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Vorlage (9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Brühl Bezug: Vorlage 364/2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
17.12.2018
Erstellt
08.11.18, 10:36
Aktualisiert
08.11.18, 10:36
Vorlage (9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Brühl
Bezug: Vorlage 364/2018) Vorlage (9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Brühl
Bezug: Vorlage 364/2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30 Dartsch 30/10 20 66/11 31.10.2018 401/2018 (431/2015) Betreff 9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Brühl Bezug: Vorlage 364/2018 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Dez. III/Dez.I Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Brandt Schiffer Schulz Radermacher Kuhl Team Haushalt Jülich Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 9. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Brühl Erläuterungen: Grundlage für die Festlegung der Abwassergebührensätze ist die jährlich durchgeführte Abwassergebührenkalkulation. Hierbei sind die der Stadt Brühl prognostizierten verursachergerechten Kosten für den Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage auf die prognostizierten Maßstabseinheiten zu verteilen. In den letzten Jahren wurden die Vorbereitungen für eine verursachergerechte Kostenermittlung und entsprechende Haushaltsplanung getrennt für die jeweilige Abwasserarten Schmutz- und Niederschlagswasser getroffen. Die Abwassergebührenkalkulation für 2019 wurde demnach auf Grundlage einer getrennten verursachergerechten Kostenermittlung vorgenommen. Die Herausforderung und auch die Ansprüche an das Entwässerungssystem sind gestiegen und werden in den nächsten Jahren weiter steigen. Insbesondere die hydraulischen Anforderungen aus der Entwicklung der Starkregenereignisse erfordern Investitionen wie z.B. Neubau von Regenrückhaltebecken und Staukanälen im öffentlichen Entwässerungsnetz. Die Kommunen, so auch die Stadt Brühl sind abwasserbeseitigungspflichtig. In dieser Verpflichtung hat sie den Bau und den Erhalt von funktionstüchtigen Anlagen der Siedlungsentwässerung nach den Drucksache 401/2018 Seite - 2 – Bemessungsvorschriften sowie eine regelmäßige Überwachung und Instandhaltung dieser Anlagen zu gewährleisten. Die zu Grunde liegende Gebührenkalkulation wurde am 15.11.2018 im Auschuss für Bauen und Umwelt behandelt und liegt auch dem Rat zur Kenntnisnahme vor (Vorlage 364/2018)Als Konsequenz mussten die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser entsprechend verändert werden (Artikel V und VI). Alle anderen Änderungen stellen Konkretisierungen dar und wurden in Anlehnung an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes des Landes NRW vom 12.09.2016 vorgenommen. Anlage(n): (1) 9. Änderung Beitrags- u Gebührensatzung