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Beschlussvorlage (21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
154 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
08.11.18, 11:52
Aktualisiert
08.11.18, 11:52
Beschlussvorlage (21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.10.2018 - Die Bürgermeisterin Az: 24-50-03 Mü Nr. der Ratsdrucksache: 1251-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 13.11.2018 Rat 20.11.2018 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Ley/Herr A. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Kostenstelle Konto ________________ _____________ Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 20.1 PR AL 20 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1251-X 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nachdem die Abfallentsorgungsgebühren durch die interkommunale europaweite Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen sowie die Reduzierung der Kreisgebühren in den Jahren 2013 2018 kontinuierlich gesenkt werden konnten, wird mit der vorliegenden Änderungssatzung nunmehr eine geringe Erhöhung bei der Restmüllbehältergebühr und dem einheitlichen Grundpreis vorgeschlagen. Die Erhöhung der Gebühren ist im Wesentlichen auf folgende Entwicklungen bzw. Sachverhalte zurückzuführen: 1. Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises Nach Mitteilung der Kreisverwaltung werden die Gebühren des Kreises für die Abfallentsorgung und Verwertung zum 01.01.2019 wie folgt geändert: - Restmüll von bisher 113,00 € auf nunmehr 120,00 € je Tonne (entspr. 6,2% Erhöhung) Sperrmüll von bisher 71,00 € auf nunmehr 80,00 € je Tonne (entspr. 12,7% Erhöhung) 2. Entwicklung der Unternehmerentgelte Eine Entgelterhöhung seitens der Firma Schönmackers wurde wider Erwarten auch für 2019 nicht angezeigt, so dass die Unternehmerentgelte frühestens ab dem 01.01.2020 steigen können. 3. Entwicklung des Verwertungserlöses für Altpapier Die Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers sind zu Beginn des Jahres 2018 deutlich gesunken, mittlerweile zeichnet sich allerdings wieder eine positive Entwicklung ab, so dass in der Gebührenkalkulation nach wie vor von einem recht hohen Ertrag ausgegangen werden kann. 4. Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bis einschließlich 2017 ergibt sich ein Gebührenüberschuss von 353.105,22 €. Von diesem Überschuss sollen entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2018 bereits 180.000,00 € aufgelöst werden. Die verbleibenden 173.105,22 € sollen unter Beachtung des § 6 Absatz 2, Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW im Jahr 2019 aufgelöst werden. Diese Vorschrift regelt, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen sind. Durch die für 2019 noch einsetzbaren Gebührenüberschüsse aus Vorjahren von rd. 170.000,00 € führen die Gebührenerhöhungen des Kreises im Bereich Abfallentsorgung nur zu einer geringfügigen Mehrbelastung der Bürger. So zahlt beispielsweise der Eigenheimbesitzer, der mit einer 80 Ltr. Restmülltonne und einer 120 Ltr. Biotonne an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen ist, ab dem 01.01.2019 insgesamt 2,05 € p.a. mehr für die Abfallentsorgung. Seite 3 von Ratsdrucksache 1251-X Darstellung der Gebührenentwicklung  Entwicklung der Restmüllbehältergebühr Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter 80 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- kalkulierte Erhörensatz/€ hung/€ 1,20 46,20 1,60 61,60 kalkulierter Gebührensatz/€ 47,40 63,20 120 Ltr. Restmüllbehälter 92,40 2,40 94,80 240 Ltr. Restmüllbehälter 184,80 4,80 189,60 660 Ltr. Container 1.016,40 26,40 1.042,80 1.100 Ltr. Container 1.694,00 44,00 1.738,00  Entwicklung des Grundpreises Bezeichnung Voller Grundpreis bei Benutzung der Bio-Tonne Reduzierter Grundpreis bei Eigenkompostierung derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Erhörensatz /€ hung/€ kalkulierter Gebührensatz/€ 42,30 0,45 42,75 18,20 0,10 18,30  Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 16,00 0,00 16,00 120 Ltr. Restmüllbehälter 24,00 0,00 24,00 240 Ltr. Restmüllbehälter 48,00 0,00 48,00  Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- Reduzierung rensatz/€ um € 1,09 0,06 kalkulierter Gebührensatz/€ 1,03 80 Ltr. Restmüllbehälter 1,09 0,06 1,03 120 Ltr. Restmüllbehälter 1,09 0,06 1,03 240 Ltr. Restmüllbehälter 1,37 0,06 1,31 660 Ltr. Container 4,94 0,06 4,88 1.100 Ltr. Container 6,80 0,06 6,74 Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der Firma Schönmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt. Seite 4 von Ratsdrucksache 1251-X Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden Sie in der Anlage 2 zu dieser Ratsdrucksache. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften werden von der Stadt kostendeckende Gebühren erhoben. 3. Finanzielle Auswirkungen Wie vorstehend beschrieben. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 21. Satzung zur Änderung der Satzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 21. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.