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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
219 kB
Erstellt
08.11.18, 12:01
Aktualisiert
08.11.18, 12:01

Inhalt der Datei

Gemeinde Hürtgenwald Niederschrift Gremium Bau- und Umweltausschuss 17. Sitzung am 31.10.2018 Sitzungsort Sitzungsdauer (von / bis) großer Sitzungssaal des Rathauses, August-Scholl-Str. 5, 52393 Hürtgenwald (18:00 Uhr / 20:15 Uhr) Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. (Seite 1 bis 9) (Steinbrecher) Ausschussvorsitzender (Ramm) Protokollführerin Sitzungsteilnehmer: Siehe beigefügte Anwesenheitsliste Entschuldigt fehlen die Rats-/Ausschussmitglieder: Heribert Gilleßen, Marko Nießen, Ruth Wirtz Neben Bürgermeister Buch sind von der Verwaltung anwesend: Fachbereichsleiter Grießhaber, Abteilungsleiter Franke, Herr Riester, Frau Ramm Um 18:00 Uhr eröffnet der Ausschussvorsitzende Steinbrecher die Sitzung im großen Sitzungssaal des Rathauses, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald fest. Seite 1 Tagesordnung: A 1. Öffentliche Sitzung Fortentwicklung der Gestaltungssatzungen und des Textbebauungsplans „Gestaltung“ der Gemeinde Hürtgenwald 138/2018 Ausschussvorsitzender Steinbrecher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Polzenberg, Herrn Prof. Westerheide und Herrn Wildschütz vom Büro RaumPlan aus Aachen und bittet um deren Vortrag. A Herr Wildschütz erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (als Anlage beigefügt) den Ablauf für den 1. Teil eines Gestaltgutachtens, welches die Untersuchung einzelner Ortsteile, eine Kurzanalyse sowie die Aufnahme in ein Kartenwerk beinhaltet. Herr Prof. Westerheide erläutert, dass in Hürtgenwald aufgrund von Kriegszerstörungen die einzelnen Ortsteile eine unterschiedliche Prägung aufweisen. Die Ortsteile könne man nicht unbedingt miteinander vergleichen und daher mache es keinen Sinn, überall die gleichen Bewertungen zugrunde zu legen. Ziel sei es, nach Erstellung des 1. Teils des Gestaltgutachtens diesen Vorschlag unter Beteiligung von Bürgern und der Politik zu diskutieren. Danach könne man in einem 2. Schritt diese Ergebnisse in das Gestaltgutachten einarbeiten, um zu einer Empfehlung zu kommen, die allerdings auch noch mit dem Kreis Düren abgestimmt werden muss. Herr Wildschütz stellt beispielhaft zwei Kurzanalysen für die Ortsteile Gey und Vossenack vor, die vor einigen Jahren im Rahmen der Projekte „Dorfentwicklung Gey“ sowie „Dorfforum Vossenack“ erarbeitet wurden. Von Herrn Prof. Westerheide und Herrn Wildschütz werden anhand des für die Gemeinde Roetgen erstellten Gestaltgutachtens sowie der für die Stadt Meckenheim erstellten Gestaltungsfibel Beispiele vorgestellt. Seitens der Ausschussmitglieder werden u. a. Fragen zu den Kosten und dem Zeitrahmen gestellt. Herr Prof. Westerheide erläutert, dass man zu den Kosten noch nichts sagen könne. Hierzu wäre es angebracht, eine Schnellanalyse für alle Ortsteile zu erarbeiten, um möglichst zügig zu einer Zonierung zu kommen, die als Ausgangspunkt für Diskussionen herangezogen werden kann. Der 1. Teil würde ca. 6 bis 8 Wochen beanspruchen; zum 2. Teil sind keine Zeitangaben möglich. Grundsätzlich sei es schlecht, hiermit im Winter zu beginnen. Für die u. a. fotografische Dokumentation in der Bestandsaufnahme sei die Vegetationsperiode, z. B. der Frühling, besser. Da die Mittel in den Haushalt 2019 eingestellt werden müssen, bittet Bürgermeister Buch das Büro RaumPlan darum, der Gemeinde hierüber ein Kostenangebot zukommen zu lassen. Herr Prof. Westerheide schlägt vor, zur besseren Vermittlung des Produkts eine Projektgruppe zu bilden. Beschluss: Die Darstellungen werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Kostenangebot beim Büro RaumPlan einzuholen. In den anstehenden Haushaltsberatungen für den Haushalt 2019 soll dann über die einzustellenden finanziellen Mittel zur Überarbeitung der gemeindlichen Gestaltungssatzungen entschieden werden. Seite 2 Beratungsergebnis: einstimmig 12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen 2. Bebauungsplan Nr. L 1 "Simonskall"; hier: Antrag auf Änderung - Sondergebiet Wohnen im Denkmal 142/2018 Ausschussvorsitzender Steinbrecher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Architektin, Frau Ulrike Krings, und bittet um Ihren Vortrag. Frau Krings erläutert anhand der Anlagen zur Sitzungsvorlage, dass ein privater Investor die denkmalgeschützte Burg Simonskall erworben hat, um diese nach Sanierung und Restaurierung zu privaten Wohnzwecken zu nutzen. Hierfür sind im Einklang mit dem Denkmalschutz einige bauliche Änderungen vorgesehen, die eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 1 „Simonskall“ erforderlich machen. Diese betreffen u. a. die bisherige Remise. An deren Stelle soll ein eingeschossiger Glas-Anbau erfolgen. Zudem sollen im Bereich der jetzigen Garage (gegenüber der Burg) Stellplätze für Pkws eingerichtet werden. Der Bebauungsplan sieht derzeit eine Ausweisung von “Allgemeinem Wohngebiet“ vor. Hier soll eine Änderung als Sondergebiet „Wohnen im Denkmal“ vorgenommen werden. Zurzeit werde eine FFH-Voruntersuchung durchgeführt. Seitens der Ausschussmitglieder werden u. a. Fragen zu einer evtl. geplanten gewerblichen Nutzung, zum geplanten Wintergarten und zum Einbau einer Ölheizung gestellt. Frau Krings erklärt, dass die Familie das Objekt ausschließlich als Wohnhaus nutzen möchte und keinerlei gewerbliche Nutzung vorgesehen ist. Der geplante eingeschossige Glas-Anbau (Wintergarten) beinhalte eine wesentliche Änderung zum rechtsgültigen Bebauungsplan. Die alte Baulinie habe dies nicht zugelassen. Die alte Remise hatte Bestandsschutz. Der Wintergarten soll innerhalb der bisher schon bebaubaren Fläche entstehen. Hier ist bereits eine Abstimmung mit dem Kreis Düren erfolgt. Zu der geplanten Ölheizung können von Frau Krings keine Angaben gemacht werden. Ihr Büro wird zusammen mit den Eigentümern Möglichkeiten für Alternativen prüfen. Frau Krings betont in diesem Zusammenhang, dass vorwiegend ökologische Baustoffe, die dem Denkmalschutz gerecht werden, zum Einsatz kommen. Beschluss: In Kenntnis des Sachverhalts wird der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. L 1 „Simonskall“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4 BauGB gefasst. Der Geltungsbereich umfasst die Parzellen der Gemarkung Vossenack, Flur 7, Nr. 85, 84 und 173 (tlw.) im Bereich der Burg Simonskall. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Bauleitplanverfahren durchzuführen. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu übernehmen. Beratungsergebnis: einstimmig 12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen Seite 3 3. Nahverkehrsplan für den Kreis Düren; hier: Errichtung von Mobilstationen 137/2018 Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen. Nach einen kurzen Diskussion besteht fraktionsübergreifend Einigkeit, dass man sich die Möglichkeit zur Errichtung von Mobilstationen erhalten solle, auch wenn man dem Projekt u. a. aufgrund der hohen Kosten teilweise kritisch gegenübersteht. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die erläuternde Stellungnahme des Büros für Verkehrs- und Stadtplanung (BVS) Rödel & Pachan vom 25.09.2018 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkrete Planung einzelner Mobilstationen für eine Beratung und Entscheidung der politischen Gremien vorzubereiten. Beratungsergebnis: einstimmig 12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen 4. Erteilung des Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren nach § 36 BauGB hier: Neubau einer Plakatanschlagtafel in Hürtgenwald-Gey, Dürener Straße 4 135/2018 Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen. Einstimmig lehnen alle Fraktionen den Neubau einer Plakatanschlagtafel in Gey im Bereich des Grundstückes „Dürener Straße 4“ ab. Beschluss: Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB wird nicht erteilt. Beratungsergebnis: Einstimmig 12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen 5. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C4 "Feldstraße/TheaPaulus-Straße" in Gey; hier: Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück, Gemarkung Gey, Flur 1, Parzellen 231 und 232 136/2018 Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen. Von der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, die Entscheidung im Hinblick auf die Überarbeitung Seite 4 der Gestaltungssatzung zu vertagen. Seitens Bündnis 90/Die Grünen wird darauf verwiesen, das man Verständnis für einen Sichtschutz des Eigentümers habe und die geplante Hecke der derzeitigen Gestaltungssatzung entspricht. Die SPD-Fraktion spricht sich gegen eine Befreiung aus und schließt sich insoweit der CDUFraktion an, die Entscheidung im Hinblick auf die Überarbeitung der Gestaltungssatzung zu verschieben. Die FDP-Fraktion spricht sich für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C 4 aus, da der Zeitraum für die Überarbeitung der Gestaltungssatzung derzeit so wenig absehbar ist. Beschluss: Beschluss 1: Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C4 bezüglich der Einfriedung wird wie folgt gewährt: a) die Einfriedung entlang der Grundstücksseite „Thea-Paulus-Straße“ kann in Form einer ortstypischen Hecke mit einem Zaun von der Hausseite errichtet werden. b) entlang des Grundstückes im Bereich der Eifelstraße darf auf Grund der Hanglage ein Sichtschutz bis in Höhe von 1,70 m errichtet werden. Diese Einfriedigung ist mit einem Rankgewächs zu begrünen. Beschluss 2 : Anschließend lässt Ausschussvorsitzender Steinbrecher darüber abstimmen, dass eine Entscheidung erst nach Inkrafttreten einer neuen Gestaltungssatzung bezüglich der Einfriedigungen erfolgt. Beratungsergebnis: Zu 1: 3 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 9 Nein-Stimmen Hiermit ist der Beschluss mehrheitlich abgelehnt. Zu 2: 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 3 Nein-Stimmen Hiermit ist der Beschluss mehrheitlich angenommen. 6. Erlass einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wehebachtalsperre durch die Bezirksregierung Köln; hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange 140/2018 Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen. Ausschussvorsitzender Steinbrecher verweist auf den Informations- und Erläuterungstermin am 09.11.2018. Abteilungsleiter Franke weist darauf hin, dass die Original-Unterlagen bei der Verwaltung eingesehen werden können. Auf einen Beschluss wird bezüglich des noch ausstehenden Termins verzichtet. Seite 5 Beschluss: Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: Ohne 7. Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück "Hormer Straße"/"Hohlweg" und der angrenzenden Parzelle im Ortsteil Straß 144/2018 Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen. Seitens der CDU-Fraktion wird beantragt, die Entscheidung aufgrund der Überarbeitung der Gestaltungssatzung zu vertagen. Die FDP-Fraktion ist dafür, das Einvernehmen zu erteilen. Die SPD-Fraktion schlägt vor, der geplanten Errichtung der Einfriedigung nicht zuzustimmen. Bürgermeister Buch stellt fest, dass es hier verschiedene Rechtsansichten gibt. Er schlägt vor, das Gespräch mit dem Kreis Düren zu suchen und sich bei der Überarbeitung der Gestaltungssatzung neu zu orientieren. Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, bezüglich der Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB zu dem Bauantrag zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück „Hormer Straße“/„Hohlweg“ (Gemarkung Straß, Flur 6, Nr. 370 + 371) das Gespräch mit der Kreisverwaltung zu suchen und dafür einzutreten, eine Entscheidung bis zu einer neuen Gestaltungssatzung zu verschieben. Beratungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 1 Nein-Stimme 8. Antrag der CDU Fraktion zur Ausweisung von neuen Baugebieten 146/2018 Seitens der CDU-Fraktion wird erläutert, dass man eine aktuelle Auflistung aller Baugebiete mit einer Prioritätenliste wünscht. Es wird der Vorschlag gemacht, dass die Gemeinde ggf. selbst noch einmal Baugebiete ausweisen soll, deren Erschließung durch die Gemeinde erfolgen soll. Von der FDP-Fraktion bezweifelt, dass die wirtschaftliche Situation der Gemeinde Hürtgenwald es zulässt, eine Erschließung und Vermarktung von Baugebieten durchzuführen. Abteilungsleiter Franke merkt an, dass in der Gemeinde rechtskräftige Bebauungspläne vorliegen, die nur umgesetzt werden müssen. Auch im Flächennutzungsplan stehen große Flächen zur Verfügung, in denen Bebauungspläne geschaffen werden könnten. Bürgermeister Buch schlägt vor, das Thema in einem interfraktionellen Arbeitskreis vorzubesprechen und für eine der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzungen eine Sitzungsvorlage zu erarbeiten. Seite 6 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die ersten Auswertungen zur planungsrechtlichen Situation von Wohnbauflächen zu erstellen und diese interfraktionell vorzustellen, damit eine Vorberatung für eine der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzungen erfolgen kann. Beratungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen 9. Antrag der CDU Fraktion zur Ausweisung von neuen Gewerbegebieten 147/2018 Die CDU-Fraktion wünscht, dass eine Bestandsaufnahme mit Analyse der bisherigen Ausnutzung bzw. Umsetzung der bestehenden Gewerbegebietsflächen durchgeführt wird. Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird angeregt, dass es kleinen Betrieben ermöglicht werden sollte, das Gewerbe am Wohnort auszuüben. Dafür sei es sinnvoll, mehr „Mischgebiete“ auszuweisen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die ersten Auswertungen zur planungsrechtlichen Situation von Gewerbeflächen zu erstellen und diese interfraktionell vorzustellen, damit eine Vorberatung für eine der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzungen erfolgen kann. Beratungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen 10. Mitteilungen Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“ Bürgermeister Buch erläutert die vom „Bund der Steuerzahler NRW“ beabsichtigte Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“. Hiermit wird ein Volksentscheid angestrebt, der eine weitere Wahl bedeuten würde. Eine Abschaffung des Straßenbaubeitrages würde u. a. zu einer großen Benachteiligung von Großflächengemeinden führen, da ein Straßenausbau von 100 m in einer Großstadt z. B. 100 Bürger betreffen könne. 11. Fragen Keine Seite 7 B Nichtöffentliche Sitzung Keine Veröffentlichung. Seite 8