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Beschlussvorlage (Entwicklung Regiebetrieb Abfall)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
09.11.18, 09:02
Aktualisiert
09.11.18, 09:02
Beschlussvorlage (Entwicklung Regiebetrieb Abfall) Beschlussvorlage (Entwicklung Regiebetrieb Abfall) Beschlussvorlage (Entwicklung Regiebetrieb Abfall)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 1048 /X.L. Datum: 08.11.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung Regiebetrieb Abfall Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittelveranschlagung im Haushaltsplan 2019 Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, die Abfallentsorgung (Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll, Elektroschrott, Sondermüll) weiterhin in Eigenregie durchzuführen und hierbei die besonderen Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger (kostenlose Selbstentsorgung von Sperrmüll beim AWZ, Bereitstellung von Holzkompostern, Schredderaktionen, Laubsammelaktionen, kostenlose Papiertonne, vergünstigte Pflege- und Pamperstonne, Weihnachtsbaumabgabe) im Haushaltsjahr 2019 beizubehalten. Vor diesem Hintergrund ist im Haushaltsjahr 2019 ein neues Abfallfahrzeug zu beschaffen. Des Weiteren ist das Angebot eines Grünabfallsammelplatzes zur kostenlosen Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet Zingsheim auch im Haushaltsjahr 2019 wieder für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nettersheim in der Vegetationsperiode von Anfang April bis Ende November einzurichten. Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushaltsplan 2019 entsprechende Mittelveranschlagungen vorzunehmen. Gebührenveränderungen sind hierbei nicht vorzunehmen. Begründung: Die Abfallentsorgung in Eigenregie (Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll, Elektroschrott, Sondermüll) hat sich bewährt und ist daher in dieser Form weiter durchzuführen. (siehe hierzu auch die Vorlagen 1061, 1063 und 1064 im nichtöffentlichen Teil). Hierbei sind auch die besonderen Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger (kostenlose Selbstentsorgung von Sperrmüll beim AWZ, Bereitstellung von Holzkompostern, Schredderaktionen, Laubsammelaktionen, kostenlose Papiertonne, vergünstigte Pflege- und Pamperstonne, Weihnachtsbaumabgabe) im Haushaltsjahr 2019 beizubehalten. Im Hinblick auf das kommende Haushaltsjahr ist auf folgende Punkte im Besonderen einzugehen: 1. Abfallfahrzeug Das im Jahre 2007 erworbene Abfallfahrzeug ist noch im Einsatz, die Abschreibung wurde bereits zu 100 % erwirtschaftet. Aufgrund nunmehr vermehrt auftretender alters- und nutzungsbedingter Verschleißerscheinungen ist der Reparaturaufwand mittlerweile erheblich gestiegen. Des Weiteren waren auch schon mehrtägige Ausfälle zu verzeichnen, so dass Leihfahrzeuge in den Einsatz gebracht werden mussten. Um die Abfallentsorgung auch weiterhin in Eigenregie wirtschaftlich durchführen zu können, ist daher eine Ersatzbeschaffung erforderlich und schnellstmöglich im Haushaltsjahr 2019 anzustreben. Zur näheren Erläuterung wird in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Beschlussvorlage 1061 im nichtöffentlichen Teil verwiesen. 3 2. Grünabfallsammelplatz Entsprechend Ratsbeschluss vom 12.12.2017 wurde auch im Jahre 2018 in der Zeit von April bis Ende November das kostenlose Angebot für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet Zingsheim abgeben zu können. Das Angebot wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nettersheim wieder sehr befürwortet. Die Resonanz ist im Vergleich zum Vorjahr sogar noch gestiegen. Im Jahre 2017 waren 1938 Anlieferungen zu verzeichnen. Bis Ende November werden sich die diesjährigen Anlieferungen bei rund 1980 bewegen. Aufgrund der gestiegenen Resonanz und der hiermit verbundenen gestiegenen Grünabfallmengen werden die im Haushaltsplan 2018 veranschlagten Mittel in Höhe von 20.000,00 Euro nicht ausreichen. Da es sich jedoch um ein sehr bürgerfreundliches Angebot handelt, sollte im Haushaltsjahr 2019 noch nicht über eine Gebührenregelung nachgedacht werden. Zudem liegen auch noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vor, ob es sich im Jahre 2018 nur um eine Spitze handelt, die ggf. im kommenden Jahr wieder abflacht. Daher ist ungeachtet der diesjährigen Kostenentwicklung auch im kommenden Jahr das kostenlose Angebot beizubehalten. Sofern ein Mehraufwand eintreten sollte, kann dieser über einen noch zur Verfügung stehenden Sonderposten für Gebührenausgleich (Gebührenüberdeckung 2016) oder durch einen Zuschuss aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt werden. Sollte dieser Fall eintreten, ist jedoch für das Haushaltsjahr 2020 eine Gebührenregelung anzustreben. Ein entsprechender Vorschlag ist dann im Rahmen der geplanten Novellierung der Abfallsatzung und der Gebührensatzung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Gebührenentwicklung Nach abgeschlossener Haushaltsplanung können auch im Jahre 2019 die Abfallgebühren konstant gehalten und neben dem Tagesgeschäft (Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll, Elektroschrott, Sondermüll) die besonderen Serviceleistungen - wie kostenlose Selbstentsorgung von Sperrmüll beim AWZ, Bereitstellung von Holzkompostern, Schredderaktionen, Laubsammelaktionen, kostenlose Papiertonne, vergünstigte Pflege- und Pamperstonne, Weihnachtsbaumabgabe – weiterhin in bewährter Form ohne Gebührenanpassung beibehalten werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister