Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
160 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
08.11.18, 09:02
Aktualisiert
08.11.18, 09:02
Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)) Beschlussvorlage (Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm))

öffnen download melden Dateigröße: 160 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 764 /X.L. Z.6 Datum: 07.11.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, zur Instandsetzung und Neuanstrich des Sockels sowie zur Neugestaltung der Eingangstreppe am Objekt „An der Dreispitz 7“ in Zingsheim bei Gesamtkosten in Höhe von 6.745,21 € einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € aus dem Förderprogramm für Dach-, Fassaden- sowie Hausvorund Hofflächen (Fassadenprogramm) im Sanierungsgebiet Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren. Begründung: Bereits in der vergangenen Sitzungsphase wurde über diesen Antrag beraten (s. Vorlage 764, Z 5, Nr. 2.) und beschlossen, diesen Punkt zunächst zurückzuziehen, um mit dem Antragsteller nochmals bezüglich möglicher Gestaltungsmöglichkeiten ein Gespräch zu führen. Dieses hat zwischenzeitlich stattgefunden. Der Antrag soll aufrechterhalten werden. Die Eigentümerin führt an, dass in den vergangenen 26 Jahren im Sockelbereich diverse Putzrisse entstanden seien und sich teilweise der Putz oberhalb des Erdreiches gelöst habe. Nunmehr sei vorgesehen, diese Schadstellen zu beseitigen, den Sockel zu reinigen, zu grundieren und mit einem Farbanstrich (Sandsteinfarben) zu versehen. Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes ist auch die Aufbringung eines Treppenbelages aus Naturstein auf die freistehende Betontreppe vorgesehen. Eine weitere naturnahe Gestaltung der Hausvorfläche kann nach Darstellung der Eigentümerin nur bedingt erfolgen, da die derzeit schon angelegten Schotterrasenflächen als Stellflächen für PKW dienen sollen. Da mit der vorgesehenen Maßnahme eine wesentliche und nachhaltige Verbesserung des Straßenbildes und des Umfeldes erreicht wird, wird vorgeschlagen, auf der Grundlage der zuvor beschriebenen Situation für die Maßnahme den höchstmöglichen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € bei Gesamtkosten von 6.745,21 € zu gewähren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister