Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
318798.pdf
Größe
183 kB
Erstellt
31.10.18, 12:00
Aktualisiert
10.11.18, 03:40

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: FB 01/0489/WP17 öffentlich Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: 31.10.2018 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 14.11.2018 Rat der Stadt Aachen Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0489/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0489/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2018 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ zu Beeinträchtigungen, Ausfällen und Sicherheit bei den Aachener Buslinien vom 30.09.2018 Die Ratsanfrage vom 30.09.2018 zum o.a. Betreff wird in Abstimmung mit der ASEAG und den für die Fahrgastunterstände zuständigen Unternehmen, den Firmen Wall GmbH und RBL Media GmbH, beantwortet. Die ASEAG kann die Fragen nur mit Durchschnittwerten beantworten. Eine konkrete Aufschlüsselung über einzelne Jahre liegt zum Teil nicht vor bzw. wäre jedenfalls nur mit größerem Aufwand manuell zu ermitteln. Informationen der Subunternehmer sind naturgemäß nicht vorhanden. Frage 1 : „Welche von der ASEAG sowie von denen von ihr entsprechend beauftragten Subunternehmen betriebenen Buslinien mussten seit dem 01. Januar 2015 ihren Betrieb vorübergehend einstellen? Bitte schlüsseln Sie auf nach a) der jeweils entsprechend ausgefallenen Buslinie, b) dem jeweiligen Ausfallgrund (technische Störung, Personalausfalt Streik, Straßensperrung etc.), c) der Dauer des Ausfalls und d) der jeweiligen Höhe der an Fahrgäste etwaig erfolgten Kostenrückerstattungen.“ Vertragsgemäß finden mehr als 99% der Fahrten statt. Komplette Linien fallen nicht aus, sondern allenfalls einzelne Fahrten. Ausfallgrund sind in der Regel Unfälle, Baustellen, technische Störungen oder ungeplanter Personalausfall. Die jährlichen Kompensationszahlungen an Fahrgäste betragen im Durchschnitt ca. 2800 Euro. Frage 2 : „Wie viele Überstunden haben die im Fahrdienst tätigen Mitarbeiter der ASEAG und der am Aachener Busliniennetz beteiligten o.g. Subunternehmer in den Jahren 2015, 2016, 2017 und dem Jahr 2018 bis zum 30. September geleistet?“ Die Überstundenquote liegt durchschnittlich bei 1-2%. Frage 3 : „Wie hoch lag der Krankenstand der unter Frage 3.) genannten im Fahrdienst tätigen Mitarbeiter in den Jahren 2015 bis einschließlich 2017 und wie hoch liegt er im laufenden Jahr nach den aktuellsten verfügbaren Zahlen? Bitte geben Sie zudem an, wie lange eine zur Dienstunfähigkeit führende Erkrankung in den genannten Jahren jeweils im Durchschnitt andauerte.“ Der Krankenstand liegt im Durchschnitt bei 8-12%. Frage 4 : „ln welchen Buslinien und an welchen Bushaltestellen wurden seit dem 01. Januar 2015 Vandalismusschäden dokumentiert? Wir bitten um Aufschlüsselung nach a) der jeweilig betroffenen Buslinie/Haltestelle unter Angabe des Zeitraumes, bzw. der Zeiträume in dem/ in denen entsprechende Schäden festgestellt wurden, b) Art derSchäden (z.B. Graffiti, Glasbruch, Beschädigung von Bänken, Müllbehältern, etc.) und c) der jeweils entstandenen Schadenssumme, bzw. Reparationskosten. Die ASEAG teilt mit, dass bezüglich der Busse glücklicherweise nur eine sehr geringe Zahl solcher Schäden vorkommt. Zu den Fahrgastunterständen teilt die Wall GmbH zu den in der Vergangenheit von ihr betreuten Fahrgastunterständen mit, dass sie die in der Ratsanfrage abgefragten Daten leider nicht mehr zur Verfügung stellen könne. Die hierzu geführten unternehmensinternen Übersichten seien in die bundesweiten statistischen Durchschnittswerte des Unternehmens eingeflossen und existieren nicht mehr als Einzelübersichten. Nach Auskunft der RLB Media GmbH wurden folgende Schadenssummen erreicht : 2016 6.547,73 EURO Glasbruch an Fahrgastunterständen (FGU) (ab Februar) 2017 10.152,19 EURO Glasbruch an FGU, eine Sitzbank beschmiert 2018 14.224,13 EURO Glasbruch FGU, Zerstörung mehrerer Fahrplanvitrinen und (bis November) beschmierte FGU/Fahrplanvitrinen Frage 5 : „Wie oft wurden Busfahrer der ASEAG sowie ihrer Subunternehmen in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 bis zum 30. September während der Dienstzeit Opfer von tätlichen Übergriffen? Bitte geben Sie nach Möglichkeit darüber Auskunft, in welchen Buslinien derlei Übergriffe im genannten Zeitraum stattgefunden haben und ob diese zu Dienstausfällen geführt haben.“ Beim Thema Übergriffe auf Fahrpersonal und Fahrausweisprüfer liegt die ASEAG bei ca. 30 Vorfällen p.a., die Zahl der Übergriffe ist leicht rückläufig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Deeskalierung geschult. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsgruppe „Allianz für Aachen“ vom 30.09.2018 betreffend „Druckerkonsolidierung in der Verwaltung“ Zu den einzelnen Fragen der o. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Frage 1: Wie viele Drucker sind derzeit nach den aktuellsten vorliegenden Zahlen in der Verwaltung insgesamt und an Arbeitsplätzen im Einsatz? Bitte unterscheiden Sie zudem jeweils zwischen Laserdruckern und Tintenstrahldruckern. In der Verwaltung sind derzeit 981 Arbeitsplatzdrucker (Stand 30.06.2018/ohne Eigenbetriebe) und 116 Multifunktionsgeräte (ohne Eigenbetriebe) im Einsatz. Frage 2: Wie viele Arbeitsplatzdrucker konnten durch das o.g. Pilotprojekt „Druckerkonsolidierung“ während dessen Laufzeit eingespart werden? Wir bitten um absolute Zahlen und um Angabe in Prozenten. Wird zusammen mit Frage 3 beantwortet. Frage 3: Wie lange lief das genannte Pilotprojekt an, bzw. bis wann wird es noch (voraussichtlich) anlaufen? Für den Fall eines erfolgten Abschlusses des Projektes bitten wir um Ausführung, inwiefern eine in der eingangs erwähnten Stellungnahme angekündigte Ausweitung der Druckerkonsolidierung bislang erfolgt ist. Das Pilotprojekt zur „Druckerkonsolidierung“ fand im Zeitraum Oktober 2014 bis Dezember 2015 im FB 11 mit der Zielsetzung die Geräte im Fachbereich um 40% (30 Geräte) zu reduzieren und eine homogenere Druckerlandschaft entstehen zu lassen, statt. In der Projektlaufzeit konnte die Zahl der Druckermodelle bereits um 46%, von 13 auf 7, reduziert werden. Die absolute Stückzahl der Drucker wurde in dem genannten Zeitraum um 34%, von 76 auf 50 Geräte, reduziert. Dies entspricht einem Zielerreichungsgrad am 31.12.2015 von 87%. Der Pilot wurde in 2016 durch einen offiziellen Bericht der Verwaltungsspitze vorgestellt. Es wurde eine Empfehlung ausgesprochen, die Druckerkonsolidierung auf die gesamte Verwaltung auszuweiten. Mit der Ausweitung ist nach der Ausschreibung der Multifunktionsgeräte im 2. Halbjahr 2017 gestartet worden. Es wurden 30 zusätzliche Multifunktionsgeräte beschafft und auf verschiedene Fachbereiche verteilt. Die neuen Standorte der Multifunktionsgeräte wurden durch B17, E26, FB11, FB 37 und FB 63 geprüft und im Falle einer Abnahme sukzessive von E 26 mit den entsprechenden Anschlüssen versorgt. Parallel wurde in den Fachbereichen mit Hilfe eines Kriterienkataloges abgefragt, welche Arbeitsplatzdrucker zwingend notwendig sind. Durch dieses Verfahren wurden bereits in den Fachbereichen FB02, FB12, FB13, FB14, FB30 und FB61 Einzelplatzdrucker konsolidiert werden. Weitere Fachbereiche sind ausstehend. Der Prozess wird kontinuierlich weitergeführt. Frage 4: Inwiefern hat diese seinerzeit von der Verwaltung getätigte Auskunft nach wie vor Bestand, bzw. konnte die Verwaltung in der Zwischenzeit neue Erkenntnisse über eine mögliche Gesundheitsgefahr durch Druckeremissionen gewinnen? Neue Erkenntnisse über eine mögliche Gesundheitsgefahr durch Druckeremissionen liegen nicht vor. Ob Laserdrucker die Gesundheit gefährden, ist bislang nicht wissenschaftlich bewiesen. Sicher ist aber, dass die Geräte Tonerstaub und Tonerpartikel in die Luft abgeben. Daher ist der Standort der Drucker und der Umgang beim Tonerwechsel wesentlich. Durch die Wegnahme der Einzeldrucker konnte die Innenraumluftbelastung durch Tonerstaub in den betreffenden Büros ausgeschlossen werden. Die Multifunktionsdrucker, die von mehreren Beschäftigten oder sogar ganzen Abteilungen benutzt werden, wurden in gesonderten Räumen aufgestellt. In diesen Räumen sind keine regulären Arbeitsplätze eingerichtet. Der Verzehr von Essen ist in den Räumen nicht gestattet. Der Tonerwechsel wird von unterwiesenen Fachpersonal unter Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen durchgeführt. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage von Ratsfrau Lux, AfD, vom 16.10.2018 zum Thema: Jagd in Aachen Auf Grund des § 6 Absatz 1 des Aachen-Gesetzes haben die Stadt Aachen und der damalige Kreis Aachen im Jahr 2009 durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung eine Aufgabenübertragung von Aufgaben der Stadt Aachen auf die StädteRegion Aachen vereinbart. Hierzu gehören auch die Aufgaben der Kreisordnungsbehörde als Untere Jagdbehörde. Die Ratsanfrage bezieht sich auf Aufgaben, die vom Amt Naturschutz, Landschaftspflege, Jagd und Fischerei der StädteRegion Aachen wahrgenommen werden. Somit bezieht sich die Anfrage nicht auf in der Verwaltung der Stadt Aachen verfügbares beziehungsweise innerhalb dieser Verwaltung recherchierbares Wissen gemäß § 13 Absatz 2 der Geschäftsordnung und muss von daher als den Bestimmungen nicht entsprechend zurückgewiesen werden. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Lux, AfD, vom 16.10.2018: Stickoxid-Belastung in den Büroräumen der Aachener Verwaltung Frage 1: In welchen Abständen und seit wann wird die Stickoxid-Belastung in den Büroräumen der Aachener Stadtverwaltung gemessen? In den Büroräumen der Aachener Stadtverwaltung besteht keine Notwendigkeit, die Stickoxid-Belastung zu messen. Die Belastungen mit nitrogenen Gasen (NOx) werden grundsätzlich nach standardisierten Umweltmessverfahren erzeugernah, d.h. nahe der Quelle z.B. im Abgasstrom von Pkws, Heizkraftwerken, gemessen (Bundesimmissionsschutzgesetz). Frage 2: Wer ist in der Aachener Stadtverwaltung zuständig für die Durchführung und Auswertung der gemessenen Werte? Die Aachener Stadtverwaltung orientiert sich an den Umweltmesswerten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV). Sollte es einen Anlass geben (Innenraumquelle), welcher Messungen der Stickoxid-Belastung in Innenräumen erfordert, wäre das Gebäudemanagement der Stadt Aachen im Rahmen der Betreiberverantwortung für städtische Gebäude und Liegenschaften dafür zuständig. 3. Welche Stickoxid-Werte wurden gemessen (es wird um Darstellung der durchschnittlichen Werte über den gesamten gemessenen Zeitraum (mindestens seit 2014) gebeten)? Für eine Messung der Stickoxid-Werte in den Büroräumen der Stadtverwaltung Aachen bestand und besteht aktuell keine Notwendigkeit. Für Aussagen über Stickoxidwerte in der Umwelt werden in NRW die nach Standardverfahren ermittelten Konzentrationen des Gemisches aus Stickstoffmonoxid und –dioxid des LANUV NRW herangezogen. Frage 4: Welche Ursachen konnten für die Stickoxid-Belastung ermittelt werden und welche Maßnahmen wurden ergriffen? Waren diese Maßnahmen erfolgreich? Die Büroräume der Aachener Stadtverwaltung werden mit modernen emissionsarmen Heizsystemen betrieben. Der Gebrauch von Kerzen o.ä. ist aus brandschutztechnischen Gründen untersagt. Es liegen daher keine Anzeichen für eine erhöhte Stickoxid-Belastung in Innenräumen vor. Frage 5: Welche Personengruppe gilt als besonders gefährdet und wie reagiert die Verwaltung, um diese zu schützen? Zu besonders gefährdeten Personengruppen zählen Beschäftigte, die im Straßenverkehr arbeiten wie z.B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungs- und Sicherheitsdienstes, der Verkehrsüberwachung und des Aachener Stadtbetriebes sowie Beschäftigte, die in Kfz-Werkstätten beschäftigt sind. Die Verwaltung setzt zur Prävention gesundheitsgefährdender arbeitsbedingter Erkrankungen in diesen Bereichen u.a. ein roulierendes System aus wechselnden Arbeitsplätzen bzw. Einsatzorten um. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Lux, AfD, vom 16.10.2018: Kalkung der Aachener Wälder 1. Findet in den kommunalen Aachener Wäldern eine Bodenkalkung statt? Wenn nein: warum wird diese bisher nicht durchgeführt? Wenn ja: in welchen Abständen findet die Kalkausbringung statt? In Zeiten des so genannten „Waldsterbens“ wurden in den Jahren 1984-1988 diverse Waldflächen gekalkt. Seither hat keine Bodenschutzkalkung mehr stattgefunden. 2. Wie schätzt die Verwaltung die Notwendigkeit der Bodenkalkung bezogen auf die einzelnen Wälder im Stadtgebiet Aachen ein? Die Frage der Bodenschutzkalkung wird in Expertenkreisen sehr ambivalent diskutiert; eine einheitlich akzeptierte Lehrmeinung existiert nicht, da mit einer Bodenschutzkalkung Vor- und Nachteile einhergehen, die je nach Schwerpunktsetzung zu unterschiedlichen Empfehlungen führen. Der Fachbereich Umwelt ging in der Vergangenheit mit dem Thema Bodenschutzkalkung sehr zurückhaltend um, da mit einer Kalkung unter Umständen Stickstoffeinträge ins Grundwasser sowie unerwünschte Veränderungen sowohl in der Bodenvegetation als auch in der Bodenfauna einhergehen können. „Nicht-Kalkungsländern" wie bspw. Bayern dient der Waldzustand als Bioindikator für die Kalkungsnotwendigkeit. Eine Kalkung wird dort erst bei sichtbaren Waldschäden oder Nährstoffmängeln durchgeführt. Bereits im Verlauf der 1990er Jahre wurde deutlich, dass die mitteleuropäischen Hauptbaumarten Buche, Fichte, Wald-Kiefer, Tanne und Eiche trotz stark sauren Bodenverhältnissen gut zurechtkommen und keine Mangelerscheinungen aufweisen. Zudem zeigt die bundesweite zweite Bodenzustandserhebung (BZE II), dass sich die Böden unter anderem aufgrund vermehrter Luftreinhaltung und Waldumbau regenerieren und die pH-Werte in den letzten 25 Jahren zugenommen haben. Fazit: Eine waldbauliche Notwendigkeit der Kalkung lässt sich dort vertreten, wo säureempfindliche Baumarten wie bspw. Ahorn oder Esche auf stark versauerten Böden zur Erhöhung der Baumartenvielfalt eingebracht werden sollen. Diese Notwendigkeit besteht auf dem Gebiet der Stadt Aachen nach den vorliegenden Erkenntnissen nicht. Der Fachbereich Umwelt setzt darauf, dass sich die positiven Tendenzen der BZE fortsetzen und versucht diese durch waldbauliche Maßnahmen (Umbau von sauren Fichtenmonokulturen in laubholzreiche Mischwälder) zu unterstützen. 3. Welche Kosten würden entstehen bei einer umfassenden Bodenkalkung der Aachener Wälder? In welchem Maße könnten Fördergelder in Anspruch genommen werden? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die zu kalkende Fläche und die Ausbringungsmenge nicht bekannt ist. Diese kann erst durch systematische Bodenanalysen beziffert werden. Aufgrund der oben genannten Bedenken wurden diese Analysen bisher nicht durchgeführt. Im Allgemeinen liegen die Kosten für die Helikopterausbringung von drei Tonnen Kalk je Hektar bei rund 280 Euro (inkl. MwSt.) je Hektar. Das Land NRW fördert Bodenschutzkalkungen mit 70 Prozent der Nettokosten. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Lux, AfD, vom 16.10.2018 zum Thema „Windpark Münsterwald“ Frage 1. Wie viel Hektar Wald wurde zur Errichtung der Windenergieanlagen im Münsterwald (inkl. Zuwege) effektiv gerodet? Die Rodungsfläche entspricht den beantragten und genehmigten Flächen, insgesamt: 9,41 ha, davon: - dauerhaft umgewandelte Waldfläche (Fundamente und Kranstellfläche) = 1,87 ha (diese Flächen werden durch Ersatzaufforstung ausgeglichen) - Flächen (z. B. Lagerflächen) die wieder aufgeforstet werden (bleiben also Wald) = 5,93 ha - Flächen die nicht wieder aufgeforstet werden, aber dennoch Wald bleiben = 1,61 ha (Kranstellfläche wird bspw. Wildwiese, ausgebaute Kurvenradien und Wegeverbreiterung im forstüblichen Rahmen sind und bleiben Waldwirtschaftswege) Frage 2. Wie viele Bäume wurden insgesamt gefällt? Wie viele Kiefern und wie viele Laubbäume und insbesondere wie viele Buchen, Eichen und andere Harthölzer waren darunter? Die Forstwirtschaft rechnet immer mit Festmeter (m³) Holz, nicht mit der Baumanzahl. Für die Baumaßnahme wurden 2347,50 fm (Festmeter) Holz gefällt, davon - 1720,95 fm Fichte - 55,26 fm Kiefer - 5,38 fm Lärche - 436,50 fm Buche - 129,41 fm Birke Frage 3. Welche Menge Zement wurden im Münsterwald zur Verfestigung der Baustellen und aller Zuwegungen eingebracht und mit welcher Methode ist die Einbringung erfolgt? Die Gesamtmenge des zur Verbesserung der Tragfähigkeit des Bodens eingebrachten kalkhaltigen Bindemittels beträgt 870,86 Tonnen. Das Einbringen des kalkhaltigen Bindemittels erfolgte maschinell, durch Einfräsen bis in ca. 30 bis 40 Zentimeter Tiefe. Seite: 1/2 Frage 4. Wie und in welchem Ausmaß kann eine Renaturierung der Baustellen erfolgen? Gibt es Erfahrungswerte, ob auf derart verdichteten und biologisch toten Böden neu angepflanzter Wald eine Chance hat? Die Baumaßnahme erfolgte unter den Auflagen der ökologischen Baubegleitung. Dies wird und wurde über den gesamten Zeitraum der Baumaßnahme durch ein externes Fachbüro sowie der unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Aachen überwacht. Eine dauerhafte Schädigung des Schutzgutes Boden wird dadurch dem Stand der Technik entsprechend vermieden. Eine Renaturierung ist somit problemlos möglich. Darüber hinaus gehört die Stadt Aachen im Bereich des Bodenschutzes deutschlandweit zu den führenden Kommunen. Frage 5. Wer kontrolliert die in der Genehmigung vorgeschriebene Abschaltung der Anlagen wegen des zweimal jährlich stattfindenden Kranichflugs sowie die im Rahmen des Fledermausmonitorings notwendigen Abschaltungen? Für die Überwachung der festgesetzten Nebenbestimmungen aus der Genehmigung ist die jeweilige Fachbehörde zuständig. Im Bezug auf die in Rede stehende Fragestellung ist dies die untere Naturschutzbehörde der Stadt Aachen. Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 26.09.2018 zum Thema: „Qualität von Baumscheiben“ 1. Wie viele Baumscheiben gibt es in der Stadt Aachen? ► Es wird zugrunde gelegt, dass mit 'Baumscheiben' baulich eingefasste Baumstandorte im Straßenraum gemeint sind: im Innen- bzw. Siedlungsbereich der Stadt Aachen gibt es davon ca. 15.700. Darin sind auch größere bzw. lineare Pflanzflächen enthalten, in denen mehrere Bäume stehen können. Die Anzahl der Straßenbäume beläuft sich insgesamt auf etwa 37.000, davon stehen ca. 20.000 im Siedlungsbereich. . 2. Wie viele dieser Baumscheiben wären im Fall einer Fällung für eine Neupflanzung geeignet? ►Eine belastbare Gesamtzahl liegt nicht vor. Freie Standorte werden einzeln begutachtet und gesammelt. Jährlich werden etwa 80 Bäume auf vorhandenen Standorten nachgepflanzt, ohne diese baulich zu verändern. Ein Austausch von Boden bzw. Pflanzsubstrat wird durchgeführt. 3. Ist es möglich, eine Baumscheibe prophylaktisch zu vergrößern, ohne dem Baum zu schaden? Falls ja, in welchem Rahmen wird dies bereits durchgeführt? ►Ja, es ist möglich, Standorte von Bestandsbäumen zu erweitern. Dies wird in Abstimmung mit den sonstigen Flächenansprüchen im Verkehrsraum bei Umgestaltungs- bzw. Baumaßnahmen durchgeführt (z.B. Südstraße, Lütticher Straße, Goffartstraße) 4. Welche Mittel sind im Haushalt für die Modernisierung von Baumscheiben eingestellt? ►Im Haushaltsplanentwurf sind für 2019 unter der Maßnahme 'Baumpflanzungen im Stadtgebiet' 190.000 € angesetzt. Darüber hinaus sind 170.000 € im Rahmen des Förderprojekts 'Baumpflanzungen in der Innenstadt' für 2019 eingeplant. Die Verwendung dieser Mittel zielt vorrangig auf die Nach- und Neupflanzung von Bäumen ab. Die Verbesserung vorhandener Standorte wird, sofern erforderlich, im Zuge des jeweiligen Einzelprojekts ebenfalls durchgeführt. Mittel für die Schaffung neuer und ggf. die Verbesserung vorhandener Baumstandorte sind in vielen Fällen auch in den Projektbudgets von Straßenbaumaßnahmen eingeplant.