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Beschlusstext (Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C4 "Feldstraße / Thea-Paulus-Straße" in Gey; hier: Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück, Gemarkung Gey, Flur 1, Parzellen 231 und 232)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
73 kB
Erstellt
08.11.18, 12:01
Aktualisiert
08.11.18, 12:01
Beschlusstext (Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C4 "Feldstraße / Thea-Paulus-Straße" in Gey;
hier: Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück, Gemarkung Gey, Flur 1, 
         Parzellen 231 und 232)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 08.11.2018 aus der Niederschrift über die 17. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 31.10.2018. öffentlicher Teil 5. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C4 "Feldstraße / Thea-Paulus-Straße" in Gey; hier: Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück, Gemarkung Gey, Flur 1, Parzellen 231 und 232 136/2018 Empfehlung: Beschluss 1: Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C4 bezüglich der Einfriedung wird wie folgt gewährt: a) die Einfriedung entlang der Grundstücksseite „Thea-Paulus-Straße“ kann in Form einer ortstypischen Hecke mit einem Zaun von der Hausseite errichtet werden. b) entlang des Grundstückes im Bereich der Eifelstraße darf auf Grund der Hanglage ein Sichtschutz bis in Höhe von 1,70 m errichtet werden. Diese Einfriedigung ist mit einem Rankgewächs zu begrünen. Beschluss 2 : Anschließend lässt Ausschussvorsitzender Steinbrecher darüber abstimmen, dass eine Entscheidung erst nach Inkrafttreten einer neuen Gestaltungssatzung bezüglich der Einfriedigungen erfolgt. Zu 1: 3 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 9 Nein-Stimmen Hiermit ist der Beschluss mehrheitlich abgelehnt. Zu 2: 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 3 Nein-Stimmen Hiermit ist der Beschluss mehrheitlich angenommen.