Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
319087.pdf
Größe
1,1 MB
Erstellt
02.11.18, 12:00
Aktualisiert
10.11.18, 03:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:
E 26/0142/WP17
öffentlich
02.11.2018
E 26/00
Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das
Wirtschaftsjahr 2017
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
27.11.2018
12.12.2018
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Beschlussvorschlag für den Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss
sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt
Aachen für das Wirtschaftsjahr 2017 mit einer Bilanzsumme von 642.510.212,41 Euro und einem
Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von -11.108.721,90 Euro festzustellen.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresverlust aus 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Betriebsausschuss beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO
NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2017 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der
Originalniederschrift beigefügt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch
ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
2.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den
Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2017 mit einer Bilanzsumme von
Vorlage E 26/0142/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2018
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642.510.212,41 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von -11.108.721,90
Euro festzustellen.
Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.
Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses gemäß § 4 c) der EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2017 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt des zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch
ausstehenden Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
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Ausdruck vom: 08.11.2018
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Erläuterungen:
Gemäß § 5 der Betriebssatzung und § 26 der EigVO NRW sind der von der Betriebsleitung zu
erstellende Jahresabschluss und der Lagebericht dem Betriebsausschuss vorzulegen, damit dieser
die Feststellung nach § 9 der Betriebssatzung durch den Rat vorbereiten kann.
Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie
Lagebericht. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2017 weist zum 31.12.2017 eine
Bilanzsumme von 642.510.212,41 EUR (Vorjahr: 651.505.269,11 EUR) und einen Jahresverlust aus
nicht erstatteter Abschreibung von -11.108.721,90 (Vorjahr: 10.317.715,13 Euro) aus.
Der Betrieb schließt auch in 2017 mit einem Verlust ab. Ursächlich für diesen Verlust sind die dem
Betrieb seit 2008 nicht mehr vollständig erstatteten gebäudebezogenen Abschreibungen im
Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des NKFGesetzes. Aus diesem Grund war auch für das Wirtschaftsjahr 2017 ein planmäßiger Verlust in Höhe
von rd. 11,26 Mio. Euro zu erwarten; dieser konnte letztlich um rd. 147 TEUR verringert werden.
Laut § 10 der EiGVO NRW ist ein Jahresverlust, soweit er nicht aus Haushaltsmitteln der Gemeinde
ausgeglichen wird, auf neue Rechnung vorzutragen, wenn hierdurch die erforderliche Eigenkapitalausstattung des Betriebes nicht gefährdet wird. Da diese aufgrund der aktuellen Eigenkapitalquote
des Betriebes nicht gefährdet wird - sie beträgt 25,1 % (zum Vergleich Vorjahr: 26,5 %) unter
Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages aus 2017 und incl. der eigenkapitalähnlichen Mittel 42,9 %
(zum Vergleich Vorjahr 43,4 %) - schlägt die Betriebsleitung in Abstimmung mit der Finanzverwaltung
vor, den Jahresverlust 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß EigVO § 10 kann ein nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung
von den Rücklagen ausgeglichen werden, wenn dies die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung
zulässt. Mit Beschlussfassung zum Jahresabschluss 2013 vom 10.12.2014 hat der Rat der Stadt
Aachen diesem Ausgleich i.S. eines Vorratsbeschlusses auch für Folgejahre zugestimmt. Somit wurde
bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017 eine Verrechnung der Verluste aus 2012 mit der
Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vorgenommen.
Es ergibt sich mit Stand 31.12.2017 ein noch verbleibender Verlustvortrag aus Vorjahren der Jahre
2013 bis einschließlich 2016 von insgesamt - 45.729.895,23 Euro.
Mit Beschlussfassung des Betriebsausschusses vom 29.11.2016 und Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vom 15.12.2016 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV AG,
Kronprinzenstraße 10, 45128 Essen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017 betraut. Die BRV
AG hat den Abschluss zum 31.12.2017 geprüft und mit Datum vom 30.08.2018 einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Abschlussbericht wurde der Gemeindeprüfungsanstalt durch die BRV AG zur Erteilung des
Prüfvermerks übersandt.
Vorlage E 26/0142/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2018
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Eine Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt liegt noch nicht vor. Die Beschlüsse stehen somit
unter dem Vorbehalt des Bestätigungsvermerks der Gemeindeprüfungsanstalt NRW.
Hinweis
Wegen des beträchtlichen Umfanges des Prüfungsberichtes wurde dieser aus Kostengründen in
gedruckter Form lediglich den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Finanzverwaltung und dem
Fachbereich Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Rates werden gebeten, bei
Bedarf über das Ratsinformationssystem „Allris“ im Intranet Einsicht in den Prüfungsbericht zu
nehmen.
Anlage/n:
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2017 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr
2017
Vorlage E 26/0142/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 08.11.2018
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2017 und
des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2017
Dieser Prüfungsbericht richtet sich ± unbeschadet eines etwaigen, gesetzlich begründeten
Rechts Dritter zum Empfang oder zur Einsichtnahme ± ausschließlich an Organe des Unternehmens. Soweit nicht im Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen dem Unternehmen und
der BRV AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausdrücklich erlaubt, ist eine Weitergabe an Dritte
nicht gestattet.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
ANLAGENVERZEICHNIS
2
A.
PRÜFUNGSAUFTRAG
3
B.
GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
5
1.
2.
5
7
Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen
C.
GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
D.
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
11
1.
2.
11
12
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
8
E.
ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
13
F.
FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGS
21
G.
WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
22
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
ANLAGENVERZEICHNIS
1.
Bilanz zum 31. Dezember 2017
2.
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017
3.
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2017
4.
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017
5.
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
6.
Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
7.
Ergänzende Aufgliederungen und Erläuterungen zum Jahresabschluss
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
Wir weisen daraufhin, dass bei Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben
aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
A.
PRÜFUNGSAUFTRAG
In der Betriebsausschusssitzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
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Aachen
(nachfolgend "Gebäudemanagement" oder "Einrichtung")
vom 29. November 2016 wurden wir zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 gewählt. Daraufhin erteilte uns die Betriebsleitung
des Gebäudemanagements der Stadt Aachen mit Vertrag vom 18. Mai 2018 den Auftrag,
den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 unter Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 zu prüfen.
Der Prüfungsauftrag wurde mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NordrheinWestfalen (GPA NRW) gemäß § 106 Abs. 2 Satz 5 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) vom 15. Dezember 2016 abgeschlossen. Die Prüfungshinweise der GPA NRW
haben wir beachtet.
Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung ohne eigene Rechtspersönlichkeit gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW i. V. m. mit § 1 Abs. 2 der Betriebssatzung nach den Vorschriften der GO NRW und in entsprechender Anwendung der
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) wie ein Eigenbetrieb geführt. Die Einrichtung ist gemäß § 114 Abs. 1 GO NRW verpflichtet, gemäß
§ 21 EigVO NRW einen Jahresabschluss sowie gemäß § 25 EigVO NRW einen Lagebericht
aufzustellen. Dabei finden die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften sinngemäß Anwendung soweit sich aus der EigVO NRW nicht anderes ergibt.
Der Jahresababschluss und der Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen unterliegt gemäß § 19 Abs. 1 der Betriebssatzung,
§ 106 Abs. 1 und 3 der GO NRW sowie in Verbindung mit der Landesverordnung über die
Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen einer jährlichen Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die
Buchführung einzubeziehen.
Der Prüfungsauftrag erstreckt sich gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW außerdem auf die Prüfung
der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß
§ 53 Abs. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Wir verweisen hierzu auf unsere Berichterstattung in Abschnitt F. und in der Anlage 6.
Auftragsgemäß haben wir ferner den Prüfungsbericht um einen besonderen Erläuterungsteil
erweitert, der diesem Bericht als Anlage 7 beigefügt ist.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Unsere Berichterstattung erfolgt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Erstellung von
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V., Düsseldorf (IDW PS 450 n. F.).
Dem Auftrag liegen die als Anlage beigefügten "Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2017" zugrunde, deren
Geltung auch im Verhältnis zu Dritten vereinbart ist. Unsere Haftung richtet sich nach Nr. 9
der Allgemeinen Auftragsbedingungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9
der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
Dieser Prüfungsbericht richtet sich an das Gebäudemanagement der Stadt Aachen.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
B.
GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
1.
Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Geschäftsverlauf und Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Bei der Lagebeurteilung der Betriebsführung sind aus unserer Sicht folgende Kernaussagen
hervorzuheben:
Gemäß § 2 der Betriebssatzung ist Gegenstand und Zweck der Einrichtung die zentrale
Bewirtschaftung von bebauten städtischen Liegenschaften. Der Betriebszweck umfasst
weiterhin Neu-, Um- und Erweiterungsbau, Instandhaltung, An- und Vermietung, Sicherstellung der infrastrukturellen Dienste und alle sonstigen den Betriebszweck fördernden
Geschäfte.
Die Einrichtung ist wie ein Facility Management Unternehmen in die fünf Fachabteilungen
Kaufmännisches, Infrastrukturelles, Hochbautechnisches, Technisches Gebäudemanagement Instandhaltung und Technisches Gebäudemanagement Projekte und Energie gegliedert.
Zur Haushaltskonsolidierung und zur Vereinbarung gemeinsamer qualitativer Ziele wurde
bei Betriebsgründung eine vom Rat beschlossene Rahmenvereinbarung zwischen dem
Oberbürgermeister und der Einrichtung abgeschlossen.
Die Haushaltssituation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin angespannt,
so auch die Situation der Stadt Aachen. Dies wirkt sich seit 2008 unmittelbar auch auf die
Leistungsbeziehungen und Vergütungen zwischen Träger und Einrichtung aus.
Das Zinsniveau befindet sich weiterhin auf einem Tiefstand und findet Berücksichtigung
bei den städtischen Gesellschafterdarlehen. Die Preisentwicklung ist für den Berichtszeitraum 2017 im Bereich der Betriebskosten moderat, im Bereich der Bauleistungen im Vergleich zu Vorjahren allerdings außergewöhnlich stark ansteigend.
Auch die Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften und Auflagen und somit die zu beachtende Regelungsdichte bei der Bewirtschaftung von Immobilien nimmt kontinuierlich zu.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung war auch in 2017 stabil.
Auch in 2017 konnte eine Ergebnisverbesserung erreicht werden: So wurde der planmäßige Verlust aus nicht erstatteten Abschreibungen im Ergebnis um TEUR 147 unterschritten. Der vom Rat der Stadt beschlossene Personalabbau im Bereich der Eigenreinigungskräfte wurde in 2017 sozialverträglich fortgeführt. Der Investitionsbereich konnte in 2017
ohne nennenswerte Probleme im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Mittel umgesetzt werden. Budgetüberschreitungen bei einzelnen Maßnahmen konnten innerhalb des
Wirtschaftsplans aufgefangen werden.
Die betrieblichen Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, ebenso der betriebliche Aufwand. Der steigende Aufwand ergibt sich insbesondere durch die Zunahme von
Dienstleistungen für die Stadt, Flächenzuwachs, Nutzungsintensivierungen und Preissteigerungen. Der Jahresverlust beträgt TEUR 11.109. Erwartet laut angepasstem Erfolgsplan war ein Jahresverlust aus nicht erstatteten Abschreibungen in Höhe von
TEUR 11.256, so dass eine Verlustreduzierung von TEUR 147 erreicht werden konnte.
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Ursächlich hierfür waren insbesondere Unterschreitungen der Planansätze bei diversen
Aufwandspositionen und höhere Erträge.
Das Vermögen der Einrichtung ist fast gänzlich im Anlagevermögen gebunden. Das Verhältnis von Anlagevermögen zum Gesamtvermögen wird als Anlageintensität bezeichnet.
Zum 31. Dezember 2017 beträgt die Anlageintensität 95,0 %. Je höher die Anlageintensität ist, desto höher sind tendenziell die fixen Kosten in Form von Abschreibungen und
umso länger hält die Kapitalbindung an.
Die wichtigsten Größen auf der Passivseite der Bilanz sind das Eigenkapital bzw. die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in % zur Bilanzsumme). Beim Eigenkapital ergeben sich
Veränderungen vor allem durch den Jahresverlust 2017 in Höhe von EUR 11,1 Mio. Die
Eigenkapitalquote sinkt von 26,5 % auf nunmehr 25,1 %. Die Eigenmittelquote aus Eigenkapital einschließlich Sonderposten aus Investitionszuschüssen sinkt von 43,4 % auf nunmehr 42,9 %.
Die Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit
reichten im Berichtsjahr aus, den Mittelababfluss aus der Investitionstätigkeit zu decken.
Die genutzten finanziellen Leistungsindikatoren weisen hinsichtlich der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Vergleich zu den im Vorjahr gemachten Prognosen eine adäquate
Entwicklung auf.
Die Rahmenbedingungen haben sich seit Gründung der Einrichtung in 2004 wesentlich
verändert. So hat sich das durch die Einrichtung umzusetzende Volumen sowohl im Bereich des Neu-, Um- und Erweiterungsbaus als auch im Bereich der Instandhaltung erheblich vergrößert und bleibt auch in der mittelfristigen Haushaltsplanung auf hohem Niveau.
Gegenwärtig sind keine innerbetrieblichen Risiken erkennbar, die den Fortbestand der
Einrichtung gefährden könnten. Die identifizierten Risiken werden gezielt beobachtet und
gesteuert. Sie haben mit Ausnahme der nicht erstatteten Abschreibung keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die bestehenden Chancen werden konsequent genutzt. Die hohen Erwartungen, die von
Vorstand, Nutzern, Politik und Bürgern an die Einrichtung gestellt werden, werden mehr
denn je von der Rechts- und Betriebsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung mit
Personal- und Organisationshoheit und eigenem Dienststellenpersonalrat sicher gestellt.
Diese ermöglicht am besten ein schnelles und effizientes Handeln und eine flexible Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation zur Erfüllung der hohen Anforderungen und
Erwartungen.
Voraussichtliche Entwicklung
Die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung im Lagebericht basiert auf Annahmen, bei
denen Beurteilungsspielräume vorhanden sind. Wir halten diese Darstellung für plausibel. In
diesem Zusammenhang ist insbesondere auf folgende Aspekte hinzuweisen:
Explizit wird auf die langfristig entwicklungsbeeinträchtigende Aufzehrung des Eigenkapitals infolge abschreibungsbedingter Jahresverluste hingewiesen. Durch die NichtErstattung der Abschreibungen ist das Eigenkapital kontinuierlich geschmolzen, die Bil-
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Aachen
dung von angemessenen Rücklagen und Erzielung einer marktüblichen Verzinsung des
Eigenkapitals gemäß § 10 Abs. 3 und § 5 EigVO NRW ist nicht mehr möglich.
Langfristig kann diese Entwicklung die angemessene Kapitalausstattung des Betriebes
gefährden. Zudem erhöhen sich durch die unterlassene Tilgung der Trägerdarlehen die
Zinsaufwendungen bei gleichzeitiger Neuaufnahme von Darlehen. Diese werden jedoch
als Kostenbestandteile dem Eigenbetrieb vollständig erstattet.
Die Begrenzung des Risikos wurde durch Beschluss des Finanzausschusses eingeleitet
wonach die Eigenkapitalausstattung der Gebäudemanagement nicht unter einen Mindestwert (15 % der Bilanzsumme) sinken soll.
Demnach konstatiert die Betriebsleitung, dass gegenwärtig keine Risiken erkennbar sind,
die den Fortbestand der Einrichtung gefährden können. Sie haben mit Ausnahme der
nicht erstatteten Abschreibungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
Für das Wirtschaftsjahr 2018 wird ein Jahresfehlbetrag von TEUR 11.500 erwartet, der
dem Wirtschaftsplanansatz für dieses Jahr entspricht.
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen entspricht
der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Einrichtung und stellt die zukünftige Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend dar.
2.
Entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen
Der Rat der Stadt Aachen hat im Zusammenhang mit der Umstellung des städtischen Haushalts auf die Vorschriften des Neuen Kommunalen Finanzmanagements NordrheinWestfalen am 03. Januar 2008 beschlossen, für die Gebäudenutzung dem Gebäudemanagement der Stadt Aachen nicht mehr den vollen Gebäudeaufwand zu erstatten.
Der Saldo aus Abschreibungen auf Sachanlagen (TEUR 19.134) und Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschüssen (TEUR 4.051) in Höhe von
TEUR 15.083 wurde im Wirtschaftsjahr 2017 nicht vollständig, sondern lediglich mit einem
Betrag von TEUR 3.000 vergütet. Der nicht vergütete Anteil von TEUR 12.083 hat maßgeblich zu dem Jahresfehlbetrag 2017 von TEUR 11.109 beigetragen.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
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C.
GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
Gegenstand der Prüfung
Im Rahmen des uns erteilten Auftrags haben wir gemäß § 317 HGB und § 106 GO NRW die
Buchführung, den Jahresabschluss und den Lagebericht auf die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften geprüft.
Die Prüfung der Einhaltung anderer Vorschriften gehört nur insoweit zu den Aufgaben der
Abschlussprüfung, als sich aus ihnen üblicherweise Rückwirkungen auf den Jahresabschluss
oder den Lagebericht ergeben.
Der Prüfungsauftrag wurde um die Prüfung nach § 53 HGrG erweitert.
Über die vorgenannte Prüfung wird in Abschnitt F. gesondert berichtet.
Wir weisen darauf hin, dass die Betriebsleitung für die Rechnungslegung, die dazu eingerichteten Kontrollen und die uns gegenüber gemachten Angaben die Verantwortung tragen.
Unsere Prüfung erstreckt sich gemäß § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand
der geprüften eigenbetriebsähnlichen Einrichtung oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit
der Betriebsleitung zugesichert werden kann.
Wir haben die Prüfung mit Unterbrechungen in der Zeit vom 23. Juli 2018 bis zum 30. August
2018 durchgeführt.
Alle von uns erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise sind uns von der Betriebsleitung und den zur Auskunft benannten Mitarbeitern erteilt worden. Die Betriebsleitung hat
uns die Vollständigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht schriftlich bestätigt.
Art und Umfang der Prüfung
Unsere Prüfung haben wir entsprechend den Vorschriften der §§ 317 ff. HGB und § 106 GO
NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen und haben uns dabei von
nachfolgend beschriebenen Zielsetzungen leiten lassen:
Die Zielsetzung unserer Abschlussprüfung besteht darin, hinreichende Sicherheit darüber zu
erlangen, dass der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten und
unbeabsichtigten – falschen Angaben ist. Hinreichende Sicherheit stellt ein hohes Maß an Sicherheit dar, ist aber keine Garantie, dass eine wesentliche falsche Angabe stets aufgedeckt
wird. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden
als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln
oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
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betrügerisches Zusammenwirken und Fälschungen bzw. das Außerkraftsetzen von internen
Kontrollen beinhalten können.
Auf Grundlage der Prüfungsnachweise ziehen wir zudem Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen und Gegebenheiten besteht, die
bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung
der Betriebstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss oder Lagebericht aufmerksam zu machen, oder, falls
diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren.
Als Teil unserer Abschlussprüfung üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Im Rahmen unserer
Prüfung beurteilen wir die Angemessenheit der von der Betriebsleitung angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben. Unsere Prüfung umfasst weiterhin die Würdigung der
Gesamtdarstellung, des Aufbaus und des Inhalts des Jahresabschlusses einschließlich der
Angaben, sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.
Unter Beachtung dieser Grundsätze haben wir folgendes Prüfungsvorgehen entwickelt:
Der Prüfungsplanung lagen unser Verständnis vom Geschäftsumfeld sowie unsere Einschätzung der Prozessabläufe und implementierten Kontrollen sowie der daraus abgeleiteten Risiken wesentlicher falscher Angaben im Jahresabschluss zugrunde. Als Reaktion auf diese Risiken haben wir Prüfungshandlungen durchgeführt und ausreichende und angemessene Prüfungsnachweise eingeholt.
Auf Basis unserer Risikoeinschätzung und unserer Kenntnis der Geschäftsprozesse haben
wir zunächst kontrollbasierte Prüfungshandlungen vorgenommen. In Abhängigkeit von unserer Beurteilung der Wirksamkeit ausgewählter rechnungslegungsbezogenen Kontrollmaßnahmen haben wir analytische Prüfungen von Jahresabschlussposten sowie in Stichproben
Einzelfallprüfungen zur Beurteilung von Einzelsachverhalten durchgeführt. Unsere Beurteilung der Wirksamkeit ausgewählter rechnungslegungsbezogener Kontrollmaßnahmen stellt
kein Gesamturteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Einrichtung als Ganzes
dar.
Unsere Prüfungsstrategie hat zu folgenden Prüfungsschwerpunkten geführt:
Bilanzierung und Bewertung des Anlagevermögens,
Abgrenzung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger,
Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen,
Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen aus der Objektbewirtschaftung,
Vollständigkeit der Angaben im Anhang und Lagebericht.
An der Inventur der Vorräte haben wir wegen der geringen wirtschaftlichen Bedeutung der
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Vorräte (0,01 % der Bilanzsumme) nicht teilgenommen.
Durch die Einholung von Saldenbestätigungen überzeugten wir uns von der zutreffenden Bilanzierung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und gegenüber dem Einrichtungsträger.
Im Hinblick auf die Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitigkeiten haben
wir Auskünfte über Rechtsangelegenheiten vom Fachbereich Recht und Versicherungen der
Stadt Aachen zum 31. Dezember 2017 eingeholt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Nachweise bei Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 des Gebäudemanagements der Stadt Aachen ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Unsere Prüfung des Lageberichts ist in die Prüfung des Jahresabschlusses integriert. Auf
Grundlage unseres Verständnisses der von der Betriebsleitung als notwendig erachteten
Vorkehrungen und Maßnahmen haben wir angemessene Prüfungshandlungen geplant, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Vorkehrungen und
Maßnahmen abzugeben.
Wir haben Prüfungshandlungen zu den von der Betriebsleitung dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durchgeführt. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und deren Vertretbarkeit sowie die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben beurteilt. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben und den zugrunde liegenden Annahmen haben wir
damit nicht abgegeben, da ein erhebliches unvermeidbares Risiko besteht, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Unser Prüfungsurteil
betrifft den Lagebericht als Ganzes und stellt kein eigenständiges Prüfungsurteil zu einzelnen
Angaben im Lagebericht dar.
Die auf dieser Grundlage durchgeführte Beurteilung hat zu dem Ergebnis geführt, dass der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Einrichtung vermittelt und in allen
wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss steht. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
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D.
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
1.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Unsere Prüfung ergab die formale und materielle Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung. Informationen aus weiteren geprüften Unterlagen sind ordnungsgemäß in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet worden.
Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von der Einrichtung getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten
rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Das von der Einrichtung eingerichtete rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
(IKS) sieht dem Geschäftszweck und -umfang entsprechende, angemessene Regelungen
zur Organisation und Kontrolle der Arbeitsabläufe vor. Die Verfahrensabläufe in der Buchführung haben im Berichtszeitraum keine nennenswerten organisatorischen Veränderungen erfahren.
Jahresabschluss
Der Vorjahresabschluss wurde vom Rat der Stadt Aachen am 13. Dezember 2017 festgestellt und am 17. März 2018 veröffentlicht. Der abschließende Prüfvermerk der GPA NRW
datiert vom 07. März 2018.
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften, den
rechtsformspezifischen und landesrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden.
Der uns vorgelegte Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß
aus dem Vorjahresabschluss übernommen.
Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Bewertung und Ausweis sind beachtet worden.
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang.
In dem von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Der Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben.
Der Jahresabschluss entspricht damit nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den Bestimmungen der EigVO NRW. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
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Lagebericht
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend
dar. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften sind vollständig und zutreffend.
2.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderungen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend im Anhang dargestellt und werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet. Folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie die Nutzung von Ermessensspielräumen haben Einfluss auf die
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage:
Die Finanzierung der Investitionen der Einrichtung erfolgt, soweit sie nicht über Investitionszuschüsse Dritter abgedeckt sind, durch jährliche Gesellschafterdarlehen des Einrichtungsträgers. Diese werden im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses ermittelt
und zum Bilanzstichtag als Forderungen gegen den Einrichtungsträger aktiviert. Im Berichtsjahr wurde eine Gesellschafterdarlehen über TEUR 20.029 zu einem Zinssatz von
2,78 % aufgenommen. Der entsprechende Darlehensvertrag datiert vom 12. Juli 2018.
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie für Beihilfen werden unverändert nicht beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen gebildet. Die Stadt Aachen
hat sich gemäß Protokoll der Sitzung vom 21. März 2005 dazu verpflichtet, die Pensionsansprüche und die Beihilfeverpflichtungen für die der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
zugeordneten Beamten zu übernehmen. Die entsprechenden Rückstellungszuführungen
werden über jährliche Umlagen dem Gebäudemanagemt der Stadt Aachen belastet.
Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen enthalten nicht die vom Arbeitgeber zu
tragenden Aufstocksbeträge, da diese vom Einrichtungsträger Stadt Aachen übernommen
werden.
Für gebäudetechnische Umrüstungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen werden
Rückstellungen von TEUR 1.406 (Vorjahr: TEUR 500) bilanziert. Bei der Bemessung des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages zum 31. Dezember 2017 wurden erwartete Erstattungen des Einrichtungsträgers mit TEUR 1.175 in Abzug gebracht.
Seite 12
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
E.
ANALYSE DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wir die Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten geordnet,
wobei sich die Darstellung auf eine kurze Entwicklungsanalyse beschränkt.
Die Anlage 7 enthält über den Anhang (Anlage 3) hinaus auftragsgemäß weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen der wesentlichen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung.
Vermögenslage (Bilanz)
In der folgenden Bilanzübersicht sind die Posten zum 31. Dezember 2017 nach wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst und den entsprechenden Bilanzposten zum 31. Dezember 2016 gegenübergestellt (vgl. Anlage 1).
Zur Darstellung der Vermögensstruktur werden die Bilanzposten der Aktivseite dem langfristig (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet.
Zur Darstellung der Kapitalstruktur werden die Bilanzposten der Passivseite dem Eigen- bzw.
Fremdkapital zugeordnet, wobei innerhalb des Fremdkapitals eine Zuordnung nach langfristiger (Fälligkeit größer als ein Jahr) bzw. kurzfristiger Verfügbarkeit erfolgt.
Die bisher unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen
vom Einrichtungsträger (TEUR 10.631; Vorjahr: TEUR 10.241) werden zum Bilanzstichtag
erstmalig unter den Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger ausgewiesen. In
der folgenden Darstellung zur Kapitalstruktur wurde der Vorjahresausweis, abweichend zur
Bilanz, entsprechend angepasst.
Die Vermögens- und Kapitalstruktur sowie deren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus den folgenden Zusammenstellungen der Bilanzzahlen für die beiden Abschlussstichtage 31. Dezember 2017 und 2016:
Seite 13
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Vermögensstruktur
2017
TEUR
%
2016
TEUR
%
+/TEUR
Sachanlagen
610.380
95,0
606.291
93,1
4.089
Langfristig gebundenes Vermögen
610.380
95,0
606.291
93,1
4.089
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Forderungen gegen den Einrichtungsträger
Sonstige Vermögensgegenstände
Rechnungsabgrenzungsposten
46
330
32
31.532
181
9
0,0
0,1
0,0
4,9
0,0
0,0
48
180
55
44.732
195
4
0,0
0,0
0,0
6,9
0,0
0,0
-2
150
-23
-13.200
-14
5
Kurzfristig gebundenes Vermögen
32.130
5,0
45.214
6,9
-13.084
642.510 100,0
651.505 100,0
-8.995
2017
TEUR
%
2016
TEUR
%
Stammkapital
Kapitalrücklage
Verlustvortrag
Jahresfehlbetrag
1.000
216.862
-45.730
-11.109
0,2
33,7
-7,1
-1,7
1.000
229.109
-47.270
-10.318
0,2
35,2
-7,3
-1,6
0
-12.247
1.540
-791
Bilanzielles Eigenkapital
Sonderposten aus Investitionszuschüssen
161.023
114.782
25,1
17,8
172.521
110.318
26,5
16,9
-11.498
4.464
Wirtschaftliches Eigenkapital
275.805
42,9
282.839
43,4
-7.034
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger
Sonstige Verbindlichkeiten
Passiver Rechungsabgrenzungsposten
375
335.439
5.439
1.412
0,1
52,2
0,8
0,2
342
321.651
6.124
1.550
0,1
49,4
0,9
0,2
33
13.788
-685
-138
Langfristiges Fremdkapital
342.665
53,3
329.667
50,6
12.998
Kapitalstruktur
+/TEUR
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger
Übrige Verbindlichkeiten
6.427
2.789
1,0
0,5
5.137
3.691
0,8
0,6
1.290
-902
740
13.421
663
0,1
2,1
0,1
1.364
27.899
908
0,2
4,3
0,1
-624
-14.478
-245
Kurzfristiges Fremdkapital
24.040
3,8
38.999
6,0
-14.959
651.505 100,0
-8.995
642.510 100,0
Seite 14
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 8.995 verringert. Während auf
der Aktivseite das langfristig gebundene Vermögen um TEUR 4.089 zunahm, stieg auf der
Passivseite die Summe aus wirtschaftlichem Eigenkapital und langfristigem Fremdkapital um
TEUR 5.964. Die Finanzierungsverhältnisse haben sich dadurch gegenüber dem Vorjahr weiter verbessert. Das langfristig gebundene Vermögen ist zum Bilanzstichtag unverändert vollständig durch langfristig verfügbare Eigen- und Fremdmittel finanziert.
Die Bilanzstruktur auf der Aktivseite ist unverändert durch das Sachanlagevermögen geprägt,
welches sich auf 95,0 % (Vorjahr: 93,1 %) der Bilanzsumme beläuft. Auf der Passivseite dominiert mit 53,3 % (Vorjahr: 50,6 %) der Bilanzsumme das langfristige Fremdkapital.
Der Anstieg der Sachanlagen setzt sich aus Anlagenzugängen von TEUR 24.909 zusammen, denen Abschreibungen von TEUR 19.134 und Anlagenabgänge zu Restbuchwerten
von TEUR 1.686 gegenüberstehen.
Die Anlagenzugänge entfallen überwiegend auf Investitionen in Grundstücke (TEUR 2.237)
und in Gebäude und Aufbauten (TEUR 14.283). Daneben wurden insgesamt TEUR 8.286 in
Sachanlagen investiert, die sich zum Bilanzstichtag noch im Bau befanden. Die größten Anlagenzugänge im Wirtschaftsjahr 2017 betrafen die Umbaumaßnahme an der Hauptwache auf
der Stolberger Straße 155 mit einem Investitionszuvolumen von TEUR 7.233, den Erwerb
des Bürogebäudes Liebigstraße 50 (TEUR 1.477) sowie den Ankauf der Bunker Goffartstraße 39 (TEUR 747) und Junkerstraße 36 (TEUR 296).
Die Investitionen konnten im Wirtschaftsjahr 2017 vollständig aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (TEUR 24.656) und aus der Finanzierungstätigkeit (TEUR 19.727)
finanziert werden.
Die Anlagenabgänge betreffen Rückübertragungen von Grundstücken (TEUR 1.039) und
Gebäuden (TEUR 647) zu Restbuchwerten an die Stadt Aachen.
Der Rückgang der Forderungen gegenüber dem Einrichtungsträger um TEUR 13.200 resultiert bei einem Guthaben auf dem laufenden Verrechnungskonto mit der Stadt Aachen zum
Bilanzstichtag von TEUR 6.805 (Vorjahr: Verbindlichkeitensaldo von TEUR 14.355) im Wesentlichen auf um TEUR 18.383 geringere Forderungen gegen den Fachbereich Finanzsteuerung. Der Rückgang der Forderungen gegenüber dem Fachbereich Finanzsteuerung ist
hauptsächlich auf geringere Forderungen aus den jährlich gewährten Gesellschafterdarlehen
zurückzuführen.
Das bilanzielle Eigenkapital verminderte sich um den Jahresfehlbetrag des Wirtschaftsjahres
2017 (TEUR 11.109) und durch die zu Lasten der Kapitalrücklage erfassten Flächenkorrekturen von Grundstücken (TEUR 389) in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung
um insgesamt TEUR 11.498.
Seite 15
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Das bilanzielle Eigenkapital und die Eigenkapitalquote haben sich, bei divergierenden Bilanzsummen, wie folgt entwickelt:
Eigenkapital
TEUR
2012
2013
2014
2015
2016
2017
218.083
207.057
195.456
183.207
172.521
161.023
Eigenkapitalquote
%
35,8
34,4
31,9
28,8
26,5
25,1
Der Anstieg des Sonderpostens aus Investitionszuschüssen resultiert aus Zugängen von
TEUR 8.515, denen Auflösungen von TEUR 4.051 gegenüberstehen.
Das wirtschaftliche Eigenkapital, bestehend aus dem bilanziellen Eigenkapital zuzüglich der
Sonderposten aus Investitionszuschüssen, verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um
TEUR 7.034. Sein Anteil an der Bilanzsumme beträgt 42,9 % (Vorjahr: 43,4 %).
Das langfristige Fremdkapital erhöhte sich hauptsächlich aufgrund gestiegener langfristiger
Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger (TEUR +13.788) um insgesamt
TEUR 12.998. Der Anstieg der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger ist, unter Berücksichtigung von planmäßigen und außerplanmäßigen Tilgungen der in
Vorjahren gewährten Gesellschafterdarlehen, hauptsächlich durch die Aufnahme des Gesellschafterdarlehens 2017 (TEUR 20.029) begründet.
Der Rückgang des kurfristigen Fremdkapitals um TEUR 14.959 ist im Wesentlichen auf geringere kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger (TEUR -14.478) zurückzuführen. Während zum Vorjahresbilanzstichtag das laufende Verrechnungskonto (Sonderkasse) mit der Stadt Aachen einen Verbindlichkeitensaldo von TEUR 14.355 aufwies, besteht zum 31. Dezember 2017 ein Guthaben von TEUR 6.805, welches unter den Forderungen gegen den Einrichtungsträger ausgewiesen ist.
Die Verschuldungsquote, das heißt die Summe von lang- und kurzfristigen Fremdkapital an
der Bilanzsumme, erhöhte sich von 56,6 % im Vorjahr auf 57,1 % zum 31. Dezember 2017.
Finanzlage (Kapitalflussrechnung)
Zur Beurteilung der Finanzlage wurde von uns die nachstehende Kapitalflussrechnung auf
der Grundlage des Finanzmittelfonds (= kurzfristig verfügbare flüssige Mittel) gemäß DRS 21
zur Kapitalflussrechnung mit entsprechendem Vorjahresausweis erstellt:
Seite 16
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
TEUR
Periodenergebnis
Abschreibungen auf Gegenstände des
Anlagevermögens
+
Zunahme der Rückstellungen
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge
+ / - Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer
Aktiva (die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind)
- / + Abnahme /Zunahme der Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie anderer
Passiva (die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind)
+
Zinsaufwendungen/Zinserträge
=
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit
2017
TEUR
2016
TEUR
-11.109
-10.318
19.134
1.316
-4.051
18.618
370
-3.683
15.566
-3.076
-6.827
10.627
2.971
9.822
14.704
+
+
=
-
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen
des Sachanlagevermögens
Auszahlungen für Investitionen in das
Sachanlagevermögen
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit
=
Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an
Gesellschafter
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und
der Aufnahme von (Finanz-)Krediten
Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und
(Finanz-) Krediten
Einzahlungen aus erhaltenen
Zuschüssen/Zuwendungen
Gezahlte Zinsen
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit
+
=
Zahlungswirksame Veränderung des
Finanzmittelfonds
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
+
+
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am
Ende der Periode
Laufendes Verrechnungskonto bei der Stadt Aachen
(Sonderkasse)
24.656
1.686
0
-24.909
-23.223
-33.457
-33.457
-389
-368
24.349
25.155
-2.129
-2.073
8.515
-10.619
7.511
-9.818
20.407
19.727
21.160
6.805
1.654
-16.009
-14.355
6.805
6.805
-14.355
-14.355
-14.355
Seite 17
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung)
Die aus der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) abgeleitete Gegenüberstellung der Erfolgsrechnungen der beiden Wirtschaftsjahre 2017 und 2016 zeigt folgendes Bild der Ertragslage und ihrer Veränderungen:
2017
TEUR
%
2016
TEUR
%
+/TEUR
%
Umsatzerlöse
Andere aktivierte Eigenleistungen
71.925
995
98,6
1,4
68.320
1.238
98,2
1,8
3.605
-243
Betriebsertrag
Aufwendungen für
Objektbewirtschaftung
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
72.920
100,0
69.558
100,0
3.362
44.354
11.660
19.134
2.625
1
60,8
16,0
26,2
3,6
0,0
42.470
11.280
18.618
2.470
1
61,1
16,2
26,8
3,6
0,0
1.884
380
516
155
0
Betriebsaufwand
Sonstige betriebliche Erträge
77.774
4.960
106,6
6,8
74.839
4.898
107,7
7,0
2.935
62
Betriebsergebnis
Zinsergebnis
Neutrales Ergebnis
106
-10.626
-589
0,2
14,6
0,8
-383
-9.822
-113
0,7
14,1
0,2
1,3
489 >100,0
-804
-8,2
-476 <-100,0
Jahresergebnis
-11.109
15,2
-10.318
15,0
-791
5,3
-19,6
4,8
4,4
3,4
2,8
6,3
0,0
3,9
-7,7
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
2017
EUR
Budgetansatz des Einrichtungsträgers für gebäudebezogene Aufwendungen
Mieterlöse Stadt Aachen und eigenbetriebsähnliche
Einrichtungen Stadt Aachen
Dienstleistungen für die StädteRegion Aachen
Miet- und Pachterlöse fremde Dritte
Konsumtive Schul- und Bildungspauschale
Auflösung erhaltene Anzahlungen für Unterhaltungsmaßnahmen
Parkraumbewirtschaftung
Übrige
2016
EUR
40.366
37.543
15.309
5.089
3.627
3.425
14.782
4.335
3.578
4.262
2.305
46
1.758
71.925
2.319
52
1.449
68.320
Der Anstieg der Umsätzerlöse um TEUR 3.605 bzw. 5,3 % resultiert im Wesentlichen aus
dem höheren Budgetansatz des Einrichtungsträgers für gebäudebezogene Aufwendungen
Seite 18
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
(TEUR +2.823), den gestiegenen Mieterlösen Stadt Aachen und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen der Stadt Aachen (TEUR +527) und der Zunahme der Erlöse aus Dienstleistungen für die StädteRegion Aachen (TEUR +754). Die Zunahme der Erlöse aus Dienstleistungen für die StädteRegion Aachen resultiert aus den gestiegenen weiterberechneten Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Liegenschaften der StädteRegion Aachen.
Der Rückgang der anderen aktivierten Eigenleistungen ist auf die gegenüber dem Vorjahr
geringere Investitionstätigkeit zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich insbesondere infolge gestiegener Erträge
aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionszuschüssen (TEUR 4.051; Vorjahr:
TEUR 3.640).
Die Aufwendungen für Objektbewirtschaftung betreffen:
2017
EUR
Umlagefähige Betriebskosten
Instandhaltung
Anmietungen
Dienstleistungen für die StädteRegion Aachen
Übrige
22.760
9.716
8.092
3.654
132
44.354
2016
EUR
22.406
9.260
7.762
2.911
131
42.470
Die Aufwendungen für Objektbewirtschaftung lagen im Berichtsjahr um TEUR 1.884 bzw.
4,4 % über den entsprechenden Aufwendungen des Vorjahres. Insbesondere die an die
StädteRegion Aachen weiterberechneten Aufwendungen für die Bewirtschaftung deren Liegenschaften verzeichneten im Berichtsjahr einen deutlichen Anstieg (TEUR +743 bzw.
25,5 %).
Der Anstieg der Personalaufwendungen ist hauptsächlich durch die im Berichtsjahr erfolgte
Tariferhöhung begründet.
Die Abschreibungen erhöhten sich im Wesentlichen aufgrund der ganzjährigen Auswirkung
der vergleichsweise hohen Investitionen im Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entfallen auf:
2017
EUR
Verwaltungskostenbeitrag Stadt Aachen
IT-Aufwendungen
Zuführung zur Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten
Aus- und Fortbildungskosten
Übrige
1.499
461
238
215
212
2.625
2016
EUR
975
580
596
68
251
2.470
Seite 19
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen auf den höheren
Verwaltungskostenbeitrag der Stadt Aachen zurückzuführen.
Der Betriebsertrag erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.643, während sich der
Betriebsaufwand um TEUR 2.935 erhöhte. Das Betriebsergebnis verbesserte sich dadurch
um TEUR 708 und betrug im Wirtschaftsjahr 2017 TEUR -688 nach TEUR -1.396 im Vorjahr.
Das Zinsergebnis fiel im Berichtsjahr aufgrund des höheren Bestandes an Darlehen des Einrichtungsträger um TEUR 804 schlechter aus als im Vorjahr.
Das periodenfremde Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
2017
TEUR
Periodenfremde Erträge
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus dem Abgang von Vermögenständen des
Anlagevermögens
Übrige periodenfremde
Periodenfremde Aufwendungen
Zuführungen zu Einzel- und
Pauschalwertberichtungen zu Forderungen
Abschreibungen auf Forderungen
Übrige periodemfremde
2016
TEUR
230
680
0
564
794
4
329
1.013
19
0
570
589
205
1
5
107
113
900
Die übrigen periodenfremden Erträge und Aufwendungen resultieren überwiegend aus Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr.
Nach Berücksichtigung des Zinsergebnisses und des neutralen Ergebnisses schließt das
Wirtschaftsjahr mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 11.109 nach einem Jahresfehlbetrag
im Vorjahr von TEUR 10.318.
Der angepaßte Wirtschaftsplan für 2017 weist im Erfolgsplan ein geplantes Ergebnis von
TEUR 11.256 aus, dass um TEUR 147 übertroffen werden konnte.
Seite 20
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
F.
FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGS
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und
2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshöfen veröffentlichten
IDW PS 720 "Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG" beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der
erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften, den Bestimmungen der Betriebssatzung und dem Geschäftsverteilungsplan für
die Betriebsleitung geführt worden sind.
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage 6 dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben,
die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung
von Bedeutung sind.
Seite 21
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
G.
WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum
31. Dezember 2017 (Anlagen 1 bis 3) und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 (Anlage 4) des Gebäudemanagements der Stadt Aachen, Aachen, unter dem Datum vom
30. August 2018 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird:
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An das Gebäudemanagement der Stadt Aachen:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen,
für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der
Verantwortung der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Unsere Aufgabe
ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch
den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen
über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lageberichtt überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Seite 22
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die
Chancen und Risiken der zukünfigen Entwicklung zu treffend dar"
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n. F.).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und / oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung
abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor
unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf
unsere Prüfung hingewiesen wird.
Essen, 30. August 2018
BRV AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Weichert
Kampmann
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüferin
Seite 23
Anlage 1
Gebäudemanagement der Stadt Aachen, Aachen
Bilanz zum 31. Dezember 2017
AKTIVA
PASSIVA
31.12.2017
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
31.12.2016
EUR
595.357.592,41
3.850.200,27
11.171.756,42
610.379.549,10
610.379.549,10
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
3. Forderungen gegen den Einrichtungsträger
4. Sonstige Vermögensgegenstände
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
46.524,00
579.603.317,46
4.156.937,82
22.531.216,24
606.291.471,52
606.291.471,52
46.524,00
48.150,00
48.150,00
32.075.269,81
32.121.793,81
8.869,50
642.510.212,41
180.349,13
55.287,01
44.731.278,72
194.532,73
45.161.447,59
45.209.597,59
4.200,00
651.505.269,11
330.050,27
32.415,97
31.531.741,37
181.062,20
31.12.2017
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital
II. Kapitalrücklage
III. Verlustvortrag
IV. Jahresfehlbetrag
B. SONDERPOSTEN AUS INVESTITIONSZUSCHÜSSEN
C. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
2. Verbindlichkeiten gegenüber Einrichtungsträger
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
5. Sonstige Verbindlichkeiten
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
31.12.2016
EUR
1.000.000,00
216.861.958,41
-45.729.895,23
-11.108.721,90
161.023.341,28
1.000.000,00
229.109.107,11
-47.270.025,26
-10.317.715,13
172.521.366,72
114.782.011,79
110.317.827,01
6.801.456,51
5.478.816,39
5.478.816,39
6.801.456,51
2.788.581,61
348.859.929,42
740.409,78
3.691.139,34
339.308.538,85
1.364.393,19
8.558,80
6.094.042,44
358.491.522,05
1.411.880,78
269,32
17.273.127,25
361.637.467,95
1.549.791,04
642.510.212,41
651.505.269,11
Anlage 2
Gebäudemanagement der Stadt Aachen, Aachen
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017
2017
EUR
1.
2.
3.
4.
5.
Umsatzerlöse
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Aufwendungen für Objektbewirtschaftung
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung:
EUR 915.865,70 (Vorjahr:
EUR 909.861,18)
6. Abschreibungen auf Sachanlagen
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
- davon an den Einrichtungsträger:
EUR 10.369.519,18 (Vorjahr:
EUR 9.517.016,74)
- davon Aufwendungen aus der
Aufzinsung:EUR 7.069,13 (Vorjahr:
EUR 5.049,25)
9. Ergebnis nach Steuern
10. Sonstige Steuern
11. Jahresfehlbetrag
2016
EUR
71.924.612,66 68.320.070,22
995.398,06 1.237.808,61
4.960.491,33 4.898.340,92
-44.354.253,36 -42.469.556,21
-8.978.339,14
-8.772.284,48
-2.681.830,50
-2.507.285,75
-11.660.169,64 -11.279.570,23
-19.134.213,05 -18.617.513,17
-3.213.450,11 -2.583.877,11
-10.626.184,78 -9.822.238,17
-11.107.768,89 -10.316.535,14
-953,01
-1.179,99
-11.108.721,90 -10.317.715,13
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
Anhang für das Wirtschaftsjahr 2017
III/1
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/1
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Allgemeines
2
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Erläuterungen zur Bilanz
2
Anwendung bei Gründung der Einrichtung
2
Anwendung im Wirtschaftsjahr 2017
3
Bearbeitungsstand der Reparaturprogramme
3
Anlagevermögen
4
Abschreibungen
4
Gebäudebestand
5
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
6
Eigenkapital
6
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
7
Rückstellungen
8
Verbindlichkeiten
9
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
11
Erträge
11
Aufwendungen
12
Jahresergebnis 2017
14
Nachtragsbericht
15
Ergänzende Angaben
16
Stellenübersicht
16
Betriebsausschuss
16
Gesamthonorar für Abschlussprüfer
17
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
17
Verlustvortrag
18
Ergebnisverwendung
18
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/2
Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen - im folgenden Einrichtung genannt - wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, der für das Berichtsjahr geltenden Eigenbetriebsverordnung NordrheinWestfalen und den Satzungsbestimmungen der Einrichtung aufgestellt.
Für die Gliederung des Jahresabschlusses fand das 3. Buch Handelsgesetzbuch (HGB) über
große Kapitalgesellschaften Anwendung. Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern,
wurde die Bilanz um die Positionen Forderungen / Verbindlichkeiten gegen den Einrichtungsträger
erweitert.
Von der Möglichkeit, Angaben statt in der Bilanz im Anhang zu zeigen, wurde weitgehend Gebrauch gemacht.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich unverändert. Die einzige Ausnahme hiervon betrifft den Ausweis der erhaltenen Anzahlungen vom
Einrichtungsträger (10.631 7¼9RUMDKU 7¼'LHVHZXUGHQELVKHUXQWHUGHQ6RQVWLJHQ9HU
bindlichkeiten ausgewiesen und sind zum 31. Dezember 2017 erstmals unter den Verbindlichkeiten gegenüber Einrichtungsträger erfasst. Der Vorjahresausweis wurde nicht angepasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Erläuterungen zur Bilanz
Anwendung bei Gründung der Einrichtung
Die Bewertung der auf die Einrichtung übertragenen Grundstücke und Gebäude einschließlich der
Außenanlagen erfolgte zum Stichtag 31.12.2003. Bei der Bewertung wurden die Grundsätze der
Wertermittlungsverordnung, Regelungen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)
unter Einbezug der Normalherstellungskosten 2000 (NHK 2000, Bundesbauministerium) berücksichtigt. Es fand i. W. sowohl das Sachwertverfahren als auch in Einzelfällen das Ertragswertverfahren unter Maßgabe der Nutzungsfortsetzung Anwendung.
In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004 wurden die unterlassenen Instandhaltungen wertmindernd
berücksichtigt.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/3
Für 253 Liegenschaften mit 718 Gebäuden ergab sich zum 01.01.2004 ein Gesamtwert von
7¼ In den Folgejahren wurden bzw. werden die Instandhaltungs- und Modernisierungs-
maßnahmen, soweit sie Herstellungskosten darstellen, nach Durchführung werterhöhend verbucht.
Die sonstigen zum 01.01.2004 eingebrachten Gegenstände des Anlagevermögens wurden mit
dem jeweiligen Zeitwert bewertet. Für Vermögensgegenstände ohne wesentliche Bestandsveränderungen wurde das Festwertverfahren angewandt.
Anwendung im Wirtschaftsjahr 2017
Im Wirtschaftsjahr 2017 wurden die Zugänge zum Anlagevermögen mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen wurden - wie in Vorjahren ± nicht einbezogen.
In 2017 waren keine Neubewertungen von Gebäuden erforderlich.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der linearen Methode auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden pro rata temporis abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit einem $QVFKDIIXQJVSUHLV ELV ]X ¼ ZXUGHQ LP-DKU GHV =ugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Bearbeitungsstand der Reparaturprogramme
In der Eröffnungsbilanz waren unterlassene Instandhaltungen in Höhe von 69 Mio. ¼ IU GDV
Schulreparaturprogramm, Reparaturprogramm an nicht-schulischen Gebäuden und für Brandschutzmaßnahmen enthalten. Auf der Grundlage von Objektbegehungen wurden im Jahr 2007
Neubewertungen bzw. Wertüberprüfungen durchgeführt und die Abzüge für Reparaturen und Instandhaltungsstau auf 120 Mio. ¼ erhöht.
Bis zum 31.12.2017 wurden aus Reparaturprogrammen bereits 56,003 Mio. ¼ (davon in 2017:
2,785 0LR ¼ aufgearbeitet, überwiegend in Schulgebäuden. Für die nicht-schulischen Gebäude
standen erstmalig in 2010 Mittel zur Aufarbeitung zur Verfügung.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/4
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagennachweis ersichtlich.
Veränderungen im Grundstücks- und Gebäudebestand ergeben sich aus Anlagenabgängen,
z. B. aus dem Verkauf Verwaltungsgebäude Alt-Haarener-Straße, Kita und Ü-Heim Süsterfeldstraße 99 und aus dem Ankauf der Bunker Goffartstraße 39 und Junkerstraße 36 und Bürogebäude/Lagerhalle Liebigstraße 50. Im Grundstücksbestand ergeben sich durch Abstimmungen mit
dem Einrichtungsträger Korrekturanpassungen von 389 7¼GLHHUIROJVQHXWUDOLP(LJHQNDSLWDO.D
pitalrücklage) erfasst wurden.
Zum Bilanzstichtag 2017 befanden sich für 11,172 0LR¼ Anlagen im Bau, davon insbesondere
Investitionen an Schulgebäuden und im Zusammenhang mit der Umsetzung baulicher Maßnahmen in diversen Kindertagesstätten aus dem U3-Programm. Weiterhin wurden Investitionen innerhalb der Maßnahmen Freibad Hangeweiher, Feuerwehrgerätehaus Raerener Straße 323 und Pavillon Höfchensweg 44 vorgenommen.
Abschreibungen
Mit Beschluss des Finanzausschusses der Stadt vom 26.02.2008 wurde die Erstattung der Abschreibungen durch die Stadt Aachen für das Jahr 2008 vollständig ausgesetzt und für die Zukunft
beschlossen, die Erstattung der Abschreibungen jährlich schrittweise zu steigern. Ab 2012 bis
2015 wXUGH GLH (UVWDWWXQJ GHU $EVFKUHLEXQJHQ MlKUOLFK DXI 0LR ¼ IHVWJHOHJW $E GHP:LUtVFKDIWVMDKUZXUGHGLH(UVWDWWXQJGHU$EVFKUHLEXQJHQMlKUOLFKDXI0LR¼IHVWJelegt.
So haben sich die Höhe der Abschreibung und deren Erstattung wie folgt entwickelt:
Jahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
18,7
16,66
16,92
16,41
19,11
18,93
17,52
18,62
19,13
0,50
1,00
1,50
1,50
1,50
1,50
1,50
3,00
3,00
Höhe Afa
,Q0LR¼
Erstattung Afa (In
0LR¼
Seit 2008 treten dadurch jährlich erhebliche Verluste auf, die zu einer Verringerung des Eigenkapitals führen werden. Laut Beschluss des Finanzausschusses soll das Eigenkapital der Einrichtung
in Höhe von 15 % der Bilanzsumme nicht unterschritten werden.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
Gebäudebestand
Die im Sondervermögen geführten Gebäude verteilen sich wie folgt auf Baujahre:
III/5
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/6
Nennenswerte Leerstände lagen zum Bilanzstichtag 2017 nicht vor bzw. bestehen lediglich in
mittelfristig zum Verkauf, Abriss oder für umfassende Sanierung vorgesehener Objekte; z.B. für
das Spielcasino Monheimsallee.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die Sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert bilanziert.
Die Forderungen gegenüber der Stadt Aachen zum Bilanzstichtag 2017 in Höhe von
31,564 Mio. ¼VHtzen sich wie folgt zusammen:
Stand 31.12.2017
LQ7¼
Gegenüber eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
32
Gegenüber anderen städtischen Dienststellen
31.532
Summe
31.564
Die Forderungen haben insgesamt eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und enthalten mit
24,759 Mio. ¼)RUGHUXQJHQDXV/LHIHUXQJHQXQG/HLVWXQJHQ
Eigenkapital
Das Eigenkapital zeigt folgende Zusammensetzung und Entwicklung:
LQ7¼
Stammkapital
Stand 01.01.2017
Entnahme
Einstellung
Stand 31.12.2017
1.000
0
0
1.000
Kapitalrücklage
229.109
-12.493
247
216.862
Verlustvortrag
-47.270
11.857
-10.318
-45.730
Jahresfehlbetrag
-10.318
10.318
-11.109
-11.109
172.521
9.682
-21.180
161.023
Summe
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/7
Das Stammkapital wurde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Aachen zum 01.01.2005 auf
1 Mio. ¼festgesetzt.
Durch Korrekturen im Grundstücksbestand ergab sich in Abstimmung mit der Finanzsteuerung
saldiert eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 389 7¼.
Der Verlustvortrag hat sich um den Jahresverlust 2016 erhöht.
Nach EigVO § 10 kann der Verlustvortrag 5 Jahre auf neue Rechnung vorgetragen werden. Ein
nach Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag muss durch die Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden. Mit Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 10.12.2014 wird der
Ausgleich der seit 2008 vorgetragenen Jahresverluste mit der Gewinnrücklage und der Kapitalrücklage ab dem Jahresabschluss 2014 vorgenommen. Der Verlust aus 2008 in Höhe von
13,374 0LR ¼ wurde ]XQlFKVW LQ +|KHYRQ 0LR ¼ PLW GHQ YRUKDQGHQHQ *HZLQQUFNODJHQ
und daQDFKLQ+|KHYRQ0LR¼PLWGHU.DSLWDOUFNODJH ausgeglichen. Aus dem Beschluss
des Rates der Stadt Aachen ist außerdem ableitbar, dass die Jahresverluste der Wirtschaftsjahre
2009 ff. nach fünf Jahren bereits bei der Aufstellung des jeweiligen Jahresabschlusses mit der Kapitalrücklage zu verrechnen sind. In 2014 wurde die Verrechnung des Jahresverlustes 2009 in HöKHYRQ0LR¼PLWGHU.DSLWDOUFNODJHYRUJenommen. Demgemäß ist in 2015 zusätzlich die
Verrechnung des Jahresverlustes 2010 in Höhe von 9,721 0LR ¼ PLW GHU .DSLWDOUFNODJH Hrfolgt
und LQHUIROJWHGLH9HUUHFKQXQJGHV-DKUHVYHUOXVWHVLQ+|KHYRQ0LR¼PLWGHU
Kapitalrücklage. In 2017 erfolgte die Verrechnung des Jahresverlustes 2012 in Höhe von
11,857 0LR¼
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Der Posten hat sich wie folgt entwickelt:
Stand
Zugänge
LQ7¼
01.01.2017
Fertige Anlagen
Unfertige Anlagen
Betriebsausstattung
Summe
Umbuch-
Abgänge
ungen
Auflösun-
Stand
gen
31.12.2017
105.795
6.931
3.455
0
3.889
112.292
4.157
402
-3.455
0
0
1.104
366
1.182
0
0
162
1.386
110.318
8.515
0
0
4.051
114.782
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/8
Rückstellungen
Gemäß Vereinbarung vom 29.03.2005 mit der städtischen Finanzsteuerung werden die Verpflichtungen für Pensionen und Beihilfen für Pensionäre vom Einrichtungsträger getragen. Es sind daher
in der Bilanz des Gebäudemanagements keine Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen zu
bilden. Durch den Fachbereich Personal wird dem Gebäudemanagement der in Relation der beschäftigten Beamten entsprechende Kostenanteil in Rechnung gestellt.
Zwischenzeitlich wurde eine Rückstellung für Pensionen in der Eröffnungsbilanz der Stadt Aachen
gebildet. Die Bildung dieser Rückstellung zum 01.01.2008 wird mit Schreiben des Bereichs Personal und Organisation vom 08.03.2010 bescheinigt. Die Erstausstellung erfolgte nicht produktbezogen. Die Zuführungen zum 31.12. der Folgejahre werden in den Teilergebnisplänen ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und zeigen folgende Zusammensetzung und Entwicklung:
LQ7¼
Stand
01.01.2017
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
Aufzinsung
Stand
31.12.2017
Rückstellungen aus gesetzlichen
1.430
230
0
1.000
0
2.200
2.372
24
230
238
0
2.356
726
657
0
1.012
4
1.085
951
225
0
431
3
1.160
5.479
1.136
230
2.681
7
6.801
Verpflichtungen
Rechtsstreite
Personalbereich
Sonstige
Summe
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 Satz 1
in Verbindung mit § 253 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HGB unter Zugrundelegung des von der Deutschen
Bundesbank restlaufzeitspezifischen Durchschnittszinssatzes abgezinst.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/9
Aufzinsungen in Höhe von 7 7¼ flossen zum 31.12.2017 aufwandwirksam in das Zinsergebnis
ein.
Die nach TVöD beschäftigten Mitarbeiter der Stadt Aachen sind bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) pflichtversichert. Die Mitgliedschaft in dieser Kasse erfolgt bei der Anlage
der Stammdaten im Personalkostenabrechnungsprogramm automatisiert durch Weiterleitung der
Daten an die RZVK. Derzeit erfolgt die Finanzierung gemäß Auskunft des Fachbereichs Personal
und Organisation durch eine Umlage von 4,25 % der Lohnsumme, die an die RZVK weitergeleitet
wird. Seit 7 Jahren erhebt die RZVK eine Sanierungsleistung, die von der Stadt Aachen als Arbeitgeber getragen wird. Ab 01.01.2010 erfolgte eine Erhöhung der Leistung von 2,5 % auf 3,5 %, die
zusätzlich von der Lohnsumme gezahlt wurde. Die Zahlungen sind Bestandteile des Personalaufwandes. Eine Rückstellung für künftige Sanierungsleistungen wegen der bestehenden Deckungslücke konnte wegen fehlender Information nicht gebildet werden. Die Beiträge zur RZVK betrugen
im Berichtsjahr 632 7¼GDV%HPHVVXQJVHQWJHOW 7¼
Für die von der Einrichtung übernommenen Beschäftigten, welche die Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme der Altersteilzeit erfüllt haben, übernimmt die Stadt die so genannten Aufstockungsbeträge zur Altersvorsorge, so dass nur der Erfüllungsrückstand zum jeweiligen Bilanzstichtag zu bilanzieren ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Fristen und die Zusammensetzung sind aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/10
Laufzeit in Jahren
in 7¼
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen (im Kontokorrent)
Vorjahr
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Vorjahr
Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen
Vorjahr
Verbindlichkeiten gegenüber Einrichtungsträger
Vorjahr
- davon aus Gesellschafterdarlehen
Vorjahr
- davon aus Lieferungen und Leistungen
Vorjahr
- davon Sonstige
Vorjahr
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
Gesamtsumme
Vorjahr
unter 1
1 bis 5
über 5
Summe
2.789
0
0
2.789
3.691
0
740
0
0
740
1.364
0
0
1.364
9
0
0
9
0
0
0
0
13.421
335.439
0
348.860
17.658
321.651
0
339.309
1.500
335.439
0
336.939
1.500
321.651
0
323.151
1.290
0
0
1.290
16.158
0
0
16.158
10.631
0
0
10.631
0
0
0
0
655
3.145
2.294
6.094
11.149
2.865
3.259
17.273
17.614
338.584
2.294
358.492
33.862
324.516
3.259
361.637
Es erfolgte keine Sicherung durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte.
3.691
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/11
Gemäß Vereinbarung mit dem Einrichtungsträger sind in 2013 die neu aufgenommenen EinzelGesellschafterdarlehen 2009 ± 2013 in das Gründungsdarlehen eingeflossen. In 2014 wurde ein
Einzelgesellschafterdarlehen (19,746 MLR ¼ XQG LQ LQ +|KH YRQ 35,406 Mio. ¼ DXIJHQRP
men. In 2016 erfolgte eine Korrektur des Darlehens 2015 aufgrund von Zuweisungen/SonderSRVWHQ DXI 0LR ¼ In 2016 wurde ein Einzelgesellschafterdarlehen in Höhe von
28,534 Mio. ¼DXVJHUHLFKW. In 2017 erfolgte eine Korrektur des Darlehens 2016 aufgrund von ZuZHLVXQJHQ6RQGHUSRVWHQ DXI 0LR ¼ Das Gesellschafterdarlehen 2017 beläuft sich auf
20,029 0LR¼
In 2017 wurde eine Umgliederung der erhaltenen Anzahlungen des Einrichtungsträgers aus den
Sonstigen Verbindlichkeiten in die Verbindlichkeiten des Einrichtungsträgers vorgenommen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Stadt Aachen in Höhe
von 1,290 Mio. ¼VHW]HQVLFK]XP%LODQ]VWLFKWDJZLHIROJW]XVDmmen:
LQ7¼
Stand 31.12.2017
Erläuterung
Erstattung von Personalkosten für Beamte
Gegenüber Stadt
Gegenüber anderen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
Summe
und Grundbesitzabgaben
1.262
Kulturbetrieb,
28
Aachener Stadtbetrieb
1.290
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge
Die Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
LQ7¼
Umsatzerlöse
2017
Vorjahr
71.925
68.320
Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus Zahlungen der Stadt Aachen an die Einrichtung (40,366 Mio. ¼, aus Vermietungen und Dienstleistungen an die Städteregion (20,398 Mio. ¼
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/12
und an andere eigenbetriebsähnliche Einrichtungen (3,627 Mio. ¼ sowie in geringerem Umfang
aus Einnahmen von externen Dritten, davon überwiegend Einnahmen aus Vermietungen, zusammen.
LQ7¼
Aktivierte Eigenleistungen
2017
Vorjahr
995
1.237
Hierbei handelt es sich um aus Planungs-, Steuerungs- und Bauherrenaufgaben bei Investitionsmaßnahmen resultierende Eigenleistungen durch Personal der Einrichtung.
LQ7¼
2017
Vorjahr
Sonstige betriebliche Erträge
4.960
4.898
4.051
3.640
- davon Auflösung Investitionszuschüsse
Rückstellungen wurden in Höhe von 0,230 Mio. ¼DXIJHO|VWDie wesentliche Auflösung wurde im
Bereich der Rechtsstreitigkeiten vorgenommen für beendete rückstellungsbegründende Maßnahmen.
Darüber hinaus sind weitere periodenfremde Erträge in Höhe von 564 7¼ HQWKDOWHQ'DULQ VLQG
Betriebskostenerstattungen des Vorjahres bzw. nachträgliche Änderungen der Grundbesitzabgabenbescheide enthalten, die auf Korrekturen aus Vorjahren zurückzuführen sind.
Aufwendungen
Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
LQ7¼
Aufwand für Objektbewirtschaftung
2017
Vorjahr
44.354
42.470
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/13
Im Aufwand 2017 sind die Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten, die sonstigen Aufwendungen für die Stadt in Form von Anmietungen, Versicherungen ohne Gebäudebezug (Haftpflicht,
Vermögenseigenschadenversicherung, Rechtschutz) und sonstige Dienstleistungen für die Stadt
enthalten. Der Aufwand für Objektbewirtschaftung ist aufgrund von Flächenzuwachs, Nutzungsintensivierung und Preissteigerungen angestiegen.
LQ7¼
Personalaufwand
davon Beschäftigtenvergütung
2017
Vorjahr
11.660
11.279
8.978
8.772
2.682
2.507
davon Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
Die in 2017 umgesetzten Tariferhöhungen führten zu einem höheren Personalaufwand.
LQ7¼
Abschreibungen auf Sachanlagen
2017
Vorjahr
19.134
18.618
Die Abschreibungen resultieren aus dem regulären Werteverzehr an Gebäuden.
LQ7¼
2017
Vorjahr
Sonstige betriebliche Aufwendungen
3.213
2.584
Enthalten sind der Verwaltungskostenbeitrag mit 1.499 T¼('9-Budget, Beratungskosten, Büromaterial sowie periodenfremder Aufwand in Höhe von 589 7¼. Der periodenfremde Aufwand
betrifft im Wesentlichen Rückerstattungen aus Nebenkostenabrechnungen des Vorjahres.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
LQ7¼
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
III/14
2017
Vorjahr
10.626
9.822
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten weitestgehend Darlehenszinsen in Höhe
von 10,370 0LR ¼ für das Gründungsdarlehen aus der Eröffnungsbilanz und die weiteren für die
Investitionen der Jahre 2004 ± 2016 aufgenommenen Gesellschafterdarlehen. Sie werden an den
Einrichtungsträger gezahlt.
Die Tilgung der Darlehen erfolgte vereinbarungsgemäß in der Höhe der von der Stadt Aachen
anteilig erstatteten Abschreibungen (1,500 0LR¼bei insgesamt 19,134 0LR¼$EVFKUHLEXQJHn.
Perspektivisch gesehen bedeutet diese Vorgehensweise, dass die Einrichtung mit steigenden
Zinslasten belastet wird, weil die Darlehen nicht mehr ± wie in der Vergangenheit ± ausreichend
getilgt werden.
Jahresergebnis 2017
LQ7¼
Jahresverlust
2017
Vorjahr
-11.109
-10.318
Wie bereits oben dargestellt resultiert der Jahresverlust in Höhe von 11,109 Mio. ¼ aus der Nichterstattung von Abschreibungen.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/15
Ergebnis:
LQ7¼
2017
Vorjahr
Planmäßiger Verlust
-11.256
-11.044
Tatsächlicher Verlust
-11.109
-10.318
+147
+726
Ergebnisverbesserung
Der Verlust in Höhe von 11,109 Mio. ¼ liegt aufgrund von Verbesserungen im operativen Geschäft um 0,147 0LR¼unter dem planmäßigen Verlust.
Die Ergebnisverbesserung resultiert u.a. aus einem geringeren Bewirtschaftungsaufwand als ursprünglich bei Aufstellung des Wirtschaftsplans 2017 angenommen. Nicht planbare Faktoren (z. B.
Klimafaktoren, nicht in Gänze auftretende Preissteigerungen) sind hierfür ursächlich.
Nachtragsbericht
Im Wirtschaftsjahr 2017 konnten nicht alle der zusätzlich durch den Betriebsausschuss und den
Rat der Stadt Aachen ab 2015 bewilligten Stellen besetzt werden, um die Einrichtung an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen und auch weiterhin zukunftsfähig auszurichten und auf
dem bisherigen Leistungsniveau zu erhalten.
Im Zuge der Bewertung des Sondervermögens im Jahresabschluss 2015 wurde ein detailliertes
Substanzwertgutachten auf Basis einer aussagekräftigen Anzahl von Objekten im Sondervermögen mit unterschiedlicher Nutzung gefertigt. Als Ergebnis des Gutachtens kann festgehalten werden, dass beim Gebäudemanagement zum 31.12.2015 stille Reserven bestehen. Demnach stehen
den nicht erstatteten Abschreibungen stille Reserven in erheblicher Höhe gegenüber. Auch wenn
diese stillen Reserven von der Einrichtung selbst nicht realisiert bzw. bilanziell dargestellt werden
können, konnten in der städtischen Bilanz aus Vorsichtsgründen vorgenommene Wertminderungen des Sondervermögens wieder vollständig zugeschrieben werden. Die Mitteilung darüber erfolgte durch die Finanzverwaltung unter anderem an die Bezirksregierung Köln.
'XUFKGLH)LQDQ]YHUZDOWXQJZXUGHGHU(LQULFKWXQJHLQH=DKOXQJLQ+|KHYRQ0LR¼DQJHN n-
digt, die zwischenzeitlich bestätigt und durch Zahlungseingang in 2018 dokumentiert ist. Die Mittel
sind für den Erweiterungsbau des Verwaltungsgebäudes Lagerhausstraße vorgesehen.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/16
Das Gesellschafterdarlehen 2016 wurde in 2017 aufgrund im Nachgang zugewiesener Sonderposten für die Gebäude Tempelhofer Straße und Container Flüchtlinge angepasst.
Ergänzende Angaben
Stellenübersicht
In 2017 waren in unterschiedlichen Zeiträumen 14 befristete Vollzeitkräfte und 5 zeitlich befristete
Teilzeit-Kräfte vor allem zur Abdeckung des auf nach wie vor hohem Niveau befindlichen Bauvolumens beschäftigt.
Unter Berücksichtigung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weiterhin 1 in geringfügigem
Stundenumfang Beschäftigten (Schreibkraft für die Personalvertretung) sowie im Kalenderjahr
2017 einem Werkstudenten in der Hochbautechnischen Abteilung beträgt die durchschnittliche
Zahl des während des Geschäftsjahres 2017 beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(§ 285 HGB Nr. 7) ± neben der Betriebsleitung ± 206 Personen.
Getrennt nach Gruppen: 191 Beschäftigte, 15 Beamte.
Leistungen an die Betriebsleitung und an sonstige in leitender Funktion tätige Personen (3 Abteilungsleiter): im Jahr 2017 373 7¼ Bruttobezüge (ohne Arbeitgeberanteile), davon kaufmännische
Betriebsleitung Frau Ferber 82 7¼und technische Betriebsleitung Herr Schavan 82 7¼. Die Entgelte enthalten keine erfolgsabhängigen Komponenten.
Betriebsausschuss
Der Betriebsausschuss besteht aus dreizehn stimmberechtigten Mitgliedern zuzüglich eines beratenden Mitglieds.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/17
Mitglieder des Betriebsausschuss sind mit Stand vom 31.12.2017:
Ratsherr Heiner Höfken, Rechtsanwalt (Vorsitzender),
Ratsfrau Ellen Begolli, Fraktionsgeschäftsführerin (stv. Vorsitzende),
Ratsfrau Uschi Brammertz, Dipl.-Kaufmann,
Ratsherr Klaus-Dieter Jacoby, Dipl.-Ingenieur,
Ratsfrau Sevgi Sakar, Einzelhandelskauffrau,
Ratsherr Karl-Heinz Starmanns, Zimmerermeister,
Ratsherr Marc Teuku, selbstständig,
Ratsherr Hermann Josef Pilgram, Dipl.-Ingenieur (Architektur)
Sachkundiger Bürger Herr Ulrich Gaube, Dipl.-Ingenieur (Architektur),
Sachkundiger Bürger Herr Tobis Küppers, Kaufmann für Bürokommunikation,
Sachkundiger Bürger Herr Kurt-Heinrich Radermacher, geschäftsführender Gesellschafter,
Sachkundiger Bürger Herr Paul Rütgers, Rentner,
Sachkundiger Bürger Herr Dr. Klaus Vossen, Geschäftsführer( Immobilienverw.) und Jurist
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhielten von der Stadt Aachen die bei ihr üblichen Aufwandsentschädigungen für ihre Arbeit in politischen Gremien insgesamt.
Gesamthonorar für Abschlussprüfer
Die Höhe des Honorars an den Abschlussprüfer für Abschlussprüfungsleistungen gemäß
§ 285 Nr. 17 HGB Buchstabe a) beträgt im Jahr 2017 netto 22 7¼. Weitere Leistungen sind nicht
erbracht worden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag 2017 nicht.
Die Verpflichtungen aus dem Bestellobligo zum 31.12.2017 betrugen 12,996 Mio. ¼ aus Bauvorhaben.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
III/18
Weitere Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus der Zugehörigkeit zur RZVK
(siehe Erläuterung zu Rückstellungen).
Verlustvortrag
Der Verlustvortrag enthält die aufgelaufenen Verluste der Jahre 2010 bis 2016. In 2017 wurde gemäß EigVO und Beschluss des Rats der Stadt Aachen vom 10.12.2014 der Verlust aus 2012 mit
den Rücklagen verrechnet.
Durch die Nichterstattung der betrieblichen Abschreibungen werden sich auch in den kommenden
Jahren Verluste ergeben. Die Erstattung der Abschreibungen durch den Haushalt soll jedoch über
einen längeren Zeitraum schrittweise erhöht werden.
Ergebnisverwendung
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresverlust aus 2017 in Höhe von 11.108.721,90 ¼ nach
2018 vorzutragen.
Aachen, 30. August 2018
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
Vera Ferber
Klaus Schavan
Kfm. Betriebsleiterin
Tech. Betriebsleiter
Anlage III
Anlage 1
Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017
1. Jan. 2017
EUR
SACHANLAGEN
1. Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden
Grundstücken
a) Unbebaute Grundstücke
b) Bebaute Grundstücke
c) Gebäude und Aufbauten
d) Außenanlagen
2.
3.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
a) Betriebsausstattung
b) Geringwertige
Vermögensgegenstände
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
EUR
EUR
EUR
31. Dez. 2017
EUR
1. Jan. 2017
EUR
KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
Zugänge
Abgänge
EUR
EUR
31. Dez. 2017
EUR
NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2017
31. Dez. 2016
EUR
EUR
2.093.942,80
120.191.780,54
657.238.143,46
38.013,00
779.561.879,80
156.960,00
2.079.756,97
14.282.849,61
0,00
16.519.566,58
0,00
0,00
19.596.357,51
0,00
19.596.357,51
204.323,80
834.748,04
1.475.876,00
0,00
2.514.947,84
2.046.579,00
121.436.789,47
689.641.474,58
38.013,00
813.162.856,05
0,00
0,00
199.920.549,34
38.013,00
199.958.562,34
0,00
0,00
18.675.618,30
0,00
18.675.618,30
0,00
0,00
828.917,00
0,00
828.917,00
0,00
0,00
217.767.250,64
38.013,00
217.805.263,64
2.046.579,00
121.436.789,47
471.874.223,94
0,00
595.357.592,41
2.093.942,80
120.191.780,54
457.317.594,12
0,00
579.603.317,46
4.731.756,34
101.590,73
48.954,62
5.522,00
4.876.779,69
574.818,52
457.282,90
5.522,00
1.026.579,42
3.850.200,27
4.156.937,82
6.319,14
4.738.075,48
1.311,85
102.902,58
0,00
48.954,62
1.295,24
6.817,24
6.335,75
4.883.115,44
6.319,14
581.137,66
1.311,85
458.594,75
1.295,24
6.817,24
6.335,75
1.032.915,17
0,00
3.850.200,27
0,00
4.156.937,82
22.531.216,24
806.831.171,52
8.285.852,31
24.908.321,47
-19.645.312,13
0,00
0,00
2.521.765,08
11.171.756,42
829.217.727,91
0,00
200.539.700,00
0,00
19.134.213,05
0,00
835.734,24
0,00
218.838.178,81
11.171.756,42
610.379.549,10
22.531.216,24
606.291.471,52
806.831.171,52
24.908.321,47
0,00
2.521.765,08
829.217.727,91
200.539.700,00
19.134.213,05
835.734,24
218.838.178,81
610.379.549,10
606.291.471,52
Anlage III
Anlage 2
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
Zusammensetzung und Entwicklung des Sonderpostens aus Investitionszuschüssen
Fertige Anlagen
Unfertige Anlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung / Andere Anlagen
Gesamt:
Zuführungen
Umbuchung Abgang
133.086.762,74
6.931.669,17
3.455.213,94
143.473.645,85
27.292.378,18
3.889.260,08
31.181.638,26
112.292.007,59
105.794.384,56
4.157.337,94
402.218,09
-3.455.213,94
1.104.342,09
0,00
0,00
0,00
1.104.342,09
4.157.337,94
388.512,91
1.181.706,59
0,00
1.570.219,50
22.408,40
162.148,99
184.557,39
1.385.662,11
366.104,51
137.632.613,59
8.515.593,85
0,00
146.148.207,44
27.314.786,58
4.051.409,07
31.366.195,65
114.782.011,79
110.317.827,01
EUR
Stand
31.12.2016
EUR
EUR
Stand
31.12.2017
EUR
Restbuchwert
Stand
Stand
31.12.2017
31.12.2016
EUR
EUR
Zugang
EUR
Stand
31.12.2017
EUR
EUR
Entnahmen / Auflösungen
Zugang
Stand
31.12.2016
¼
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
Lagebericht für das
Wirtschaftsjahr 2017
IV
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
Inhalt
IV
Seite
1.
Vorbemerkung
1
2.
Grundlagen der Einrichtung
1
2.1
Geschäftsmodell der Einrichtung
1
2.2
Organisation und rechtliche Beziehungen
1
2.3
Rahmenvereinbarung zwischen Einrichtung und Oberbürgermeister
4
2.4
Forschung und Entwicklung
4
3.
Wirtschaftsbericht
5
3.1
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
5
3.2
Geschäftsverlauf
6
3.3
Lage der Einrichtung im Wirtschaftsjahr 2017
8
3.3.1 Wirtschaftsplan
8
3.3.2 Ertragslage
9
3.3.3 Vermögenslage
10
3.3.4 Finanzlage
13
3.4
Finanzielle Leistungsindikatoren
14
3.5
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
14
4.
Prognosebericht
15
5.
Chancen- und Risikobericht
16
5.1
Risikobericht
16
5.1.1 Finanzwirtschaftliche Ertragsrisiken
17
5.1.2 Branchenspezifische Risiken
20
5.1.3 Personalwirtschaftliche Risiken
23
5.1.4 Technische Risiken
25
5.1.5 Rechtliche Risiken
25
5.2
Chancenbericht
26
5.3
Gesamtbeurteilung
29
6.
Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
29
7.
Bericht über Zweigniederlassungen
30
8.
Angaben gemäß § 25 Abs. 2 EigVO NW
31
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/2
1. Vorbemerkung
Mit dem Lagebericht sollen zum einen der Geschäftsverlauf und die Lage, zum anderen die Chancen
und die Risiken der künftigen Entwicklung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen - nachfolgend Einrichtung genannt - dargestellt werden.
Ziel ist es, den Entscheidungsgremien ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Lage der Einrichtung zu vermitteln.
Über die wirtschaftliche Entwicklung im Wirtschaftsjahr 2017 geben weiterhin die Bilanz, die Gewinnund Verlustrechnung und der Anhang detailliert Auskunft. Das Wirtschaftsjahr der Einrichtung ist
gemäß § 12 der Betriebssatzung das jeweilige Kalenderjahr.
2. Grundlagen der Einrichtung
2.1
Geschäftsmodell der Einrichtung
Gemäß § 2 der Betriebssatzung ist Gegenstand und Zweck der Einrichtung die zentrale Bewirtschaftung von bebauten städtischen Liegenschaften. Der Betriebszweck umfasst weiterhin Neu-, Um- und
Erweiterungsbau, An- und Vermietung, Instandhaltung, Sicherstellung der infrastrukturellen Dienste
und alle sonstigen den Betriebszweck fördernden Geschäfte.
Mit der Gründung wurde die zentrale Bewirtschaftung aller städtischen Gebäude - mit Ausnahme
der allein zu Wohnzwecken genutzten Gebäude - auf die Einrichtung übertragen. Der überwiegende
Teil der bewirtschafteten bebauten Grundstücke wurde der Einrichtung als Sondervermögen übertragen. Die Einrichtung nimmt die Eigentümerfunktion für die gewidmeten Gebäude wahr.
Nicht gewidmet wurden einige denkmalgeschützte Sonderbauten (z.B. Rathaus, Ponttor, Marschiertor), sowie städtische Güter und Sondereinrichtungen wie z.B. Brunnen. Hier nimmt die Einrichtung
die Bewirtschaftung im Auftrag für die Stadt wahr.
2.2 Organisation und rechtliche Beziehungen
Aufgrund der Größenordnung und des komplexen, vielfältigen Aufgabenbereichs der Einrichtung
besteht die Betriebsleitung gemäß § 4 der Betriebssatzung aus einem kaufmännischen und einem
technischen Betriebsleiter.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/3
Der Betriebsleitung wurde durch den Oberbürgermeister Personal- und Organisationshoheit übertragen. Die Betriebsleitung entscheidet somit im Rahmen des Wirtschaftsplans, der Satzung und der
Dienstanweisungen eigenständig in allen Angelegenheiten der laufenden Betriebsführung.
Die Betriebssatzung für die Einrichtung orientiert sich an der EigVO NRW und wurde zuletzt mit
zweitem Nachtrag vom 07.09.2005 geändert.
Geschäftsverteilung, Vertretungsbefugnisse, die sonstigen Verpflichtungen der Betriebsleitung und
die Beziehungen zur Verwaltung sind durch Dienstanweisungen mit Zustimmung durch den Betriebsausschuss geregelt.
Die Einrichtung wurde durch den Oberbürgermeister zur Dienststelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) erklärt. Somit vertritt ein Dienststellenpersonalrat als direkter Ansprechpartner der Betriebsleitung die Interessen der Beschäftigten.
Die Einrichtung ist wie ein Facility Management Unternehmen in die fünf Fachabteilungen Kaufmännisches, Infrastrukturelles, Hochbautechnisches, Technisches Gebäudemanagement Instandhaltung und Technisches Gebäudemanagement Projekt und Energie gegliedert. Der Organisationsaufbau des Gebäudemanagements Ende 2017 ergibt sich aus dem Organigramm der Einrichtung.
Die Aufwendungen der Einrichtung setzen sich im Wesentlichen aus Bewirtschaftungskosten für
städtische Immobilien, Abschreibungen, Zinsen für gewährte Gesellschafterdarlehen, Sachkosten
aus Dienstleistungen für die Stadt, Personalkosten und Verwaltungsaufwand der Einrichtung zusammen.
Die Erlöse der Einrichtung setzen sich im Wesentlichen aus einer jährlichen Einmalzahlung (Kostenerstattung) aus dem städtischen Haushalt, Erlösen von Externen (insbesondere Mieteinnahmen),
Kostenerstattung aus Dienstleistungen für die Stadt (z.B. Anmietungen für die Stadt und Abschluss
von Versicherungen) und Erlösen durch direkte Verrechnung (z.B. mit eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, kostenrechnenden Einrichtungen) zusammen.
Die jährliche Kostenerstattung ergibt sich, indem vom Gesamtaufwand die direkt zuzuordnenden
Erträge (z.B. Mieteinnahmen, Erstattungen von Dienstleistungen) abgezogen werden. Sie stellt somit die noch nicht nach Nutzern aufgeteilten Aufwendungen (Mieten, Nebenkosten, Dienstleistungen) in einer Summe dar.
Seit 2008 werden dem Betrieb die Abschreibungen nur noch zu einem geringen Anteil erstattet.
Daraus ergibt sich der vergleichsweise hohe jährliche Verlust der Einrichtung.
Die jährliche Kostenerstattung soll gemäß Rahmenvereinbarung bei Gründung der Einrichtung
(siehe 2.3) schrittweise auf eine Abrechnung mit den Nutzern im Sinne des Vermieter-Mieter-Modells umgestellt werden.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/4
Die jährliche Kostenerstattung wird in den Wirtschaftsplänen ± i.S. dieser Rahmenvereinbarung zwischen Einrichtung und Oberbürgermeister ± um nicht durch die Einrichtung zu beeinflussende Faktoren angepasst:
x
Tarif- und Preisänderungen,
x
Zu- oder Abnahme von Dienstleistungsaufgaben,
x
Zu- oder Abnahme von bewirtschafteten Flächen.
2.3 Rahmenvereinbarung zwischen Einrichtung und Oberbürgermeister
Zur Haushaltskonsolidierung und zur Vereinbarung gemeinsamer qualitativer Ziele wurde bei Betriebsgründung eine vom Rat beschlossene Rahmenvereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und der Einrichtung abgeschlossen.
Aus der Vereinbarung gehen Sachziele (z.B. Durchführung der Vermögensbewertung, Abbau der
unterlassenen Instandhaltung, Erhöhung der Mittel für Instandhaltung aus Kosteneinsparungen,
Vorbereitung des Vermieter-Mieter-Modells, Vergleich mit anderen Anbietern) und monetäre Ziele
(z.B. Personalabbau um insgesamt 30 %, Absenkung der Sachausgaben in der Zeit von 2004 bis
XPLQVJHVDPW7¼XQGZHLWHUH7¼6HQNXQJLP%HUHLFKGHU5HLQLJXQJVNRVWHQKHUYRU
Durch die weitere Umsetzung des Vermieter-Mieter-Modells werden weitere Einsparungen durch
ein gesteigertes Kostenbewusstsein (u.a. auch durch Flächenreduzierung) der Nutzer erwartet.
Die vereinbarten Ziele finden ihren Niederschlag in den jeweiligen Wirtschaftsplänen der Einrichtung. Im Rahmen der Berichterstattung wird regelmäßig über den Stand der Zielerreichung informiert.
Die monetären Konsolidierungsziele der Rahmenvereinbarung wurden letztmalig in den Wirtschaftsplan 2008 eingearbeitet und galten Ende 2008 als erfüllt und somit abgeschlossen.
2.4
Forschung und Entwicklung
Aufgabenbedingt wird betriebsintern keine Forschung und Entwicklung betrieben.
Gemeinsam mit dem DV-Dienstleister der Stadt Aachen, der Regio IT GmbH, wird jedoch ein von
der Einrichtung konzipiertes Energie-Monitoring-System ± Eview ± zu einer Branchenlösung ±
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/5
e2watch ± entwickelt. Die Branchenlösung wird von der Regio IT GmbH vermarktet. Pilotanwender
war die Städteregion Aachen. Verschiedene andere Kommunen, Universitäten und Stadtwerke haben ebenfalls Interesse an einem Einsatz bekundet. Die Umstellung auf das neue System für die
Stadt Aachen erfolgte in 2015. Das System wird gemeinsam mit der Regio IT GmbH weiter entwickelt.
3. Wirtschaftsbericht
3.1
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Haushaltssituation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen ist weiterhin angespannt, so auch die
Situation der Stadt Aachen. Dies wirkt sich seit 2008 unmittelbar auch auf die Leistungsbeziehungen
und Vergütungen zwischen Träger und Einrichtung aus.
Das Zinsniveau befindet sich weiterhin auf einem Tiefstand und findet Berücksichtigung bei den
städtischen Gesellschafterdarlehen.
Die Preisentwicklung ist für den Berichtszeitraum 2017 im Bereich der Betriebskosten moderat, im
Bereich der Bauleistungen im Vergleich zu Vorjahren allerdings außergewöhnlich stark ansteigend.
Die Komplexität von Bauvorhaben nimmt insgesamt zu, so dass eine professionelle Steuerung von
Bauvorhaben unter Integration der unterschiedlichen Fachdisziplinen zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Neuere Entwicklungen insbesondere auch im DV-gestützten Planungs-, Ausführungs- und Bewirtschaftungsbereich mit Hilfe spezieller Software (BIM = Building Information Modeling) gilt es zu beachten und ggfs. auch für die Einrichtung nutzbar zu machen.
Auch die Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften und Auflagen und somit die zu beachtende Regelungsdichte bei der Bewirtschaftung von Immobilien nimmt kontinuierlich zu.
Auch gesellschaftlich-politische Entwicklungen finden Ihren Niederschlag, und es gilt sowohl in Bestandsgebäuden und Neu- und Erweiterungsvorhaben diese zu berücksichtigen. Beispielhaft genannt seien hier die Barrierefreiheit, Inklusion, die Ganztagsbetreuung/ -beschulung und neue päGDJRJLVFKH.RQ]HSWHDEHUDXFK7KHPHQZLHÄ1DFKKDOWLJHV%DXHQ³XQGÄ6PDUW%XLOGLQJV³
In Vorjahren nahm zudem die Aufgabe der zeitnahen Unterbringung von Flüchtlingen einen sehr
großen Raum ein und hatte erhebliche Auswirkungen auf die Kapazitäten der Einrichtung. Auch die
Betreuung der in diesem Zusammenhang geschaffenen Kapazitäten in Folgejahren hat Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche innerhalb der Einrichtung.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
3.2
IV/6
Geschäftsverlauf
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung war auch in 2017 stabil.
Die Ansätze in den jeweiligen Wirtschaftsplänen wurden seit Betriebsgründung im Ergebnis deutlich
unterschritten. Die daraus resultierenden Jahresgewinne in den Jahren 2004 bis 2007 kamen im
Wesentlichen dem städtischen Haushalt durch Ausschüttungen zugute, insgesamt 8,8 0LR¼
Ab dem Jahr 2008 konnten keine weiteren Ausschüttungen oder Zuführungen zu den Rücklagen
vorgenommen werden, da der Einrichtung die Abschreibungen nicht bzw. nur in sehr geringer Höhe
erstattet werden und somit planmäßig Verluste entstehen. Diese Verluste werden zunächst auf neue
Rechnung vorgetragen. Diese Handhabung geht auf einen Beschluss des Finanzausschusses vom
26.02.2008 zurück.
Nach § 10 EigVO kann der Verlustvortrag 5 Jahre auf neue Rechnung vorgetragen werden. Ein nach
Ablauf von 5 Jahren nicht getilgter Verlustvortrag muss durch die Abbuchung von den Rücklagen
ausgeglichen werden. Durch Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 10.12.2014 wurde der
Ausgleich der seit 2008 vorgetragenen Jahresverluste mit der Gewinnrücklage und der Allgemeinen
Rücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ab dem Jahresabschluss 2014 vorgenommen. Die
Verluste aus 2008 und 2009 in Höhe von insgesamt 25,2 0LR¼ZXUGHn mit den Rücklagen verrechnet. In 2015 erfolgte die Verrechnung des Verlustes aus 2010 in Höhe von 9,7 Mio. ¼LQ wurde
der Verlust LQ+|KHYRQ0LR¼DXVYHUUHFKQHW 2017 erfolgt die Verrechnung des Verlustes
aus 2012 in Höhe von 11,9 0LR¼
Eine Reduzierung des Rücklagekapitals ergab sich in Höhe von 389 7¼ durch in Abstimmung mit
der städtischen Finanzsteuerung vorgenommene Flächenkorrekturen bei den Grundstücken.
Auch in 2017 konnte eine Ergebnisverbesserung erreicht werden: So wurde der planmäßige Verlust
aus nicht erstatteten Abschreibungen im Ergebnis um 147 T¼XQWHUVFKULWWHQ
Der vom Rat der Stadt beschlossene Personalabbau im Bereich der Eigenreinigungskräfte wurde in
2017 sozialverträglich fortgeführt.
Die vereinbarten qualitativen Ziele wurden erreicht oder sind in der Umsetzung. Bislang lediglich in
Pilotbereichen, in Abstimmung mit der Finanzverwaltung, umgesetzt wurde das Vermieter-MieterModell.
Der Investitionsbereich konnte in 2017 ohne nennenswerte Probleme im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Mittel umgesetzt werden. Budgetüberschreitungen bei einzelnen Maßnahmen
konnten innerhalb des Wirtschaftsplans aufgefangen werden; auf die unterjährige Berichterstattung
im Rahmen der Quartalsberichte wird verwiesen.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/7
Hinsichtlich der Umsetzungsgeschwindigkeit der Maßnahmen ergaben sich Engpässe aufgrund eines anhaltend hohen Investitionsvolumens bei gleichzeitig fehlenden personellen Kapazitäten und
Fachkräftemangel. So konnten die durch Betriebsausschuss und Rat der Stadt ab 2015 genehmigten zusätzlichen Stellen auch in 2017 nicht in Gänze besetzt werden, insbesondere aufgrund des
Fachkräftemangels im Bereich der Fachingenieure. Zusätzliche und nicht einplanbare Aufgaben,
hier insbesondere im Bereich der Betreuung der Gebäude für Flüchtlingsunterbringung, haben ebenfalls erhebliche personelle Kapazitäten gebunden.
Die Mittel für die Instandhaltung der Gebäude konnten seit Betriebsgründung aufgrund von Einsparungen in anderen Bereichen des Wirtschaftsplans erheblich erhöht werden. In den letzten Jahren
waren dem Betrieb jedoch keine wiederkehrenden Einsparungen und somit Umschichtungen zugunsten der Instandhaltung möglich, so dass - mit Ausnahme des jährlichen Inflationsausgleichs
und Mitteln für zusätzliche Flächen - keine Aufstockung mehr erfolgen konnte. Die zur Verfügung
stehenden Mittel liegen unter dem empfohlenen Richtwert der KGSt aus 1984 (1,2 % der Wiederherstellkosten), so dass sich für die Folgejahre ein weiterer Instandhaltungsstau entwickeln kann. In
2017 mussten jedoch keine Wertkorrekturen bzw. Sonderabschreibungen vorgenommen werden.
Positiv für den Werterhalt der Gebäude ist anzumerken, dass in der Vergangenheit und auch für die
Zukunft absehbar, Sondermittel aus verschiedenen Bundes- oder Landesprogrammen unter anderem zum Erhalt der Gebäudesubstanz verwendet werden konnten (Beispiele KPIII, KP IV, Gute
Schule 2020).
Zum Abbau des objektbezogen ermittelten Instandhaltungsstaus aus Vorjahren wurden dem Betrieb
auch in 2017 neben den Mitteln der laufenden Instandhaltung Sondermittel (sog. Reparatur- und
Brandschutzprogramme) im Rahmen des Investitionsprogramms der Stadt zur Verfügung gestellt.
Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die kontinuierliche Aufarbeitung des in den Vorjahren
dokumentierten Instandhaltungsstaus bei städtischen Objekten.
Das Anlagevermögen hat sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Hierfür ist u.a. die Aktivierung der
Einzelmaßnahmen der Feuerwache Stolberger Straße, Jugendzentrum (Depot) Talstraße, diverse
Kitas und des Pavillons Höfchensweg ursächlich.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
3.3
IV/8
Lage der Einrichtung im Wirtschaftsjahr 2017
3.3.1 Wirtschaftsplan
Die Berichterstattung über die Lage der Einrichtung zum Ende des Wirtschaftsjahres erfolgt getrennt
nach der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der vom Rat der Stadt am 21.12.2016 beschlossene Wirtschaftsplan für 2017 der Einrichtung umfasste:
,P(UIROJVSODQ
Plan 2017
Plan Vorjahr
Differenz
Aufwendungen im Erfolgsplan
58,3
55,3
+3,0
Abschreibungen und Zinsen (an die Stadt)
27,3
27,0
+0,3
0,9
1,0
-0,1
86,5
83,3
+3,2
,Q0LR¼
Verwaltungskostenbeitrag
Gesamtvolumen im Erfolgsplan
Im Vermögensplan
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Wirtschaftsplanes 2017 im 4. Quartal 2016 und somit auf der
Basis des vorläufigen Haushaltsplanentwurfes waren Investitionen in Höhe von 24,9 0LR¼YRUJH
sehen.
Die Investitionen im Wirtschaftsplan wurden nach endgültiger Beschlussfassung zum Haushaltsplan
an diesen angepasst. Das auf dieser Basis angepasste Investitionsvolumen betrug insgesamt
26,9 Mio. ¼ Diese Erhöhung resultierte im Wesentlichen durch die Aufnahme neuer Maßnahmen
beispielsweise aus dem Programm Gute Schule 2020 und U3-Maßnahmen aus dem KommFöG.
Bereits in Vorjahren begonnene Maßnahmen konnten nahtlos weitergeführt und fertig gestellt, neue
Maßnahmen erst nach Inkrafttreten des städtischen Haushalts begonnen werden.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/9
3.3.2 Ertragslage
Die Darstellung der Ertragslage soll darüber informieren, wie das Jahresergebnis durch einzelne
Erfolgskomponenten zu einer Veränderung des Eigenkapitals geführt hat.
Die zentralen Instrumente zur Darstellung der Ertragslage ist die zeitraumbezogene Gewinn- und
Verlustrechnung des Jahres.
Die Erträge der Einrichtung setzen sich wie folgt zusammen:
,Q7¼
Umsatzerlöse
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Summe der Erträge
2017
Vorjahr
Differenz
71.925
68.320
+3.605
995
1.238
-243
4.960
4.898
+62
77.880
74.456
+3.424
Einzelheiten zu den Erträgen ergeben sich aus dem Anhang.
Die Aufwendungen der Einrichtung setzen sich wie folgt zusammen:
2017
Vorjahr
Differenz
Objektbewirtschaftung
44.354
42.470
+1.884
Personalkosten
11.660
11.280
+380
Abschreibungen
19.134
18.618
+516
Zinsen
10.626
9.822
+804
Übrige
3.214
2.584
+630
88.988
84.774
+4.214
,Q7¼
Summe der Aufwendungen
Einzelheiten zu den Aufwendungen ergeben sich aus dem Anhang.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/10
Vergleich der Erträge und Aufwendungen 2017 zum Vorjahr:
2017
Vorjahr
Differenz
Erträge
77.880
74.456
+3.424
Aufwendungen
88.988
84.774
+4.214
-11.109
-10.318
-791
,Q7¼
Ergebnis
Die betrieblichen Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, ebenso der betriebliche Aufwand.
Der steigende Aufwand ergibt sich insbesondere durch die Zunahme von Dienstleistungen für die
Stadt, Flächenzuwachs, Nutzungsintensivierungen und Preissteigerungen.
Der Jahresverlust beträgt -11.109 7¼ Erwartet lt. angepasstem Erfolgsplan war ein Jahresverlust
aus nicht erstatteten Abschreibungen in Höhe von -11.256 7¼VRGDVVHLQH9HUOXVWUHGX]LHUXQJYRQ
147 7¼HUUHLFKWZHUGHQNRQQWH
Ursächlich hierfür waren insbesondere Unterschreitungen der Planansätze bei diversen Aufwandspositionen und höhere Erträge.
3.3.3 Vermögenslage
Die Darstellung der Vermögenslage soll vor allem über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten informieren. Die zentralen Instrumente zur Darstellung der Vermögenslage sind die
stichtagsbezogene Bilanz bzw. die Veränderungsrechnung zum Vorjahr.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/11
Bilanzvergleich
2017
Vorjahr
Differenz
610.380
606.291
+4.089
595.358
579.603
+15.755
3.850
4.157
-307
11.172
22.531
-11.359
47
48
-1
330
180
+150
32
55
-23
31.532
44.732
-13.200
181
195
-14
8
4
+4
642.510
651.505
-8.995
161.023
172.521
-11.498
1.000
1.000
0
Kapitalrücklage
216.862
229.109
-12.247
Verlustvortrag
-45.730
-47.270
+1.540
Jahresfehlbetrag
-11.109
-10.318
+791
Sonderposten aus Investitionszuschüssen
114.782
110.318
+4.464
Rückstellungen
6.802
5.479
+1.323
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen
2.789
3.691
-902
740
1.364
-624
8
0
+8
,Q7¼
Aktiva
Sachanlagen
davon:
Grundstücke und grundstückgleiche Rechte mit
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
Andere Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Vorräte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gg. verbundene Unternehmen
Forderungen an den Einrichtungsträger
Sonstige Vermögensgegenstände
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Aktiva
Passiva
Eigenkapital
davon:
Stammkapital
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger einschl. Ge-
IV/12
348.860
349.550
-690
Sonstige Verbindlichkeiten
6.094
7.032
-938
Rechnungsabgrenzungsposten
1.412
1.550
-138
642.510
651.505
-8.995
sellschafterdarlehen und erhaltene Anzahlungen
Summe Passiva
Das Vermögen der Einrichtung ist fast gänzlich im Anlagevermögen gebunden. Das Verhältnis von
Anlagevermögen zum Gesamtvermögen wird als Anlageintensität bezeichnet. Zum 31.12.2017 beträgt die Anlageintensität 95,0 %. Je höher die Anlageintensität ist, desto höher sind tendenziell die
fixen Kosten in Form von Abschreibungen und umso länger hält die Kapitalbindung an.
Die wichtigsten Größen auf der Passivseite der Bilanz sind das Eigenkapital bzw. die Eigenkapitalquote (Eigenkapital in % zur Bilanzsumme).
Beim Eigenkapital ergeben sich Veränderungen vor allem durch den Jahresverlust 2017 in Höhe
von 11,1 Mio. ¼
Die Eigenkapitalquote sinkt von 26,5 % auf nunmehr 25,1 %.
Die Eigenmittelquote aus Eigenkapital einschließlich Sonderposten aus Investitionszuschüssen
sinkt von 43,4 % auf nunmehr 42,9 %.
Die Struktur der Verbindlichkeiten ist durch die Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen gekennzeichnet. Im Jahresabschluss 2017 sind die erhaltenen Anzahlungen des Einrichtungsträgers
von den Sonstigen Verbindlichkeiten zu den Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger
umgegliedert worden. Außerdem haben wir für Zwecke der Darstellung im Lagebericht die erhaltenen Anzahlungen 2016 ebenfalls von den Sonstigen Verbindlichkeiten zu den Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger umgegliedert um eine Vergleichbarkeit der Zahlen zu gewährleisten.
Die im Wirtschaftsplan 2017 planmäßig vorgesehene Investitionssumme und die Verpflichtungsermächtigungen wurden durch die tatsächlichen Investitionen und die eingegangen Verpflichtungen
für Investitionen (Bestellobligo) insgesamt nicht überschritten.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/13
3.3.4 Finanzlage
Die Darstellung der Finanzlage sagt u. a. aus, wie liquide das Unternehmen ist und ob bzw. in welchem Maße es seinen Verpflichtungen in naher Zukunft nachkommen kann. Sie gibt insbesondere
über die Herkunft und die Verwendung der im Unternehmen eingesetzten Mittel Auskunft.
Durch die gewählte Form der Sonderkasse beim Einrichtungsträger und die Regelungen zum Gesellschafterdarlehen verfügt die Einrichtung nicht über eigene Liquidität. Die Liquidität der Einrichtung ist jedoch jederzeit durch die Stadtkasse gewährleistet. Zur Unterstützung der Liquiditätsplanung des Einrichtungsträgers wurde der unterjährige Abruf von Gesellschafterdarlehen vereinbart,
verbunden mit unterjährigen Mitteilungen, welche Investitionsmittel ggf. nicht benötigt werden. Diese
Mitteilungen erfolgten vereinbarungsgemäß im Rahmen der Berichterstattung.
Zur Bestimmung der Herkunft und Verwendung der Mittel wird mit Hilfe der Kapitalflussrechnung die
wirtschaftliche Betätigung der laufenden Geschäftstätigkeit dargestellt.
'HU0LWWHO]XDEIOXVVHUJLEWVLFKZLHIROJW
LQ7¼
2017
- aus der laufenden Geschäftstätigkeit
+24.656
- aus der Investitionstätigkeit
-23.223
- aus der Finanzierungstätigkeit
+19.727
= zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes
+21.160
Die Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit reichten
aus, den Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit zu decken.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
3.4
IV/14
Finanzielle Leistungsindikatoren
Als finanzielle Leistungsindikatoren werden von der Einrichtung nachfolgende Kennzahlen herangezogen:
2017
Vorjahr
-707 7¼
-1.401 7¼
9,6 %
11,7 %
EK-Quote
25,1 %
26,5 %
EK-Quote incl. Sopo
42,9 %
43,4 %
Anlagendeckung I
45,2 %
46,7 %
Anlagendeckung II
101,1 %
100,8 %
4,1 %
5,5 %
+24.656 7¼
-14.704 7¼
Ertragslage
Operatives Ergebnis
Zuwendungsquote
Vermögens- und Finanzlage
Investitionsquote
Cash flow aus laufender Geschäftstätigkeit
Die genutzten finanziellen Leistungsindikatoren weisen hinsichtlich der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Vergleich zu den im Vorjahr gemachten Prognosen eine adäquate Entwicklung auf.
3.5
Nicht- finanzielle Leistungsindikatoren
Im Hinblick auf Finanzplanung als Bestandteil der Wirtschaftsplanung erfolgt unterjährig ein Abgleich. Da die Einrichtung jedoch nicht über eigene Liquidität verfügt und letztlich die Zahlungseingänge des Einrichtungsträgers maßgeblich sind, ist Ziel des Finanzmanagements letztlich eine jahresübergreifende Betrachtung und die Gewährleistung, dass für jeden Mittelabfluss letztlich Mittelzusagen vorliegen.
Die Einrichtung konzentriert sich im Übrigen insbesondere auf die Themen Organisationsvorteile,
Datengrundlagen und Optimierung der Bewirtschaftungsaufwendungen. Dies wird von unab-
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/15
hängiger Seite im interkommunalen Vergleich (z.B. überörtliche Prüfberichte der Gemeindeprüfungsanstalt NRW aus 2008 und 2015 zum TKHPDÄ3URGXNWSUIXQJ6FKXOHQ³ XQG]XP7KHPDÄPortfoliomanagement XQG/HEHQV]\NOXVNRVWHQ³) bestätigt.
Auch Ergebnisse im interkommunalen Vergleich, z.B. Ikon-Netz der KGSt, bestätigen für den Bereich der Bewirtschaftungsaufwendungen sehr gute Werte, teilweise stellt die Einrichtung den sog.
Benchmark.
Die Personalintensität liegt bei 14,85 % (Vorjahr 15,1 %).
4. Prognosebericht
Die Rahmenbedingungen haben sich seit Gründung der Einrichtung in 2004 wesentlich verändert.
So hat sich das durch die Einrichtung umzusetzende Volumen sowohl im Bereich des Neu-, Umund Erweiterungsbaus als auch im Bereich der Instandhaltung erheblich vergrößert und bleibt auch
in der mittelfristigen Haushaltsplanung auf hohem Niveau.
Auch in anderen Bereichen sind die Anforderungen sowohl im Hinblick auf Quantität als auch Qualität gestiegen. Die zu betreuende Fläche hat - trotz Flächenabgängen durch Verkauf - insgesamt
seit Betriebsgründung zugenommen. Die Zahl der Anmietungen ist erheblich gestiegen.
Verbunden mit höherer Komplexität, steigenden Gesetzesvorgaben und Regelungsdichte sowie einer gestiegenen Erwartungshaltung von Politik, Vorstand und Gebäudenutzern machte dies organisatorische Neuausrichtungen und personellen Anpassungen der Einrichtung erforderlich, um den
Betrieb weiterhin zukunftsfähig zu erhalten.
Die Erfordernisse aus diesen veränderten Rahmenbedingungen ergeben sich detailliert aus dem
sog. Positionspapier der Betriebsleitung, das in 2014 dem Betriebsausschuss vorgestellt wurde und
im Jahr 2015 sowohl personell (Stellenaufstockung) als auch organisatorisch (Veränderungen in der
Ablauf- und Aufbauorganisation) zur Umsetzung gelangte.
Absehbar ist zusätzlich zu dem geplanten Investitionsvolumen ein auch weiterhin erhöhtes Arbeitsund Ausgabenvolumen.
Im Zusammenhang mit der Wirtschaftsplanung ab dem Jahr 2018 wurde die Personalbemessung
aktualisiert und im Rahmen der Beschlussfassung von Betriebsausschuss und Rat genehmigt. Auch
für 2019 werden zusätzliche Stellen in der Wirtschaftsplanung ausgewiesen.
Aus Gründen der weiteren Organisationsoptimierung wurde in 2017 eine Aufteilung der bisherigen
Abteilung Technik in zwei Abteilungen umgesetzt.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/16
Mittel für Aachen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz haben zu einer Erhöhung des
Investitionsvolumens in Folgejahren beigetragen. Darüber hinaus sind erhebliche Mittel aus dem
Programm Gute Schule 2020 durch den Betrieb zu verarbeiten.
Im April 2016 wurden auf der Basis des Endberichts der Reformkommission Bau von Großprojekten
vom 06/2015 und des Positionspapiers des Deutschen Städtetages zum kommunalen Bauwesen
durch die Betriebsleitung Handlungsempfehlungen für Hochbaumaßnahmen der Stadt Aachen in
GHQ%HWULHEVDXVVFKXVVXQGLQ)ROJHLQGHQ9HUZDOWXQJVYRUVWDQGHLQJHEUDFKWÄ%DXHQLQ Aachen ±
kostenstabil und termingerecht). Diese sind teilweise durch den Betrieb selbst sicher zu stellen, teilweise bedürfen sie aber auch der Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Dienststellen, insbesondere dem Fachbereich Rechnungsprüfung, der Finanzsteuerung und dem Fachbereich Recht
und weiterhin der Unterstützung durch Verwaltungsspitze und Politik.
Ende 2017/Anfang 2018 ist ein außergewöhnlich starker Preisanstieg zu verzeichnen, der in den
Kostenberechnungen in der Höhe nicht enthalten war. Aktuell finden Gespräche mit dem Finanzdezernat statt, um Vereinbarungen zur Handhabung zu treffen.
Die Betriebsleitung erwartet für das Wirtschaftsjahr 2018 einen Jahresfehlbetrag von 11,5 Mio. ¼
der dem Wirtschaftsplanansatz für 2018 entspricht.
5. Chancen- und Risikobericht
5.1 Risikobericht
Nachfolgend soll dargestellt werden, welche:
x
Risikomanagementziele die Einrichtung verfolgt,
x
Methoden zur Risikobegrenzung/-ausschluss angewendet werden und
x
Risiken für den Betrieb tatsächlich gegeben sind.
Risikomanagementziele
Ziel des betrieblichen Risikomanagements ist ein planvoller Umgang mit Risiken.
Risiken sollen frühzeitig und systematisch erkannt, in Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen
bewertet und durch entsprechende Gegenmaßnahmen nach Möglichkeit ausgeschlossen oder ±
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/17
sofern dies nicht möglich ist ± zumindest in ihren möglichen negativen Auswirkungen begrenzt werden.
Hinsichtlich des mittlerweile weitestgehend fertiggestellten Risikofrüherkennungssystems wird auf
die nachfolgenden Ausführungen verwiesen.
Risiken und Methoden zur Begrenzung / Ausschluss
Vor dem Hintergrund der Rahmenvereinbarung mit dem Oberbürgermeister und dem Rat der Stadt
werden einige der nachfolgend genannten Risiken ± i. W. die durch den Betrieb nicht beeinflussbaren Faktoren ± vom Einrichtungsträger übernommen, siehe dazu die Hinweise auf die Rahmenvereinbarung bei den nachfolgend dargestellten Risiken.
Die Ausgestaltung der Beziehungen zu dem Einrichtungsträger als sog. nahe stehende Person
wurde bereits unter 2.2 und 2.3 erläutert. Festzuhalten ist, dass die Vereinbarungen von beiden
Seiten eingehalten wurden und die Zusammenarbeit in diesen Fragen, u.a. mit der städtischen Finanzsteuerung, gut funktioniert.
Die maßgeblichen möglichen Risiken für die Einrichtung stellen sich wie folgt dar:
5.1.1 Finanzwirtschaftliche und Ertragsrisiken
Preiserhöhungen bzw. Tarifsteigerungen
Erhöhungen, insbesondere im Energiebereich, treten regelmäßig jährlich ein. Vereinbarungsgemäß
werden Mehrausgaben aufgrund von Preiserhöhungen eingeplant und in der Regel zur Verfügung
gestellt. Nichts desto trotz kommt einem professionellen Energiemanagement hohe Bedeutung zu.
Mittlerweile konnte dem durch angemessene Personalaufstockung in diesem Bereich verstärkt
Rechnung getragen werden.
Die tariflich bedingten Steigerungen im Bereich der Personalkosten werden ebenfalls in der Regel
der Einrichtung zur Verfügung gestellt.
Im Bereich der Kosten für Baumaßnahmen (Instandhaltung sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbau)
war seit 2010 ein deutlicher Preisanstieg zur verzeichnen. Im Investitionsbereich (Neu-, Um- und
Erweiterungsbau) wurden ab dem Haushalt bzw. Wirtschaftsplan 2014 Preissteigerungen eingeplant, weiterhin auch die absehbaren Mehrausgaben aufgrund der neuen HOAI.
Aktuell besteht aufgrund erheblich höherer Preisentwicklungen erneuter Handlungsbedarf sowohl
bei bereits etatisierten Projekten als aus bei neuen Maßnahmen. Die bislang angenommenen 2 %
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/18
p.a. sind mit Blick auf die aktuelle Entwicklung bei Weitem nicht mehr ausreichend.
Im Bereich der Instandhaltungsaufwendungen ist ein Inflationsausgleich für den Betrieb im Rahmen
der Wirtschaftsplanansätze mit 1,5 % berücksichtigt.
Folgekosten von Neubauvorhaben und Nutzungsintensivierungen
Neu-, Um- und Erweiterungsbau, Anmietungen und Nutzungsintensivierungen, z.B. im Rahmen von
Mensenausbau und Ganztagsbeschulung, ziehen höhere Betriebskosten nach sich. Bis zur Umsetzung des Vermieter-Mieter-Modells und Ausweis in den Nutzerbudgets werden diese vereinbarungsgemäß der Einrichtung zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Durch Folgekostenberechnungen im Rahmen der Baubeschluss-Vorlagen werden Folgekosten
transparent ausgewiesen. Seit 2010 wird durch politisch beschlossene Planungsanweisungen sichergestellt, dass bauliche Maßnahmen zur Folgekostensenkung im Rahmen von Bauprojekten
konsequent umgesetzt werden. Diese werden auch bei Investorenprojekten / Anmietungen im KitaBereich als Vorgabe zugrunde gelegt.
Instandhaltungsaufwand
Der Instandhaltungsstau an Gebäuden wurde durch die Einrichtung in Vorjahren erfasst und bewertet sowie über Wertkorrekturen beim Anlagevermögen berücksichtigt. Er wird über Programme verwaltungsintern systematisch behoben. Daneben wurden seit der Gründung der Einrichtung die Mittel
für die Instandhaltung aus Einsparungen deutlich erhöht. Dennoch entsprechen die Mittel für die
laufende Instandhaltung nicht dem anerkannten Richtwert der KGSt von 1,2 % der Wiederherstellkosten, so dass mit weiterem Instandhaltungsstau in Folgejahren zu rechnen ist. Alle Gebäude werden mindestens einmal jährlich begutachtet und auf einen etwaigen neuen Instandhaltungsstau
überprüft. Beim überwiegenden Anteil der Immobilien (87 % Baujahr vor 1980; siehe dazu auch die
Angaben im Anhang) ist altersbedingt mit einem erhöhten Instandhaltungsaufwand zu rechnen. In
dem Zusammenhang besitzt die in der Vergangenheit praktizierte und auch für die Zukunft absehbare Verwendung von Sondermitteln vom Bund oder Land zum Erhalt von Gebäudesubstanz eine
maßgebliche Bedeutung, um Instandhaltungsstau zu vermeiden.
Auch die durch die Einrichtung verfolgte Instandhaltungsstrategie mit Schwerpunkt Substanzerhalt
(insbesondere Dach, Fenster, Fassade) trägt maßgeblich zu dem im Vergleich zu vielen anderen
Kommunen vergleichsweise guten Zustand der Objekte bei.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/19
Vermögens- und Rücklagenverzehr
Die Anlagen im Bau betragen zum Bilanzstichtag 2017 11,172 Mio. ¼ (u. a. Maßnahmen in diversen
Kindertagesstätten, Containererwerb für die Unterbringung von Flüchtlingen, Freibad Am Hangeweiher, Logistikhalle Abrollbehälter, Turnhalle Feldstraße, Neues Kurhaus). Nach deren Fertigstellung
fallen zukünftig erhöhte Abschreibungen an, die den entsprechenden Werteverzehr widerspiegeln.
Diese Abschreibungen werden dem Betrieb nur teilweise erstattet.
Das Synergie- und Rationalisierungspotential ist ausgeschöpft; die Bildung von angemessenen
Rücklagen und Erzielung einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals gemäß § 10 Absatz 3
und 5 EigVO NRW ist nicht mehr möglich. Die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung schmilzt
durch die Nicht-Erstattung der Abschreibungen kontinuierlich. So ergeben sich in den Jahren 2008
bis 2017 insgesamt Verluste in Höhe von 102 0LR¼
Langfristig kann diese Entwicklung die angemessene Kapitalausstattung des Betriebes gefährden.
Zudem erhöhen sich durch die unterlassene Tilgung der Trägerdarlehen die Zinsaufwendungen bei
gleichzeitiger Neuaufnahme von Darlehen. Diese werden jedoch als Kostenbestandteile dem Eigenbetrieb vollständig erstattet.
Durch Beschluss des Finanzausschusses wurde jedoch festgelegt, dass die Eigenkapitalausstattung der Einrichtung nicht unter einen Mindestwert (15 % der Bilanzsumme) sinken wird. Somit ist
auch hier das Risiko letztlich begrenzt.
Auf die Ausführungen im Anhang zu den stillen Reserven im Rahmen des Nachtragsberichts sei an
dieser Stelle hingewiesen.
Ertragsausfälle
Der überwiegende Anteil der Erträge stammt vom Einrichtungsträger bzw. aus der internen Verrechnung mit anderen Dienststellen. Diese Erträge sind im Rahmen der Wirtschaftsplanungen berücksichtigt und als gesichert anzusehen.
Ertragsausfälle von externen Nutzern stellen kein nennenswertes Risiko für die Einrichtung dar und
werden zudem durch verschiedene Maßnahmen (Einzugsverfahren, Mahnwesen, Sicherheiten etc.)
im Umfang begrenzt.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/20
Zinsänderungsrisiko
Ist durch die hundertprozentige Erstattung durch den Einrichtungsgeber nicht gegeben.
5.1.2 Branchenspezifische Risiken
Anlagenintensität
Der hohe Anteil von bebauten Grundstücken am Gesamtvermögen, die sog. Anlageintensität, führt
zu einer hohen Fixkostenbelastung in Form von Abschreibungen und einer hohen mittel- bis langfristigen Kapitalbindung. Die hohe Fixkostenbelastung wirkt sich besonders negativ bei rückläufiger
Beschäftigung (= Umsätze, wie z. B. Haushaltskürzungen), aus. Deshalb ist eine mittel- bis langfristige Unternehmenspolitik erforderlich. Grundlage für die Unternehmenspolitik sollte die langfristige
Planung gewünschter Entwicklungen der städtischen Gebäude in Form von Gebäudebedarfsplänen
sein. Diese sind durch die Bedarfsträger nach fachlichen Prioritäten und unter Berücksichtigung des
demographischen Wandels zu erstellen (z.B. Schulentwicklungs- und Kitabedarfsplanung). Investitionen an Gebäuden werden vor ihrer Durchführung zur Vermeidung von Fehlallokation mit Blick auf
eine mittel- bis langfristig gewährleistete Nutzung mit den Bedarfsträgern abgestimmt. Politik und
Verwaltung beschäftigen sich zunehmend mit der Frage nach dem Erhalt bzw. der Aufgabe von nicht
mehr benötigten Standorten.
Sach- oder Personenschäden
Auf der Grundlage der Vermögensbewertung wurden bei Gründung die Versicherungswerte der Gebäudeversicherungen überprüft. Risiken aus dem Gebäudebetrieb oder durch Fehlverhalten der Mitarbeiter/innen sind teilweise über Haftpflicht- bzw. Vermögenseigenschadenversicherungen abgedeckt. Risiken aus Sturmschäden wurden auf der Basis einer Risikoabschätzung nur in ausgewählten Objekten versichert. Hier deutet sich u.U. eine Zunahme von Sturmereignissen an; ein Abschluss
von Sturmversicherungen für den gesamten Gebäudebestand ist jedoch weiterhin nicht wirtschaftlich. Sach- und Personenschäden sollen vermieden werden durch jährliche Begehungen und Instandhaltungsstrategien, die die Gebäudesicherheit und den Substanzerhalt im Fokus halten.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/21
Risiken aus dem Aufgabenspektrum bzw. Gebäudebetrieb
Aus dem Unternehmenszweck der Gebäudewirtschaft erwachsen neben den oben genannten Risiken zahlreiche weitere Risiken. Die Betriebsleitung trägt eine hohe Verantwortung für die Organisation der Einrichtung. Beispielhaft aufgeführt seien:
x
Ausschluss bzw. Minimierung von Betreiberrisiken,
x
die Gewährleistung schneller Reaktionszeiten bei Gefahr in Verzug,
x
ausreichende Fachlichkeit des Personals,
x
frühzeitige Gefahrerkennung und -vermeidung.
Dazu sind unter anderem erforderlich:
x
eindeutige Regelungen über Zuständigkeiten, Befugnisse, Abläufe, Informationsflüsse,
x
Frühwarnsysteme/ -mechanismen,
x
ausreichende DV-Unterstützung,
x
Maßnahmen zur Korruptionsprävention,
x
ausreichende Personalausstattung,
x
Qualifikation des Personals.
Folgende Maßnahmen wurden i.S. eines systematischen Risikomanagements und Optimierung des
internen Kontrollsystems (§ 10 EigVO NRW) umgesetzt:
Eindeutige Regelungen über Zuständigkeiten, Befugnisse, Abläufe, Informationsflüsse
Neben den klassischen und bereits im Einsatz befindlichen Instrumenten (u.a. Berichtswesen, Abteilungsleiter- und Betriebsleiterbesprechungen, laufende Budgetkontrolle, eindeutige Budget- und
Projektverantwortlichkeiten, Benchmarking, Zentrale Störannahme, 24-Stunden-Rufbereitschaft)
werden bestehende Regelungen (Dienst- und Handlungsanweisungen etc.) systematisch zusammengeführt, auf Aktualität überprüft und etwaige Regelungslücken geschlossen. Die bereits bestehenden Anweisungen werden aufgrund ihrer Fülle und Komplexität regelmäßig in den Teambesprechungen thematisiert und erläutert. Wichtig hierbei ist es, eine angemessene Relation von Regularien und Sicherungssystemen einerseits und Handlungsfähigkeit und Flexibilität der Einrichtung andererseits zu erhalten.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
IV/22
Frühwarnsysteme / - mechanismen
Das bestehende Risikomanagement wurde im März 2012 durch einen Workshop auf Führungsebene überprüft. Im August 2012 wurde eine neue Stelle aus dem Stellenbestand gebildet und personell besetzt, die sich u.a. mit dem Thema Risikomanagement beschäftigt und den weiteren Ausbau und DV-Einsatz forciert. Im Rahmen des Projektes wurde eine Softwarelösung eingeführt, unter
Einbezug der Fachabteilungen ein umfassender Risikokatalog erarbeitet und eine Probebewertung
(Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen) durchgeführt. Bis Ende 2015 wurde die Echtbewertung abgeschlossen. Seit 2016 steht die systematische Prüfung und Darstellung der Gegenmaßnahmen im Vordergrund, aktuell der Einbezug einer gesamtstädtisch verfügten Arbeitsschutz-Verantwortungsmatrix in das Risikomanagement des Betriebs.
Korruptionsprävention
Der Korruptionsprävention dienen zahlreiche und umfassende organisatorische, personelle und DVtechnische Maßnahmen. Beispielhaft genannt seien das konsequent umgesetzte Vier-Augen-Prinzip, das Prinzip der Funktionstrennung, Regelung von Unterschriftsbefugnissen und Abläufen,
Streuung bei der Auftragsvergabe im Bereich der Kleinaufträge und regelmäßige Auswertung/Überwachung der Streuung, konsequente Anwendung von VOL/VOB/VOF sowie Inanspruchnahme von
Seminaren und Publikationen zur Korruptionsprävention. Die einschlägigen Regelungen werden
jährlich den Mitarbeitern/innen gegen Unterschriftsleistung zur Kenntnis gebracht.
An einem gesamtstädtischen Projekt zur Erstellung eines Korruptionsatlas (Erfassung gefährdeter
Bereiche/Stellen) hat sich die Einrichtung in 2017 aktiv beteiligt. Das Projekt wird auch in 2018 und
Folgejahren weiter geführt und durch den Betrieb unterstützt.
DV- Unterstützung
Zahlreiche im Einsatz befindliche DV-Lösungen unterstützen die Aufgaben der Objektbewirtschaftung, Instandhaltung incl. Wartungen/Prüfungen und Projektsteuerung, u.a. durch umfangreiche
Auswertungsmöglichkeiten sowie die Abrufmöglichkeit aktueller Statusinformationen. Die Entwicklung im Bereich intelligenter DV-gestützter Planungs-, Ausführungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen gilt es zu beobachten. Für die künftige Entwicklung ist aus Sicht der Betriebsleitung für den bis
dato aus Eigenentwicklungen bestehenden Bereich der Umstieg auf eine marktgängige Lösung mit
Schnittstellen zum bestehenden SAP-System unverzichtbar. Der Auswahlprozess einer marktgängigen geeigneten CAFM-Software hat in 2018 begonnen und wird voraussichtlich im ersten Quartal
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2019 abgeschlossen, die Einführung wird dann schrittweise vorgenommen werden.
5.1.3. Personalwirtschaftliche Risiken
Fachkräftemangel
Im TVöD wurde seinerzeit das Gehaltsniveau insgesamt bei den Einstiegsgehältern nach unten abgesenkt. Vor dem Hintergrund sich abzeichnender altersbedingter Fluktuation und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels, z.B. im Ingenieur- und im kaufmännischen Bereich, ergeben sich in der
Praxis Probleme bei der Gewinnung von qualifiziertem Personal. Verschärft wurde das Problem
durch die zeitlichen Befristungen, die aufgrund fehlender Stellenkapazitäten jedoch derzeit angewendet werden mussten. Ab dem Wirtschaftsjahr 2015 konnten auch unbefristete Arbeitsverträge
angeboten werden, um die Personalgewinnung zu unterstützen. Dennoch bleibt die Stellenbesetzung schwierig und ist aufgrund der Rahmenbedingungen (Fachkräftemangel; Gehaltsgefälle zur
Privatwirtschaft) nur bedingt durch die Einrichtung zu gestalten. Einen Schritt in die richtige Richtung
zur Gewinnung von qualifiziertem Personal in Konkurrenz zur Privatwirtschaft stellen die aktuellen
Tarifergebnisse mit höheren Grundgehältern, insbesondere auch für hoch qualifizierte Fachkräfte,
dar.
Zwischenzeitlich greifen andere Strategien, unter anderem die aktive Teilnahme an Recruiting Messen, Angebote zur Begleitung von Bachelor- und Masterarbeiten, Einsatz von Werkstudenten und
insbesondere die Förderung berufsbegleitender Studiengänge.
Personalausstattung
Die Haushaltskonsolidierung machte in Vorjahren einen erheblichen Personalabbau erforderlich.
Der Personalabbau wurde in der Rahmenvereinbarung geregelt: Insgesamt 30 % aller Stellen (Ausgangsbasis Wirtschaftsjahr / Gründungsjahr 2004) sollten sozialverträglich abgebaut werden. Dieser
Abbau wäre möglich gewesen, ohne die Aufgabenerfüllung zu gefährden, allerdings nur bei gleichbleibendem Aufgabenumfang.
Die in 2007 stattgefundene überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt hatte ergeben, dass
die Einrichtung sich im interkommunalen Vergleich auf einem der Spitzenplätze befindet. Im Bereich
Energiemanagement und bei den Bewirtschaftungsausgaben stellte sie den Benchmark, ebenso
wird im Bereich Organisation und Steuerung einer der beiden Spitzenwerte (Erfüllungsgrad > 80 %)
erreicht. Die Kennzahl im Bereich Personal zeigte, dass die Einrichtung im Vergleich mit Abstand
die niedrigsten Personalkosten in der Bewirtschaftung aufweist. Die Personalkennzahl bestätigt aus
Sicht der Betriebsleitung die vor dem Hintergrund von gestiegenem Arbeitsvolumen zwischenzeitlich
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
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zu geringe Personalausstattung.
Der Aufgabenumfang der Einrichtung hat seit Gründung in 2004 erheblich zugenommen. Seit 2009
bewegt sich das umzusetzende Investitionsvolumen auf einem deutlich erhöhten Niveau im Vergleich zum Volumen bei Betriebsgründung. Weiterhin wird die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen insgesamt durch höhere Technisierung, zunehmende Vorschriften- und Verfahrensdichte, energetische Anforderungen und anspruchsvolle Abstimmungsprozesse komplexer. Auch
eine gestiegene Erwartungshaltung und Anforderungen von internen und externen Partnern, städtischer Verwaltung und Politik sind zu verzeichnen, unter anderem auch hinsichtlich Beratung, Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen sowie Erstellung von Berichten und Auswertungen.
Das CAFM-System (i.W. SAP) macht ebenfalls eine personelle Betreuung erforderlich.
Die Personalressourcen ± Stellen ± waren jedoch nicht mitgewachsen.
Das Instrument der temporären Personalgewinnung wurde zwar seit 2009 intensiv genutzt, erwies
sich aber vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Arbeitsvolumens und der Tatsache, dass beispielsweise Fachingenieure kaum auf dem Markt verfügbar sind und bei Befristung von Stellen eine
Besetzung nahezu unmöglich ist, auf Dauer als nicht sinnvoll.
Es wird auch weiterhin unabdingbar sein, Kapazitätsschwankungen und außergewöhnliche Belastungen durch den Einsatz von befristetem Personal und/oder Personaldienstleistern auffangen zu
können.
Der zunehmende Arbeitsaufwand und das anhaltend hohe Umsetzungsvolumen der letzten Jahre
zeigten jedoch, dass das Stellenkontingent der Einrichtung angehoben und an den aktuellen Aufgabenumfang angepasst werden musste.
Aus diesem Grund wurde am 13.05.2014 dem Betriebsausschuss ein Positionspapier der Betriebsleitung vorgestellt, das mindestens 16 zusätzliche Vollzeit-Stellen vorsah und in den Wirtschaftsplanberatungen für das Jahr 2015 Berücksichtigung fand. Mit Beschluss des Rates der Stadt Aachen
zum Stellenplan 2015 konnten die Stellen gebildet und die Besetzung größtenteils umgesetzt werden.
Für die Wirtschaftsplanung 2018 und Folgejahre wurde die Personalbemessung aktualisiert, es
ergibt sich personeller Mehrbedarf unter anderem aufgrund des erneut erhöhten Aufgabenumfangs.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
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Personalqualifikation
Der Qualifikation der Mitarbeiter/innen wird durch regelmäßige und an den Aufgaben ausgerichtete
Fortbildung zu allen für sie relevanten Sach- und Führungsthemen Rechnung getragen.
Es wird verstärkt versucht, auf dem Markt aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels nicht mehr für
den öffentlichen Dienst zu gewinnende Mitarbeiter mit entsprechendem Know How bei besonderem
Bedarf über berufsbegleitende Qualifikation von eigenem Personal abzusichern.
5.1.4 Technische Risiken
Technische Auflagen und Vorgaben
Die maßgeblichen Regelungen sind vielfältig und in ihrer Komplexität und Veränderungshäufigkeit
hoch. Durch sinnvolle Organisation und Bündelung von Spezial-Themen (z.B. Wartungs- und Prüfungsmanagement, Brandschutz) wird in der Einrichtung gebündeltes fachliches Know How vorgehalten und fortlaufend aktualisiert. Darüber hinaus wird auf ausreichende Fachliteratur, regelmäßige
Teilnahme an fachbezogenen Fortbildungen (u.a. inhouse) und interkommunalen Austausch geachtet. Durch den Umstieg auf ein marktgängiges CAFM-System und Ablösung der bisherigen Eigenentwicklungen soll insbesondere dieser Bereich künftig weiter optimiert und somit einfacher in der
Handhabung, Dokumentation und Unterstützung gestaltet werden. Für den 01.01.2019 ist die BilGXQJHLQHVQHXHQ7HDPVÄ3UIXQJHQXQG:DUWXQJHQ³LQ9RUEHUHLWXQJ.
5.1.5 Rechtliche Risiken
Diese ergeben sich i. W. aus dem Aufgabenbereich und somit als branchenspezifisch zu bezeichnen. Veränderungen von rechtlichen Vorschriften durch Gesetz- und Verordnungsgeber und den
Einrichtungsträger sowohl bei den technischen Vorgaben als auch im Vergabebereich sind vielfältig.
Die Notwendigkeit des flexiblen Handelns und der Umgang damit wurde bereits teilweise unter dem
Punkt branchenspezifische Risiken erläutert.
Unter anderem die Kooperation mit und fachliche Unterstützung durch die Fachbereiche Recht,
Rechnungsprüfung und B03 (Zentrale Bauverwaltung) tragen hier zu mehr Rechtssicherheit bei.
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Empfehlungen der Betriebsleitung an die Entscheidungsgremien zur Risikobegrenzung:
x
Erhöhung der für Instandhaltung zur Verfügung stehenden Mittel, da der Wert 1,2 % der
Wiederherstellungskosten unterschritten wird und sich somit weiterer Instandhaltungsstau abzeichnet; zusätzlich:
x
Sondermittel / Zuschüsse aus Investitionsprogrammen auch weiterhin der Einrichtung für Zwecke der Gebäudewirtschaft (Substanzerhalt) zur Verfügung stellen;
x
Aufgabe von nicht mehr benötigten Liegenschaften bzw. Gebäuden zur Reduzierung von
gebäudewirtschaftlichen Aufwendungen und Konzentration der verfügbaren Mittel;
x
Überführung aller Gebäude ± auch der denkmalgeschützten Sonderbauten ± in das Sondervermögen der Einrichtung zur Bündelung aller damit verbundenen Aufgaben in einer Hand.
x
Beibehaltung der Reparaturprogramme für schulische und nicht-schulische Gebäude und des
Brandschutz-Programms;
x
Abrechnung zukünftiger Gebäudenutzungen schrittweise auf Basis einer Vollkostenrechnung
(Erstattung auch der Abschreibungen in voller Höhe).
5.2
Chancenbericht
Die ersten Wirtschaftsjahre der Einrichtung haben vorrangig dazu gedient, die Gebäudewirtschaft
zu optimieren und die vereinbarten Einsparungen zu realisieren.
Auch die künftigen Wirtschaftsjahre sollen zur Fortführung der Optimierung der Einrichtung im
Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses dienen: Weitere Optimierung der Abläufe und
Informationsflüsse, Einbezug der Mitarbeiter/innen in Entscheidungsprozesse, Berücksichtigung
von Anregungen und Verbesserungsvorschlägen und letztlich ein konstruktivpartnerschaftlicher Dialog werden bewusst gepflegt und auf allen Hierarchieebenen eingefordert.
Der Bereich Energiemanagement / Gebäudeautomation wurde personell aufgestockt, um der
wachsenden wirtschaftlichen und ökologischen Bedeutung dieses Bereiches Rechnung zu tragen
und die Spitzenstellung im interkommunalen Vergleich weiter auszubauen. Die Betriebsleitung erwartet Einsparungen im Bereich der Energiekosten, durch die letztlich keine Mehrbelastung entsteht.
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Seit 2011 stand die durch die Einrichtung entwickelte Software eView im Internet/Intranet zur Verfügung: Gebäudenutzer können sich ± zur Vorbereitung auf das Vermieter-Mieter-Modell und die damit verbundene Ressourcenverantwortung ± jederzeit zeitnah über die Verbrauchsentwicklung ihrer
Gebäude informieren. Eview wurde gemeinsam mit der Regio IT in die Branchenlösung e2watch
überführt.
Die allgemeine Arbeitszufriedenheit ist aus Sicht der Betriebsleitung weiterhin gut, die Fehlzeiten
liegen deutlich unter denen in der allgemeinen Verwaltung. Nicht zuletzt die gute Zusammenarbeit
mit dem Dienststellenpersonalrat ermöglicht es, Konfliktpotential frühzeitig zu erkennen und Lösungen zu finden. Die anhaltend positive Entwicklung des Betriebes ist insbesondere der guten und
engagierten Arbeit der Abteilungsleiter/innen und der Mitarbeiter/innen der Einrichtung zu verdanken.
Die Betriebsleitung erhofft sich weiterhin, künftig die Einrichtung noch eindeutiger im Sinne eines
Dienstleisters positionieren zu können.
Zur Steigerung der Kundenzufriedenheit, aber auch zur Sicherung der Qualität der Fremdreinigung wurden in Vorjahren zwei Stellen für Reinigungskontrolleure durch Umwandlung frei werdender Stellen im Bereich der Eigenreinigung gebildet. Diese kümmern sich mit stichprobenartigen Kontrollen um die Reinigungsqualität vor Ort. Die Erfahrungen mit dem Einsatz von Reinigungskontrolleuren sind ausgesprochen positiv. Die in Vorjahren realisierten Kosteneinsparungen dürfen nicht
zu einer Unterschreitung der ausgeschriebenen Qualität führen.
Chancen für die Zukunft werden auch weiterhin in der Umsetzung des Vermieter-Mieter-Modells
gesehen, um bei den Gebäudenutzern Einflussmöglichkeiten, Partizipation und Kostenbewusstsein
zu stärken und mittel- bis langfristig weitere Einsparungen, u.a. durch intensivere Flächennutzung,
Entwicklung von Raumbedarfsplänen und ggfls. Flächenreduzierung, zu erreichen. Zur Umsetzung
des Modells besteht noch erheblicher Klärungsbedarf mit der städtischen Finanzsteuerung, u.a. aufgrund der Nicht-Erstattung von Abschreibungen, die jedoch wesentlicher Bestandteil einer Kostenmietberechnung sind, aber auch hinsichtlich der für eine Mietkalkulation anzusetzenden Bodenwertverzinsung.
Der Verkauf nicht betriebsnotwendiger Flächen kann erheblich zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Die bereits in Vorjahren begonnene Veräußerung von nicht mehr benötigten Gebäuden wird
weiter verfolgt. So sind auch in Folgejahren weitere Verkäufe vorgesehen, insbesondere im Bereich
von nicht mehr für schulische Zwecke benötigten Liegenschaften und Gebäuden. Positiv im Sinne
eines aktiven Portfoliomanagements ist die Entwicklung, dass nicht mehr benötigte oder untergenutzte Objekte aufgegeben werden und somit die Anstrengungen zum Erhalt der Vermögenssubstanz der Gebäude, die mittel- bis langfristig im Bestand erhalten bleiben sollen, verstärkt werden
können. Positiv zu erwähnen ist insbesondere die seit 2015 stattfindende systematische Zusam-
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menarbeit mit dem Schul- und Jugendbereich im Sinne eines professionellen Portfoliomanagements.
Diese Entwicklung wird jedoch durch zusätzlichen Flächenbedarf (Flächenzugänge durch Neu- und
Erweiterungsbau und Anmietungen) kompensiert. So ist seit Betriebsgründung insgesamt ein Flächenzuwachs zu verzeichnen.
Es mehren sich zudem zunehmend die Stimmen, die zu wenig Gebäude bzw. Flächen für die Erfüllung der Aufgaben monieren, beispielsweise im Zusammenhang mit der Umstellung der Länge des
Bildungsgangs auf G9.
Die überörtliche vergleichende Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt hat mehrfach ergeben,
dass die Einrichtung im Vergleich der 23 Kommunen einen Spitzenplatz in der Gesamtbewertung
einnimmt. Explizit erwähnt wurden durch die GPA die professionelle Organisation und Steuerung,
die hervorragende Datenbasis, ein vorbildliches Berichtwesen und Energiemanagement und die im
Vergleich geringsten Bewirtschaftungsausgaben. Der interkommunale Vergleich wurde auf freiwilliger Basis fortgesetzt: so beteiligt sich die Einrichtung seit 2007 an dem IKON-Vergleichsring der
KGSt für den Bereich von Schul-, Verwaltungsgebäuden und Kindertagesstätten und seit 2010 auch
zum Thema Gebäudereinigung. Seit 2013 nimmt der Betrieb außerdem an drei verschiedenen Vergleichsringen zur Personalbemessung teil: IKON-Vergleichsring, Arbeitskreis Deutscher Städtetag
NRW für Gebäudewirtschaft und Arbeitskreis des Verbandes Kommunaler Immobilienbewirtschaftender Gesellschafen (VKIG). Ergebnisse überörtlicher Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt bestätigen dem Betrieb seine gute Organisation.
Aus den Vergleichsringen und dem interkommunalen Erfahrungsaustausch erwachsen Anregungen
für weitere Optimierungen, und teilweise ergibt sich neuer Handlungsbedarf. Der Erfahrungsaustausch dient darüber hinaus auch einer regelmäßigen Kontrolle und Sicherung des bereits erreichten
Standards im interkommunalen Vergleich.
Durch konstruktive und intensive Zusammenarbeit mit der Finanzsteuerung konnte die Planungssicherheit für den Haushalt und den Wirtschaftsplan weiter erhöht werden.
So werden seit 2014 bei mehrjährigen Bauvorhaben Baupreissteigerungen in Höhe von 2 % in den
Budgets berücksichtigt, die aktivierte Eigenleistung Budget wirksam berücksichtigt und abhängig
von der jeweiligen Planungstiefe Varianzen berücksichtigt. Zur Zeit findet eine Aktualisierung der
Berücksichtigung der Indexsteigerung statt, da wie geschildert seit 2017/2018 eine eklatante Erhöhung auf 5- 10 % zu verzeichnen ist.
Der Grundsatz, dass im ersten Schritt die Planungsmittel bereit gestellt und die Baubeschlüsse erst
auf der Basis von Kostenberechnungen gefasst und erst dann die Budgets im Haushalt und Wirtschaftsplan bereit gestellt werden, wurde nachhaltig i.S. des Regelverfahrens gestärkt.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
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Bei erforderlichen Abweichungen aufgrund von besonderer Dringlichkeit sollen künftig ÄVarianzen³
(Korridore je nach Planungstiefe) bei der Etatisierung berücksichtigt werden. Die Abstimmung zwischen Einrichtung und Finanzdezernat zu verwaltungsweit bzw. für den Haushalt anzuwendenden
Regularien befindet sich in der Abstimmung.
5.3. Gesamtbeurteilung
Gegenwärtig sind keine innerbetrieblichen Risiken erkennbar, die den Fortbestand der Einrichtung
gefährden könnten. Die identifizierten Risiken werden gezielt beobachtet und gesteuert. Sie haben
mit Ausnahme der nicht erstatteten Abschreibung keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die bestehenden Chancen werden konsequent genutzt. Die hohen Erwartungen, die von Vorstand,
Nutzern, Politik und Bürgern an die Einrichtung gestellt werden, werden mehr denn je von der
Rechts- und Betriebsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung mit Personal- und Organisationshoheit und eigenem Dienststellenpersonalrat sicher gestellt. Diese ermöglicht am besten ein
schnelles und effizientes Handeln und eine flexible Anpassung der Aufbau- und Ablauforganisation
zur Erfüllung der hohen Anforderungen und Erwartungen.
6.
Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Die Finanzierungsmaßnahmen umfassten lediglich die im üblichen Wirtschaftsverkehr vorherrschenden Aktivitäten, wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus dem Verrechnungsverkehr mit dem Einrichtungsträger zu marktüblichen Bedingungen. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.
Wesentliche Risiken hinsichtlich der Finanzinstrumente sind für die Betriebsleitung nicht ersichtlich.
Forderungen der Einrichtung betreffen in erster Linie die Stadt Aachen. Forderungsausfälle sind in
diesem Bereich nicht zu erwarten.
Verbindlichkeiten werden innerhalb der Zahlungsfristen bezahlt.
Der laufende Zahlungsverkehr wird im Übrigen über ein bei der Stadt verwaltetes Bankkonto abgewickelt.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
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Durch die gewählte Form der Sonderkasse beim Einrichtungsträger und die Regelungen zum Gesellschafterdarlehen verfügt die Einrichtung bewusst nicht über eigene Liquidität. Die Liquidität der
Einrichtung ist allerdings jederzeit durch die Stadtkasse gewährleistet.
Die Finanzierungsmaßnahmen werden kontinuierlich anhand der Daten aus dem Rechnungswesen
kontrolliert.
Zur Unterstützung der Liquiditätsplanung des Einrichtungsträgers wurde der unterjährige Abruf von
Gesellschafterdarlehen vereinbart, verbunden mit unterjährigen Mitteilungen, welche Investitionsmittel ggf. nicht benötigt werden. Diese Mitteilungen erfolgten vereinbarungsgemäß im Rahmen der
Berichterstattung.
Ab der Wirtschaftsplanung 2018 wurde eine mit dem Einrichtungsträger abgestimmte Form der Kapitalflussrechnung standardmäßig in die Planung integriert.
7. Bericht über Zweigniederlassungen
Die Einrichtung verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
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8. Angaben gemäß § 25 Abs. 2 EigVO NRW
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Handelns der Betriebsleitung im Rahmen der Prüfung des
Vorjahres ± Jahresabschluss zum 31.12.2016 ± führte zu keinen Beanstandungen.
Aachen, 30. August 2018
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
Vera Ferber
Klaus Schavan
Kfm. Betriebsleiterin
Tech. Betriebsleiter
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 5
Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
1.
Rechtliche Verhältnisse
Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen wird nach den Vorschriften der GO NRW, der
EigVO NRW und der Betriebssatzung wie ein Eigenbetrieb geführt (eigenbetriebsähnliche
Einrichtung gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW).
I.
Betriebssatzung
Grundlage des Gebäudemanagements ist die von der Stadt Aachen beschlossene Betriebssatzung vom 16. Dezember 2003 in der zuletzt geänderten Fassung vom 07. September
2005.
Die Betriebssatzung enthält folgende wesentlichen Regelungen:
Name (§ 1):
Zweck (§ 2):
Gebäudemanagement der Stadt Aachen
Die zentrale Bewirtschaftung von Verwaltungsgebäuden, Schulden, Kindertagesstätten und sonstigen Gebäuden, die der Stadt
Aachen zur Erfüllung ihrer Aufgaben dient. Der Betriebszweck
umfasst auch die Bewirtschaftung von Nebenflächen und Nebennutzungen und alle den Betriebszweck fördernden Geschäfte.
Stammkapital (§ 3):
Das Stammkapital der Einrichtung beträgt EUR 1.000.000
Organe (§§ 3 – 7):
Betriebsausschuss, Betriebsleitung
Betriebsausschuss (§ 5): Der Betriebsausschuss besteht aus 13 Mitgliedern. Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses ist detailliert im Anhang
(Anlage 3) dargestellt.
Betriebsleitung (§ 4):
Die Betriebsleitung obliegt:
Frau Vera Ferber (kfm. Betriebsleiterin),
Herrn Klaus Schavan (techn. Betriebsleiter).
II.
Wichtige Verträge / Vereinbarungen
Mit der Stadt Aachen bestehen folgende Vereinbarungen:
Gründungsdarlehen vom 29. März 2005,
Ifd. Gesellschafterdarlehen jährlich,
Rahmenvereinbarung vom Januar 2004,
Dienstanweisung für die Werkleitung vom April 2004,
Dienstanweisung zur Regelung der Zeichnungsbefugnisse für den Eigenbetrieb vom Juli
2004,
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 5
Dienstanweisungen zur Regelung der Geschäftsverteilung vom 01. Juli 2004,
jährlicher Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements,
Verkauf von Immobilien aus dem Besitz des E26 vom 03. Februar 2006,
Freistellung der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen vom 08. März 2010,
Regelung der Vertretung bei gleichzeitiger Abwesenheit beider Geschäftsführer vom
14. September 2010.
Mit der StädteRegion Aachen besteht eine Leistungsvereinbarung über die Vermögensübertragung und zur Regelung der Finanzbeziehungen vom 17. Dezember 2007.
Es liegen diverse weitere Verträge u.a. über Energielieferungen, Hard- und Software, Telekommunikation. Wartung, Reinigungsleistungen, Versicherungen, An- und Vermietung sowie
Architekten- und Ingenieurleistungen vor.
2.
Steuerliche Verhältnisse
Mit der Bewirtschaftung von städtischen Gebäuden und ihrer Nebenflächen übt die Einrichtung keine einen Betrieb gewerblicher Art begründende Tätigkeit aus. Sie ist insoweit mit dieser Tätigkeit weder körperschaft- noch gewerbe- oder umsatzsteuerpflichtig.
Es bestehen allerdings darüber hinaus diverse Betriebe gewerblicher Art, die generell eine
Steuerpflicht begründen. Aufgrund ihres Dauerverlustcharakters fallen gleichwohl keine Ertragssteuern an. Das Gebäudemanagement macht hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht von
der Option gemäß § 9 UStG Gebrauch und berechnet bei den Betrieben gewerblicher Art für
seine Leistungen Umsatzsteuer.
Das Gebäudemanagement verwaltet und bewirtschaftet zudem in sehr geringem Umfang
Wohnungseigentum. Dies ist als Vermögensverwaltung i.S.d. § 14 Satz 3 AO zu qualifizieren. Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerpflicht besteht nicht, da die Tätigkeit der Einrichtung den Rahmen einer Vermögensverwaltung nicht übersteigt.
Für den Grundbesitz wird in Ausnahmefällen Grundsteuer entrichtet Kommunale Nutzungen
sind ansonsten generell grundsteuerbefreit.
Für die genutzten PKW fällt Kfz-Steuer an.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage
Wirtschaftliche Verhältnisse
1.
Unternehmenstätigkeit und Geschäftsbereiche/Zweigniederlassungen
Betätigungsfeld/Tätigkeitsbereich der Gesellschaft
Größe des Grundbesitzes (eigener/gemietet/gepachtet)
Zweigniederlassungen (Name, Ort; ggf. Verweis auf LB)
2.
Schwerpunkte des Produktions-/Dienstleistungs-/Vertriebsprogramms
Wesentliche Veränderungen (neue Produkte, Marktentwicklung, Engpässe)
Teilbetriebsveräußerung/Veräußerung von Immobilien oder anderen wesentlichen
Vermögensgegenständen
3.
Angaben zu Beteiligungen und deren Entwicklungen
Beteiligungen an Gesellschaften
Zukäufe/Veräußerungen von (wesentlichen) Beteiligungen
4.
Finanzierungs- und Investitionsbereich
Angabe wesentlicher Investitionen und deren Finanzierung (auch geplante, im Hinblick auf Betriebserweiterungen/-umstellungen)
5.
Verträge von besonderer Bedeutung
Verträge über Interessen-/Arbeitsgemeinschaften
Verträge mit Kunden und Lieferanten
Erbbau-, Pacht-, Miet-, Leasing-, Lizenzverträge und Pfandbestellungen
6.
Stand und Entwicklung des Personals
Entwicklung des Personalbestands im Berichtsjahr
Angabe der durchschnittlichen Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Geschäftsjahr, getrennt nach Gruppen gemäß § 285 Nr. 7 HGB (Verweis auf Anhang)
Soziale Aspekte (Sozialplan, Tarifentwicklung, soziale Leistungen)
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
Prüfung der Ordnungsmässigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720)
1.
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte
Offenlegung der Organbezüge
a)
Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan
für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus
schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die
Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen
diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Einrichtung verfügt über einen Geschäftsverteilungsplan für die Betriebsleitung.
Ebenso besteht eine Dienstanweisung des Oberbürgermeisters für die Betriebsleitung.
Der Oberbürgermeister der Stadt Aachen ist Dienstvorgesetzter der Dienstkräfte der Einrichtung. Der Betriebsleitung obliegt laut Betriebssatzung die laufende Betriebsführung
einschließlich der Verfügung über das bewegliche Vermögen und die Wahrnehmung der
Entscheidungsbefugnisse, die der Oberbürgermeister gemäß Dienstanweisung auf sie
übertragen hat. Die Organisation der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und der Einrichtung ist neben der Betriebssatzung und den gesetzlichen Bestimmungen mittels
Dienstanweisungen geregelt.
Der Betriebsausschuss entscheidet in allen gemäß § 5 der Betriebssatzung von der
Stadt Aachen ihm übertragenen Zuständigkeiten.
Der Rat der Stadt Aachen entscheidet in allen anderen Angelegenheiten des Gebäudemanagements, die ihm gemäß GO NRW, der EigVO NRW und der Betriebssatzung vorbehalten sind.
Die Regelungen entsprechen den Anforderungen an das Gebäudemanagement.
b)
Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und
wurden Niederschriften hierüber erstellt?
Der Betriebsausschuss ist im Jahr 2017 zu drei Sitzungen (02. Mai., 05. September und
28. November) zusammengetreten. Der Rat der Stadt hat sich in fünf Vorlagen mit Angelegenheiten der Einrichtung befasst. Über die Sitzungen des Betriebsausschusses und
des Rats der Stadt liegen Protokolle vor.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
c)
In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3
AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Mitglieder der Betriebsleitung, Frau Vera Ferber und Herr Klaus Schavan, sind auskunftsgemäß in keinen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG tätig.
d)
Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan)
individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt
nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger
Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Einrichtung hat die individualisierte Vergütung der Betriebsleitung entsprechend § 24
Abs. 1 EigVO NRW i. V. m. 285 Nr. 9a HGB im Anhang offengelegt. Erfolgsabhängige
Komponenten enthalten die Bezüge nicht.
2.
Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a)
Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es liegt ein aktualisierter Organisationsplan mit Datum vom 01. Oktober 2017 für die Einrichtung vor. Aus diesem gehen der Organisationsaufbau, die Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten sowie die Weisungsbefugnisse hervor. Die Überprüfung erfolgt auskunftsgemäß regelmäßig durch die Leitung der Einrichtung.
Nach den von uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften liegen keine Hinweise vor, dass nicht entsprechend dem Organisationsplan verfahren wird. Die administrativen Aufgaben, mit Ausnahme der Auszahlung von Gehältern und Beamtenbezügen (Dezernat Personal und Organisation), werden durch das Gebäudemanagement selbst
durchgeführt.
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten
Auskünften nicht ergeben.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
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Anlage 6
c)
Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und
dokumentiert?
Es gelten folgende Bestimmungen:
Handlungsrichtlinien der Stadt Aachen zur Umsetzung des Gesetzes der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in NRW mit
Stands vom 08. November 2008,
Richtlinie über die Annahme von Belohnungen und Geschenken durch Angehörige
des öffentlichen Dienstes bei der Stadt Aachen vom 06. September 2005.
Sämtlichen Mitarbeitern der Einrichtung sind die vorstehenden Richtlinien auskunftsgemäß gegen Unterschrift ausgehändigt worden. Dies wird einmal jährlich wiederholt gegen
entsprechende Unterschriftsleistung über den Empfang.
Weiterhin gibt es umfassende sowohl gesamtstädtische als auch betriebsspezifische Anweisungen zu Vergabeprozessen und Unterschriftsbefugnissen. Dem 4-Augenprinzip
wird konsequent durch eine Vielzahl von Regelungen Rechnung getragen.
Weiterhin hat die Stadt Aachen die Stelle eines Anti-Korruptionsbeauftragten eingerichtet.
d)
Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben,
dass diese nicht eingehalten werden?
Es gelten die Dienstanweisungen und Richtlinien der Stadt Aachen und dazu ergänzende
innerbetriebliche Regelungen und Anweisungen.
Darüber hinaus gelten insbesondere die Bestimmungen der GO NRW, der EigVO NRW
und der Betriebssatzung. Der vom Rat der Stadt zu beschließende Wirtschaftsplan bildet
den Entscheidungsrahmen für die Betriebsleitung. Die Ausschreibungen werden auskunftsgemäß nach diesen Vorgaben vorbereitet und unter Beachtung der einschlägigen
Vorschriften durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt, mit einer Ausnahme des sogenannten Richtericher-Modells für diverse Kindertagesstätten, ausschließlich über Darlehen der
Stadt Aachen sowie verschiedene Zuschussprogramme.
Es haben sich nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften keine Anhaltspunkte für eine Nichtbeachtung der Anweisungen ergeben.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
e)
Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Es besteht eine ordnungsgemäße Dokumentation von Verträgen in Form der Aktenverwaltung. Die Bauakten sind bei den entsprechenden Projektverantwortlichen abgelegt.
Miet- und Pachtverträge sind an zentraler Stelle abgelegt. Vertragsübersichten über alle
Verträge werden geführt.
3.
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a)
Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens?
Das Gebäudemanagement erstellt regelmäßig einen Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan 2017 besteht aus folgenden Planungselementen:
detaillierter Erfolgsplan für 2017 und mittelfristige Ergebnisplanung für die Wirtschaftsjahre 2017 bis 2020,
Investitionsprogramm 2017 bis 2020,
Stellenübersicht,
Finanzplanung (Vermögensplan) für die Wirtschaftsjahre 2017 bis 2020.
Für den Planungshorizont ab 2018 ist es vorgesehen, in Abstimmung mit der städtischen
Finanzsteuerung eine Plankapitalflussrechnung zu erstellen.
Der jährlich gemäß §§ 15 bis 18 der EigVO NRW aufzustellende Wirtschaftsplan bietet
einen ausreichenden Planungshorizont und entspricht den Bedürfnissen der Einrichtung.
Innerhalb des Jahres werden ggf. noch Nachtragswirtschaftspläne bei sich ergebenden
Veränderungen erstellt.
Das Planungswesen entspricht nach unseren Erkenntnissen im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten den Bedürfnissen des Gebäudemanagements.
b)
Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planungsabweichungen werden auskunftsgemäß regelmäßig und kontinuierlich untersucht. Erläuterungen zu Planüber- oder –unterschreitungen sind Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung an den Betriebsausschuss im Rahmen der Quartalsberichterstattung bzw. der Berichterstattung über das abgelaufene Wirtschaftsjahr.
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Anlage 6
c)
Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe
und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen entspricht nach unseren Erkenntnissen im Hinblick auf Richtigkeit,
Vollständigkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit den Anforderungen der Einrichtung.
Eine detailliert ausgebaute Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung ist
bis zum Prüfungszeitpunkt mittels verknüpfter Daten im Excel-Format als Eigenprojekt
weitgehend umgesetzt worden.
Es haben sich nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften keine Anhaltspunkte ergeben, dass das eigenentwickelte System nicht den Ansprüchen für eine
funktionierende Kostenrechnung genügt.
d)
Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Der Zahlungsverkehr der Einrichtung erfolgt über ein Sparkassenbankkonto der Stadt
Aachen (SAP 113100). Dieses wird täglich überwacht und ausgeglichen. Die Salden werden täglich auf ein Sonderkassenkonto (SAP 113200) gebucht. Die Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben sowie der Investitionen erfolgt ausschließlich über die Stadt
Aachen. Dazu werden die erforderlichen Finanzmittel zeitnah der Finanzkasse der Stadt
Aachen gemeldet.
Das Cash-Management, vor allem im Hinblick auf die rechtzeitige Anmeldung von Finanzmitteln, obliegt auskunftsgemäß der Betriebsleitung im Zusammenwirken mit der Finanzsteuerung der Stadt Aachen.
e)
Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind?
Siehe Beanwortung zu Frage 3. d).
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Anlage 6
f)
Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden?
Die Einrichtung erhält im Wesentlichen ihre Entgelte über zwei jährliche Anforderungen
gegenüber der Stadt Aachen auf Auszahlung der im Wirtschaftsplan vorgesehenen Mittel
zur Deckung der laufenden Aufwendungen.
Darüber hinaus werden die Zahlungsflüsse aus Miet- und Pachtverträgen und die Ausgangsrechnungen für erbrachte Dienstleistungen gegenüber Eigenbetrieben der Stadt
Aachen oder fremden Dritten nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften zeitnah entsprechend der vertraglichen Bedingungen erstellt. Das Mahnwesen
für Mieten und Pachten wird seitens der zuständigen Fachabteilung und für die Geschäftsbeziehungen gegenüber der Städteregionen Aachen durch das Team Rechnungswesen organisiert.
Es sind keine Hinweise aufgetreten, dass die Entgelte nicht vollständig oder zeitnah in
Rechnung gestellt oder eingeholt worden sind.
g)
Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und
umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Ja; wesentliche Controllingunterlagen des Rechnungswesens haben im Berichtsjahr als
Entscheidungsgrundlage für Führungskräfte und Kontrollgremien zur Verfügung gestanden.
h)
Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht?
Die Einrichtung hält keine Beteiligungen bzw. Tochterunternehmen.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
4.
Risikofrüherkennungssystem
a)
Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert
und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können?
Ein umfassendes, in sich geschlossenes und systematisches Risikofrüherkennungssystem mit dessen Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können,
ist im Berichtsjahr weiter ausgebaut worden. Die vollständige, rechnergestützte Implementierung des Systems ist im Wesentlichen abgeschlossen.
Die Stelle des Risikomanagers ist planmäßig besetzt.
Im Rahmen der lfd. Bewertung sind über 300 Risiken identifiziert und benannt worden.
Diese sind auf ca. 60 Hauptrisiken zusammengefasst worden. Die wesentlichen Risiken
hat die Betriebsleitung im Lagebericht benannt und die bereits umgesetzten Gegenmaßnahmen aufgezeigt. Diese lassen sich im Wesentlichen folgenden Risikofeldern zuordnen: finanzwirtschaftliche und Ertragsrisiken, branchenspezifische und personalwirtschaftliche Risiken.
Als Priorität für die Entwicklung eines darüber hinausgehenden Gegenmaßnahmenkatalogs sind durch die Betriebsleitung Personenrisiken bestimmt worden.
b)
Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften liegen keine Hinweise
vor, dass diese für die Zukunft geplanten Maßnahmen nicht sachgerecht sind.
c)
Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die Handlungsweise für die in Gliederungspunkt a) erwähnten Einzelmaßnahmen ist in
umfangreichen Arbeitsmaterialien, wie einem Risikokatalog, festgelegt. Alle Führungskräfte können in Echtzeit rechnergestützt auf alle Ergebnisse im System zugreifen. Jährliche Begehungen werden ebenfalls dokumentiert.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
d)
Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit
dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst?
Durch die Betriebsleitung und in ihrem Auftrag durch den Risikomanager werden auskunftsgemäß die Risiken ständig kontrolliert. Auf die Ausführungen zu den vorstehenden
Gliederungspunkten wird verwiesen.
Mit dem eingeführten rechnerunterstützten Risikomanagementsystem werden die entsprechenden Prozesse künftig automatisiert aus der IT mit Daten untersetzt sein.
5.
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
Das Gebäudemanagement nutzt keine Finanzinstrumente außerhalb der Stadt Aachen
und einer Fremdfinanzierung über ein sogenanntes Richteriches Modell. Demgemäß
werden auch keine komplexen und risikobehafteten Derivate u. ä. genutzt.
Die Beantwortung der weiteren Fragen dieses Fragenkreises kann wegen der vorstehenden Feststellungen entfallen.
6.
Interne Revision
a)
Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne
Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese
Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Eine interne Revision als eigenständige Stelle der Einrichtung ist nicht vorhanden. Die
Einrichtung unterliegt der Prüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt
Aachen seit 01. April 2009.
b)
Wie ist die Anbindung der internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Der Fachbereich Rechnungsprüfung ist gegenüber dem Gebäudemanagement autonom.
Interessenskonflikte sind weder personell noch sachlich gegeben.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
c)
Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat im Berichtsjahr turnusgemäß die Vergabeprüfung nach VOL und VOB bei der Stadt Aachen geprüft, in deren Zusammenhang das
Gebäudemanagement mit einbezogen ist. Schriftliche Berichte dazu liegen auskunftsgemäß nicht vor.
Prüfungen zum Thema Korruptionsprävention sind im Berichtsjahr auskunftsgemäß nicht
erfolgt.
d)
Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung sind keine Prüfungsschwerpunkte abgestimmt
worden.
e)
Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und
um welche handelt es sich?
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften keine bemerkenswerten Feststellungen hinsichtlich der Einrichtung
angemerkt.
f)
Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften sind durch die Betriebsleitung angemessene Konsequenzen hinsichtlich der Feststellung des Fachbereichs
Rechnungsprüfung aus Vorjahren gezogen worden.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
7.
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen
nicht eingeholt worden ist?
Nach den von uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften haben sich keine
derartigen Anhaltspunkte ergeben.
b)
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Derartige Kredite sind im Berichtsjahr nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilen
Auskünften nicht vergeben worden.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen
vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Diesbezügliche Maßnahmen sind nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten
Auskünften nicht bekannt.
d)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Diesbezügliche Maßnahmen sind nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten
Auskünften nicht bekannt.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
8.
Durchführung von Investitionen
a)
Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Die im Berichtsjahr durchgeführten Investitionen sind auskunftsgemäß im Rahmen des
Wirtschaftsplans (Investitionsprogramm) durch die zuständigen Fachbereiche der Stadt
Aachen angemessen geplant und werden danach umgesetzt.
Grundsätzlich ist damit gemäß der Auskünfte der Betriebsleitung davon auszugehen,
dass die wirtschaftliche Notwendigkeit von investiven Projekten bereits mit Beauftragung
des Gebäudemanagements zur Umsetzung von Projekten gegründet worden ist.
Seit 2016 wird die Einrichtung bereits vor einer Etatisierung von investiven Projekten in
die Planungsprozesse einbezogen. Damit soll gewährleistet werden, dass bereits in der
Planungsphase exaktere Kostenberechnungen entstehen und Abweichungen wie bei den
bisherigen Kostenschätzungen minimiert werden können. Der jeweilige Planungsstand
wird somit während des Entscheidungsprozesses genauer.
In einem ersten Schritt werden die Planungsmittel zur Verfügung gestellt und die Planungen bis zur Entwurfsplanung und Kostenberechnung extern vergeben. Auf dieser Basis
folgt die abschließende Investitionsentscheidung durch die politischen Gremien.
Auf der Grundlage des vorgegebenen städtischen Budgets für die einzelnen Maßnahmen, erfolgt bei der Einrichtung die Ausführungsplanung und die Durchführung der jeweiligen Maßnahmen nach wirtschaftlichen Grundsätzen.
Bei allen größeren Projekten werden auskunftsgemäß Folgekostenberechnungen erstellt, welche die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen in der Zukunft abbilden und
den politischen Gremien im Rahmen der abschließenden Entscheidung vorliegen.
b)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des
Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder
Beteiligungen)?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nach dem von uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften nicht ergeben. Der jeweiligen Auftragsvergabe im Bereich Bau- und
Bauinstandhaltung liegen Ausschreibungen zugrunde. Bei Investitionen in Betriebs- und
Geschäftsausstattung werden Vergleichsangebote eingeholt.
Die Veräußerung von Grundstücken erfolgt über den Fachbereich Liegenschaften der
Stadt Aachen. Die Übertragungen an die Stadt werden vom Gebäudemanagement dabei
generell zum jeweiligen Buchwert vollzogen.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
c)
Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Bei den baulichen Investitionsmaßnahmen erfolgt ein laufendes Projektcontrolling durch
die jeweiligen Sachbearbeiter. Durch die Betriebsleitung werden auskunftsgemäß die jeweiligen Budgets regelmäßig auf deren Einhaltung und den Umsetzungsgrad hin überprüft. Sind aufgrund nicht anwendbarer Tatsachen Budgeterhöhungen zwingend notwendig, werden diese im Regelfall über entsprechende mit der Stadt Aachen abgestimmte
Korrekturen der Budgetwerte eingepreist.
Auf die seit 2016 praktizierte und vorstehend bereits erwähnte Einbeziehung des Gebäudemanagements in die Etatisierung und die quartalsmäßige Berichterstattung wird nochmals verwiesen.
d)
Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Bei den im Wirtschaftsjahr 2017 abgeschlossenen Investitionen ergeben sich nach den
uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünfte unter Bezugnahme der Ausführung
zur Frage 8 c) keine Budgetüberschreitungen bei den Projekten von mehr als 10 % des
Volumens, aber mindestens TEUR 100. Gegenüber den ursprünglichen Planansätzen
bestehen lediglich in drei Fällen Überschreitungen unterhalb der genannten Grenzen.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge
nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Leasing- oder vergleichbare Verträge sind nicht vorhanden.
9.
Vergaberegelungen
a)
Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B.
VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Alle diesbezüglichen Regelungen sind den Mitarbeitern über ein entsprechendes Ablagesystem des Betriebes und über das Intranet zugänglich.
Anhaltspunkte für Verstöße haben sich nach den von uns vorliegenden Unterlagen und
erteilten Auskünften nicht ergeben.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
b)
Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Ja; anderweitige Erkenntnisse haben wir nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften nicht erlangt.
10.
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a)
Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Einrichtung erstellt einen regelmäßigen Quartalsbericht und einen Jahresabschluss
für den Betriebsausschuss. Zudem erfolgen in den Sitzungen des Betriebsausschusses
regelmäßige Berichterstattungen.
b)
Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des
Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Laut der vorliegenden Protokolle und der erteilten Auskünfte hat die Betriebsleitung den
Betriebsausschuss in seinen Sitzungen regelmäßig informiert. Zudem sind zu diesen Sitzungen die Quartalsberichte und das Ergebnis des abgelaufenen Wirtschaftsjahres mit
wesentlichen betriebswirtschaftlichen Kenndaten, Soll-Ist-Darstellung zum Wirtschaftsplan und Informationen zu den laufenden Projekten ausgereicht worden.
c)
Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht
ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Ja; die Unterrichtung von: Betriebsausschuss, Oberbürgermeister, zuständigem Dezernent ist nach den uns vorliegenden Protokollen ordnungsgemäß erfolgt.
Im Übrigen liegen ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäße abgewickelte
Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen
nach den von uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünfte nicht vor.
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Aachen
Anlage 6
d)
Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan
auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Nach den uns vorliegenden Protokollen und erteilten Auskünften hat die Betriebsleitung
im Berichtsjahr auf Antrag eine Vorlage zum Thema „Ingenieurleistungen – bedarfsgerecht und kosteneffizient“ gefertigt, die sich u.a. mit der Wirtschaftlichkeit von verstärkter
Eigenleistung in verschiedenen Bereichen beschäftigt.
Ausweislich der vorliegenden Protokolle sind darüber hinaus keine besonderen Wünsche
geäußert worden. Beherrschende Themen in den Sitzungen der Überwachungsorgane
sind neben der generellen wirtschaftlichen Entwicklung gemäß Wirtschaftsplan, der
Stand der Projektabwicklung, die Zustimmung zu einem Vergleich, Berichterstattung zum
Thema BIM, Energiemanagement und Veränderungen der betrieblichen Aufbauorganisation.
e)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90
AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend
war?
Solche Anhaltspunkte haben sich nach den uns vorliegenden Protokollen und erteilten
Auskünften nicht ergeben.
f)
Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Eine D&O-Versicherung besteht auskunftsgemäß nicht. Die Betriebsleitung und die übrigen Mitarbeiter sind jedoch in die städtische Haftpflicht- und Eigenschadenversicherung
eingebunden.
g)
Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan
offengelegt worden?
Derartige Interessenskonflikte sind nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten
Auskünften nicht offenkundig geworden.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
11.
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a)
Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nein; gemäß der sich aus der Betriebssatzung für die Einrichtung ergebenen Aufgabenstellungen werden die ihr übertragenen Liegenschaften weitestgehend genutzt. Auskunftsgemäß besteht nur ein geringer Leerstand. Freiwerdende Gebäude werden über
die Stadt Aachen anderen Nutzungen zugeführt. Über die möglichen Nutzungen leer stehender Objekte werden auskunftsgemäß regelmäßige Auswertungen getätigt. Die Ergebnisse werden in einer entsprechenden Checkliste dargestellt.
b)
Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Art und Umfang der Bestände entsprechen der Aufgabenstellung des Gebäudemanagements. Die Veränderungen sind durch die laufende Geschäfts- und Investitionstätigkeit
bergründet.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich
zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der
Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für wesentlich höhere
bzw. niedrigere Verkehrswerte. Dem gegenüber stehend ergaben stichprobenartige Ermittlungen nach dem Sachwertverfahren höhere Wertansätze (alternative Bewertungsmethode). Nach unseren Erkenntnissen bestehen hinsichtlich der Verkehrswerte keine
wesentlichen stillen Reserven. Letztere werden in der Praxis auch nicht durch das Gebäudemanagement sondern durch den Einrichtungsträger realisiert.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
12.
Finanzierung
a)
Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen
Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Die Eigenkapitalquote beträgt 25,2 % der Bilanzsumme. Unter Berücksichtigung des eigenkapitalähnlichen Sonderpostens aus Investitionszuschüssen beträgt diese 43,1 %.
Die Einrichtung verfügt über langfristiges Fremdkapital von 53,3 %; das kurzfristige
Fremdkapital beträgt 3,6 %.
Die für das Jahr 2018 geplanten Investitionen sollen durch Gesellschafterdarlehen der
Stadt Aachen und Fördermittel der öffentlichen Hände finanziert werden.
b)
Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der
Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die Haushaltslage des Konzerns Stadt Aachen stellt sich auskunftsgemäß schwierig dar.
c)
In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass
die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Die Einrichtung hat in 2017 folgende Zuschüsse erhalten:
Zuschüsse für Instandhaltungsmaßnahmen in Höhe von TEUR 42,
Ertragszuschüsse als konsumtive Schul- und Bildungspauschale in Höhe von
TEUR 3.425,
Investitionszuschüsse sind in Höhe von TEUR 11.970 gewährt worden.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften haben sich keine Hinweise ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen der Mittelgeber nicht beachtet worden sind.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
13.
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a)
Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Die Eigenkapitalquote beträgt – wie bereits erwähnt – 25,2 % und die Quote des Eigenkapitals zuzüglich des eigenkapitalähnlichen Sonderpostens aus Investitionszuschüssen
beträgt 43,1 %.
In Anbetracht der im Wirtschaftsplan ausgewiesenen nicht vollständigen Deckung der
Abschreibungen in den zukünftigen Jahren durch die Stadt Aachen werden sich die Quoten weiter deutlich verringern.
Die Ausnutzung des laufenden Verrechnungskontos mit der Stadt Aachen (Sonderkasse)
ist unterjährig nicht verstärkt erfolgt, sondern es ergab sich im Gegenteil ein positiver
Saldo. Es sind keine Finanzierungsprobleme zu erkennen, zumal die Einrichtung nicht
über eigene Liquidität verfügt.
b)
Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung)
mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Im Berichtsjahr ist eine Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2012 mit den Rücklagen innerhalb des Eigenkapitals gemäß § 10 Abs. 6 der EigVO erfolgt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von TEUR 11.109
auf neue Rechnung vorzutragen. Weitere Leistungen durch die Stadt Aachen zum Ausgleich des Jahresverlusts sind nicht vorgesehen.
Aus Sicht der Betriebsleitung ist diese Handhabung für das Jahr 2017 mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar. Die Eigenkapitalausstattung ist noch als angemessen zu bezeichnen.
14.
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a)
Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
Für die Ausführungen zur Ertragslage wird auf den Prüfungsbericht verwiesen.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
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Anlage 6
b)
Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Die Einrichtung weist in 2017 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 11.109 aus.
Auch für das Jahr 2017 wird – entsprechend dem Wirtschaftsplan – für die Erstattung der
Abschreibungen nach Abzug der Erträge aus dem Sonderposten aus Investitionszuschüssen nur ein Betrag von lediglich TEUR 3.000 erstattet. Damit ergibt sich für das Berichtsjahr eine finanzielle Lücke bei den städtischen Erstattungen in Höhe von
TEUR 12.083. Ohne diesen Sachverhalt hätte das Gebäudemanagement einen Jahresgewinn ausgewiesen.
c)
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern
eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Ja; durch die nicht vollständige Deckung der entstehenden Aufwendungen in Form von
Abschreibungen (vgl. vorstehende Ausführungen) durch die Stadt Aachen werden die
Leistungen betriebswirtschaftlich nicht angemessen vergütet.
Die daraus resultierenden jährlichen Jahresfehlbeträge schmälern in entsprechender Höhe zwangsläufig das Eigenkapital der Einrichtung.
Auf diesen Sachverhalt wurde explizit in der Kommentierung des GPA NRW zum Jahresabschluss 2014 gesondert hingewiesen.
d)
Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Konzessionsabgaben sind von der Einrichtung nicht abzuführen.
15.
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a)
Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von
Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Solche Geschäfte mit wesentlichen Auswirkungen haben - mit Ausnahme der bereits in
den vorstehenden Fragenkreisen genannten Unterdeckung der Erstattung von Abschreibungen - nach den uns vorliegenden Unterlagen und erteilten Auskünften im Berichtsjahr nicht vorgelegen.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 6
b)
Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich?
Da der Jahresfehlbetrag sich im Wesentlichen aus der nicht vollständigen Erstattung der
Abschreibungen ergibt, liegt darin auch der wesentliche Schlüssel, um die Verluste zu
begrenzen. Auf die vorstehenden Ausführungen wird verwiesen.
16.
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
a)
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Der Jahresverlust resultiert – wie bereits erwähnt – im Wesentlichen aus der nicht vollständigen Erstattung von Abschreibungen.
b)
Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage
des Unternehmens zu verbessern?
Neben dem weiter notwendigen stringenten Kostenmanagement und der weiteren, vollständigen Umsetzung des Vermieter-Mieter-Konzepts ist es in diesem Zusammenhang
notwendig, die vollständige Erstattung (Budgetierung) der betriebsnotwendigen Aufwendungen - somit auch der Abschreibungen - anzustreben.
Da auskunftsgemäß gegenüber fremden Dritten bereits weitgehend alle Möglichkeiten
für Mieterhöhungen genutzt worden sind, sind derzeit keine weiteren Maßnahmen zur
Verbesserung der Ertragslage erkennbar.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
ERGÄNZENDE AUFGLIEDERUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
A.
BILANZ
AKTIVA
A.
Anlagevermögen
2
B.
Umlaufvermögen
4
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
6
PASSIVA
A.
Eigenkapital
7
B.
Sonderposten aus Investitionszuschüssen
8
C.
Rückstellungen
9
D.
Verbindlichkeiten
11
E.
Rechnungsabgrenzungsposten
16
Seite 1
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
A.
BILANZ
AKTIVA
A.
Anlagevermögen
Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens nach Anlagengruppen verweisen wir
auf die Angaben der Einrichtung im Anhang.
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1.
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
595.357.592,41
3.850.200,27
11.171.756,42
610.379.549,10
579.603.317,46
4.156.937,82
22.531.216,24
606.291.471,52
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten
auf fremden Grundstücken
Unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke
Gebäude und Aufbauten
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
2.046.579,00
121.436.789,47
471.874.223,94
595.357.592,41
2.093.942,80
120.191.780,54
457.317.594,12
579.603.317,46
Seite 2
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
Entwicklung:
Stand 01.01.
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
Abschreibungen
Stand 31.12.
2017
EUR
2016
EUR
579.603.317,46
16.519.566,58
19.596.357,51
-1.686.030,84
-18.675.618,30
595.357.592,41
558.569.966,42
19.762.128,80
20.363.762,84
-764.870,60
-18.327.670,00
579.603.317,46
Die Zugänge bei Gebäuden und Aufbauten resultieren im Wesentlichen aus Umbaumaßnahmen an der Hauptwache auf der Stolberger Straße 155 (TEUR 7.233), dem Erwerb des
Bürogebäudes Liebigstraße 50 (TEUR 1.477), dem Zukauf der Bunker Goffartstraße 39
(TEUR 747) und Junkerstraße 36 (TEUR 296), aus Umbaumaßnahmen am Pavillon 4 der
städtischen katholischen Grundschule auf dem Höfchensweg 44 (TEUR 654) sowie aus
Umbaumaßnahmen am Depot auf der Talstraße 2 (TEUR 587). Die restlichen Zugänge ergeben sich aus diversen kleineren Umbauprojekten.
Die den Abschreibungen zugrundeliegenden Nutzungsdauern orientieren sich an der NKFRahmentabelle.
2.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
EUR
Vorjahr EUR
3.850.200,27
4.156.937,82
Entwicklung:
2017
EUR
Stand 01.01.
Zugänge
Umbuchungen
Abschreibungen
Stand 31.12.
4.156.937,82
102.902,58
48.954,62
-458.594,75
3.850.200,27
2016
EUR
393.053,82
2.404.254,32
1.649.472,85
-289.843,17
4.156.937,82
Ein Großteil der Zugänge entfällt auf neu angeschaffte Container Space Boxen für Flüchtlinge auf dem Kornelimünsterweg (TEUR 44) und auf der Adenauerallee (TEUR 24). Darüber
hinaus wurde ein Nissan Kastenwagen (TEUR 30) angeschafft.
Seite 3
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
3.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
EUR
Vorjahr EUR
11.171.756,42
22.531.216,24
Entwicklung:
Stand 01.01.
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
Stand 31.12.
2017
EUR
2016
EUR
22.531.216,24
8.285.852,31
-19.645.312,13
0,00
11.171.756,42
34.152.405,55
11.290.876,33
-22.013.235,69
-898.829,95
22.531.216,24
Die Umbuchungen betreffen im Wesentlichen die Fertigstellung der folgenden Anlagen im
Bau: das Depot auf der Talstraße 2 (TEUR 11.863), die Hauptwache auf der Stolberger Straße 155 (TEUR 4.605), die Flüchtlingsunterkunft auf der Tempelhofer Straße 4-6
(TEUR 1.101) sowie das Verwaltungsgebäude auf der Hackländerstraße 1 (TEUR 786).
B.
Umlaufvermögen
31.12.2017
EUR
Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
I.
46.524,00
32.075.269,81
32.121.793,81
31.12.2016
EUR
48.150,00
45.161.447,59
45.209.597,59
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
EUR
Vorjahr EUR
46.524,00
48.150,00
Unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden die Heizölvorräte in den verschiedenen
Objekten der Einrichtung ausgewiesen. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 wurden ausweislich den Inventurunterlagen 79.740 Liter in den Tanks gelagert. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Seite 4
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2017
EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Forderungen gegen den Einrichtungsträger
Sonstige Vermögensgegenstände
1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
330.050,27
32.415,97
31.531.741,37
181.062,20
32.075.269,81
EUR
Vorjahr EUR
31.12.2016
EUR
180.349,13
55.287,01
44.731.278,72
194.532,73
45.161.447,59
330.050,27
180.349,13
Die ausschließlich in EUR valutierenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
einzeln in einer Offenen Posten-Liste in Übereinstimmung mit dem Sachkontenausweis
nachgewiesen.
Die Forderungen betreffen im Wesentlichen die Vermietung und Verpachtung von Schulräumen, Vereinsräumen, Ladenlokalen und Bürogebäuden, öffentlichen Einrichtungen an Gewerbetreibende, Privatpersonen sowie an Sportvereine.
2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
EUR
Vorjahr EUR
32.415,97
55.287,01
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen nahezu ausschließlich gegen
die Aachener Parkhaus GmbH (TEUR 20; Vorjahr: TEUR 20) sowie die IT Regio GmbH
(TEUR 10; Vorjahr TEUR 35) und betreffen die Pacht für das Parkhaus am Hauptbahhof
bzw. das Projekt eView.
Seite 5
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
3.
Forderungen gegen den Einrichtungsträger
Zusammensetzung:
31.12.2017
EUR
Forderungen gegenüber der Stadt Aachen
- laufendes Verrechnungskonto mit der Stadt Aachen
(Sonderkasse)
- Fachbereich Finanzsteuerung
- Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Fachbereich Feuerwehr
- Fachbereich Sportamt
- Übrige
Forderungen gegen andere Eigenbetriebe der Stadt
Aachen
4.
Sonstige Vermögensgegenstände
31.12.2016
EUR
6.804.673,46
23.733.329,66
375.658,04
319.226,47
260.435,69
3.036,11
2.786,34
31.499.145,77
0,00
42.116.307,26
1.944.035,57
338.116,56
161.496,32
65.871,18
14.251,35
44.640.078,24
32.595,60
31.531.741,37
91.200,48
44.731.278,72
EUR
Vorjahr EUR
181.062,20
194.532,73
Der Ausweis betrifft in vollem Umfang die debitorischen Kreditoren.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
EUR
Vorjahr EUR
8.869,50
4.200,00
Seite 6
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
PASSIVA
A.
Eigenkapital
Stammkapital
Kapitalrücklage
Verlustvortrag
Jahresfehlbetrag
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
1.000.000,00
216.861.958,41
-45.729.895,23
-11.108.721,90
161.023.341,28
1.000.000,00
229.109.107,11
-47.270.025,26
-10.317.715,13
172.521.366,72
Zur Entwicklung des Eigenkapitals wird ergänzend auf den Eigenkapitalspiegel im Anhang
(Anlage 3) verwiesen.
I.
Stammkapital
EUR
Vorjahr EUR
1.000.000,00
1.000.000,00
Das Stammkapital entspricht § 3 der Betriebssatzung und ist in voller Höhe erbracht.
II.
Kapitalrücklage
EUR 216.861.958,41
Vorjahr EUR 229.109.107,11
Der ausgewiesene Betrag ist eine rechnerische Größe, die sich urspünglich aus dem der
Einrichtung gewidmeten Anlagevermögen abzüglich der übernommenen Verbindlichkeiten,
dem Sonderposten aus Investitionszuschüssen sowie des in der Satzung festgesetzten
Stammkapitals ermittelt.
Die Verminderung der Kapitalrücklage um TEUR 12.247 resultiert aus der Verrechnung mit
dem Jahresverlust 2012 (TEUR 11.858) gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 EigVO NRW sowie aus
Flächenkorrekturen von Grundstrücken (TEUR 389) in Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzsteuerung.
Seite 7
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
III.
Verlustvortrag
EUR -45.729.895,23
Vorjahr EUR -47.270.025,26
Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 13. Dezember 2017 ist der Jahresfehlbetrag 2016 von EUR 10.317.715,13 auf neue Rechnung vorgetragen worden. Dem stand
die Verrechnung des Jahresverlustes 2012 (TEUR 11.858) mit der Kapitalrücklage gemäß
§ 10 Abs. 6 Satz 3 EigVO NRW gegenüber, so dass sich der Verlustvortrag um TEUR 1.540
verringert hat.
IV.
Jahresfehlbetrag
EUR -11.108.721,90
Vorjahr EUR -10.317.715,13
Die Betriebsleitung schlägt dem Rat der Stadt Aachen vor, den Jahresfehlbetrag 2017 von
EUR 11.108.721,90 auf neue Rechnung vorzutragen.
B.
Sonderposten aus Investitionszuschüssen
Fertige Anlagen
Unfertige Anlagen
Betriebsausstattung
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
112.292.007,59
1.104.342,09
1.385.662,11
114.782.011,79
105.794.384,56
4.157.337,94
366.104,51
110.317.827,01
Seite 8
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
C.
Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Zusammensetzung und Entwicklung:
31.12.2016
EUR
Resturlaub und
Arbeitszeitkonto
Leistungsentgelte
Altersteilzeit
Wertguthaben
Langzeitkonten
Jubiläumsrückstellungen
Verpflichtungen gegenüber
dem Einrichtungsträger
Prozesskosten
Aufgabe BgA Elisenbrunnen
Aufbewahrungsverpflichtungen
Grundbesitzabgaben
Rückforderung Zuweisung
Ausstehende Rechnungen
Dienstwohnungen
Abschluss- und
Prüfungskosten
Städtischer Gesamtabschluss
Inanspruchnahme
EUR
Auflösung
EUR
Zinseffekt
EUR
Zuführung
EUR
31.12.2017
EUR
489.900,00
156.000,00
57.399,00
0,00
0,00
22.700,00
489.900,00
156.000,00
11.399,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.243,00
0,00
0,00
0,00
510.400,00
175.000,00
34.496,00
65.000,00
227.000,00
0,00
510.400,00
175.000,00
84.739,00
65.000,00
227.000,00
22.700,00
1.429.736,41
2.371.864,07
421.000,00
229.688,13
24.143,52
0,00
0,00
229.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.000.000,00
238.000,00
0,00
2.200.048,28
2.356.220,55
421.000,00
262.072,91
60.000,00
0,00
100.000,00
50.000,00
29.135,40
60.000,00
0,00
100.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.826,13
0,00
0,00
0,00
0,00
31.641,04
60.000,00
22.300,00
280.000,00
0,00
267.404,68
60.000,00
22.300,00
280.000,00
50.000,00
36.000,00
22.144,00
5.478.816,39
36.000,00
0,00
1.136.266,05
0,00
0,00
229.500,00
0,00
0,00
7.069,13
37.500,00
0,00
2.681.337,04
37.500,00
22.144,00
6.801.456,51
Die Rückstellungen für Resturlaub und Arbeitszeitguthaben sind in Einzelaufstellungen
des Personalbereichs nachgewiesen. Sie betreffen 194 Mitarbeiter und entfallen im Einzelnen auf Beschäftigte mit 1.246,83 Tagen (TEUR 429) und Beamte mit 358,37 Tagen
(TEUR 81).
Die Rückstellungen für Altersteilzeit beinhalten die anteiligen Vergütungen für die Freistellungsphase von zwei Mitarbeitern, die gemäß § 3 Abs. 1 Altersteilzeitgesetz in ein Altersteilzeitverhältnis gewechselt sind. Das Altersteilzeitverhältnis ist nach Maßgaben des sogenannten Blockmodells ausgestaltet, in dem der Mitarbeiter in der Beschäftigungsphase die volle
Arbeitsleistung erbringt und in der zweiten Phase vollständig von der Arbeit freigestellt wird.
Demgemäß enthalten die Rückstellungen auch die anteiligen Vergütungen für die Freistellungsphase. Die im Rahmen der Altersteilzeit anfallenden Aufstockungsbeträge werden auskunftsgemäß über den Haushalt der Stadt Aachen bilanziert.
Die Rückstellung Wertguthaben betrifft ausschließlich einen Mitarbeiter des Gebäudemanagements. Dieses Zeitwertkonto ermöglich es dem Arbeitnehmer definierte Entgeltbestandteile anzusparen, um diese einem Zeitwertkonto zuzuführen. Die ratierliche Auszahlung erfolgt
dann zu einem späteren Zeitpunkt (bezahlte Freistellung) und wird zum Auszahlungszeitpunkt versteuert und verbeitragt.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
Aufgrund der neuen Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelungen der Stadt Aachen
vom 01. Oktober 2017 hat das Gebäudemanagement erstmals eine Rückstellung für Langzeitkonten bilanziert. Gleitzeitsalden, die am 31. März eines jeden Kalenderjahres mehr als
100 Plusstunden aufweisen, werden zu diesem Datum ohne finanziellen Ausgleich auf
100 Plusstunden reduziert. Die Mitarbeiter des Gebäudemanagements hatten als einmalige
Übergangsregelung am 30. November 2017 letztmalig die Möglichkeit einen Antrag zum Abbau von Zeitsalden zu stellen um eine Umbuchung der Plusstunden auf ein Langzeitkonto zu
veranlassen. Somit konnten die Mitarbeiter eine mögliche Kappung ihrer Gleitzeitsalden zum
31. März 2018 vermeiden.
Die Jubiläumsrückstellungen beruhen auf den Bestimmungen des TVöD. Danach erhalten
Mitarbeiter eine Vergütung in Höhe von EUR 350,00 bzw. EUR 500,00 für eine Betriebszugehörigkeit von 25 bzw. 40 Jahren. Der Posten ist durch einrichtungsinterne Einzelaufstellungen nachgewiesen. Der Posten ist getrennt nach Laufzeiten mit 2,66 % p.a. bzw. 2,71 % p.a.
abgezinst worden.
Die Rückstellungen aus Verpflichtungen gegenüber dem Einrichtungsträger beinhalten
Auflagen städtischer Fachbereiche zur Durchführung gesetzlich verpflichtender Maßnahmen.
Sie setzen sich im Wesentlichen zusammen aus Türanschlagsänderungen für Kitas
(TEUR 1.406), Brandschutz Bushof Peterstraße (TEUR 100), diverse Trinkwassersysteme
(TEUR 287) und dem Mischwasserkanal Schule (TEUR 384).
Die Rückstellungen für Prozesskosten beziehen sich auf elf Fälle im Zusammenhang mit
der Durchführung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen. Sie sind durch Schreiben des
Fachbereichs Recht und Versicherungen der Stadt Aachen und durch interne Aufstellungen
nachgewiesen.
Den Rückstellungen zur Aufgabe des BgA Elisenbrunnen liegen voraussichtlich Weiterbelastungen des Fachbereichs Finanzsteuerung im Rahmen der Beendigung des Betriebes gewerblicher Art und der deswegen entstehenden Steuerbelastungen zugrunde. Der Posten ist
durch interne Aufstellungen und Schreiben des Fachbereichs Finanzsteuerung der Stadt Aachen nachgewiesen. Der Posten wird zum Vorjahr unverändert ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Aufbewahrungsverpflichtungen resultieren aus der gesetzlichen
Verpflichtung zur Aufbewahrung diverser Geschäftsunterlagen. Sie sind auf der Grundlage
der Raumkosten der dafür genutzten Räumlichkeiten berechnet und infolge ihrer langjährigen Laufzeit mit einem Durchschnittszinssatz von 1,73 % p.a. abgezinst worden.
Die Rückstellungen für Grundbesitzabgaben sind nach § 8 der Kommunalabgabenordnung
wegen ausstehender Abrechnungen für Erschließungsbeiträge gebildet worden.
Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen beinhalten von Auftragnehmern erbrachte Leistungen, deren Abrechnung zum Bilanzstichtag 2017 – hier ausschließlich Nebenkostenabrechnungen – noch ausgestanden hat.
Die Rückstellungen für Dienstwohnungen resultieren aus den Ergebnissen einer durchge-
Seite 10
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
führten Lohnsteueraußenprüfung und betreffen die Versteuerung des geldwerten Vorteils..
Der Posten ist durch interne Aufstellungen nachgewiesen. Der Posten wird zum Vorjahr unverändert ausgewiesen.
Die Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten betreffen die Erstellungs- und Prüfungskosten für den Jahresabschluss 2017. Die Prüfungskosten sind durch ein entsprechendes Angebotsschreiben nachgewiesen.
Die Rückstellungen für den städtischen Gesamtabschluss beinhalten den auf das Gebäudemanagement entfallenden Anteil für Softwarekosten im Rahmen der Erstellung eines Gesamtabschlusses für die Stadt Aachen. Der Posten ist durch interne Aufstellungen nachgewiesen.
D.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten gegenüber Einrichtungsträger
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Sonstige Verbindlichkeiten
1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
2.788.581,61
348.859.929,42
3.691.139,34
339.308.538,85
740.409,78
1.364.393,19
8.558,80
6.094.042,44
358.491.522,05
269,32
17.273.127,25
361.637.467,95
EUR
Vorjahr EUR
2.788.581,61
3.691.139,34
Die ausschließlich in EUR valutierenden Liefer- und Leistungsschulden sind einzeln in einer
Offenen Posten-Liste in Übereinstimmung mit dem Sachkontenausweis nachgewiesen.
Von den Verbindlichkeiten entfällt ein Betrag in Höhe von TEUR 241 (Vorjahr: TEUR 243)
auf Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten.
Seite 11
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Einrichtungsträger
Gesellschafterdarlehen
laufendes Verrechnungskonto mit der Stadt Aachen
(Sonderkasse)
Liefer- und Leistungsverkehr mit der Stadt Aachen
Liefer- und Leistungsverkehr mit Eigenbetrieben und
eigenbetriebsähnliche Einrichtungen der Stadt
Aachen
Erhaltene Anzahlungen vom Einrichtungsträger
(einschl. Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche
Einrichtungen)
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
336.939.007,52
323.150.245,16
0,00
1.262.302,62
14.355.207,77
1.765.095,72
27.804,83
37.990,20
10.630.814,45
348.859.929,42
0,00
339.308.538,85
Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Stadt Aachen setzen sich wie folgt zusammen:
Gründungsdarlehen
jährliches Gesellschafterdarlehen:
- Gesellschafterdarlehen 2014
- Gesellschafterdarlehen 2015
- Gesellschafterdarlehen 2016
- Gesellschafterdarlehen 2017
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
243.509.212,89
245.564.719,06
18.077.001,28
30.974.046,45
24.349.291,32
20.029.455,58
336.939.007,52
18.077.001,28
30.974.046,45
28.534.478,37
0,00
323.150.245,16
Seite 12
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
Das Gründungsdarlehen hat sich wie folgt entwickelt:
Stand 01.01
Zugänge
- Anlagenveränderungen 2016
Abgänge
- Tilgung
- Anlagenveränderungen 2017
Stand 31.12.
2017
EUR
2016
EUR
245.564.719,06
244.511.463,60
0,00
2.553.255,46
-1.500.000,00
-555.506,17
243.509.212,89
-1.500.000,00
0,00
245.564.719,06
Das Gründungsdarlehen wird seit dem 01. Januar 2014 mit 3,27 % p.a. verzinst, wobei der
Zinssatz bis zum 31. Dezember 2018 festgeschrieben ist. Das Darlehen wird halbjährlich mit
TEUR 750 getilgt.
Die Anlagenveränderungen ermitteln sich aus Zu- und Abgängen von Objekten des Sachanlagevermögens, welche über die Stadt Aachen abgewickelt werden. Beim Gebäudemanagement werden demgemäß keine Buchgewinne bzw. Buchverluste abgebildet, es erfolgt vielmehr eine Verrechnung mit dem Gründungsdarlehen.
Die Verzinsung des Gesellschafterdarlehens 2014 beträgt 3,19 % p.a., die des Gesellschafterdarlehens 2015 3,09 % p.a. und die des Gesellschafterdarlehens 2016 2,99 % p.a.
Die Verringerung des Gesellschafterdarlehens 2016 resultiert aus Sondertilgungen im Rahmen von Umgliederungen in den Sonderposten aus Investitionszuschüssen in Abstimmung
mit dem Fachbereich Finanzsteuerung der Stadt Aachen.
Außerdem wurde im Berichtsjahr ein neues Gesellschafterdarlehen 2017 in Höhe von
TEUR 20.029 zu einem Zinssatz von 2,78 % p.a. aufgenommen.
Die Darlehen sind ordnungsgemäß verzinst worden. Das Gründungsdarlehen ist zudem planmäßig in Höhe von TEUR 1.500 getilgt worden.
Der Zahlungsverkehr des Gebäudemanagements wird über das bei der Sparkasse Aachen
für die Stadt Aachen, Fachbereich 26-Gebäudemanagement, geführte Konto abgewickelt.
Das Sparkassenkonto wird täglich auf null gestellt. Die entsprechenden Salden werden in
das Sonderkassenkonto -Transferkonto- eingestellt, welches regelmäßig mit dem Fachbereich Finanzsteuerung der Stadt Aachen abgestimmt wird. Das Transferkonto weist im Berichtsjahr einen Soll-Saldo aus und wird daher auf der Aktiva Seite unter den Forderungen
gegenüber dem Einrichtungsträger ausgewiesen. Eine Verzinsung des Transferkontos erfolgt
nicht.
Seite 13
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
Die erhaltenen Anzahlungen vom Einrichtungsträger werden zum Bilanzstichtag erstmalig
unter den Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger ausgewiesen. Bisher erfolgte
eine Ausweis unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Der Vorjahresbilanzausweis wurde nicht
angepasst.
Die erhaltenen Anzahlungen vom Einrichtungsträger haben sich wie folgt entwickelt:
31.12.2017
EUR
Stand 01.01.
Zugänge
Abgänge
Stand 31.12.
10.240.830,92
3.522.109,12
-3.132.125,59
10.630.814,45
31.12.2016
EUR
10.372.947,25
3.856.028,71
-3.988.145,04
10.240.830,92
Die erhaltenen Anzahlungen betreffen Zuwendungen des Einrichtungsträgers für am Bilanzstichtag 2017 noch nicht abgeschlossene Projekte und Maßnahmen.
3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
31.12.2017
EUR
Stadtwerke Aachen AG
Regio IT GmbH
Übrige
681.982,42
47.823,63
10.603,73
740.409,78
31.12.2016
EUR
1.279.593,09
84.265,02
535,08
1.364.393,19
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadtwerke Aachen AG resultieren im Wesentlichen
aus Energie- und Wasserlieferungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Regio IT GmbH betreffen die von der Einrichtung eingesetzte IT.
Seite 14
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
4.
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
EUR
Vorjahr EUR
8.558,80
269,32
Die Verbindlichkeiten bestehen ausschließlich gegenüber der Net Aachen GmbH. Sie sind
durch die Kreditorensaldenliste nachgewiesen und betreffen nahezu ausschließlich die Nutzung von Telefon- und Internetanschlüssen.
5.
Sonstige Verbindlichkeiten
31.12.2017
EUR
Erhaltene Anzahlungen vom Einrichtungsträger
(einschl. Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche
Einrichtungen)
Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern
Kreditorische Debitoren
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern
Übrige Verbindlichkeiten
0,00
6.068.158,83
10.086,44
3.637,17
12.160,00
6.094.042,44
31.12.2016
EUR
10.240.830,92
6.697.492,90
330.324,59
4.478,84
0,00
17.273.127,25
Die erhaltenen Anzahlungen vom Einrichtungsträger werden zum Bilanzstichtag erstmalig
unter den Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger ausgewiesen. Der Vorjahresbilanzausweis wurde nicht angepasst.
Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern resultieren aus dem Aus- und Umbau diverser Kindertagesstätten in Aachen. Diese bestehen gegenüber der Gewoge Aachen
AG (TEUR 3.645; Vorjahr: TEUR 3.870), der Aachener Wohnungsgenossenschaft e.G. Eigenheimbau Aachen (TEUR 1.796; Vorjahr: TEUR 2.173) sowie der Aymen GmbH
(TEUR 627; Vorjahr: TEUR 655). Die Entwicklung ist wie folgt:
Stand 01.01.
Zugänge
Tilgung
Stand 31.12.
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
6.697.492,90
0,00
-629.334,07
6.068.158,83
6.603.452,21
667.129,91
-573.089,22
6.697.492,90
Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern resultieren ausschließlich aus noch nicht ausgezahlten Reisekostenabrechnungen.
Seite 15
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
E.
Rechnungsabgrenzungsposten
Mietvorauszahlungen für den Elisenbrunnen
Übrige Mietvorauszahlungen
31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
1.408.508,00
3.372,78
1.411.880,78
1.536.554,20
13.236,84
1.549.791,04
Die Mietvorauszahlungen für den Eisenbrunnen resultieren aus vom Pächter finanzierten Investitionsmaßnahmen, die auf die Miete angerechnet werden. Diese werden über die Laufzeit des Pachtvertrages aufgelöst.
Die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostes des Vorjahres ist ordnungsgemäß in den
Erträgen 2017 erfasst worden.
Seite 16
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
1.
Umsatzerlöse
2017
EUR
Budgetansatz des Einrichtungsträgers für
gebäudebezogene Aufwendungen
Mieterlöse Stadt Aachen und eigenbetriebsähnliche
Einrichtungen Stadt Aachen
Dienstleistungen für die StädteRegion Aachen
Miet- und Pachterlöse fremde Dritte
Konsumtive Schul- und Bildungspauschale
Auflösung erhaltene Anzahlungen für
Unterhaltungsmaßnahmen
Parkraumbewirtschaftung
Übrige
2016
EUR
40.365.854,33
37.543.310,21
15.309.025,06
5.089.462,87
3.626.796,32
3.424.640,91
14.781.540,02
4.334.549,75
3.578.406,53
4.261.894,55
2.304.691,87
46.058,36
1.758.082,94
71.924.612,66
2.318.617,42
52.381,67
1.449.370,07
68.320.070,22
Der Budgetansatz des Einrichtungsträgers für gebäudebezogene Aufwendungen entfällt auf:
2017
EUR
Gebäudebezogene Umsatzerlöse
Zinsen auf Gesellschafterdarlehen
Erstattung von Abschreibungen
Verwaltungskostenbeitrag
Erstattung Flüchtlinge
25.497.735,15
10.369.519,18
3.000.000,00
1.498.600,00
0,00
40.365.854,33
2016
EUR
23.963.405,45
9.517.016,74
3.000.000,00
975.200,00
87.688,02
37.543.310,21
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
Die Mieterlöse mit der Stadt Aachen und den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt
Aachen betreffen:
31.12.2017
EUR
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Kulturbetrieb der Stadt Aachen
Kinder, Jugend und Schulen
Theater und Musikdirektion
Feuerwehr
Volkshochschule
Aachener Stadtbetrieb
Übrige
6.696.581,28
4.593.812,64
1.701.258,28
1.143.603,52
491.302,82
433.892,72
185.234,00
63.339,80
15.309.025,06
31.12.2016
EUR
6.413.142,41
4.185.570,23
1.754.454,02
1.143.603,52
566.580,06
469.668,03
185.234,00
63.287,75
14.781.540,02
Umsatzerlöse aus Dienstleistungen mit der StädteRegion Aachen entfallen auf:
2017
EUR
Erstattung von Bewirtschaftungsaufwendungen
Erstattung von Instandhaltungsaufwendungen
Mieterlöse und Betriebskostenabrechnungen
Managementgebühr
2.120.136,16
1.541.331,30
882.995,37
545.000,04
5.089.462,87
2016
EUR
2.114.187,64
801.356,35
887.814,00
531.191,76
4.334.549,75
Die Höhe der konsumtiven Schul- und Bildungspauschale wird jedes Jahr durch die Stadt Aachen festgelegt. Das Gebäudemanagement erhält nur einen Teil der insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln. Der Rest fließt dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schulen direkt
zu. Je nach Höhe der gesamt zur Verfügung stehenden Mittel verändert sich die konsumtive
Schul- und Bildungspauschale für das Gebäudemanagement.
2.
Andere aktivierte Eigenleistungen
EUR
Vorjahr EUR
995.398,06
1.237.808,61
Der Posten beinhaltet aktivierte Aufwendungen für vom Personal des Gebäudemanagements durchgeführte Projektsteuerungen und Bauleitungen.
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Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
3.
Sonstige betriebliche Erträge
2017
EUR
Betriebliche Erträge
Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus
Investitionszuschüssen
Schaden- und Versicherungsersatzleistungen
Erhaltene Ertragszuschüsse
Übrige
Periodenfremde Erträge
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Erträge aus dem Abgang von
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens
Übrige
4.
2016
EUR
4.051.409,07
56.161,57
41.940,69
16.673,74
4.166.185,07
3.639.513,21
89.075,78
72.566,13
84.251,91
3.885.407,03
229.500,00
680.411,15
460,37
564.345,89
794.306,26
4.960.491,33
3.786,51
328.736,23
1.012.933,89
4.898.340,92
Aufwendungen für Objektbewirtschaftung
2017
EUR
Umlagefähige Betriebskosten
Instandhaltung
Anmietungen Objekte
Dienstleistungen StädteRegion Aachen
Leasing Blockheizkraftwerke
Sonstiges
22.760.400,38
9.715.776,77
8.092.113,23
3.653.923,69
132.040,63
-1,34
44.354.253,36
2016
EUR
22.406.670,81
9.259.812,50
7.761.659,09
2.910.748,40
130.666,99
-1,58
42.469.556,21
Seite 19
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
Die umlagefähigen Betriebskosten setzen sich wie folgt zusammen:
2017
EUR
Gebäudereinigung
Heizkosten
Strombezug
Abwasserabgaben
Gebäudewartung
Fracht und Porto
Müllentsorgung
Versicherungen
Wasserbezug
Pflege Außenanlagen
Straßenreinigung
Sonstige Betriebskosten
Grundsteuer
Gebühren und Beiträge
Telefon
Hausmeister
Schornsteinfeger
5.
Personalaufwand
a)
Löhne und Gehälter
5.573.020,61
4.922.747,86
3.959.594,18
1.505.581,17
1.339.067,29
1.075.585,10
1.037.814,21
973.367,01
832.001,34
486.045,24
352.178,33
212.652,37
189.532,38
118.916,96
89.491,90
70.420,77
22.383,66
22.760.400,38
2017
EUR
Vergütung der Beschäftigten
Beamtenbezüge
Aushilfen u.Ä.
8.168.269,36
757.739,09
52.330,69
8.978.339,14
2016
EUR
5.076.255,19
5.233.943,81
3.927.022,69
1.500.735,85
1.344.613,19
1.027.447,95
1.151.699,83
872.935,13
816.942,86
599.534,86
323.936,43
141.099,59
186.904,76
31.230,95
90.118,66
58.689,55
23.559,51
22.406.670,81
2016
EUR
7.658.265,82
866.220,60
247.798,06
8.772.284,48
Seite 20
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
2017
EUR
Sozialversicherung
Aufwendungen für Altersversorgung
Zusatzversorgungskasse
Umlagen für Beamtenpensionen
Aufwendungen für Unterstützung
Unfallfürsorge
Beihilfen
Arbeitsschutzmaßnahmen
6.
2016
EUR
1.647.377,18
1.476.162,39
631.721,70
321.708,00
603.058,18
349.339,00
47.308,58
33.691,06
23,98
2.681.830,50
51.272,96
27.289,26
163,96
2.507.285,75
Abschreibungen auf Sachanlagen
2017
EUR
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
und Sachanlagen
Planmäßige Normalabschreibungen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit
Geschäfts-, Betriebs- und anderen Bauten
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Sofortabschreibungen auf GWG
Außerplanmäßige Abschreibungen
18.675.618,30
457.282,90
1.311,85
0,00
19.134.213,05
2016
EUR
18.196.601,42
288.547,93
1.295,24
131.068,58
18.617.513,17
Seite 21
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2017
EUR
Verwaltungskostenbeitrag Stadt Aachen
periodenfremde und neutrale Aufwendungen
IT-Aufwendungen
Zuführung zur Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten
Aus- und Fortbildungskosten
Bewirtungs- und Reisekosten
Büromaterial
Kfz-Aufwendungen
Prüfungs- und Beratungskosten
Insertionen
Dienst- und Schutzkleidung
Miete und Wartung Betriebsausstattung
Übriges
1.498.600,00
588.820,09
460.518,51
238.000,00
214.594,49
54.089,94
50.718,75
29.046,18
26.009,50
15.185,09
13.341,27
7.066,87
17.459,42
3.213.450,11
2016
EUR
975.200,00
112.504,41
580.004,43
595.500,00
68.251,58
63.358,68
50.028,56
51.433,75
24.270,18
24.271,06
8.570,55
7.964,16
22.519,75
2.583.877,11
Die periodenfremden Aufwendungen beinhalten vor allem Betriebs- und Nebenkostenrückerstattungen für Vorjahre.
Die Verwaltungskostenbeiträge an diverse Ämter der Stadt haben sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht und setzten sich wie folgt zusammen:
2017
TEUR
Bauverwaltung
Verschiedene politische Gremien der Stadt Aachen
Fachbereich Steuern und Kasse
Fachbereich Personal und Organisation
Fachbereich Finanzsteuerung
Fachbereich Rechnungsprüfung
Übrige
377
305
226
180
109
93
209
1.499
Seite 22
Gebäudemanagement der Stadt Aachen,
Aachen
Anlage 7
8.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
2017
EUR
Zinsen für Gesellschafterdarlehen
Zinsen für Darlehen anderer Kreditgeber
Aufzinsung langfristiger Rückstellungen
10.369.519,18
249.596,47
7.069,13
10.626.184,78
2016
EUR
9.517.016,74
300.172,18
5.049,25
9.822.238,17
Die Zinsaufwendungen für Gesellschafterdarlehen resultieren aus der Verzinsung des Gründungsdarlehens sowie der jährlichen städtischen Gesellschafterdarlehen. Die gestiegenen
Zinsen für Gesellschafterdarlehen sind auf die gestiegene Darlehenssumme zurückzuführen.
Die Zinsen für Darlehen anderer Kreditgeber betreffen das sogenannte Richterische Modell.
9.
Ergebnis nach Steuern
EUR -11.107.768,89
Vorjahr EUR -10.316.535,14
10.
Sonstige Steuern
EUR
Vorjahr EUR
953,01
1.179,99
Der Posten enthält ausschließlich Kfz-Steuer für die genutzten PKW.
11.
Jahresfehlbetrag
EUR -11.108.721,90
Vorjahr EUR -10.317.715,13
Seite 23
DokID: 870280 1Y0X640
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017
1. Geltungsbereich
6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.
(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
© IDW Verlag GmbH · Tersteegenstraße 14 · 40474 Düsseldorf
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
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(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB,
§ 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323
Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.
(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.
(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.
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(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.
(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach §
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.
10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.
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(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.