Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
154 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
08.11.18, 11:52
Aktualisiert
08.11.18, 11:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.10.2018
- Die Bürgermeisterin Az: 24-50-03 Mü
Nr. der Ratsdrucksache: 1251-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
13.11.2018
Rat
20.11.2018
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter/in: Herr Ley/Herr A. Müller
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( )
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Kostenstelle
Konto
________________ _____________
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
20.1
PR
AL
20
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1251-X
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nachdem die Abfallentsorgungsgebühren durch die interkommunale europaweite Ausschreibung
der Entsorgungsdienstleistungen sowie die Reduzierung der Kreisgebühren in den Jahren 2013 2018 kontinuierlich gesenkt werden konnten, wird mit der vorliegenden Änderungssatzung nunmehr eine geringe Erhöhung bei der Restmüllbehältergebühr und dem einheitlichen Grundpreis
vorgeschlagen.
Die Erhöhung der Gebühren ist im Wesentlichen auf folgende Entwicklungen bzw. Sachverhalte
zurückzuführen:
1. Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises
Nach Mitteilung der Kreisverwaltung werden die Gebühren des Kreises für die Abfallentsorgung und Verwertung zum 01.01.2019 wie folgt geändert:
-
Restmüll von bisher 113,00 € auf nunmehr 120,00 € je Tonne (entspr. 6,2% Erhöhung)
Sperrmüll von bisher 71,00 € auf nunmehr 80,00 € je Tonne (entspr. 12,7% Erhöhung)
2. Entwicklung der Unternehmerentgelte
Eine Entgelterhöhung seitens der Firma Schönmackers wurde wider Erwarten auch für 2019
nicht angezeigt, so dass die Unternehmerentgelte frühestens ab dem 01.01.2020 steigen können.
3. Entwicklung des Verwertungserlöses für Altpapier
Die Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers sind zu Beginn des Jahres 2018 deutlich gesunken, mittlerweile zeichnet sich allerdings wieder eine positive Entwicklung ab, so dass in
der Gebührenkalkulation nach wie vor von einem recht hohen Ertrag ausgegangen werden
kann.
4. Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren
Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bis einschließlich 2017 ergibt sich ein Gebührenüberschuss von 353.105,22 €. Von diesem Überschuss sollen entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2018 bereits 180.000,00 € aufgelöst werden. Die verbleibenden 173.105,22
€ sollen unter Beachtung des § 6 Absatz 2, Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW im
Jahr 2019 aufgelöst werden. Diese Vorschrift regelt, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind.
Durch die für 2019 noch einsetzbaren Gebührenüberschüsse aus Vorjahren von rd. 170.000,00
€ führen die Gebührenerhöhungen des Kreises im Bereich Abfallentsorgung nur zu einer
geringfügigen Mehrbelastung der Bürger.
So zahlt beispielsweise der Eigenheimbesitzer, der mit einer 80 Ltr. Restmülltonne und einer 120
Ltr. Biotonne an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen ist, ab dem 01.01.2019 insgesamt
2,05 € p.a. mehr für die Abfallentsorgung.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1251-X
Darstellung der Gebührenentwicklung
Entwicklung der Restmüllbehältergebühr
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
80 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Erhörensatz/€
hung/€
1,20
46,20
1,60
61,60
kalkulierter Gebührensatz/€
47,40
63,20
120 Ltr. Restmüllbehälter
92,40
2,40
94,80
240 Ltr. Restmüllbehälter
184,80
4,80
189,60
660 Ltr. Container
1.016,40
26,40
1.042,80
1.100 Ltr. Container
1.694,00
44,00
1.738,00
Entwicklung des Grundpreises
Bezeichnung
Voller Grundpreis bei Benutzung der Bio-Tonne
Reduzierter Grundpreis bei
Eigenkompostierung
derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Erhörensatz /€
hung/€
kalkulierter Gebührensatz/€
42,30
0,45
42,75
18,20
0,10
18,30
Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
16,00
0,00
16,00
120 Ltr. Restmüllbehälter
24,00
0,00
24,00
240 Ltr. Restmüllbehälter
48,00
0,00
48,00
Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- Reduzierung
rensatz/€
um €
1,09
0,06
kalkulierter Gebührensatz/€
1,03
80 Ltr. Restmüllbehälter
1,09
0,06
1,03
120 Ltr. Restmüllbehälter
1,09
0,06
1,03
240 Ltr. Restmüllbehälter
1,37
0,06
1,31
660 Ltr. Container
4,94
0,06
4,88
1.100 Ltr. Container
6,80
0,06
6,74
Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern
Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge
und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem
Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für
die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der
Firma Schönmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1251-X
Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden
Sie in der Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den kommunalverfassungsrechtlichen
Haushaltsvorschriften werden von der Stadt kostendeckende Gebühren erhoben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Wie vorstehend beschrieben.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
21. Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in
der Stadt Bad Münstereifel
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser
Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.