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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019; Angelegenheiten des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2019;
Angelegenheiten des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 540/2018 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 22.10.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 21.11.2018 vorberatend 04.12.2018 beschließend Haushaltsplanberatungen 2019; Angelegenheiten des Ausschusses für Kultur und Partnerschaften Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vorliegenden Produkte werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur Beratung zugeleitet. Begründung: Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein. Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2019 in der Ratssitzung am 09.10.2018 ausgehändigt. Erläuterungen des Amtes -10- zum zusätzlichen Personalbedarf: Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule Produkt 040281010 Kulturveranstaltungen und Produkt 030242010 Förderungsmaßnahmen für Schüler Im Bereich des Amtes 40 ist nach der erfolgten Bewertung der Stellen der Leitung und der stellvertretenden Amtsleitung in der Bewertungskommission eine Anhebung nach A14 für die Stelle der Abteilungsleiterin sowie nach A 13 für den stellvertretenden Amtsleiter vorzuhalten. Produkt 040272010 Stadtbücherei Die Stelle der Leiterin der Stadtbücherei war im Rahmen der Stellennachbesetzung aufgrund des Eintritts der Stelleninhaberin in den Ruhestand neu nach Tarifvertrag zu bewerten. Nach dem beratenden Ergebnis der Bewertungskommission ist von einer Eingruppierung nach E 10 auszugehen. Volkshochschule Produkt 040271010 Veranstaltungen nach dem Weiterbildungsgesetz Im Bereich der Volkshochschule ist keine Stellenausweitung geplant. Die stellvertretende Amtsleiterin der VHS Erftstadt tritt zum 1.1.2019 ihre Freistellungsphase der Altersteilzeit an. Sie ist als hauptberufliche pädagogische Mitarbeiterin mit 35 Wochenstunden zuständig für Teile des Programmbereichs “Mensch und Gesellschaft”, Teile des Fachbereichs “Gesundheit”, alle Fremdsprachenkurse, die Kursleiterfortbildung und die schulische Weiterbildungsberatung. Ihre Stelle muss nahtlos wiederbesetzt werden, damit die VHS ihr Programm aufrechterhalten kann. Allerdings ist eine externe Wiederbesetzung nicht erforderlich. Seitens des Teams der übrigen hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiterinnen besteht der Wunsch, die 35 Wochenstunden wie folgt aufzuteilen: Um 15 Wochenstunden soll die Stelle der Leiterin der VHS aufgestockt werden (derzeit Teilzeit im Umfang von 23,5 Wochenstunden, dann 38,5 Wochenstunden). Die Stelleninhaberin nimmt die Leitungsfunktion seit Jahren in Teilzeit wahr, das hat zu einem massiven Anfall von Überstunden (derzeit über 600 Überstunden) geführt. Die Sanierung des VHS-Hauses steht an, dies ist eine enorme Entwicklungschance für die VHS, in der die Leiterin voll für die VHS da sein möchte. Eine pädagogische Mitarbeiterin stockt um 10 Wochenstunden auf dann 35 Wochenstunden auf. Ursprünglich hatte diese Mitarbeiterin eine volle Stelle, die sie nach Inanspruchnahme der Elternzeit aber fortan nur in Teilzeit wahrgenommen hat. Vor zwei Jahren wurde vereinbart, dass sie mit dem Ausscheiden der stellvertretenden Amtsleiterin letztmalig entscheiden kann, in welchem Umfang sie ihre Stelle wahrnehmen will, da ihre Kinder volljährig sind. Sie möchte dies ab dem 1.1.2019 mit 35 Wochenstunden tun. Da die Mitarbeiterin dann stundenintensiv präsent ist, langjährig Erfahrung mitbringt und darüber hinaus kulturell bestens vernetzt ist, ist beabsichtigt, ihr die stellvertretende Amtsleitung zu übertragen. -2- Eine weitere Mitarbeiterin, die erst seit Mitte April 2018 im Rahmen der Stellennahbesetzung im Team ist und sich sehr gut eingearbeitet hat, möchte ihre 19,5-Teilzeitstelle ebenfalls um 10 Wochenstunden aufstocken auf dann 29,5 Wochenstunden. In Vertretung (Knips) -3-