Daten
Kommune
Brühl
Größe
252 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
08.11.18, 10:36
Aktualisiert
08.11.18, 10:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
40
Schumacher
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30.10.2018
400/2018
Betreff
Haushaltsplan RJ 2018
Hier: Zuschüsse Sportförderung
Beratungsfolge
Sportausschuss
Finanzielle Auswirkungen
x
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 531800 / KST 42030000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team-Haushalt
Freytag
Burkhardt
Weiskopf
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Sportausschuss nimmt die im Jahre 2018 gemäß Punkt IV der Richtlinien für die
Sportförderung der Stadt Brühl vorzunehmende Verteilung der Sportfördermittel zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Die im Jahre 2018 bei Kostenstelle 42030000, Sachkonto 531800 – Zuschüsse an übrige
Bereiche (Sportförderung) – bereitgestellten Mittel in Höhe von insgesamt 70.100,00 €
werden mit einem Anteil von 46.456,80 € gemäß Punkt IV der Richtlinien für die
Sportförderung der Stadt Brühl an die Sportvereine wie folgt verteilt:
1. Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € an alle Vereinsjugendlichen bis zum 18.
Lebensjahr und ein Sockelbetrag in Höhe von 180,00 € für Vereine mit 30 bis
100 Mitgliedern
Gemäß Sportförderrichtlinien Punkt IV, 1 soll bei der Förderung der Jugendlichen bis
zum 18. Lebensjahr ein Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € sichergestellt werden.
Auf Grundlage der eingegangenen Vereinsmeldungen kommen im laufenden
Haushaltsjahr 4.675 Jugendliche für eine solche Förderung in Betracht, was einen
Gesamtbetrag von 38.568,75€ (4.675 x 8,25 €) ausmacht.
Außerdem sind von den hier eingegangenen Anträgen 3 Vereine mit 30 bis 100
Mitgliedern für den Sockelbetrag zu berücksichtigen. Demnach ergibt sich ein
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Drucksache 400/2018
Gesamtbetrag von 540,00 € (3 x 180€), der für die Auszahlung der Sockelbeträge zu
berücksichtigen ist.
2. Zuschuss bis max. 500,00 € für die Anmietung von Sportanlagen
Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl wird Vereinen, die auf die
Anmietung von Sportanlagen angewiesen sind, ein jährlicher Zuschuss in Höhe von
8,25 € je Mitglied, max. 500,00 € zu den Kosten für die Anmietung von Sportanlagen
wie folgt gewährt:
Brühler Surf-Club 1976 e.V.
500,00€
VilleTaucher e.V.
500,00€
3. Zuschuss Vereinsjubiläen
Im Jahre 2018 finden keine Jubiläen im Sinne der Sportförderrichtlinien statt.
4. Zuschüsse für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl kann Vereinen, die an
Deutschen Meisterschaften teilnehmen, ein Fahrtkosten- und Übernachtungszuschuss
gewährt werden. Bis zum 30.10.2018 wurden Zuschüsse in Höhe von 1.518,05€
gewährt.
5. Zuschuss bis max. 20 % der Gesamtkosten für die Anschaffung
vermögenswirksamer Sportgeräte.
In 2018 wurde kein Antrag für die Anschaffung von Sportgeräten bewilligt.
6. Zuschuss zu den Fahrtkosten
Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl kann Vereinen der 1. oder 2.
Bundesliga oder Mannschaften, die bis auf Landes- oder Deutsche Pokalendrunde
vorgedrungen sind, ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.
Bis zum 30.10.2018 ist kein entsprechender Antrag eingegangen.
Auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen ist hierfür ein Betrag in Höhe von rd.
1.000,00 € zu berücksichtigen.
7. Zuschuss an die DLRG
Die DLRG erhält gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl für ihre
sportlichen Aktivitäten seit 1992 einen städtischen Zuschuss. Die Höhe des Betrages
liegt bei 1.530,00 €.
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Drucksache 400/2018
Es ergibt sich zusammenfassend folgende Rechnung:
70.100,00 €
Ansatz im Haushaltsjahr 2018
- 2.300,00 €
Zuschuss Stadtsportverband(gem. Richtlinien II. 2.)
- 38.568,75 €
- 540,00 €
Zuschuss U18
Sockelbetrag
- 1.000,00 €
Anmietung Sportanlagen
- 1.518,05 €
Deutsche Meisterschaften
0,00 €
Erste oder zweite Bundesliga
- 1.530,00 €
Zuschuss DLRG
- 1.000,00 €
Rechnungsabgrenzungsposten (Reit- und Fahrverein) *
_______________
23.643,20 €
Restmittel
*Es
handelt
sich
um
einen
jährlich
zu
verbuchenden
aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) des 2008 gewährten Zuschusses für einen
Grundstücksankauf (20.000,00 €) des Reit- und Fahrvereins Birkhof-Ville e.V.
Bei der Mittelverteilung fanden die Anträge Berücksichtigung, die bis zur Antragsfrist
der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl bei der Verwaltung eingingen.
Darüber hinaus wurden 2 Anträge, die bis zur Vorlagenfrist eingereicht wurden, im
Wege der Kulanz berücksichtigt.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Vorlage eines aktuellen
Freistellungsbescheides seitens der Vereine zum Nachweis der Gemeinnützigkeit.