8 / EG 8
A7 / EG 7
Frauen
A9 LG 1, 2 /
EG 9a
10
Gesamt
13
A6 / EG 6 /
EG 5 / EG 4
39
24
Männer
2
9
0
3
14
Seite 7
86
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.1. Allgemeine Verwaltung
3.1.2. Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0%
2
31%
9
30%
42%
36%
7
78%
2
50%
33%
2
83%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
100%
1
0
0%
100%
3
0
100%
100%
2
0
80%
0%
0
0
0%
A13 LG 2,1
A12
A11
A10
A9 LG 2, 1
Summe
Beamte
EG 12
EG 11
EG 10
EG 9c
EG 9b
2
13
12
9
3
0
4
5
7
1
39
17
22
44%
43%
6
0
100%
86%
0
3
7
1
7
0
1
4
1
5
0
2
3
0
2
0%
33%
57%
100%
71%
0%
50%
67%
0
0
2
0
2
0
0
0
0
0
0%
0%
100%
0%
100%
0%
0%
100%
Summe
Tarifbeschäftigte
18
11
7
61%
60%
4
0
100%
100%
GESAMT
57
28
29
49%
46%
10
0
100%
89%
50%
0%
EG 9b und EG 9c waren im FFP 2016-2018 in EG 9 Stufe 6 zusammengefasst; daher %Zahl nicht
vergleichbar
30
25
20
15
10
5
0
A 13 LG 2,
1
A 12 / EG
12
A 11 / EG
11
Frauen
0
4
6
Männer
2
9
9
Seite 8
A 10 / EG A 9 LG 2, 1
10
/ EG 9b /
EG 9c
11
7
5
4
Gesamt
28
29
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.1. Allgemeine Verwaltung
3.1.3. Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
A16
A15
A14
A13 LG 2, 2
Summe
Beamte
EG 15
EG 14
EG 13
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0%
0
0%
2
0%
0%
0%
2
20%
4
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0
2
2
5
0
0
0
1
9
1
8
11%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
0
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
GESAMT
9
1
8
11%
0%
0
0
0%
0%
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
A 15 / EG 15
A 14 / EG 14
Frauen
A 16 / EG 15
Ü
0
Gesamt
0
A 13 LG 2, 2
/ EG 13
1
0
Männer
0
2
2
4
8
Seite 9
1
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.2. Technischer Dienst
3.2.1. Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
A9 LG 1, 2
A8
A7
A6
Summe
Beamte
EG 9a
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
EG 4
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0%
0
0%
1
0%
0%
0%
0
0%
0
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0
1
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0%
0%
0
0
0%
0%
4
1
0
1
1
0
2
0
0
0
1
0
2
1
0
1
0
0
50%
0%
0%
0%
100%
0%
40%
0%
0%
0%
100%
0%
0
0
0
0
1
0
0
1
0
0
0
0
0%
0%
0%
0%
100%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
7
3
4
43%
38%
1
1
50%
0%
GESAMT
8
3
5
38%
38%
1
1
50%
0%
6
5
4
3
2
1
0
A8 / EG 8
A7 / EG 7
Frauen
A9 LG 1, 2 /
EG 9a
2
0
Männer
2
2
Seite
10
Gesamt
0
A6 / EG 6 /
EG 5 / EG 4
1
0
1
5
3
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.2. Technischer Dienst
3.2.2. Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
A13 LG 2,1
A12
A11
A10
A9 LG 2, 1
Summe
Beamte
EG 12
EG 11
EG 10
EG 9c
EG 9b
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0%
0
0%
0
0%
0%
0%
0
0%
1
0%
0%
0
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0%
0%
0
0
0%
0%
2
13
7
0
5
0
4
2
0
3
2
9
5
0
2
0%
31%
29%
0%
60%
0%
25%
40%
0
2
2
0
0
0
0
0
0
0
0%
100%
100%
0%
0%
0%
100%
100%
Summe
Tarifbeschäftigte
27
9
18
33%
33%
4
0
100%
100%
GESAMT
28
9
19
32%
33%
4
0
100%
100%
0%
0%
EG 9b und EG 9c waren im FFP 2016-2018 in EG 9 Stufe 6 zusammengefasst; daher %Zahl nicht
vergleichbar
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
A13 LG 2,
1
A 12 / EG
12
A 11 / EG
11
Frauen
0
0
4
Männer
0
2
9
Seite
11
A 10 / EG A 9 LG 2, 1
10
/ EG 9b /
EG 9c
2
3
6
2
Gesamt
9
19
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.2. Technischer Dienst
3.2.3. Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
A16
A15
A14
A13 LG 2, 2
Summe
Beamte
EG 15
EG 14
EG 13
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0%
0
0%
1
0%
0%
0%
1
0%
0
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0
1
1
0
0
0
0
0
2
0
2
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
1
0
0
0
0
0
1
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
1
0
1
0%
0%
0
0
0%
0%
GESAMT
3
0
3
0%
0%
0
0
0%
0%
3
2
1
0
A 15 / EG 15
A 14 / EG 14
Frauen
A 16 / EG 15
Ü
0
0
Männer
0
1
Seite
12
Gesamt
0
A 13 LG 2, 2
/ EG 13
0
1
1
3
0
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.3. Bücherei und Archiv
3.3.1. Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
A9 LG 1, 2
A8
A7
A6
Summe
Beamte
EG 9a
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
EG 4
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0%
0
0%
0
0%
0%
0%
0
0%
0
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0
3
5
0
0
0
0
3
5
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0%
100%
100%
0%
100%
0%
0%
100%
100%
0%
0
0
0
1
2
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0%
100%
100%
0%
0%
0%
0%
100%
100%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
8
8
0
100%
100%
3
0
100%
100%
GESAMT
8
8
0
100%
100%
3
0
100%
100%
8
7
6
5
4
3
2
1
0
A8 / EG 8
A7 / EG 7
Frauen
A9 LG 1, 2 /
EG 9a
0
0
Männer
0
0
Seite
13
Gesamt
0
A6 / EG 6 /
EG 5 / EG 4
8
0
0
0
8
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.3. Bücherei und Archiv
3.3.2. Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0%
0
100%
0
0%
100%
100%
0
0%
0
0%
0%
0
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
100%
1
0
100%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
A13 LG 2,1
A12
A11
A10
A9 LG 2, 1
Summe
Beamte
EG 12
EG 11
EG 10
EG 9c
EG 9b
0
1
1
0
0
0
1
1
0
0
2
2
0
100%
100%
1
0
100%
100%
0
0
0
0
2
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0%
0%
0%
0%
100%
0%
0%
100%
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0%
0%
0%
0%
100%
0%
0%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
2
2
0
100%
100%
1
0
100%
0%
GESAMT
4
4
0
100%
100%
2
0
100%
100%
0%
0%
EG 9b und EG 9c waren im FFP 2016-2018 in EG 9 Stufe 6 zusammengefasst; daher %Zahl nicht
vergleichbar
5
4
3
2
1
0
A 13 LG 2,
1
A 12 / EG
12
A 11 / EG
11
Frauen
0
1
1
Männer
0
0
0
Seite
14
A 10 / EG A 9 LG 2, 1
10
/ EG 9b /
EG 9c
0
2
0
0
Gesamt
4
0
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.4. Sozial- und Erziehungsdienst
3.4.1. Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
A9 LG 1, 2
A8
A7
A6
Summe
Beamte
S 09
S 08b
S 08a
S 07
S 06
S 05
S 04
S 03
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0%
0
0%
0
0%
0%
0%
0
0%
0
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
1
0
105
0
0
0
0
24
1
0
103
0
0
0
0
24
0
0
2
0
0
0
0
0
100%
0%
98%
0%
0%
0%
0%
100%
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
100%
0%
0%
0%
0%
100%
0%
0%
99%
0%
100%
100%
0
0
46
0
0
0
0
12
0%
100%
0%
0%
100%
Summe
Tarifbeschäftigte
130
128
2
98%
99%
58
0
100%
100%
GESAMT
130
128
2
98%
99%
58
0
100%
100%
100%
0%
140
120
100
80
60
40
20
0
A9 LG 1, 2 /
S 09
Frauen
1
A8 / S 08b /
S 08a / S 07
/ S 06
103
Männer
0
2
A7
A6 / S 05 / S
04 / S 03
Gesamt
0
24
128
0
0
2
Die Stadt Erkelenz beschäftigt zudem noch eine Physiotherapeutin, die in Entgeltgruppe 8 TVöD eingruppiert ist.
Seite
15
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.4. Sozial- und Erziehungsdienst
3.4.2. Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
A13 LG 2,1
A12
A11
A10
A9 LG 2, 1
Summe
Beamte
S 18
S 17
S 16
S 15
S 14
S 13
S 12
S 11b
S 11a
S 10
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0%
0
100%
0
100%
0%
0%
0
0%
1
0%
0%
0
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
100%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0
1
0
1
0
0
1
0
0
0
2
1
1
50%
50%
0
0
0%
100%
0
1
3
6
12
6
0
6
0
0
0
0
3
6
11
6
0
5
0
0
0
1
0
0
1
0
0
1
0
0
0%
0%
100%
100%
92%
100%
0%
83%
0%
0%
0%
100%
0%
100%
100%
100%
0%
67%
67%
0%
0
0
2
0
2
0
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
100%
0%
100%
0%
0%
100%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
100%
0%
0%
100%
100%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
34
31
3
91%
92%
8
0
100%
100%
GESAMT
36
32
4
89%
89%
8
0
100%
100%
35
30
25
20
15
10
5
0
Frauen
Männer
A 13 LG 2, A 12 / S 18 A 11 / S 17 A 10 / S 16 A 9 LG 2, 1
1
/ S 15
/ S 14 / S
13 / S 12 /
S 11 / S 10
0
1
0
9
22
0
0
1
Seite
16
1
2
Gesamt
32
4
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.4. Sozial- und Erziehungsdienst
3.4.3. Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
In der Laufbahngruppe 2, 2. EA des Fachbereichs Sozial- und Erziehungsdienst ist
ein Mann mit A 15 beschäftigt. Der Frauenanteil in dieser Laufbahn beträgt 0 %.
3.5. Bauhof und Kläranlage
3.5.1 Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
A9 LG 1, 2
A8
A7
A6
Summe
Beamte
EG 9a
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
EG 4
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0%
0%
0
0%
0%
0
0%
0%
0
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
1
5
26
13
26
0
0
0
3
0
5
0
1
5
23
13
21
0%
0%
0%
12%
0%
19%
0%
0%
0%
11%
0%
10%
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0%
0%
0%
100%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
71
8
63
11%
7%
1
0
100%
0%
GESAMT
71
8
63
11%
7%
1
0
100%
0%
70
60
50
40
30
20
10
0
A8 / EG 8
A7 / EG 7
Frauen
A9 LG 1, 2 /
EG 9a
0
0
Männer
0
1
Seite
17
Gesamt
0
A6 / EG 6 /
EG 5 / EG 4
8
5
57
63
8
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.5. Bauhof und Kläranlage
3.5.2. Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0%
0
0%
0
0%
0%
0%
0
0%
0
0%
0%
0
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
A13 LG 2,1
A12
A11
A10
A9 LG 2, 1
Summe
Beamte
EG 12
EG 11
EG 10
EG 9c
EG 9b
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
1
0
0
2
0
0
0
0
0
0
1
0
0
2
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
3
0
3
0%
0%
0
0
0%
0%
GESAMT
3
0
3
0%
0%
0
0
0%
0%
0%
0%
EG 9b und EG 9c waren im FFP 2016-2018 in EG 9 Stufe 6 zusammengefasst; daher %Zahl nicht
vergleichbar
4
3
2
1
0
A 13 LG
2,1
A 12 / EG
12
A 11 / EG
11
Frauen
0
0
0
Männer
0
0
1
Seite
18
A 10 / EG A 9 LG 2, 1
10
/ EG 9b /
EG 9c
0
0
0
2
Gesamt
0
3
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.6. Städtische Schwimmbäder
3.6.1. Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
A5
A4
A3
Summe
Beamte
EG 3
EG 2
EG 1
Frauen
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0%
0
0%
0
0%
0%
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
12
0
0
11
0
0
1
0
0%
92%
0%
100%
100%
0%
0
9
0
0
1
0
0%
90%
0%
0%
100%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
12
11
1
92%
100%
9
1
90%
100%
GESAMT
12
11
1
92%
100%
9
1
90%
100%
12
10
8
6
4
2
0
A5
A4
Gesamt
0
A 3 / EG 1 / EG
2 / EG 3
11
Frauen
0
Männer
0
0
1
1
Seite
19
11
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.6. Städtische Schwimmbäder
3.6.2. Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
A9 LG 1, 2
A8
A7
A6
Summe
Beamte
EG 9a
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
EG 4
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0%
0
0%
0
0%
0%
0%
0
0%
0
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
1
0
9
2
0
0
0
0
5
0
0
0
1
0
4
2
0
0%
0%
0%
56%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
38%
0%
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
1
0
0%
0%
0%
100%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
100%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
12
5
7
42%
30%
2
1
67%
0%
GESAMT
12
5
7
42%
30%
2
1
67%
0%
7
6
5
4
3
2
1
0
A8 / EG 8
A7 / EG 7
Frauen
A9 LG 1, 2 /
EG 9a
0
0
Männer
0
1
Seite
20
Gesamt
0
A6 / EG 6 /
EG 5 / EG 4
5
0
6
7
5
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.6. Städtische Schwimmbäder
3.6.3. Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
In der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des Fachbereichs Schwimmbäder ist ein
Mann mit EG 9b beschäftigt. Der Frauenanteil in dieser Laufbahn beträgt 0 %.
3.7. Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte
in Schulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus
Hohenbusch (z. T. als geringfügig Beschäftigte)
3.7.1. Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
A6
A5
A4
A3
Summe
Beamte
EG 3
EG 2
EG 1
Frauen
Frauen in %
Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0%
0%
0
0%
0%
0
0%
0%
0
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
4
15
0
2
14
0
2
1
0
50%
93%
0%
40%
79%
0%
2
14
0
2
1
0
50%
93%
0%
40%
79%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
19
16
3
84%
59%
16
3
84%
61%
GESAMT
19
16
3
84%
59%
16
3
84%
61%
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
A6
A5
A4
Frauen
0
0
Männer
0
0
Seite
21
Gesamt
0
A 3 / EG 1 /
EG 2 / EG 3
16
0
3
3
16
Gleichstellungsplan
2019-2023
3.7. Mensakräfte in Schulen, Hausmeister und Reinigungskräfte
in Schulen, Sportstätten, Mehrzweckhallen und auf Haus
Hohenbusch (z. T. als geringfügig Beschäftigte)
3.7.2. Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Beschäftigte
Bes.Gr./ EG Gesamt
Frauen in %
30.09.18 30.11.15
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
davon teilzeitbeschäftigt
Frauen in %
Frauen Männer
30.09.18 30.11.15
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
0%
Frauen
Männer
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0%
0%
0
0
0%
0%
0
0
1
7
7
5
0
0
0
0
0
0
0
0
1
7
7
5
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
2
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
Summe
Tarifbeschäftigte
20
0
20
0%
0%
0
5
0%
0%
GESAMT
20
0
20
0%
0%
0
5
0%
0%
A9 LG 1, 2
A8
A7
A6
Summe
Beamte
EG 9a
EG 8
EG 7
EG 6
EG 5
EG 4
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
A8 / EG 8
A7 / EG 7
Frauen
A9 LG 1, 2 /
EG 9a
0
0
Männer
0
0
Seite
22
Gesamt
0
A6 / EG 6 /
EG 5 / EG 4
0
1
19
20
0
Gleichstellungsplan
2019-2023
4. Gesamtübersicht aller Fachbereiche und Laufbahnen
Laufbahn
Gesamt
Frauen
Männer
31
350
129
13
23
27
239
73
1
19
4
111
56
12
4
546
359
187
Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
Auszubildende / Praktikanten SuE
GESAMT
Frauen in %
30.09.18 30.11.15
87%
45%
68%
72%
57%
57%
8%
0%
83%
79%
66%
2018
350
300
250
200
150
100
50
0
LG 1, 1. EA LG 1, 2. EA LG 2, 1. EA LG 2, 2. EA
Frauen
27
239
73
1
Azubis /
Prakt. SuE
19
GESAMT
Männer
4
111
56
12
4
187
GESAMT
186
359
2015
350
300
250
200
150
100
50
0
LG 1, 1. EA LG 1, 2. EA LG 2, 1. EA LG 2, 2. EA
Frauen
35
220
57
0
Azubis /
Prakt. SuE
15
Männer
43
85
43
11
4
Seite
23
327
64
Gleichstellungsplan
2019-2023
5. Analyse der Beschäftigtenstruktur
Von insgesamt 546 Beschäftigten sind 359 Frauen und 187 Männer bei der Stadtverwaltung Erkelenz beschäftigt.
187
359
Männer
Frauen
Das Diagramm zeigt, dass der Frauenanteil zahlenmäßig sogar deutlich über 50 %
liegt. Dies bedeutet aber nicht, dass Frauen in allen Fachbereichen und Laufbahnen
gleichermaßen stark vertreten sind. Der hohe Frauenanteil resultiert insbesondere
aus der Anzahl der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdient, da dieser Fachbereich nicht nur die höchste Anzahl von Beschäftigten stellt, sondern vielmehr auch
den höchsten Frauenanteil aufweist (98 % in Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt und
89 % in Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt).
Deutlich mehr Aussagekraft gibt die nachfolgend dargestellte Tabelle, die den Frauenanteil in den einzelnen Fachbereichen und Laufbahnen zeigt.
Hier sind die Bereiche, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, fett gedruckt. In Bereichen, die durch „---“ gekennzeichnet sind, werden bei der Stadt Erkelenz keine
Personen beschäftigt.
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24
Gleichstellungsplan
2019-2023
Fachbereich
Laufbahngruppe Laufbahngruppe Laufbahngruppe Laufbahngruppe
1, 1. Einstieg1, 2. Einstieg2, 1. Einstieg2, 2. Einstiegsamt
samt
samt
samt
Allgemeine Verwaltung
- (50 %)
86% (83 %)
49% (46 %)
11% (0 %)
Technischer Dienst
-
38% (38 %)
32% (33 %)
0% (0 %)
Bücherei und Archiv
-
100% (100 %)
100% (100 %)
-
-
98% (99 %)
89% (89 %)
0% (0 %)
- (10 %)
11% (7 %)
0% (0 %)
-
Schwimmbäder
92% (100 %)
42% (30 %)
0% ( - )
-
Reinigungskräfte,
Hausmeister u. a.
84% (59 %)
0% (0 %)
-
-
Sozial- und Erziehungsdienst
Bauhof und Kläranlage
Die Prozentzahlen in Klammern sind die Werte mit dem Stand: 30.11.2015.
Anhand der Tabelle wird deutlich, dass Frauen in vielen Bereichen noch stark unterrepräsentiert sind – dies insbesondere in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt aller
Bereiche sowie im technischen Dienst und im Bereich des Baubetriebshofes. Hier ist
die Frauenförderung mit Hilfe der nachfolgend niedergeschriebenen Maßnahmen
von besonderer Bedeutung.
6. Maßnahmen zur Frauenförderung
6.1.
Einstellungen / Nachbesetzung von Stellen
In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden in den Jahren
2019 – 2023 folgende Stellen aufgrund des Erreichens der Altersgrenze frei:
Laufbahngruppe
Fachbereich
1, 2. Einstiegsamt
EG 7
Hausmeister/ Reinigungskräfte u.a.
EG 6
Hausmeister/ Reinigungskräfte u.a.
EG 6
Bauhof / Kläranlage
EG 5
Hausmeister/ Reinigungskräfte u.a.
EG 5
Bauhof / Kläranlage
EG 4
Hausmeister/ Reinigungskräfte u.a.
EG 4
Bauhof / Kläranlage
Gesamt Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Seite
25
Anzahl
1
1
3
1
1
2
3
12
Bisher besetzt:
m/w
m
m
m
m
m
m
m
Gleichstellungsplan
2019-2023
Laufbahngruppe
Fachbereich
2, 1. Einstiegsamt
A13
Allgemeine Verwaltung
EG 13
Technischer Dienst
A12
Allgemeine Verwaltung
EG 12
Technischer Dienst
A11
Allgemeine Verwaltung
EG 11
Technischer Dienst
EG 11
Bauhof / Kläranlage
EG 10
Allgemeine Verwaltung
EG 10
Technischer Dienst
Gesamt Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Laufbahngruppe
Fachbereich
2, 2. Einstiegsamt
A15
Allgemeine Verwaltung
A15
Sozial- und Erziehungsdienst
A14
Allgemeine Verwaltung
A13
Allgemeine Verwaltung
Gesamt Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
Anzahl
1
1
2
1
2
1
1
1
1
11
Anzahl
1
1
1
2
5
Bisher besetzt:
m/w
m
m
m
m
1m/1w
m
m
m
m
Bisher besetzt:
m/w
m
m
m
m
Diese Aufstellung macht deutlich, dass eine Vielzahl -insgesamt 28 Personen (27
Männer, 1 Frau)- in den nächsten fünf Jahren ausscheiden werden.
Zudem werden nach den Erfahrungswerten der letzten Jahre einige Stellen aufgrund
vorzeitiger Dienstunfähigkeit, Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber oder auch
durch Tod frei werden.
Wegen der zum Teil deutlichen Unterrepräsentanz von Frauen sind daher alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die frei werdenden Stellen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung mit Frauen zu besetzen.
Alle frei werdenden Stellen sind zunächst grundsätzlich intern auszuschreiben.
Durch die Ausschreibung soll allen in Frage kommenden Bediensteten die Möglichkeit gegeben werden, ihr Interesse an einer Stelle zu bekunden und in einem transparenten Auswahlverfahren ihre jeweilige Eignung für die Stelle darzulegen. Dies
trägt zu einer gerechteren Grundlage beim Auswahlverfahren bei. Beurlaubte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind über aktuelle Stellenausschreibungen zu informieren.
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26
Gleichstellungsplan
2019-2023
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Ausnahmen von der internen Ausschreibung nur im Benehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten zulässig. Gründe für eine Ausnahme könnten sein:
•
Rückkehr von Beurlaubten
•
Übernahme von Personen, die ihre Ausbildung bei der Stadt Erkelenz beendet
haben
•
notwendige Realisierung von kw- und ku-Vermerken
Liegt nach einer internen Ausschreibung in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, keine Bewerbung einer Frau vor, die die geforderte Qualifikation erfüllt,
und ist durch haushaltsrechtliche Bestimmungen eine interne Besetzung nicht zwingend vorgeschrieben, soll die Ausschreibung einmal öffentlich wiederholt werden. Im
Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten kann von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen werden.
Das Anforderungsprofil einer Stelle ist bereits in der Stellenausschreibung klar zu
beschreiben. Neben der fachlichen Kompetenz ist auch die soziale Kompetenz (u.a.
Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Team- und Konfliktfähigkeit) zu
bewerten. Es ist zu prüfen, ob und inwieweit geleistete Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten im gesamtstädtischen Interesse qualifizierend für die jeweils auszuschreibende Stelle sein können.
Zu den Qualifikationen für Leitungs- und Führungsaufgaben gehören notwendigerweise auch Kenntnisse, Sensibilität und Engagement für folgende Zielsetzungen:
•
Chancengleichheit von Frauen und Männern,
•
Gender Mainstreaming,
•
Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
•
Gesundheitsförderung,
•
Beseitigung mittelbarer Diskriminierung sowie Vermeidung von Mobbing und
sexueller Belästigung am Arbeitsplatz nach dem AGG.
Stellenausschreibungen (intern/extern) werden in den Bereichen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind, so gestaltet, dass sich Frauen gezielt angesprochen fühlen.
Soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen, sind die Stellen auch
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27
Gleichstellungsplan
2019-2023
zur Besetzung in Teilzeit auszuschreiben, insbesondere auch für Stellen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben.
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind mindestens ebenso viele
Frauen wie Männer oder alle Bewerberinnen zum Vorstellungsgespräch einzuladen,
wenn sie die geforderte Qualifikation erfüllen.
Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche sind so zu gestalten, dass sie nicht zu
einer Benachteiligung von Frauen führen. Das LGG konkretisiert im § 9 (3), dass
Fragen, die geeignet sind, diskriminierend zu wirken nicht rechtens sind; insbesondere Fragen nach dem Familienstand, einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft oder Elternzeit und danach, wie Familien- und Pflegeaufgaben neben der Berufstätigkeit gewährleistet werden können, sind unzulässig.
Auswahlkommissionen sollen möglichst zur Hälfte mit Frauen besetzt werden.
6.2.
Beförderungen bzw. Höhergruppierungen; Abordnungen, Umsetzungen
Soweit im jeweiligen Beförderungsamt der Laufbahn weniger Frauen als Männer eingruppiert sind, sind Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
bevorzugt zu befördern, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen (§ 19 Abs. 6 LBG NRW).
Dies gilt auch für die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, soweit in der damit verbundenen Entgeltgruppe der jeweiligen Gruppe der Beschäftigten weniger Frauen
als Männer sind.
Aus der Gewährung einer Teilzeitbeschäftigung oder der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zur Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen
darf den Beschäftigten in keinem Fall ein Nachteil entstehen.
Dieser Grundsatz wurde auch in der Dienstvereinbarung über die Richtlinien zur Anwendungspraxis von Beförderungs- und Höhergruppierungsregelungen aufgenommen.
Bei Abordnungen und Umsetzungen, die dazu dienen können, zusätzliche Qualifikationen zu erlangen, sind Frauen bei gleichwertiger Eignung für den konkreten Arbeitsplatz so lange vorrangig zu berücksichtigen, bis sie in den entsprechenden
Gruppen gleichermaßen repräsentiert sind; dies gilt auch wenn hiermit keine Beförderung bzw. Höhergruppierung verbunden ist.
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28
Gleichstellungsplan
2019-2023
6.3.
Aus- und Fortbildung
Ziele der Aus- und Fortbildung:
•
Erhöhung des Frauenanteils in Ausbildungsberufen, in denen sie unterrepräsentiert sind
•
Förderung der individuellen Berufsentwicklung von Frauen
•
Vorbereitung auf verantwortungsvolle Positionen, um den Frauenanteil in diesem Bereich zu erhöhen
•
Qualifizierung der beurlaubten Bediensteten zur Erleichterung des Wiedereinstiegs
Ausbildung
Bereich
Gesamt
Frauen
Männer
Anwärter/innen Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Anwärter/innen Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Fachangestellte für Bäderbetriebe
Fachangestellte für Medien und Informationsdienste
Fachkraft für Abwassertechnik
Ausbildung im Sozial- und Erziehungsdienst
Summe Ausbildung
5
4
2
1
1
10
23
4
2
1
1
1
10
19
1
2
1
0
0
0
4
Frauen in
%
30.09.18
80%
50%
50%
100%
100%
100%
83%
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
Anwärter
/innen LG
2, 1. EA
Anwärter
/innen LG
1, 2. EA
FA Bäderbetriebe
FK Abwassertechnik
Ausbildung
SuE
Summe
Ausbildung
1
FA Medien
und Informationsdienste
1
Frauen
4
2
1
10
19
Männer
1
2
1
0
0
0
4
Seite
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Gleichstellungsplan
2019-2023
Fortbildung
Bereich
Gesamt
Frauen
Männer
2
3
4
4
13
2
3
3
2
10
0
0
1
2
3
Verwaltungslehrgang I
Verwaltungslehrgang II
Verwaltungslehrgang II angemeldet
modulare Qualifizierung angemeldet
Summe Fortbildung
Frauen in
%
30.09.18
100%
100%
75%
50%
77%
10
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
Verwaltungslehrgang I
Verwaltungslehrgang II
modulare
Qualifizierung
angemeldet
2
Summe
Fortbildung
3
Verwaltungslehrgang II
angemeldet
3
Frauen
2
Männer
0
0
1
2
3
10
Grundsätzliches zur Aus- und Fortbildung
Ausbildungsplätze sind öffentlich auszuschreiben.
Zu Beginn der Ausbildung sind die Auszubildenden in geeigneter Weise über die
Thematik „Frauenförderung“ (Landesgleichstellungsgesetz, Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten, etc.) zu informieren.
Die Stadt Erkelenz bietet regelmäßig Fortbildungen zur Vorbereitung bzw. Wahrnehmung von Leitungspositionen an. Diese beinhalten auch die Themen Gleichstellung von Frau und Mann; u.a.:
•
Schutz vor sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz
•
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
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Gleichstellungsplan
2019-2023
•
Verwirklichung von beruflicher Chancengleichheit
•
geschlechtergerechtes Beurteilungswesen
Die Fortbildungsmaßnahmen sollen so durchgeführt werden, dass Beschäftigten, die
Kinder betreuen oder pflegebedürftige Angehörige versorgen sowie Teilzeitbeschäftigten die Teilnahme ermöglicht wird.
Entstehen durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen notwendige Kosten für
die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, so sind diese zu erstatten.
6.4.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eines der drei grundlegenden Ziele nach
dem Landesgleichstellungsgesetz.
Die Stadt Erkelenz erleichtert ihren Beschäftigten mit betreuungsbedürftigen Kindern
oder Angehörigen die Vereinbarkeit von familiären Aufgaben und beruflichem Engagement. Nur bei Rücksichtnahme auf die Veränderung des Familienbildes sowie der
neuen Lebenskonzepte können gut ausgebildete Kräfte an die Stadt Erkelenz gebunden werden. Dies ist besonders im Hinblick auf den demografischen Wandel
wichtig. Instrumente hierfür sind:
•
Akzeptanzsteigerung von Elternzeit/Beurlaubungen für Familienarbeit für
Frauen und Männer
•
Begleitung vor und während der Beurlaubung/Pflegezeit
•
Qualifizierung der beurlaubten Bediensteten
•
Weiterentwicklung von flexiblen Arbeitszeitmodellen
Um die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, begrüßt die
Stadt Erkelenz es ausdrücklich, wenn auch männliche Beschäftigte die Möglichkeiten
der flexiblen Arbeitsgestaltung und Beurlaubung verstärkt in Anspruch nehmen. Erfreulich zu beobachten ist, dass einige männliche Bedienstete in den letzten Jahren
Elternzeit genommen haben, auch wenn dies bisher noch in geringem Umfang –
meist für zwei bis vier Monate – beantragt wurde. Diese positive Tendenz ist weiterhin zu fördern.
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31
Gleichstellungsplan
2019-2023
6.4.1. Elternzeit und Beurlaubungen
Alle Bediensteten der Stadt Erkelenz haben die Möglichkeit, sich zur Betreuung oder
Pflege eines minderjährigen Kindes oder eines pflegebedürftigen Angehörigen beurlauben zu lassen. Nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen wird die Beurlaubung mit der Möglichkeit der Verlängerung befristet.
Durch die Gleichstellungsbeauftragte und/oder das Personalamt werden die Bediensteten ausführlich hierüber informiert. Dabei können auch Fragen der allgemeinen Kontaktpflege, der Rückkehrüberlegungen und der individuellen beruflichen Weiterentwicklung thematisiert werden.
Sind aufgrund von Krankheitsfällen oder besonderen Engpässen vorübergehend
Vertretungskräfte einzusetzen, werden diese Tätigkeiten vorrangig Personen in Elternzeit oder Beurlaubung angeboten.
Besteht bei Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Wunsch, die Elternzeit bzw. Beurlaubung vorzeitig zu beenden, wird ein der Qualifikation entsprechender Arbeitseinsatz bei entsprechender Stellenvakanz vorgenommen. Bei der Besetzung freier Stellen werden diese Beschäftigten vor externen Bewerbern/Bewerberinnen bevorzugt
berücksichtigt.
Rechtzeitig vor Ablauf der Elternzeit oder der Beurlaubung werden mit den Bediensteten Gespräche über Möglichkeiten ihres künftigen Diensteinsatzes und des zeitlichen Umfangs ihrer Tätigkeit nach dem Wiedereinstieg geführt.
Die Gleichstellungsbeauftragte lädt alle beurlaubten Mitarbeiter/innen einmal jährlich
zu einem Informationsgespräch ein.
6.4.2. Teilzeitbeschäftigung, familiengerechte und flexible Arbeitszeiten
Eine Teilzeitbeschäftigung im nachfolgenden Sinne ist jede Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen regelmäßigen Arbeitszeit.
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Gleichstellungsplan
2019-2023
Bedienstete, die eine Beschäftigung unterhalb der Sozialversicherungspflicht anstreben, werden auf die Nachteile hingewiesen. Solche Beschäftigungsverhältnisse werden nur auf ausdrücklichen Wunsch der/des Bediensteten und nur in begrenztem
Umfang eingegangen.
Alle Arbeitsplätze sind grundsätzlich teilbar, soweit zwingende dienstliche Gründe
nicht entgegenstehen.
Flexibilisierung der Arbeitszeit bedeutet auch Flexibilität in der Aufgabenwahrnehmung, d.h. als Folge von Teilzeit bzw. flexiblen Arbeitszeitmodellen kann eine Umstrukturierung von Arbeitsabläufen erforderlich werden.
Vorgesetzte haben sich über die Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitmodelle / Teilzeitbeschäftigung beim Personalamt zu informieren.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Personalwesen und die
Gleichstellungsbeauftragte beraten die Bediensteten im Sinne praktikabler Teilzeitmodelle.
Anträgen auf familienbedingte Arbeitszeitreduzierung sind grundsätzlich statt zu geben, es sei denn, zwingende dienstliche Belange sprechen dagegen. Dies gilt auch
für Führungs- und Leitungspositionen. Die organisatorische Machbarkeit wird auch
hierbei, bei einer mindestens viertägigen Präsenzzeit in einem Umfang von mindestens 25 Wochenstunden und einer Gesamtarbeitszeit von 30 Wochenstunden ohne
weitere Einzelfallprüfung unterstellt.
Die Teilzeitbeschäftigung ist auf Antrag auf bis zu fünf Jahre zu befristen. Sie kann
verlängert werden. Wenn den Bediensteten die Teilzeitbeschäftigung im bisherigen
Umfang nicht mehr möglich ist und dienstliche Belange nicht entgegenstehen, soll
eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung oder der Übergang zur Vollzeitbeschäftigung vorrangig zugelassen werden.
Väter und Mütter erhalten im Einzelfall unter Berücksichtigung dienstlicher Belange
die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit auf die Öffnungszeiten von Kindertagesstätten, Schulen oder sonstigen Betreuungseinrichtungen abzustimmen, selbst wenn die Kernarbeitszeit hiervon berührt wird.
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33
Gleichstellungsplan
2019-2023
Interne Besprechungen sollen so terminiert werden, dass die Teilnahme daran auch
den Teilzeitbeschäftigten ermöglicht wird.
Die Ermäßigung der Arbeitszeit darf das berufliche Fortkommen unter keinen Umständen beeinträchtigen. Eine Teilzeitbeschäftigung darf sich nicht nachteilig auf
dienstliche Beurteilungen und systematische Leistungsbewertungen auswirken.
Bei der Stadt Erkelenz sind mit Stand vom 30.09.2018 in den Fachbereichen Allgemeine Verwaltung, Technischer Dienst, Bücherei und Archiv sowie im Sozial- und
Erziehungsdienst insgesamt 145 Frauen und 2 Männer teilzeitbeschäftigt.
Umfang der Teilzeitbeschäftigung:
•
10,14 % weniger als 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit
•
54,73 % zwischen 50 und 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit und
•
35,13 % mehr als 75 % der regelmäßigen Arbeitszeit.
Diese Zahl macht deutlich, dass die Stadt Erkelenz in hohem Maße Teilzeitbeschäftigung anbietet. Besonders hervorzuheben ist außerdem, dass diese Teilzeitbeschäftigten in vielen unterschiedlichen Arbeitszeitmodellen tätig sind, sowohl bezüglich
der Wochenarbeitszeit als auch im Hinblick auf die Verteilung der Arbeitstage.
Sofern keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen, wird den Wünschen
der Teilzeitbeschäftigten stattgegeben. Dies trägt besonders dazu bei, Familie und
Beruf vereinbaren zu können, was wiederrum die Zufriedenheit und Motivation der
Bediensteten fördert und zu höherer Leistungsbereitschaft führt.
Die Wahrnehmung von Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben in Teilzeit stellt in der
Regel keinen entgegenstehenden zwingend dienstlichen Belang dar. Die Ablehnung
solcher Anträge ist im Einzelfall schriftlich zu begründen (§ 13 LGG).
7. Förderung des Arbeitsklimas – faires und respektvolles Verhalten –
Vermeidung von Mobbing und sexueller Belästigung
Konflikte gehören zur Zusammenarbeit von Menschen. Sie entstehen häufig in notwendigen Anpassungs- und Entwicklungsprozessen und erfordern zur Lösung einen
fairen und respektvollen Umgang unter den Beteiligten. Die Vorgesetzten haben im
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Gleichstellungsplan
2019-2023
Rahmen ihrer Führungsaufgabe aktiv dazu beizutragen, dass Konflikte sachlich ausgetragen und gelöst werden.
Verhaltensweisen wie Diskriminierung, Mobbing sowie sexuelle Belästigung stellen
schwerwiegende Störungen des Arbeitsfriedens dar. Sie sind Verstöße gegen die
Menschenwürde, Verletzungen des Persönlichkeitsrechts (Art. 1 und 2 GG) sowie
gegebenenfalls Straftaten. Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind Benachteiligungen und Diskriminierungen und deren Reichweite definiert (§§ 1 ff AGG).
Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gelten z. B.:
•
unerwünschter Körperkontakt oder Übergriffe,
•
anstößige Bemerkungen, Kommentare oder Witze über Bedienstete,
•
Kopieren, Anwenden oder Nutzen pornographischer und/oder sexistischer
Computerprogramme auf dienstlichen EDV-Anlagen,
•
diskriminierende Sprache
Mobbing am Arbeitsplatz lässt sich u.a. festmachen an
•
übermäßiger und unsachlicher Kritik an der Arbeit
•
Vorenthalten wichtiger Informationen
•
diskriminierende Äußerungen über Kleidung, Privatleben, Aussehen, Ausdrucksweise u. ä. von Bediensteten
•
hohem Krankenstand
•
Intrigen
Die Stadt Erkelenz verpflichtet sich, Hinweisen auf Diskriminierung, Mobbing sowie
sexueller Belästigung nachzugehen und durch geeignete Maßnahmen ein belästigungsfreies Arbeitsklima zu schaffen.
Die Kolleginnen und Kollegen werden aufgefordert, bei Vorfällen dieser Art nicht
wegzuschauen, sondern mit Zivilcourage und durch solidarische Verantwortung den
Betroffenen Hilfe anzubieten; dies gilt insbesondere für Führungskräfte.
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Gleichstellungsplan
2019-2023
Alle Beschäftigten haben für ein Arbeitsklima zu sorgen, in dem die persönliche Integrität und die Selbstachtung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter respektiert und
gefördert wird.
Die von Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung Betroffenen haben das
Recht, sich direkt (ohne Einhaltung des üblichen Dienstweges) an den Bürgermeister, das Personalamt, die Gleichstellungsbeauftragte oder den Personalrat zu wenden. Sie unterliegen dem besonderen Schutz und der besonderen Fürsorgepflicht
des/der Dienstvorgesetzten und dürfen unter keinen Umständen persönliche oder
berufliche Nachteile erfahren.
8. Kontrolle
Nach § 5 (7) LGG ist nach spätestens zwei Jahren die Zielerreichung des Gleichstellungsplanes zu überprüfen.
Daher werden zum Ende des Jahres 2020 die in diesem Gleichstellungsplan erhobenen Daten in den einzelnen Fachbereichen neu ermittelt und verglichen. Ferner
wird dokumentiert, wie die bis dahin freigewordenen Stellen (s. Punkt 6.1) besetzt
wurden. Wird erkennbar, dass Ziele nicht erreicht werden, sind Maßnahmen im
Gleichstellungsplan entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen. Dies ist ebenfalls,
wie die Erstellung des Gleichstellungsplanes vom Rat der Stadt Erkelenz zu beschließen.
Außerdem ist bis zur Erfüllung dieses Zieles bei jeder Einstellung, Beförderung und
Höhergruppierung eines Mannes in einem Bereich, in dem Frauen unterrepräsentiert
sind, eine besondere Begründung erforderlich (§ 5 (9) LGG).
Nach Ablauf von fünf Jahren, -d.h. Ende 2023- wird dieser Gleichstellungsplan fortgeschrieben und dem Rat der Stadt Erkelenz zur Beschlussfassung vorgelegt.
Allen Bediensteten der Stadt Erkelenz wird der Gleichstellungsplan elektronisch zur
Verfügung gestellt.
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Gleichstellungsplan
2019-2023
Impressum:
Sachgebiet Personalwesen der Stadt Erkelenz, Sabrina Paulußen
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Erkelenz, Elke Bodewein
Zustimmung des Personalrates:
Beratung des Personalausschusses:
14.11.2018
Beschluss des Hauptausschusses:
Beschluss des Rates:
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