Daten
Kommune
Inden
Größe
103 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
08.11.18, 09:42
Aktualisiert
08.11.18, 09:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
239/2018
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
06.11.2018
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
21.11.2018
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung einer beleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück
Gemarkung Lamersdorf, Flur 3, Flurstück 442
• Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“
– Erteilung des Einvernehmens
Beschlussentwurf:
Das Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14
„Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ zur Errichtung einer Werbetafel außerhalb der überbaubaren
Flächen wird nicht erteilt.
Begründung:
Der Gemeinde Inden liegt ein Antrag zur baurechtlichen Genehmigung für eine beleuchtete
Werbetafel auf dem o.a. Grundstück direkt angrenzend an den Kreisverkehr Ecke Merödgener
Straße /Goltsteinstraße zur Stellungnahme vor.
Die Tafel soll eine Größe von 2,87 m Höhe und 3,89 m Breite haben und freistehend auf U-Eisen
errichtet werden. Die Gesamthöhe betrüge dann 4,47 m.
Der Standort befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen
Merödgen“ 2. Änderung. Die Art der baulichen Nutzung ist als Mischgebiet ausgewiesen. Der
Standort liegt allerdings außerhalb der überbaubaren Flächen.
Im Mischgebiet sind solche Anlagen nach der mir vorliegenden Rechtsprechung als gewerblich
betriebene Anlagen grundsätzlich zulässig. Da die Anlage aber außerhalb der überbaubaren Flächen
liegt, ist eine Genehmigung nur mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
möglich.
Die vorgesehene Anlage steht sehr nah an der Verkehrsfläche des Kreisverkehrs. In Richtung des
Feuerwehrhauses steht die Werbeanlage für die Vereins- und Dorfveranstaltungen aus
Inden/Altdorf. Die beantragte Werbeanlage steht damit optisch kurz vor der für die
Dorfmitteilungen. Aus diesen Gründen sollte das notwendige Einvernehmen nicht erteilt werden.
Sollte ein Antrag im Bereich der überbaubaren Flächen gestellt werden, so ist die Anlage zu
genehmigen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 239/2018
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