Daten
Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
08.11.18, 10:36
Aktualisiert
08.11.18, 10:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50/3
Jouaux
50 11 15 Jo
17.10.2018
353/2018
Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Hier: Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto 533910 / Kostenstelle 31012000
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Burkhardt
Zimmermann Radermacher i.V. Müller
Team Haushalt
Jülich
Stähle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 61.000 € bei Sachkonto
533910,
Kostenstelle
31012000
zur
Auszahlung
von
Leistungen
nach
Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
Deckung:
Einsparung bei KKK 542200/31500420 (Mieten und Pachten) in Höhe von 61.000 €
Erläuterungen:
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wurde zum 01.07.2017 geändert. Bis zur
Vollendung des 12. Lebensjahres können Kinder ohne zeitliche Einschränkung
Unterhaltsvorschuss erhalten, die bisher gültige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten
entfällt. Zudem können seit dem 01.07.2017 auch Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass
sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen
sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro
brutto verdient.
Bei der Planung des Haushaltsansatzes für das Jahr 2018 wurde von einer Fallsteigerung
von 57% ausgegangen, so dass ein Ansatz von insgesamt 900.000 € prognostiziert
wurde. Eine Planung der notwendigen finanziellen Mittel war jedoch schwierig, da nicht
absehbar war, wie viele zusätzliche UVG-Anträge aufgrund der neuen Gesetzeslage
gestellt werden würden.
Seite - 2 –
Drucksache 353/2018
Eine Auswertung am 10.10.2018 ergab, dass bis dahin bereits Ausgaben in Höhe von
790.785,17 € erfolgt sind. Damit steht noch ein Betrag von 109.214,83 € zur Zahlung der
Monatsläufe November und Dezember 2018 zur Verfügung. Außerdem müssen noch
Nachzahlungen für Monate vor November 2018 erfolgen.
Für die Zeit von August bis heute erfolgten folgende mtl. Zahlungen:
August 2018
79.215,64 €
September 2018
75.791,50 €
Oktober 2018 (Stand: 10.10.2018)
84.487,30 €
gesamt
239.494,44 €
entsprich mtl.
79.831,48 €
Da nicht geplant werden kann, welche Erstattungsansprüche vom Jobcenter noch geltend
gemacht werden, muss davon ausgegangen werden, dass für die Monate November und
Dezember Mittel in Höhe von je 85.000,00 € benötigt werden.
noch verfügbare Mittel (Stand: 10.10.2018)
./. benötigte Mittel
November 2018
Dezember 2018
Fehlbetrag für 2018
109.214,83 €
85.000,00 €
85.000,00 €
60.785,17 €
Bei der zur Deckung verwendeten KKK 542200/31500420 (Mieten und Pachten) bestehen
Minderausgaben in Höhe von 88.410 €. Die Einsparungen erfolgen, da derzeit aufgrund
des angespannten Wohnungsmarktes keine weiteren Unterkünfte für Flüchtlinge
angemietet werden können.
Die
Stadt
Brühl
erhält
von
den
tatsächlichen
Ausgaben
nach
dem
Unterhaltsvorschussgesetz eine Erstattung von Land und Bund in Höhe von insgesamt
70%. Die Erstattung erfolgt jedoch erst Anfang des Jahres 2019, so dass diese
Einnahmen nicht zur Deckung herangezogen werden können.