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Beschlussvorlage (Förderung gem. § 14 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Wesrfalen - Verwendung der Mittel)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Beschlussvorlage (Förderung gem. § 14 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Wesrfalen - Verwendung der Mittel) Beschlussvorlage (Förderung gem. § 14 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Wesrfalen - Verwendung der Mittel)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 612/2018 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 07.11.2018 gez. Knips Kämmerer Kämmerer gez. Breetzmann Erster Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Schulausschuss Termin 15.11.2018 vorberatend Betriebsausschuss Immobilien 20.11.2018 vorberatend Rat 11.12.2018 beschließend Betrifft: Bemerkungen Förderung gem. § 14 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Wesrfalen - Verwendung der Mittel Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die der Stadt Erftstadt gem. § 14 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) gewährten Mittel in Höhe 2.135.104,- € werden zur Sanierung des Schulzentrums Lechenich verwendet. Die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben werden in die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft bzw. in die entsprechenden Haushaltspläne eingestellt. Begründung: Aus Mitteln des Bundes und des Landes NRW erhält die Stadt Erftstadt Fördermittel gem. § 14 KInvFöG NRW in Höhe von 2.135.104,- €. Die Gelder können für Investitionen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen verwendet werden. Der städtische Eigenanteil beträgt 10 %. Die Maßnahmen müssen in den Jahren 2018 bis 2022 umgesetzt und die Mittel spätestens im Jahr 2023 abgerufen werden. Mit der geplanten Sanierung des Schulzentrums Lechenich steht in den kommenden Jahren eine umfassende Baumaßname an, die erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen binden wird. Im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer des Schulzentrums sollte die Bauzeit möglichst kurz gehalten und sollten die für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel auf diese Maßnahme konzentriert werden. Daher bietet es sich an, auch die nach dem KInvFöG NRW der Stadt zur Verfügung gestellten Mittel für diese Aufgabe zu verwenden. Trotz der Konzentration der Mittel auf die Sanierung des Schulzentrums Lechenich kann sichergestellt werden, dass notwendige Investitionen an anderen städtischen Einrichtungen finanziert und umgesetzt werden können. In Vertretung (Hallstein) -2-