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Vorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung Hier: Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetz)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
08.11.18, 10:36
Aktualisiert
08.11.18, 10:36
Vorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Hier: Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetz) Vorlage (Überplanmäßige Mittelbereitstellung
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50/3 Jouaux 50 11 15 Jo 17.10.2018 353/2018 Betreff Überplanmäßige Mittelbereitstellung Hier: Vollzug des Unterhaltsvorschussgesetzes Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto 533910 / Kostenstelle 31012000 BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Burkhardt Zimmermann Radermacher i.V. Müller Team Haushalt Jülich Stähle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 61.000 € bei Sachkonto 533910, Kostenstelle 31012000 zur Auszahlung von Leistungen nach Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Deckung: Einsparung bei KKK 542200/31500420 (Mieten und Pachten) in Höhe von 61.000 € Erläuterungen: Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wurde zum 01.07.2017 geändert. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres können Kinder ohne zeitliche Einschränkung Unterhaltsvorschuss erhalten, die bisher gültige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfällt. Zudem können seit dem 01.07.2017 auch Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient. Bei der Planung des Haushaltsansatzes für das Jahr 2018 wurde von einer Fallsteigerung von 57% ausgegangen, so dass ein Ansatz von insgesamt 900.000 € prognostiziert wurde. Eine Planung der notwendigen finanziellen Mittel war jedoch schwierig, da nicht absehbar war, wie viele zusätzliche UVG-Anträge aufgrund der neuen Gesetzeslage gestellt werden würden. Seite - 2 – Drucksache 353/2018 Eine Auswertung am 10.10.2018 ergab, dass bis dahin bereits Ausgaben in Höhe von 790.785,17 € erfolgt sind. Damit steht noch ein Betrag von 109.214,83 € zur Zahlung der Monatsläufe November und Dezember 2018 zur Verfügung. Außerdem müssen noch Nachzahlungen für Monate vor November 2018 erfolgen. Für die Zeit von August bis heute erfolgten folgende mtl. Zahlungen: August 2018 79.215,64 € September 2018 75.791,50 € Oktober 2018 (Stand: 10.10.2018) 84.487,30 € gesamt 239.494,44 € entsprich mtl. 79.831,48 € Da nicht geplant werden kann, welche Erstattungsansprüche vom Jobcenter noch geltend gemacht werden, muss davon ausgegangen werden, dass für die Monate November und Dezember Mittel in Höhe von je 85.000,00 € benötigt werden. noch verfügbare Mittel (Stand: 10.10.2018) ./. benötigte Mittel November 2018 Dezember 2018 Fehlbetrag für 2018 109.214,83 € 85.000,00 € 85.000,00 € 60.785,17 € Bei der zur Deckung verwendeten KKK 542200/31500420 (Mieten und Pachten) bestehen Minderausgaben in Höhe von 88.410 €. Die Einsparungen erfolgen, da derzeit aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes keine weiteren Unterkünfte für Flüchtlinge angemietet werden können. Die Stadt Brühl erhält von den tatsächlichen Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz eine Erstattung von Land und Bund in Höhe von insgesamt 70%. Die Erstattung erfolgt jedoch erst Anfang des Jahres 2019, so dass diese Einnahmen nicht zur Deckung herangezogen werden können.