Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
160 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
08.11.18, 09:02
Aktualisiert
08.11.18, 09:02
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 764 /X.L. Z.6
Datum: 07.11.2018
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
13.11.2018
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
04.12.2018
Gemeinderat
Sitzungstag:
11.12.2018
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen,
Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, zur Instandsetzung und Neuanstrich des Sockels
sowie zur Neugestaltung der Eingangstreppe am Objekt „An der Dreispitz 7“ in
Zingsheim bei Gesamtkosten in Höhe von 6.745,21 € einen Zuschuss in Höhe
von 3.000,00 € aus dem Förderprogramm für Dach-, Fassaden- sowie Hausvorund Hofflächen (Fassadenprogramm) im Sanierungsgebiet Zingsheim aus dem
Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren.
Begründung:
Bereits in der vergangenen Sitzungsphase wurde über diesen Antrag beraten (s.
Vorlage 764, Z 5, Nr. 2.) und beschlossen, diesen Punkt zunächst zurückzuziehen, um mit dem Antragsteller nochmals bezüglich möglicher Gestaltungsmöglichkeiten ein Gespräch zu führen. Dieses hat zwischenzeitlich stattgefunden.
Der Antrag soll aufrechterhalten werden. Die Eigentümerin führt an, dass in den
vergangenen 26 Jahren im Sockelbereich diverse Putzrisse entstanden seien und
sich teilweise der Putz oberhalb des Erdreiches gelöst habe. Nunmehr sei vorgesehen, diese Schadstellen zu beseitigen, den Sockel zu reinigen, zu grundieren
und mit einem Farbanstrich (Sandsteinfarben) zu versehen.
Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes ist auch die Aufbringung eines Treppenbelages aus Naturstein auf die freistehende Betontreppe vorgesehen.
Eine weitere naturnahe Gestaltung der Hausvorfläche kann nach Darstellung der
Eigentümerin nur bedingt erfolgen, da die derzeit schon angelegten Schotterrasenflächen als Stellflächen für PKW dienen sollen.
Da mit der vorgesehenen Maßnahme eine wesentliche und nachhaltige Verbesserung des Straßenbildes und des Umfeldes erreicht wird, wird vorgeschlagen, auf
der Grundlage der zuvor beschriebenen Situation für die Maßnahme den
höchstmöglichen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € bei Gesamtkosten von
6.745,21 € zu gewähren.
gez. Pracht
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Bürgermeister