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Anfrage (Anfrage bzgl. Zaunanlage um das Gelände der Gymnicher Grundschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
203 kB
Datum
15.11.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Axel Busch Dirmerzheimer Straße 18 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Datum 05.11.2018 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 09.10.2018 Schulausschuss Betrifft: Mein Zeichen Ihr Zeichen F 556/2018 15.11.2018 Anfrage bzgl. Zaunanlage um das Gelände der Gymnicher Grundschule Sehr geehrter Herr Busch, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu 1.: Ihre Frage hinsichtlich der Höhe der durch Vandalismus entstandenen Schäden in den vergangenen fünf Jahren kann nicht eindeutig beantwortet werden. Zum einen wird der Personalaufwand, der in der Verwaltung, beim Hausmeister und bei den Lehrkräften entsteht, nicht erfasst. Zum anderen ist bei den vorliegenden Rechnungen nicht immer ersichtlich, ob es sich um durch Vandalismus verursachte Reparaturen gehandelt hat. Zur Verdeutlichung der Situation auf dem Schulgelände gebe ich nachfolgend den Text einer Mail wieder, die der Schulleiter der GS Gymnich an die Verwaltung geschickt hat: „Im Nachgang zur Sitzung des Schulausschusses am 26.09.2018, möchte ich Ihnen eine zusammenfassende Stellungnahme zur Notwendigkeit der Einfriedung des Schulgeländes geben. Der Einzäunung soll, wie Sie dem Schulausschuss schon dargestellt haben, dem Vandalismus Einhalt gewähren. Neben den zahlreichen bei der Polizei angezeigten Delikten (massive Sachbeschädigung: z.B. eingeworfene Scheiben, versuchte Brandstiftung, Beschädigungen auf dem Schuldach etc.) sind infolge der zahlreichen „Trinkgelage“ von Jugendlichen täglich in großem Umfang Verschmutzungen oder „kleinere“ Beschädigungen von dem Schulhausmeister zeitaufwändig zu beseitigen / bzw. zu beheben. Vor allem die Verschmutzungen bergen für die Schulkinder eine Vielzahl von Gefahren (z.B. durch Scherben, benutzte Spritzen, Cannabis-Tütchen etc.), die nicht hinzunehmen sind. Darüber hinaus ist die Grundschule Gymnich, m.E. die einzige Grundschule in Erftstadt, die ein uneingeschränkt frei zugängliches Schulgelände hat, dessen Grenzen an vielen Stellen überhaupt nicht erkennbar sind. Ich als Schulleiter stehe in der Pflicht die Aufsichtspflicht für die Schulkinder zu gewährleisten. Dies ist unter den gegebene Umständen nur stark eingeschränkt möglich, da überhaupt keine Zugangskontrolle /-regulierung während der Schulzeit möglich ist und das Schulgelände über zahlreiche Stellen betreten werden kann. Es kommt oft vor, dass das Schulgelände während der Schulzeit von unbefugten Personen betreten und/oderpassiert wird (Fahrradfahrer queren den Schulhof in der Pause/ zahlreiche Fußgänger nutzen den Schulhof während der Schulzeit als Abkürzung, die Wiesen werden als Hundeklo benutzt), bisweilen wurden auch schon Kinder angesprochen. Dies geschah in den bisherigen Fällen nicht in böser Absicht, dennoch können die Aufsicht führenden Lehrkräfte nicht unterscheiden, ob es sich bei den Personen um Befugte (Eltern mit Gesprächsterminen, Elternhelfer etc.) oder Unbefugte handelt. Ich bin als Schulleiter für die Sicherheit der der uns anvertrauten Schulkinder verantwortlich. Die kann ich unter den jetzigen Voraussetzungen und nach den Erfahrungen der letzten Jahre nicht angemessen gewährleisten, sei es in Bezug auf die Sachbeschädigungen, die Gefährdungen der Kinder z.B. durch Scherben/Spritzen und durch die uneingeschränkte Zugangsmöglichkeit des Schulgeländes. Ich bitte um Ihre Unterstützung - aus meiner Sicht stehen die Interessen der Schule in diesem Fall eindeutig über anderen Interessen / Sachfragen (Zugang zur Kita / Öffnung Schließung für die Vereine). Erfahrungen an anderen Grundschulen in Erftstadt (Bliesheim, Kierdorf) haben gezeigt, dass die Einzäunung eines Schulgeländes auch ein wirksames Mittel gegen Sachbeschädigung und Vandalismus sein kann. Mit freundlichen Grüßen Thomas Müller, Schulleiter“ Zu 2.: a) An städtischen Gebäuden werden in der Regel Adronit-Gitterzäune errichtet. Farblich würde der Zaun an die bereits vorhandenen grünen Anlagen angepasst. b) Um ein Übersteigen zu erschweren, sollte der Zaun eine Höhe von 1,80 m bis 2,00 m haben. c) Der Schulhofbereich soll durch den Zaun geschützt werden. Daher wäre der Bereich in Richtung Schulstraße mit einem Zaun zu versehen. Weiterhin würden die drei Zugänge zwischen den Pavillons gesichert. d) Die Öffnungs- und Schließzeiten müssen mit der Schule und den den Nutzern der Einrichtung noch abgestimmt werden. e) Der Schließdienst würde, in Abhängigkeit von den noch festzulegenden Öffnungs- und Schließzeiten, durch den Hausmeister der Grundschule, durch das Lehrpersonal, durch die Reinigungskräfte, durch die Nutzer der Räumlichkeiten und durch die Hausmeiter der Übergangsheime erfolgen. (Hallstein) -2-