Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
319992.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
08.11.18, 12:00
Aktualisiert
10.11.18, 03:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Tisch-Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/1056/WP17-1
öffentlich
35001-2017
08.11.2018
Dez. III / FB 61/200
Bebauungsplan -Kurbrunnenstraße/Bachstraßehier: Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre im
Bereich des Aufstellungsbeschlusses A 268 zum
Bebauungsplan -Kurbrunnenstraße/BachstraßeBeratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
08.11.2018
14.11.2018
Planungsausschuss
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für
das Flurstück 1657, Flur 2, Gemarkung Burtscheid, eine Verlängerung der Veränderungssperre
gemäß § 17 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt gem. § 17 Abs. 1 BauGB die
als Anlage beigefügte Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kurhausstraße und Bachstraße.
Vorlage FB 61/1056/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2018
Seite: 1/2
Erläuterungen:
1.
Erläuterung zur Notwendigkeit der ergänzenden Tischvorlage
In dem Satzungstext über die Verlängerung der Veränderungssperre ist der Verwaltung ein Fehler
unterlaufen. Die Verlängerung um ein Jahr wurde mit dem Zeitraum 14.04.2019 bis 14.04.2020
aufgeführt. Juristisch korrekt bemessen ist die Jahresfrist vom 14.04.2019 bis zum 13.04.20120. In
der Anlage ist der korrigierte Satzungstext beigefügt und soll entsprechend beschlossen werden.
2.
Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Da die Veränderungssperre am 13.04.2019 ausläuft, das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans, in dessen Geltungsbereich das Grundstück liegt, dann jedoch noch nicht
abgeschlossen sein wird, empfiehlt die Verwaltung, die Veränderungssperre um 1 Jahr, vom
14.04.2019 bis zum 13.04.2020, zu verlängern.
Anlage/n:
1.
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre
Vorlage FB 61/1056/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2018
Seite: 2/2
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Grundstücks Kurbrunnenstraße 22, 52066 Aachen
(Gemarkung Burtscheid, Flur 2, Flurstück 1657)
Aufgrund des § 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), jeweils in der zurzeit
gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.11.2018 folgende Satzung beschlossen:
Einziger Paragraph
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre - Satzung vom 06.04.2017, öffentlich bekannt gemacht am 13.04.2017 - wird um ein
Jahr verlängert und zwar vom 14.04.2019 bis zum 13.04.2020
Die Grenzen des Geltungsbereiches sind in dem als Anlage beigefügten Plan dargestellt. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung.