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Beschlusstext (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO; Allgemeinverfügung „Alkoholkonsumverbot im Umfeld des Balthasar-Neumann-Platzes in Brühl-Mitte“)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
80 kB
Datum
08.10.2018
Erstellt
08.11.18, 10:36
Aktualisiert
08.11.18, 10:36
Beschlusstext (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO;
Allgemeinverfügung „Alkoholkonsumverbot im Umfeld des Balthasar-Neumann-Platzes in Brühl-Mitte“) Beschlusstext (Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO;
Allgemeinverfügung „Alkoholkonsumverbot im Umfeld des Balthasar-Neumann-Platzes in Brühl-Mitte“)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 05.11.2018 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 08.10.2018 Öffentliche Sitzung 2.1 Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO; Allgemeinverfügung „Alkoholkonsumverbot im Umfeld des Balthasar-Neumann-Platzes in Brühl-Mitte“ 314/2018 Fraktionsvorsitzender Köllejan (CDU) betrachtet die Verlängerung des Alkoholverbots auf dem Balthasar-Neumann-Platz als ein Zeichen der Unterstützung für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie für die Gewerbetreibenden, obwohl die Rechtslage schwierig ist. Fraktionsvorsitzender Weitz (SPD) sieht ebenfalls die rechtlichen Hürden, insbesondere für ein unbefristetes Alkoholverbot. Die positive Entwicklung auf dem Balthasar-NeumannPlatz zeigt aber, dass die Maßnahme die richtige ist. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) schließt sich an und hält die Befristung bis 31.12.2019 ebenfalls für den richtigen Weg. Diese Befristung kann rechtzeitig bewertet und bei Bedarf verlängert werden. In diesem Zusammenhang erkundigt er sich nach dem Bearbeitungsstand der Erneuerung der Straßen- und Wegesatzung. Erster Beigeordneter Brandt erklärt, dass noch einige Detailfragen geklärt werden müssen, bevor der Entwurf im Hauptausschuss diskutiert werden kann. Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (Grüne) strebt eine rechtssichere Lösung an. Bürgermeister Freytag fasst zusammen, dass dem Ansinnen des Bürgerantrags Rechnung getragen wird, auch wenn dieser durch den Beschluss aus formalen Gründen abgelehnt wird. Es wird eine befristete Lösung geben, die die Anwohnerinnen und Anwohner schützt. Aufgrund einer Wortmeldung aus dem Publikum befragt er den Ausschuss, ob dieser die Stellungnahme eines Anwohners zulasse. Dies wird bejaht. Johannes Rudolph (Interessengemeinschaft BNP) bedankt sich im Namen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Geschäftsleute, dass sich mit der Thematik auseinandergesetzt wurde. Es ist eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen. Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. 2. Der Rat lehnt den Bürgerantrag gem. § 24 GO ab, für das Umfeld des BalthasarNeumann-Platzes ein unbefristetes Alkoholverbot zu verhängen. Der Rat beschließt ein zeitliches befristetes Alkoholverbot bis zum 31. Dezember 2019. Beschluss Hauptausschuss 08.10.2018 1 von 2 3. Der Rat beauftragt den Bürgermeister, das Ergebnis bzw. die Auswirkungen des Alkoholverbotes rechtzeitig vorzulegen, damit der Rat über eine erneute Verlängerung des befristeten Verbotes entscheiden kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 08.10.2018 2 von 2