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Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft 2017 - öffentlicher Teil)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
129 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft 2017 - öffentlicher Teil) Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft 2017 - öffentlicher Teil)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Örtliche Rechnungsprüfung V 326/2018 Az.: 14 PB 2017 EB 82 ö. Amt: - 14 BeschlAusf.: - 14 Datum: 03.09.2018 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Walter Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 20.11.2018 zur Kenntnis Rechnungsprüfungsausschuss 28.11.2018 zur Kenntnis Rat 11.12.2018 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft 2017 - öffentlicher Teil Beschlussentwurf: Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft 2017 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen Eigenbetriebe (Stadtwerke § 10, Eigenbetrieb Straßen – noch für 2017 - sowie Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft jeweils § 8) sowie aufgrund der Vorschriften der Gemeindeordnung NRW unterliegen die Betriebe unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch die Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Die Prüftätigkeiten umfassen insbesondere: 1. Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visa-Kontrolle 2. Vergaben im VOL-/VOB-Bereich 3. Führung der Sonderkassen des Eigenbetriebes 4. Wechselnde Prüfthemen / Einzelfälle Die Erläuterungen und Feststellungen zu den einzelnen Prüfhandlungen sind gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt nichtöffentlich zu beraten. Schwerwiegende Mängel oder nicht ausgeräumte Prüffeststellungen, die eine Entlastung der Betriebsleitung einschränken oder versagen würden, liegen nicht vor. Gleichwohl wird im Hinblick auf die Prüffeststellungen (B1 – B4 Prüfbericht nichtöffentlicher Teil) darauf hingewiesen, dass auch bei Nachträgen / Auftragsergänzungen vergabebezogene Vorgaben und Mitwirkungspflichten zu beachten sind. Eilverfahren sind in begründeten Ausnahmefällen durchaus auch seitens der Rechnungsprüfung tragfähig; die diesbezüglichen Sachverhalte sind jedoch unmittelbar im Anschluss unter nachträglicher Erfüllung der Regularien bei Vergaben zu dokumentieren. Dies war nicht durchgängig der Fall. (Walter) Leiter Rechnungsprüfungsamt Anlage: Prüfbericht 2017, öffentlicher Teil -2-