Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 559/2018
Az.:
Amt: - 43 BeschlAusf.: - - 43 - Datum: 29.10.2018
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Mittelstedt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und Partnerschaft
Termin
Bemerkungen
21.11.2018
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
04.12.2018
vorberatend
Rat
11.12.2018
beschließend
Betrifft:
Änderung der Honorarsatzung und Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der
VHS Erftstadt zum 1.7.2019
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
10000 in 2019
20000 ab 2020
Erträge in €:
10000 in 2019
20000 ab 2020
Kostenträger:
040271010
Sachkonto:
4321000, 5019000
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2019
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die Änderung der Honorarsatzung der VHS Erftstadt wird beschlossen.
2. Die Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der VHS Erftstadt wird beschlossen.
Begründung:
Die Honorare der VHS-Kursleitenden wurden zuletzt zum 1.7.2016 angehoben. Nach drei Jahren,
zum 1.7.2019, wird eine Erhöhung vorgeschlagen (s. Gegenüberstellung Honorarsätze alt/neu in
der Anlage). Die Honorare, die das BAMF für Kursleitende in Integrationskursen vorschreibt und
refinanziert, das sind 35 € pro Unterrichtsstunde, zeigen, in welche Richtung sich die Honorare
auch in den übrigen Kursbereichen entwickeln müssen, um qualifizierte Erwachsenenbildner/innen
zu halten und neue Kursleitende zu gewinnen. Vorgeschlagen wird, die Honorare in den Bereichen
„Kreativität“ und „Gesundheit“ um einen Euro auf 20 € zu erhöhen, und die Honorare in allen vorbereitungsintensiven Kursen wie etwa den Fremdsprachen- und EDV-Kursen auf 25 € anzuheben.
Auch die Fahrtkosten, die nur an diejenigen Kursleitenden gezahlt werden, die mehr als 5 km zur
Unterrichtsstätte unterwegs sind, sollen von 20 Cent auf 25 Cent angehoben werden. Die VHS ist
in bestimmten Kursbereichen darauf angewiesen, auch Lehrkräfte zu verpflichten, die nicht aus
Erftstadt kommen. Bemessungsgrundlage ist der Ticketpreis im öffentlichen Nahverkehr; die bisher
gezahlte Kilometerpauschale liegt mittlerweile unter diesem Ticketpreis, die neue Pauschale deckt
die Kosten für ein Ticket ab.
Um die Honorarerhöhungen finanzieren zu können und eine Erhöhung des städtischen Zuschussbedarfs für die VHS zu vermeiden, wird gleichzeitig eine Änderung der Gebührensätze vorgeschlagen (s. Gegenüberstellung Anlage A der Gebührensatzung der VHS alt/neu in der Anlage).
Aktuell betragen die Gebühren pro Unterrichtsstunde 2,10 bis 2,70 €, perspektivisch würden diese
2,40 bis 3,00 € betragen. Ein 14 Wochen umfassender Yoga-Kurs würde statt bisher 69,40 € dann
72,20 € kosten, ein fortgeschrittener Sprachkurs in einer Kleingruppe von 7 bis 9 Personen statt
bisher 80,60 € dann 86,20 €, was Preissteigerungen von 5 bis 7 % entspricht. Die Gebühr für einen eintägigen Wochenendkurs würde nach der neuen Gebührenordnung prozentual am stärksten
angehoben, nämlich von bisher 23,40 € auf 29,00 €. Die Eintritte für Einzelveranstaltungen sollen
auch um 1 bzw. 2 € angehoben werden.
Anspruch der VHS ist, allen Erwachsenen den Zugang zu Bildungsangeboten zu ermöglichen. Aus
diesem Grund ist auch jede Gebührenerhöhung gründlich abzuwägen. Bedenkt man, dass sich die
lang laufenden Kurse über ein halbes Jahr erstrecken, haben Kursbesucher/innen eine Monatsbelastung von 12 bis 14 €. Die Gebührenermäßigung für Personen, die Sozialleistungen beziehen,
bleibt bestehen. Neben der Klientel, für die sozialverträgliche Gebühren wichtig sind, nutzen die
VHS zum überwiegenden Teil Berufstätige, die – vielleicht veranlasst durch Erfahrungen in beruflichen Fortbildungen – gestiegene Erwartungen an die VHS herantragen. Ein Yoga-Kurs in Behelfsräumlichkeiten wurde so zum Beispiel von den Teilnehmenden nicht akzeptiert, eher ist man bereit, eine höhere Gebühr zu zahlen und dafür das richtige Umfeld zu haben. Erwartet wird auch,
dass die VHS zum Beispiel einen fortgeschrittenen Italienisch-Kurs, der nicht mehr 15, sondern nur
noch 8 Teilnehmer/innen hat, weiterführt. Auch eine gute technische Ausstattung und aktuelle
Software werden vorausgesetzt, erwartet wird, dass Kursleitende digitale Inhalte in ihren Unterricht
einbeziehen und auf individuelle Interessen eingehen. Die Bereitschaft zum fortgesetzten Lernen
steht und fällt mit guten Rahmenbedingungen und der Qualität der Lehrkraft. Angesichts gestiegener Erwartungen an die Kurse ist eine moderate Erhöhung der Kursgebühren konsequent.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Honorarordnung und Gebührenordnung geht die VHS Erftstadt Veränderungen an, die auch in den Nachbarvolkshochschulen anstehen. Die VHS Rhein-Erft
hat bereits eine sukzessive Anhebung der Sätze beschlossen, die 2019 und 2021 umgesetzt werden, die VHS Bergheim wird die Erhöhungen ebenfalls in die Haushaltsplanberatungen einbringen.
(Breetzmann)
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