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Antrag (Antrag bzgl. Einführung eines Lastschriftenverfahrens bei den Stadtbüchereien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
21.11.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
20.12.18, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 609/2018 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 07.11.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Gerlach Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wählergemeinschaft Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft Betrifft: Termin 21.11.2018 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Einführung eines Lastschriftenverfahrens bei den Stadtbüchereien Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die beiden Standorte der Stadtbücherei sind nicht an das Netzwerk der KDVZ angeschlossen und werden auch nicht durch die städtische IT-Abteilung betreut. Daher wird dort seit Jahren die bibliotheksspezifische Software SISIS eingesetzt. Dieses Programm bietet auf die Bedarfe von Bibliotheken zugeschnittene Spezialverfahren für das gesamte Ausleihsystem von der Katalogisierung bis zur Gebührenverbuchung und zum Mahnverfahren. Eine Übersicht über den entsprechenden Ablauf ist als Anlage beigefügt. Ein Modul für die Einführung des Lastschriftverfahrens ist jedoch nicht vorhanden; insofern fehlen derzeit die technischen Rahmenbedingungen für dessen Einführung. Im Rahmen des neuen Bibliothekskonzepts ist jedoch geplant, ein neues Bibliotheksmanagementsystem mit integriertem Kassenautomat einzuführen, so dass dann auch die Einführung des Lastschriftverfahrens sinnvoll und durchführbar ist. In Vertretung (Breetzmann) -2-