Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einem Anschluss an die Volkshochschule Rhein-Erft)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einem Anschluss an die Volkshochschule Rhein-Erft) Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einem Anschluss an die Volkshochschule Rhein-Erft) Antrag (Antrag bzgl. Bericht über die Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einem Anschluss an die Volkshochschule Rhein-Erft)

öffnen download melden Dateigröße: 104 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 526/2018 Az.: Amt: - 43 BeschlAusf.: - 40 Datum: 16.10.2018 Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Mittelstedt Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wählergemeinschaft Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Betrifft: Termin 21.11.2018 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Bericht über die Vor- und Nachteile des Betreibens einer eigenen Volkshochschule im Vergleich zu einem Anschluss an die Volkshochschule Rhein-Erft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Erftstadt hat sich anlässlich der Auflösung der Kreis-Volkshochschule in den 70er Jahren für eine städtische VHS und gegen die Mitgliedschaft in einem Zweckverband entschieden, verbunden war dies mit der Hoffnung, dass eine städtische VHS ihren Bürgerinnen und Bürgern ein umfangreicheres Programm anbieten wird. Aktuelle Zahlen belegen, dass dies der Fall ist. Die VHS Erftstadt hat in 2017 über 15.000 Unterrichtsstunden durchgeführt, das entspricht einer Weiterbildungsdichte von 300 Unterrichtsstunden pro 1000 Einwohnern. Der für die vier Städte Brühl, Hürth, Wesseling und Pulheim zuständige VHS-Zweckverband Rhein-Erft mit 192.000 Einwohnern hat im letzten Jahr 44.000 Unterrichtsstunden durchgeführt, das entspricht einer Weiterbildungsdichte von 230 Unterrichtsstunden pro 1000 Einwohnern. In inhaltlicher Hinsicht haben beide Organisationsformen ihre je besonderen Stärken. Eine städtische VHS ist lokal vernetzt, Kooperationen vor Ort sind leichter zu pflegen und auf örtliche Bedarfe kann schneller reagiert werden. Die Jahresberichte der VHS Erftstadt belegen, dass sich die VHS nicht nur als Bildungseinrichtung im engeren Sinne versteht, sondern für die Stadt auch eine kulturelle und soziale Funktion wahrnimmt. Erwähnt seien das Kommunale Kino, Projekte wie die Lesewoche und Ausstellungen, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und der bedarfsgerechte Ausbau an Deutschkursen angesichts des Anstiegs der Flüchtlingszahlen in 2015. Größere Weiterbildungsverbünde haben in inhaltlicher Hinsicht andere Stärken. Sie können speziellere Bildungsangebote umsetzen, für die in einer einzelnen Kommune kein hinreichend großer Bedarf besteht. Allerdings finden diese Angebote dann auch nur in einer der vier Städte statt und Interessierte müssen bereit sein, im Verbandsgebiet unterwegs zu sein. Im Antrag ist als „inhaltlicher Mehrwert“ benannt, dass der VHS-Zweckverband Rhein-Erft eine Beratungsstelle für die Ausgabe von Bildungsschecks betreibt, wodurch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger staatlich bezuschusst werden können. Es ist richtig, dass das Land NRW diese Beratungsstellen nur in größeren Weiterbildungseinrichtungen zugelassen hat. Allerdings steht diese Beratungsstelle allen Bürgerinnen und Bürgern im Rhein-Erft-Kreis offen, auch die Bürgerinnen und Bürger aus Pulheim, Hürth und Wesseling müssen dafür zur Beratung in die Geschäftsstelle der VHS Rhein-Erft nach Brühl kommen, auch wir informieren über diese Fördermöglichkeit in unserem Programmheft und die in der Beratung ausgestellten Bildungsschecks können selbstverständlich auch für Kurse in der VHS Erftstadt genutzt werden. Die Vermutung, dass „der Verbund aus finanzieller Hinsicht günstiger“ sei, trifft nicht zu. Beide Organisationsformen bedingen einen vergleichbaren Zuschuss, wobei man bei einem Vergleich berücksichtigen muss, was genau die Zahlen abbilden. Für einen Vergleich in Betracht kommen sollten die Jahresergebnisse, weil diese den tatsächlichen Zuschussbedarf beziffern. Der Haushaltsansatz ist höher als das Jahresergebnis, weil im Ansatz Einnahmen kalkuliert werden, die die VHS mindestens erreichen wird. Bei einer Einrichtung, die sich zu etwa 70 % aus Einnahmen finanziert, können Mindesteinnahmen und tatsächliche Einnahmen deutlich variieren, und zwar in Abhängigkeit davon, welche Förderprogramme im laufenden Jahr angeboten und umgesetzt werden können. Zum Vergleich herangezogen werden hier daher nicht die Haushaltsansätze, sondern die Jahresergebnisse der Einrichtungen. In 2017 haben die Zweckverbandskommunen 805.000 € an kommunalen Zuschüssen bezahlt, pro Kommune also durchschnittlich 201.250 €. Nicht darin enthalten sind Kosten für Räume, weil die Städte die Bereitstellung von Gebäuden für den VHS-Unterrichtsbetrieb zusätzlich in ihren eigenen, kommunalen Haushalten einbringen. Das Jahresergebnis 2017 für die VHS Erftstadt beträgt 241.109 €, abzüglich der Raumkosten, das sind die im Jahr 2017 erfolgten Zahlungen an den EB Immobilien (83.337 €), verbleibt ein städtischer Zuschussbedarf von 157.772 €. Da die VHS Erftstadt ein umfangreicheres Weiterbildungsprogramm realisiert, eine andere Organisationsform keine finanziellen Vorteile hat, denn Räume für die Weiterbildung müsste die Stadt zusätzlich zur Zahlung an den Zweckverband auch weiterhin bereitstellen, besteht aus Sicht der Verwaltung keine Veranlassung, die Organisationsform zu verändern. Im Blick sein darf auch, dass mit dem neuen Standort der VHS im Soziointerkulturellen Zentrum in der ehemaligen Hauptschule in Liblar und mit der im Rahmen des Masterplans weit fortgeschrittenen Planung für eine Sanierung des VHS-Hauses die Chance besteht, die VHS als städtische Einrichtung weiterzuentwickeln. Im Übrigen bedürfte es auch eines einstimmigen Beschlusses der -2- Mitgliedskommunen des Zweckverbandes, eine weitere Stadt mit entsprechendem Personalbestand in den Zweckverband aufzunehmen. In Vertretung (Breetzmann) -3-