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Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim hier: Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
160 kB
Datum
11.12.2018
Erstellt
08.11.18, 09:02
Aktualisiert
08.11.18, 09:02
Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim
hier:	Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm) Beschlussvorlage (Masterplan Nettersheim
hier:	Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 615 /X.L. Z.3 Datum: 07.11.2018 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 13.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 04.12.2018 Gemeinderat Sitzungstag: 11.12.2018 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Nettersheim hier: Zuwendungen aus dem Fassaden- und Hofprogramm Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvorund Hofflächen aus dem Masterplan Nettersheim im Sanierungsgebiet Nettersheim einen Zuschuss in Höhe von 1.348,00 € für den Neuanstrich der Fassade am Objekt Bahnhofstraße 23, Nettersheim, - rückwärtiger Gebäudeteil bei Gesamtkosten in Höhe von 2.696,60 € zu gewähren. Begründung: Am Wohngebäude Bahnhofstraße 23 in Nettersheim soll die Fassade des rückwärtigen Gebäudeteils insgesamt mit einem neuen Anstrich versehen werden. Betroffen hiervon sind der rückwärtige Giebel zur Steinfelder Straße hin sowie der seitliche, östliche Fassadenteil zur Bahnhofstraße. Der Giebelseite dieses Gebäudeteils ist derzeit noch eine ca. 3,0 m hohe Hecke vorgelagert, die jedoch aufgrund der künftigen Heckenpflege um 1,0 m heruntergeschnitten werden soll. Mit dem Eigentümer wurde aufgrund dessen im Rahmen eines Bauberatungsgespräches der Umfang der Arbeiten sowie die Materialwahl besprochen. Danach soll der östliche Gebäudeteil, der weiß gestrichen werden soll, durch farblich gestaltete Elemente aufgrund der langen, ca. 25 m durchgängigen Fläche aufgelockert werden. Die Förderungen aus dem Masterplan Nettersheim sehen einen Zuschuss in Höhe von 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch nicht mehr als 30,00 € pro Quadratmeter (ausgemessener) aufgewerteter Fassaden- bzw. Hausvor/Hoffläche und je Projekt max. 3.000,00 € vor. Das vorgelegte Kostenangebot für den Neuanstrich der Fassade beläuft sich auf 2.696,60 €. Bislang wurden aus diesem Programm Fördermittel in Höhe von 26.212,65 € bereitgestellt. Aufgrund der Höhe des Kostenangebotes wird empfohlen, dem Eigentümer eine Förderung in Höhe von 1.348,00 € zu gewähren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister