Daten
Kommune
Brühl
Größe
269 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
08.11.18, 10:36
Aktualisiert
20.11.18, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
25
Hilger
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
07.11.2018
411/2018
(187/2018)
Betreff
Rathaus B: Freigabe Leistungsphase 3 -EntwurfsplanungBeratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Hilger
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss erteilt die Freigabe der Leistungsphase 3.
Erläuterungen:
Mit Vorlage 469/2017 wurde das Procedere bezüglich der Planungsbegleitung durch die
politischen Gremien kommuniziert. In der Leistungsphase 3 wurden in zwei Workshops
(05.09.2018 und 04.10.2018) die jeweiligen Planungsstände vorgestellt. Erkenntnisse aus
diesen Workshops, der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und der Vorplanung
(Leistungsphase 2) sind in die Entwurfsplanung eingeflossen.
Auf Basis der Entwurfsplanung wird nun die Genehmigungsplanung für die Erteilung der
Baugenehmigung und die Ausführungsplanung für die Erstellung der Ausschreibungen
erstellt.
Planungsstand:
Die Architekten haben in einem Erläuterungsbericht und aktualisierten Plänen den
Planungsstand dokumentiert.
Als Anlage 1 ist der Erläuterungsbericht und als Anlage 2 sind die Pläne der Architekten
beigefügt.
Hinsichtlich der Tragwerksplanung und der technischen Gebäudeausstattung sind die
konzeptionellen Festlegungen aus der Leistungsphase 2 vertieft in der Entwurfsplanung
ausgearbeitet worden.
Grundflächen:
Mit Abschuss der Leistungsphase 3 stehen nunmehr auch die Bruttogrundflächen (BGF)
fest:
Seite - 2 –
Drucksache 411/2018
BGF R / BGF S*
Neubau
Altbau
Uhlstraße 2
UG
715,70 / 103,30 m²
178,00 / 0,00 m²
78,50 / 0,00 m²
1.075,50 m²
EG
617,20 / 146,00 m²
264,80 / 3,40 m²
77,20 / 0,00 m²
1.108,60 m²
1. OG
671,10 / 0,00 m²
269,90 / 0,00 m²
77,60 / 0,00 m²
1.018,60 m²
2. OG
680,50 / 0,00 m²
260,70 / 0,00 m²
77,40 / 0,00 m²
1.018,60 m²
3. OG
623,30 / 40,40 m²
235,00 / 0,00 m²
72,20 / 0,00 m²
970,90 m²
SUMMEN
3.597,50 m²
1.211,80 m²
382,90 m²
Summen
5.192,20 m²
Der Regelfall (BGF R) stellt alle Räume und Grundflächen dar, die vollständig umschlossen sind. Der Sonderfall (BGF S) bezieht sich auf Räume und
Grundflächen, die mit dem Bauwerk konstruktiv verbunden sind, jedoch nicht vollständig umschlossen sind (z. B.: Loggien, Terrassen auf
Flachdächern, Balkone, unterbaute Innenhöfe, Eingangsbereiche, Außentreppen
Kosten:
Mit Abschluss der Entwurfsplanung wurde nun auch eine Kostenberechnung vorgelegt.
Das Ergebnis der Kostenrechnung weicht unwesentlich (< 10%) von der Kostenschätzung
der Leistungsphase 2 vom 06.06.2018 ab. Bei einer ‚Kostenschätzung im Rahmen der
Vorplanung geht die Literatur von einem Toleranzrahmen in Höhe von ca. +/- 30 % aus.
Bisher herangezogen wurde zudem eine aus 2016 basierende Kostenbetrachtung, die
im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt wurde.
Diese Kostenbetrachtung basierte jedoch auf einem fiktiven Gebäude ohne konkretisierte
Nutzung und ohne ein konkretes Raumprogramm. Eine detaillierte Untersuchung des
Baubestandes war während der laufenden Nutzung nicht möglich. Zudem wurden keine
baulichen Details (wie der Baugrubenverbau mit den geringst möglichen Auswirkungen auf
die Innenstadt, Schadstoffuntersuchung, Brandschutz, Planungsrecht) betrachtet.
Weiterhin hat eine Kostensteigerung gemäß Baukostenindex von 1. Quartal 2016 (gemäß
Kostenermittlung der Wirtschaftlichkeitsstudie) bis zum Abgabestand Kostenberechnung
um 11,17 Prozent stattgefunden.
Die im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsanalyse ermittelten Kosten in Höhe von 12.859.000
€ liegen im Vergleich zu der nunmehr vorgelegten Kostenberechnung immer noch in dem
o. g. Toleranzrahmen.
Die mit der Entwurfsplanung durch die Planer vorgelegte Kostenberechnung der
Kostengruppen 200 bis 400 bildet gemäß HOAI 2013 die Grundlage für die
Honorarermittlung der Planungshonorare. Die Nebenkosten (Kostengruppe 700) werden
durch den Bauherrn/ Projektsteuerer auf Grundlage der Kostenberechnung ermittelt und
sind Teil des Gesamtbudgets.
Die Kostenberechnung basiert zwingend auf Standardkostenansätzen. Höhere
Vergabeergebnisse aus zu erwartenden Preissteigerungen werden dabei nicht
berücksichtigt.
Die Kostenberechnung wird bereits jetzt durch das Vergabeergebnis im Gewerk
Spezialtiefbau deutlich überschritten. Des Weiteren führen zusätzlich festgestellte
Schadstoffe im abzubrechenden Gebäudeteil zu Mehrkosten.
Drucksache 411/2018
Seite - 3 –
In Summe ergeben sich jetzt Projektkosten auf Basis der Kostenberechnung in Höhe von
brutto 16.576.000 €.
Für die Ermittlung der zu erwartenden Gesamtbaukosten sind Risiken zu betrachten.
Diese ergeben sich unter Anderem aus Preissteigerungen in der Baubranche auf Grund
der aktuellen ungewöhnlichen Marktsituation.
Auf Grund der hohen Auslastung und fehlender Fachkräfte wird eine Annahme von 20 %
Kostensteigerung gegenüber bisher üblichen Marktpreisen getroffen.
Ein weiteres Kostenrisiko besteht in möglichen Nachträgen durch Massenmehrungen
und/oder Kosten aus notwendigen Planungsanpassungen. Erfahrungsgemäß kann hier
von einem 10%igen Risikoaufschlag ausgegangen werden.
Zudem birgt das Bauen im Bestand Kostenrisiken. Im Rahmen der bisherigen Arbeiten
wurden diese deutlich und sind bereits mit in den Projektkosten berücksichtigt
(z. B Schadstoffbeseitigung). Weitere notwendige Arbeiten im denkmalgeschützten Teil
sind durch intensive Untersuchungen erkennbar geworden (Sanierung Dachkonstruktion,
Kellerentfeuchtung, Deckenertüchtigung Uhlstr. 2, Instandsetzung Ziergiebel Steinweg,
Instandsetzung Stuckdecken). Allerdings konnten die Kosten für diese Maßnahmen
vorerst nur grob bepreist werden. Dazu gehören auch die Mehrkosten für eine
halogenfreie Elektroausstattung.
Mit Risikoaufschlägen für Vergaben, Nachträge und Bauen im Bestand wird ein
Gesamtbudget (ohne Einrichtung) von 20.953.000 € erwartet. Als Anlage 3 ist die
Budgetermittlung Baukosten beigefügt.
Bibliotheksplanung:
Die Bibliotheksplanung wurde zu einem späteren Zeitpunkt vergeben, so dass
diesbezüglich die Leistungsphase 3 noch nicht abgeschlossen ist und zu einem späteren
Zeitpunkt vorgelegt wird.
Die notwendigen Abstimmungen mit den Gebäude-Architekten sind bereits soweit erfolgt,
dass die weitere Bibliotheksplanung keine relevanten Auswirkungen auf das Gebäude und
die Baukosten erwarten lässt.
Nach Vorlage der Entwurfsplanung des Bibliotheksplaners ergeben sich die finalen Kosten
für Einrichtung und Bibliothekstechnik.
Anlage(n):
(1) Anlage 1 -Erläuterungen der Architekten
(2) Anlage 2 -Pläne
(3) Anlage 3 -Budgetermittlung Baukosten