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Vorlage (Haushaltsplan RJ 2018 Hier: Zuschüsse Sportförderung )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
252 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
08.11.18, 10:36
Aktualisiert
08.11.18, 10:36
Vorlage (Haushaltsplan RJ 2018
Hier: Zuschüsse Sportförderung
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 40 Schumacher Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30.10.2018 400/2018 Betreff Haushaltsplan RJ 2018 Hier: Zuschüsse Sportförderung Beratungsfolge Sportausschuss Finanzielle Auswirkungen x X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 531800 / KST 42030000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team-Haushalt Freytag Burkhardt Weiskopf Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Sportausschuss nimmt die im Jahre 2018 gemäß Punkt IV der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl vorzunehmende Verteilung der Sportfördermittel zur Kenntnis. Erläuterungen: Die im Jahre 2018 bei Kostenstelle 42030000, Sachkonto 531800 – Zuschüsse an übrige Bereiche (Sportförderung) – bereitgestellten Mittel in Höhe von insgesamt 70.100,00 € werden mit einem Anteil von 46.456,80 € gemäß Punkt IV der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl an die Sportvereine wie folgt verteilt: 1. Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € an alle Vereinsjugendlichen bis zum 18. Lebensjahr und ein Sockelbetrag in Höhe von 180,00 € für Vereine mit 30 bis 100 Mitgliedern Gemäß Sportförderrichtlinien Punkt IV, 1 soll bei der Förderung der Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ein Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 8,25 € sichergestellt werden. Auf Grundlage der eingegangenen Vereinsmeldungen kommen im laufenden Haushaltsjahr 4.675 Jugendliche für eine solche Förderung in Betracht, was einen Gesamtbetrag von 38.568,75€ (4.675 x 8,25 €) ausmacht. Außerdem sind von den hier eingegangenen Anträgen 3 Vereine mit 30 bis 100 Mitgliedern für den Sockelbetrag zu berücksichtigen. Demnach ergibt sich ein Seite - 2 – Drucksache 400/2018 Gesamtbetrag von 540,00 € (3 x 180€), der für die Auszahlung der Sockelbeträge zu berücksichtigen ist. 2. Zuschuss bis max. 500,00 € für die Anmietung von Sportanlagen Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl wird Vereinen, die auf die Anmietung von Sportanlagen angewiesen sind, ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 8,25 € je Mitglied, max. 500,00 € zu den Kosten für die Anmietung von Sportanlagen wie folgt gewährt: Brühler Surf-Club 1976 e.V. 500,00€ VilleTaucher e.V. 500,00€ 3. Zuschuss Vereinsjubiläen Im Jahre 2018 finden keine Jubiläen im Sinne der Sportförderrichtlinien statt. 4. Zuschüsse für die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl kann Vereinen, die an Deutschen Meisterschaften teilnehmen, ein Fahrtkosten- und Übernachtungszuschuss gewährt werden. Bis zum 30.10.2018 wurden Zuschüsse in Höhe von 1.518,05€ gewährt. 5. Zuschuss bis max. 20 % der Gesamtkosten für die Anschaffung vermögenswirksamer Sportgeräte. In 2018 wurde kein Antrag für die Anschaffung von Sportgeräten bewilligt. 6. Zuschuss zu den Fahrtkosten Gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl kann Vereinen der 1. oder 2. Bundesliga oder Mannschaften, die bis auf Landes- oder Deutsche Pokalendrunde vorgedrungen sind, ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden. Bis zum 30.10.2018 ist kein entsprechender Antrag eingegangen. Auf Grundlage der letztjährigen Erfahrungen ist hierfür ein Betrag in Höhe von rd. 1.000,00 € zu berücksichtigen. 7. Zuschuss an die DLRG Die DLRG erhält gemäß Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl für ihre sportlichen Aktivitäten seit 1992 einen städtischen Zuschuss. Die Höhe des Betrages liegt bei 1.530,00 €. Seite - 3 – Drucksache 400/2018 Es ergibt sich zusammenfassend folgende Rechnung: 70.100,00 € Ansatz im Haushaltsjahr 2018 - 2.300,00 € Zuschuss Stadtsportverband(gem. Richtlinien II. 2.) - 38.568,75 € - 540,00 € Zuschuss U18 Sockelbetrag - 1.000,00 € Anmietung Sportanlagen - 1.518,05 € Deutsche Meisterschaften 0,00 € Erste oder zweite Bundesliga - 1.530,00 € Zuschuss DLRG - 1.000,00 € Rechnungsabgrenzungsposten (Reit- und Fahrverein) * _______________ 23.643,20 € Restmittel *Es handelt sich um einen jährlich zu verbuchenden aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) des 2008 gewährten Zuschusses für einen Grundstücksankauf (20.000,00 €) des Reit- und Fahrvereins Birkhof-Ville e.V. Bei der Mittelverteilung fanden die Anträge Berücksichtigung, die bis zur Antragsfrist der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Brühl bei der Verwaltung eingingen. Darüber hinaus wurden 2 Anträge, die bis zur Vorlagenfrist eingereicht wurden, im Wege der Kulanz berücksichtigt. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt vorbehaltlich der Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheides seitens der Vereine zum Nachweis der Gemeinnützigkeit.