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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39A der Stadt Erftstadt, Erftstadt-Erp, Rosellastraße; Beschluss über die Grundstückspreise und Festlegung der Vergabekriterien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39A der Stadt Erftstadt, Erftstadt-Erp, Rosellastraße;
Beschluss über die Grundstückspreise und Festlegung der Vergabekriterien) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 39A der Stadt Erftstadt, Erftstadt-Erp, Rosellastraße;
Beschluss über die Grundstückspreise und Festlegung der Vergabekriterien)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 508/2018 Az.: 822 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 25.10.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin 20.11.2018 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 39A der Stadt Erftstadt, Erftstadt-Erp, Rosellastraße; Beschluss über die Grundstückspreise und Festlegung der Vergabekriterien Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Kaufpreis für Grundstücke im Baugebiet Rosellastraße, Erftstadt-Erp, Bebauungsplan Nr. 39A der Stadt Erftstadt wird auf 205,00 €/m² erschließungsbeitragsfrei festgesetzt: Die Vergabe der Wohnbaugrundstücke erfolgt auf der Grundlage der als Anlage beigefügten Punkteliste. Begründung: Die Grundstücksfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 39A, Rosellastraße in ErftstadtErp befindet sich im Eigentum der Stadt Erftstadt und war ehemals als Erweiterungsfläche für den Friedhof Erp vorgesehen. Aufgrund der steigenden Wahl von Urnengräbern, ist auch hier, wie in anderen Stadtteilen auch, eine Erweiterung des Friedhofes nicht mehr erforderlich. Daher kann dort ein kleineres Wohngebiet bestehend aus insgesamt sieben Grundstücken entstehen. Dabei sind dort freistehende eingeschossige Einfamilienhäuser mit Garagen bei Grundstücksgrößen von 410 m² bis 644 m² möglich. Derzeit wird für das Baugebiet die Straßenausbauplanung durch das Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe erstellt. Ich möchte auch in Erp kinderreichen Familien erschwingliche Grundstücke zum Kauf anbieten. Auf dem Baulandmarkt in Erftstadt besteht auch in den Außenbereichen von Erftstadt derzeit eine extrem hohe Nachfrage bei einem nur geringen Grundstücksangebot. Dementsprechend sind die Grundstückspreise gestiegen. Aufgrund der Lage und unter Hinzuziehung der Vergleichswerte des Baugebietes Bliesheim, Lange Heide halte ich für dieses Baugebiet einen erschließungsbeitragsfreien Kaufpreis in Höhe von 205,00 € für angemessen. Bezüglich der Grundstücksvergabe schlage ich auch hier vor, die mit V506/2018 für das Baugebiet in Liblar vorgeschlagene Punkteliste anzuwenden und die Grundstücke entsprechend zu vermarkten. In Vertretung (Hallstein) -2-