Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Erlass der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
97 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
09.11.18, 08:00
Aktualisiert
09.11.18, 08:00
Beschlussvorlage GB (Erlass der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005) Beschlussvorlage GB (Erlass der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 492/2018 06.11.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.11.2018 Kreisausschuss 28.11.2018 Kreistag 12.12.2018 Erlass der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 21.12.2005 Sachbearbeiter/in: Frau Zimmermann Tel.: 15 234 Abt.: 60 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen in der als Anlage beigefügten Fassung. -2Begründung: Als Anlage I ist die 2. Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung vom 21.12.2005 beigefügt. Die Anlage II enthält eine Gegenüberstellung der alten und neuen Satzungsregelung. Neben einigen redaktionellen Änderungen wurde die Abfallentsorgungssatzung an die geänderte Gesetzeslage angepasst. Nach dem neuen Elektrogesetz fallen seit August 2018 auch Produkte und Güter mit elektronischen Funktionen (z. B. Möbel und Bekleidungsstücke) unter den Anwendungsbereich des Gesetzes. Da eine lückenlose Aufzählung der Elektrogeräte danach nicht mehr möglich ist, entfällt die Anlage IV der Abfallentsorgungssatzung. Die neue Gewerbeabfall-VO enthält nun auch Regelungen zu Bauabfällen, so dass hier in der Abfallentsorgungssatzung Bezug genommen wird. Seit Schließung der Deponie am 31.05.2005 werden im Abfallwirtschaftszentrum lediglich Böden aus der Bleibelastungszone Mechernich-Kall im Rahmen der Verwertung angenommen. Im Rahmen eines Bodenmanagements erfolgt eine Kontrolle bei Großbaumaßnahmen dahingehend, inwieweit die geogen belasteten Böden die Annahmekriterien aus dem Stilllegungsbescheid erfüllen. Hierzu werden bereits im Rahmen der Anfragen nach Annahmemöglichkeiten Analysen nach den „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen der LAGA (Teil II Technische Regeln für die Verwendung 1.2 Bodenmaterial – TR Boden – 2004) und Deponieverordnung durch die Untere Bodenschutzbehörde verlangt. Mit der Aufnahme in die Abfallentsorgungssatzung wurden die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)