Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
13.11.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 193/2018 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 07.11.2018
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
13.11.2018
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Ortsbesichtigung und Verbesserung der verkehrlichen Situation im Bereich Frankenstraße, Erftstadt-Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
- 65 Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2019
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Verbesserung der verkehrlichen Situation auf der Frankenstraße im Abschnitt zwischen
Kallenhofstraße und Marienstraße hat der Ausschuss in seiner Sitzung vom 11.09.18 die Ausarbeitung von verschiedenen Lösungen beschlossen. Hierzu schlage ich folgende Varianten vor:
Variante A)
Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Frankenstraße mit Vorgabe der Fahrtrichtung Marienstraße
Mit Einrichtung der Einbahnstraße in dem genannten Abschnitt wird durch den Ausschluss von
Begegnungsverkehren die Verkehrssituation verbessert.
Um die vorhandenen Parkmöglichkeiten zu erhalten, wird die Regelung für den ruhenden Verkehr
beibehalten. Insgesamt gehen im gesamten Straßenabschnitt zwei Parkmöglichkeiten verloren.
Die Freigabe der Gegenfahrtrichtung für den Radverkehr ist nicht möglich, da für den Begegnungsfall LKW/ Radfahrer der vorhandene Fahrbahnquerschnitt nicht ausreicht.
Mit Einrichtung einer Einbahnstraße in dem genannten Abschnitt erhöht sich leicht die Verkehrsbelastung auf der Marienstraße im Abschnitt zwischen Frankenstraße und Lambertusstraße und auf
der Frankenstraße zwischen Kallenhofstraße und Lambertustraße. Gegebenenfalls müssen hier
für den fließenden Verkehr straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen getroffen werden.
Variante B)
Einrichtung einer unechten Einbahnstraße in der Frankenstraße im Abschnitt zwischen Kallenhofstraße und Zufahrt zum städtischen Kindergarten
In der Frankenstraße wird im Abschnitt zwischen Kallenhofstraße und der Zufahrt zum Kindergarten eine Einbahnstraße eingerichtet. Der Abschnitt zwischen Marienstraße und der Zufahrt zum
Kindergarten bleibt dem Beidrichtungsverkehr erhalten. Für die Sperrung wird auf der Frankenstraße in Höhe Marienstraße da Verkehrszeichen 357 StVO (Sackgasse) mit dem Zusatz „keine
Wendemöglichkeit“ und in Höhe der Zufahrt zum Kindergarten das Verkehrszeichen Nr. 267 StVO
(Verbot der Einfahrt) aufgestellt.
Mit Einrichtung der abschnittweisen Einrichtung der Einbahnstraße bleibt dem ansässigen Landwirt
und den Besuchern des Kindergartens die Einfahrt aus beiden Fahrtrichtungen erhalten. Bezüglich
der Änderung der Verkehrsbelastung auf die umliegenden Straßen gelten die gleichen Auswirkungen wie in Variante A. Auch hier ist die Freigabe der Gegenfahrtrichtung im dem Abschnitt zwischen der Kallenhofstraße und der Zufahrt zum Kindergarten für die die Einbahnstraßenregelung
gilt, nicht möglich.
Wie in Variante B) gehen auch hier insgesamt zwei Parkmöglichkeiten verloren.
Variante C)
Beibehaltung des Beidrichtungverkehrs auf der Frankenstraße im Abschnitt zwischen Kallenhofstraße und Marienstraße
In dieser Variante bleibt der Beidrichtungsverkehr auf der Frankenstraße in dem genannten Straßenabschnitt erhalten. Zur Dämpfung der Geschwindigkeiten wird ein versetztes Parken mittels
der Aufstellung von Halteverboten vorgeschlagen. Der Versatz für das Parken erfolgt in Höhe
Haus Nr. 14-18. Durch den Versatz gehen ca. 3-4 Parkmöglichkeiten für PKWs verloren.
Um dem ansässigen Landwirt die Ein- und Ausfahrt zu seinem Grundstück mit landwirtschaftlichen
Fahrzeugen zu verbessern, wird in allen drei Varianten vorgeschlagen das eingeschränkte Halteverbot in Höhe der Mauer zum Friedhofseingang zu verlängern. Hierdurch gehen ca. zwei Parkmöglichkeiten für PKWs verloren.
In Vertretung
(Hallstein)
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