Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Axel Busch
Dirmerzheimer Straße 18
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
Datum
05.11.2018
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 09.10.2018
Schulausschuss
Betrifft:
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
F 556/2018
15.11.2018
Anfrage bzgl. Zaunanlage um das Gelände der Gymnicher Grundschule
Sehr geehrter Herr Busch,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1.:
Ihre Frage hinsichtlich der Höhe der durch Vandalismus entstandenen Schäden in den
vergangenen fünf Jahren kann nicht eindeutig beantwortet werden. Zum einen wird der
Personalaufwand, der in der Verwaltung, beim Hausmeister und bei den Lehrkräften entsteht, nicht
erfasst. Zum anderen ist bei den vorliegenden Rechnungen nicht immer ersichtlich, ob es sich um
durch Vandalismus verursachte Reparaturen gehandelt hat.
Zur Verdeutlichung der Situation auf dem Schulgelände gebe ich nachfolgend den Text einer Mail
wieder, die der Schulleiter der GS Gymnich an die Verwaltung geschickt hat:
„Im Nachgang zur Sitzung des Schulausschusses am 26.09.2018, möchte ich Ihnen eine
zusammenfassende Stellungnahme zur Notwendigkeit der Einfriedung des Schulgeländes geben.
Der Einzäunung soll, wie Sie dem Schulausschuss schon dargestellt haben, dem Vandalismus
Einhalt gewähren. Neben den zahlreichen bei der Polizei angezeigten Delikten
(massive Sachbeschädigung: z.B. eingeworfene Scheiben, versuchte Brandstiftung,
Beschädigungen auf dem Schuldach etc.) sind infolge der zahlreichen „Trinkgelage“ von
Jugendlichen täglich in großem Umfang Verschmutzungen oder „kleinere“ Beschädigungen von
dem Schulhausmeister zeitaufwändig zu beseitigen / bzw. zu beheben. Vor allem die
Verschmutzungen bergen für die Schulkinder eine Vielzahl von Gefahren (z.B. durch Scherben,
benutzte Spritzen, Cannabis-Tütchen etc.), die nicht hinzunehmen sind.
Darüber hinaus ist die Grundschule Gymnich, m.E. die einzige Grundschule in Erftstadt, die ein
uneingeschränkt frei zugängliches Schulgelände hat, dessen Grenzen an vielen Stellen überhaupt
nicht erkennbar sind. Ich als Schulleiter stehe in der Pflicht die Aufsichtspflicht für die Schulkinder
zu gewährleisten. Dies ist unter den gegebene Umständen nur stark eingeschränkt möglich, da
überhaupt keine Zugangskontrolle /-regulierung während der Schulzeit möglich ist und das
Schulgelände über zahlreiche Stellen betreten werden kann. Es kommt oft vor, dass das
Schulgelände während der Schulzeit von unbefugten Personen betreten und/oderpassiert wird
(Fahrradfahrer queren den Schulhof in der Pause/ zahlreiche Fußgänger nutzen den Schulhof
während der Schulzeit als Abkürzung, die Wiesen werden als Hundeklo benutzt), bisweilen wurden
auch schon Kinder angesprochen. Dies geschah in den bisherigen Fällen nicht in böser Absicht,
dennoch können die Aufsicht führenden Lehrkräfte nicht unterscheiden, ob es sich bei den
Personen um Befugte (Eltern mit Gesprächsterminen, Elternhelfer etc.) oder Unbefugte handelt.
Ich bin als Schulleiter für die Sicherheit der der uns anvertrauten Schulkinder verantwortlich. Die
kann ich unter den jetzigen Voraussetzungen und nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht
angemessen gewährleisten, sei es in Bezug auf die Sachbeschädigungen, die Gefährdungen der
Kinder z.B. durch Scherben/Spritzen und durch die uneingeschränkte Zugangsmöglichkeit des
Schulgeländes.
Ich bitte um Ihre Unterstützung - aus meiner Sicht stehen die Interessen der Schule in diesem Fall
eindeutig über anderen Interessen / Sachfragen (Zugang zur Kita / Öffnung Schließung für die
Vereine). Erfahrungen an anderen Grundschulen in Erftstadt (Bliesheim, Kierdorf) haben gezeigt,
dass die Einzäunung eines Schulgeländes auch ein wirksames Mittel gegen Sachbeschädigung
und Vandalismus sein kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Müller, Schulleiter“
Zu 2.:
a) An städtischen Gebäuden werden in der Regel Adronit-Gitterzäune errichtet. Farblich würde der
Zaun an die bereits vorhandenen grünen Anlagen angepasst.
b) Um ein Übersteigen zu erschweren, sollte der Zaun eine Höhe von 1,80 m bis 2,00 m haben.
c) Der Schulhofbereich soll durch den Zaun geschützt werden. Daher wäre der Bereich in
Richtung Schulstraße mit einem Zaun zu versehen. Weiterhin würden die drei Zugänge
zwischen den Pavillons gesichert.
d) Die Öffnungs- und Schließzeiten müssen mit der Schule und den den Nutzern der Einrichtung
noch abgestimmt werden.
e) Der Schließdienst würde, in Abhängigkeit von den noch festzulegenden Öffnungs- und
Schließzeiten, durch den Hausmeister der Grundschule, durch das Lehrpersonal, durch die
Reinigungskräfte, durch die Nutzer der Räumlichkeiten und durch die Hausmeiter der
Übergangsheime erfolgen.
(Hallstein)
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