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Beschlussvorlage (Änderung der Honorarsatzung und Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der VHS Erftstadt zum 1.7.2019)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Beschlussvorlage (Änderung der Honorarsatzung und Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der VHS Erftstadt zum 1.7.2019) Beschlussvorlage (Änderung der Honorarsatzung und Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der VHS Erftstadt zum 1.7.2019) Beschlussvorlage (Änderung der Honorarsatzung und Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der VHS Erftstadt zum 1.7.2019)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 559/2018 Az.: Amt: - 43 BeschlAusf.: - - 43 - Datum: 29.10.2018 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Mittelstedt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Termin Bemerkungen 21.11.2018 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 04.12.2018 vorberatend Rat 11.12.2018 beschließend Betrifft: Änderung der Honorarsatzung und Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der VHS Erftstadt zum 1.7.2019 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 10000 in 2019 20000 ab 2020 Erträge in €: 10000 in 2019 20000 ab 2020 Kostenträger: 040271010 Sachkonto: 4321000, 5019000 Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2019 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die Änderung der Honorarsatzung der VHS Erftstadt wird beschlossen. 2. Die Änderung der Anlage A der Gebührensatzung der VHS Erftstadt wird beschlossen. Begründung: Die Honorare der VHS-Kursleitenden wurden zuletzt zum 1.7.2016 angehoben. Nach drei Jahren, zum 1.7.2019, wird eine Erhöhung vorgeschlagen (s. Gegenüberstellung Honorarsätze alt/neu in der Anlage). Die Honorare, die das BAMF für Kursleitende in Integrationskursen vorschreibt und refinanziert, das sind 35 € pro Unterrichtsstunde, zeigen, in welche Richtung sich die Honorare auch in den übrigen Kursbereichen entwickeln müssen, um qualifizierte Erwachsenenbildner/innen zu halten und neue Kursleitende zu gewinnen. Vorgeschlagen wird, die Honorare in den Bereichen „Kreativität“ und „Gesundheit“ um einen Euro auf 20 € zu erhöhen, und die Honorare in allen vorbereitungsintensiven Kursen wie etwa den Fremdsprachen- und EDV-Kursen auf 25 € anzuheben. Auch die Fahrtkosten, die nur an diejenigen Kursleitenden gezahlt werden, die mehr als 5 km zur Unterrichtsstätte unterwegs sind, sollen von 20 Cent auf 25 Cent angehoben werden. Die VHS ist in bestimmten Kursbereichen darauf angewiesen, auch Lehrkräfte zu verpflichten, die nicht aus Erftstadt kommen. Bemessungsgrundlage ist der Ticketpreis im öffentlichen Nahverkehr; die bisher gezahlte Kilometerpauschale liegt mittlerweile unter diesem Ticketpreis, die neue Pauschale deckt die Kosten für ein Ticket ab. Um die Honorarerhöhungen finanzieren zu können und eine Erhöhung des städtischen Zuschussbedarfs für die VHS zu vermeiden, wird gleichzeitig eine Änderung der Gebührensätze vorgeschlagen (s. Gegenüberstellung Anlage A der Gebührensatzung der VHS alt/neu in der Anlage). Aktuell betragen die Gebühren pro Unterrichtsstunde 2,10 bis 2,70 €, perspektivisch würden diese 2,40 bis 3,00 € betragen. Ein 14 Wochen umfassender Yoga-Kurs würde statt bisher 69,40 € dann 72,20 € kosten, ein fortgeschrittener Sprachkurs in einer Kleingruppe von 7 bis 9 Personen statt bisher 80,60 € dann 86,20 €, was Preissteigerungen von 5 bis 7 % entspricht. Die Gebühr für einen eintägigen Wochenendkurs würde nach der neuen Gebührenordnung prozentual am stärksten angehoben, nämlich von bisher 23,40 € auf 29,00 €. Die Eintritte für Einzelveranstaltungen sollen auch um 1 bzw. 2 € angehoben werden. Anspruch der VHS ist, allen Erwachsenen den Zugang zu Bildungsangeboten zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist auch jede Gebührenerhöhung gründlich abzuwägen. Bedenkt man, dass sich die lang laufenden Kurse über ein halbes Jahr erstrecken, haben Kursbesucher/innen eine Monatsbelastung von 12 bis 14 €. Die Gebührenermäßigung für Personen, die Sozialleistungen beziehen, bleibt bestehen. Neben der Klientel, für die sozialverträgliche Gebühren wichtig sind, nutzen die VHS zum überwiegenden Teil Berufstätige, die – vielleicht veranlasst durch Erfahrungen in beruflichen Fortbildungen – gestiegene Erwartungen an die VHS herantragen. Ein Yoga-Kurs in Behelfsräumlichkeiten wurde so zum Beispiel von den Teilnehmenden nicht akzeptiert, eher ist man bereit, eine höhere Gebühr zu zahlen und dafür das richtige Umfeld zu haben. Erwartet wird auch, dass die VHS zum Beispiel einen fortgeschrittenen Italienisch-Kurs, der nicht mehr 15, sondern nur noch 8 Teilnehmer/innen hat, weiterführt. Auch eine gute technische Ausstattung und aktuelle Software werden vorausgesetzt, erwartet wird, dass Kursleitende digitale Inhalte in ihren Unterricht einbeziehen und auf individuelle Interessen eingehen. Die Bereitschaft zum fortgesetzten Lernen steht und fällt mit guten Rahmenbedingungen und der Qualität der Lehrkraft. Angesichts gestiegener Erwartungen an die Kurse ist eine moderate Erhöhung der Kursgebühren konsequent. Mit der vorgeschlagenen Änderung der Honorarordnung und Gebührenordnung geht die VHS Erftstadt Veränderungen an, die auch in den Nachbarvolkshochschulen anstehen. Die VHS Rhein-Erft hat bereits eine sukzessive Anhebung der Sätze beschlossen, die 2019 und 2021 umgesetzt werden, die VHS Bergheim wird die Erhöhungen ebenfalls in die Haushaltsplanberatungen einbringen. (Breetzmann) -2- -3-