Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
154 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
09.11.18, 09:02
Aktualisiert
09.11.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1048 /X.L.
Datum: 08.11.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung Regiebetrieb Abfall
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittelveranschlagung im Haushaltsplan 2019
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die Abfallentsorgung (Restmüll, Biomüll, Altpapier,
Sperrmüll, Elektroschrott, Sondermüll) weiterhin in Eigenregie durchzuführen und
hierbei die besonderen Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger (kostenlose Selbstentsorgung von Sperrmüll beim AWZ, Bereitstellung von
Holzkompostern, Schredderaktionen, Laubsammelaktionen, kostenlose Papiertonne, vergünstigte Pflege- und Pamperstonne, Weihnachtsbaumabgabe) im
Haushaltsjahr 2019 beizubehalten.
Vor diesem Hintergrund ist im Haushaltsjahr 2019 ein neues Abfallfahrzeug zu
beschaffen.
Des Weiteren ist das Angebot eines Grünabfallsammelplatzes zur kostenlosen
Entsorgung von Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet Zingsheim
auch im Haushaltsjahr 2019 wieder für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nettersheim in der Vegetationsperiode von Anfang April bis Ende November
einzurichten.
Zur Sicherstellung der Finanzierung sind im Haushaltsplan 2019 entsprechende
Mittelveranschlagungen vorzunehmen. Gebührenveränderungen sind hierbei
nicht vorzunehmen.
Begründung:
Die Abfallentsorgung in Eigenregie (Restmüll, Biomüll, Altpapier, Sperrmüll,
Elektroschrott, Sondermüll) hat sich bewährt und ist daher in dieser Form weiter
durchzuführen. (siehe hierzu auch die Vorlagen 1061, 1063 und 1064 im nichtöffentlichen Teil). Hierbei sind auch die besonderen Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürger (kostenlose Selbstentsorgung von Sperrmüll beim AWZ,
Bereitstellung von Holzkompostern, Schredderaktionen, Laubsammelaktionen,
kostenlose Papiertonne, vergünstigte Pflege- und Pamperstonne, Weihnachtsbaumabgabe) im Haushaltsjahr 2019 beizubehalten. Im Hinblick auf das kommende Haushaltsjahr ist auf folgende Punkte im Besonderen einzugehen:
1.
Abfallfahrzeug
Das im Jahre 2007 erworbene Abfallfahrzeug ist noch im Einsatz, die Abschreibung wurde bereits zu 100 % erwirtschaftet.
Aufgrund nunmehr vermehrt auftretender alters- und nutzungsbedingter Verschleißerscheinungen ist der Reparaturaufwand mittlerweile erheblich gestiegen.
Des Weiteren waren auch schon mehrtägige Ausfälle zu verzeichnen, so dass
Leihfahrzeuge in den Einsatz gebracht werden mussten.
Um die Abfallentsorgung auch weiterhin in Eigenregie wirtschaftlich durchführen
zu können, ist daher eine Ersatzbeschaffung erforderlich und schnellstmöglich im
Haushaltsjahr 2019 anzustreben.
Zur näheren Erläuterung wird in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Beschlussvorlage 1061 im nichtöffentlichen Teil verwiesen.
3
2.
Grünabfallsammelplatz
Entsprechend Ratsbeschluss vom 12.12.2017 wurde auch im Jahre 2018 in der
Zeit von April bis Ende November das kostenlose Angebot für die Bürgerinnen
und Bürger eingerichtet, Rasenschnitt, Laub und Astwerk im Gewerbegebiet
Zingsheim abgeben zu können.
Das Angebot wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde
Nettersheim wieder sehr befürwortet. Die Resonanz ist im Vergleich zum Vorjahr
sogar noch gestiegen. Im Jahre 2017 waren 1938 Anlieferungen zu verzeichnen.
Bis Ende November werden sich die diesjährigen Anlieferungen bei rund 1980
bewegen.
Aufgrund der gestiegenen Resonanz und der hiermit verbundenen gestiegenen
Grünabfallmengen werden die im Haushaltsplan 2018 veranschlagten Mittel in
Höhe von 20.000,00 Euro nicht ausreichen.
Da es sich jedoch um ein sehr bürgerfreundliches Angebot handelt, sollte im
Haushaltsjahr 2019 noch nicht über eine Gebührenregelung nachgedacht werden.
Zudem liegen auch noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vor, ob es sich im
Jahre 2018 nur um eine Spitze handelt, die ggf. im kommenden Jahr wieder abflacht.
Daher ist ungeachtet der diesjährigen Kostenentwicklung auch im kommenden
Jahr das kostenlose Angebot beizubehalten. Sofern ein Mehraufwand eintreten
sollte, kann dieser über einen noch zur Verfügung stehenden Sonderposten für
Gebührenausgleich (Gebührenüberdeckung 2016) oder durch einen Zuschuss aus
dem allgemeinen Haushalt gedeckt werden.
Sollte dieser Fall eintreten, ist jedoch für das Haushaltsjahr 2020 eine Gebührenregelung anzustreben. Ein entsprechender Vorschlag ist dann im Rahmen der
geplanten Novellierung der Abfallsatzung und der Gebührensatzung dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
3.
Gebührenentwicklung
Nach abgeschlossener Haushaltsplanung können auch im Jahre 2019 die Abfallgebühren konstant gehalten und neben dem Tagesgeschäft (Restmüll, Biomüll,
Altpapier, Sperrmüll, Elektroschrott, Sondermüll) die besonderen Serviceleistungen - wie kostenlose Selbstentsorgung von Sperrmüll beim AWZ, Bereitstellung
von Holzkompostern, Schredderaktionen, Laubsammelaktionen, kostenlose Papiertonne, vergünstigte Pflege- und Pamperstonne, Weihnachtsbaumabgabe –
weiterhin in bewährter Form ohne Gebührenanpassung beibehalten werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister