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Beschlussvorlage GB (Erlass der Neunten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
09.11.18, 11:00
Aktualisiert
09.11.18, 11:00
Beschlussvorlage GB (Erlass der Neunten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005) Beschlussvorlage GB (Erlass der Neunten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 493/2018 06.11.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2018 Kreisausschuss 28.11.2018 Kreistag 12.12.2018 Erlass der Neunten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann Tel.: 15 234 Abt.: 60 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Neunte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung. -2Begründung: Die Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) ist auf der Grundlage der neuen Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) vorzunehmen. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensatzung enthält die Anlage 3. Nachdem der Restabfall seit 2015 zu einer reduzierten Gebühr angenommen werden konnte, ist für das Jahr 2019 eine moderate Anhebung der Gebühren vorzunehmen. Hierdurch sollen Gebührensprünge in den Folgejahren vermieden werden. Mit den Satzungsänderungen werden überwiegend die gestiegenen Entsorgungspreise von Drittanlagen an den Gebührenzahler weitergegeben. Für die Krankenhausabfälle musste ein neuer Tarif eingeführt werden, da diese aufgrund der Besonderheit der Abfälle (Blut, Spritzen, Kanüle usw.) nicht unmittelbar in der Umladeanlage des Abfallwirtschaftszentrums abgeladen werden können, sondern von einem benachbarten Unternehmen in andere Container umgeladen werden müssen. Die Kosten (derzeit 11,90 €) hierfür sind zusätzlich zu den Entsorgungskosten vom Verursacher zu übernehmen. Zur besseren Handhabung an der Waage wurde die Gebühr für die Kleinmengen Restabfall auf 15,00 € (unter 200 kg) festgelegt. Im Bereich Bio- und Grünabfall wurde den gestiegenen Kosten durch eine moderate Gebührenanhebung Rechnung getragen. Hierdurch sollen Gebührensprünge in den Folgejahren vermieden werden. Auch hier wird die Anzahl der unterschiedlichen Pauschalen reduziert. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)