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Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
08.11.18, 12:01
Aktualisiert
08.11.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Hürtgenwald
Niederschrift
Gremium
Bau- und Umweltausschuss
17. Sitzung am 31.10.2018
Sitzungsort
Sitzungsdauer (von / bis)
großer Sitzungssaal des Rathauses, August-Scholl-Str. 5,
52393 Hürtgenwald
(18:00 Uhr / 20:15 Uhr)
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls
sind.
(Seite 1 bis 9)
(Steinbrecher)
Ausschussvorsitzender
(Ramm)
Protokollführerin
Sitzungsteilnehmer: Siehe beigefügte Anwesenheitsliste
Entschuldigt fehlen die Rats-/Ausschussmitglieder:
Heribert Gilleßen,
Marko Nießen,
Ruth Wirtz
Neben Bürgermeister Buch sind von der Verwaltung anwesend:
Fachbereichsleiter Grießhaber,
Abteilungsleiter Franke,
Herr Riester,
Frau Ramm
Um 18:00 Uhr eröffnet der Ausschussvorsitzende Steinbrecher die Sitzung im großen Sitzungssaal des Rathauses, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald
fest.
Seite 1
Tagesordnung:
A
1.
Öffentliche Sitzung
Fortentwicklung der Gestaltungssatzungen und des Textbebauungsplans „Gestaltung“ der
Gemeinde Hürtgenwald
138/2018
Ausschussvorsitzender Steinbrecher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Polzenberg,
Herrn Prof. Westerheide und Herrn Wildschütz vom Büro RaumPlan aus Aachen und bittet um
deren Vortrag.
A
Herr Wildschütz erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation (als Anlage beigefügt) den Ablauf für den 1. Teil eines Gestaltgutachtens, welches die Untersuchung einzelner Ortsteile, eine
Kurzanalyse sowie die Aufnahme in ein Kartenwerk beinhaltet. Herr Prof. Westerheide erläutert,
dass in Hürtgenwald aufgrund von Kriegszerstörungen die einzelnen Ortsteile eine unterschiedliche Prägung aufweisen. Die Ortsteile könne man nicht unbedingt miteinander vergleichen und
daher mache es keinen Sinn, überall die gleichen Bewertungen zugrunde zu legen. Ziel sei es,
nach Erstellung des
1. Teils des Gestaltgutachtens diesen Vorschlag unter Beteiligung von Bürgern und der Politik zu
diskutieren. Danach könne man in einem 2. Schritt diese Ergebnisse in das Gestaltgutachten einarbeiten, um zu einer Empfehlung zu kommen, die allerdings auch noch mit dem Kreis Düren abgestimmt werden muss.
Herr Wildschütz stellt beispielhaft zwei Kurzanalysen für die Ortsteile Gey und Vossenack vor, die
vor einigen Jahren im Rahmen der Projekte „Dorfentwicklung Gey“ sowie „Dorfforum Vossenack“
erarbeitet wurden.
Von Herrn Prof. Westerheide und Herrn Wildschütz werden anhand des für die Gemeinde
Roetgen erstellten Gestaltgutachtens sowie der für die Stadt Meckenheim erstellten Gestaltungsfibel Beispiele vorgestellt.
Seitens der Ausschussmitglieder werden u. a. Fragen zu den Kosten und dem Zeitrahmen gestellt.
Herr Prof. Westerheide erläutert, dass man zu den Kosten noch nichts sagen könne. Hierzu wäre
es angebracht, eine Schnellanalyse für alle Ortsteile zu erarbeiten, um möglichst zügig zu einer
Zonierung zu kommen, die als Ausgangspunkt für Diskussionen herangezogen werden kann.
Der 1. Teil würde ca. 6 bis 8 Wochen beanspruchen; zum 2. Teil sind keine Zeitangaben möglich.
Grundsätzlich sei es schlecht, hiermit im Winter zu beginnen. Für die u. a. fotografische Dokumentation in der Bestandsaufnahme sei die Vegetationsperiode, z. B. der Frühling, besser.
Da die Mittel in den Haushalt 2019 eingestellt werden müssen, bittet Bürgermeister Buch das Büro
RaumPlan darum, der Gemeinde hierüber ein Kostenangebot zukommen zu lassen.
Herr Prof. Westerheide schlägt vor, zur besseren Vermittlung des Produkts eine Projektgruppe zu
bilden.
Beschluss:
Die Darstellungen werden zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein
Kostenangebot beim Büro RaumPlan einzuholen. In den anstehenden Haushaltsberatungen
für den Haushalt 2019 soll dann über die einzustellenden finanziellen Mittel zur Überarbeitung der gemeindlichen Gestaltungssatzungen entschieden werden.
Seite 2
Beratungsergebnis:
einstimmig
12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen
2.
Bebauungsplan Nr. L 1 "Simonskall";
hier: Antrag auf Änderung - Sondergebiet Wohnen im Denkmal
142/2018
Ausschussvorsitzender Steinbrecher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Architektin,
Frau Ulrike Krings, und bittet um Ihren Vortrag.
Frau Krings erläutert anhand der Anlagen zur Sitzungsvorlage, dass ein privater Investor die
denkmalgeschützte Burg Simonskall erworben hat, um diese nach Sanierung und Restaurierung
zu privaten Wohnzwecken zu nutzen. Hierfür sind im Einklang mit dem Denkmalschutz einige
bauliche Änderungen vorgesehen, die eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 1 „Simonskall“
erforderlich machen. Diese betreffen u. a. die bisherige Remise. An deren Stelle soll ein eingeschossiger Glas-Anbau erfolgen. Zudem sollen im Bereich der jetzigen Garage (gegenüber der
Burg) Stellplätze für Pkws eingerichtet werden.
Der Bebauungsplan sieht derzeit eine Ausweisung von “Allgemeinem Wohngebiet“ vor. Hier soll
eine Änderung als Sondergebiet „Wohnen im Denkmal“ vorgenommen werden. Zurzeit werde
eine FFH-Voruntersuchung durchgeführt.
Seitens der Ausschussmitglieder werden u. a. Fragen zu einer evtl. geplanten gewerblichen Nutzung, zum geplanten Wintergarten und zum Einbau einer Ölheizung gestellt.
Frau Krings erklärt, dass die Familie das Objekt ausschließlich als Wohnhaus nutzen möchte und
keinerlei gewerbliche Nutzung vorgesehen ist.
Der geplante eingeschossige Glas-Anbau (Wintergarten) beinhalte eine wesentliche Änderung
zum rechtsgültigen Bebauungsplan. Die alte Baulinie habe dies nicht zugelassen. Die alte Remise
hatte Bestandsschutz. Der Wintergarten soll innerhalb der bisher schon bebaubaren Fläche entstehen. Hier ist bereits eine Abstimmung mit dem Kreis Düren erfolgt.
Zu der geplanten Ölheizung können von Frau Krings keine Angaben gemacht werden. Ihr Büro
wird zusammen mit den Eigentümern Möglichkeiten für Alternativen prüfen. Frau Krings betont in
diesem Zusammenhang, dass vorwiegend ökologische Baustoffe, die dem Denkmalschutz gerecht werden, zum Einsatz kommen.
Beschluss:
In Kenntnis des Sachverhalts wird der Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. L 1 „Simonskall“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beschluss
zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4 BauGB gefasst. Der Geltungsbereich umfasst
die Parzellen der Gemarkung Vossenack, Flur 7, Nr. 85, 84 und 173 (tlw.) im Bereich der
Burg Simonskall. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Bauleitplanverfahren durchzuführen. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Kosten für das Bauleitplanverfahren zu übernehmen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen
Seite 3
3.
Nahverkehrsplan für den Kreis Düren;
hier: Errichtung von Mobilstationen
137/2018
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen.
Nach einen kurzen Diskussion besteht fraktionsübergreifend Einigkeit, dass man sich die Möglichkeit zur Errichtung von Mobilstationen erhalten solle, auch wenn man dem Projekt u. a. aufgrund der hohen Kosten teilweise kritisch gegenübersteht.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die erläuternde Stellungnahme des Büros für Verkehrs- und Stadtplanung (BVS) Rödel & Pachan vom 25.09.2018 zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die konkrete Planung einzelner Mobilstationen für eine Beratung und
Entscheidung der politischen Gremien vorzubereiten.
Beratungsergebnis:
einstimmig
12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen
4.
Erteilung des Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren nach § 36 BauGB
hier: Neubau einer Plakatanschlagtafel in Hürtgenwald-Gey, Dürener Straße 4
135/2018
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen.
Einstimmig lehnen alle Fraktionen den Neubau einer Plakatanschlagtafel in Gey im Bereich des
Grundstückes „Dürener Straße 4“ ab.
Beschluss:
Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB wird nicht erteilt.
Beratungsergebnis:
Einstimmig
12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen
5.
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C4 "Feldstraße/TheaPaulus-Straße" in Gey;
hier: Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück, Gemarkung Gey, Flur 1,
Parzellen 231 und 232
136/2018
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen.
Von der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, die Entscheidung im Hinblick auf die Überarbeitung
Seite 4
der Gestaltungssatzung zu vertagen.
Seitens Bündnis 90/Die Grünen wird darauf verwiesen, das man Verständnis für einen Sichtschutz
des Eigentümers habe und die geplante Hecke der derzeitigen Gestaltungssatzung entspricht.
Die SPD-Fraktion spricht sich gegen eine Befreiung aus und schließt sich insoweit der CDUFraktion an, die Entscheidung im Hinblick auf die Überarbeitung der Gestaltungssatzung zu verschieben.
Die FDP-Fraktion spricht sich für eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
C 4 aus, da der Zeitraum für die Überarbeitung der Gestaltungssatzung derzeit so wenig absehbar ist.
Beschluss:
Beschluss 1:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes C4 bezüglich der Einfriedung
wird wie folgt gewährt:
a) die Einfriedung entlang der Grundstücksseite „Thea-Paulus-Straße“ kann in Form einer
ortstypischen Hecke mit einem Zaun von der Hausseite errichtet werden.
b) entlang des Grundstückes im Bereich der Eifelstraße darf auf Grund der Hanglage ein
Sichtschutz bis in Höhe von 1,70 m errichtet werden. Diese Einfriedigung ist mit einem
Rankgewächs zu begrünen.
Beschluss 2 :
Anschließend lässt Ausschussvorsitzender Steinbrecher darüber abstimmen, dass eine Entscheidung erst nach Inkrafttreten einer neuen Gestaltungssatzung bezüglich der Einfriedigungen erfolgt.
Beratungsergebnis:
Zu 1: 3 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 9 Nein-Stimmen
Hiermit ist der Beschluss mehrheitlich abgelehnt.
Zu 2: 9 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 3 Nein-Stimmen
Hiermit ist der Beschluss mehrheitlich angenommen.
6.
Erlass einer neuen Wasserschutzgebietsverordnung für die Wehebachtalsperre durch die
Bezirksregierung Köln;
hier: Beteiligung Träger öffentlicher Belange
140/2018
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen.
Ausschussvorsitzender Steinbrecher verweist auf den Informations- und Erläuterungstermin am
09.11.2018. Abteilungsleiter Franke weist darauf hin, dass die Original-Unterlagen bei der Verwaltung eingesehen werden können.
Auf einen Beschluss wird bezüglich des noch ausstehenden Termins verzichtet.
Seite 5
Beschluss:
Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Beratungsergebnis:
Ohne
7.
Baugenehmigungsverfahren zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück
"Hormer Straße"/"Hohlweg" und der angrenzenden Parzelle im Ortsteil Straß
144/2018
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen.
Seitens der CDU-Fraktion wird beantragt, die Entscheidung aufgrund der Überarbeitung der Gestaltungssatzung zu vertagen.
Die FDP-Fraktion ist dafür, das Einvernehmen zu erteilen.
Die SPD-Fraktion schlägt vor, der geplanten Errichtung der Einfriedigung nicht zuzustimmen.
Bürgermeister Buch stellt fest, dass es hier verschiedene Rechtsansichten gibt. Er schlägt vor,
das Gespräch mit dem Kreis Düren zu suchen und sich bei der Überarbeitung der Gestaltungssatzung neu zu orientieren.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, bezüglich der Erteilung des Einvernehmens nach § 36
BauGB zu dem Bauantrag zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück „Hormer
Straße“/„Hohlweg“ (Gemarkung Straß, Flur 6, Nr. 370 + 371) das Gespräch mit der Kreisverwaltung zu suchen und dafür einzutreten, eine Entscheidung bis zu einer neuen Gestaltungssatzung zu verschieben.
Beratungsergebnis:
11 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 1 Nein-Stimme
8.
Antrag der CDU Fraktion zur Ausweisung von neuen Baugebieten
146/2018
Seitens der CDU-Fraktion wird erläutert, dass man eine aktuelle Auflistung aller Baugebiete mit
einer Prioritätenliste wünscht. Es wird der Vorschlag gemacht, dass die Gemeinde ggf. selbst
noch einmal Baugebiete ausweisen soll, deren Erschließung durch die Gemeinde erfolgen soll.
Von der FDP-Fraktion bezweifelt, dass die wirtschaftliche Situation der Gemeinde Hürtgenwald es
zulässt, eine Erschließung und Vermarktung von Baugebieten durchzuführen.
Abteilungsleiter Franke merkt an, dass in der Gemeinde rechtskräftige Bebauungspläne vorliegen,
die nur umgesetzt werden müssen. Auch im Flächennutzungsplan stehen große Flächen zur Verfügung, in denen Bebauungspläne geschaffen werden könnten.
Bürgermeister Buch schlägt vor, das Thema in einem interfraktionellen Arbeitskreis vorzubesprechen und für eine der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzungen eine Sitzungsvorlage zu
erarbeiten.
Seite 6
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die ersten Auswertungen zur planungsrechtlichen Situation
von Wohnbauflächen zu erstellen und diese interfraktionell vorzustellen, damit eine Vorberatung für eine der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzungen erfolgen kann.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen
9.
Antrag der CDU Fraktion zur Ausweisung von neuen Gewerbegebieten
147/2018
Die CDU-Fraktion wünscht, dass eine Bestandsaufnahme mit Analyse der bisherigen Ausnutzung
bzw. Umsetzung der bestehenden Gewerbegebietsflächen durchgeführt wird.
Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird angeregt, dass es kleinen Betrieben ermöglicht
werden sollte, das Gewerbe am Wohnort auszuüben. Dafür sei es sinnvoll, mehr „Mischgebiete“
auszuweisen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die ersten Auswertungen zur planungsrechtlichen Situation
von Gewerbeflächen zu erstellen und diese interfraktionell vorzustellen, damit eine Vorberatung für eine der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzungen erfolgen kann.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimmen, 0 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen
10.
Mitteilungen
Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“
Bürgermeister Buch erläutert die vom „Bund der Steuerzahler NRW“ beabsichtigte Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative „Straßenbaubeitrag abschaffen“. Hiermit wird ein Volksentscheid
angestrebt, der eine weitere Wahl bedeuten würde. Eine Abschaffung des Straßenbaubeitrages
würde u. a. zu einer großen Benachteiligung von Großflächengemeinden führen, da ein Straßenausbau von 100 m in einer Großstadt z. B. 100 Bürger betreffen könne.
11.
Fragen
Keine
Seite 7
B
Nichtöffentliche Sitzung
Keine Veröffentlichung.
Seite 8