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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
319992.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
08.11.18, 12:00
Aktualisiert
10.11.18, 03:41
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Der Oberbürgermeister Tisch-Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/1056/WP17-1 öffentlich 35001-2017 08.11.2018 Dez. III / FB 61/200 Bebauungsplan -Kurbrunnenstraße/Bachstraßehier: Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre im Bereich des Aufstellungsbeschlusses A 268 zum Bebauungsplan -Kurbrunnenstraße/BachstraßeBeratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 08.11.2018 14.11.2018 Planungsausschuss Rat der Stadt Aachen Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1657, Flur 2, Gemarkung Burtscheid, eine Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt gem. § 17 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kurhausstraße und Bachstraße. Vorlage FB 61/1056/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2018 Seite: 1/2 Erläuterungen: 1. Erläuterung zur Notwendigkeit der ergänzenden Tischvorlage In dem Satzungstext über die Verlängerung der Veränderungssperre ist der Verwaltung ein Fehler unterlaufen. Die Verlängerung um ein Jahr wurde mit dem Zeitraum 14.04.2019 bis 14.04.2020 aufgeführt. Juristisch korrekt bemessen ist die Jahresfrist vom 14.04.2019 bis zum 13.04.20120. In der Anlage ist der korrigierte Satzungstext beigefügt und soll entsprechend beschlossen werden. 2. Empfehlung zum Satzungsbeschluss Da die Veränderungssperre am 13.04.2019 ausläuft, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans, in dessen Geltungsbereich das Grundstück liegt, dann jedoch noch nicht abgeschlossen sein wird, empfiehlt die Verwaltung, die Veränderungssperre um 1 Jahr, vom 14.04.2019 bis zum 13.04.2020, zu verlängern. Anlage/n: 1. Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre Vorlage FB 61/1056/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 08.11.2018 Seite: 2/2 Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Grundstücks Kurbrunnenstraße 22, 52066 Aachen (Gemarkung Burtscheid, Flur 2, Flurstück 1657) Aufgrund des § 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.11.2018 folgende Satzung beschlossen: Einziger Paragraph Die Geltungsdauer der Veränderungssperre - Satzung vom 06.04.2017, öffentlich bekannt gemacht am 13.04.2017 - wird um ein Jahr verlängert und zwar vom 14.04.2019 bis zum 13.04.2020 Die Grenzen des Geltungsbereiches sind in dem als Anlage beigefügten Plan dargestellt. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung.