Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
09.11.18, 11:00
Aktualisiert
09.11.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 493/2018
06.11.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.11.2018
Kreisausschuss
28.11.2018
Kreistag
12.12.2018
Erlass der Neunten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung
im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005
Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann
Tel.: 15 234
Abt.: 60
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Neunte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die
Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung.
-2Begründung:
Die Änderung der Gebührensatzung (Anlage 1) ist auf der Grundlage der neuen
Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) vorzunehmen.
Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensatzung enthält die Anlage 3.
Nachdem der Restabfall seit 2015 zu einer reduzierten Gebühr angenommen werden konnte, ist für
das Jahr 2019 eine moderate Anhebung der Gebühren vorzunehmen. Hierdurch sollen
Gebührensprünge in den Folgejahren vermieden werden.
Mit den Satzungsänderungen werden überwiegend die gestiegenen Entsorgungspreise von
Drittanlagen an den Gebührenzahler weitergegeben.
Für die Krankenhausabfälle musste ein neuer Tarif eingeführt werden, da diese aufgrund der
Besonderheit der Abfälle (Blut, Spritzen, Kanüle usw.) nicht unmittelbar in der Umladeanlage des
Abfallwirtschaftszentrums abgeladen werden können, sondern von einem benachbarten
Unternehmen in andere Container umgeladen werden müssen. Die Kosten (derzeit 11,90 €) hierfür
sind zusätzlich zu den Entsorgungskosten vom Verursacher zu übernehmen.
Zur besseren Handhabung an der Waage wurde die Gebühr für die Kleinmengen Restabfall auf
15,00 € (unter 200 kg) festgelegt.
Im Bereich Bio- und Grünabfall wurde den gestiegenen Kosten durch eine moderate
Gebührenanhebung Rechnung getragen. Hierdurch sollen Gebührensprünge in den Folgejahren
vermieden werden. Auch hier wird die Anzahl der unterschiedlichen Pauschalen reduziert.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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