Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 589/2018
Az.: 82.4
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82.4 Datum: 07.11.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
20.11.2018
vorberatend
Rechnungsprüfungsausschuss
28.11.2018
vorberatend
Rat
11.12.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt, bestehend aus den Betriebszweigen "Bodenbevorratung und entwicklung" Sowie "Hochbau und Gebäudewirtschaft"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der konsolidierte Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis 2017), Anhang, Lagebericht sowie
Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, wird gemäß § 26
Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) festgestellt.
a) Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung
Der Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung schließt das Geschäftsjahr 2017
(01.01.2017 bis 31.12.2017) mit einem Jahresgewinn in Höhe von 227.722,92 Euro ab. Es
wird vorgeschlagen den Jahresgewinn 2017 zur Stärkung der Eigenfinanzierung in die Gewinnrücklagen einzustellen.
b) Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
Der Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft schließt das Geschäftsjahr 2017
(01.01.2017 bis 31.12.2017) mit einem Jahresverlust in Höhe von minus 790.432,65 Euro
ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresverlust 2017 auf neue Rechnung vorzutragen und
nach Ablauf von fünf Jahren mit den Rücklagen zu verrechnen.
Begründung:
Die Betriebsleitung hat gemäß § 26 EigVO NRW den Jahresabschluss sowie den Lagebericht aufzustellen und über den Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Erftstadt zur Feststellung vorzulegen. Der konsolidierte Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bestätigungsvermerk, ist beigefügt. Je ein Exemplar der testierten Bilanzberichte in Langversion, beinhaltend u. a. die Teilabschlüsse der Betriebszweige, Anhang, Lagebericht, Aufgliederungen/Erläuterungen sowie Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53
HGrG, wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Erftstadt für das Geschäftsjahr
01.01.2017 bis 31.12.2017 zum Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden
als gesonderte Vorlagen dem Betriebsausschuss, dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem
Rat der Stadt Erftstadt zugeführt.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-