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Beschlussvorlage (Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Heinz Georg Kramm (Heino))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
08.11.18, 17:08
Aktualisiert
08.11.18, 17:08
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.07.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 13-26-20 Nr. der Ratsdrucksache: 1086-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 20.11.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Heinz Georg Kramm (Heino) __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Hochgürtel/Frau Dierichsweiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1086-X 1. Sachverhalt: Gemäß § 34 GO NRW kann die Gemeinde Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen. Die Persönlichkeit, der das Ehrenbürgerrecht verliehen wird, muss sich in herausragender Weise um die Gemeinde verdient gemacht haben. Ehrenbürger kann jede natürliche Person werden, gleichgültig ob sie in der Gemeinde oder außerhalb, im In- oder Ausland wohnt, die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzt. Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein höchstpersönliches Recht handelt, kann das Ehrenbürgerrecht nur lebenden Personen verliehen werden. Das Recht erlischt mit dem Tode der oder des Ausgezeichneten. Über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts kann nur der Rat entscheiden. Es handelt sich um eine Entscheidung, die der Rat gemäß § 41 Abs. 1 lit. d GO NRW nicht übertragen kann. Beschlüsse über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts erfordern eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (§ 34 Abs. 2 GO NRW). Die bisherigen von der Stadt Bad Münstereifel verliehenen Ehrenbürgerrechte sind infolgedessen, dass die Ausgezeichneten verstorben sind, zwischenzeitlich erloschen. Die Ehrenbürgerrechte wurden an folgende Personen verliehen: 1. Landrat Gottfried Josef Wolff am 09.09.1876 2. Fürst Otto von Bismarck am 02.04.1895 3. Freiherr Friedrich von Ayx am 18.11.1897 4. Landrat Rudolf von Groote am 24.04.1902 5. Franz Maria Ferdinand Stephinsky am 22.06.1912 6. John A. Wiles am 08.08.1961 7. Emile Renno am 05.07.1977 Die Verwaltung hat bereits in der Sitzung des Rates am 10.07.2018 angeregt, Herrn Heinz Georg Kramm, weltweit bekannt unter dem Namen Heino, das Ehrenbürgerrecht der Stadt Bad Münstereifel zu verleihen und möchte nun den dazu erforderlichen Beschluss herbeiführen. Seit mehr als 50 Jahren steht Heino auf der Bühne und er ist einer der bekanntesten Sänger des Landes. Mehr als 1000 Lieder hat er seit seinem Bühnendebüt aufgenommen und über 50 Millionen Tonträger verkauft. Er war regelmäßig auf ausverkauften Tourneen unterwegs und er ist nicht nur in Deutschland oder Europa, sondern weltweit bekannt. Sein Liedgut reicht von Schlagern und Volksliedern über Partyhits bis zu Rock-Covern in den letzten Jahren. Er spricht mit seiner Musik alle Altersgruppen an. Trotz seiner Berühmtheit ist er seinem Wahlheimatort Bad Münstereifel bis heute treu geblieben. Mit dem damaligen „Rathaus-Café“ und jetzt auch mit dem Heino-Café im Kurhaus hat er unzählige Gäste und Fans nach Bad Münstereifel gebracht. Wo auch immer er auftritt macht er Werbung für seinen Wohnort, seine Wahlheimat Bad Münstereifel. Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Heino ist vergleichbar mit der Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Roland Kaiser in Dresden, an Udo Jürgens in Klagenfurt oder an Udo Lindenberg in Gronau. 2 Rechtliche Würdigung Wie im Sachverhalt bereits erläutert, handelt es sich bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechts um eine nicht delegierbare Aufgabe des Rates (§ 41 Abs. 1 lit d GO NRW). Der Beschluss erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder (§ 34 Abs. 2 GO NRW). 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 1086-X Sollte eine Zweidrittel Mehrheit nicht zustande kommen, kann das Ehrenbürgerrecht nicht verliehen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Stadt Bad Münstereifel verleiht Herrn Heinz Georg Kramm (Heino) das Ehrenbürgerrecht, da er sich als Botschafter und Werbeträger für das Wohl und den Bekanntheitsgrad der Stadt Bad Münstereifel in besonderer Art und Weise verdient gemacht hat.