Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
129 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Örtliche Rechnungsprüfung
V 326/2018
Az.: 14 PB 2017 EB 82 ö.
Amt: - 14 BeschlAusf.: - 14 Datum: 03.09.2018
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Walter
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
20.11.2018
zur Kenntnis
Rechnungsprüfungsausschuss
28.11.2018
zur Kenntnis
Rat
11.12.2018
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft 2017 - öffentlicher Teil
Beschlussentwurf:
Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft 2017 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gemäß der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen Eigenbetriebe (Stadtwerke § 10, Eigenbetrieb Straßen – noch für 2017 - sowie Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft jeweils § 8) sowie
aufgrund der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW unterliegen die Betriebe unbeschadet
der Jahresabschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt.
Die Prüftätigkeiten umfassen insbesondere:
1. Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visa-Kontrolle
2. Vergaben im VOL-/VOB-Bereich
3. Führung der Sonderkassen des Eigenbetriebes
4. Wechselnde Prüfthemen / Einzelfälle
Die Erläuterungen und Feststellungen zu den einzelnen Prüfhandlungen sind gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt nichtöffentlich zu beraten.
Schwerwiegende Mängel oder nicht ausgeräumte Prüffeststellungen, die eine Entlastung der
Betriebsleitung einschränken oder versagen würden, liegen nicht vor.
Gleichwohl wird im Hinblick auf die Prüffeststellungen (B1 – B4 Prüfbericht nichtöffentlicher
Teil) darauf hingewiesen, dass auch bei Nachträgen / Auftragsergänzungen vergabebezogene Vorgaben und Mitwirkungspflichten zu beachten sind.
Eilverfahren sind in begründeten Ausnahmefällen durchaus auch seitens der Rechnungsprüfung
tragfähig; die diesbezüglichen Sachverhalte sind jedoch unmittelbar im Anschluss unter nachträglicher Erfüllung der Regularien bei Vergaben zu dokumentieren.
Dies war nicht durchgängig der Fall.
(Walter)
Leiter Rechnungsprüfungsamt
Anlage: Prüfbericht 2017, öffentlicher Teil
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