Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
08.11.18, 15:02
Aktualisiert
08.11.18, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 612/2018
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 07.11.2018
gez. Knips Kämmerer
Kämmerer
gez. Breetzmann Erster
Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
15.11.2018
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
20.11.2018
vorberatend
Rat
11.12.2018
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Förderung gem. § 14 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Nordrhein-Wesrfalen - Verwendung der Mittel
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die der Stadt Erftstadt gem. § 14 des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) gewährten Mittel in Höhe 2.135.104,- € werden zur Sanierung des
Schulzentrums Lechenich verwendet. Die entsprechenden Einnahmen und Ausgaben werden in
die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft bzw. in die entsprechenden Haushaltspläne eingestellt.
Begründung:
Aus Mitteln des Bundes und des Landes NRW erhält die Stadt Erftstadt Fördermittel gem. § 14
KInvFöG NRW in Höhe von 2.135.104,- €. Die Gelder können für Investitionen zur Verbesserung
der Schulinfrastruktur allgemeinbildender Schulen verwendet werden. Der städtische Eigenanteil
beträgt 10 %. Die Maßnahmen müssen in den Jahren 2018 bis 2022 umgesetzt und die Mittel spätestens im Jahr 2023 abgerufen werden.
Mit der geplanten Sanierung des Schulzentrums Lechenich steht in den kommenden Jahren eine
umfassende Baumaßname an, die erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen binden wird.
Im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer des Schulzentrums sollte die Bauzeit möglichst kurz gehalten und sollten die für Investitionen zur Verfügung stehenden Mittel auf diese Maßnahme konzentriert werden. Daher bietet es sich an, auch die nach dem KInvFöG NRW der Stadt zur Verfügung gestellten Mittel für diese Aufgabe zu verwenden.
Trotz der Konzentration der Mittel auf die Sanierung des Schulzentrums Lechenich kann sichergestellt werden, dass notwendige Investitionen an anderen städtischen Einrichtungen finanziert und
umgesetzt werden können.
In Vertretung
(Hallstein)
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