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Beschlusstext (Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt 1. Umstellung auf ein pauschaliertes Essensgeld in städtischen Kindertagesstätten und zentrale Erhebung durch die Verwaltung 2. Änderung der Benutzungsordnung aufgrund der Impfberatung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
73 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Beschlusstext (Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt
1. Umstellung auf ein pauschaliertes Essensgeld in städtischen Kindertagesstätten und zentrale Erhebung durch die Verwaltung
2. Änderung der Benutzungsordnung aufgrund der Impfberatung)

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Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.09.2018 12 Änderung der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt 1. Umstellung auf ein pauschaliertes Essensgeld in städtischen Kindertagesstätten und zentrale Erhebung durch die Verwaltung 2. Änderung der Benutzungsordnung aufgrund der Impfberatung 417/2018 1. Alternative 1: In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird das Essensgeld ab dem 01.08.2019 auf eine monatliche Pauschale i.H.v. 50,00 € für die Teilnahme an bis zu 5 Mahlzeiten in der Woche festgesetzt. Die Abrechnung und Erhebung des Essensgeldes wird von den Kindertageseinrichtungen auf die Verwaltung der Stadt Erftstadt übertragen. Alternative 2 In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird das Essensgeld ab dem 01.08.2019 auf eine monatliche Pauschale i.H.v. 50,00 € für die Teilnahme an bis zu 5 Mahlzeiten in der Woche festgesetzt. Für die Teilnahme am Essen an bis zu zwei Tagen in der Woche, bei einer Buchung von 35 Stunden, wird die Pauschale auf 20,00 € festgesetzt. Die Abrechnung und Erhebung des Essensgeldes wird von den Kindertageseinrichtungen auf die Verwaltung der Stadt Erftstadt übertragen. 2. Aufgrund des verpflichtenden Nachweises einer Impfberatung wird § 3 der Benutzungsordnung erweitert. Vertagt in die nächste Sitzung