Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 540/2018
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 22.10.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
21.11.2018
vorberatend
04.12.2018
beschließend
Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die vorliegenden Produkte werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur Beratung
zugeleitet.
Begründung:
Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer
Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein.
Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2019 in der Ratssitzung am 09.10.2018
ausgehändigt.
Erläuterungen des Amtes -10- zum zusätzlichen Personalbedarf:
Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule
Produkt 040281010 Kulturveranstaltungen und Produkt 030242010 Förderungsmaßnahmen
für Schüler
Im Bereich des Amtes 40 ist nach der erfolgten Bewertung der Stellen der Leitung und der stellvertretenden Amtsleitung in der Bewertungskommission eine Anhebung nach A14 für die Stelle der
Abteilungsleiterin sowie nach A 13 für den stellvertretenden Amtsleiter vorzuhalten.
Produkt 040272010 Stadtbücherei
Die Stelle der Leiterin der Stadtbücherei war im Rahmen der Stellennachbesetzung aufgrund des
Eintritts der Stelleninhaberin in den Ruhestand neu nach Tarifvertrag zu bewerten. Nach dem beratenden Ergebnis der Bewertungskommission ist von einer Eingruppierung nach E 10 auszugehen.
Volkshochschule
Produkt 040271010 Veranstaltungen nach dem Weiterbildungsgesetz
Im Bereich der Volkshochschule ist keine Stellenausweitung geplant.
Die stellvertretende Amtsleiterin der VHS Erftstadt tritt zum 1.1.2019 ihre Freistellungsphase der
Altersteilzeit an. Sie ist als hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterin mit 35 Wochenstunden zuständig für Teile des Programmbereichs “Mensch und Gesellschaft”, Teile des Fachbereichs “Gesundheit”, alle Fremdsprachenkurse, die Kursleiterfortbildung und die schulische Weiterbildungsberatung. Ihre Stelle muss nahtlos wiederbesetzt werden, damit die VHS ihr Programm aufrechterhalten kann. Allerdings ist eine externe Wiederbesetzung nicht erforderlich. Seitens des Teams
der übrigen hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiterinnen besteht der Wunsch, die 35 Wochenstunden wie folgt aufzuteilen:
Um 15 Wochenstunden soll die Stelle der Leiterin der VHS aufgestockt werden (derzeit Teilzeit im
Umfang von 23,5 Wochenstunden, dann 38,5 Wochenstunden). Die Stelleninhaberin nimmt die
Leitungsfunktion seit Jahren in Teilzeit wahr, das hat zu einem massiven Anfall von Überstunden
(derzeit über 600 Überstunden) geführt. Die Sanierung des VHS-Hauses steht an, dies ist eine
enorme Entwicklungschance für die VHS, in der die Leiterin voll für die VHS da sein möchte.
Eine pädagogische Mitarbeiterin stockt um 10 Wochenstunden auf dann 35 Wochenstunden auf.
Ursprünglich hatte diese Mitarbeiterin eine volle Stelle, die sie nach Inanspruchnahme der Elternzeit aber fortan nur in Teilzeit wahrgenommen hat. Vor zwei Jahren wurde vereinbart, dass sie mit
dem Ausscheiden der stellvertretenden Amtsleiterin letztmalig entscheiden kann, in welchem Umfang sie ihre Stelle wahrnehmen will, da ihre Kinder volljährig sind. Sie möchte dies ab dem
1.1.2019 mit 35 Wochenstunden tun. Da die Mitarbeiterin dann stundenintensiv präsent ist, langjährig Erfahrung mitbringt und darüber hinaus kulturell bestens vernetzt ist, ist beabsichtigt, ihr die
stellvertretende Amtsleitung zu übertragen.
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Eine weitere Mitarbeiterin, die erst seit Mitte April 2018 im Rahmen der Stellennahbesetzung im
Team ist und sich sehr gut eingearbeitet hat, möchte ihre 19,5-Teilzeitstelle ebenfalls um 10 Wochenstunden aufstocken auf dann 29,5 Wochenstunden.
In Vertretung
(Knips)
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