Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
08.11.18, 10:36
Aktualisiert
08.11.18, 10:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
30/10 20 66/11
31.10.2018
401/2018
(431/2015)
Betreff
9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
der Stadt Brühl
Bezug: Vorlage 364/2018
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Dez. III/Dez.I
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Brandt
Schiffer
Schulz
Radermacher Kuhl
Team Haushalt
Jülich
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte
9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Brühl
Erläuterungen:
Grundlage für die Festlegung der Abwassergebührensätze ist die jährlich durchgeführte
Abwassergebührenkalkulation. Hierbei sind die der Stadt Brühl prognostizierten verursachergerechten Kosten für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage auf die prognostizierten
Maßstabseinheiten zu verteilen.
In den letzten Jahren wurden die Vorbereitungen für eine verursachergerechte Kostenermittlung
und entsprechende Haushaltsplanung getrennt für die jeweilige Abwasserarten Schmutz- und
Niederschlagswasser getroffen.
Die Abwassergebührenkalkulation für 2019 wurde demnach auf Grundlage einer getrennten
verursachergerechten Kostenermittlung vorgenommen.
Die Herausforderung und auch die Ansprüche an das Entwässerungssystem sind gestiegen und
werden in den nächsten Jahren weiter steigen. Insbesondere die hydraulischen Anforderungen
aus der Entwicklung der Starkregenereignisse erfordern Investitionen wie z.B. Neubau von
Regenrückhaltebecken und Staukanälen im öffentlichen Entwässerungsnetz. Die Kommunen, so
auch die Stadt Brühl sind abwasserbeseitigungspflichtig. In dieser Verpflichtung hat sie den Bau
und den Erhalt von funktionstüchtigen Anlagen der Siedlungsentwässerung nach den
Drucksache 401/2018
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Bemessungsvorschriften sowie eine regelmäßige Überwachung und Instandhaltung dieser
Anlagen zu gewährleisten.
Die zu Grunde liegende Gebührenkalkulation wurde am 15.11.2018 im Auschuss für Bauen und
Umwelt behandelt und liegt auch dem Rat zur Kenntnisnahme vor (Vorlage 364/2018)Als
Konsequenz mussten die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser entsprechend
verändert werden (Artikel V und VI).
Alle anderen Änderungen stellen Konkretisierungen dar und wurden in Anlehnung an die
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes des Landes NRW vom 12.09.2016
vorgenommen.
Anlage(n):
(1) 9. Änderung Beitrags- u Gebührensatzung