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Beschlussvorlage (Antrag auf Erteilung einer Genehmigung einer beleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 3, Flurstück 442 • Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ – Erteilung des Einvernehmens)

Daten

Kommune
Inden
Größe
103 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
08.11.18, 09:42
Aktualisiert
08.11.18, 09:42
Beschlussvorlage (Antrag auf Erteilung einer Genehmigung einer beleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 3, Flurstück 442
• Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ – Erteilung des Einvernehmens) Beschlussvorlage (Antrag auf Erteilung einer Genehmigung einer beleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 3, Flurstück 442
• Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ – Erteilung des Einvernehmens)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 239/2018 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 06.11.2018 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 21.11.2018 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung einer beleuchteten Werbetafel auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 3, Flurstück 442 • Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ – Erteilung des Einvernehmens Beschlussentwurf: Das Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ zur Errichtung einer Werbetafel außerhalb der überbaubaren Flächen wird nicht erteilt. Begründung: Der Gemeinde Inden liegt ein Antrag zur baurechtlichen Genehmigung für eine beleuchtete Werbetafel auf dem o.a. Grundstück direkt angrenzend an den Kreisverkehr Ecke Merödgener Straße /Goltsteinstraße zur Stellungnahme vor. Die Tafel soll eine Größe von 2,87 m Höhe und 3,89 m Breite haben und freistehend auf U-Eisen errichtet werden. Die Gesamthöhe betrüge dann 4,47 m. Der Standort befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ 2. Änderung. Die Art der baulichen Nutzung ist als Mischgebiet ausgewiesen. Der Standort liegt allerdings außerhalb der überbaubaren Flächen. Im Mischgebiet sind solche Anlagen nach der mir vorliegenden Rechtsprechung als gewerblich betriebene Anlagen grundsätzlich zulässig. Da die Anlage aber außerhalb der überbaubaren Flächen liegt, ist eine Genehmigung nur mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich. Die vorgesehene Anlage steht sehr nah an der Verkehrsfläche des Kreisverkehrs. In Richtung des Feuerwehrhauses steht die Werbeanlage für die Vereins- und Dorfveranstaltungen aus Inden/Altdorf. Die beantragte Werbeanlage steht damit optisch kurz vor der für die Dorfmitteilungen. Aus diesen Gründen sollte das notwendige Einvernehmen nicht erteilt werden. Sollte ein Antrag im Bereich der überbaubaren Flächen gestellt werden, so ist die Anlage zu genehmigen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 239/2018 Seite 2